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Mitteilung (Schriftsatz)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
78 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
23.08.16, 18:15
Aktualisiert
23.08.16, 18:15
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KREIS DÜREN .7 LsJI Anlage zu MV-Nr. 67/2016 Der Lcindrat Briefanschrift: Kreisverwaltung Düren 52348 Düren Umweltamt Gemeindeverwaltung Kreuzau Dienstgebäude Bismarckstr. 16, Düren Ausut Castor Zimmer-Nr. 619 (Haus B) FX 29. iuji2O16‘ m.castor@kreis-dueren.de 52372 Kreuzau Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Im Ubrigen gelten folgende Servicezeiten Mo Do 8.00 16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr - - Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Mein Zeichen 66/3 675007-0055/16 Ortsbegehung Wirtschaftswege Gern. Schlagstein — Datum 24. Juni 2016 Obermaubach am 25.05.2016 Sehr geehrter Herr Schmühl, zum einen wurden im Rahmen des o. g. Ortstermins sieben Wegeabschnitte innerhalb des , 2 LSG 2.2-2 (LP Kreuzau! Nideggen) mit einer Flächengröße von insgesamt ca. 2.300m besichtigt. werden, benannt die in der Sitzungsvorlage 70/2015 der Gemeinde Kreuzau Es war feststellbar, dass die Wegstrukturen in der Örtlichkeit nicht mehr erkennbar sind und sich als landwirtschaftliche Nutzfläche darstellen. Die Wiederherstellung der Wege wäre mit erheblichen finanziellem Aufwand und Eingriffen in den Naturhaushalt verbunden. Ökologisch haben die Wegestrukturen als Vernetzungs elemente aber eine hohe Bedeutung, insbesondere in einem ackerbaulich geprägtem Um feld. Der Kommune obliegt die Prüfung, ob die Wegeparzellen eingezogen und entwidmet wer den können. Soweit dies möglich ist, steht es der Kommune frei die Flächen für eine land wirtschaftliche Nutzung zu verpachten oder zu veräußern. Da hiermit eine landwirtschaftliche Nutzung auf ehemaligen Wegerainen etabliert wird, ist ein ökologischer Ausgleich des Eingriffs gem. § 14 BNatSchG 1. V. m. § 4 LG erforderlich. Schon in der Vergangenheit ist durch die landwirtschaftliche Nutzung der Wegeparzellen ein ökologisches Funktionsdefizit entstanden. Dies Funktionsdeflzit sowie die ggf. geringe re Vernetzungsfunktion der Ausgleichsfläche ist in der Bilanzierung des Eingriffs, d.h. bei der Ermittlung der Größe der Kompensationsfläche zu berücksichtigen. Bankverbindung: Sparkasse Düren IBAN: DE8O 39550110 0000 3562 12, SWIFT-BIC: SDUEDE33XXX Postbank Köln IBAN: DE5O 3701 0050 0079 1485 03, SWIFT-BIC: PBNKDEFF Telefonzentrale: Web & Social Media Paketanschrift: (02421) 220 www.kreis-dueren.de facebook.com/kreisdueren twitter.com/kreisdueren Bismarckstraße 16 52351 Düren -2In Abstimmung mit der Biologischen Station und der ULB sollen hierfür möglichst in räum licher Nähe geeignete Flächen angelegt werden, die ähnliche Vernetzungsfunktionen er füllen können (z. B. Saumstrukturen, Blühstreifen, halboffene Ruderaiflächen). Eigentümer der Flächen sollte die Kommune sein, die auch für die (grundbuchlich zu sichemde) Pflege zuständig ist. Hierbei können auch die Flächengrößen mehrerer Wegeparzellen zusam mengelegt werden, so dass Randeffekte minimiert werden. Zum weiteren Vorgehen ist die Kommune aufgefordert, ein konzeptionelles Vorgehen vor zuschlagen und den erforderlichen Ausgleich mit der ULB und der Biologischen Station abzustimmen. Zum anderen wurden beispielhaft Wirtschaftswege besichtigt, die von der Kommune in der Vergangenheit nicht unterhalten wurden, In der Ortlichkeit ist erkennbar, dass die Unter haltung bereits seit Jahren, sogar Jahrzehnten nicht mehr erfolgt ist teilweise sind die Wege von überhängenden Ästen angrenzender Gehölz- oder Waldbestände eingenom men und somit tatsächlich in vielen Bereichen nicht mehr als Wirtschaftsweg nutzbar. — Sollte eine Wegenutzung erforderlich werden, wäre die erforderliche Wiederherstellung auch innerhalb des LSG 2.2-2 als rechtmäßig und ordnungsgemäß ausgeübte Nutzung durch die Kommune nicht von den Verbotsregelungen des Landschaftsplans erfasst. Auf die zu beachtenden Bestimmungen der Artenschutzrechts ( 44 BNatSchG) und die allgemeinen Schutzbestimmungen des § 39 (5) BNatSchG wird hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen, LA. (Ralf Kreischer) .