Daten
Kommune
Jülich
Größe
57 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 der Sitzungsvorlage 383 / 2017
Stellungnahme der Verwaltung zu den
Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
Anregungen
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Die verkehrliche Aufschließung des Plangebietes erfolgt über eine
Anbindung an die Haubourdinstraße im Westen
sowie über eine Anbindung an die Jan-vanWerth-Straße im Osten.
Mit der in Richtung Süden führenden zentralen
Sammelstraße wird die
innere Erschließung des
Plan-gebietes gesichert.
Ausgehend von dieser
Sammelstraße sind jeweils in westlicher und
östlicher Richtung ausgehende Stichstraßen mit
einer Länge von ca. 50 m
(incl. Wendeplatz) angeordnet. Fußläufig wird
der Anschluss über 3,00
m breite Fuß- und Radwege an die äußeren
Straßen hergestellt. In
Havariefällen sind diese
Wege von PKW befahrbar.
Der Anschluss an den
Ginsterweg wird über
einen platzartig aufgeweiteten Bereich (24,00
x 26,00 m) gefunden.
Beiderseits des Platzes
ist eine Baulinie festge-
Der Stellungnahme der
Verwaltung wird
gefolgt.
Gerhard Henschke und Mitunterzeichner mit
Schreiben vom 04.08.2017
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fuchs.
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. A 14 habe ich folgende Einwendungen:
Die topographischen Höhenlinien verlaufen
von der Haubourdinstraße zur Jan-van-WerthStraße und haben vom Ginsterweg bis zum
Pappelweg einen Höhenunterschied von ca.
7,50 m.
Im B-Plan A14 wird der Hauptverkehrsweg für
die Bewohner des unteren 2/3 der bebaubaren
Fläche des B-Planes A14 vom Ginsterweg
Richtung Pappelweg verlaufen.
Ist es nicht möglich, den topographischen Höhenlinien zu folgen und die Hauptverkehrswege von der Haubourdinstraße zur Jan-vanWerth-Straße (wie im B-Plan Nr. A14 mit der
Straße unterhalb des Pappelweges schon geplant ist) verlaufen zu lassen?
Die Konsequenz wäre, die Verkehrsfläche für
die zwei Wendekreise im B-Plan (Wendekreise
in der Mitte des B-Planes) würden entfallen.
Die Verkehrsfläche für den Wendekreis im
unteren Bereich zur Seite der Haubourdinstraße
würde ebenfalls entfallen.
Aus dem geplanten Hauptverkehrsweg vom
Ginsterweg Richtung Pappelweg könnte ein
Fußweg werden, welchen den zukünftigen
Bürgern die Möglichkeit des fußläufigen
durchqueren des Wohngebietes ermöglicht.
Des Weiteren würde der geplante Hauptverkehrsweg die Verwerfungslinie queren, dies
hätte zur Folge, dass bei Sanierungsarbeiten der
Fahrbahn, dieser gesperrt würde (die Bewohner
der besagten unteren 2/3 der bebaubaren Fläche
des B-Planes Nr. A14 müssten von oben ins
Wohngebiet fahren, die Lärmbelastung in dem
B-Plan Nr. A14 würde ansteigen) und den zu
erwartenden Folgekosten der regelmäßigen
Fahrbahnerneuerung (zum Vergleich Fahrbahn
Ginsterweg dort quert die Verwertungslinie die
Fahrbahn) konnten vermieden werden.
Die verkehrslärmbedingten Gesundheitsrisiken
sind nach heutigem Kenntnisstand bei Dauerschallpegel ab 60dB zu erwarten. Ab 40 dB
sind bereits Lern- und Konzentrationsstörungen
möglich. Zurzeit wird der Ginsterweg von den
Buslinien 270, 220 und SB20 stündlich bis
halbstündlich befahren. Des Weiteren kommt
der Bürgerbus mit seinem stündlichen Fahrplan
hinzu. Der Ginsterweg wird als schnelle Abkürzung zwischen der Haubourdinstraße und
Brunnenstraße von vielen Verkehrsteilnehmern
(PKW, LKW, Motorräder) verwendet. Im Falle
des Hauptverkehrsweges für die Bewohner des
unteren 2/3 des B-Planes Nr. A14, wird die
Verkehrslärmbelästigung für den Ginsterweg,
insbesondere den Grundstücken gegenüber der
Ausfahrtstraße (Hauptverkehrsweg) ansteigen.
Nach meiner Zählung werden auf dem B-Plan
Nr. A14 ca. 65 Einfamilienhäuser gebaut und
ca. neun Mehrfamiliengebäude errichtet.
Wenn in jedem EFH nur ein PKW von den
Bewohnern unterhalten wird, sind das mind. 65
PKWs. In den Mehrfamilienhäusern ist mit 6
bis 8 WE zu rechnen, es ist mit ca. 72 PKWs zu
rechnen. Insgesamt werden auf dem B-Plan Nr.
A14 ca. 137 PKWs von den zukünftigen Bewohnern bewegt.
Geschätzt werden 2/3 davon ca. 91 PKWs den
Ginsterweg mindestens morgens und abends
befahren.
Durch diesen Hauptverkehrsweg für die Bewohner des unteren 2/3 des B-Planes Nr. A14
und der Zunahme des Verkehrs ist mit der Zunahme der Unfallgefahr, insbesondere für Kinder (z.B. auf dem Schuldweg, auf dem Weg
zum Kindergarten) zu rechnen. Dieses lässt
sich verhindern, indem drei Ausfallstraßen des
B-Planes Nr. A14 zur Haubourdinstraße gegenüber dem Friedhof eingerichtet werden.
Im Plan des IB Behler sind entlang der Haubourdinstraße auf den WA4-Flächen mehrere
zwei- bis dreistöckige Gebäude mit den entsprechenden Parkflächen für die dortigen Anwohner vorgesehen.
Bei Beerdigungen auf dem Friedhof kommt es
zu einer großen Anzahl von Trauernden, die
setzt, mit der die städtebaulich gewollte Ausbildung einer weitgehend
geschlossenen Raumkante zum Platz bauplanungsrechtlich vorgegeben und gesichert wird.
Mit der geplanten Ausgestaltung der Platzfläche mit Baumpflanzungen und Sitzbänken wird
die verkehrliche Bedeutung nachrangig.
Die mögliche Verkehrsentwicklung des motorisierten Individualverkehrs im Plangebiet setzt
sich wie folgt zusammen:
Die Annahme 1 PKW je
EFH sowie 6 – 8 PKW je
MFH wurde zwecks
Vergleichsmöglichkeit
dem Einwand gleichgestellt.
- Anbindung Ginsterweg
bis zur 1. Querspange:
2 Mehrfamilienhäuser
= 16 PKW
14 Einfamilienhäuser
= 14 PKW
- Anbindung Haubourdinstraße und Jan-vanWerth-Straße, 2. und 3.
Querspange:
37 Einfamilienhäuser
= 37 PKW
Verkehrsaufkommen
Innenbereich
= 67 PKW
- Bebauung entlang Haubourdinstraße
7 Mehrfamilienhäuser
= 56 PKW
- Bebauung entlang Janvan-Werth-Str.
8 Einfamilienhäuser
= 8 PKW
Verkehrsaufkommen
gesamt = 131 PKW
Im Umfeld der ehemali-
mit ihren Autos anreisen und diese entlang des
Ginsterweges und zurzeit auf dem Parkplatz
vor dem Kindergarten „Rurpiraten“ parken (am
01.08.2017 zur Beerdigung um ca. 10:30 Uhr
wurden ca. 30 Autos nur auf dem Ginsterweg
gezählt). Ist es möglich im B-Plan Nr. A14
Parkmöglichkeiten für Besucher des Friedhofes
zu schaffen? Ansonsten ist davon auszugehen,
dass die Besucher des Friedhofes die geplanten
Parkflächen auf dem WA4 Grundstücken verwenden werden.
Im B-Plan Nr. A14 wird entlang der Verwerfungslinie eine Bebauung auf den Bauflächen
WA5 zwingend drei geschossig vorgeschrieben. Dies entspricht nicht der ein- bis zweigeschossigen Bauweise in den Grundstücken am
Ginsterweg (zwischen Haubourdinstraße und
Jan-van-Werth-Straße) und den Grundstücken
an der Jan-van-Werth-Straße (zwischen Ginsterweg und Von-Schöfer-Ring).
Kann es sein, dass an diesen ausgewiesenen
Bauflächen an die Verwerfungslinie gedacht
wurde und durch die zwingende dreigeschossige Bauweise eine stärke Gründung des Bauwerkes (Fundament) geschuldet würde? Wenn
dies der Fall sein sollte, ist es nicht sinnvoller
den zukünftigen Eigentümern auf die Verwerfungslinie hinzuweisen und eine stärke Gründung zu fordern, bei ein- und zweigeschossiger
Bauweise?
Im B-Plan Jülich Nr. 1 „Holunderweg“ 1. Änderung, wird unter Hinweis: „Wegen vermuteter Altlasten ….. eine Erdaufschüttung von
mind. 50 cm erfolgen.“ wurden bei einem ähnlichen Hindernis entsprechend verfahren.
Ein wichtiger Aspekt ist auch die Naherholung.
Jeder Mensch hat ein Recht auf Erholung und
braucht sie auch, um wieder Kräfte (z.B. auch
für den Einsatz bei der Arbeitsstelle) zu sammeln. Ich gehe jeden Tag mit meiner Frau um
das alte Fachhochschulgelände spazieren und
würde aufgrund der oben aufgeführten Gründe
/ Verkehrsaufkommen, Lärmbelästigung, sichere Verkehrswege) auf den verloren gegangenen
Erholungswert ungern verzichten. Ich sehe
meinem Rechtsgut das Recht auf Unversehrtheit der Gesundheit als betroffen an.
Ich bin Eigentümer der Immobilie (52428 Jülich Ginsterweg 12) und wohne auch dort.
Hierzu gehört auch ein Außenwohnbereich
(Terrasse, Balkon, Garten, etc), der während
gen Fachhochschule
standen mind. 380 PKWStellplätze auf versiegelter Fläche zur Verfügung. Im Vergleich zur
damaligen Verkehrsbelastung ist das Verkehrsaufkommen resultierend aus dem Plangebiet insbesondere für den
Bereich Ginsterweg als
äußerst gering einzustufen.
Die geringe Belastung
erlaubt gleichfalls die
Festsetzung der Verkehrsflächen als „Verkehrsberuhigter Bereich“.
Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7
BauGB sind die Belange
des Immissionsschutzgesetzes entsprechend zu
würdigen. Schädliche
Umweltein-wirkungen
auf überwiegend dem
Wohnen dienenden Gebieten sind soweit wie
möglich zu vermeiden.
Im vorliegenden Fall
sind immissionsschutzrechtliche Konflikte nicht
zu erwarten, da das im
Ergebnis geringe und auf
3 verschiedene Anschlusspunkte Verteilte
Verkehrsaufkommen
Beeinträchtigungen
schutzbedürftiger Nutzung nicht erkennen
lässt.
Für eine kurzzeitige
Stellplatznachfrage, ausgelöst durch Besucher
des westlich der Haubourdinstraße gelegenen
Friedhofs, können innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches keine
öffentlichen Stellplätze
des ganzen Jahres vor allem während der warmen Jahreszeit bis in die späten Abendstunden
genutzt wird. Nach dem Bau des Hauptverkehrsweges für die Bewohner des unteren 2/3
des B-Planes Nr. A14 wird dieser Außenbereich nur noch eingeschränkt nutzbar sein. Das
bedeutet für mich und meine Familie eine erhebliche Verletzung meiner Privatsphäre.
Durch die geplanten zwingend dreistöckigen
Gebäude (WA5) Bauweise und der dem Bau
des Hauptverkehrsweges für die Bewohner des
unteren 2/3 des B-Planes Nr. A14 befürchte ich
eine Wertminderung meines Hauses, das sich
gegenüber den beiden o.g. Örtlichkeiten (WA5,
Hauptverkehrsweg) befindet.
Wegen dieser Nähe werde ich mein Haus nur
noch weit unter Wert verkaufen können.
Dadurch fühle ich mich in meinem Recht auf
Eigentum beeinträchtigt.
Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und darum, den vollständigen Text meiner Einwendungen den Ratsgremien der Stadt Jülich für
Ihre Stellungnahme zuzuleiten. Darüber hinaus
beantrage ich Erörterung und Beantwortung
meiner Stellungnahme im weiteren Verfahren
sowie die Aufnahme meiner Bedenken in die
Stellungnahme der Stadt Jülich. Ich halte mir
offen, weitere Stellungnahmen einzureichen
und im Laufe des Verfahrens ggf. neue Erkenntnisse oder Gutachten einzubringen.
planungsrechtlich vorbereitet werden, da diese
Nutzung einer städtebaulich geordneten Entwicklung entgegenstehen
würde.
Auf die tektonische Störzone wird in der Planzeichnung sowie im
textlichen Teil des BPlanes hingewiesen. Bedingt durch diese freizuhaltende Fläche können
2/3 der Wegstrecke entlang des Ginsterweges
nur von Grün- bzw. Verkehrsflächen überlagert
werden.
Lediglich ca. 60 m in
westlicher Richtung sind
mit einer dreigeschossigen Bebauung zu überplanen. Mit dem Erhalt
der vorhandenen Baumreihe mit einer dahinter
befindlichen zu gestaltenden Grünfläche entlang des Ginsterweges
sowie der städtebaulichen geordneten Ausbildung der geplanten
Platzfläche geht eine
Aufwertung der Nordseite zum Ginsterweg einher.
Eine Nutzungseinschränkung und Wertminderung der an der Südseite
des Ginsterweges vorhandenen Bebauung
kann können aus der
festgesetzten baulichen
Nutzung im Geltungsbereich nicht abgeleitet
werden.
Naturschutzverbände mit Schreiben vom
10.08.2017
Die Stellungnahme wird
zur Kenntnis genommen.
Sehr geehrte Damen und Herren.
Die artenschutzrechtliche Der Stel-
Die Naturschutzverbände BUND und NABU
erheben keine Bedenken zu o.a. Planung. Um
die Überlassung der in den vorausgegangenen
Untersuchungen festgestellten Vogelarten wird
gebeten.
Bewertung – Vorabeinschätzung des Kölner
Büros für Faunistik wird
den Naturschutzverbänden zur Verfügung gestellt.
lungnahme der
Verwaltung wird
gefolgt.
Die Wendeflächen der
Stichstraßen sind entsprechend den Richtlinien für die Anlage von
Stadtstraßen (RASt 06)
für ein 3-achsiges Müllfahrzeug konzipiert.
Der Stellungnahme der
Verwaltung wird
gefolgt.
Gerhard Henschke mit Schreiben vom
13.09.2017
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fuchs,
Der Bebauungsplan Nr. A 14 "Alte Fachhochschule" in Jülich, Weitere Einwendungen zur
Aufstellung des Bebauungsplan Nr. A 14 vom
04.08.2017.
Müllabfuhr: Die Wendekreise im B-Plan A14
„Alte Fachhochschule“ sind zu klein, es wird
das Wenden im Wendekreis ohne mehrmaliges
rückwärtiges Rangieren nicht möglich sein. IN
der Stadt Jülich dürfen die Müllfahrzeuge nicht
mehr Rückwärtsfahren, es sind zu viele Scden
beim Rückwärtsfahren entstanden.
Die Hauptstichstraße mit einem Gefälle von ca.
7,5 m im B-Plan A14 „Alte Fachhochschule“
mündet in den Ginsterweg.
Bei Starkregen wird der Ginsterweg überflutet
und die Grundstücke Ginsterweg 4 bis Ginsterweg 12 unter Wasser gesetzt.
Der 24-Stundenniederschlag im August 2011
betrug 66,9 l/m². Wenn jetzt die Verkehrsfläche
für PKW und die Verkehrsflächen für Fußgänger mal diesen Wert genommen wird und das
Wasser, welches sich in den Kanälen sammelt,
nach unten fließt, wird sich dieses Wasser als
Sturzflut im Ginsterweg treffen. Die Kanaldeckel des Kanals im Ginsterweg werden sich
anheben.
Wenn der Kanal des B-Planes Nr. A14 „Alte
Fachhochschule“ den Verkehrsflächen folgt,
wird der Kanal die Verwertungslinie, die ca.
parallel des Ginsterweges verläuft, kreuzen, mit
all seinen bautechnischen Herausforderungen
und Folgekosten zur Instandsetzung und Reparatur des Kanals. Wie soll das Oberflächenwasser kanaltechnisch entsorgt werden?
Ist die Kapazität der zurzeit im Ginsterweg
verlegten Wasserkanäle für das Oberflächenregenwasser bei Starkregen (der Verkehrsfläche
für PKW und der Verkehrsflächen für Fußgän-
Die Entwässerung des
Plangebietes erfolgt im
Mischsystem. Vorgesehen ist der Anschluss an
den städtischen Mischwassersammler DN 500B
in der
Haubourdinstraße an drei
Stellen sowie ein Anschluss im Ginsterweg an
den dort vorhandenen
Sammler DN 700B. Die
aus dem Plangebiet anfallenden Regen- und
Schmutzwassermengen
entsprechen den Vorgaben des Generalentwässerungs-planes der Stadt
Jülich.
Die geplante Versiegelung des Neubaugebietes weist eine
Fläche von insgesamt ca.
23.200 m² aus (einschl.
der Verkehrsflächen).
Zum Vergleich waren im
räumlichen Geltungsbe-
ger) in seiner Kapazität groß genug, um das
Oberflächenregenwasser (der Verkehrsfläche
für PKW und der Verkehrsflächen für Fußgänger) im Wohngebiet B-Plan Nr. A14 „Alte
Fachhochschule“ zusätzlich aufzunehmen?
Wurde das Oberflächenregenwasser von der
Alten Fachhochschule nicht über die Haubourdinstraße entsorgt?
Ist die Kapazität der zurzeit im Ginsterweg
verlegten Abwasserkanäle (Schwarzwasser und
Grauwasser) in seiner Kapazität groß genug,
um das Abwasser (Schwarzwasser und Grauwasser) im Wohngebiet B-Plan Nr. A14 „Alte
Fachhochschule“ (ca. 65 Einfamiliewohnhäuser
und ca. 8 Mehrfamilienwohngebäude) zusätzlich aufzunehmen?
Wurde das Abwasser von der Alten Fachhochschule nicht über die Haubourdinstraße entsorgt?
Die zwingend drei geschossigen Gebäude
(WA5) am Ginsterweg werden die Einfamiliengrundstücke (WA3) beschatten (nachmittags
bis abends). Dasselbige wird entlang der Haubourdinstraße mit den (WA4) zwei- bis dreigeschossigen und Einfamiliengrundstücken
(WA1) stattfinden. Wäre es nicht möglich, diese zwei- bis dreigeschossigen Wohngebäude
entlang des Von-Schöfer-Ringes einzuplanen?
Um dem Ärger mit dem Baustellenverkehr zu
vermeiden, könnten drei Baustraßen von der
Haubourdinstraße auf das Neubaugebiet auf
jeder Höhenlinie eingerichtet werden, wenn
nicht den Einwendungen zur Aufstellung des
B-Planes Nr. A14 vom 04.08.2017 (den topographischen Höhenlinien zu folgen und die
Hauptverkehrswege von der Haubourdinstraße
zur Jan-van-Werth-Straße verlaufen zu lassen)
gefolgt wird.
Des Weiteren rege ich an, dass die neuen Planungen den betroffenen Bürger in einer Einwohnerversammlung vorgestellt werden, um
mit den betroffenen Bürgern zu diskutieren!
Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und darum, den vollständigen Text meiner Einwendungen den Ratsgremien der Stadt Jülich für
ihre Stellungnahme zuzuleiten. Darüber hinaus
beantrage ich Erörterung und Beantwortung
meiner Stellungnahme im weiteren Verfahren
sowie die Aufnahme meiner Bedenken in die
Stellungnahme der Stadt Jülich. Ich halte mir
offen, weiteren Stellungnahmen einzureichen
reich durch die Gebäude
der ehem. Fachhochschule, einschl. der Fahr-,
Park- und Gehwegflächen insgesamt ca.
25.100 m² versiegelt.
Mit den Anlagen und
Gebäuden der ehemaligen Fachhochschule war
demnach ein höherer
Versiegelungsgrad des
gesamten Geltungsbereiches verbunden. Selbst
bei maximaler Ausnutzung der überbaubaren
Flächen im Plangebiet
wird dieser Versiegelungsgrad nicht erreicht,
womit letztlich der planerische Ansatz des städtischen Generalentwässerungsplanes hinsichtlich
der sicheren Regenwasser-entsorgung bestätigt
wird.
und im Laufe des Verfahrens ggf. neue Erkenntnisse oder Gutachten einzubringen.