Daten
Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
30.11.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: AS/Gc
Jülich, 08.11.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 353/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
30.11.2017
TOP
Ergebnisse
Bebauungsplan Nr. 89 "Marktpassage", 1. vereinfachte Änderung
Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1, 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB)
Anlg.: 4
61
As
60
Er
III
Sc
SD.Net
Lem
Beschlussentwurf:
Aufgrund der §§ 1, 2 und 13 BauGB wird die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.
89 " Marktpassage " eingeleitet. Die Änderung beinhaltet eine Änderung in den textlichen Festsetzungen. Der Änderungsbereich in einer Größe von ca. 70 qm ist im Bereichsgrenzenplan vom
14.10.2017 dargestellt.
Begründung:
In der Kernstadt, zwischen Düsseldorfer Straße, Markt, Kleine Rurstraße, Grünstraße und Raderstraße befindet sich der Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 89 " Marktpassage ".
Dieser wurde mit Ratsbeschluss vom 30.08.1984 aufgestellt. Ziel des Planes war es, das Erscheinungsbild des gewachsenen Gebäudebestandes der Randbereiche des Plangebietes, bis auf eine Baulücke, zu erhalten. Mit Bekanntmachung vom 22.08.1989 wurde der Bebauungsplan rechtsverbindlich.
Es liegt nun ein Antrag vor, im Bereich des Markplatzes in den vorhandenen Räumlichkeiten des
ehemaligen Textildiscounters und der ehemaligen Eisdiele eine Gastronomie zu errichten. Um dies
zu ermöglichen, muss im rückwärtigen Bereich eine bauliche Anlage mit in die Gastronomie einbezogen werden.
Die textlichen Festsetzungen sehen für den rückwärtigen Bereich und somit auch für die in Rede
stehende bauliche Anlage unter Anderem einen Ausschluss von Schank- und Speisewirtschaften
vor.
Um das Vorhaben, dass für die innerstädtische Belebung eine große Bedeutung darstellt, zu realisieren, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Textfestsetzungen für die im Bereichsgrenzenplan
gekennzeichnete Fläche so zu erweitern, dass Schank- und Speisewirtschaften zulässig sind.
Als Anlagen sind der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 89 " Marktpassage " incl. der Bereichsgrenze zur 1. vereinfachten Änderung, der Bereichsgrenzenplan, die Begründung und die geänderten Textfestsetzungen beigefügt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 353/2017
x
nein
nein
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