Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Anlage 3 Textliche Festsetzungen incl. der 1. vereinf. Änderung 353 - 2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
16 kB
Datum
30.11.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Sitzungsvorlage (Anlage 3 Textliche Festsetzungen incl. der 1. vereinf. Änderung 353 - 2017)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

Anlage 3 zur Vorlagen-Nr. 353 / 2017 Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Jülich Nr. 89 " Marktpassage " (Rechtsverbindlich seit 22.08.1989) In den MK-Gebieten sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO sonstige Wohnungen ab I. Obergeschoss allgemein zulässig. In dem MK-Gebiet sind Vergnügungsstätten und Imbissstuben ausgeschlossen (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). In den MK1-Gebieten sind Vergnügungsstätten, Schank- und Speisewirtschaften und Imbissstuben ausgeschlossen (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Gestalterische Festsetzungen Die private Grünfläche ist parkähnlich mit einheimischen Laubbäumen / Sträuchern / Pflanzen zu gestalten. Versiegelte Flächen in der privaten Grünfläche sind nur als Wege zu und von der Neubebauung in einer Breite von höchstens 2 m zulässig. Außer den 10 ausgewiesenen Stellplätzen sind Stellplätze für Kraftfahrzeuge im Freien (Erdgeschossniveau) in dem schraffierten Bereich nicht zulässig. Ergänzende textliche Festsetzungen für den Bereich der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Jülich Nr. 89 " Marktpassage " (Rechtsverbindlich seit xx.xx.2018) " In dem MK1-Gebiet sind Vergnügungsstätten und Imbissstuben ausgeschlossen (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). "