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Sitzungsvorlage (Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH hier: Jahresabschluss 2016)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
132 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
27.11.17, 16:12
Aktualisiert
28.02.18, 12:02
Sitzungsvorlage (Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH
hier: Jahresabschluss 2016) Sitzungsvorlage (Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Jülich, 09.11.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 362/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 07.12.2017 Stadtrat 13.12.2017 TOP Ergebnisse Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH hier: Jahresabschluss 2016 Anlg.:-4I-B SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich beauftragt in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH den Vertreter der Stadt Jülich in der Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH wie folgt zu beschließen: 1.) Der Jahresabschluss 2016 der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH wird gemäß § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages festgestellt. 2.) Der Jahresfehlbetrag 2016 in Höhe von 17.809,29 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3.) Den Mitgliedern des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung wird gem. § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2016 erteilt. Begründung: In Kürze soll die nächste Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH stattfinden. Für die Tagesordnung vorgesehen ist u.a. die Beschussfassung über den Jahresabschluss 2016. Nach § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages beschließt über die Jahresabschlüsse die Gesellschafterversammlung. Gemäß § 113 GO NW sind die Vertreter der Gemeinden in Gesellschafterversammlungen an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Somit ist diesen die Gelegenheit zur Beschlussfassung zu geben. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH wurde der Jahresabschluss in seiner Sitzung am 06.11.2017 eingehend durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer vorgestellt, im Anschluss beraten und schließlich empfahl der Aufsichtsrat der Gesell- schafterversammlung den Jahresabschluss festzustellen, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen und Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen. Die seit Gesellschaftsgründung aufgelaufenen Jahresfehlbeträge können aufgrund der Ausrichtung des Gesellschaftszwecks als typische Anlaufverluste bezeichnet werden. Zum Bilanzstichtag 31.12.2016 ergibt sich durch die aufgelaufenen Fehlbeträge ein negatives Eigenkapital in Höhe von 27.394,06 €. Damit ist die Gesellschaft weiterhin bilanziell überschuldet. Nach den geltenden gesetzlichen Regelungen führt allein die bilanzielle Überschuldung noch nicht zur Insolvenz. Es ist die Frage nach einer positiven Fortführungsprognose zu stellen. U.a. aufgrund eines Kontokorrentkreditrahmens bis zu einem Betrag von 1,9 Mio. € kann von einer weiterhin gewährleisteten Finanzkraft der Gesellschaft ausgegangen werden. Vermögenslage Das Anlagevermögen der Gesellschaft in Höhe von 899.126,08 € setzt sich im Wesentlichen durch die Geschäftsbauten und dazugehörigen Grundstücksflächen im Bereich der Merscher Höhe zusammen. Das Umlaufvermögen in Höhe von ca. 1.328 T€ wird durch den zur Weiterveräußerung bestimmten Grundbesitz mit 1.278 T€ dominiert. Der Rest setzt sich aus Forderungen aus geleisteten Anzahlung (4 T€), sowie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von insgesamt 30 T€ zusammen. Aufgrund der aufgelaufenen, vorgetragenen Jahresfehlbeträge ist auf der Aktivseite ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 27.394,06 € auszuweisen. Die Rückstellungen umfassen die voraussichtlichen Kosten für Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten die zur Finanzierung des Grunderwerbs notwendigen Darlehensaufnahmen mit einem Restsaldo in Höhe von 1.959 T€ Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von rd. 9 T€ setzen sich aus den Salden diverser Kreditoren zusammen. Der Posten sonstige Verbindlichkeiten beinhaltet das seitens der SEG Jülich GmbH &. Co. KG ausgereichte Darlehen nebst Zinsen in Höhe von rd. 274 T€. Ertragslage Die Umsatzerlöse setzen sich zusammen aus Verkaufserlösen aus Grundstücken in Höhe von 4.150 € sowie den Pachterlösen aus der Verpachtung des Grundbesitzes in Höhe von 144 T€. Die Erhöhung des Bestandes des zur Weiterveräußerung bestimmten Grundbesitzes i.H.v. 150 T€ umfasst die im Jahre 2016 angefallenen Herstellungskosten, die neben Vermessung- und Planungsleistungen auch die Kosten zweier Machbarkeitsstudien umfassen. Beim Materialaufwand i.H.v. rd. 153 T€ handelt es sich im Wesentlichen um die vorgenannten Aufwendungen. Der Personalaufwand der Gesellschaft beträgt rd. 7 T€; ordentliche Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen schlagen mit rd. 19 T€ zu Buche. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. 82 T€ betreffen im Rechts- und Beratungskosten. Für die Verbindlichkeiten aus Kreditmarktmitteln wurden Zinsaufwendungen in Höhe von rd. 39 T€ ergebniswirksam. An sonstigen Steuern wurden rd. 15 T€ als Grundsteuern fällig. Sitzungsvorlage 362/2017 Seite 2 Insgesamt errechnet sich so ein Jahresfehlbetrag für 2016 in Höhe von 17.809,29 €. Zur Kenntnis sind die Bilanz, die Gewinn und Verlustrechnung, der Lagebericht der Geschäftsführung sowie das Testat des Wirtschaftsprüfers als Anlage beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 362/2017 X nein nein Seite 3