Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
33 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
08.11.16, 13:06
Aktualisiert
08.11.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 03.11.2016
Vorlagen-Nr.: 4/2016 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
21.11.2016
22.11.2016
06.12.2016
Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW;
Hier: Sanierung der gemeindlichen Unterkunft für Asylbewerber im Ortsteil Stockheim
I. Sach- und Rechtslage:
Im Ortsteil Stockheim unterhält die Gemeinde Kreuzau ein Objekt zur Unterbringung von
Asylbewerbern und Obdachlosen. Es handelt sich dabei um ein Mehrfamilienhaus mit insgesamt
sechs eigenständigen Wohneinheiten. Das Gebäude befindet sich in einem sanierungsbedürftigen
Zustand.
Der Sitzungsvorlage ist als Anlage 1 eine Auflistung von Fakten zum Objekt beigefügt.
Beschreibung des heutigen Zustandes und die geplanten Maßnahmen
Das Gebäude befindet sich insgesamt in einem (noch) soliden Allgemeinzustand. Jedoch sind
diverse Sanierungsarbeiten notwendig, um das Gebäude weiterhin und langfristig als Wohnraum
zu nutzen.
In den vergangenen Jahren sind die Kosten für Reparaturen und Instandhaltungen gestiegen.
Dies ist insbesondere auf die veraltete Heizungsanlage und Warmwasseraufbereitung
zurückzuführen. Zudem sind am Gebäude in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten keine
grundlegenden Sanierungsarbeiten durchgeführt worden, sondern lediglich kleinere
Einzelmaßnahmen. Durch die vorgesehenen umfassenden Sanierungsarbeiten lassen sich diese
Kosten senken.
Des Weiteren sind durch eine Erneuerung der Heizungsanlage und der Warmwasseraufbereitung
erhebliche Einsparpotenziale vorhanden, die genutzt werden sollten.
Der Sitzungsvorlage ist als Anlage 2 eine Übersicht über die vorgesehenen Sanierungsarbeiten
beigefügt. Die gesamten Kosten belaufen sich dabei auf rund 158.000 Euro. Zuzüglich einer ca.
15 %igen Reserve für Unvorhergesehenes, der sich im Hinblick auf die alte Gebäudesubstanz
empfiehlt, belaufen sich die veranschlagten Kosten auf insgesamt 180.000 Euro.
1. Dacharbeiten
Auf dem Dach sind Reparaturen notwendig, um es dicht zu halten und das Eindringen von
Niederschlagswasser in das Gebäude zu verhindern. Die Reparaturen sind aufgrund der
Dringlichkeit bereits umgesetzt worden, sollen aber in die Gesamtmaßnahme mit aufgenommen
werden.
2. Türen
Im Gebäude ist der Austausch fast aller Türen vorgesehen. Zum einen handelt es sich um aus
Sicht des vorbeugenden Brandschutzes notwendige Türen. Zum anderen ist der Austausch der
Haus-, Wohnungs- und Zimmertüren aus Sicherheitsgründen notwendig. Die Türen sind sehr alt
und in einem schlechten Zustand. Die Haustür und einige Wohnungstüren lassen sich teilweise
nicht mehr sachgemäß verschließen. Dieser Zustand ist unzumutbar.
3. Erneuerung der Heizungsanlage
Derzeit werden die Wohnungen einzeln über sechs Gasthermen, die das Warmwasser für den
jeweiligen Heizkreislauf erzeugen, beheizt. Die vorhandenen Gasthermen sind aus dem Jahr 1991
oder älter. Die Anlagen sind sehr reparaturanfällig (Umwälzpumpen, Zündautomatik).
Die Warmwassererzeugung erfolgt in den Bädern über 15-Liter-Boiler und in den Küchen über
einen 5-Liter-Boiler. Diese Art der Warmwassererzeugung ist sehr kostenintensiv. Es kommt
zudem verhältnismäßig häufig zu Reparaturen oder dem Austausch der Geräte (13 neue Geräte
in den vergangenen fünf Jahren), was zu hohen Kosten geführt hat.
Es soll zukünftig eine zentrale Gasheizung im Keller des Gebäudes installiert werden, die
gleichzeitig die Warmwassererzeugung sicherstellt. Neben dem neuen Heizkessel sollen die
Rohrleitungen und Flachheizkörper aufgrund ihres hohen Alters ausgetauscht werden. Aufgrund
der Erfahrungen aus anderen Gebäuden wird zudem der Einbau einer Entkalkungsanlage
empfohlen, um den Heizkessel zu schonen und schützen.
4. Erneuerung der sanitären Einrichtungen,
5. Fliesenarbeiten in Bädern und Küchenzeilen,
6. Elektroarbeiten zur Sanierung der Bäder
Die Sanierung der Bäder sowie der Anschlüsse in den Küchenzeilen ist aufgrund des hohen Alters
der Leitungen zu empfehlen. Insbesondere in den Bädern sollen umfassende
Sanierungsmaßnahmen erfolgen. In den Bädern kommt es immer wieder zu Problemen mit dem
Ablauf des Wassers. Dieses sammelt sich auf dem Boden im Bad und kann nicht ablaufen, was
zu immer wieder auftretenden Schimmelbildungen führt. Durch den Einbau eines zentralen
Ablaufs im Boden, die Umgestaltung der Duschen sowie der Einrichtung einer Zwangsbelüftung
sollen diese Probleme behoben werden. Des Weiteren werden in den Küchenzeilen und Bädern
die Fliesenspiegel erweitert.
7. Dämmung
Eine umfassende Dämmung der Außenwände ist wirtschaftlich nicht rentabel. Zur Einhaltung der
Energieeinsparverordnung (EnEV) ist der Einbau einer Dachbodendämmung erforderlich. Dies ist
auch Voraussetzung für den Einsatz der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
NRW.
Insgesamt handelt es sich um Maßnahmen, die der allgemeinen Instandsetzung des Gebäudes
dienen, die die überdurchschnittlichen hohen Reparatur- und Unterhaltungskosten langfristig
senken sollen und um Maßnahmen, die die Energiekosten deutlich senken sollen. Zur
Wirtschaftlichkeitsberechnung verweise ich auf den als Anlage 3 beigefügten Vermerk der
Stabstelle für Controlling, Frau Mey. Fotos zum Gebäude sind als Anlage 4 beigefügt.
Kosten der Maßnahme und ihre Finanzierung
Durch die Maßnahme entstehen mit 180.000 Euro unbestritten für die Gemeinde Kreuzau hohe
Kosten. Diesen Kosten müssen jedoch zahlreiche positive Aspekte gegenübergestellt werden.
Aufgrund der veränderten Lage in Bezug auf die Unterbringung von Flüchtlingen sollte die
Gemeinde Kreuzau die Unterbringungsmöglichkeiten in ihrem eigenen Eigentum wahren. Der
Allgemeinzustand des Gebäudes ist (noch) solide, sodass die vorgeschlagenen
Sanierungsarbeiten die langfristige Nutzung des Gebäudes sicherstellen und gleichzeitig jährliche
Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten deutlich gesenkt werden können. Als positiv ist an
diesem Gebäude herauszustellen, dass das Gebäude sechs autarke Wohnungen aufweist,
sodass sowohl Einzelpersonen als auch Familien dort untergebracht werden können.
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Selbst wenn sich die Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge mittelfristig reduziert, ist es sinnvoll das
Gebäude zu sanieren und zu erhalten. Vorrangig sollten angemietete Ferienwohnungen und
Wohnungen aufgegeben werden, da angemieteter Wohnraum die kostenintensivere
Unterbringungsmöglichkeit darstellt. Sofern sich die Anzahl an Flüchtlingen so drastisch reduziert,
könnten einzelne Wohnungen auch von der Gemeinde (u. U. als sozialer Wohnraum) vermietet
werden.
Im Hinblick auf die Gesamtsituation zur Unterbringung von Asylbewerbern ist das Objekt in
Stockheim eines von fünf gemeindeeigenen Häusern, neben den Objekten in Boich,
Obermaubach, Untermaubach und Kreuzau. Die Objekte in Boich, Untermaubach und
Obermaubach sind zuletzt baulich ertüchtigt worden, sodass eine Unterbringung von
Asylbewerbern möglich wurde. Die Objekte in Stockheim und Kreuzau sind seit mehreren Jahren
in Eigentum der Gemeinde Kreuzau. An beiden Objekten besteht Sanierungsbedarf. Das Objekt in
Stockheim ist dabei in einem Gesamtzustand, in dem eine Sanierung sinnvoll ist. Ob eine
grundlegende Sanierung des Objekts Hauptstr. 131 in Kreuzau sinnvoll ist, muss in Zweifel
gezogen werden. Zur Hauptstr. 131 soll ein Sanierungskonzept erarbeitet werden in dem zunächst
geprüft werden muss, ob eine grundlegende Sanierung noch wirtschaftlich sinnvoll ist.
Es empfiehlt sich, die Sanierung aus den Mitteln die der Gemeinde nach dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW (KInvFöG) zur Verfügung gestellt wurden zu
finanzieren. Der Bund hat Ende 2015 erklärt, dass Modernisierungen und Instandhaltungen im
Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen aus den KInvFöG-Mitteln finanziert
werden dürfen. Dabei kann die Maßnahme zu 90 % aus diesen Mitteln finanziert werden. Geht
man von einem Gesamtvolumen von 180.000 Euro aus, so ergeben sich folgende Auswirkungen
auf die der Gemeinde zur Verfügung gestellten KInvFöG-Mittel:
Zur Verfügung stehende KInvFöG Mittel:
Für die Sanierung in Anspruch genommene Mittel:
Es verbleiben KInvFöG Mittel:
384.000 Euro
162.000 Euro
222.000 Euro
Insbesondere im Hinblick auf die einmalige Möglichkeit die für eine langfristige Erhaltung des
Gebäudes als Wohngebäude erforderlichen Sanierung zu 90 % aus Fördermitteln zu finanzieren,
verstärkt die verwaltungsseitige Empfehlung die Sanierung durchzuführen. Die Gemeinde hat
somit die Möglichkeit das Gebäude bei einem eigenen Finanzierungsaufwand von lediglich
voraussichtlich 18.000 Euro (entsprechen 10 % der Gesamtkosten) zu sanieren.
Die Maßnahme soll schnellstmöglich begonnen und umgesetzt werden, um das Gebäude zeitnah
wieder als Unterkunft für Asylbewerber und Obdachlose nutzen zu können. Im Zeitraum der
baulichen Maßnahmen werden einzelne Wohnungen oder das gesamte Gebäude zeitweise nicht
bewohnbar sein. Hierzu verweise ich auf die Ausführungen der Stabstelle Controlling (Anlage 3).
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen entstehen der Gemeinde Kreuzau haushaltsrelevante
Kosten in Höhe von 10 % der Gesamtkosten, somit voraussichtlich 18.000 Euro. Die übrigen 90 %
der Gesamtkosten (162.000 Euro) können über die der Gemeinde zur Verfügung gestellten Mittel
aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW finanziert werden.
Unter der Kostenstelle 6110101, Sachkonto 523110 sind Mittel in Höhe von 427.000 Euro
eingestellt, sodass die Finanzierung gesichert ist.
III. Beschlussvorschlag:
Der Sanierung des gemeindlichen Wohngebäudes Kreuzauer Straße 44 wird zugestimmt. Die
Verwaltung wird ermächtigt Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW zur
90 %igen Teilfinanzierung zu beantragen
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Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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