Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,2 MB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 7 zur Vorlagen-Nr. 383 / 2017
Vermerk
Gelände der alten Fachhochschule in Jülich
Planung einer Wohnbebauung
Artenschutzrechtliche Bewertung - Vorabeinschätzung
Anlass
Die ehemalige Fläche der Fachhochschule Aachen - Abteilung Jülich - ist durch den Abriss
und Neubau der Fachhochschule an anderer Stelle freigeworden. Die Fläche ist insgesamt
ca. 7 ha groß und bietet die Chance, ein neues Stadtquartier für das Mittelzentrum Jülich zu
entwickeln. Es sollen dort vorrangig Flächen für Einfamilienhäuser, aber auch Mehrgeschosswohnungsbau ausgewiesen werden.
Im Zusammenhang mit der der geplanten Wohnbebauung kommt es u.U. zur Beanspruchung von Lebensräumen, die auch für Arten eine Bedeutung haben können, die den
Schutzbestimmungen des § 44 Abs. 1 ff. BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) unterliegen.
Diese Schutzbestimmungen gelten, unabhängig von speziellen Schutzgebieten, für Pflanzen- und Tierarten, die nach § 7 BNatSchG besonders und/oder streng geschützt sind. Sie
gelten für diese Arten selbst (z.B. für das Sammeln, Verletzen oder Töten), aber auch für von
ihnen zum Überleben benötigte Lebensräume bzw. Lebensraumstrukturen.
Aus diesem Grunde wurden von der SEG Jülich Erhebungen zum Vorkommen der Avifauna
beauftragt, um eine mögliche artenschutzrechtliche Konfliktlage bewerten zu können.
Der vorliegende Vermerk soll kurz die bisherigen Erkenntnisse zum Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten auf dem betreffenden Gelände wiedergeben.
Untersuchungsgebiet und Methodik
Untersucht wird im Bereich der Stadt Jülich das westlich des Friedhofs gelegene Areal der
alten Fachhochschule zwischen der Haubourdinstraße, dem Von-Schöfer-Ring, der Jan-vonWerth-Straße und dem Ginsterweg (siehe Abbildung 1).
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KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln
Die Untersuchungen beschränken sich auf die Erhebungen zur Vogelwelt, da aufgrund der
Biotopausstattung und der innerstädtischen Lage ein relevantes Vorkommen von planungsrelevanten Arten aus anderen Tiergruppen ausgeschlossen werden kann.
Die Erfassungsmethodik der durchzuführenden Bestandsaufnahme richtete sich nach den
Vorgaben von ANDRETZKE et al. (2005) und FISCHER et al. (2005). Nachtbegehungen zur Erfassung der Eulen mit Hilfe von Klangattrappen werden in die Untersuchung eingeschlossen.
Begangen wird der gesamte Vorhabensbereich und zum Teil das nähere Umfeld, so dass
nach Abschluss der Untersuchungen eine flächendeckende Bestandsaufnahme der Brutvögel vorliegen wird. Im Rahmen der Brutvogelkartierung werden alle auftretenden Gastvogelarten ebenfalls erfasst. Die Begehungen werden sich von März bis Juni 2017 erstrecken.
Abbildung 1: Untersuchungsgebiet „alte FH Jülich“.
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KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln
Abbildung 2: Ehemalige Parkplatzfläche im Süden des Gebiets.
Abbildung 3: Ruderalvegetation im Bereich der zurückgebauten Gebäude.
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KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln
Die Gebäude auf der Fläche wurden bereits entfernt, so dass sich auf der Fläche eine schüttere Ruderalvegetation entwickeln konnte (siehe Abbildung 3). Im südlichen Teilbereich befinden sich vor allem im Bereich der ehemaligen Parkplätze noch großflächig asphaltierte
und damit versiegelte Flächen (siehe Abbildung 2).
Im westlichen, östlichen und nördlichen Randbereich der ehemaligen Fachhochschulfläche
befindet sich ein teilweise breiter Saum aus älteren Gehölzen. Neben Laubbäumen sind hier
auch gruppenweise Koniferen zu finden.
Erste Ergebnisse der Erfassung der Avifauna
Bei den ersten Durchgängen zur Erfassung der Avifauna konnte mit Hilfe einer Klangattrappe am Nordrand des Plangebiets eine Waldohreule festgestellt werden. Im nördlichen Bereich des Untersuchungsgebiets zwischen der ehemaligen FH und dem Von-Schöfer-Ring
gelang der Nachweis eines revieranzeigenden Männchens. Das Tier rief und balzte aus 2
der 3 dort stockenden Fichtengruppen. Der Neststandort befindet sich jedoch im Bereich des
benachbarten Friedhofsgeländes.
Unter der Fichtengruppe im Norden des Plangebiets, die von dem Waldohreulenmännchen
aufgesucht wurde, konnten trotz intensiver Nachsuche keine Gewölle der Art festgestellt
werden. Daher ist dieser Bestand nicht als gesetzlich geschützte Ruhestätte einzustufen.
Als Ersteinschätzung aufgrund der Biotopausstattung des Geländes ist nur ein geringes Potential für weitere artenschutzrechtlich relevante Arten - nicht nur aus der Gruppe der Vögel zu erwarten.
Einschätzung der Planung aus artenschutzrechtlicher Sicht
Aus artenschutzrechtlicher Sicht ergeben sich nach aktuellem Stand keine unüberwindbaren
Hindernisse für die Umsetzung der Planung.
Für die Richtigkeit.
Köln, den 12.04.2017
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Dr. Thomas Esser
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