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Allgemeine Vorlage (Anl. 5 Artenschutzprüfung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
363 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
15.08.16, 18:15
Aktualisiert
15.08.16, 18:15

Inhalt der Datei

Anlage 5 zu VL-Nr. 2/2015 1. Erg. 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan F 13, Ortsteil Stockheim „Gartenmarkt“, Gemeinde Kreuzau Artenschutzprüfung Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Stand: 30.03.2016 ASP zur 1. Änderung Vorhabenbezogenen Bebauungsplan F 13 der Gemeinde Kreuzau Inhalt Inhaltsverzeichnis 1. Anlass der Untersuchung ......................................................................................... 1 2. Rechtliche Grundlagen ............................................................................................. 1 3. Lage und Beschreibung des Bebauungsplangebietes .............................................. 2 4. Arteninventar des Plangebietes ................................................................................ 3 4.1 Avifauna (eigene Kartierung) .............................................................................. 3 4.2 Fledermäuse (eigene Kartierung) ....................................................................... 4 4.3 Haselmaus (eigene Kartierung) .......................................................................... 4 4.4 Externe Daten .................................................................................................... 4 5. Artenschutzrechtliche Prüfung .................................................................................. 6 5.1 Tötungstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ..................................... 6 5.2 Störungstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ................................... 6 5.3 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG .......................................................................................................... 7 6. Zusammenfassung ................................................................................................... 7 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zur 1. Änderung Vorhabenbezogenen Bebauungsplan F 13 der Gemeinde Kreuzau 1 1. Anlass der Untersuchung Mit Hilfe des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans F13 der Gemeinde Kreuzau wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Gartenbaubetriebs im nördlichen Anschluss an das Gewerbegebiet Stockheim geschaffen. Der Fachmarkt wurde mittlerweile gebaut. Bereits im Jahr 2012 wurde zum Bebauungsplan eine ASP erstellt. Im Rahmen der nunmehr erfolgenden 1. Änderung des B-Plans wird die bisherige Festsetzung „Gewerbegebiet“ in „Sondergebiet“ geändert. Darüber hinaus kommt es zu geringfügigen Verschiebungen der Pflanzfestsetzungen. Die grundsätzliche Ausrichtung des Bebauungsplans ändert sich nicht. Dennoch soll die seinerzeitige Artenschutzprüfung auf einen aktuellen Stand gebracht werden. 2. Rechtliche Grundlagen Grundsätzliche Regelungen zum Artenschutz sind im BNatSchG getroffen. Gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BNatSchG ist es verboten: 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Da im Plangebiet keine besonders geschützten Pflanzenarten vorkommen, bezieht sich die artenschutzrechtliche Prüfung auf den Absatz 1 Nr. 1-3. § 44 (5) sagt zudem: Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens ein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitzund Vermarktungsverbote nicht vor. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zur 1. Änderung Vorhabenbezogenen Bebauungsplan F 13 der Gemeinde Kreuzau 2 3. Lage und Beschreibung des Bebauungsplangebietes Das Plangebiet liegt etwa 6 km südlich von Düren im Norden des Ortsteils Stockheim, Gemeinde Kreuzau. Südlich wird die Fläche von der L 327 begrenzt. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Stockheim, Flur 14, Flurstücke 593, 594, 598 und Flur 6, Flurstücke 115, 116. Auf der ursprünglich als Intensivwiese genutzten Fläche wurde im südlichen Teil der Gartenmarkt errichtet. Der nördliche Teil umfasst gärtnerische Produktionsflächen. Nach Westen hin grenzt die Fläche an ein Waldgebiet. Nach Norden und Osten hin schließen sich weitere Grünländer an, die teilweise von bewaldeten Bereichen und Baumgruppen abgelöst werden. Südlich verläuft die L 327. Abb. 1: Gegenüberstellung des rechtskräftigen Bebauungsplans F 13 (links) mit der 1. Änderung (rechts). In der Umgebung liegen mehrere Schutzgebiete. Das nächstgelegene Naturschutzgebiet (NSG) befindet sich 1.160 m nördlich. Dabei handelt es sich um das NSG „Burgauer Wald“. Etwa 1.700 m südlich des Projektgebiets liegt das NSG „Drover Heide“. Diese ist gleichzeitig als FFH-Gebiet (DE-5205-301) und als Vogelschutzgebiet (DE-5205-401) „Drover Heide“ ausgewiesen. Westlich des Projektgebiets in ca. 2.050 m Entfernung liegt das NSG „Teilbereiche der Ruraue im Stadtgebiet Düren“. Das NSG ist gleichzeitig als FFH-Gebiet ausgewiesen: „Rur von Obermaubach bis Linnich“ (DE-5104-302). Erhebliche Beeinträchtigungen der genannten Schutzgebiete sind allein aufgrund der jeweiligen Entfernung ausgeschlossen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zur 1. Änderung Vorhabenbezogenen Bebauungsplan F 13 der Gemeinde Kreuzau 3 4. Arteninventar des Plangebietes 4.1 Avifauna (eigene Kartierung) Im Rahmen der Bestandserfassung wurden seinerzeit insgesamt 25 Vogelarten festgestellt, davon 2 planungsrelevante Arten (farbig hinterlegt), die beide als Nahrungsgäste auftreten. Dabei handelt es sich um den Mäusebussard und die Rauchschwalbe. Der Mäusebussard gilt als streng geschützte Art. Die Rauchschwalbe wird ist NRW als Rote-Liste-Art Kategorie 3 (gefährdet) geführt. Sie steht deutschandweit auf der Vorwarnliste. Auf der Vorwarnliste stehen ebenfalls Bachstelze, Fitis und Star (NRW) sowie der Bluthänfling (D und NRW). Die Artenliste mit Statusangaben für das Untersuchungsgebiet und seinem Umfeld ist in der folgenden Tabelle 1 zusammengefasst. Tabelle 1 : Artenliste der Vögel im Untersuchungsgebiet „Stockheim“ Kategorien der Roten Liste (RL): Weitere Abkürzungen: 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet V = Vorwarnliste 4= potentiell gefährdet * = ungefährdet Status: B = Brutvogel N = Nahrungsgast Nr. Artname 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 Amsel Bachstelze Blaumeise Bluthänfling Buchfink Buntspecht Fitis Grauschnäpper Grünfink Heckenbraunelle Kleiber Kohlmeise Mäusebussard Misteldrossel Mönchsgrasmücke Rauchschwalbe Ringeltaube Rotkehlchen Schwanzmeise Singdrossel Star Stieglitz Weidenmeise Zaunkönig Zilpzalp lat. Artname Turdus merula Motacilla alba Parus caeruleus Carduelis cannabina Fringilla coelebs Dendrocopos major Phylloscopus trochilus Muscicapa striata Carduelis chloris Prunella modularis Sitta europaea Parus major Buteo buteo Turdus viscivorus Sylvia atricapilla Hirundo rustica Columba palumbus Erithacus rubecula Aegithalos caudatus Turdus philomelos Sturnus vulgaris Carduelis carduelis Parus montanus Troglodytes troglodytes Phylloscopus collybita Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de D: Deutschland NRW: Nordrhein-Westfalen RL D RL NRW * * * V * * * * * V * V * * V * * * * * * * V * * * * * * * * * * * * * * * 3 * * * * V * * * * streng geschützt Status x B B B B B N B B B B B B N B B N N B B B N B B B B Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zur 1. Änderung Vorhabenbezogenen Bebauungsplan F 13 der Gemeinde Kreuzau 4 4.2 Fledermäuse (eigene Kartierung) Im Bebauungsplangebiet und seinem nahen Umfeld konnten 2011 zwei Fledermausarten nachgewiesen werden: Zwergfledermaus und Großer Abendsegler. Die Zwergfledermaus ist stetig im Gebiet vertreten. Zwerge hielten sich bei allen Terminen strukturgebunden an den Waldrändern und an Gehölzreihen auf. Kein Nachweis gelang über der offenen Grünlandfläche selbst. Der Große Abendsegler konnte an einem der seinerzeitigen Kartiertermine im offenen Luftraum festgestellt werden. Die Art ist wenig strukturgebunden und bejagt den offenen Luftraum im weiten Umfeld des Bebauungsplangebietes. Abb. 2: Nachweise von Zwergfledermaus (orange) und Großer Abendsegler (blau) im Plangebiet. 4.3 Haselmaus (eigene Kartierung) Die Untersuchungen ergaben keinerlei Hinweise auf ein Vorkommen der Haselmaus im Bebauungsplangebiet und seinem Umfeld. Ein Vorkommen dieser Art und damit eine potenzielle Betroffenheit kann nach derzeitigem Stand ausgeschlossen werden. 4.4 Externe Daten Als weitere Datengrundlage für die artenschutzrechtliche Bewertung dient das „Fachinformationssystem geschützte Arten“ des LANUV NRW. Dieses gibt für den Quadranten 1 des Messtischblatt (MTB) 5205 (Vettweiß) folgende planungsrelevante Arten an: Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zur 1. Änderung Vorhabenbezogenen Bebauungsplan F 13 der Gemeinde Kreuzau Art Säugetiere Braunes Langohr Graues Langohr Großer Abendsegler Großes Mausohr Wasserfledermaus Zwergfledermaus Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden GÜNSTIG SCHLECHT GÜNSTIG UNGÜNSTIG GÜNSTIG GÜNSTIG Vögel Baumfalke Baumpieper Feldlerche Feldschwirl Grauammer Habicht Kiebitz Kleinspecht Kuckuck Mäusebussard Mehlschwalbe Mittelspecht Rauchschwalbe Rebhuhn Schleiereule Schwarzspecht Schwarzkehlchen Sperber Steinkauz Turmfalke Wachtel Waldkauz Waldlaubsänger Waldohreule Waldschnepfe Waldwasserläufer Wiesenpieper sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend rastend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend rastend sicher brütend UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG SCHLECHT GÜNSTIG UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG GÜNSTIG UNGÜNSTIG GÜNSTIG UNGÜNSTIG SCHLECHT GÜNSTIG GÜNSTIG GÜNSTIG GÜNSTIG GÜNSTIG GÜNSTIG UNGÜNSTIG GÜNSTIG UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG GÜNSTIG GÜNSTIG SCHLECHT Amphibien Kammmolch Art vorhanden GÜNSTIG 5 Laut Meldeboden kommen im betreffenden MTB-Quadranten 6 planungsrelevante Säugetierarten, 27 Vogelarten und eine Amphibienart vor. Die beiden erfassten planungsrelevanten Vogelarten Mäusebussard und Rauchschwalbe sind ebenso aufgeführt wie Zwergfledermaus und Großer Abendsegler. Mit ihrem Vorkommen ist auch nach Umsetzung der Bebauungsplanung zu rechnen. Darüber hinaus ist durch die waldrandnahe Lage des Plangebietes durchaus ein Vorkommen der weiterhin genannten Fledermausarten möglich, insbesondere mit am Waldrand jagenden Tieren. Mit Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zur 1. Änderung Vorhabenbezogenen Bebauungsplan F 13 der Gemeinde Kreuzau 6 weiteren planungsrelevanten Vogelarten ist hinsichtlich der Funktion als Bruthabitat innerhalb des Plangebietes eher nicht zu rechnen. Mögliche Vorkommen beschränken sich auf die Umgebung. Im westlich angrenzenden Wald könnten Arten wie Waldkauz, Waldschnepfe und Waldohreule sowie die Spechtarten brüten. Auf den nördlich und östlich angrenzenden, strukturierten Grünlandflächen könnten Arten des Halboffenlandes wie Schwarzkehlchen und Baumpieper vorkommen. Die offenen Feldfluren jenseits der B 56 im Osten sind potenzieller Lebensraum von Feldvogelarten wie Feldlerche, Rebhuhn und Wachtel. Ein Vorkommen des Kammmolches ist im B-Plangebiet und dem relevanten Umfeld auszuschließen. 5. Artenschutzrechtliche Prüfung In der artenschutzrechtlichen Beurteilung ist zu prüfen, ob es durch die veränderten Festsetzungen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG kommen kann. Somit ist nicht das (mittlerweile realisierte) Vorhaben selbst zu bewerten (hierfür wurde 2012 eine ASP vorgelegt), sondern der Inhalt der 1. Änderung des Bebauungsplans. Diese sieht eine Festsetzung bisheriger Gewerbeflächen als Sondergebiet vor. Die GRZ, und damit der Versiegelungsgrad, ändert sich nicht. Hinsichtlich der Pflanzflächen sieht der derzeitige Bebauungsplan im Westen, Norden und Osten einen Pflanzstreifen von 4 m (W), 3 m (N) und 4 m (O) vor. Künftig soll auf den südlichen Teil des westlichen Pflanzstreifens (125 x 4 m = 500 qm) verzichtet werden. Dafür werden die übrigen Pflanzstreifen durchweg auf 5 Meter verbreitert (+ 530 qm). Die Bilanz ist damit nahezu ausgeglichen (leicht verbessert hinsichtlich der Pflanzmasse). Eine substanzielle Änderung gibt es daher nicht. 5.1 Tötungstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG Aus den veränderten Festsetzungen ergibt sich für keine der hier zu besprechenden Arten ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko. Die Baulichkeiten wurden mittlerweile errichtet. Mögliche Tötungen im Zuge der Baufeldfreimachung sind somit nicht mehr zu beurteilen. Die veränderten Festsetzungen haben keine Veränderung der betrieblichen Abläufe zur Folge. Somit ergibt sich auch aus dem Betrieb des Gartenmarktes im Vorher-Nachher-Vergleich kein erhöhtes Tötungsrisiko für geschützte Arten. 5.2 Störungstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Der Störungstatbestand greift dann, wenn sich der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Durch die geänderten Festsetzungen der Bauflächen (GE in SO) des Bebauungsplans ergeben sich hinsichtlich der betrieblichen Abläufe keine zusätzlichen Störwirkungen, da vorher wie nachher ein Gartenmarkt auf der Fläche möglich ist, der mittlerweile auch realisiert wurde. Der Verzicht der südwestlichen Eingrünung zugunsten einer verbreiterten Eingrünung im Nordwesten, Norden und Osten führt ebenfalls nicht zu einer verschlechterten Situation (die Pflanzflächen werden leicht vergrößert). Entlang des dortigen Grabens stocken ohnehin Gehölze, so dass ein Puffer zum angrenzenden Wald gegeben ist. Eine mögliche Leitfunktion für Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zur 1. Änderung Vorhabenbezogenen Bebauungsplan F 13 der Gemeinde Kreuzau 7 Fledermäuse ist und bleibt gegeben. Eine erhebliche Störung mit Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Lokalpopulationen ist auszuschließen. 5.3 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist aus den geänderten Festsetzungen nicht ableitbar. Weder werden Gehölzbestände beseitigt, die in der derzeitigen Fassung des Bebauungsplans zum Schutz festgesetzt bzw. real vorhanden waren, noch führt die Festsetzung der Baugrenzen zu einer veränderten Beanspruchung von Flächen. Die Pflanzflächen werden gegenüber der rechtsgültigen Fassung leicht vergrößert, was tendenziell positiv zu bewerten ist. 6. Zusammenfassung Die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans F 13 der Gemeinde Kreuzau führt zu einer Festsetzung einer bisherigen Gewerbefläche als Sondergebiet. Die GRZ ändert sich ebenso wenig wie die Baugrenzen; der Versiegelungsgrad bleibt demnach gleich. Die randlichen Pflanzflächen werden leicht verändert. Insgesamt werden nunmehr ca. 30 qm Pflanzfläche mehr festgesetzt. In der vorgelegten Artenschutzprüfung wurden die veränderten Festsetzungen bewertet. Die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist demgemäß nicht mit der Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände verbunden. Es kommt weder zu einer Tötung oder erheblichen Störung geschützter Arten, noch zu einem Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Stolberg, 30. März 2016 (Hartmut Fehr) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de