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Allgemeine Vorlage (1. Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
82 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
31.08.16, 13:06
Aktualisiert
31.08.16, 13:06
Allgemeine Vorlage (1. Änderungssatzung) Allgemeine Vorlage (1. Änderungssatzung)

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Inhalt der Datei

Anlage 4 zu VL 71/2016 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung der Gemeinde Kreuzau vom ________ Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV. NRW. S. 208) und der §§ 1, 2, 4 und 6 bis 8 und 10 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712) zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.09.2015 (GV. NRW. S. 666) in den zurzeit geltenden Fassungen hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am ________ folgende 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung der Gemeinde Kreuzau vom 07.12.2010 beschlossen: §1 § 4 Abs. 3 erhält folgende Fassung: Die zu entrichtende Jahresgebühr für die Jahre 2017 – 2019 berechnet sich wie folgt: a) Grundgebühr je Haushalt / Gewerbebetrieb 30,46 € b) Gebühr je Gefäß Restmüll: 60 l 80 l 120 l 120 l 240 l 240 l 240 l 240 l 1.100 l 1.100 l Biomüll: 120 l 120 l 240 l 240 l 240 l 240 l c) Abfallsäcke Restmüll Biomüll 1 Haushalt 2 Haushalte 1 Haushalt 2 Haushalte 3 Haushalte 4 Haushalte 2 - wöchentlich wöchentlich 1 Haushalt 2 Haushalte 1 Haushalt 2 Haushalte 3 Haushalte 4 Haushalte d) Sperrmüll je angefangene 2 cbm Sperrmüll H:\Anlagen_SDNet\SV_71_2016_Anl 4_HA_20.09.2016.docx 83,91 € 103,65 € 143,41 € 71,71 € 264,41 € 132,20 € 88,14 € 66,10 € 1.164,82 € 2.297,24 € 56,63 € 28,31 € 91,25 € 45,62 € 30,42 € 22,81 € 4,00 € 4,00 € 10,00 € 1 § 4 Abs. 4 erhält folgende Fassung: Erhebungszeitraum ist der 01.01.2017 bis 31.12.2019 und bei der Entstehung der Gebührenpflicht der Restteil des vorgenannten Zeitraums. §2 Diese 1. Änderungssatzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung der Gemeinde Kreuzau vom 07.12.2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Kreuzau, den Der Bürgermeister - Ingo Eßer - H:\Anlagen_SDNet\SV_71_2016_Anl 4_HA_20.09.2016.docx 2