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Mitteilung (Anl. 2 Landesplanerische Anfrage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
965 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
10.08.16, 18:15
Aktualisiert
10.08.16, 18:15
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Inhalt der Datei

Anlage 2 zu MV-Nr. 61/2016 GEMEINDE KREUZAU Der Bürgermeister Abt. 2.1 - Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung Gemeindeverwaltung Kreuzau, Postfach 1128, 52368 Kreuzau Auskunft erteilt: Zimmer: Telefonnummer: Faxnummer: E-Mail: Aktenzeichen: Datum: Sprechzeiten Bezirksregierung Köln Dezernat 32 – Regionalentwicklung Herrn Ulmen Zeughausstr. 2-10 50606 Köln (auch nach Vereinbarung) Über Landrat Düren Kreisentwicklung und -straßen Frau Lersch 52348 Düren Herr Gottstein 353 02422/507-353 02422/507-162 d.gottstein@kreuzau.de 621-00/Go 04. Mai 2016 Montag – Freitag Dienstag Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr 13:30 – 17:00 Uhr Kassenzeichen (bei Überweisung bitte unbedingt angeben) Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau: Darstellung einer Wohnbaufläche im Ortsteil Kreuzau Landesplanerische Anfrage gem. § 34 LPlG NRW Sehr geehrte Damen und Herren, die Gemeinde Kreuzau beabsichtigt die Ausweisung eines neuen Wohnbaugebietes im Zentralort Kreuzau. Im Nachfolgenden stelle ich Ihnen den entsprechenden Planungsbereich und die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen vor. Planungsziel Der Zentralort Kreuzau ist ein sehr beliebter Wohnstandort. Es ergehen mehrfach pro Woche bei der Gemeindeverwaltung Anfragen nach freien Baugrundstücken im Zentralort ein. Diese Nachfrage übersteigt bei Weitem das spärlich vorhandene Angebot. Die Bereiche, für die schon heute Planungsrecht besteht, sind mit Ausnahme eines ca. 2,5 ha großen Gebietes am nördlichen Ortsteingang von Kreuzau, nur auf die im Ort verteilten Baulücken beschränkt. Ansonsten sind keine Wohnbauflächenreserven im Zentralort Kreuzau vorhanden. Für die 2,5 ha große Fläche am nördlichen Ortsrand bestehen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erschließung und Bebauung. Die Umsetzung scheitert jedoch am fehlenden Willen der Eigentümer die Fläche zu entwickeln. Gleiches gilt für die Eigentümer der Baulücken. Die Gemeinde Kreuzau führt seit 1990 Jahren ein Baulückenkataster, dass jährlich aktualisiert wird. Für den Ortsteil Kreuzau sind mit Stand 31.12.2015 78 Baulücken ermittelt worden. Dies ist im Hinblick auf die Größe des Ortes mit ca. 5.000 Einwohnern als gering einzustufen. Des Weiteren wird angemerkt, dass im gesamten Gemeindegebiet keine industriellen oder anderweitigen Brachflächen vorhanden sind, die einer Nutzung als Wohnbaufläche zugeführt werden könnten. Sämtliche Brachen sind in der Vergangenheit einer neuen Nutzung zugeführt worden. 1/5 Kontakt: 52372 Kreuzau, Bahnhofstraße 7 Telefon 02422 / 507 - 0 Telefax 02422 / 507 - 498 E-Mail: Buergermeister@Kreuzau.de http://www.kreuzau.de Konten der Gemeindekasse: Sparkasse Düren Kto. 1200 039 Deutsche Bank Düren Kto. 8 242 000 Postbank Köln Kto. 133 04-500 Volksbank Euskirchen eG Kto. 6000256011 (BLZ 395 501 10) (BLZ 395 700 61) (BLZ 370 100 50) (BLZ 382 600 82) IBAN: DE14 3955 0110 0001 2000 39 IBAN: DE57 3957 0061 0824 2000 00 IBAN: DE67 3701 0050 0013 3045 00 IBAN: DE02 3826 0082 6000 2560 11 SWIFT-BIC: SDUEDE33XXX SWIFT-BIC: DEUTDEDK395 SWIFT-BIC: PBNKDEFF SWIFT-BIC: GENODED1EVB Die Beliebtheit des Ortes Kreuzau als Wohnstandort ergibt sich durch die sehr gute Infrastruktur und Versorgungsmöglichkeiten in den Bereichen Waren des täglichen Bedarfs, medizinische Versorgung, und Bildung bzw. frühkindliche Erziehung. Nicht zuletzt die gute verkehrliche Anbindung, die räumliche Nähe zum Mittelzentrum Düren sowie die attraktive Lage zu nahegelegenen Naherholungsgebieten sind ausschlaggebende Gründe für Bürgerinnen und Bürger nach Kreuzau zu ziehen. Um dieser Nachfrage gerecht werden zu können, die vorhandene Infrastruktur effizienter zu nutzen und den Zentralort Kreuzau nachhaltig zu stärken, ist es der Gemeinde ein wichtiges Anliegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den privaten Haus- bzw. Wohnungsbau zu schaffen. Dies ist aufgrund von verschiedenen Gegebenheiten räumlich nur sehr eingeschränkt umsetzbar. Die Ermittlung von potenziellen Flächen für eine Erschließung von Wohnbaugebieten offenbart dies sehr deutlich. Westlich des Zentralortes stellt die Rur eine natürliche Begrenzung dar. Eine Ausdehnung des Siedlungsbereichs an dieser Stelle würde einen neuen Einschnitt in bisher unberührtes Terrain bedeuten, was dringend vermieden werden sollte. Nördlich von Kreuzau endet das Gemeindegebiet (Grenze zur Stadt Düren), sodass eine weitere Entwicklung in diese Richtung höchstens entlang der L 249 denkbar wäre. Hier besteht noch eine Wohnbau-Reservefläche, die aus den genannten Gründen nicht erschlossen ist. In Richtung Süden hin ist eine Ausdehnung des Zentralortes aufgrund der topographischen Gegebenheiten nicht realisierbar. Zudem befindet sich in diesem Bereich das Wasserschutzgebiet der Wassergewinnungsanlage Am Lohberg (Wasserwerk Concordia Kreuzau). Der Bereich östlich von Kreuzau ist großflächig vom Überschwemmungsgebiet des Drover Baches erfasst, sodass die Erweiterung des Zentralortes in diesem Bereich mittelfristig nicht umsetzbar ist. Planbereich Im Bereich Kreuzau-Schneidhausen, im nordöstlichen Bereich des Zentralortes, beabsichtigt die Fa. Hoesch Design als Eigentümerin, die Erschließung eines Wohnbaugebietes. Es handelt dabei um eine ca. 2,18 ha großen Bereich, der von der Kreisstraße 29, vom Lendersdorfer Mühlenteich und vom angrenzenden Logistikzentrum der Fa. Hoesch begrenzt wird. Die Fläche befindet sich östlich der Rur. Südlich des Planbereichs befindet sich der Parkplatz der Fa. Hoesch Design. Das Produktionsareal sowie die Verwaltung der Firma befinden sich weiter südlich des Planbereichs. Eine Übersichtskarte ist als Anlage beigefügt. Der Planbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 19, Flurstücke 128, 159, 164 und 165. Der Planbereich befindet sich aufgrund der Lage östlich der Rur und des Mühlenteichs nicht in direkter Anbindung zum übrigen Siedlungsbereich von Kreuzau. Dennoch handelt es sich hierbei nicht um eine klassische Zersiedlung und Eindringung in die freie Fläche, da der Planbereich größtenteils von einer baulichen Nutzung umringt wird. Zudem ist die Entfernung zu den Wohnbaubereichen auf der östlichen Rurseite gering und der Ortskern in fußläufiger Entfernung erreichbar. Planungsrechtliche Rahmenbedingungen Regionalplan Im Regionalplan ist der Bereich als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich dargestellt. Aufgrund der geringen Größe von ca. 2,18 ha ist eine Änderung des Regionalplans nicht erforderlich. Grundsätzlich ist der Zentralort Kreuzau als Allgemeiner Siedlungsbereich im Regionalplan dargestellt. 2/5 Auszug aus dem Regionlplan (nicht maßstabsgetreu); Lage des Planbereichs ist rot umkreist Flächennutzungsplan Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau (FNP) ist der Planbereich unterschiedlich dargestellt. Der nördliche Bereich (Flurstücke 164 und 165) ist im FNP als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Der südliche Planbereich ist im Rahmen der 1. Änderung des Flächennutzungsplans als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt. Es ist zunächst festzustellen, dass für die Erschließung eines Wohnbaugebietes die Änderung des Flächennutzungsplans notwendig ist, um den Planbereich als „Wohnbaufläche“ darzustellen. Westlich und südlich des Planbereichs sind Gewerbeflächen dargestellt. Auf diesen Flächen befinden sich wie oben bereits erwähnt das Betriebsgelände, das Logistikzentrum und die Parkplatzfläche der Fa. Hoesch. Die im Auszug aus dem FNP ersichtliche, östlich der Rur gelegene, Wohnbaufläche ist eine ehemalige Industriebrache, die seit dem Jahr 2012 erschlossen ist und mittlerweile größtenteils bebaut ist. Auszug aus dem Flächennutzungsplan (nicht maßstabsgetreu); Planbereich ist rot umrandet 3/5 Bebauungsplan E 18, Ortsteil Kreuzau Teile des Planbereiches werden vom Bebauungsplan E 18 erfasst. Der Bebauungsplan hat 22.09.1997 Rechtskraft erlangt. Hierbei handelt es sich um die Bereiche, die im FNP als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ und als gewerbliche Baufläche dargestellt werden. Der nördliche Planbereich wird vom Bebauungsplan E 18 nicht erfasst. Für den Teilbereich, der im FNP als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt ist, trifft der Bebauungsplan E 18 die Festsetzung „Flächen für das Erhalten von Bäumen und Sträuchern“. Südlich daran angrenzend ist ein Industriegebiet ausgewiesen. Hier hat die Fa. Hoesch seinerzeit die Errichtung einer neuen Produktionshalle beabsichtigt. Heute befindet sich in diesem Bereich der Mitarbeiter- und Besucherparkplatz. Die Firma hegt keine Absichten diese Fläche einer industriellen Nutzung zuzuführen. Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans E 18 ist im westlichen Teil des Bebauungsplans E 18 ein Gewerbegebiet festgesetzt worden, in dem sich heute das Logistikzentrum befindet. Auszug aus dem Bebauungsplan E 18 (nicht maßstabsgetreu). Der Planbereich ist rot umrandet; die Fläche für das Erhalten von Bäumen und Sträuchern ist grün gekennzeichnet. Geplantes Vorgehen und erster Planentwurf Im Plangebiet hat sich im Verlauf der vergangen Jahre aufgrund der Festsetzungen zur Erhaltung der Flora ein nicht unerheblicher Baumbestand entwickelt. Es ist Anliegen der Eigentümerin als auch der Gemeinde Kreuzau im Rahmen der Bauleitplanverfahren den erhaltenswerten Baumbestand fachmännisch ermitteln und bewerten zu lassen, um anschließend den Bestand über die Festsetzungen dieser Bäume in einem Bebauungsplan zu sichern. Die Eigentümerin hat in Ihrem ersten Planentwurf für die Erschließung und Bebauung des Baugebietes den erhaltenswerten Baumbestand bereits in die Planung mit einbezogen. Konkrete Festsetzungen hierzu sollen in einem neu aufzustellenden Bebauungsplan in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde getroffen werden. 4/5 Erster Planentwurf für das Baugebiet. Grün umkreist ist der erhaltenswerte Baumbestand. Zum Planbereich liegen weder ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan noch ein Beschluss zur Änderung des FNP vor. Bisher wurde die Verwaltung lediglich vom Gemeinderat ermächtigt die landesplanerische Anfrage gem. § 34 LPlG zu stellen. Bei einem positiven Bescheid zur landesplanerischen Anfrage, ist es die Absicht der Gemeinde Kreuzau die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung eines Wohnbaugebietes im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung zu schaffen. Neben der Änderung des Flächennutzungsplans soll parallel dazu ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um konkrete Festsetzungen treffen zu können. Im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan sollen neben Art und Maß der baulichen Nutzung insbesondere auch die Bereiche Eingriff in Natur und Landschaft (Prüfung des Schutzes von erhaltenswertem Baumbestand) sowie Lärmimmissionen (aufgrund der Nähe zum Logistikzentrum) geprüft und entsprechende Festsetzungen getroffen werden. Bevor die notwendigen kommunalen Bauleitplanverfahren in die Wege geleitet werden, bitte ich um Prüfung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz NRW, ob das beschriebene Planvorhaben mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in Einklang zu bringen ist. Für ein persönliches Gespräch und einen Ortstermin stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen i.A. - Gottstein Anlage Übersichtskarte zum Planbereich und der näheren Umgebung 5/5 Übersichtskarte Lendersdorfer Mühlenteich Rur Logistikzentrum K 29 Parkplatz Betriebsgelände Fa. Hoesch Planbereich ist rot abgegrenzt.