Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
72 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
26.09.16, 13:06
Aktualisiert
26.09.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Finanzen - Herr Stirnberg
BE: Herr Stirnberg
Kreuzau, 22.09.2016
Mitteilung: 88/2016
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Rat
05.10.2016
Optionserklärung nach dem Umsatzsteuergesetz
Zur Anfrage des Ratsmitglieds Heidbüchel in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
20.09.2016 wird folgender Sachstand mitgeteilt:
Zum 01.01.2016 wurde die Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts neu
geregelt. Die Neuregelung gilt für Umsätze ab dem 01.01.2017, sofern die juristischen Personen
nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen, gem. § 27 Abs. 22 UStG gegenüber der
Finanzverwaltung zu erklären, dass bis zum 31.12. 2020 das bisherige Recht weiter angewendet
werden soll. Die Erklärung kann einmalig bis zum 31.12.2016 abgegeben werden und gilt für alle
Tätigkeitsbereiche, nicht für einzelne Leistungen. Sie kann – auch mit Rückwirkung – widerrufen
werden.
Die Gemeinde muss abwägen, ob für die eingeräumte Übergangszeit (2017-2020) die Anwendung
des bisherigen oder des neuen Rechts günstiger ist. Hier besteht seit Monaten ein reger
Austausch mit den von der Gemeinde beauftragten Wirtschaftsprüfern bzw. Steuerberatern.
Selbst diese Fachleute können derzeit keine abschließende Empfehlung aussprechen, da die
nähere Ausgestaltung der gesetzlichen Neuregelung immer noch unklar ist. Größere
Rechtsicherheit wird von Erläuterungen des Bundesfinanzministeriums erwartet, die zurzeit
erarbeitet und noch im laufenden Jahr veröffentlicht werden sollen.
Die mit den Steuerberatern abgesprochene Vorgehensweise sieht daher vor, nach Möglichkeit das
Schreiben des Bundesfinanzministeriums abzuwarten und dann die umsatzsteuerpflichtigen
Tätigkeiten der Gemeinde dahingehend zu beurteilen, ob es in der Übergangszeit vorteilhafter ist,
altes oder neues Recht anzuwenden. In jedem Fall wird für die nächste Sitzungsrunde unter
Berücksichtigung der bis dahin vorliegenden Erkenntnisse eine Vorlage gefertigt, damit der Rat
die Entscheidung trifft, ob die Optionserklärung abzugeben ist. Bei einem diesbezüglichen
Beschluss in der Ratssitzung am 06.12.2016 könnte diese Erklärung bis zum Jahresende
problemlos erfolgen.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -