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Mitteilung (Optionserklärung nach dem Umsatzsteuergesetz)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
72 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
26.09.16, 13:06
Aktualisiert
26.09.16, 13:06
Mitteilung (Optionserklärung nach dem Umsatzsteuergesetz)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Finanzen - Herr Stirnberg BE: Herr Stirnberg Kreuzau, 22.09.2016 Mitteilung: 88/2016 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Rat 05.10.2016 Optionserklärung nach dem Umsatzsteuergesetz Zur Anfrage des Ratsmitglieds Heidbüchel in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2016 wird folgender Sachstand mitgeteilt: Zum 01.01.2016 wurde die Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts neu geregelt. Die Neuregelung gilt für Umsätze ab dem 01.01.2017, sofern die juristischen Personen nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen, gem. § 27 Abs. 22 UStG gegenüber der Finanzverwaltung zu erklären, dass bis zum 31.12. 2020 das bisherige Recht weiter angewendet werden soll. Die Erklärung kann einmalig bis zum 31.12.2016 abgegeben werden und gilt für alle Tätigkeitsbereiche, nicht für einzelne Leistungen. Sie kann – auch mit Rückwirkung – widerrufen werden. Die Gemeinde muss abwägen, ob für die eingeräumte Übergangszeit (2017-2020) die Anwendung des bisherigen oder des neuen Rechts günstiger ist. Hier besteht seit Monaten ein reger Austausch mit den von der Gemeinde beauftragten Wirtschaftsprüfern bzw. Steuerberatern. Selbst diese Fachleute können derzeit keine abschließende Empfehlung aussprechen, da die nähere Ausgestaltung der gesetzlichen Neuregelung immer noch unklar ist. Größere Rechtsicherheit wird von Erläuterungen des Bundesfinanzministeriums erwartet, die zurzeit erarbeitet und noch im laufenden Jahr veröffentlicht werden sollen. Die mit den Steuerberatern abgesprochene Vorgehensweise sieht daher vor, nach Möglichkeit das Schreiben des Bundesfinanzministeriums abzuwarten und dann die umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeiten der Gemeinde dahingehend zu beurteilen, ob es in der Übergangszeit vorteilhafter ist, altes oder neues Recht anzuwenden. In jedem Fall wird für die nächste Sitzungsrunde unter Berücksichtigung der bis dahin vorliegenden Erkenntnisse eine Vorlage gefertigt, damit der Rat die Entscheidung trifft, ob die Optionserklärung abzugeben ist. Bei einem diesbezüglichen Beschluss in der Ratssitzung am 06.12.2016 könnte diese Erklärung bis zum Jahresende problemlos erfolgen. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ingo Eßer -