Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
84 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
31.08.16, 13:06
Aktualisiert
31.08.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste - Herr Wolfram
BE: Herr Wolfram
Kreuzau, 24.08.2016
Vorlagen-Nr.: 71/2016
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
20.09.2016
05.10.2016
Abfallentsorgungsgebühren für den Zeitraum 01.01.2017-31.12.2019
hier: 1. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Auf der Grundlage der bisher bekannten Daten wurde die Abfallentsorgungsgebühr neu
berechnet. In Anwendung des § 6 Abs. 2 KAG wird ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren
zugrunde gelegt. Die berücksichtigten Einnahmen und Ausgaben sind der Anlage 1
„Erläuterungen zur Berechnung der Entsorgungsgebühr 2017-2019“ zu entnehmen. Die Aufteilung
dieser Kosten auf Haushalt- bzw. Müllgefäße sind in den Anlagen 2 und 3 aufgeführt.
Nachstehend nunmehr einige Erläuterungen:
Die Gebührensätze des ZEW (Zweckverband Entsorgungsregion West) bleiben nach derzeitigem
Kenntnisstand unverändert. Mit insgesamt rund 950.000,00 € jährlich machen diese
Aufwendungen mehr als 60% der zu veranschlagenden Kosten aus.
Der in den Jahren 2013 bis 2015 insgesamt erzielte Gebührenüberschuß in Höhe von 70.947,14 €
fließt zu je ein Drittel in die Gebührenkalkulation der Jahre 2017-2019 ein = jährlich 23.649,05 €.
Demnach werden folgende Gebührensätze für die Jahre 2017 - 2019 errechnet:
2017 - 2019
a) Grundgebühr je Haushalt / Gewerbebetrieb
2014 - 2016
30,46 €
32,25 €
83,91 €
103,65 €
143,41 €
71,71 €
264,41 €
132,20 €
88,14 €
66,10 €
1.164,82 €
2.297,24 €
83,50 €
103,13 €
142,66 €
71,33 €
262,98 €
131,49 €
87,66 €
65,74 €
1.158,59 €
2.284,78 €
b) Gebühr je Gefäß
Restmüll:
60 l
80 l
120 l
120 l
240 l
240 l
240 l
240 l
1.100 l
1.100 l
1 Haushalt
2 Haushalte
1 Haushalt
2 Haushalte
3 Haushalte
4 Haushalte
2 - wöchentlich
wöchentlich
Biomüll:
120 l
120 l
240 l
240 l
240 l
240 l
c) Abfallsäcke
Restmüll
Biomüll
1 Haushalt
2 Haushalte
1 Haushalt
2 Haushalte
3 Haushalte
4 Haushalte
d) Sperrmüll
je angefangene 2 cbm Sperrmüll
56,63 €
28,31 €
91,25 €
45,62 €
30,42 €
22,81 €
56,15 €
28,06 €
90,24 €
45,12 €
30,08 €
22,56 €
4,00 €
4,00 €
4,00 €
4,00 €
10,00 €
10,00 €
Die aufgeführten Gebührensätze habe ich in die als Anlage beigefügte Gebührensatzung
aufgenommen. Sofern Sie meinem Beschlußvorschlag folgen, erfolgt eine entsprechende
Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Da die veranschlagten Ausgabemittel durch entsprechende Gebühreneinnahmen gedeckt werden
entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt. Die neuen Ansätze sind im Haushaltplanentwurf
2017 ff enthalten.
III. Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde
Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Sie tritt zum 01.01.2017 in Kraft.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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