Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
128 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
31.08.16, 13:06
Aktualisiert
31.08.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Der Bürgermeister
Abteilung 2.2 Kommunale Dienste –Kanal/Straßen
Herr Wolfram - Az.: 641-10
Kreuzau, den 09.05.2016
Anlage 2 zu VL 69/2016
Vermerk
Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren - Anteil Winterdienst für den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2019;
hier:
Berücksichtigung der Kostenunterdeckungen/der Überschüsse der
letzten 3 Jahre
Gemäß § 6 (2) KAG sollen Kostenunterdeckungen/Überschüsse innerhalb von bis zu 4 Jahren ausgeglichen werden. Die Abrechnung der einzelnen Jahre stellt sich wie folgt dar:
Die Gebührenunterdeckung im Jahr 2013 betrug insgesamt 175.657,20 €. Hiervon wurden
bereits 137.965,86 € in der Kalkulation 2014 – 2016 berücksichtigt, so dass nur der Differenzbetrag in Höhe von 37.991,34 € in die aktuelle Kalkulation einfließt.
2013: Gebührenunterdeckung in Höhe von
2014: Gebührenüberzahlung in Höhe von
2015: Gebührenüberzahlung in Höhe von
Überzahlung
37.991,34 €
87.837,53 €
22.017,56 €
71.863,75 €
72.000,00 €
Gerundet:
Der o.a. Betrag ist bei der Kalkulation 2017-2019 zu berücksichtigen. Der Betrag wird auf
3 Jahre gleichmäßig verteilt.
Hieraus ergibt sich ein Betrag in Höhe von gerundet jährlich 24.000,00 €.
Die für 2017-2019 ermittelten Gebühren verringern sich somit wie folgt:
24.000,- € : 147.600 m =
0,16 €.
I.A.
- Wolfram -
H:\Anlagen_SDNet\SV_69_2016_Anl 2_HA_20.09.2016.doc