Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom 10.12.2010 (Stand. 30.06.2017) - hier: Festlegung der Form der Bekanntmachung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
129 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
04.12.17, 17:19
Aktualisiert
28.02.18, 12:02
Sitzungsvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom 10.12.2010 (Stand. 30.06.2017) - hier: Festlegung der Form der Bekanntmachung) Sitzungsvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom 10.12.2010 (Stand. 30.06.2017) - hier: Festlegung der Form der Bekanntmachung) Sitzungsvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom 10.12.2010 (Stand. 30.06.2017) - hier: Festlegung der Form der Bekanntmachung)

öffnen download melden Dateigröße: 129 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 23.10.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 327/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 07.12.2017 Stadtrat 13.12.2017 TOP Ergebnisse Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom 10.12.2010 (Stand. 30.06.2017) - hier: Festlegung der Form der Bekanntmachung Anlg.: - 2 II 30 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich erlässt die 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich wie folgt: „Folgt 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich im Wortlaut gemäß Anlage“ Begründung: Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Bekanntmachungsverordnung vom 05.11.2015 hat der Landesgesetzgeber als weitere Form der Bekanntmachung die öffentliche Bekanntmachung durch Bereitstellung im Internet eingeführt. Auf Grundlage des neu eingefügten § 6 der Bekanntmachungsverordnung erfolgen die durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde in Form der Internetbekanntmachung durch Bereitstellung des digitaliserten Dokumentes auf einer öffentlich zugänglichen Internetseite der Gemeinde unter Angabe des Bereitstellungstages. Auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse hat die Gemeinde in einer der in § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 bestimmten Formen nachrichtlich hinzuweisen. Bereits unmittelbar nach Erlass der Dritten Verordnung der Bekanntmachungsverordnung hatte die Verwaltung einen Versuch unternommen auf diese Form der Bekanntmachung umzustellen. Auf die Sitzungsvorlage 457/2015 1. Ergänzung wird verwiesen. Der Vorschlag wurde aber in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015 u.a. mit der Begründung abgelehnt, weil sich das Stadtmagazin als Informationsquelle insbesondere für ältere Leute in Jülich etabliert hat. In der Folge wurde vom Presse- und Kulturbüro sowie der Firma la mechky+ ein Konzept zur Weiterentwicklung des HERZOG vorgestellt. Nach Beratungen in den Fraktionen hat der Rat der Stadt Jülich am 24.05.2017 beschlossen, dass der Vertrag mit der Rautenberg Media & Print Verlag KG fristgerecht zum 31.01.2018 gekündigt wird, um die Herausgabe des HERZOG 3.0 zu ermöglichen. Im Übrigen wird auf die Sitzungsvorlagen 130/2016, 167/2017 und 167/2017 1. Ergänzung verwiesen. Bereits in den Beratungen zur konzeptionellen Weiterentwicklung des HERZOG wurde seitens des Herausgebers kommuniziert, dass eine Erscheinung nur monatlich erfolgen wird. Da dieser Veröffentlichungsryhtmus für Bekanntmachungen nicht praktikabel ist, soll numehr der damalige Vorschlag der Verwaltung umgesetzt werden. Die Umsetzung war jedoch noch an zwei rechtliche Fragestellungen geknüpft. Zum einen lag ein Erlass des MIK NRW vor, welcher auf zwei Entscheidungen des OVG Lüneburg zu Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch verwies. Nach Ansicht des Ministeriums könne es mit einem Risiko verbunden sein, derartige Bekanntmachungen ausschließlich über das Internet vorzunehmen. Insofern wurde die Empfehlung ausgesprochen, bei der Bekanntmachung nach den Vorschriften des BauGB zusätzlich neben der Bereitstellung im Internet eine weitere Form der Bekanntmachung zu wählen. Dies hat dazu geführt, dass einige Kommunen in den jeweiligen Hauptsatzung geregelt haben, dass Bekanntmachungen nach den Vorschriften des BauGB zusätzlich in Tageszeitungen veröffentlicht werden. Aus hiesiger Sicht hat der Bundesgesetzgeber im BauGB (§ 4a Abs. 4 „Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung…zusätzlich in das Internet einzustellen…) jedoch eine Rangfolge vorgegeben. Insofern bestanden Unsicherheiten in der tatsächlichen Umsetzung. Zum anderen war fraglich, ob neben der Bekanntmachung im Internet überhaupt eine weitere Form der Bekanntmachung zulässig ist. Nach dem Wortlaut des § 4 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 BekanntmVO hat sich die Kommune grundsätzlich für eine geltende Form (Singular) zu entscheiden und diese in der Hauptsatzung festzulegen. Aus den v.g. Gründen hat sich die Verwaltung kurzfristig entschieden, ein Rechtsgutachten zu der Thematik einzuholen. Im Ergebnis wird der Verwaltung empfohlen, dass – soweit das BauGB eine ortsübliche Bekanntmachumg vorsieht – die Bekanntmachung in einer mindestens einmal wöchentlich in Jülich erscheinenden Zeitzung oder im Amtsblatt vollzogen wird. Auf diese Bereitstellung wird nachrichtlich im Internet hingewiesen. In dem Gutachten wird aus Gründen der Flexibilität die Veröffentlichung in der Tageszeitung favorisiert. Dies ist grundsätzlich auch unsere Auffassung. Gleichwohl wär dies mit weiteren finanziellen Kosten verbunden. Insofern schlägt die Verwaltung vor, dass die Bekanntmachungen nach dem BauGB im künftigen Amtsbaltt vollzogen werden sollen. Mit dieser Festlegung wäre auch die Frage beantwortet, ob sich die Stadt Jülich mit dem HERZOG nicht ausschließlich im freiwillgen Bereich bewegt. Da aus dem Gutachten ebenfalls hervorgeht, dass die Festlegung eines zusätzlichen Bekanntmachungsorgans nicht im Widerspruch mit den Bestimmungen der BekanntmVO steht, können die Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschreiben sind, durch Bereitstellung im Internet vollzogen werden. Im Übrigen wird auf das beigefügte Rechtsgutachten verwiesen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt Sitzungsvorlage 327/2017 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 327/2017 x nein nein Seite 3