Daten
Kommune
Jülich
Größe
161 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
04.12.17, 17:19
Aktualisiert
04.12.17, 17:19
Stichworte
Inhalt der Datei
7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom xx.xx.2017
Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW, S. 666 ff.),
in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Jülich am 13.12.2017 mit der Mehrheit der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder die folgende 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel I
§ 15 Öffentliche Bekanntmachungen
§ 15 (1) a wird wie folgt neu gefasst:
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Jülich, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden
durch Bereitstellung im Internet (www.juelich.de) vollzogen. Nachrichtlich wird auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse im Amtsblatt der Stadt Jülich hingewiesen.
§ 15 (1) b wird wie folgt neu eingefügt:
Soweit das Baugesetzbuch (BauGB) eine ortsübliche Bekanntmachung vorsieht, wird diese im Amtsblatt
der Stadt Jülich vollzogen. Nachrichtlich wird auf die zusätzlich erfolgende Bereitstellung im
Internet (www.juelich.de) und die Internetadresse im Amtsblatt der Stadt Jülich hingewiesen. Weitere
sondergesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
Aus dem bisherigen § 15 (1) b wird § 15 (1) c.
Aus dem bisherigen § 15 (1) c wird § 15 (1) d mit der folgenden Änderung in Satz 1 (2.Halbsatz):
„…so erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise nach Abs. 1c.
Artikel II
Inkrafttreten
Die 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich tritt zum 01.02.2018 in Kraft.