Daten
Kommune
Jülich
Größe
129 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
04.12.17, 17:19
Aktualisiert
28.02.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 23.10.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 327/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
07.12.2017
Stadtrat
13.12.2017
TOP
Ergebnisse
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom 10.12.2010 (Stand. 30.06.2017) - hier: Festlegung der Form der Bekanntmachung
Anlg.: - 2 II
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich erlässt die 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich wie
folgt:
„Folgt 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich im Wortlaut gemäß Anlage“
Begründung:
Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Bekanntmachungsverordnung vom 05.11.2015 hat
der Landesgesetzgeber als weitere Form der Bekanntmachung die öffentliche Bekanntmachung
durch Bereitstellung im Internet eingeführt.
Auf Grundlage des neu eingefügten § 6 der Bekanntmachungsverordnung erfolgen die durch
Rechtsvorschrift vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde in Form der Internetbekanntmachung durch Bereitstellung des digitaliserten Dokumentes auf einer öffentlich zugänglichen Internetseite der Gemeinde unter Angabe des Bereitstellungstages. Auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse hat die Gemeinde in einer der in § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 bestimmten Formen nachrichtlich hinzuweisen.
Bereits unmittelbar nach Erlass der Dritten Verordnung der Bekanntmachungsverordnung hatte die
Verwaltung einen Versuch unternommen auf diese Form der Bekanntmachung umzustellen. Auf die
Sitzungsvorlage 457/2015 1. Ergänzung wird verwiesen. Der Vorschlag wurde aber in der Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015 u.a. mit der Begründung abgelehnt, weil sich
das Stadtmagazin als Informationsquelle insbesondere für ältere Leute in Jülich etabliert hat.
In der Folge wurde vom Presse- und Kulturbüro sowie der Firma la mechky+ ein Konzept zur Weiterentwicklung des HERZOG vorgestellt. Nach Beratungen in den Fraktionen hat der Rat der Stadt
Jülich am 24.05.2017 beschlossen, dass der Vertrag mit der Rautenberg Media & Print Verlag KG
fristgerecht zum 31.01.2018 gekündigt wird, um die Herausgabe des HERZOG 3.0 zu ermöglichen.
Im Übrigen wird auf die Sitzungsvorlagen 130/2016, 167/2017 und 167/2017 1. Ergänzung verwiesen.
Bereits in den Beratungen zur konzeptionellen Weiterentwicklung des HERZOG wurde seitens des
Herausgebers kommuniziert, dass eine Erscheinung nur monatlich erfolgen wird. Da dieser Veröffentlichungsryhtmus für Bekanntmachungen nicht praktikabel ist, soll numehr der damalige Vorschlag der Verwaltung umgesetzt werden.
Die Umsetzung war jedoch noch an zwei rechtliche Fragestellungen geknüpft. Zum einen lag ein
Erlass des MIK NRW vor, welcher auf zwei Entscheidungen des OVG Lüneburg zu Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch verwies. Nach Ansicht des Ministeriums könne es mit einem
Risiko verbunden sein, derartige Bekanntmachungen ausschließlich über das Internet vorzunehmen.
Insofern wurde die Empfehlung ausgesprochen, bei der Bekanntmachung nach den Vorschriften des
BauGB zusätzlich neben der Bereitstellung im Internet eine weitere Form der Bekanntmachung zu
wählen. Dies hat dazu geführt, dass einige Kommunen in den jeweiligen Hauptsatzung geregelt haben, dass Bekanntmachungen nach den Vorschriften des BauGB zusätzlich in Tageszeitungen veröffentlicht werden. Aus hiesiger Sicht hat der Bundesgesetzgeber im BauGB (§ 4a Abs. 4 „Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung…zusätzlich in das Internet einzustellen…) jedoch eine
Rangfolge vorgegeben. Insofern bestanden Unsicherheiten in der tatsächlichen Umsetzung.
Zum anderen war fraglich, ob neben der Bekanntmachung im Internet überhaupt eine weitere Form
der Bekanntmachung zulässig ist. Nach dem Wortlaut des § 4 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 BekanntmVO
hat sich die Kommune grundsätzlich für eine geltende Form (Singular) zu entscheiden und diese in
der Hauptsatzung festzulegen.
Aus den v.g. Gründen hat sich die Verwaltung kurzfristig entschieden, ein Rechtsgutachten zu der
Thematik einzuholen. Im Ergebnis wird der Verwaltung empfohlen, dass – soweit das BauGB eine
ortsübliche Bekanntmachumg vorsieht – die Bekanntmachung in einer mindestens einmal wöchentlich in Jülich erscheinenden Zeitzung oder im Amtsblatt vollzogen wird. Auf diese Bereitstellung
wird nachrichtlich im Internet hingewiesen.
In dem Gutachten wird aus Gründen der Flexibilität die Veröffentlichung in der Tageszeitung favorisiert. Dies ist grundsätzlich auch unsere Auffassung. Gleichwohl wär dies mit weiteren finanziellen Kosten verbunden. Insofern schlägt die Verwaltung vor, dass die Bekanntmachungen nach dem
BauGB im künftigen Amtsbaltt vollzogen werden sollen. Mit dieser Festlegung wäre auch die Frage
beantwortet, ob sich die Stadt Jülich mit dem HERZOG nicht ausschließlich im freiwillgen Bereich
bewegt. Da aus dem Gutachten ebenfalls hervorgeht, dass die Festlegung eines zusätzlichen Bekanntmachungsorgans nicht im Widerspruch mit den Bestimmungen der BekanntmVO steht, können die Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschreiben sind, durch Bereitstellung
im Internet vollzogen werden.
Im Übrigen wird auf das beigefügte Rechtsgutachten verwiesen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
Sitzungsvorlage 327/2017
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 327/2017
x
nein
nein
Seite 3