Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Smurfit Kappa Rheinwelle“ Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Ermächtigung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
156 kB
Erstellt
02.05.16, 13:06
Aktualisiert
03.11.16, 18:15
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Smurfit Kappa Rheinwelle“
Hier: 1. Aufstellungsbeschluss
         2. Ermächtigung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach                     §§ 3 (1) und 4 (2) BauGB) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Smurfit Kappa Rheinwelle“
Hier: 1. Aufstellungsbeschluss
         2. Ermächtigung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach                     §§ 3 (1) und 4 (2) BauGB) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Smurfit Kappa Rheinwelle“
Hier: 1. Aufstellungsbeschluss
         2. Ermächtigung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach                     §§ 3 (1) und 4 (2) BauGB) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Smurfit Kappa Rheinwelle“
Hier: 1. Aufstellungsbeschluss
         2. Ermächtigung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach                     §§ 3 (1) und 4 (2) BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 156 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 26.04.2016 Vorlagen-Nr.: 34/2016 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 30.05.2016 02.06.2016 Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Smurfit Kappa Rheinwelle“ Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Ermächtigung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (2) BauGB I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 25.04.2016 hat die Fa. Smurfit Kappa Rheinwelle GmbH den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans für das Betriebsgelände bei der Gemeinde eingereicht. Das Antragsschreiben nebst Begründung ist als Anlage beigefügt. Grund für die Aufstellung eines Bebauungsplans ist die Absicht der Firma, die an ihrem Produktionsstandort vorhandenen Lagerkapazitäten zu erweitern. Dem Antragsschreiben können Sie die die Beweggründe der Firma zur Erweiterung der Lagerkapazitäten entnehmen. Der Wettbewerbsdruck, der auf dem Betrieb lastet, erfordert eine schnelle Verfügbarkeit der Produkte, das wiederum eine hohe Lagerkapazität erfordert. Diese soll nach Möglichkeit am Produktionsstandort erweitert werden. Lage des Plangebietes Der vorhandene Betrieb befindet sich in zentraler Lage des Ortes Kreuzau in einer sog. Gemengelage. Das Betriebsgelände wird zur westlichen Seite hin von der L 249 (Dürener Str.) abgegrenzt. Nach Norden und Osten hin, jenseits der Straßen „Am Kämpchen“ und „Stegbenden“ befindet sich vorwiegend Wohnbebauung. Südlich angrenzend befindet sich mit der Bäckerei Kaminiarz ein weiterer Gewerbebetrieb. Der vorhandene Betriebsstandort bietet aufgrund seiner Lage inmitten des Zentralortes keine weiteren Erweiterungsmöglichkeiten. Dem Antragsschreiben sind die zwei Optionen zu entnehmen, mit denen sich die Antragstellerin zunächst befasst hat. Aus den im Schreiben benannten und nachvollziehbaren Gründen wurde von der südlichen Erweiterung Abstand genommen. Die Erweiterung nach Osten hin hat den großen Vorteil, dass die Firma auf eigene Grundstücke zurückgreifen kann. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Straße Stegbenden befinden sich insgesamt drei Grundstücke, die im Besitz der Fa. Smurfit Kappa sind. Das nördlichste Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus bebaut. Das mittlere Grundstück wird derzeit als (überdachter) Mitarbeiterparkplatz genutzt. Das südliche Eckgrundstück wird im Bereich zur Straße Stegbenden ebenfalls als überdachter Parkplatz genutzt. Auf dem rückwärtigen Bereich des Grundstücks befindet sich zudem ein Löschwasservorratsbehälter. Es ist Ansinnen der Antragstellerin diese drei Grundstücke für die Erweiterung zu nutzen. Im nördlichen Bereich der Erweiterungsfläche soll die neue Halle errichtet werden. Im südlichen Bereich ist eine Rangierfläche vorgesehen, die als öffentliche Verkehrsfläche dargestellt wird. Hierzu müssen Teile der Straßen Stegbenden und Landrat-Kaptain-Straße von der Gemeinde Kreuzau erworben und ebenfalls überbaut werden. Diese Lösung hat den Vorteil, dass der neu entstehende Lagerbereich an den bisherigen Lagerbereich ankoppelt und die übrigen Betriebsteile nicht verändert werden müssen. Der Bereich der Erweiterung, wie er den Antragsunterlagen zu entnehmen ist, erstreckt sich auf eine Fläche von etwa 9.000 m². Davon befinden sich 7.500 m² im Eigentum der Antragstellerin. Etwa 1.500 m² sind derzeit öffentliche Verkehrsfläche und stehen im Eigentum der Gemeinde Kreuzau. Die geplante neue Lagerhalle soll sich über einen großen Teil der Erweiterungsfläche erstrecken (siehe beiliegende Entwurfspläne). Die Halle soll dabei eine Gebäudehöhe von ca. 7,00 m aufweisen. Der Standort der Halle befindet sich im Bereich in dem heute ein Einfamilienhaus und der überdachte Mitarbeiterparkplatz stehen. Auf der Überdachung des Mitarbeiterparkplatzes steht bereits eine Lärmschutzwand, die insgesamt 6,00 m Höhe aufweist. Entlang der Grenze zwischen dem Mitarbeiterparkplatz und der angrenzenden Wohnbebauung am ersten Stichweg der LandratKaptain-Straße steht ebenfalls eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von 3,50 m. In Bezug auf die Höhe der vorhandenen Bebauung auf dem Betriebsgelände fügt sich die geplante neue Lagerhalle in den Bestand ein. Jedoch führt die Planung dazu, dass die neue Lagerhalle mit ihrer Gebäudehöhe von ca. 7,00 m sehr nahe an die östlich angrenzende Wohnbebauung heranrückt. Inwieweit der neue Baukörper in Bezug auf die vorhandene Wohnbebauung städtebaulich vertretbar ist, muss im weiteren Verfahren intensiv geprüft und im Rahmen der öffentlichen Beteiligungsverfahren unter Einbezug der Öffentlichkeit näher erörtert werden. Durch die Überbauung der bisherigen Mitarbeiterparkplätze muss eine Alternativfläche gesucht werden. Dies ist im weiteren Verfahren zu berücksichtigen und sicherzustellen. Planungsrecht Das Plangebiet ist bereits größtenteils versiegelt und als Baufläche ausgewiesen. Im Flächennutzungsplan sind alle Grundstücke als „Gewerbliche Baufläche“ dargestellt. Insofern ist für die beabsichtigte Erweiterung des Betriebs eine Änderung des Flächennutzungsplans nicht notwendig. Aufgrund der Lage innerhalb des Ortes werden keine ökologisch geschützten oder besonders erhaltenswerten Landschaften berührt, sodass der Eingriff auf Natur und Landschaft als geringfügig eingeschätzt werden kann. Lediglich die weitere Versieglung von der bisher als privater Garten genutzte Fläche des Grundstücks im Nordosten des Plangebietes ist hier zu erwähnen. Der nördlich der Straße „Am Kämpchen“ angrenzende Bereich wird vom Bebauungsplan E 3 (rechtskräftig seit 1964) erfasst, der ein Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO ausweist. Östlich des Plangebietes werden die beiden Stichwege an der Landrat-Kaptain-Straße vom Vorhaben- und Erschließungsplan „Kommbenden“ erfasst. Die Flächen sind ebenfalls als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Die übrigen Bereiche sind unbeplanter Innenbereich und somit nach § 34 BauGB zu bewerten. Dies gilt auch für das Betriebsgelände der Fa. Smurfit Kappa. Aufgrund des nahen Heranrückens an die vorhandene Wohnbebauung (Landrat-Kaptain-Straße) sowie der Überbauung von öffentlicher Verkehrsfläche ist es erforderlich einen Bebauungsplan für das Vorhaben aufzustellen. Die Baugenehmigungsbehörde hat nach Anfrage (aus nachvollziehbaren Gründen) keine Bereitschaft signalisiert das Vorhaben nach § 34 BauGB zu werten und zu genehmigen. Über die Aufstellung eines Bebauungsplans ist zudem die Beteiligung der Öffentlichkeit sichergestellt, die aufgrund der Gemengelage aus Sicht der Verwaltung für sinnvoll und erforderlich angesehen wird. -2- Bei der Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist es empfehlenswert diesen nicht nur auf die Erweiterungsfläche zu begrenzen, sondern das gesamte Betriebsgelände einzubeziehen. Des Weiteren sollen die um das Plangebiet liegenden Straßen zur Abrundung in den Geltungsbereich einbezogen werden. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Anlage 2 zu entnehmen. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sollen dabei den Bestand und die geplante Erweiterung berücksichtigen und diesen planungsrechtlich festsetzen. Das gesamte Betriebsgelände soll als Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO ausgewiesen werden. Der Bebauungsplan erhält nach der fortlaufenden Nummerierung die Bezeichnung E 29 und die Namen „Betriebsgelände Smurfit Kappa Rheinwelle“. Überschwemmungsgebiet „Drover Bach“ Das Plangebiet wird zu großen Teilen vom Überschwemmungsgebiet des Drover Bachs erfasst. Gem. § 78 Wasserhaushaltsgesetz ist es nur ausnahmsweise zulässig in Überschwemmungsgebieten Bauleitpläne aufzustellen. Da es sich in diesem Fall um eine innerörtliche Fläche handelt, die bereits größtenteils versiegelt und bebaut ist, sind Ausnahmenregelungen möglich. Auch die Errichtung baulicher Anlagen ist nur unter Auflagen durch die Wasserbehörde genehmigungsfähig. Dies ist im weiteren Verfahren zu berücksichtigen und nach geeigneten Lösungen in enger Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Düren zu suchen. Lärmimmissionen Bei der Verwaltung ergehen nur sehr selten Beschwerden wg. hoher Lärmbelastung o.ä. ein. Bisher konnten alle Probleme zeitnah und einvernehmlich gelöst werden. Insofern kann nicht von einer problembehafteten Gemengelage gesprochen werden. Obwohl es sich um eine Betriebserweiterung handelt, ist davon auszugehen, dass das Vorhaben positive Auswirkungen auf die Lärmimmissionen haben wird. Die geplante Hallenerweiterung führt zu einer Abschirmung des Be- und Entladelärms zur Wohnbebauung hin. Dies ist jedoch im weiteren Verfahren intensiv zu prüfen, ob ggf. Lärmschutzvorkehrungen im Bebauungsplan festgesetzt werden müssen. Auswirkungen auf den Verkehr Die Erhöhung der Lagerkapazitäten führt nicht zu einer Reduzierung der Lkw-Fahrten. Jedoch führt das Vorhaben zu einer Veränderung an der Straßenführung und somit zu einer Verlagerung von Verkehrsströmen. Die Änderungen für den Lkw-Verkehr sind im Antragsschreiben erläutert. Für die Bereich nördlich des Betriebsstandortes kommt es zu einer kompletten Entlastung des Lkw-Verkehrs; dagegen erhöht sich die Anzahl an Lkw-Fahrt im südlichen Teil der Straße Stegbenden und in der Straße Alte Gasse um eben die im nördlichen Verlauf eingesparten LkwFahrten. Die Unterbrechung der Straße Stegbenden und der Landrat-Kaptain-Straße führt selbstverständlich auch zu Veränderungen für den Anwohnerverkehr. Dadurch, dass die Straße Stegbenden und die Landrat-Kaptain-Straße nicht mehr durchgängig befahrbar sind, wird sich der Verkehr verlagern, sodass einige Straßenzüge von den Änderungen profitieren und andere eine Mehrbelastung erfahren. Dieser Aspekt ist im weiteren Verfahren gründlich zu prüfen. Erwerb des gemeindlichen Straßenlands Für die Realisierung des Vorhabens muss die Gemeinde Kreuzau ca. 1.500 m² Straßenland an die Antragstellerin veräußern. Im Straßenraum liegen zudem gemeindliche Versorgungsleitungen, deren Sicherung über eine grundbuchliche Eintragung von Dienstbarkeiten zugunsten der Gemeinde gesichert werden muss. -3- Weitere Vorgehensweise Aus Sicht der Verwaltung ist das Vorhaben der Antragstellerin zu unterstützen, um den Produktionsstandort in Kreuzau zu stärken und langfristig zu sichern. Aufgrund der vorhandenen Gemengelage und der durch die Bauleitplanung entstehenden Auswirkungen für die Wohnbevölkerung wird seitens der Verwaltung empfohlen bei der Aufstellung des Bebauungsplans kein vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen, sondern ein Normalverfahren mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Dies führt dazu, dass das Aufstellungsverfahren zwar einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt, dass jedoch unter Berücksichtigung der gewonnen Rechtssicherheit des Bebauungsplans mehr als kompensiert wird. Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen und den Aufstellungsbeschluss fassen, wird die Verwaltung in Abstimmung mit der Antragstellerin einen Planentwurf mit den oben aufgeführten Festsetzungen ausarbeiten, um im Anschluss daran die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Planungskosten werden vom Antragsteller getragen. Dies wird über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags i. S. d. § 11 BauGB geregelt. III. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Smurfit Kappa Rheinwelle GmbH“, wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt einen Planentwurf auszuarbeiten, der für das Betriebsgelände ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO ausweist. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -4-