Daten
Kommune
Jülich
Größe
13 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
27.11.17, 16:12
Aktualisiert
27.11.17, 16:12
Stichworte
Inhalt der Datei
26. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung
über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW Seite 966) und der §§ 4, 6, 7, 8 und 10 des
Kommunalabgabengesetzes vom 21.10.1969 (GV NRW Seite 712), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW Seite 966) in Verbindung mit § 21 der
Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich vom 07.12.2012 hat der Rat der
Stadt Jülich in seiner Sitzung am
folgende 26. Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich vom
27.01.1993 beschlossen:
Artikel I
§ 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
(1) Die Müllabfuhrgebühr beträgt
für jeden 60-l-Restabfallbehälter
für jeden 80-l-Restabfallbehälter
für jeden 120-l-Restabfallbehälter
für jeden 240-l-Restabfallbehälter
für jeden 1,1-cbm-Restabfallbehälter bei wöchentlicher Leerung
für jeden 1,1-cbm-Restabfallbehälter bei 14-täglicher Leerung
für jeden 120-l-Bioabfallbehälter
für jeden 240-l-Bioabfallbehälter
98,76 € jährlich
121,56 € jährlich
167,28 € jährlich
303,12 € jährlich
2.533,44 € jährlich
1.276,20 € jährlich
76,68 € jährlich
135,60 € jährlich.
(2) Die Gebühr für den Beistellsack beträgt 4,30 €.
(3) Die Gebühr für den Umtausch eines Abfallbehälters beträgt 28,30 €.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.