Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
137 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
15.08.16, 18:15
Aktualisiert
15.08.16, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 15.08.2016
Vorlagen-Nr.: 2/2015 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
30.08.2016
20.09.2016
05.10.2016
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenmarkt Schaar“;
Hier:
1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen
Beteiligungsverfahren
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung vom 18.08.2015 die 1. Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“
beschlossen. Des Weiteren wurde die Verwaltung ermächtigt die frühzeitigen
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB fand in Form einer
Informationsveranstaltung statt, die am 21.10.2015 im Rathaus Kreuzau durchgeführt wurde. Die
Planunterlagen lagen zur Information im Rathaus aus und waren zudem auf der Homepage der
Gemeinde Kreuzau abrufbar. Aus der Öffentlichkeit ist zum Verfahren keine Stellungnahme
eingegangen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben der Gemeinde
vom 22.09.2015 an der Planung beteiligt und um Stellungnahme bis 30.10.2015 gebeten. Die
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, die Stellungnahme der Verwaltung sowie der
Beschlussvorschlag zur städtebaulichen Abwägung sind aus der als Anlage 1 beigefügten Tabelle
zu entnehmen.
Dabei möchte ich insbesondere auf die Ausführungen des Landesbetriebs Straßen hinweisen, die
eine verkehrsgutachterliche Untersuchung der Auswirkungen auf den Knotenpunkt Zufahrt
Gartenmarkt/L 327 gefordert hat. Das Gutachten hat nachgewiesen, dass es zu keinen
wesentlichen Auswirkungen auf diesen Knotenpunkt kommt und die vorhandene Situation einen
flüssigen und sicheren Fluss des Verkehrs gewährleistet. Das Verkehrsgutachten liegt der
Sitzungsvorlage als Anlage 6 bei.
Die Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und das Artenschutzgutachten zur
Bebauungsplanänderung liegen als Anlagen 2 bis 5 bei. Die Änderungen im Vergleich zum VL
1/2015 sind dabei farblich markiert. Es sei darauf hingewiesen, dass die im Bebauungsplan
festgesetzte maximale Verkaufsfläche korrigiert wurde, da sie bisher fälschlicherweise zu hoch
angesetzt wurde. Dieser Fehler ist nunmehr behoben worden.
Sofern Sie den Beschlussvorschlägen zur städtebaulichen Abwägung folgen wird als nächster
Verfahrensschritt die Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB bzw. die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gem. § 4 (2) BauGB durchgeführt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine. Die Planungskosten werden vom Betreiber des Gartenmarktes übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
1. Den in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt.
2. Dem Planentwurf wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage durchzuführen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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