Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
215 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
10.08.16, 18:15
Aktualisiert
10.08.16, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gesehen
Anlage 1 zu MV-Nr. 61/2016
Bezirksregierung/~öIn
DOretdeflßL_QS.~_iL6*
er Landiat
jörde
Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
Gemeindeverwaltung Kreuza
Postfach 1128
52368 Kreuzau
Datum: 19. Juli 2016
Seite 1 von 3
oJ*
über
Landrat dej.J4r~s Düren
Krei~pntQ~[cklung und Planung
Düren
Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau: Darstellung einer
Wohnbaufläche im Ortsteil Kreuzau
Landesplanerische Anfrage gemäß §34 LPIG NRW
Ihr Schreiben vom 04.05.2016; AZ. 621-00/Go
Sehr geehrte Damen und Herren,
Jan-Kristian Flad
te.
jan-kristian.fIad@brk.nrw.de
Zimmer: 1<730
Telefon: (0221)147-2381
Fax: (0221)147Zeughausstraße 2-10,
50667 KöfrI
DB bis Köln Hbf,
U-Bahn 345,16,18
bis Appellhofplatz
Besuchereingang (Hauptpforte):
Zeughausstr. 8
mit Schreiben vom 04.05.2016 stellen Sie die landesplanerische Anfra
ge nach § 34 LPIG NRW zur Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Kreuzau. Geplant ist die Darstellung einer Wohnbaufläche im
Bereich Kreuzau-Schneidhausen.
Die o. a. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau
ist nicht an die Ziele der Raumordnung angepasst.
Der Regionalplan Köln Teilabschnitt Region Aachen stellt für das Plangebiet „Allgemein Freiraum- und Agrarbereiche“ (AFAB) dar, überlagert
mit der Darstellung „Bereich für den Schutz der Landschaft und land
Telefonische Sprechzeiten:
mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr
Besuchertag:
donnerstags: 8:30-15:00 Uhr
(weitere Termine nach Verein
barung)
Landeskasse Düsseldorf:
Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN:
DE34 3005 0000 0000 0965 60
BIC: WELADEDDXXX
Zahlungsavise bitte an zent
ralebuchungsstelle@
brtnrw.de
schaftsorientierten Erholung“ (BSLE).
Gemäß Ziel 1 des Kapitels 1 „Raumverträgliche und standortgerechte
Flächenvorsorge“ des Regionalpians Köln Teilabschnitt Region Aachen,
soll sich, im Sinne der nachhaltigen Raumentwicklung und zur Verwirkli
chung der landesplanerisch angestrebten Schwerpunktbildung, die
Hauptsitz:
Zeughausstr. 2-10,50667 Köln
Telefon: (0221)147—0
Fax: (0221)147-3185
USt-ID-Nr.: DE 812110859
poststelle@brk.nrw.de
www.bezreg-koeln.nrw.de
Bezirksregierung Köln
Siedlungsentwicklung der Gemeinden auf den Flächen vollziehen, die
im Regionalplan als Siedlungsbereiche dargestellt sind.
Der aktuell gültige Landesentwicklungsplan NRW von 1995 legt unter
Ziel B. III. 1.2 fest, dass Freiraum nur in Anspruch genommen werden
darf, wenn die Inanspruchnahme erforderlich ist, dies ist dann der Fall,
wenn der Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen nicht inner
halb des Siedlungsraumes gedeckt werden kann. Die Gemeinde Kreu
zau verfügt aktuell noch über Siedlungsflächenreserven (s. o.).
Diese Zielvorgaben werden durch in Rede stehende Fläche nicht erfüllt.
Daneben weist der Landrat des Kreises Düren in seiner Stellungnahme
darauf hin, dass sich in Rede stehende Fläche in einem Landschafts
schutzgebiet befindet, jedoch aus den vorgelegten Unterlagen noch
nicht erkennbar ist, ob die Planung mit den Belangen von Natur und
Landschaft vereinbar ist. Das Landschaftsschutzgebiet ist im Regionalplan mit der Darstellung BSLE gesichert. Eine Inanspruchnahme dieser
Bereiche ist nur möglich, falls der Träger der Landschaftsplanung im
Beteiligungsverfahren gern.
§ 4 BauGB zur Flächennutzungsplanände
rung nicht widerspricht.
Hinweise
Ich weise auf den Trennungsgrundsatz des
§ 50 BIrnSchG hin.
Mein Dezernat 35 (Städtebau) äußert gegen die o. a. Änderung des
Flächennutzungsplanes städtebauliche Bedenken, da es sich bei der
Planung um einen nicht integrierten Standort handelt.
Im Übrigen verweise ich auf die Stellungnahme des Landrats des Krei
ses Düren Az. 61/1 617306/34er/Wohnbaufläche/Joh vorn 08.06.2016.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Datum: 19. Juli 2016
Seite2vcn3
Bezirksregierung Köln
Datum: 19. Juli 2016
Seite 3 von 3
Im Auftrag
~j~rn-Kristian Flaci)
KREIS DÜREN
..4\C-~° t~
—
Der Landrat
Briefanschrift: Kreisverwaltung QOren 52348 Düren
iCrelsentwlcklung und -straßen
Zimmer-Nr.
503 (Haus B)
iisp~arckstr. 16, Düren
An die
Bezirksregierung Köln
Dezernat 32
Zeughausstr. 2-10
flargarete Lersch
Telöfon.Durchwahl
Fax
02421122-2704
0242 1/22-2705
Im .iersch@kreis-ciueren,de
AnIag~~e ‘knfi4baren Sie einen Termini
—_imiübrigen gelten folgende Servicezeiten:
Mc - Do 8.00 - 16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr
—__........................
50667 Köln
Ihr Zeichen
Ihre Nachricht vom
Mein Zeichen
61/1
erßflohnbautläche/Joh.
Datum
617306/34- 08. Juni2016
Bauleitplanung der Gemeinde Kreuzau
Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau: Darstellung einer Wohnbaufiäche im
Ortsteil Kreuzau
Verfahren nach § 34 LPIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 04.05.2016 stellt die Gemeinde Kreuzau eine Anfrage nach
zur o.g. Bauleitplanung an die Bezirksregierung Köln über den Kreis Düren.
Zur Anfrage nach
§ 34 LPIG
§ 34 LPIG Wurden folgende Ämter des Kreises Düren beteiligt:
Kreisentwicklung und —straßen
> Urnweltamt
)-
Kreisstraßen
Die K 29 steht zum Ausbau an. Der Straßenzug dient neben der Verbindung im Netz auch
der Erschließung.
Durch den Ausbau kann der erschließende Charakter für das geplante Wohngebiet vorge
halten werden.
Wasserwirtschaft
Die wasserwirtschaftlichen Belange wie z.B. Uferrandstreifen, Niederschlagswasserbesei
tigung sind in der nachfolgenden Bauleitplanung zu beachten.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Wasserverband Eifel-Rur eine hydraulische Untersuchung des Lendersdorfer Mühlenteiches durchführt. Daher ist er frühzeitig zu beteiligen.
Telefonzentrale: Web 8. Social Media
Paketanschrift:
ßankverbindung:
(02421) 220
Sparkasse Düren
IBAN: DE80 3955 0110 0000 3562 12, SWIFT-BIC: SDUEDE33XXX
Postbank K5ln
IBAN: DE5Q 3701 0050 0079 1485 03, SWIFT-BlC: PBNKDEFF
www.kreis-dueren.de
~ facebook.comlRreisdueren
twitter.comßueisduerefl
Bismarckstraße 16
52351 Düren
-2Bodenschutz
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen das o.g. Vorhaben keine Bedenken.
Abarabungen
Aus abgrabungsrechtlicher Sicht bestehen gegen das o.g. Vorhaben keine Bedenken.
Natur und Landschaft
Der überwiegende Teil des angefragten Anderungsbereiches betrifft Flächen die im Land
schaftsplan 3 (LP) “Kreuzau/Nideggen“ mit dem behördenverbindlichen Entwicklurigsziel 1
“Erhaltung der Naturraumpotentiale einer mit naturnahen Leberisräumen oder sonstigen
naturnahen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ und der
Festsetzung 2.2-5 Landschaftsschutzgebiet (LSG) “Voreifel zwischen Wollersheim und
Bergheim“ ausgewiesen sind. Unmittelbar östlich angrenzend weist der LP 3 gemäß Ziffer
2.1-19 das Naturschutzgebiet (NSG) “Rurtal bei Kreuzau“ aus. Der NSG-Bereich ist auch
FFI-l-Gebiet (DE 5104-302 “Ruraue von Obermaubach bis Linnich“)
Ob die Planungsabsicht mit den Belangen von Natur und Landschaft in Einklang zu brin
gen ist, ist nicht dargelegt und aus den vorgelegten Unterlagen nicht erkennbar.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
/
u~Q
Lersch