Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
78 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
23.08.16, 18:15
Aktualisiert
23.08.16, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
KREIS DÜREN
.7
LsJI
Anlage zu MV-Nr. 67/2016
Der Lcindrat
Briefanschrift: Kreisverwaltung Düren 52348 Düren
Umweltamt
Gemeindeverwaltung Kreuzau
Dienstgebäude
Bismarckstr. 16, Düren
Ausut
Castor
Zimmer-Nr.
619 (Haus B)
FX
29. iuji2O16‘
m.castor@kreis-dueren.de
52372 Kreuzau
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66/3 675007-0055/16
Ortsbegehung Wirtschaftswege Gern. Schlagstein
—
Datum
24. Juni 2016
Obermaubach am 25.05.2016
Sehr geehrter Herr Schmühl,
zum einen wurden im Rahmen des o. g. Ortstermins sieben Wegeabschnitte innerhalb des
,
2
LSG 2.2-2 (LP Kreuzau! Nideggen) mit einer Flächengröße von insgesamt ca. 2.300m
besichtigt.
werden,
benannt
die in der Sitzungsvorlage 70/2015 der Gemeinde Kreuzau
Es war feststellbar, dass die Wegstrukturen in der Örtlichkeit nicht mehr erkennbar sind
und sich als landwirtschaftliche Nutzfläche darstellen.
Die Wiederherstellung der Wege wäre mit erheblichen finanziellem Aufwand und Eingriffen
in den Naturhaushalt verbunden. Ökologisch haben die Wegestrukturen als Vernetzungs
elemente aber eine hohe Bedeutung, insbesondere in einem ackerbaulich geprägtem Um
feld.
Der Kommune obliegt die Prüfung, ob die Wegeparzellen eingezogen und entwidmet wer
den können. Soweit dies möglich ist, steht es der Kommune frei die Flächen für eine land
wirtschaftliche Nutzung zu verpachten oder zu veräußern.
Da hiermit eine landwirtschaftliche Nutzung auf ehemaligen Wegerainen etabliert wird, ist
ein ökologischer Ausgleich des Eingriffs gem. § 14 BNatSchG 1. V. m. § 4 LG erforderlich.
Schon in der Vergangenheit ist durch die landwirtschaftliche Nutzung der Wegeparzellen
ein ökologisches Funktionsdefizit entstanden. Dies Funktionsdeflzit sowie die ggf. geringe
re Vernetzungsfunktion der Ausgleichsfläche ist in der Bilanzierung des Eingriffs, d.h. bei
der Ermittlung der Größe der Kompensationsfläche zu berücksichtigen.
Bankverbindung:
Sparkasse Düren
IBAN: DE8O 39550110 0000 3562 12, SWIFT-BIC: SDUEDE33XXX
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IBAN: DE5O 3701 0050 0079 1485 03, SWIFT-BIC: PBNKDEFF
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Bismarckstraße 16
52351 Düren
-2In Abstimmung mit der Biologischen Station und der ULB sollen hierfür möglichst in räum
licher Nähe geeignete Flächen angelegt werden, die ähnliche Vernetzungsfunktionen er
füllen können (z. B. Saumstrukturen, Blühstreifen, halboffene Ruderaiflächen). Eigentümer
der Flächen sollte die Kommune sein, die auch für die (grundbuchlich zu sichemde) Pflege
zuständig ist. Hierbei können auch die Flächengrößen mehrerer Wegeparzellen zusam
mengelegt werden, so dass Randeffekte minimiert werden.
Zum weiteren Vorgehen ist die Kommune aufgefordert, ein konzeptionelles Vorgehen vor
zuschlagen und den erforderlichen Ausgleich mit der ULB und der Biologischen Station
abzustimmen.
Zum anderen wurden beispielhaft Wirtschaftswege besichtigt, die von der Kommune in der
Vergangenheit nicht unterhalten wurden, In der Ortlichkeit ist erkennbar, dass die Unter
haltung bereits seit Jahren, sogar Jahrzehnten nicht mehr erfolgt ist teilweise sind die
Wege von überhängenden Ästen angrenzender Gehölz- oder Waldbestände eingenom
men und somit tatsächlich in vielen Bereichen nicht mehr als Wirtschaftsweg nutzbar.
—
Sollte eine Wegenutzung erforderlich werden, wäre die erforderliche Wiederherstellung
auch innerhalb des LSG 2.2-2 als rechtmäßig und ordnungsgemäß ausgeübte Nutzung
durch die Kommune nicht von den Verbotsregelungen des Landschaftsplans erfasst.
Auf die zu beachtenden Bestimmungen der Artenschutzrechts ( 44 BNatSchG) und die
allgemeinen Schutzbestimmungen des § 39 (5) BNatSchG wird hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen,
LA.
(Ralf Kreischer)
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