Daten
Kommune
Jülich
Größe
16 kB
Datum
30.11.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 zur Vorlagen-Nr. 353 / 2017
Textliche Festsetzungen
zum Bebauungsplan Jülich Nr. 89
" Marktpassage "
(Rechtsverbindlich seit 22.08.1989)
In den MK-Gebieten sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO sonstige Wohnungen ab I.
Obergeschoss allgemein zulässig.
In dem MK-Gebiet sind Vergnügungsstätten und Imbissstuben ausgeschlossen (§ 1 Abs. 5
und 9 BauNVO).
In den MK1-Gebieten sind Vergnügungsstätten, Schank- und Speisewirtschaften und
Imbissstuben ausgeschlossen (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO).
Gestalterische Festsetzungen
Die private Grünfläche ist parkähnlich mit einheimischen Laubbäumen / Sträuchern /
Pflanzen zu gestalten.
Versiegelte Flächen in der privaten Grünfläche sind nur als Wege zu und von der
Neubebauung in einer Breite von höchstens 2 m zulässig.
Außer den 10 ausgewiesenen Stellplätzen sind Stellplätze für Kraftfahrzeuge im Freien
(Erdgeschossniveau) in dem schraffierten Bereich nicht zulässig.
Ergänzende textliche Festsetzungen für den Bereich der 1. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Jülich Nr. 89 " Marktpassage "
(Rechtsverbindlich seit xx.xx.2018)
" In dem MK1-Gebiet sind Vergnügungsstätten und Imbissstuben ausgeschlossen (§ 1 Abs. 5
und 9 BauNVO). "