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Sitzungsvorlage (Anlage 8 ASP II (Fledermäuse) 375 - 2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
1,8 MB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26

Inhalt der Datei

Anlage 8 zur Vorlagen-Nr. 375 / 2017 Artenschutzrechtliche Prüfung bezüglich der Artengruppe Fledermäuse zur Bebauung auf dem Gelände des ehemaligen evangelischen Friedhofs, Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ der Stadt Jülich Blick auf die Nordost-Ecke der B-Planfläche im August 2016 Auftraggeber: Evangelischer Kirchenkreis Jülich Evangelisches Verwaltungsamt Herr Preutenborbeck Schirmerstraße 1a 52428 Jülich e-mail: preutenborbeck@kkrjuelich.de Bearbeitung : Euregiobüro für faunistische Gutachten Dr. Henrike Körber (Dipl. Biol.) Am Hofacker 12 52379 Langerwehe Tel. :2423/901346 E-Mail: henrike.koerber@freenet.de Langerwehe, den 14.5.2017 ASP zu Fledermäusen auf der B‐Planfläche A17I, Stadt Jülich 2017 Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung Rechtliche Grundlagen 3 Prüfungsanlass Projektgebiet und Planung 4 ASP Stufe II für Fledermäuse Ermittlung der planungsrelevanten Arten im MTB Ermittlung der Betroffenheit Fledermauskartierung Untersuchungsmethodik Ergebnisse Vermeidungs- Verminderungsmaßnahmen 7 8 9 9 11 17 Zusammenfassung 19 Literatur 21 2 ASP zu Fledermäusen auf der B‐Planfläche A17I, Stadt Jülich 2017 Einleitung Rechtliche Grundlagen Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, 2010) setzt mit den §§ 44 und 45 BNatSchG die europarechtlichen Artenschutzregelungen der FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Richtlinie (92/43/EWG und 2009/147/EG) und der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) in Deutschland um. Um zu verhindern, dass an einem Standort artenschutzrechtliche Hindernisse der Planung entgegenstehen, sind nach den Vorgaben der Verfahrensvorschrift zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren Verwaltungsvorschrift des MKULNV (2016) im Vorfeld der Planung die Verbote des §44 BNatSchG (2010) in einer so genannten Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) zu prüfen. Nach BNatSchG § 44 (1) [Verbotsvorschriften] gilt: "Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, (Tötungs-/ Verletzungsverbot) 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wan-derungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, (Störungsverbot) 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, (Zerstörungsverbot der Fortpflanzungs- und Ruhestätte) 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur u entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören" nach § 44 (5) BNatSchG [Sonderregelung bei Eingriffen] gilt „…. liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene un vermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsoder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden.“ Die Prüfung erfolgt, wenn eine Betroffenheit durch das Vorhaben nicht ausgeschlossen werden kann. Sie konzentriert sich auf Arten des Anhangs IV und II der FFHRichtlinie und der Vogelschutzrichtlinie. Die LANUV hat zusätzlich einen Katalog „planungsrelevanter Arten“ (letzter Stand 21.11.2015) zusammengestellt, die als behördenverbindlicher Mindestuntersuchungsrahmen zu sehen sind. Alle einheimischen Fledermausarten sind demnach als „planungsrelevant“ eingeschätzt. Die Vermeidung von Verbotstatbeständen des § 44 (1) BNatSchG ist vorrangiges Planungsziel. Bei nicht vermeidbaren Eingriffen (Sonderregelung § 44 (5)) kann die Planung nur durchgeführt werden, wenn durch Ausgleichsmaßnahmen die Lebensraumqualitäten für die betroffenen Arten in gleicher Weise erhalten bleiben (Verschlechterungsverbot der FFH- Richtlinie). Bei im Vorfeld wirksamen, so genannten vorgezogenen (CEF1) Maßnahmen, die die fortlaufende ökologische Funktion des bestehenden Lebensraumes sichern sollen, ist der Erfolg der Maßnahme vor der Umsetzung des Plans nachzuweisen. Oft wird hierzu ein Risikomanagement mit Monitoring festgesetzt. 1 CEF = continuous ecological functionality 3 ASP zu Fledermäusen auf der B‐Planfläche A17I, Stadt Jülich 2017 Bei „kompensatorischen“ (Kiel 2016) (FCS2)-Maßnahmen, die lediglich den bestehenden „günstigen“ Erhaltungszustand sichern sollen (und in der Regel parallel zur Umsetzung des Planes erfolgen), wird durch Analogieschlüsse auf belegbare Vergleichsmaßnahmen die Wirksamkeit der Maßnahme als gesichert angenommen3 (Kiel 2016). Gibt es keinen wirksamen Ausgleich, kann der Plan nicht durchgeführt werden. Als letzte Möglichkeit kann dann nach den Auflagen des § 45 (7) BNatSchG von der UNB eine begründete Ausnahme von den Verboten erteilt werden. Art und Ausmaß des Ausgleichs werden im Rahmen der Zulassungsentscheidung durch die UNB aufgrund der vorgelegten ASP festgelegt. Prüfungsanlass Im Jahr 2016 wurde eine ASP I zum Bebauungsplan durch die Planungsgruppe Scheller, Niederkrüchten, mit folgendem Ergebnis durchgeführt: „Wegen des Altbaumbestandes und der unmittelbaren Nähe zur Zitadelle Jülich, als landesweit bedeutendes Fledermausquartier mit neun Fledermausarten, ist eine Kartierung der Fledermäuse auf den Flächen im Rahmen der ASP II unerlässlich.“ Projektgebiet und Planung Die zu prüfende Fläche ist der ehemalige evangelische Friedhof der Stadt Jülich. Er ist der älteste Friedhof Jülichs und diente von 1622 bis 1975 als Grabstätte (Wikipedia Stand 24.4.2017). Der Friedhof wurde 1975 von der Kirchengemeinde an die Stadt Jülich verkauft. Nach der Ruhepflicht von 30 Jahren wurde 2005 die Nutzung als Friedhof aufgegeben. 2015 kaufte der evangelische Kirchenkreis Jülich das Grundstück von der Stadt Jülich, um ein Verwaltungsgebäude auf der Fläche zu errichten. Das Grundstück liegt im Zentrum der Stadt Jülich direkt am Grüngürtel um die Zitadelle Jülich (Abb.1). Zitadelle Jülich Innenstadt Abb. 1 Lage im Raum; rot: B-Plan Gebiet A17 I, ehemaliger evangelischer Friedhof 2 3 FCS= favorable conservation status siehe Runge et al. (2009) und MKULNV NRW (2013) 4 ASP zu Fledermäusen auf der B‐Planfläche A17I, Stadt Jülich 2017 Die Jülicher Börde mit seinem milden, atlantischen Klima ist ein geeigneter Lebensraum für zahlreiche Fledermausarten. Vor allem innerstädtische Parkanlagen mit ihren z.T. noch sehr alten Bäumen sind geeignete Quartierstandorte. Zusätzlich beherbergen die stadtnahen wertvollen Waldrelikte des Lindenberger Wald und des Hambacher Forstes in NRW seltene Waldfledermäuse, u.a. die typische Urwaldfledermausart Bechsteinfledermaus. Die Waldzerstörung durch den fortschreitenden Tagebau bedroht diese waldbewohnenden Arten zunehmend. Dem Tagebaubetreiber wurden deshalb erhebliche Auflagen in der Betriebsgenehmigung auferlegt, die es noch zu erfüllen gilt. Im Winter nimmt das alte Gemäuer der Zitadelle mit seinen umfangreichen Kasematten mehrere der bedrohten Fledermausart auf. Unter anderem bezieht als zweite Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie die 2016 nachgewiesene Teichfledermaus in der Zitadelle ihr Winterquartier. Häufige Gäste sind Braunes Langohr, Fransenfledermaus und Wasserfledermaus. Als Rarität überwintert Graues Langohr (Rote Liste NRW 1; vom Aussterben bedroht) in den Zitadellengängen. Wie erst kürzlich erhobene Daten zeigten, wird die Zitadelle ebenfalls als Sommerquartier von verschiedenen Fledermausarten besiedelt (AK Fledermausschutz mündliche Mitteilung). In den wenigen grünen innerstädtischen Trittsteinen muss deshalb über die gesamte Aktivitätssaison mit Fledermäusen gerechnet werden. Die alten Parkbäume sind als saisonale Ruheplätze für alle in der Zitadelle siedelnden Arten geeignet. Planung: Als Planunterlagen wurden die Planungen des Architektenbüros (Hahn, Helten und Assoziierte, Architekten GmbH 2016), die Unterlagen der ASP I (Planungsgruppe Scheller 2016) und die Freiraumplanung (Hyco Verhaagen GmbH 2017) vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt (Abb.2 und 3). Gebäude Planungs‐ bereich der Stadt Jülich Abb. 2 links: Planentwurf des Architekten (ergänzt); rot gekennzeichnet: Gebäude; rote Fläche; geplantes Verwaltungsgebäude, gelbe Flächen: Verkehrsflächen, blau: Baufenster; Mitte und rechts: Mitte: Bestandsplan der Bäume (grüne Kreise: Kronendurchmesser) (ASP); rechts: B-Plan Festsetzungen (Stadt Jülich): rot- schraffiert: Verkehrsfläche, braun: Fläche, in der Versiegelung zulässig ist, grün: Grünbereich Abb. 2b: Graphische Animation der Planung (Hahn, Helten und Assoziierte, Architekten GmbH 2016) 5 ASP zu Fledermäusen auf der B‐Planfläche A17I, Stadt Jülich 2017 Abb. 3 Freiraumentwurf (Hyco Verhaagen GmbH. 2017) Gemäß den Planunterlagen soll ein dreigeschossiges Gebäude entstehen, das optional (planungsrechtlich laut B-Plan Festsetzungen) auf ein viertes Geschoss aufgestockt werden kann (mdl. Herr Köpsell 2017). Das Rokoko-Portal der ehemaligen evangelischen Kirche von 1745, das bisher als Eingang zum Friedhof dient (Abb.3 Bild links unten), soll bei Neubau erhalten bleiben, allerdings versetzt werden (Abb.3). Der exakte Standort steht noch nicht fest. Hinter dem Verwaltungsgebäude soll ein halböffentlicher Ort der Erinnerung entstehen (mdl. Mitteilung Herr Köpsell 2017), die Planung hierzu ist noch nicht konkretisiert. 6 ASP zu Fledermäusen auf der B‐Planfläche A17I, Stadt Jülich 2017 ASP Stufe II für Fledermäuse Ermittlung der planungsrelevanten Fledermausarten im MTB/Viertel Datengrundlage für die Ermittlung der planungsrelevanten Fledermausarten und ihrer Betroffenheit sind die im Messtischblatt (MTB) 5004-3 „Jülich“ im Fachinformationssystem (FIS) der LANUV aufgeführten planungsrelevanten Arten (siehe www.naturschutzfachinformationssysteme.nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt Stand 2014; Internetaufruf vom 16.4.2017). Berücksichtigt wurden zusätzlich die bekannten im Raum kartierten Vorkommen in der Zitadelle Jülich (AK Fledermausschutz Aachen, Düren, Euskirchen, unveröffentlicht) und Arten der benachbarten Messtischblattquadranten, sofern ihr Vorkommen wahrscheinlich ist. Name RL NW RL Tiefland (2011) (LANUV) Erhaltungszustand4 Atlantische Region FFH Anhang Eptesicus Breitflügel2 2 G IV serotinus fledermaus Myotis Bechstein2 2 S IV und II bechsteinii fledermaus Myotis G G G IV und II Teichflederdasycneme5 maus Myotis WasserG G G IV daubentonii fledermaus Myotis Große Bartfle2 2 U IV brandtii dermaus Myotis Kleine Bartfle3 3 G IV mystacinus dermaus Myotis Großes Mau2 2 U IV und II myotis sohr Myotis Fransenfle* * G IV nattereri dermaus Nyctalus Großer R R (reprod)/ G IV noctula Abendsegler V(ziehend) Pipistrellus Zwerg* * G IV pipistrellus fledermaus Pipistrellus RauhautR R (reprod) G IV nathusii fledermaus * (ziehend) Plecotus Braunes Lang- G G G IV auritus ohr Plecotus Graues 1 1 S IV austriacus Langohr Nyctalus Kleiner V V U IV leisleri Abendsegler6 Tab. 1 Liste der im FIS der LANUV (Stand 2017) aufgeführten und der in der Zitadelle Jülich kartierten Fledermausarten (alle planungsrelevant), RL: G = Gefährdung unbekannt, V= Vorwarnliste, R= durch extreme Seltenheit gefährdet, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = Gefährdet, *= ungefährdet Die Einschätzung der ASP 1, Tabelle auf Seite 3, kann bezüglich der farbigen Einteilung 1 - 4 (Quartierpotenzial) nicht geteilt werden. Alle genannten Fledermausarten können als Einzeltiere in Baumquartieren auf der Fläche vorkommen. Die Bäume besitzen ausreichend Potenzial für Fledermausquartiere. 4 Ampelbewertung Stand 24.11.2015 (Internetaufruf am 25.4.2017) 2016 erstmals im Winter in der Zitadelle Jülich kartiert (AK Fledermausschutz mündl. Mitteilung) 6 Der Kleine Abendsegler wurde im benachbarten MTB-Quadranten nachgewiesen. Sein Vorkommen in dem untersuchten Quadranten ist sehr wahrscheinlich (gutachterlichen Einschätzung) 5 7 ASP zu Fledermäusen auf der B‐Planfläche A17I, Stadt Jülich 2017 Ermittlung der Betroffenheit Aus den Planunterlagen ergeben sich mehrere Möglichkeiten einer Betroffenheit: Baubedingt entsteht Lärm. Je nach Jahreszeit ist auch mit Lichtemissionen zu rechnen. Beides kann grundsätzlich eine Störung für einzelne Fledermausarten bedeuten, wenn sie in direkt zur Baustelle benachbarten Bäumen ein Quartier haben. Um den Zugang zum Gelände zu schaffen, wird die bestehende Straße am Südrand des Geländes zur Baustraße ausgebaut, dabei entfallen Grünstrukturen. Anlagenbedingt werden Bäume gefällt (vgl. Abb. 2 mittlere Zeichnung). Auch wenn der Freiraumplaner (Abb.3) den weitestgehenden Erhalt der Bäume auf der Fläche plant, müssen auf der Grundfläche des Gebäudes insgesamt sieben Laubbäume gefällt werden (die Bäume Nr. 5, 7, 10, 13, 19, 23, 24; siehe Besprechungsprotokoll vom 21.9.2016). Bei allen zu fällenden Bäumen handelt es sich um Linden (Tab. 2 S. 12). Sie haben z.T. ein erhebliches Alter und könnten Fortpflanzungs- und Ruhestätten enthalten, die durch das Vorhaben zerstört würden. Als gute Nektarbäume sind sie wichtige Nahrungshabitate für Insekten und deren Freßfeinde. Die Klimafunktion der großen Kronen ist erheblich. Es gibt bis heute keine quantitative Bewertung dieser ökologischen Aufgaben. Die Überbauung führt aber insgesamt zu einem massiven Vegetationsverlust, besonders von Baumkronen im hohen Luftraum (Abb. 4, rote Kreise- nach Plänen der Freiraumplanung (Abb.3)). Ob weitere Bäume, wegen der Gebäudenähe oder Überbauung durch Verkehrsflächen gefällt werden müssen, bleibt zu klären. Dies ist aber grundsätzlich nicht vorgesehen. Abb.4 Luftbild der Fläche: rot: aus Verkehrssicherungspflicht gefällte Bäume, hellrot: schraffiert: schematische Lage des Gebäudes und der Parkplatzflächen/Straßenflächen der Zufahrt, Kreise: im Zuge des Vorhabens zu fällende Bäume; gelb: ehemaliger Weg (schematisch), hellgrün: höhere Grünstrukturen (Bäume, Sträucher, Hecken) 8 ASP zu Fledermäusen auf der B‐Planfläche A17I, Stadt Jülich 2017 Aufgrund des Baumalters sind Habitat- und Klimafunktion der zu fällenden Bäume durch Ersatzpflanzungen nur suboptimal ausgleichbar. Im niedrigen Luftraum entfallen Strukturen und Leitlinien wie z.B. die Buchenhecke und Gehölzstrukturen mit „extensivem Park-Charakter“, die in der ASP 1 (Planungsgruppe Scheller 2016) wie folgt beschrieben werden: „Gehölzgruppen ehemaliger Gräberflächen aus Taxus, Rhododendron und Thuja“. Diese sind nicht vollständig durch die Anlage von Beeten mit Stauden, Bodendeckern und Gräsern ausgleichbar. Es wird ausdrücklich die Anlage eines Gründaches (Abb.3) begrüßt, dass diesem Verlust bewusst entgegensteuert und sowohl Klima als auch Habitatfunktion übernehmen kann. In der Fläche werden Flugstraßen von Fledermäusen durch das Gebäude verstellt. Je höher das Gebäude ist, umso mehr Flugraum wird verstellt. Flugwege müssen in offenen, ungeschützten Luftraum verlagert werden. Dies ist bei einem viergeschossigen Bau bereits oberhalb der sonst noch teilweise schützenden Baumkronen. Die Rückzugsmöglichkeiten vor Feinden werden sich verschlechtern, die Konkurrenz zwischen den Arten und Individuen wird größer. Langsam fliegende Fledermausarten werden diese Situation voraussichtlich meiden. Betriebsbedingt können Licht- und gegebenenfalls Lärmemissionen aus dem Gebäude und um das Gebäude die Fledermäuse stören. Die Relevanz der Störungen hängt von der Nutzungsintensität (bei Licht vor allem) in den Nachtstunden ab. Nach Mitteilung des Bauherrn ist in dem reinen Verwaltungsgebäude lediglich mit Lichtemissionen bis in die frühen Nachtstunden (späte Sitzungen bis max. 22 Uhr) im Sitzungssaal zu rechnen. Da das Gebäude ökologisch und ökonomisch zertifiziert werden soll, werden nach Zusage des Bauherrn (Herr Köpsell, mündlich 14.7.2017) durch ein geeignetes Lichtmanagement Emissionen in der nächtlichen Aktivitätszeit der Fledermäuse weitestgehend vermieden. Tagsüber entstehen für die möglicherweise im Baumbestand quartierenden Tiere neue Störungen vorwiegend durch unvermeidbaren zusätzlichen Lärm und Unruhe um das neue Gebäude. Die Straßenflächen sollen nach Freiraumplan mit Recycling-Pflaster ausgeführt werden, die Parkplatzflächen erhalten eine aus Tragschicht und Oberschicht bestehende Schotterauflage aus Lava (Abb.3). Lava hat nach Aussagen des Freiraumplaners eine gute Durchlässigkeit und lässt auch eine Überbauung von Baumwurzeln zu, ohne diese nachhaltig zu schädigen. Die Einrichtung der Parkplätzen und Infrastruktur (E-Ladestation etc.) im Umfeld des Gebäudes führt zu einer extremen Rücknahme der mittlerweile stark strukturierten Grünflächen der südlichen B-Planfläche. Die westliche Straßenfront wird laut Freiraumplanung nicht wesentlich verändert, so dass es in der Nacht lediglich zu neuen Störwirkungen durch Licht von auf den Parkplatz einbiegende PKW kommt. Sollten an dieser Stelle die Planung noch verändert werden, z.B. durch Wegfall der westlichen Mauer und/oder Auflichtung den Hainbuchenbaumreihe, entstehen neue Störwirkungen durch Aufhellung im Flugbereich der Fledermäuse, die artenschutzrechtlich relevant sind. Eine Beleuchtung der Wege- und Stellplätze findet nur auf den Stellflächen vor dem Gebäude und am Gebäude statt. Der rückwärtige Park bleibt unbeleuchtet (mdl. Mitteilung Herr Köpsell, Herr Verhaagen Gespräch am 14.7.2017). Es ist vorgesehen die Beleuchtung weitestgehend am Gebäude u installieren. Ansonsten werden nur die Zuwegung zum Fahrradständer und den hinteren Parkplätzen in Minimalausstattung beleuchtet. Die Lampen erhalten eine Konstruktion, die Lichtverschmutzung in den Nachthimmel vermeidet. Außerdem wird ein insekten(fledermaus-)freundlich Leuchtmittel der Lichtfarbe < 3000 K ohne Blauanteile und mit einer geringen Lichtintensität verwendet. 9 ASP zu Fledermäusen auf der B‐Planfläche A17I, Stadt Jülich 2017 Fledermauskartierung Untersuchungsmethodik Habitatbaumerfassung In der unbelaubten Zeit wurden die Bäume auf der B-Planfläche auf potenzielle Fledermausquartiere per Sicht untersucht. Aus der ASP 1 liegt eine Baumaufnahme (Kappes 2014) vor. In dieser wurden alle Laubbäume >20 cm Durchmesser festgehalten. Nadelbäume, Sträucher Heckenstrukturen und Jungwuchs wurden in der ersten Bestandsaufnahme nicht vermerkt. Die Baumaufnahme der ASP 1 diente bei der Habitatbaumkartierung (Höhenbaumerfassung) als Grundlage der Kartierung. Die Nummerierung wurde übernommen. Sie stimmte in Einzelfällen nicht mit den Kartiernummern der Baumgutachterin (Fuchs 2016), die im Herbst 2016 eine Baumschadensbeurteilung durchgeführt hat, überein (dies ist in einer Sonderspalte von Tab.2 vermerkt). Die Bäume wurden in der vorliegenden ASPII nach dem Habitatbaumschema der LANUV beurteilt (LANUV 2016). Ermitteln des Artenspektrums (akustische Untersuchung) Für die akustische Untersuchung wurden Bat Pi 2 Detektoren (Körber 2014) mit Mikrofonen der Fa. Dodotronic (250 kHz) eingesetzt. Der Gerätetyp erzeugte EchtzeitAufnahmen (16 bit, 250 kHz). Die als *.wav- Datei gespeicherten Rufaufnahmen sind grundsätzlich (abhängig von der Rufsituation) bis auf Artniveau bestimmbar. Die internen Aufnahmeparameter wurden wie folgt festgesetzt: Posttrigger (Stille nach einer Rufsequenz) 400 ms, maximale Dateidauer 5 s. Alle Rufdateien wurden mit der Software Avisoft SASLab Pro (Fa. Avisoft, Berlin) in der FFT-Darstellung Hamming, 512 FFT-length, manuell den Einzelarten, soweit möglich, zugeordnet. Die Rufanalyse erfolgte unter Verwendung der Rufreferenzen von Pfalzer (2002), Siemers & Schnitzler (2004), Skiba (2009), Russ (2012), Barataud (2012) Middleton et al. (2014) und Obrist (2016). Netzfang7 Der Netzfang liefert wichtige Informationen unter anderem zur genauen Artbestimmung bei akustisch schwer bzw. nicht differenzierbaren Arten, sowie zum Nachweis von mit einem Batdetektor schlecht erfassbaren, leise rufenden Arten. Netzfänge wurden optional bei gegebenem Anlass stichprobenartig auf Flugstraßen oder an Quartieren durchgeführt. Durch Fang auf Flugstraßen können gegebenenfalls mit anschließender Telemetrie Quartierstandorte ermittelt werden. Quartiersuche und Erfassung von Flugstraßen (optische Erfassung) Sichtbeobachtungen fliegender Fledermäuse wurden in den frühen Abend- oder Morgenstunden durchgeführt und dienten bei Berücksichtigung des Flugverhaltens als ergänzende Information zu den akustischen Untersuchungen. Als Detektor zum Mithören wurde ein D240 der Fa. Petterson eingesetzt, damit der geübte Beobachter die beobachtete Art im Feld zuordnen konnte. Zur Überprüfung wurde immer ein Echtzeitgerät mit GPS-Tracking mitgeführt, das eine genaue Verortung der Rufdateien ermöglichte (Abb. 5). 7 Die Ausnahmegenehmigung nach § 43 Abs. 8 Ziffer 3 für den Fang von Fledermäusen lag den Kartierern von der UNB Düren vor. 10 ASP zu Fledermäusen auf der B‐Planfläche A17I, Stadt Jülich 2017 Auf eine Sichtbeobachtung kann nicht verzichtet werden, da abendliche Ausflüge und morgendliches Einschwärmen die Ermittlungen von Quartieren absichert, allerdings in der Regel nur wenn ein Ein-/Ausflug nicht im abgedunkelten Bereich unter dem Blätterdach liegt. Die Beobachtung in der Dämmerung gab aufgrund der Flugrichtungen zusätzlich Hinweise auf Quartiere an Gebäuden im Umfeld. Bei günstigen Sichtbedingungen können Flugstraßen ermittelt werden. Ergebnisse Habitatbaumerfassung Die Höhlenbaumkartierung erfolgte am 26.11.2016. Es wurde wichtige Vegetationsstrukturen einheimischer Gehölze erfasst. Als Kartengrundlage diente die Einmessung der Laubbäume mit dem Kronendurchmesser (grüne Kreise) aus der ASP1 (Kappas 2014). Als weitere Vegetationsstrukturen wurden Sträucher, Hecken und BaumJungwuchs (nicht maßstabsgerecht) ergänzt (Abb.5, Tab.2). 29 18 30 K Birken‐ jung‐ wuchs 26 27 Abb. 5 Baum- und Strauch bestand: gelber Kreis: Habitat- 25 13 10 7 19 K Linden‐ 24 jung‐ wuchs F F Ilex 22 F 5 23 21 A baum, hellgrün: BaumJungwuchs (K = Kirsche, A= Ahorn.), oliv: Sträucher, braun: Buchenhecke aus ASP 1(Kappas 2014): grüne Kreise: eingemessene Baumkrone, blau schraffiert: Baufenster; nach Baumgutachten (Fuchs 2016): rote Innenkreise: Bäume, die im Frühjahr 2017 gefällt wurden (F=Fichte), grüne Innenschraffur: Erhalt als Habitatstamm, dunkelrot schraffiert: Bäume, die gefällt werden sollten, aus Freiraumplanung (Verhaagen 2017): rosa schraffiert: Bäume, die bei Durchführung der Planung gefällt werden Die Habitatbaumkartierung ergab für die Fläche folgendes Bild: 18 Bäumen haben einen Brusthöhendurchmesser (BHD) von > 50 cm, davon sind 15 Bäume Habitatbäume (in Tab.1 gelb markiert). Vier Bäume sind Uraltbäume mit eine Brusthöhendurchmesser von > 80 cm (Nr. 18, 21,22, 24), davon drei Linden und eine Eiche. Sieben Bäume, alles alte Linden, weisen Spechthöhlen auf. Im Westen, zur Straße hin, steht eine Hainbuchen-Baumreihe aus 13 Einzelbäumen, die zum Bürgersteig hin durch eine Mauer geschützt ist. Eine durch zwei Wege durch11 ASP zu Fledermäusen auf der B‐Planfläche A17I, Stadt Jülich 2017 brochene Buchenhecke schottet im Süden die ehemalige Friedhofsfläche von der Einfahrtsstraße auf die Hinterhöfe und den Sportplatz ab. Im Osten trennt eine lückige Baumreihe aus Linden das Grundstück von der angrenzenden Grünfläche (Park am Grüngürtel der Zitadelle) ab. Auch dieser Bestand ist zur angrenzenden Fläche durch eine Mauer geschützt. Die Grenze zum nördlich benachbarten Soldatenfriedhof bildet eine dichte Baumreihe von Kastanien mit eingestreuten anderen Bäumen (Linde, Ahorn, Eiche). Nr. (ASP 1, Kappas 2014) 1 2 3 4 5= BK 218 Nr. (Fuchs 2016) Baumart 1 2 3 4 5 Hainbuche Hainbuche Hainbuche Hainbuche Linde 29 45 29 29 57 6 7 6 7 Hainbuche Linde 29 76 8 9 10 8 9 10 Hainbuche Hainbuche Linde 29 29 63 11 11 Hainbuche 29 12 12 Hainbuche 29 13 13 Linde 60 14 14 Hainbuche 29 15 16 17 18 15 16 17 18 Hainbuche Hainbuche Hainbuche Eiche 22 25 22 95 Uraltbaum, Vogelnest 19 19 Linde 57 Spechthöhle, Vogelnest 20 21 22 20 21 22 Kastanie Linde Linde 89 89 89 23 23 Linde 70 Uraltbaum Uraltbaum, Spechthöhle Uraltbaum, Zwiesel, Spechthöhle Zwiesel 24 24 Linde 92 25 25 Linde 64 26= BK446 27 28= BK215 29 30 26 Linde 70 27 28 Linde Linde 73 67 Uraltbaum, absteh. Rinde, Zwiesel Spechthöhle, Vogelnest Zwiesel Zwiesel, Spechthöhlen Stammfußhöhle mehrere Höhlen Zwiesel 29 30 Kastanie Linde 35 54 Zwiesel Kastanie Kastanie Kastanie 48 54 45 31 32 33 Durchmesser in cm Habitatmerkmale Zwiesel (sehr niedrig) Abstehende Rinde, hohler Stamm, große Höhle, Vogelnest Stammriss, Höhle, Astausbrüche, Spechthöhle Geringe Höhlung (sehr niedrig) Geringe Höhlung (sehr niedrig) Spechthöhle Vogelnest Höhle im Starkast, Zwiesel Geringe Höhlung (sehr niedrig) Zwiesel (sehr niedrig) Zwiesel 12 Schäden nach Fuchs (2016) Maßnahmen nach Fuchs (2016) Stamm Weißfäule/ Kontrolle Krone einkürzen Kontrolle Kontrolle Fällung Überwallte Braunfäule Stamm Braunfäule Doppelkrone Überwallte Braunfäule Unglücksbalken, einseitige Krone Überwallte Braunfäule, kleine Höhlung Kleine Höhlungen, Braunfäule Krone einseitig, überlange Äste Kontrolle Fällung Überwallte Braunfäule, kleine Höhlung Schüttere Krone Zwiesel Schüttere Krone Überlange Äste, Totholz, Astausbrüche Einseitige Krone, Stamm -Hohlklang Außerhalb B-plan Totholz, Höhlung Weißfäule, Tot-holz, anf. Braunfäule Schüttere Krone, Astausbrüche mit Braunfäule, Verdacht Brandkrustenpilz Totholz Verdickung, Höhlung Einseitige Krone, Hohlklang Totholz, überlange Äste Ausladende Krone, Totholz, Ausausbrüche abgängig Stamm Hohlklang, Kleine Krone nb nb nb Kontrolle Kontrolle Totholz entfernen Kontrolle Kontrolle Einkürzen überlanger Äste Kontrolle Kontrolle Kontrolle Kontrolle Kronenpflege Fällung Totholz entfernen Totholz entfernen, Kronenpfege Totholz entfernen, Kronenpfege Totholz entfernen Erhalt als Habitatstamm Erhalt als Habitatstamm Fällung Totholz entfernen, Kronenpflege Fällung Totholz entfernen - 34 35 36 37 oNr oNr oNr ASP zu Fledermäusen auf der B‐Planfläche A17I, Stadt Jülich 2017 31 32 33 34 35 Kastanie Kastanie Ahorn Buche Fichte Fichte Fichte 45 45 51 54 < 40 < 40 < 40 nb nb Schüttere Krone Gehob. Wurzelteller Gehob. Wurzelteller Gehob. Wurzelteller Kontrolle Kontrolle Fällung Fällung Fällung Tab. 2 Im Zuge der ASPII kartierte Bäume auf der Fläche; nb = von der Baumgutachterin nicht betrachtet Aufgrund der langen Ruhezeit der Gräber von 30 Jahren ist die Fläche mittlerweile vollständig durchgrünt (Abb. 4). Pflanzen auf den aufgegebenen Grabstätten z.B. Thuja, Rhododendron etc. sind zu einer beachtlichen Höhe aufgewachsen. Auf zwei ehemaligen Freiflächen wachsen zahlreiche Jungbäume (Birken und Linden). An den mächtigen Altbäumen, größtenteils Linden, haben sich Totholzbereiche ausgebildet, die umfangreich von Spechten genutzt werden. Das Baumgutachten 2016 schlägt die Fällung von acht Bäumen, vier Linden und drei Fichten und einer Kastanie, aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht vor. Davon wurden Anfang Februar 2017 vier Bäume (eine Linde und drei Fichten, Abb.5 dunkelrote Innenkreise) gefällt. Diese Fällungen wurden in einer Vorbesprechung am 1.12.2016 abgestimmt. Im Zuge der Fällmaßnahmen wurden alle Linden radikal zurückgeschnitten und sämtliches Totholz wurde entfernt. Nach der Besprechung vom 1.12.2016 sollte ein vorsichtiger Rückschnitt der Totholzbereiche in den Linden stattfinden, so dass Totholz und Höhlen möglichst erhalten werden sollten, damit die Gutachterbüros im Frühjahr diese Strukturen noch bewerten konnten (vgl. mail vom 06.12.2016). Dies war nach den erfolgten Rückschnittarbeiten allerdings nur noch eingeschränkt möglich. Bei Durchführung des Vorhabens müssen jetzt noch weitere sechs Linden (Nr.7, 10, 13,19, 23 und 24) gefällt werden. Der Baum Nr. 27 soll gemäß Freiraumplan erhalten bleiben und wegen seiner Nähe zum Gebäude erheblich zurückgeschnitten werden. Der restliche Baumbestand soll während der Bauarbeiten durch eine stabile Abtrennung von Beschädigung geschützt werden. In der Bilanz werden von dreizehn Bestandslinden nach Umsetzung der Planung (Grundlage sind die Angaben des Freiraumplaners vom 4.5.2017) sieben Bäume entfallen sein. Das sind mehr als die Hälfte der Linden auf der Fläche und mehr als ein Drittel der Bäume mit einem Brusthöhendurchmesser > 50 cm, sowie fast die Hälfte der klassifizierten Habitatbäume und vier von sieben Spechtbäumen. Es wird begrüßt, dass die Freiraumplanung keine Auflichtung des Ensembles der Hainbuchen-Baumreihe vor dem Gebäude vorsieht. Diese Planung sollte durch den Architekten bestätigt werden. Die Freiraumplanung stellt dar, dass es an den Bäumen Nr. 21 und Nr.22 eine erheblich Überbauung (> 30%) der Wurzeln durch Gehweg und Parkflächen geben wird. Die Belastung durch Überbauung hält der Freirauplaner für die Baumart Linde für erträglich, weil das verwendete Lavagestein optimale Durchlässigkeit bei ausreichender Stabilität hat. Die Arbeiten im Wurzelbereich der Bäume sollen per Hand ausgeführt werden. Im Parkplatzbereich entfallen alle Sträucher und die Buchenhecke. Die Erhaltung kleiner Beetflächen zwischen den Stellplatzreihen wird begrüßt. Ebenso wie die Aufstellung eines Insektenhotels südlich vor dem Gebäude. Diese Maßnahmen können die ökologische Funktion wegfallender Gehölze aber nur suboptimal ersetzen. 13 ASP zu Fledermäusen auf der B‐Planfläche A17I, Stadt Jülich 2017 Auch die Neupflanzung eines Baumes vor der südwestlichen Gebäudeecke wird begrüßt. Dieser soll so gewählt werden, dass eine Aufastung höher als die Verkehrsfläche gewährleistet werden kann, so dass kein Konflikt durch Baumwachstum mit der Verkehrssicherheit an der benachbarten Einfahrt entstehen. Fledermauskartierung Aufgrund der späten Beauftragung konnte im Jahr 2016 lediglich die Balzsaison kartiert werden. Insgesamt wurde im Herbst an vier Terminen kartiert: 03.09.2016, 05.09. 2016, 12.09.2016 und 23.09.2016 Folgende Flugbewegungen wurden im Herbst 2016 registriert (Abb.6). mind. 13 durch‐ fliegende Wasser‐ fleder‐ mäuse Flugbahnen Zwergfledermaus Wasserfledermaus Großer Abendsegler Fundpunkte nach GPS Zwergfledermaus Zwergfledermaus balzend Rauhautfledermaus Wasserfledermaus Großer Abendsegler Breitflügelfledermaus Abb. 6 Flugbewegungen (Sichtungen und Verhörpunkte) von Fledermäusen im Herbst 2016 Im Herbst konnten bei schlechten Sichtverhältnissen aufgrund der starken Belaubung Flugbahnen nicht weiträumig bestimmt werden. Im Frühjahr 2017 war es lange Zeit kalt und regnerisch. Es gab nur wenige geeignete, regenfreie und warme Kartiernächte bis Mai 2017. Insgesamt wurde an drei Terminen kartiert: 30.3.2017, 30.4.2017, 10.5.2017. Der 30.4. war ein Doppelkartiertag, weil die Zahl der Kartierer auf vier Personen erhöht wurde. So konnten zeitgleich an allen Ecken der Fläche Beobachtungen durchführt werden. 14 ASP zu Fledermäusen auf der B‐Planfläche A17I, Stadt Jülich 2017 Im Frühjahr, bis Ende April 2017, waren die Bedingungen für die Bestimmung von größeren Flugbahnen vor allem aufgrund des starken Rückschnitts der Bäume und der geringen Belaubung deutlich einfacher als im Herbst. Folgende Flugbewegungen wurden im Frühjahr 2017 festgestellt (Abb.7) > 20 Zwergfl. durchziehend > 6 Wasser‐ fledermäuse durchziehend3 Flugbahnen Zwergfledermaus Wasserfledermaus Großer Abendsegler Fundpunkte nach GPS Zwergfledermaus Zwergfledermaus balzend Rauhautfledermaus Wasserfledermaus Großer Abendsegler Großer Abendsegler soz. Breitflügelfledermaus Abb. 7 Flugbewegungen (Sichtungen und Verhörpunkte) im Frühjahr 2017 3 Wasserfledermäuse fliegen erst bei schlechten Lichtverhältnissen, so dass ihre Anzahl nur schwer zu zählen ist. Schwerpunkte der beobachteten Fledermausjagdaktivitäten lagen während der Balzzeit und im Frühjahr bei beginnender Wochenstubenzeit in der nordöstlichen Ecke des Friedhofs, entlang der gesamten östlichen Mauer auf dem verwilderten östlichen Weg (vgl. Abb.4) und parallel zur östlichen Mauer. Die Fledermäuse jagten vor allem in und unter den Linden. Zwergfledermäuse nutzten die Fläche großflächiger als andere Arten. Sie flogen in typischen Runden um die Linden. Dabei bevorzugten sie den dunkleren und ruhigeren östlichen Teil der Fläche. Sporadisch umrundeten sie die großen Linden im westlichen Teil der Fläche. Eine wichtige Flugroute der Zwergfledermäuse kam aus Nordosten. Die Zwergfledermäuse querten die Fläche nach Westen in Richtung der Eiche, um auf Höhe des Denkmals nach Süden abzudrehen, auf der Schattenseite (Straßen abgewandt) der Hainbuchenreihe entlang zu fliegen und etwa auf Höhe des Rokoko-Tores das Gelän15 ASP zu Fledermäusen auf der B‐Planfläche A17I, Stadt Jülich 2017 de in Richtung Rur zu verlassen. Hier konnten mehr als 20 hintereinander durchziehende Zwergfledermäuse im Frühjahr 2017 gezählt werden. Diese Zwergfledermausgruppe kann nach gutachterlicher Einschätzung mit guter Wahrscheinlichkeit einer Wochenstubengesellschaft zugeordnet werden. Aus den Sichtbeobachtungen zu Beginn der Dämmerung ergaben sich auch Hinweise auf Einzelquartiere von Zwergfledermäusen an den benachbarten Gebäuden südlich der Fläche, sowie im nord- und östlichen Bereich an den Bäumen des Zitadellengrüngürtels. Aufgrund von Zwergfledermaus-Sozialrufen, die in beiden Jahreszeiten, im Herbst und Frühjahr, aufgenommen wurden, können Quartiere von Einzeltieren oder kleinen Gruppen (keine Wochenstuben) in Bäumen in unmittelbarer Nähe der Aufnahmeorte nicht ausgeschlossen werden. Trotz gezielter Beobachtung konnte an den verschiedenen Kartiertagen kein Abflug von Fledermaus(gruppen) von den potenziellen Quartierbäumen registriert werden. Ausfliegende Einzeltiere sind allerdings schwer zu beobachten und deshalb nie ganz auszuschließen. Horchboxen vor den potenziellen Ausflügen ergaben keine erhöhte, extrem laute Aktivität in der Ausflugphase. Die rein akustische Untersuchung kann vorbeifliegende von abfliegenden Einzeltieren nur schlecht unterscheiden und somit Einzelquartiere nicht sicher ausschließen. Fehlende akustische Auffälligkeiten schließen eine Wochenstube der lautstarken Zwergfledermäuse weitgehend aus. Als ebenfalls häufige Art wurden Wasserfledermäuse registriert. Eine Flugstraße von mindestens 13 Wasserfledermäusen konnte von Nordosten (gut sichtbarer Durchflug in etwa 4 m Höhe unterhalb der Baumkrone zweier Linden) nach Südwesten festgestellt werden. Diese Beobachtung ist gut einzuordnen, weil die südwestliche Zitadellenecke, die Bastion Salvator, eine größere Wasserfledermaus-Männchenkolonie in der Sommersaison beherbergt (AK Fledermausschutz, mündl. Mitteilung). Durch Netzfänge in dieser Bastion konnte bestätigt werden, dass sich im Herbst auch Weibchen und Jungtiere in der Kolonie aufhalten und die Zitadelle als Schwärmquartier fungiert (AK Fledermausschutz). Es ist anzunehmen, dass die Wasserfledermäuse die Bäume im Grüngürtel der Zitadelle, ebenso wie die Bäume des Friedhofs als Trittstein zu ihrem Jagdhabitat an der Rur und dem Ellebach nutzen. Auf der Fläche flogen sie, wie die Zwergfledermäuse, entlang der Hainbuchenreihe und verließen das Gelände etwa auf Höhe des Rokoko-Tores in Richtung Rur. Die Beobachtungen in beiden Jahreszeiten weisen auf eine traditionell genutzte (zu jedem Untersuchungszeitpunkt beflogene) Flugstraße von Wasserfledermäusen hin. Ein aufgrund der ersten Beobachtung angesetzter Netzfang in der Flugstraße am 05.09.2017 war wegen des suboptimalen Netzstandortes in der sehr hohen Flugstrasse nicht erfolgreich. Die Tiere hatten ausreichend Platz das Netz zu um- und überfliegen. Die gezielte Beobachtung am Netzstandort bestätigte die Flugstraße. Die ziehenden Arten, großer Abendsegler und Rauhautfledermaus, wurden im Herbst und im Frühjahr auf der Fläche verhört. Beide Arten nutzten, wie alle weiteren kartierten Fledermausarten, schwerpunktmäßig den nordöstlichen Bereich der Fläche. Der Abendsegler wurde im Herbst in den Abendstunden jeweils nur wenige Minuten am Abend verhört. Aufgezeichnete Sozialrufe in dieser Jahreszeit sprachen für ein nahes Balzquartier. Im April wurde ein einzelner Abendsegler an der Grenze zum benachbarten Soldatenfriedhof ausdauernd jagend gesichtet. Zusätzlich konnten zahlreichen Sozialrufe verhört werden. Die Befunde sprechen für ein sommerliches Männchen - Ruhe- und Balzquartier im Umfeld des Friedhofes, eventuell an der Eiche in der Nordwestecke. Möglich ist auch ein Quartier in Hochhaus an der Straßenecke. Die 16 ASP zu Fledermäusen auf der B‐Planfläche A17I, Stadt Jülich 2017 Rauhautfledermaus wurde erstmalig in der zweiten Septemberhälfte registriert und im Frühjahr bis Ende März, was die Einordnung als Zuzügler erlaubt. Die Art nutzte die nordöstlich Geländeecke zur Jagd. Als baumbewohnende Art könnte sie grundsätzlich in den Bäumen des Friedhofs ein Zwischenquartier belegen. Dies konnte durch die Kartierung nicht sicher ausgeschlossen werden. Beide ziehenden Arten, Abendsegler und Rauhautfledermaus, wurden bis heute bei Kartierungen in der Zitadelle nicht gefunden. Flugbeobachtungen von Abendseglern über der Zitadelle sind seit Jahren bekannt. Ein Überwinterungsplatz im Stadtgebiet ist für beide Arten nicht bekannt, aber höchstwahrscheinlich. In der zweiten Septemberhälfte wurde eine Breitflügelfledermaus in der östlich angrenzenden Grünfläche, aber auch über den (nord)östlichen Friedhofsflächen jagend festgestellt. Die Art balzt und überwintert in der Zitadelle. Einzeltiere, vermutlich Männchen, quartieren nach neueren Untersuchungen auch im Sommer in der Zitadelle (AK Fledermausschutz, pers. Mitteilung). Bei dem jagenden Einzeltier ist davon auszugehen, dass es sich um ein Tier handelt, dass sein Quartier in der Zitadelle hat. Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Baubedingte Vermeidungsmaßnahmen • Bei der Fällung von Laubbäumen sollten die üblichen Zeiten zum Vogelschutz (Fällungsverbot zwischen 1.3. und 30.9) auch für den Fledermausschutz eingehalten werden. • Vor der Fällung von Laubbäumen, ist wegen einer möglichen Anwesenheit von Abendseglern, Balzquartier oder sogar Überwinterung, die Freigabe der Bäume nach einer zeitnahen (max. bis zu 3 Tage vor der aktuellen Fällung, am besten am Morgen der Fällung) Kontrolle auf Besatz durch einen Artenspezialisten, erforderlich. Besteht eine zeitliche Differenz zur Fällung sollten Höhlen durch einen Einflugschutz verschlossen werden. • Sollten bei der Fällung wider Erwarten Fledermäuse in den Bäumen gefunden werden, ist die Fällung zu unterbrechen, die UNB zu informieren und das weitere Vorgehen in Zusammenarbeit mit einem Artenspezialist zu entscheiden. • Es ist wünschenswert den Bauzeitenplan durch den ökologischen Gutachter auf Übereinstimmung mit den Artenschutzauflagen prüfen zu lassen. • Baumbestand, der erhalten bleiben soll, muss nach DIN 18920 vor Beschädigungen geschützt werden. Hier ist insbesondere auf einen ausreichenden Wurzelschutz zu achten. Anlagenbedingte Vermeidungsmaßnahmen • Es ist wünschenswert, dass dem ökologischen Gutachter die konkreten Unterlagen der Bauausführung im Detail (Gebäude und Freiraum, Bauzeitenplan, Beschreibung der Grünflächenbewirtschaftung, Beleuchtungsplan etc.) zur Durchsicht vorgelegt werden. Gegebenenfalls sind kurzfristige Vermeidungsmaßnahmen abzusprechen. • Es ist wünschenswert die Lage der Baufläche in den Südwesten so zu legen, dass möglichst viele Bäume erhalten bleiben und ein Rückschnitt höchstens minimal erforderlich wird. • Der nordöstliche Jagdbereich und die wichtigen Flugrouten der Fledermäuse sind so gut wie möglich zu belassen. Dazu sollte der im Rückraum des Gebäudes geplante „Ort der Erinnerung“ möglichst geringe Veränderungen des Vegetationsbestandes zur Folge haben. Für die Beruhigung dieses Bereiches ist es 17 ASP zu Fledermäusen auf der B‐Planfläche A17I, Stadt Jülich 2017 • • • • • günstig, wie in der Freiraumplanung vorgesehen, bestehende begrenzende Elemente, Mauern, Baumreihen etc., zu erhalten. Begrüßt wird auch die Abzäunung zum Soldatenfriedhof. Es ist zu begrüßen, dass, wie in der Freiraumplanung vorgesehen, bestehende Wege zu nutzen. Diese sollten so naturbelassen wie möglich gestaltet werden. Die derzeitigen Standorte der Bänke in der nordwestlichen und nordöstlichen Geländeecke sind aufgrund der Flugstraßen von Wasser- und Zwergfledermaus wenig geeignet. Es sollten keine Schleifen in die bestehende Wegeführung eingebaut werden. Es wird vorgeschlagen den Besucherblick stärker zur Mitte zum Denkmal bzw. dem dort noch zu entwerfenden Vegetationsprofil zu orientieren. Das hat den Vorteil, dass ein Einkürzen von toten Ästen der Eiche aus Verkehrssicherungspflicht weniger notwendig wird. In der nordöstlichen Ecke sollte eine Bank a, östlichen Weg positioniert werden. Der von der Baumgutachterin zur Fällung vorgesehene Baum Nr. 27 soll nach Freiraumplanung stehen bleiben, dies sollte zumindest als wichtiger Habitatstamm erfolgen. Über eine Gestaltung des Stammes als z.B. Insekten“hotel“ könnte nachgedacht werden (beispielhaftes Bild im Anlage 2) Die Vegetation auf allen Freiflächen um das Gebäude sollte grundsätzlich zu Gunsten der bekanntermaßen stark rückgängigen Insektenwelt blüten- und nektarreich sein. Dies gilt für den Ort der Erinnerung ebenso wie für die Grünflächen zwischen den Parkflächen. Dabei sollte auf heimische Blütenpflanzen und Stauden zurückgegriffen werden, um nicht nur Nektar - und Pollen anzubieten, sondern auch Futterpflanzen für z.B. Schmetterlingsraupen. Bänke könnten bevorzugt auf der Gebäudeseite an den Beeten positioniert werden. Es ist wünschenswert für den Wegfall mehrere Habitatbäume geeignete Angebote an Hausquartieren für Fledermäuse und Vögel am Gebäude anzubieten. Diese Maßnahmen sollten zeitnah zusammen mit dem Architekten einge-plant werden, weil sie dann in der Regel kostenneutral sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Ausführung großflächiger Scheiben die Problematik von Vogelschlag durch Glasreflektionen oder Durchsichten abzuarbeiten ist. Die Verkleinerung des bestehenden grünen Biotoptrittsteins „Friedhof“ (vgl. Abb.1) im Stadtzentrum führt zu einer deutlichen Verschlechterung des Lebensraums für Fauna und Flora. Diesem Verlust sollte in Verantwortung für den Erhalt des natürlichen Gleichgewichtes mit geeignetem Ausgleich entgegengesteuert werden und bewusst auf die „grüne Lunge“ im Stadtzentrum Wert gelegt werden. Die Dachbegrünung ist ein wichtiger Schritt für die Erhaltung des Kleinklimas, Gehölzhabitate kann sie nicht ersetzen. Betriebsbedingte Vermeidungsmaßnahmen • Betriebsbedingte Wirkungen auf Fledermäuse sind dann zu erwarten, wenn durch Nutzung der Grünfläche oder nächtliche Nutzung des Gebäudes erhebliche Emissionen, Licht, Lärm, Rauch, Abwärme etc., auftreten. Eine Aufhellung des rückwärtigen Parks ist bei Bestandsschutz der verbleibenden Bäume und geeignetem Beleuchtungsmanagement am Gebäude nicht zu erwarten. Ein Herausleuchten der Innenbeleuchtung in der Nacht in das Umfeld ist zu vermeiden. Hier gilt es bekannte geeignete Vermeidungsmaßnahmen, Rolladen, Vorhänge etc. zu nutzen. • Durch Konstruktion und geeignete Leuchtmittel kann eine erhebliche Belastung der Flora und Fauna durch die Parkplatz- und Gebäudeaußenbeleuchtung 18 ASP zu Fledermäusen auf der B‐Planfläche A17I, Stadt Jülich 2017 • • • • vermieden werden. Dazu ist die Anzahl der Leuchten gering zu halten. Außerdem ist eine möglichst niedrige Leuchtenhöhe, nicht auf Höhe der Dachtraufen oder an der Dachtraufe, mit minimaler Lichtintensität und insektenfreundlicher Lichtfarbe optimal (LED) 2300 K ohne Blauanteile, blendungsfrei nach unten strahlend (Lichtverschmutzung vermeidend), ausschließlich die Wege und nicht die Vegetation beleuchtend empfehlenswert. Relevante Lärmemissionen sind an einem Verwaltungsgebäude nicht zu erwarten. Die Ausrichtung und die Lärm(Ultraschall)entwicklung von möglichen Gebläsen von Klimaanlagen, Abluftkanälen etc. sind im Vorfeld abzustimmen. Wegen der möglichen Betroffenheit von Fledermäusen ist bei jeder elektrischen oder mechanischen Installation am und auf dem Gebäude ausdrücklich die für uns nicht hörbare Ultraschallemission zu prüfen. Der Einbau oder das Anhängen von Nistkästen z.B. für Fledermäuse am Gebäude ist eine weitere mögliche Artenschutzmaßnahme. Eine Liste möglicherweise wird als Beispiel für den Architekten der ASP angefügt. Zusammenfassung Im Herbst und Frühjahr konnten an den Begehungstagen keine Fledermausquartiere an den Habitatbäumen sicher ermittelt werden. Es gab Hinweise auf saisonale Fledermauseinzelquartiere im Umfeld der Erhebung. Mit der vorliegenden stichprobenartigen Kartierung sind damit Einzelquartiere auf der Fläche nicht sicher auszuschließen. Für Fledermäuse wichtige Vegetationsstrukturen sind die großen alten Bäume, vorrangig im dunkleren, ruhigeren, (nord)östlichen Bereichen des Friedhofs, die sich als umfangreich genutztes Jagdhabitat von insgesamt fünf Fledermausarten, Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, Breitflügelfledermaus, Wasserfledermaus und Großer Abendsegler erwiesen haben. Die hohe Lebensraumqualität der Fläche manifestiert sich auch in der extrem hohen Habitatbaumdichte von 15 Habitatbäumen auf ca. 0,3 ha (vgl. eine gute Höhlenbaumdichte in Wäldern beträgt 10 Höhlenbäume/ha, FÖA Landschaftsplanung 2013). Eine bedeutende, traditionelle Flugstraße für eine Wasserfledermaus-Kolonie und eine Zwergfledermaus-Wochenstube führt zwischen den Linden im Nordosten entlang der Kastanien nach Westen bis etwa auf Höhe des Denkmals und dann nach Süden im Schatten der Hainbuchen-Baumreihe bis zum derzeitigen Standort des Rokoko-Tors. Diese Befunde sind in der Planung zu berücksichtigen. Die dem beplanten Gelände handelt es sich um den heute noch umfangreichsten grünen Trittstein von der Zitadelle im Zentrum der Stadt Jülich in die begrünten Außenbereiche (Abb.8. Hier besteht über das Straßenbegleitgrün noch eine weitgehend durchgehende Leitlinie für Fledermäuse von der Zitadelle bis an die Rur. Wichtigste Vermeidungsmaßnahmen sind: - Zeitnahe (am besten am Morgen der Fällung) Besatzprüfung der zu fällenden Bäume auf Fledermäuse. - Umfangreicher Erhalt der von der Planung nicht direkt betroffenen Laubbäume, eventuell auch nur als Habitatstämme, durch geeignete Auswahl der zu überbauenden Fläche im Baufenster. - Schutz der Bestandsbäume während der Bauphase nach DIN 18920. 19 ASP zu Fledermäusen auf der B‐Planfläche A17I, Stadt Jülich 2017 - Freiraumplan des vorgesehenen Parkbereichs im nördlichen Rückraum des Gebäudes unter Beibehaltung der Flugstraßen und Vermeidung auch zukünftiger Eingriffe/Konfliktbereiche zwischen Nutzung und Flugstraße, z.B. keine Bankstandorte direkt unter traditionellen Flugbahnen Trommel wäldchen Zitadelle Innenstadt Stadtpark Innenstadt Innenstadt Abb.8 Grünstrukturen um die Zitadelle, rote Fläche: B-Planfläche, blaue Pfeile: traditionelle Route der Wasserfledermäuse (soweit bekannt), weiße unterbrochene Pfeile: vermutete Flugroute Als Verminderungsmaßnahmen für den Eingriff in den Gesamtlebensraum der Fledermäuse, die absehbare Verschlechterung reduzieren, gelten: - Anlage eines Gründaches (vorgesehen nach Freiraumplan) - Insektenfreundliche einheimische Begrünung mit Wildpflanzen auf der Parkfläche im Gebäuderückraum und am Parkplatz vor dem Gebäude - Schaffung von Nistmöglichkeiten am Gebäude (unter Berücksichtigung der energetischen Ansprüche an die Außenhaut, u.a. Frank 2017). - Naturverträgliche Beleuchtung am und um das Gebäude (sowenig wie nötig, ohne Lichtverschmutzung = Strahlung nur auf die zu beleuchtende Fläche, Lichtfarbe: „amber“farben, ohne Blauanteile) - Vermeidung von Emissionen (Licht , Lärm (Ultraschallemissionen) etc.) aus dem Gebäude durch geeignete Maßnahmen (Vorhänge, Jalousien etc.) und geeignetes Gebäudemanagement (z.B. programmierte Abschaltungen nach 22 Uhr etc.) Ausgleichmaßnahmen sind umso wichtiger als die Kumulationswirkung bezüglich der Reduzierung der Altholzbestände im nahen Umfeld der Zitadelle erheblich ist. So wurden 2016 z.B. bedeutende Altholzbestände im nördlich gelegenen Trommelwäldchen entfernt. Neupflanzungen von Jungbäumen können die Altbaumfunktion erst in vielen Jahrzehnten, z.T. erst in Jahrhunderten, übernehmen. 20 ASP zu Fledermäusen auf der B‐Planfläche A17I, Stadt Jülich 2017 Die Sparsamkeit im Umgang mit natürlichen Ressourcen ist ökologisches, wie ökonomisches Ziel. Es ist erfreulich, dass sich die Planer und der Bauherr um dieses Ziel ernsthaft bemühen. Eine ökologische Baubegleitung der konkreten Ausführungsplanung wird angeraten, damit wichtige Detailplanung auf Konformität mit dem Artenschutz endgültig geprüft und gegebenenfalls Ausführungen überwacht werden können. Unter Beachtung der genannten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, sofern die vorliegenden Pläne keine erheblichen Veränderungen mehr vorsehen, stehen dem Vorhaben keine gesetzlich beschriebenen, artenschutzrechtlichen Hindernisse im Weg. Literatur Barataud, M. (2012): Écologie acoustic des chiroptères d´Europe. Biotope ÉditionMuséum national d´Historie naturelle, Paris 344 S. 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