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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 89 "Marktpassage", 1. vereinfachte Änderung Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1, 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
30.11.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 89 "Marktpassage", 1. vereinfachte Änderung

Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1, 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB)) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 89 "Marktpassage", 1. vereinfachte Änderung

Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1, 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB))

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: AS/Gc Jülich, 08.11.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 353/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 30.11.2017 TOP Ergebnisse Bebauungsplan Nr. 89 "Marktpassage", 1. vereinfachte Änderung Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1, 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) Anlg.: 4 61 As 60 Er III Sc SD.Net Lem Beschlussentwurf: Aufgrund der §§ 1, 2 und 13 BauGB wird die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 89 " Marktpassage " eingeleitet. Die Änderung beinhaltet eine Änderung in den textlichen Festsetzungen. Der Änderungsbereich in einer Größe von ca. 70 qm ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.10.2017 dargestellt. Begründung: In der Kernstadt, zwischen Düsseldorfer Straße, Markt, Kleine Rurstraße, Grünstraße und Raderstraße befindet sich der Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 89 " Marktpassage ". Dieser wurde mit Ratsbeschluss vom 30.08.1984 aufgestellt. Ziel des Planes war es, das Erscheinungsbild des gewachsenen Gebäudebestandes der Randbereiche des Plangebietes, bis auf eine Baulücke, zu erhalten. Mit Bekanntmachung vom 22.08.1989 wurde der Bebauungsplan rechtsverbindlich. Es liegt nun ein Antrag vor, im Bereich des Markplatzes in den vorhandenen Räumlichkeiten des ehemaligen Textildiscounters und der ehemaligen Eisdiele eine Gastronomie zu errichten. Um dies zu ermöglichen, muss im rückwärtigen Bereich eine bauliche Anlage mit in die Gastronomie einbezogen werden. Die textlichen Festsetzungen sehen für den rückwärtigen Bereich und somit auch für die in Rede stehende bauliche Anlage unter Anderem einen Ausschluss von Schank- und Speisewirtschaften vor. Um das Vorhaben, dass für die innerstädtische Belebung eine große Bedeutung darstellt, zu realisieren, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Textfestsetzungen für die im Bereichsgrenzenplan gekennzeichnete Fläche so zu erweitern, dass Schank- und Speisewirtschaften zulässig sind. Als Anlagen sind der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 89 " Marktpassage " incl. der Bereichsgrenze zur 1. vereinfachten Änderung, der Bereichsgrenzenplan, die Begründung und die geänderten Textfestsetzungen beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 353/2017 x nein nein Seite 2