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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 45 " Windkraftzone 20 Südlich Bourheim " Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
05.03.18, 12:02
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 45 " Windkraftzone 20 Südlich Bourheim "

Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB)) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 45 " Windkraftzone 20 Südlich Bourheim "

Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Sc/Wo Jülich, 09.11.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 358/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 30.11.2017 Stadtrat 13.12.2017 TOP Ergebnisse Bebauungsplan Nr. A 45 " Windkraftzone 20 Südlich Bourheim " Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Anlg. 1 61 As 60 Er III Sc SD.Net Lem Beschlussentwurf: Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB wird der B-Plan Nr. A 45 " Windkraftzone 20 Südlich Bourheim " eingeleitet. Mit diesem B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung von Windkraftanlagen geschaffen werden. Der Planbereich ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.10.2017 dargestellt. Begründung: Die Stadt Jülich verfolgt das Ziel, im Stadtgebiet neben den schon bestehenden Windenergieanlagen weitere Anlagen anzusiedeln und so die regenerativen Energien zu fördern. Vor diesem Hintergrund ist die Ausweisung weiterer Konzentrationszonen erforderlich. Hierfür ist eine Potentialflächenanalyse erstellt worden. Deren Ergebnis besagt, dass letztendlich 5 Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen in Frage kommen. Für diese Flächen sind Bebauungspläne aufzustellen, um innerhalb von Festsetzungen den Windkraftbetreibern größtmögliche Freiheiten zu ermöglichen. Um die B-Planbereiche den Bereichen des Flächennutzungsplanes zuzuordnen, ist die Nummerierung beibehalten worden mit dem Zusatz, wo sich diese Fläche befindet. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zu diesem Bebauungsplan wird neben der Auslegung eine Bürgerversammlung stattfinden. Der Termin wird rechtzeitig in den zur Verfügung stehenden Medien bekannt gegeben werden. Als Anlage ist der Bereichsgrenzenplan vom 14.10.2017 beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 358/2017 X nein nein Seite 2