Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
02.05.16, 13:06
Aktualisiert
03.11.16, 18:15
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Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 26.04.2016
Vorlagen-Nr.: 34/2016
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
30.05.2016
02.06.2016
Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Smurfit Kappa
Rheinwelle“
Hier: 1. Aufstellungsbeschluss
2. Ermächtigung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach
§§ 3 (1) und 4 (2) BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 25.04.2016 hat die Fa. Smurfit Kappa Rheinwelle GmbH den Antrag auf
Aufstellung eines Bebauungsplans für das Betriebsgelände bei der Gemeinde eingereicht. Das
Antragsschreiben nebst Begründung ist als Anlage beigefügt. Grund für die Aufstellung eines
Bebauungsplans ist die Absicht der Firma, die an ihrem Produktionsstandort vorhandenen
Lagerkapazitäten zu erweitern.
Dem Antragsschreiben können Sie die die Beweggründe der Firma zur Erweiterung der
Lagerkapazitäten entnehmen. Der Wettbewerbsdruck, der auf dem Betrieb lastet, erfordert eine
schnelle Verfügbarkeit der Produkte, das wiederum eine hohe Lagerkapazität erfordert. Diese soll
nach Möglichkeit am Produktionsstandort erweitert werden.
Lage des Plangebietes
Der vorhandene Betrieb befindet sich in zentraler Lage des Ortes Kreuzau in einer sog.
Gemengelage. Das Betriebsgelände wird zur westlichen Seite hin von der L 249 (Dürener Str.)
abgegrenzt. Nach Norden und Osten hin, jenseits der Straßen „Am Kämpchen“ und „Stegbenden“
befindet sich vorwiegend Wohnbebauung. Südlich angrenzend befindet sich mit der Bäckerei
Kaminiarz ein weiterer Gewerbebetrieb.
Der vorhandene Betriebsstandort bietet aufgrund seiner Lage inmitten des Zentralortes keine
weiteren Erweiterungsmöglichkeiten. Dem Antragsschreiben sind die zwei Optionen zu
entnehmen, mit denen sich die Antragstellerin zunächst befasst hat. Aus den im Schreiben
benannten und nachvollziehbaren Gründen wurde von der südlichen Erweiterung Abstand
genommen. Die Erweiterung nach Osten hin hat den großen Vorteil, dass die Firma auf eigene
Grundstücke zurückgreifen kann. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Straße
Stegbenden befinden sich insgesamt drei Grundstücke, die im Besitz der Fa. Smurfit Kappa sind.
Das nördlichste Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus bebaut. Das mittlere Grundstück wird
derzeit als (überdachter) Mitarbeiterparkplatz genutzt. Das südliche Eckgrundstück wird im
Bereich zur Straße Stegbenden ebenfalls als überdachter Parkplatz genutzt. Auf dem
rückwärtigen Bereich des Grundstücks befindet sich zudem ein Löschwasservorratsbehälter. Es
ist Ansinnen der Antragstellerin diese drei Grundstücke für die Erweiterung zu nutzen. Im
nördlichen Bereich der Erweiterungsfläche soll die neue Halle errichtet werden. Im südlichen
Bereich ist eine Rangierfläche vorgesehen, die als öffentliche Verkehrsfläche dargestellt wird.
Hierzu müssen Teile der Straßen Stegbenden und Landrat-Kaptain-Straße von der Gemeinde
Kreuzau erworben und ebenfalls überbaut werden. Diese Lösung hat den Vorteil, dass der neu
entstehende Lagerbereich an den bisherigen Lagerbereich ankoppelt und die übrigen Betriebsteile
nicht verändert werden müssen.
Der Bereich der Erweiterung, wie er den Antragsunterlagen zu entnehmen ist, erstreckt sich auf
eine Fläche von etwa 9.000 m². Davon befinden sich 7.500 m² im Eigentum der Antragstellerin.
Etwa 1.500 m² sind derzeit öffentliche Verkehrsfläche und stehen im Eigentum der Gemeinde
Kreuzau.
Die geplante neue Lagerhalle soll sich über einen großen Teil der Erweiterungsfläche erstrecken
(siehe beiliegende Entwurfspläne). Die Halle soll dabei eine Gebäudehöhe von ca. 7,00 m
aufweisen. Der Standort der Halle befindet sich im Bereich in dem heute ein Einfamilienhaus und
der überdachte Mitarbeiterparkplatz stehen. Auf der Überdachung des Mitarbeiterparkplatzes steht
bereits eine Lärmschutzwand, die insgesamt 6,00 m Höhe aufweist. Entlang der Grenze zwischen
dem Mitarbeiterparkplatz und der angrenzenden Wohnbebauung am ersten Stichweg der LandratKaptain-Straße steht ebenfalls eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von 3,50 m.
In Bezug auf die Höhe der vorhandenen Bebauung auf dem Betriebsgelände fügt sich die
geplante neue Lagerhalle in den Bestand ein. Jedoch führt die Planung dazu, dass die neue
Lagerhalle mit ihrer Gebäudehöhe von ca. 7,00 m sehr nahe an die östlich angrenzende
Wohnbebauung heranrückt. Inwieweit der neue Baukörper in Bezug auf die vorhandene
Wohnbebauung städtebaulich vertretbar ist, muss im weiteren Verfahren intensiv geprüft und im
Rahmen der öffentlichen Beteiligungsverfahren unter Einbezug der Öffentlichkeit näher erörtert
werden.
Durch die Überbauung der bisherigen Mitarbeiterparkplätze muss eine Alternativfläche gesucht
werden. Dies ist im weiteren Verfahren zu berücksichtigen und sicherzustellen.
Planungsrecht
Das Plangebiet ist bereits größtenteils versiegelt und als Baufläche ausgewiesen. Im
Flächennutzungsplan sind alle Grundstücke als „Gewerbliche Baufläche“ dargestellt. Insofern ist
für die beabsichtigte Erweiterung des Betriebs eine Änderung des Flächennutzungsplans nicht
notwendig. Aufgrund der Lage innerhalb des Ortes werden keine ökologisch geschützten oder
besonders erhaltenswerten Landschaften berührt, sodass der Eingriff auf Natur und Landschaft
als geringfügig eingeschätzt werden kann. Lediglich die weitere Versieglung von der bisher als
privater Garten genutzte Fläche des Grundstücks im Nordosten des Plangebietes ist hier zu
erwähnen.
Der nördlich der Straße „Am Kämpchen“ angrenzende Bereich wird vom Bebauungsplan E 3
(rechtskräftig seit 1964) erfasst, der ein Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO ausweist.
Östlich des Plangebietes werden die beiden Stichwege an der Landrat-Kaptain-Straße vom
Vorhaben- und Erschließungsplan „Kommbenden“ erfasst. Die Flächen sind ebenfalls als
allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
Die übrigen Bereiche sind unbeplanter Innenbereich und somit nach § 34 BauGB zu bewerten.
Dies gilt auch für das Betriebsgelände der Fa. Smurfit Kappa.
Aufgrund des nahen Heranrückens an die vorhandene Wohnbebauung (Landrat-Kaptain-Straße)
sowie der Überbauung von öffentlicher Verkehrsfläche ist es erforderlich einen Bebauungsplan für
das Vorhaben aufzustellen. Die Baugenehmigungsbehörde hat nach Anfrage (aus
nachvollziehbaren Gründen) keine Bereitschaft signalisiert das Vorhaben nach § 34 BauGB zu
werten und zu genehmigen. Über die Aufstellung eines Bebauungsplans ist zudem die Beteiligung
der Öffentlichkeit sichergestellt, die aufgrund der Gemengelage aus Sicht der Verwaltung für
sinnvoll und erforderlich angesehen wird.
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Bei der Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist es empfehlenswert diesen
nicht nur auf die Erweiterungsfläche zu begrenzen, sondern das gesamte Betriebsgelände
einzubeziehen. Des Weiteren sollen die um das Plangebiet liegenden Straßen zur Abrundung in
den Geltungsbereich einbezogen werden. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Anlage 2
zu entnehmen. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sollen dabei den Bestand und die
geplante Erweiterung berücksichtigen und diesen planungsrechtlich festsetzen. Das gesamte
Betriebsgelände soll als Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO ausgewiesen werden. Der
Bebauungsplan erhält nach der fortlaufenden Nummerierung die Bezeichnung E 29 und die
Namen „Betriebsgelände Smurfit Kappa Rheinwelle“.
Überschwemmungsgebiet „Drover Bach“
Das Plangebiet wird zu großen Teilen vom Überschwemmungsgebiet des Drover Bachs erfasst.
Gem.
§
78
Wasserhaushaltsgesetz
ist
es
nur
ausnahmsweise
zulässig
in
Überschwemmungsgebieten Bauleitpläne aufzustellen. Da es sich in diesem Fall um eine
innerörtliche Fläche handelt, die bereits größtenteils versiegelt und bebaut ist, sind
Ausnahmenregelungen möglich. Auch die Errichtung baulicher Anlagen ist nur unter Auflagen
durch die Wasserbehörde genehmigungsfähig. Dies ist im weiteren Verfahren zu berücksichtigen
und nach geeigneten Lösungen in enger Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde des
Kreises Düren zu suchen.
Lärmimmissionen
Bei der Verwaltung ergehen nur sehr selten Beschwerden wg. hoher Lärmbelastung o.ä. ein.
Bisher konnten alle Probleme zeitnah und einvernehmlich gelöst werden. Insofern kann nicht von
einer problembehafteten Gemengelage gesprochen werden.
Obwohl es sich um eine Betriebserweiterung handelt, ist davon auszugehen, dass das Vorhaben
positive Auswirkungen auf die Lärmimmissionen haben wird. Die geplante Hallenerweiterung führt
zu einer Abschirmung des Be- und Entladelärms zur Wohnbebauung hin. Dies ist jedoch im
weiteren Verfahren intensiv zu prüfen, ob ggf. Lärmschutzvorkehrungen im Bebauungsplan
festgesetzt werden müssen.
Auswirkungen auf den Verkehr
Die Erhöhung der Lagerkapazitäten führt nicht zu einer Reduzierung der Lkw-Fahrten. Jedoch
führt das Vorhaben zu einer Veränderung an der Straßenführung und somit zu einer Verlagerung
von Verkehrsströmen. Die Änderungen für den Lkw-Verkehr sind im Antragsschreiben erläutert.
Für die Bereich nördlich des Betriebsstandortes kommt es zu einer kompletten Entlastung des
Lkw-Verkehrs; dagegen erhöht sich die Anzahl an Lkw-Fahrt im südlichen Teil der Straße
Stegbenden und in der Straße Alte Gasse um eben die im nördlichen Verlauf eingesparten LkwFahrten.
Die Unterbrechung der Straße Stegbenden und der Landrat-Kaptain-Straße führt
selbstverständlich auch zu Veränderungen für den Anwohnerverkehr. Dadurch, dass die Straße
Stegbenden und die Landrat-Kaptain-Straße nicht mehr durchgängig befahrbar sind, wird sich der
Verkehr verlagern, sodass einige Straßenzüge von den Änderungen profitieren und andere eine
Mehrbelastung erfahren. Dieser Aspekt ist im weiteren Verfahren gründlich zu prüfen.
Erwerb des gemeindlichen Straßenlands
Für die Realisierung des Vorhabens muss die Gemeinde Kreuzau ca. 1.500 m² Straßenland an
die Antragstellerin veräußern. Im Straßenraum liegen zudem gemeindliche Versorgungsleitungen,
deren Sicherung über eine grundbuchliche Eintragung von Dienstbarkeiten zugunsten der
Gemeinde gesichert werden muss.
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Weitere Vorgehensweise
Aus Sicht der Verwaltung ist das Vorhaben der Antragstellerin zu unterstützen, um den
Produktionsstandort in Kreuzau zu stärken und langfristig zu sichern. Aufgrund der vorhandenen
Gemengelage und der durch die Bauleitplanung entstehenden Auswirkungen für die
Wohnbevölkerung wird seitens der Verwaltung empfohlen bei der Aufstellung des
Bebauungsplans kein vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen, sondern ein
Normalverfahren mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Dies führt dazu,
dass das Aufstellungsverfahren zwar einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt, dass jedoch
unter Berücksichtigung der gewonnen Rechtssicherheit des Bebauungsplans mehr als
kompensiert wird.
Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen und den Aufstellungsbeschluss fassen, wird die
Verwaltung in Abstimmung mit der Antragstellerin einen Planentwurf mit den oben aufgeführten
Festsetzungen ausarbeiten, um im Anschluss daran die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach
§§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Planungskosten werden vom Antragsteller getragen. Dies wird über den Abschluss eines
städtebaulichen Vertrags i. S. d. § 11 BauGB geregelt.
III. Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Smurfit
Kappa Rheinwelle GmbH“, wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt einen Planentwurf auszuarbeiten, der für das
Betriebsgelände ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO ausweist.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1)
und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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