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Sitzungsvorlage (Anlage 4 Begründung zum B-Plan Nr. 89 Marktpassage 1. vereinf. Änd 353 - 2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
280 kB
Datum
30.11.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Sitzungsvorlage (Anlage 4 Begründung zum B-Plan Nr. 89 Marktpassage 1. vereinf. Änd 353 - 2017) Sitzungsvorlage (Anlage 4 Begründung zum B-Plan Nr. 89 Marktpassage 1. vereinf. Änd 353 - 2017)

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Inhalt der Datei

Anlage 4 zur Vorlagen-Nr. 353 / 2017 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 89 " Marktpassage ", 1. vereinfachte Änderung Planungsamt der Stadt Jülich Anlage 4 zur Vorlagen-Nr. 353 / 2017 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 89 " Marktpassage ", 1. vereinfachte Änderung In der Kernstadt, zwischen Düsseldorfer Straße, Markt, Kleine Rurstraße, Grünstraße und Raderstraße befindet sich der Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 89 " Marktpassage ". Dieser wurde mit Ratsbeschluss vom 30.08.1984 aufgestellt. Ziel des Planes war es, das Erscheinungsbild des gewachsenen Gebäudebestandes der Randbereiche des Plangebietes, bis auf eine Baulücke, zu erhalten. Mit Bekanntmachung vom 22.08.1989 wurde der Bebauungsplan rechtsverbindlich. Es liegt nun ein Antrag vor, im Bereich des Markplatzes in den vorhandenen Räumlichkeiten des ehemaligen Textildiscounters und der ehemaligen Eisdiele eine Gastronomie zu errichten. Um dies zu ermöglichen, muss im rückwärtigen Bereich eine bauliche Anlage mit in die Gastronomie einbezogen werden. Die textlichen Festsetzungen sehen für den rückwärtigen Bereich und somit auch für die in Rede stehende bauliche Anlage unter Anderem einen Ausschluss von Schank- und Speisewirtschaften vor. Um das Vorhaben, dass für die innerstädtische Belebung eine große Bedeutung darstellt, zu realisieren, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Textfestsetzungen für die im Bereichsgrenzenplan gekennzeichnete Fläche so zu erweitern, dass Schank- und Speisewirtschaften zulässig sind.