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Allgemeine Vorlage (Vermerk)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
128 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
31.08.16, 13:06
Aktualisiert
31.08.16, 13:06
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Der Bürgermeister Abteilung 2.2 Kommunale Dienste –Kanal/Straßen Herr Wolfram - Az.: 641-10 Kreuzau, den 09.05.2016 Anlage 2 zu VL 69/2016 Vermerk Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren - Anteil Winterdienst für den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2019; hier: Berücksichtigung der Kostenunterdeckungen/der Überschüsse der letzten 3 Jahre Gemäß § 6 (2) KAG sollen Kostenunterdeckungen/Überschüsse innerhalb von bis zu 4 Jahren ausgeglichen werden. Die Abrechnung der einzelnen Jahre stellt sich wie folgt dar: Die Gebührenunterdeckung im Jahr 2013 betrug insgesamt 175.657,20 €. Hiervon wurden bereits 137.965,86 € in der Kalkulation 2014 – 2016 berücksichtigt, so dass nur der Differenzbetrag in Höhe von 37.991,34 € in die aktuelle Kalkulation einfließt. 2013: Gebührenunterdeckung in Höhe von 2014: Gebührenüberzahlung in Höhe von 2015: Gebührenüberzahlung in Höhe von Überzahlung 37.991,34 € 87.837,53 € 22.017,56 € 71.863,75 € 72.000,00 € Gerundet: Der o.a. Betrag ist bei der Kalkulation 2017-2019 zu berücksichtigen. Der Betrag wird auf 3 Jahre gleichmäßig verteilt. Hieraus ergibt sich ein Betrag in Höhe von gerundet jährlich 24.000,00 €. Die für 2017-2019 ermittelten Gebühren verringern sich somit wie folgt: 24.000,- € : 147.600 m = 0,16 €. I.A. - Wolfram - H:\Anlagen_SDNet\SV_69_2016_Anl 2_HA_20.09.2016.doc