Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
135 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
31.08.16, 13:06
Aktualisiert
31.08.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste - Herr Wolfram
BE: Herr Wolfram
Kreuzau, 24.08.2016
Vorlagen-Nr.: 69/2016
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
20.09.2016
05.10.2016
Straßenreinigungsgebühren – Anteil Winterdienst –
für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019
hier: 5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigung- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Auf der Grundlage der bisher bekannten Daten wurde die Winterdienstgebühr neu berechnet. In
Anwendung des §6 Abs.2 KAG wird ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren zugrunde gelegt. Die
entsprechende Neuberechnung der Winterdienstgebühren ist als Anlage beigefügt.
Nachstehend nunmehr einige Erläuterungen:
Die Gebühr für den Zeitraum 2014-2016 belief sich auf insgesamt 1,91/m und setzte sich wie folgt
zusammen: Jahresgebühr: 1,26 €/m
Verrechnung der Unterdeckung des Kalkulationszeitraums 2011-2013: 0,65 €/m.
Im Veranlagungszeitraum 2014-2016 wurde die erhebliche Unterdeckung aus den Jahren 20112013 ausgeglichen und darüber hinaus ein Gebührenüberschuß in Höhe von 72.000,00 € erzielt.
Dieser Gebührenüberschuß fließt nunmehr in die neue Kalkulation mit jährlich 24.000,00 €
gebührenreduzierend ein. Der Haushaltsansatz für den Einsatz von Fremdfirmen wurde für die
nächsten 3 Jahre um 10% auf nunmehr 175.000,00 € erhöht.
Auf der Basis dieser Kalkulationsgrundlagen ergibt sich eine laufende Jahresgebühr von 1,31 €/m.
Die neu festzusetzende Winterdienstgebühr für die Jahre 2017-2019 beläuft sich auf insgesamt
1,15 €/m und teilt sich wie folgt auf:
Jahresgebühr: 1,31 €/m
Verrechnung der Überzahlung des Kalkulationszeitraumes 2014-2016: 0,16 €/m.
Sofern Sie meinem Beschlußvorschlag folgen, erfolgt eine entsprechende Änderung der
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Da die veranschlagten Ausgabemittel durch entsprechende Gebühreneinnahmen gedeckt werden
entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt. Die neuen Ansätze sind im Haushaltplanentwurf
2017 ff enthalten.
III. Beschlussvorschlag:
Die 5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigung- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau
wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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