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Allgemeine Vorlage (Abfallentsorgungsgebühren für den Zeitraum 01.01.2017-31.12.2019 hier: 1. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
84 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
31.08.16, 13:06
Aktualisiert
31.08.16, 13:06
Allgemeine Vorlage (Abfallentsorgungsgebühren für den Zeitraum 01.01.2017-31.12.2019
hier: 1. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Abfallentsorgungsgebühren für den Zeitraum 01.01.2017-31.12.2019
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Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Wolfram BE: Herr Wolfram Kreuzau, 24.08.2016 Vorlagen-Nr.: 71/2016 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 20.09.2016 05.10.2016 Abfallentsorgungsgebühren für den Zeitraum 01.01.2017-31.12.2019 hier: 1. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Auf der Grundlage der bisher bekannten Daten wurde die Abfallentsorgungsgebühr neu berechnet. In Anwendung des § 6 Abs. 2 KAG wird ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren zugrunde gelegt. Die berücksichtigten Einnahmen und Ausgaben sind der Anlage 1 „Erläuterungen zur Berechnung der Entsorgungsgebühr 2017-2019“ zu entnehmen. Die Aufteilung dieser Kosten auf Haushalt- bzw. Müllgefäße sind in den Anlagen 2 und 3 aufgeführt. Nachstehend nunmehr einige Erläuterungen: Die Gebührensätze des ZEW (Zweckverband Entsorgungsregion West) bleiben nach derzeitigem Kenntnisstand unverändert. Mit insgesamt rund 950.000,00 € jährlich machen diese Aufwendungen mehr als 60% der zu veranschlagenden Kosten aus. Der in den Jahren 2013 bis 2015 insgesamt erzielte Gebührenüberschuß in Höhe von 70.947,14 € fließt zu je ein Drittel in die Gebührenkalkulation der Jahre 2017-2019 ein = jährlich 23.649,05 €. Demnach werden folgende Gebührensätze für die Jahre 2017 - 2019 errechnet: 2017 - 2019 a) Grundgebühr je Haushalt / Gewerbebetrieb 2014 - 2016 30,46 € 32,25 € 83,91 € 103,65 € 143,41 € 71,71 € 264,41 € 132,20 € 88,14 € 66,10 € 1.164,82 € 2.297,24 € 83,50 € 103,13 € 142,66 € 71,33 € 262,98 € 131,49 € 87,66 € 65,74 € 1.158,59 € 2.284,78 € b) Gebühr je Gefäß Restmüll: 60 l 80 l 120 l 120 l 240 l 240 l 240 l 240 l 1.100 l 1.100 l 1 Haushalt 2 Haushalte 1 Haushalt 2 Haushalte 3 Haushalte 4 Haushalte 2 - wöchentlich wöchentlich Biomüll: 120 l 120 l 240 l 240 l 240 l 240 l c) Abfallsäcke Restmüll Biomüll 1 Haushalt 2 Haushalte 1 Haushalt 2 Haushalte 3 Haushalte 4 Haushalte d) Sperrmüll je angefangene 2 cbm Sperrmüll 56,63 € 28,31 € 91,25 € 45,62 € 30,42 € 22,81 € 56,15 € 28,06 € 90,24 € 45,12 € 30,08 € 22,56 € 4,00 € 4,00 € 4,00 € 4,00 € 10,00 € 10,00 € Die aufgeführten Gebührensätze habe ich in die als Anlage beigefügte Gebührensatzung aufgenommen. Sofern Sie meinem Beschlußvorschlag folgen, erfolgt eine entsprechende Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Da die veranschlagten Ausgabemittel durch entsprechende Gebühreneinnahmen gedeckt werden entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt. Die neuen Ansätze sind im Haushaltplanentwurf 2017 ff enthalten. III. Beschlussvorschlag: Die 1. Änderung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2017 in Kraft. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-