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Allgemeine Vorlage (Straßenreinigungsgebühren – Anteil Winterdienst – für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 hier: 5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenrei-nigungsgebühren (Straßenreinigung- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
135 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
31.08.16, 13:06
Aktualisiert
31.08.16, 13:06
Allgemeine Vorlage (Straßenreinigungsgebühren  – Anteil Winterdienst –
für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019
hier: 5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenrei-nigungsgebühren (Straßenreinigung- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Straßenreinigungsgebühren  – Anteil Winterdienst –
für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019
hier: 5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenrei-nigungsgebühren (Straßenreinigung- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau)

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Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Wolfram BE: Herr Wolfram Kreuzau, 24.08.2016 Vorlagen-Nr.: 69/2016 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 20.09.2016 05.10.2016 Straßenreinigungsgebühren – Anteil Winterdienst – für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 hier: 5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigung- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Auf der Grundlage der bisher bekannten Daten wurde die Winterdienstgebühr neu berechnet. In Anwendung des §6 Abs.2 KAG wird ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren zugrunde gelegt. Die entsprechende Neuberechnung der Winterdienstgebühren ist als Anlage beigefügt. Nachstehend nunmehr einige Erläuterungen: Die Gebühr für den Zeitraum 2014-2016 belief sich auf insgesamt 1,91/m und setzte sich wie folgt zusammen: Jahresgebühr: 1,26 €/m Verrechnung der Unterdeckung des Kalkulationszeitraums 2011-2013: 0,65 €/m. Im Veranlagungszeitraum 2014-2016 wurde die erhebliche Unterdeckung aus den Jahren 20112013 ausgeglichen und darüber hinaus ein Gebührenüberschuß in Höhe von 72.000,00 € erzielt. Dieser Gebührenüberschuß fließt nunmehr in die neue Kalkulation mit jährlich 24.000,00 € gebührenreduzierend ein. Der Haushaltsansatz für den Einsatz von Fremdfirmen wurde für die nächsten 3 Jahre um 10% auf nunmehr 175.000,00 € erhöht. Auf der Basis dieser Kalkulationsgrundlagen ergibt sich eine laufende Jahresgebühr von 1,31 €/m. Die neu festzusetzende Winterdienstgebühr für die Jahre 2017-2019 beläuft sich auf insgesamt 1,15 €/m und teilt sich wie folgt auf: Jahresgebühr: 1,31 €/m Verrechnung der Überzahlung des Kalkulationszeitraumes 2014-2016: 0,16 €/m. Sofern Sie meinem Beschlußvorschlag folgen, erfolgt eine entsprechende Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Da die veranschlagten Ausgabemittel durch entsprechende Gebühreneinnahmen gedeckt werden entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt. Die neuen Ansätze sind im Haushaltplanentwurf 2017 ff enthalten. III. Beschlussvorschlag: Die 5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigung- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-