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Sitzungsvorlage (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm" a) Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 29.06.2017 über den FNP-Änderungsbeschluss b) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
28.02.18, 12:02
Sitzungsvorlage (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm"
a) Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 29.06.2017 über den FNP-Änderungsbeschluss
b) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)) Sitzungsvorlage (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm"
a) Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 29.06.2017 über den FNP-Änderungsbeschluss
b) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: PD/Gc Jülich, 02.11.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 340/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 30.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss 07.12.2017 Stadtrat 13.12.2017 TOP Ergebnisse Bei 1 Nein-Stimme mehrheitlich dafür Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm" a) Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 29.06.2017 über den FNP-Änderungsbeschluss b) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Anlg.: 1 61 As 601 Er III60 Sc SD.Net Lem Beschlussentwurf: a) Der Beschluss des Rates der Stadt Jülich vom 29.06.2017 über den FNP-Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan A 21 „Komm“ wird aufgehoben. b) Die Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm" wird gem. § 4a Abs.3 BauGB erneut offengelegt. Begründung: Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat am 17.11.2016 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Sie fand vom 18.04.2017 bis einschl. 19.05.2017 statt. Da bei dieser Offenlage nur eine geringe Anzahl von Trägern öffentlicher Belange beteiligt wurden, ist von der Bezirksregierung Köln festgestellt worden, dass dies ein Verfahrensfehler darstellt. Aus diesem Grund muss eine erneute Offenlage erfolgen. Um diese erneute Offenlage durchzuführen zu können, muss der Ratsbeschluss zur FNP-Änderung vom 29.06.2017 aufgehoben werden. Mit dieser FNP-Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Baufachhandels geschaffen werden. Als Anlage ist die Flächennutzungsplanänderung vom 14.10.2017 beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 340/2017 x nein nein Seite 2