Daten
Kommune
Jülich
Größe
280 kB
Datum
30.11.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4 zur Vorlagen-Nr. 353 / 2017
Begründung
zum
Bebauungsplan Nr. 89
" Marktpassage ",
1. vereinfachte Änderung
Planungsamt der Stadt Jülich
Anlage 4 zur Vorlagen-Nr. 353 / 2017
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 89 " Marktpassage ", 1. vereinfachte Änderung
In der Kernstadt, zwischen Düsseldorfer Straße, Markt, Kleine Rurstraße,
Grünstraße und Raderstraße befindet sich der Planbereich des Bebauungsplanes
Nr. 89 " Marktpassage ".
Dieser wurde mit Ratsbeschluss vom 30.08.1984 aufgestellt. Ziel des Planes war
es, das Erscheinungsbild des gewachsenen Gebäudebestandes der Randbereiche
des Plangebietes, bis auf eine Baulücke, zu erhalten. Mit Bekanntmachung vom
22.08.1989 wurde der Bebauungsplan rechtsverbindlich.
Es liegt nun ein Antrag vor, im Bereich des Markplatzes in den vorhandenen
Räumlichkeiten des ehemaligen Textildiscounters und der ehemaligen Eisdiele
eine Gastronomie zu errichten. Um dies zu ermöglichen, muss im rückwärtigen
Bereich eine bauliche Anlage mit in die Gastronomie einbezogen werden.
Die textlichen Festsetzungen sehen für den rückwärtigen Bereich und somit
auch für die in Rede stehende bauliche Anlage unter Anderem einen Ausschluss
von Schank- und Speisewirtschaften vor.
Um das Vorhaben, dass für die innerstädtische Belebung eine große Bedeutung
darstellt, zu realisieren, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die
Textfestsetzungen für die im Bereichsgrenzenplan gekennzeichnete Fläche so zu
erweitern, dass Schank- und Speisewirtschaften zulässig sind.