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Sitzungsvorlage (Änderungssatzung2018)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
13 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
27.11.17, 16:12
Aktualisiert
27.11.17, 16:12
Sitzungsvorlage (Änderungssatzung2018)

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Inhalt der Datei

26. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW Seite 966) und der §§ 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes vom 21.10.1969 (GV NRW Seite 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW Seite 966) in Verbindung mit § 21 der Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich vom 07.12.2012 hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am folgende 26. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich vom 27.01.1993 beschlossen: Artikel I § 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Müllabfuhrgebühr beträgt für jeden 60-l-Restabfallbehälter für jeden 80-l-Restabfallbehälter für jeden 120-l-Restabfallbehälter für jeden 240-l-Restabfallbehälter für jeden 1,1-cbm-Restabfallbehälter bei wöchentlicher Leerung für jeden 1,1-cbm-Restabfallbehälter bei 14-täglicher Leerung für jeden 120-l-Bioabfallbehälter für jeden 240-l-Bioabfallbehälter 98,76 € jährlich 121,56 € jährlich 167,28 € jährlich 303,12 € jährlich 2.533,44 € jährlich 1.276,20 € jährlich 76,68 € jährlich 135,60 € jährlich. (2) Die Gebühr für den Beistellsack beträgt 4,30 €. (3) Die Gebühr für den Umtausch eines Abfallbehälters beträgt 28,30 €. Artikel II Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.