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Mitteilung (Verfügung der Bezirksregierung Köln zur landesplanerischen Anfrage zum Baugebiet Kreuzau-Schneidhausen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
10.08.16, 18:15
Aktualisiert
10.08.16, 18:15
Mitteilung (Verfügung der Bezirksregierung Köln zur landesplanerischen Anfrage zum Baugebiet Kreuzau-Schneidhausen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 10.08.2016 Mitteilung: 61/2016 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Bau- und Planungsausschuss 30.08.2016 Verfügung der Bezirksregierung Köln zur landesplanerischen Anfrage zum Baugebiet Kreuzau-Schneidhausen Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung vom 25.02.2016 beschlossen, zum Antrag der Fa. Hoesch GmbH zur Ausweisung eines neuen Baugebietes im Bereich KreuzauSchneidhausen, eine landesplanerische Anfrage gem. § 34 LPlG zu stellen. Mit Verfügung vom 19.07.2016, bei der Gemeinde Kreuzau am 03.08.2016 eingegangen, hat die Bezirksregierung Köln zur landesplanerischen Anfrage Stellung bezogen. Die BR Köln sieht die beabsichtigte Planung der Gemeinde als nicht an die Ziele der Raumordnung angepasst an. Zur Begründung verweise ich auf die als Anlage beigefügte Verfügung der BR Köln vom 19.07.2016. Zudem sind die landesplanerische Anfrage der Gemeinde Kreuzau vom 04.05.2016 und die Stellungnahme des Kreises Düren vom 08.06.2016 ebenfalls beigefügt. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - Anlagen