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Allgemeine Vorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
108 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
14.09.16, 18:16
Aktualisiert
14.09.16, 18:16
Allgemeine Vorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 13.09.2016 Vorlagen-Nr.: 83/2016 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss 28.09.2016 Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Über die Fortschreibung des Regionalplans wurde bereits in den Mitteilungen 14/2016 zum Bauund Planungsausschuss vom 08.03.2016 und 81/2016 zum Bau- und Planungsausschuss vom 28.09.2016 berichtet. Darin wurde auch ausgeführt, dass die Verwaltung es für sinnvoll hält im Zuge der Fortschreibung des Regionalplans den gemeindlichen Flächennutzungsplan (FNP) neu aufzustellen. Der FNP der Gemeinde Kreuzau hat im Jahr 1993 Rechtskraft erlangt. Seither wurde der FNP in insgesamt 34 Änderungsverfahren an neue Entwicklungen und Anforderungen angepasst. Von den 34 Verfahren wurden 22 Verfahren abgeschlossen, 8 Verfahren wurden wieder eingestellt, zwei Verfahren ruhen und zwei Verfahren laufen noch (33. und 34. Änderung). Seit der Rechtskraft des wirksamen FNP im Jahr 1993 haben sich die gesellschaftlichen, ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen an die kommunale Bauleitplanung in vielen Bereichen verändert. Unter diesen Aspekten muss der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau neu aufgestellt werden. Im FNP müssen langfristige Ziele im Bereich der Siedlungsflächenentwicklung dargestellt werden, sodass die planungsrechtlichen Grundlagen für die kommenden Jahre und Jahrzehnte gelegt sind. Im Rahmen der Neuaufstellung des FNP sind die Vorgaben des voraussichtlich in diesem Jahr noch rechtskräftig werdenden neuen Landesentwicklungsplan NRW zu berücksichtigen. Die dort festgesetzten Ziele und Grundsätze der Landesplanung finden wiederum ihren Niederschlag in der Fortschreibung des Regionalplans. Hierzu verweise ich auf die Ausführungen in der Mitteilung 81/2016 zum Bau- und Planungsausschuss vom 28.09.2016. Im Rahmen der gesondert terminierten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses sollen zunächst die Grundlagen in Bezug auf die Neuaufstellung des FNP, erste Überlegungen zur zukünftigen Siedlungsentwicklung und die weitere Vorgehensweise erläutert werden. Darstellungen im bestehenden Flächennutzungsplan Für die weiteren Überlegungen ist es bedeutsam, Kenntnis über die bisherigen Darstellungen des heute wirksamen FNP der Gemeinde Kreuzau zu haben. Aus diesem Grunde sind Auszüge zu allen Ortsteilen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau als Anlage 1 beigefügt. Neben den bereits bebauten Flächen spielen die Flächen im FNP, die noch keiner Bebauung zugeführt worden sind, die sog. Reserveflächen, eine bedeutende Rolle. Der heute wirksame FNP stellt in weiten Teilen den heutigen Bestand der Bebauung dar. Reserveflächen für die weitere Siedlungsentwicklung sind nur wenige vorhanden. Insofern wird der FNP seiner Funktion als vorbereitender Bauleitplan, der die Möglichkeiten der künftigen Siedlungsentwicklung aufzeigt, kaum noch gerecht. Die Reserveflächen auf Ebene des FNP sind der VL-Nr. 82/2016 (SPDAntrag auf Erstellung eines Siedlungskonzeptes) als Anlage beigefügt. Neben den Reserveflächen werden auch die vorhandenen Baulücken betrachtet. In der Mitteilung 59/2016 wurde über die zuletzt durchgeführte Befragung der Baulücken-Eigentümer informiert. Inwieweit die Vermittlung von Baugrundstücken erfolgreich verläuft und eine weitere Schließung von Baulücken gelingt, kann zum heutigen Tage noch nicht beurteilt werden. Es ist festzustellen, dass viele der zum Verkauf stehenden Baulücken oftmals den Wünschen von Bauwilligen nicht entsprechen. Überlegungen zur künftigen Siedlungsentwicklung im neuen Flächennutzungsplan Im Weiteren muss intensiv geprüft werden, wie die zukünftige Siedlungsentwicklung in der Gemeinde Kreuzau ausgestaltet werden soll. Dabei sind folgende zentrale Fragen zu klären:     Wo sollen neue Baugebiete ausgewiesen werden? In welchen Ortsteilen und auf welchen Flächen? Welche Reserveflächen sollen behalten werden? Welche Reserveflächen können aufgegeben werden? Gibt es die Möglichkeit für sinnvolle Arrondierungen an den Rändern der bebauten Ortschaften? Gibt es bebaute Bereiche, die einer anderen Nutzungsart zugeführt werden sollen? Diese Fragen sind selbstverständlich nicht abschließend, stellen aber die zentralen Fragestellungen dar. Im Anschluss daran gilt es weitere daran anschließende Fragen zu beantworten, z. B. ob die Erschließung von potenziellen Baugebieten in Anbetracht der Erschließungskosten realisierbar sind, ob naturschutzrechtliche Belange entgegen stehen oder wie eine Ausweisung von Wohnbauflächen sich auf die bestehende Infrastruktur auswirkt? Der Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Siedlungskonzeptes (siehe VL-Nr. 82/2016) umfasst viele der Aspekte, die bei der Neuaufstellung des FNP berücksichtigt werden sollten. Aus Sicht der Verwaltung ist es erforderlich neue Baugebiete in der Gemeinde Kreuzau auszuweisen. Die zuletzt erschlossenen Baugebiete in Drove (D 15) und Stockheim (F 14) sind bis heute großflächig bebaut. Verwaltungsseitig wird insbesondere für den Zentralort Kreuzau ein Bedarf für die Ausweisung von Wohnbaugebieten gesehen. Die Nachfrage nach Baugrundstücken ist nach wie vor hoch. Eine Innenentwicklung oder die Nutzung von ehemaligen Brachen ist nicht gegeben, sodass eine neue Ausweisung von Baugebieten angestrebt werden sollte. Im Zuge dessen muss geprüft werden, ob vorhandenen Reserveflächen in Winden und Drove (zumindest teilweise) zurückgegeben werden. Die Neuaufstellung des FNP wird nach Ansicht der Verwaltung im Vergleich zum derzeit wirksamen FNP auf das gesamte Gemeindegebiet bezogen flächenmäßig nur wenige Änderungen umfassen. In den nicht-besiedelten Bereichen - die in der Regel als Fläche für die Landwirtschaft, Fläche für den Wald oder Wasserfläche dargestellt sind - ist davon auszugehen, dass so gut wie keine Änderungen vorzunehmen sind. Die maßgeblichen Änderungen werden die Neuausweisung von Siedlungsflächen bzw. die Rücknahme von Reserveflächen umfassen. In Bezug auf die Ausweisung von weiteren gewerblichen Bauflächen schlägt die Verwaltung vor, die interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Düren fortzuführen. Die interkommunale Zusammenarbeit in Bezug auf die Ausweisung von Gewerbeflächen ist Vorgabe der Landesplanung. Aufgrund von fehlenden Flächen im Gemeindegebiet Kreuzau, die sich für die gewerbliche Nutzung eignen, macht eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der Stadt Düren Sinn. Welche Flächen auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Düren für ein mögliches neues interkommunales Gewerbegebiet zur Verfügung stehen, ist noch offen. -2- Kosten der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Die Neuaufstellung des FNP soll von einem noch zu beauftragenden Planungsbüro begleitet werden. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den Arbeitsaufwand, der Erstellung des Umweltberichts und weiteren Fachgutachten sowie der planungsrechtlichen Beratung erforderlich. Die Verwaltung hat bereits erste Gespräche mit Planungsbüros geführt. Im Anschluss an die Gespräche hat sich verwaltungsseitig die Meinung gefestigt, dass kein pauschales Angebot zur Neuaufstellung des FNP beauftragt werden sollte. Dies wäre nach der anzuwendenden HOAI 2013 mit Kosten von etwa 180.000 Euro verbunden. Darin sind die Kosten für zusätzliche Fachgutachten noch nicht enthalten. Stattdessen schlägt die Verwaltung vor, einen Auftrag an ein Planungsbüro so auszugestalten, dass keine komplette Neuaufstellung, sondern eine Art „Generalüberholung“ beauftragt wird, gegen Erstattung des entstehenden Aufwands. Somit ist die Gemeinde flexibel in der Eigenleistung bzw. Fremdbeauftragung von einzelnen Leistungen an Dritte. Dies stellt mit Sicherheit die kostengünstigere Alternative dar. Die Verwaltung hat 85.000 Euro für die Neuaufstellung des FNP vorgesehen und wird diese Summe in den Entwurf des Haushalts 2017 (auf die Jahre 2017 und 2018 aufgeteilt) einstellen. Die Auftragsvergabe an ein Planungsbüro soll im Frühjahr 2017, nach Fassung des Beschlusses zur Neuaufstellung FNP, erfolgen. Das weitere Vorgehen Die Verwaltung schlägt vor, in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses erste Vorschläge zum Thema zu diskutieren. Aufgrund der Bedeutung des Verfahrens, hält die Verwaltung es für sinnvoll, den Tagesordnungspunkt zunächst in die Fraktionen zu weiteren Beratungen zu verweisen. Die Fraktionen sollen die Möglichkeit erhalten Ihre Vorschläge und Anregungen für die Neuaufstellung des FNP bis zum 16.12.2016 bei der Verwaltung schriftlich einzureichen. In einer noch zu terminierenden Sondersitzung des Bau- und Planungsausschuss im Januar 2017 soll über die Anregungen der Fraktionen beraten und die Beschlussempfehlung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gefasst werden. Der Rat soll in seiner Sitzung im Februar 2017 den entsprechenden Beschluss fassen. Bis zum Ratsbeschluss kann selbstverständlich noch keine Detailplanung vorliegen, jedoch sollen die siedlungspolitischen Ziele festgelegt werden. Dieser von der Verwaltung vorgeschlagene „Fahrplan“ ist darauf ausgerichtet, dass die Verwaltungsvertreter mit der politischen Rückendeckung in das im Frühjahr 2017 anstehende „Kommunalgespräch“ mit der Bezirksregierung Köln zur Fortschreibung des Regionalplans gehen können. Hierzu verweise ich nochmals auf die Mitteilungsvorlage 81/2016 zur Fortschreibung des Regionalplans. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans soll durch ein Planungsbüro begleitet werden. Die entstehenden Kosten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht exakt beziffert werden. Dies hängt u.a. davon ab, welchen Umfang die Änderungen im Flächennutzungsplanverfahren einnehmen und wie viele Arbeiten eigenständig durch die Verwaltung erledigt werden können. Für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans hat die Verwaltung Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 85.000 Euro vorgesehen. Die Mittel werden aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2017 und 2018 in den Entwurf des Haushalts 2017 eingestellt. -3- III. Beschlussvorschlag: Der Tagesordnungspunkt wird zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen. Die Fraktionen sollen ihre Vorschläge zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans bis zum 16.12.2016 bei der Verwaltung einreichen. Die Vorschläge der Fraktionen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans werden auf einer noch einzuberufenden Sondersitzung des Bau- und Planungsausschusses im Januar 2017 erneut beraten. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -4-