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Mitteilung (Anl. 1 Verfügung BR Köln)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
215 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
10.08.16, 18:15
Aktualisiert
10.08.16, 18:15
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Gesehen Anlage 1 zu MV-Nr. 61/2016 Bezirksregierung/~öIn DOretdeflßL_QS.~_iL6* er Landiat jörde Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Gemeindeverwaltung Kreuza Postfach 1128 52368 Kreuzau Datum: 19. Juli 2016 Seite 1 von 3 oJ* über Landrat dej.J4r~s Düren Krei~pntQ~[cklung und Planung Düren Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau: Darstellung einer Wohnbaufläche im Ortsteil Kreuzau Landesplanerische Anfrage gemäß §34 LPIG NRW Ihr Schreiben vom 04.05.2016; AZ. 621-00/Go Sehr geehrte Damen und Herren, Jan-Kristian Flad te. jan-kristian.fIad@brk.nrw.de Zimmer: 1<730 Telefon: (0221)147-2381 Fax: (0221)147Zeughausstraße 2-10, 50667 KöfrI DB bis Köln Hbf, U-Bahn 345,16,18 bis Appellhofplatz Besuchereingang (Hauptpforte): Zeughausstr. 8 mit Schreiben vom 04.05.2016 stellen Sie die landesplanerische Anfra ge nach § 34 LPIG NRW zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau. Geplant ist die Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich Kreuzau-Schneidhausen. Die o. a. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau ist nicht an die Ziele der Raumordnung angepasst. Der Regionalplan Köln Teilabschnitt Region Aachen stellt für das Plangebiet „Allgemein Freiraum- und Agrarbereiche“ (AFAB) dar, überlagert mit der Darstellung „Bereich für den Schutz der Landschaft und land Telefonische Sprechzeiten: mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr Besuchertag: donnerstags: 8:30-15:00 Uhr (weitere Termine nach Verein barung) Landeskasse Düsseldorf: Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE34 3005 0000 0000 0965 60 BIC: WELADEDDXXX Zahlungsavise bitte an zent ralebuchungsstelle@ brtnrw.de schaftsorientierten Erholung“ (BSLE). Gemäß Ziel 1 des Kapitels 1 „Raumverträgliche und standortgerechte Flächenvorsorge“ des Regionalpians Köln Teilabschnitt Region Aachen, soll sich, im Sinne der nachhaltigen Raumentwicklung und zur Verwirkli chung der landesplanerisch angestrebten Schwerpunktbildung, die Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10,50667 Köln Telefon: (0221)147—0 Fax: (0221)147-3185 USt-ID-Nr.: DE 812110859 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de Bezirksregierung Köln Siedlungsentwicklung der Gemeinden auf den Flächen vollziehen, die im Regionalplan als Siedlungsbereiche dargestellt sind. Der aktuell gültige Landesentwicklungsplan NRW von 1995 legt unter Ziel B. III. 1.2 fest, dass Freiraum nur in Anspruch genommen werden darf, wenn die Inanspruchnahme erforderlich ist, dies ist dann der Fall, wenn der Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen nicht inner halb des Siedlungsraumes gedeckt werden kann. Die Gemeinde Kreu zau verfügt aktuell noch über Siedlungsflächenreserven (s. o.). Diese Zielvorgaben werden durch in Rede stehende Fläche nicht erfüllt. Daneben weist der Landrat des Kreises Düren in seiner Stellungnahme darauf hin, dass sich in Rede stehende Fläche in einem Landschafts schutzgebiet befindet, jedoch aus den vorgelegten Unterlagen noch nicht erkennbar ist, ob die Planung mit den Belangen von Natur und Landschaft vereinbar ist. Das Landschaftsschutzgebiet ist im Regionalplan mit der Darstellung BSLE gesichert. Eine Inanspruchnahme dieser Bereiche ist nur möglich, falls der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren gern. § 4 BauGB zur Flächennutzungsplanände rung nicht widerspricht. Hinweise Ich weise auf den Trennungsgrundsatz des § 50 BIrnSchG hin. Mein Dezernat 35 (Städtebau) äußert gegen die o. a. Änderung des Flächennutzungsplanes städtebauliche Bedenken, da es sich bei der Planung um einen nicht integrierten Standort handelt. Im Übrigen verweise ich auf die Stellungnahme des Landrats des Krei ses Düren Az. 61/1 617306/34er/Wohnbaufläche/Joh vorn 08.06.2016. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Datum: 19. Juli 2016 Seite2vcn3 Bezirksregierung Köln Datum: 19. Juli 2016 Seite 3 von 3 Im Auftrag ~j~rn-Kristian Flaci) KREIS DÜREN ..4\C-~° t~ — Der Landrat Briefanschrift: Kreisverwaltung QOren 52348 Düren iCrelsentwlcklung und -straßen Zimmer-Nr. 503 (Haus B) iisp~arckstr. 16, Düren An die Bezirksregierung Köln Dezernat 32 Zeughausstr. 2-10 flargarete Lersch Telöfon.Durchwahl Fax 02421122-2704 0242 1/22-2705 Im .iersch@kreis-ciueren,de AnIag~~e ‘knfi4baren Sie einen Termini —_imiübrigen gelten folgende Servicezeiten: Mc - Do 8.00 - 16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr —__........................ 50667 Köln Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Mein Zeichen 61/1 erßflohnbautläche/Joh. Datum 617306/34- 08. Juni2016 Bauleitplanung der Gemeinde Kreuzau Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau: Darstellung einer Wohnbaufiäche im Ortsteil Kreuzau Verfahren nach § 34 LPIG Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 04.05.2016 stellt die Gemeinde Kreuzau eine Anfrage nach zur o.g. Bauleitplanung an die Bezirksregierung Köln über den Kreis Düren. Zur Anfrage nach § 34 LPIG § 34 LPIG Wurden folgende Ämter des Kreises Düren beteiligt: Kreisentwicklung und —straßen > Urnweltamt )- Kreisstraßen Die K 29 steht zum Ausbau an. Der Straßenzug dient neben der Verbindung im Netz auch der Erschließung. Durch den Ausbau kann der erschließende Charakter für das geplante Wohngebiet vorge halten werden. Wasserwirtschaft Die wasserwirtschaftlichen Belange wie z.B. Uferrandstreifen, Niederschlagswasserbesei tigung sind in der nachfolgenden Bauleitplanung zu beachten. Es wird darauf hingewiesen, dass der Wasserverband Eifel-Rur eine hydraulische Untersuchung des Lendersdorfer Mühlenteiches durchführt. Daher ist er frühzeitig zu beteiligen. Telefonzentrale: Web 8. Social Media Paketanschrift: ßankverbindung: (02421) 220 Sparkasse Düren IBAN: DE80 3955 0110 0000 3562 12, SWIFT-BIC: SDUEDE33XXX Postbank K5ln IBAN: DE5Q 3701 0050 0079 1485 03, SWIFT-BlC: PBNKDEFF www.kreis-dueren.de ~ facebook.comlRreisdueren twitter.comßueisduerefl Bismarckstraße 16 52351 Düren -2Bodenschutz Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen das o.g. Vorhaben keine Bedenken. Abarabungen Aus abgrabungsrechtlicher Sicht bestehen gegen das o.g. Vorhaben keine Bedenken. Natur und Landschaft Der überwiegende Teil des angefragten Anderungsbereiches betrifft Flächen die im Land schaftsplan 3 (LP) “Kreuzau/Nideggen“ mit dem behördenverbindlichen Entwicklurigsziel 1 “Erhaltung der Naturraumpotentiale einer mit naturnahen Leberisräumen oder sonstigen naturnahen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ und der Festsetzung 2.2-5 Landschaftsschutzgebiet (LSG) “Voreifel zwischen Wollersheim und Bergheim“ ausgewiesen sind. Unmittelbar östlich angrenzend weist der LP 3 gemäß Ziffer 2.1-19 das Naturschutzgebiet (NSG) “Rurtal bei Kreuzau“ aus. Der NSG-Bereich ist auch FFI-l-Gebiet (DE 5104-302 “Ruraue von Obermaubach bis Linnich“) Ob die Planungsabsicht mit den Belangen von Natur und Landschaft in Einklang zu brin gen ist, ist nicht dargelegt und aus den vorgelegten Unterlagen nicht erkennbar. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag / u~Q Lersch