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Sitzungsvorlage (Anlage 1 383 - 2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
57 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26

Inhalt der Datei

Anlage 1 der Sitzungsvorlage 383 / 2017 Stellungnahme der Verwaltung zu den Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit Anregungen Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Die verkehrliche Aufschließung des Plangebietes erfolgt über eine Anbindung an die Haubourdinstraße im Westen sowie über eine Anbindung an die Jan-vanWerth-Straße im Osten. Mit der in Richtung Süden führenden zentralen Sammelstraße wird die innere Erschließung des Plan-gebietes gesichert. Ausgehend von dieser Sammelstraße sind jeweils in westlicher und östlicher Richtung ausgehende Stichstraßen mit einer Länge von ca. 50 m (incl. Wendeplatz) angeordnet. Fußläufig wird der Anschluss über 3,00 m breite Fuß- und Radwege an die äußeren Straßen hergestellt. In Havariefällen sind diese Wege von PKW befahrbar. Der Anschluss an den Ginsterweg wird über einen platzartig aufgeweiteten Bereich (24,00 x 26,00 m) gefunden. Beiderseits des Platzes ist eine Baulinie festge- Der Stellungnahme der Verwaltung wird gefolgt. Gerhard Henschke und Mitunterzeichner mit Schreiben vom 04.08.2017 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fuchs. Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 14 habe ich folgende Einwendungen: Die topographischen Höhenlinien verlaufen von der Haubourdinstraße zur Jan-van-WerthStraße und haben vom Ginsterweg bis zum Pappelweg einen Höhenunterschied von ca. 7,50 m. Im B-Plan A14 wird der Hauptverkehrsweg für die Bewohner des unteren 2/3 der bebaubaren Fläche des B-Planes A14 vom Ginsterweg Richtung Pappelweg verlaufen. Ist es nicht möglich, den topographischen Höhenlinien zu folgen und die Hauptverkehrswege von der Haubourdinstraße zur Jan-vanWerth-Straße (wie im B-Plan Nr. A14 mit der Straße unterhalb des Pappelweges schon geplant ist) verlaufen zu lassen? Die Konsequenz wäre, die Verkehrsfläche für die zwei Wendekreise im B-Plan (Wendekreise in der Mitte des B-Planes) würden entfallen. Die Verkehrsfläche für den Wendekreis im unteren Bereich zur Seite der Haubourdinstraße würde ebenfalls entfallen. Aus dem geplanten Hauptverkehrsweg vom Ginsterweg Richtung Pappelweg könnte ein Fußweg werden, welchen den zukünftigen Bürgern die Möglichkeit des fußläufigen durchqueren des Wohngebietes ermöglicht. Des Weiteren würde der geplante Hauptverkehrsweg die Verwerfungslinie queren, dies hätte zur Folge, dass bei Sanierungsarbeiten der Fahrbahn, dieser gesperrt würde (die Bewohner der besagten unteren 2/3 der bebaubaren Fläche des B-Planes Nr. A14 müssten von oben ins Wohngebiet fahren, die Lärmbelastung in dem B-Plan Nr. A14 würde ansteigen) und den zu erwartenden Folgekosten der regelmäßigen Fahrbahnerneuerung (zum Vergleich Fahrbahn Ginsterweg dort quert die Verwertungslinie die Fahrbahn) konnten vermieden werden. Die verkehrslärmbedingten Gesundheitsrisiken sind nach heutigem Kenntnisstand bei Dauerschallpegel ab 60dB zu erwarten. Ab 40 dB sind bereits Lern- und Konzentrationsstörungen möglich. Zurzeit wird der Ginsterweg von den Buslinien 270, 220 und SB20 stündlich bis halbstündlich befahren. Des Weiteren kommt der Bürgerbus mit seinem stündlichen Fahrplan hinzu. Der Ginsterweg wird als schnelle Abkürzung zwischen der Haubourdinstraße und Brunnenstraße von vielen Verkehrsteilnehmern (PKW, LKW, Motorräder) verwendet. Im Falle des Hauptverkehrsweges für die Bewohner des unteren 2/3 des B-Planes Nr. A14, wird die Verkehrslärmbelästigung für den Ginsterweg, insbesondere den Grundstücken gegenüber der Ausfahrtstraße (Hauptverkehrsweg) ansteigen. Nach meiner Zählung werden auf dem B-Plan Nr. A14 ca. 65 Einfamilienhäuser gebaut und ca. neun Mehrfamiliengebäude errichtet. Wenn in jedem EFH nur ein PKW von den Bewohnern unterhalten wird, sind das mind. 65 PKWs. In den Mehrfamilienhäusern ist mit 6 bis 8 WE zu rechnen, es ist mit ca. 72 PKWs zu rechnen. Insgesamt werden auf dem B-Plan Nr. A14 ca. 137 PKWs von den zukünftigen Bewohnern bewegt. Geschätzt werden 2/3 davon ca. 91 PKWs den Ginsterweg mindestens morgens und abends befahren. Durch diesen Hauptverkehrsweg für die Bewohner des unteren 2/3 des B-Planes Nr. A14 und der Zunahme des Verkehrs ist mit der Zunahme der Unfallgefahr, insbesondere für Kinder (z.B. auf dem Schuldweg, auf dem Weg zum Kindergarten) zu rechnen. Dieses lässt sich verhindern, indem drei Ausfallstraßen des B-Planes Nr. A14 zur Haubourdinstraße gegenüber dem Friedhof eingerichtet werden. Im Plan des IB Behler sind entlang der Haubourdinstraße auf den WA4-Flächen mehrere zwei- bis dreistöckige Gebäude mit den entsprechenden Parkflächen für die dortigen Anwohner vorgesehen. Bei Beerdigungen auf dem Friedhof kommt es zu einer großen Anzahl von Trauernden, die setzt, mit der die städtebaulich gewollte Ausbildung einer weitgehend geschlossenen Raumkante zum Platz bauplanungsrechtlich vorgegeben und gesichert wird. Mit der geplanten Ausgestaltung der Platzfläche mit Baumpflanzungen und Sitzbänken wird die verkehrliche Bedeutung nachrangig. Die mögliche Verkehrsentwicklung des motorisierten Individualverkehrs im Plangebiet setzt sich wie folgt zusammen: Die Annahme 1 PKW je EFH sowie 6 – 8 PKW je MFH wurde zwecks Vergleichsmöglichkeit dem Einwand gleichgestellt. - Anbindung Ginsterweg bis zur 1. Querspange: 2 Mehrfamilienhäuser = 16 PKW 14 Einfamilienhäuser = 14 PKW - Anbindung Haubourdinstraße und Jan-vanWerth-Straße, 2. und 3. Querspange: 37 Einfamilienhäuser = 37 PKW Verkehrsaufkommen Innenbereich = 67 PKW - Bebauung entlang Haubourdinstraße 7 Mehrfamilienhäuser = 56 PKW - Bebauung entlang Janvan-Werth-Str. 8 Einfamilienhäuser = 8 PKW Verkehrsaufkommen gesamt = 131 PKW Im Umfeld der ehemali- mit ihren Autos anreisen und diese entlang des Ginsterweges und zurzeit auf dem Parkplatz vor dem Kindergarten „Rurpiraten“ parken (am 01.08.2017 zur Beerdigung um ca. 10:30 Uhr wurden ca. 30 Autos nur auf dem Ginsterweg gezählt). Ist es möglich im B-Plan Nr. A14 Parkmöglichkeiten für Besucher des Friedhofes zu schaffen? Ansonsten ist davon auszugehen, dass die Besucher des Friedhofes die geplanten Parkflächen auf dem WA4 Grundstücken verwenden werden. Im B-Plan Nr. A14 wird entlang der Verwerfungslinie eine Bebauung auf den Bauflächen WA5 zwingend drei geschossig vorgeschrieben. Dies entspricht nicht der ein- bis zweigeschossigen Bauweise in den Grundstücken am Ginsterweg (zwischen Haubourdinstraße und Jan-van-Werth-Straße) und den Grundstücken an der Jan-van-Werth-Straße (zwischen Ginsterweg und Von-Schöfer-Ring). Kann es sein, dass an diesen ausgewiesenen Bauflächen an die Verwerfungslinie gedacht wurde und durch die zwingende dreigeschossige Bauweise eine stärke Gründung des Bauwerkes (Fundament) geschuldet würde? Wenn dies der Fall sein sollte, ist es nicht sinnvoller den zukünftigen Eigentümern auf die Verwerfungslinie hinzuweisen und eine stärke Gründung zu fordern, bei ein- und zweigeschossiger Bauweise? Im B-Plan Jülich Nr. 1 „Holunderweg“ 1. Änderung, wird unter Hinweis: „Wegen vermuteter Altlasten ….. eine Erdaufschüttung von mind. 50 cm erfolgen.“ wurden bei einem ähnlichen Hindernis entsprechend verfahren. Ein wichtiger Aspekt ist auch die Naherholung. Jeder Mensch hat ein Recht auf Erholung und braucht sie auch, um wieder Kräfte (z.B. auch für den Einsatz bei der Arbeitsstelle) zu sammeln. Ich gehe jeden Tag mit meiner Frau um das alte Fachhochschulgelände spazieren und würde aufgrund der oben aufgeführten Gründe / Verkehrsaufkommen, Lärmbelästigung, sichere Verkehrswege) auf den verloren gegangenen Erholungswert ungern verzichten. Ich sehe meinem Rechtsgut das Recht auf Unversehrtheit der Gesundheit als betroffen an. Ich bin Eigentümer der Immobilie (52428 Jülich Ginsterweg 12) und wohne auch dort. Hierzu gehört auch ein Außenwohnbereich (Terrasse, Balkon, Garten, etc), der während gen Fachhochschule standen mind. 380 PKWStellplätze auf versiegelter Fläche zur Verfügung. Im Vergleich zur damaligen Verkehrsbelastung ist das Verkehrsaufkommen resultierend aus dem Plangebiet insbesondere für den Bereich Ginsterweg als äußerst gering einzustufen. Die geringe Belastung erlaubt gleichfalls die Festsetzung der Verkehrsflächen als „Verkehrsberuhigter Bereich“. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB sind die Belange des Immissionsschutzgesetzes entsprechend zu würdigen. Schädliche Umweltein-wirkungen auf überwiegend dem Wohnen dienenden Gebieten sind soweit wie möglich zu vermeiden. Im vorliegenden Fall sind immissionsschutzrechtliche Konflikte nicht zu erwarten, da das im Ergebnis geringe und auf 3 verschiedene Anschlusspunkte Verteilte Verkehrsaufkommen Beeinträchtigungen schutzbedürftiger Nutzung nicht erkennen lässt. Für eine kurzzeitige Stellplatznachfrage, ausgelöst durch Besucher des westlich der Haubourdinstraße gelegenen Friedhofs, können innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches keine öffentlichen Stellplätze des ganzen Jahres vor allem während der warmen Jahreszeit bis in die späten Abendstunden genutzt wird. Nach dem Bau des Hauptverkehrsweges für die Bewohner des unteren 2/3 des B-Planes Nr. A14 wird dieser Außenbereich nur noch eingeschränkt nutzbar sein. Das bedeutet für mich und meine Familie eine erhebliche Verletzung meiner Privatsphäre. Durch die geplanten zwingend dreistöckigen Gebäude (WA5) Bauweise und der dem Bau des Hauptverkehrsweges für die Bewohner des unteren 2/3 des B-Planes Nr. A14 befürchte ich eine Wertminderung meines Hauses, das sich gegenüber den beiden o.g. Örtlichkeiten (WA5, Hauptverkehrsweg) befindet. Wegen dieser Nähe werde ich mein Haus nur noch weit unter Wert verkaufen können. Dadurch fühle ich mich in meinem Recht auf Eigentum beeinträchtigt. Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und darum, den vollständigen Text meiner Einwendungen den Ratsgremien der Stadt Jülich für Ihre Stellungnahme zuzuleiten. Darüber hinaus beantrage ich Erörterung und Beantwortung meiner Stellungnahme im weiteren Verfahren sowie die Aufnahme meiner Bedenken in die Stellungnahme der Stadt Jülich. Ich halte mir offen, weitere Stellungnahmen einzureichen und im Laufe des Verfahrens ggf. neue Erkenntnisse oder Gutachten einzubringen. planungsrechtlich vorbereitet werden, da diese Nutzung einer städtebaulich geordneten Entwicklung entgegenstehen würde. Auf die tektonische Störzone wird in der Planzeichnung sowie im textlichen Teil des BPlanes hingewiesen. Bedingt durch diese freizuhaltende Fläche können 2/3 der Wegstrecke entlang des Ginsterweges nur von Grün- bzw. Verkehrsflächen überlagert werden. Lediglich ca. 60 m in westlicher Richtung sind mit einer dreigeschossigen Bebauung zu überplanen. Mit dem Erhalt der vorhandenen Baumreihe mit einer dahinter befindlichen zu gestaltenden Grünfläche entlang des Ginsterweges sowie der städtebaulichen geordneten Ausbildung der geplanten Platzfläche geht eine Aufwertung der Nordseite zum Ginsterweg einher. Eine Nutzungseinschränkung und Wertminderung der an der Südseite des Ginsterweges vorhandenen Bebauung kann können aus der festgesetzten baulichen Nutzung im Geltungsbereich nicht abgeleitet werden. Naturschutzverbände mit Schreiben vom 10.08.2017 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Sehr geehrte Damen und Herren. Die artenschutzrechtliche Der Stel- Die Naturschutzverbände BUND und NABU erheben keine Bedenken zu o.a. Planung. Um die Überlassung der in den vorausgegangenen Untersuchungen festgestellten Vogelarten wird gebeten. Bewertung – Vorabeinschätzung des Kölner Büros für Faunistik wird den Naturschutzverbänden zur Verfügung gestellt. lungnahme der Verwaltung wird gefolgt. Die Wendeflächen der Stichstraßen sind entsprechend den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) für ein 3-achsiges Müllfahrzeug konzipiert. Der Stellungnahme der Verwaltung wird gefolgt. Gerhard Henschke mit Schreiben vom 13.09.2017 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fuchs, Der Bebauungsplan Nr. A 14 "Alte Fachhochschule" in Jülich, Weitere Einwendungen zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. A 14 vom 04.08.2017. Müllabfuhr: Die Wendekreise im B-Plan A14 „Alte Fachhochschule“ sind zu klein, es wird das Wenden im Wendekreis ohne mehrmaliges rückwärtiges Rangieren nicht möglich sein. IN der Stadt Jülich dürfen die Müllfahrzeuge nicht mehr Rückwärtsfahren, es sind zu viele Scden beim Rückwärtsfahren entstanden. Die Hauptstichstraße mit einem Gefälle von ca. 7,5 m im B-Plan A14 „Alte Fachhochschule“ mündet in den Ginsterweg. Bei Starkregen wird der Ginsterweg überflutet und die Grundstücke Ginsterweg 4 bis Ginsterweg 12 unter Wasser gesetzt. Der 24-Stundenniederschlag im August 2011 betrug 66,9 l/m². Wenn jetzt die Verkehrsfläche für PKW und die Verkehrsflächen für Fußgänger mal diesen Wert genommen wird und das Wasser, welches sich in den Kanälen sammelt, nach unten fließt, wird sich dieses Wasser als Sturzflut im Ginsterweg treffen. Die Kanaldeckel des Kanals im Ginsterweg werden sich anheben. Wenn der Kanal des B-Planes Nr. A14 „Alte Fachhochschule“ den Verkehrsflächen folgt, wird der Kanal die Verwertungslinie, die ca. parallel des Ginsterweges verläuft, kreuzen, mit all seinen bautechnischen Herausforderungen und Folgekosten zur Instandsetzung und Reparatur des Kanals. Wie soll das Oberflächenwasser kanaltechnisch entsorgt werden? Ist die Kapazität der zurzeit im Ginsterweg verlegten Wasserkanäle für das Oberflächenregenwasser bei Starkregen (der Verkehrsfläche für PKW und der Verkehrsflächen für Fußgän- Die Entwässerung des Plangebietes erfolgt im Mischsystem. Vorgesehen ist der Anschluss an den städtischen Mischwassersammler DN 500B in der Haubourdinstraße an drei Stellen sowie ein Anschluss im Ginsterweg an den dort vorhandenen Sammler DN 700B. Die aus dem Plangebiet anfallenden Regen- und Schmutzwassermengen entsprechen den Vorgaben des Generalentwässerungs-planes der Stadt Jülich. Die geplante Versiegelung des Neubaugebietes weist eine Fläche von insgesamt ca. 23.200 m² aus (einschl. der Verkehrsflächen). Zum Vergleich waren im räumlichen Geltungsbe- ger) in seiner Kapazität groß genug, um das Oberflächenregenwasser (der Verkehrsfläche für PKW und der Verkehrsflächen für Fußgänger) im Wohngebiet B-Plan Nr. A14 „Alte Fachhochschule“ zusätzlich aufzunehmen? Wurde das Oberflächenregenwasser von der Alten Fachhochschule nicht über die Haubourdinstraße entsorgt? Ist die Kapazität der zurzeit im Ginsterweg verlegten Abwasserkanäle (Schwarzwasser und Grauwasser) in seiner Kapazität groß genug, um das Abwasser (Schwarzwasser und Grauwasser) im Wohngebiet B-Plan Nr. A14 „Alte Fachhochschule“ (ca. 65 Einfamiliewohnhäuser und ca. 8 Mehrfamilienwohngebäude) zusätzlich aufzunehmen? Wurde das Abwasser von der Alten Fachhochschule nicht über die Haubourdinstraße entsorgt? Die zwingend drei geschossigen Gebäude (WA5) am Ginsterweg werden die Einfamiliengrundstücke (WA3) beschatten (nachmittags bis abends). Dasselbige wird entlang der Haubourdinstraße mit den (WA4) zwei- bis dreigeschossigen und Einfamiliengrundstücken (WA1) stattfinden. Wäre es nicht möglich, diese zwei- bis dreigeschossigen Wohngebäude entlang des Von-Schöfer-Ringes einzuplanen? Um dem Ärger mit dem Baustellenverkehr zu vermeiden, könnten drei Baustraßen von der Haubourdinstraße auf das Neubaugebiet auf jeder Höhenlinie eingerichtet werden, wenn nicht den Einwendungen zur Aufstellung des B-Planes Nr. A14 vom 04.08.2017 (den topographischen Höhenlinien zu folgen und die Hauptverkehrswege von der Haubourdinstraße zur Jan-van-Werth-Straße verlaufen zu lassen) gefolgt wird. Des Weiteren rege ich an, dass die neuen Planungen den betroffenen Bürger in einer Einwohnerversammlung vorgestellt werden, um mit den betroffenen Bürgern zu diskutieren! Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und darum, den vollständigen Text meiner Einwendungen den Ratsgremien der Stadt Jülich für ihre Stellungnahme zuzuleiten. Darüber hinaus beantrage ich Erörterung und Beantwortung meiner Stellungnahme im weiteren Verfahren sowie die Aufnahme meiner Bedenken in die Stellungnahme der Stadt Jülich. Ich halte mir offen, weiteren Stellungnahmen einzureichen reich durch die Gebäude der ehem. Fachhochschule, einschl. der Fahr-, Park- und Gehwegflächen insgesamt ca. 25.100 m² versiegelt. Mit den Anlagen und Gebäuden der ehemaligen Fachhochschule war demnach ein höherer Versiegelungsgrad des gesamten Geltungsbereiches verbunden. Selbst bei maximaler Ausnutzung der überbaubaren Flächen im Plangebiet wird dieser Versiegelungsgrad nicht erreicht, womit letztlich der planerische Ansatz des städtischen Generalentwässerungsplanes hinsichtlich der sicheren Regenwasser-entsorgung bestätigt wird. und im Laufe des Verfahrens ggf. neue Erkenntnisse oder Gutachten einzubringen.