Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,5 MB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 7 zur Vorlagen-Nr. 375 / 2017
Artenschutzrechtliche Prüfung
Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“,
Stadt Jülich, Kreis Düren
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr, Diplom-Biologe
Wilhelmbusch 11
52223 Stolberg
Tel.: 02402-1274995
Fax: 02402-1274996
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Stand: 16.08.2017
Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2
Inhalt
Inhaltsverzeichnis
1. Anlass der Artenschutzprüfung................................................................................. 1
2. Rechtliche Grundlagen ............................................................................................. 1
3. Plangebiet und Planung ........................................................................................... 2
4. Untersuchungsumfang und Untersuchungsmethodik ............................................... 5
5. Ergebnisse der faunistischen Untersuchung ............................................................. 6
5.1. Externe Daten ................................................................................................... 6
5.1.1. Fachinformationssystem geschützte Arten des LANUV NRW ..................... 6
5.1.2. Fundortkataster @LINFOS ......................................................................... 7
5.1.3. Schutzgebiete ............................................................................................. 7
5.2 Ergebnisse der aktuellen faunistischen Kartierungen ......................................... 8
5.2.1. Vögel .......................................................................................................... 8
5.2.2 Fledermäuse.............................................................................................. 11
6. Beschreibung der Vorhabenswirkungen ................................................................. 11
7. Artenschutzrechtliche Prüfung ................................................................................ 13
7.1 Allgemein häufige und ungefährdete Vogelarten .............................................. 13
7.2 Fledermäuse .................................................................................................... 13
8. Zusammenfassende Bewertung und Planungshinweise ......................................... 15
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2
1
1. Anlass der Artenschutzprüfung
Die Stadt Jülich möchte mit Hilfe des Bebauungsplans Nr. A17 I „Westlich Zitadelle I“
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Entwicklung auf dem Gelände des ehemaligen evangelischen Friedhofs schaffen.
Im Rahmen der Bauleitplanung sind für die europäisch geschützten Arten die in § 44
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgesetzten Zugriffsverbote zu beachten. Zur
Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Eine Artenschutzprüfung der Stufe 1 (Vorprüfung) wurde im Jahr 2016 durch die
Planungsgruppe Scheller (Niederkrüchten) erstellt und mit folgendem Ergebnis abgeschlossen: „Wegen des Altbaumbestandes und der unmittelbaren Nähe zur Zitadelle
Jülich, als landesweit bedeutendes Fledermausquartier mit neun Fledermausarten, ist
eine Kartierung der Fledermäuse auf den Flächen im Rahmen der ASP 2 unerlässlich.“
Die hiermit vorgelegte Artenschutzprüfung Stufe 2 (ASP 2) behandelt vertiefend die
Belange des Artenschutzes, insbesondere gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz.
Für die fledermauskundlichen Erhebungen wurde das Euregiobüro für faunistische
Gutachten von Frau DR. HENRIKE KÖRBER beauftragt. Die Ergebnisse der Untersuchung und die sich für den Artenschutz ergebenden Konsequenzen wurden in einem
gesonderten Gutachten vorgelegt. Darüber hinaus wurden für die ASP 2 avifaunistische Erhebungen durch das BÜRO FÜR ÖKOLOGIE UND LANDSCHAFTSPLANUNG durchgeführt, deren Ergebnisse in der hiermit vorgelegten ASP 2 vorgestellt und bewertet werden. Die Ergebnisse der fledermauskundlichen Untersuchung und Bewertung wurden
mit Verweis auf das Gesamtgutachten in das hiermit vorgelegte Gutachten integriert.
Ergänzend zu den umfassenden Geländeuntersuchungen wurden Informationen aus
den umliegenden Schutzgebieten, dem Fachinformationssystem geschützter Arten des
LANUV NRW sowie aus dem Fundortkataster @LINFOS berücksichtigt.
2. Rechtliche Grundlagen
Die Anforderungen an artenschutzrechtliche Prüfungen in Fachplanungen sind in den
letzten Jahren deutlich gestiegen. Grundsätzliche Regelungen zum Artenschutz sind in
§ 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) getroffen. Demnach ist es verboten:
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu
entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten
während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch
die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert.
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder
zu zerstören.
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2
2
Da im direkten Plangebiet, einem alten Friedhof, keine besonders geschützten Pflanzenarten vorkommen, bezieht sich die artenschutzrechtliche Prüfung auf den Absatz 1
Nr. 1-3.
§ 44 (5) BNatSchG sagt zudem: „Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie
92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt
ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 3 und im Hinblick auf damit
verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das
Verbot des Absatzes 1 Nummer 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von
dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Sind andere besonders geschützte Arten
betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens ein
Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nicht vor.“
3. Plangebiet und Planung
Das Bebauungsplangebiet liegt unmittelbar westlich der Zitadelle, nördlich des Stadtzentrums von Jülich. Das Gelände befindet sich östlich an der Linnicher Straße; nach
Norden schließt ein Ehrenfriedhof an, im Westen liegen Sport- und Parkanlagen und
die Zitadelle Jülich. Südlich beginnt die Bebauung am Probst-Bechte-Platz und der
Düsseldorfer Straße.
Es handelt sich bei dem Gelände um einen sehr alten ehemaligen Friedhof aus dem
17. Jahrhundert, dessen Nutzung 1975 aufgegeben wurde. Das Gelände ist mit einem
sehr wertigen Baumbestand aus teilweise uralten Linden und Eichen, sowie alten Linden, Kastanien, Hainbuchen, Ahorn und Buche bestockt, die beachtliche BHD von bis
zu 95 cm aufweisen. Das Gelände wurde 2015 vom Evangelischen Kirchenkreis Jülich
gekauft um darauf ein dreigeschossiges Verwaltungsgebäude und einen nach Norden
liegenden „halböffentlichen Ort der Erinnerung“ zu errichten. Dabei soll der Baumbestand zum Teil erhalten bleiben. Zur Verkehrssicherung wurden im Februar 2017 einige Bäume entfernt (drei wenig wertige Fichten und eine tote Linde) und der Restbestand teils sehr drastisch zurück geschnitten.
Westlich des Plangebietes liegt die aus dem 16. Jahrhundert stammende Zitadelle, die
als bedeutendes Baudenkmal gilt. Sie ist ebenfalls aus naturschutzfachlicher Sicht
bedeutend, da sie im Winter bis zu neun Fledermausarten als Winterquartier dient.
Auch im Sommer quartieren Fledermäuse in den Gängen der Festungsanlagen.
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2
3
Abb. 1: Lage im Raum und geplante Eingriffsfläche (rot) mit 100 m Puffer (blau) als primären Untersuchungsraum.
Abb. 2: Baumbestand (grün) und Baufenster (blau).
Die Eingriffsfläche liegt nicht in einem Gebiet des Natur- oder Landschaftsschutzes.
Auch befinden sich weder nach § 30 oder § 62 geschützten Biotope noch sonstige
geschützte Landschaftsbestandteile innerhalb der Fläche.
Das nächstgelegene Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) ist rund 800m vom
Plangebiet entfernt. Es handelt sich um das FFH-Gebiet „Rur von Obermaubach bis
Linnich“ (DE-5104-302), das auch als Naturschutzgebiet (NSG „Rur in Jülich“) ausgewiesen ist. Die Rur liegt vom Plangebiet nur etwa 450m nach Westen. Dort beginnt
auch das Landschaftsschutzgebiet „Rurtal südlich der Autobahn A44“.
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2
4
Allein aufgrund der Entfernung der NSG und FFH-Gebiete zum Bebauungsplangebiet
kann eine Beeinträchtigung der Schutzgebiete ausgeschlossen werden.
Abb. 3: Weitere Umgebung mit Rur im Westen und Zitadelle im Osten.
Abb. 4: Landschaftsschutzgebiete (grüne schraffiert) und Naturschutzgebiete (braun schaffiert) in der
Umgebung.
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2
5
4. Untersuchungsumfang und Untersuchungsmethodik
Das Untersuchungsgebiet umfasst den Bereich des ehemaligen Friedhofs (siehe Abb.
1) sowie das nähere Umfeld bis zu 100 m um die Eingriffsfläche. Es wurden folgende
Untersuchungen durchgeführt:
Brutvogelerfassung mit 8 Begehungen zwischen Februar und Juni 2017 und
zwar am 14.02., 03.03., 07.03., 05.04., 28.04., 23.05., 02.06. und 20.06.17.
Am 14.02. und 07.03.17 erfolgte eine abendliche Kartierung der Eulenvögel (insbesondere Waldohreule und Waldkauz) unter Anwendung der Klangattrappe. Am 03.03.
wurden mit der Klangattrappe die planungsrelevanten Spechtarten Kleinspecht und
Mittelspecht verhört.
Die Brutvogelkartierung erfolgte als Revierkartierung durch regelmäßiges Abgehen
des gesamten Untersuchungsgebietes. Soweit an mehreren Tagen revieranzeigendes
Verhalten (Gesang, Eintrag von Nistmaterial) oder gar ein Brutnachweis (Jungvögel,
die gefüttert werden) registriert werden konnte, wurde für planungsrelevante Arten ein
Revierzentrum abgegrenzt.
Fledermauskartierung durch das Büro von FRAU DR. KÖRBER mit 7 Begehungen
zwischen September 2016 und Mai 2017 und zwar am 03.09., 05.09., 12.09. und
23.09.16, sowie am 30.03., 30.04. und 10.05.17. Dabei wurde am 30.04. mit 4
Kartierern doppelt gearbeitet.
Die detaillierte Methodik zur Erfassung der Fledermäuse können dem Fachgutachten1
von Frau DR. KÖRBER entnommen werden.
1
Körber, H. (2017): Artenschutzrechtliche Prüfung bezüglich der Artengruppe Fledermäuse zur Bebauung
auf dem Gelände des ehemaligen evangelischen Friedhofs, Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle
I“ der Stadt Jülich.
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2
6
5. Ergebnisse der faunistischen Untersuchung
Als Datengrundlage für die artenschutzrechtliche Bewertung wurden zunächst noch
einmal aktuelle, externe Daten des LANUV NRW (FIS, @LINFOS u.a.) und Daten zu
den umliegenden Schutzgebieten ausgewertet. Viertiefend erfolgten faunistische Kartierungen der Vögel und Fledermäuse in den Jahren 2016 und 2017.
5.1. Externe Daten
5.1.1. Fachinformationssystem geschützte Arten des LANUV NRW
Das FIS gibt für das Messtischblatt 5004-Quadrant 2 “Jülich” folgende planungsrelevante Arten an (siehe Tabelle 1).
Tabelle 1: Planungsrelevante Arten für Quadrant 3 im Messtischblatt 5004
Art
Säugetiere
Europäischer Biber
Feldhamster
Breitflügelfledermaus
Bechsteinfledermaus
Große Bartfledermaus
Wasserfledermaus
Großes Mausohr
Kleine Bartfledermaus
Fransenfledermaus
Abendsegler
Rauhautfledermaus
Zwergfledermaus
Braunes Langohr
Graues Langohr
Vögel
Sperber
Feldlerche
Eisvogel
Wiesenpieper
Baumpieper
Waldohreule
Steinkauz
Mäusebussard
Flussregenpfeifer
Kuckuck
Mehlschwalbe
Kleinspecht
Grauammer
Status
Erhaltungszustand
in NRW (ATL)
Nachweis ab 2000 vorhanden
Nachweis ab 2000 vorhanden
Nachweis ab 2000 vorhanden
Nachweis ab 2000 vorhanden
Nachweis ab 2000 vorhanden
Nachweis ab 2000 vorhanden
Nachweis ab 2000 vorhanden
Nachweis ab 2000 vorhanden
Nachweis ab 2000 vorhanden
Nachweis ab 2000 vorhanden
Nachweis ab 2000 vorhanden
Nachweis ab 2000 vorhanden
Nachweis ab 2000 vorhanden
Nachweis ab 2000 vorhanden
G
S
GS+
U
G
U
G
G
G
G
G
G
S
Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden
Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden
Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden
Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden
Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden
Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden
Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden
Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden
Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden
Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden
Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden
Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden
Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden
G
UG
S
U
U
GG
U
UU
U
S
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2
7
Fortsetzung Tabelle 1
Art
Vögel
Turmfalke
Rauchschwalbe
Nachtigall
Feldsperling
Rebhuhn
Waldlaubsänger
Turteltaube
Waldkauz
Zwergtaucher
Schleiereule
Kiebitz
Libellen
Grüne Flussjungfer
Status
Erhaltungszustand
in NRW (ATL)
Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden
Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden
Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden
Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden
Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden
Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden
Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden
Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden
Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden
Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden
Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden
G
U
G
U
S
U
S
G
G
G
U-
Nachweis ab 2000 vorhanden
S+
Für den Quadranten 2 des MTB 5004 sind 12 Fledermausarten genannt. Davon wurden durch das Büro von Frau DR. KÖRBER fünf Arten bestätigt: Zwerg-, Rauhaut-,
Wasser- und Breitflügelfledermaus sowie Großer Abendsegler.
Von den im FIS genannten 24 Vogelarten wurde lediglich die Rauchschwalbe überfliegend nachgewiesen. Hinweise auf ein Vorkommen der weiteren im MTB aufgeführten Arten konnten im Rahmen der aktuellen avifaunistischen Kartierungen nicht erbracht werden. Dies gilt auch für die gezielt untersuchten Eulen- und Spechtarten, für
die ein gutes Potenzial im Gebiet gegeben ist.
Weiterhin wird als einzige Libellenart die Grüne Flussjungfer genannt, für die aber im
Plangebiet ein Vorkommen sicher ausgeschlossen werden kann.
5.1.2. Fundortkataster @LINFOS
Gemäß dem Fundortkataster @LINFOS gibt es für die Zitadelle Jülich 3 Einträge von
Fledermauskartierungen im Inneren der Zitadelle. Dabei wurden Bechstein-, Wasser-,
Fransen-, Bart- und Zwergfledermäuse, sowie Braune Langohren festgestellt. Die Fledermäuse werden detailliert im Fachgutachten von Frau DR. KÖRBER besprochen.
5.1.3. Schutzgebiete
Wie bereits erwähnt liegen in der direkten Umgebung keine Naturschutz- oder FFHGebiete, die annähernd betroffen sein könnten. Das nächstgelegene FFH- bzw. Naturschutzgebiet befindet sich in etwa 750 m Entfernung an der Rur und zählt nur an Gewässer gebundene Arten auf. Eine Beeinträchtigung dieser Arten ist im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben aufgrund der Entfernung und Habitattreue nicht zu sehen.
Hinweise auf zusätzlich zu berücksichtigende Arten, die in den Schutzgebieten vor-
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2
8
kommen und somit auch hier vorkommen könnten, ergeben sich im vorliegenden Fall
aufgrund der Entfernung und der innerörtlichen Lage des Plangebietes nicht.
5.2 Ergebnisse der aktuellen faunistischen Kartierungen
5.2.1. Vögel
Bei der im Frühjahr/Sommer 2017 durchgeführten Kartierung wurden im Plangebiet
und seinem unmittelbaren Umfeld 36 Vogelarten festgestellt. Sechs der festgestellten
Arten gelten in NRW als planungsrelevant, nämlich Graureiher, Kormoran, Rauchschwalbe, Saatkrähe, Schwarzmilan und Wanderfalke. Zwei Arten unterliegen davon einer Gefährdungskategorie gemäß Rote Liste Nordrhein-Westfalen und/oder
Deutschland nämlich: Rauchschwalbe (3; NRW) und Wanderfalke (3; D). Trotz des
gezielten Einsatzes der Klangattrappe konnten keine planungsrelevante Eulen- oder
Spechtarten nachgewiesen werden, obgleich es auf dem alten Friedhofsgelände und
dem angrenzenden Park ein gutes Lebensraumpotenzial für diese Arten gibt.
Von den sechs o.g. planungsrelevanten Arten kommen keine Tiere als Brutvogel auf
der Planfläche oder in ihrer näheren Umgebung vor. Alle Arten wurden einmalig im
zufälligen Überflug erfasst. Die nächsten Brutvorkommen des Graureihers liegen an
der Rur weit flussaufwärts, die des Kormorans am Urftsee.
© Hartmut Fehr
Abb. 5: Kormoran (Phalacrocorax carbo).
Rauchschwalben werden am Ortsrand Jülichs brüten, innerörtlich sind Bruten eher
unwahrscheinlich. Eine Brut im Plangebiet ist auszuschließen. Die nächste Saatkrähen-Kolonie liegt im nach Norden liegenden MTB Quadranten 5004/1. Die Beobachtung des Schwarzmilans betrifft mit einiger Wahrscheinlichkeit ein unverpaart umherBüro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2
9
streifenden Tier, obwohl die Art in der Ausbreitung begriffen ist und eine Brut an der
Rur in den nächsten Jahren nicht auszuschließen ist.
Abb. 6: Schwarzmilan (Milvus migrans).
Die nächste Wanderfalkenbrut findet regelmäßig an den Türmen der südlich gelegenen Zuckerfabrik in Jülich statt. Ein Überflug über der Stadt ist also nicht ungewöhnlich. Eine örtliche Bindung an das Plangebiet besteht somit für keine der 6 planungsrelevanten Arten.
Entsprechend ihrer natürlichen Häufigkeit treten darüber hinaus vorwiegend
ungefährdete Kleinvogelarten der Siedlungs- und Siedlungsrandbereiche auf, wie etwa
Amsel, Heckenbraunelle, Zilpzalp, Mönchsgrasmücke, Blau- und Kohlmeise sowie
Buchfink, die in den Gehölzen des Plangebietes brüten.
Interessant sind die Spechtvorkommen im Umfeld des Plangebietes, allein wegen des
Baumbestandes. Ein Grünspechtpaar ist ansässig, was eher ungewöhnlich für einen
innenstädtischen Bereich ist. Dies spiegelt jedoch die hohe Qualität der Umgebung der
Zitadelle wider. Der Ehrenfriedhof mit den kurzrasigen Bereichen ist besonders bedeutsam als Nahrungshabitat des Grünspechtes als Ameisenfresser. Das Grünspechtpaar brütet nicht in den Altbäumen des ehemaligen Friedhofs, sondern in Richtung der Zitadelle. Darüber hinaus kommen 2 Brutpaare des häufigen Buntspechts vor,
von denen mindestens eines in den Altbäumen des Friedhofs brütet.
Die Artenliste mit Statusangaben für das Plangebiet und seinem Umfeld ist in der folgenden Tabelle 2 zusammengefasst. Planungsrelevante Arten sind farbig markiert.
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2
10
Tabelle 2 : Artenliste der Vögel im Untersuchungsgebiet
Kategorien der Roten Liste (RL):
0 = (als Brutvogel) ausgestorben
1 = vom Aussterben bedroht
2 = stark gefährdet
3 = gefährdet
R = arealbedingt selten
- = ungefährdet
V = Vorwarnliste
Deutscher Name
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
Wissenschaftlicher Name
Status:
B = Brutvogel
BV = Brutverdacht
DZ = Durchzügler
N = Nahrungsgast
üf = überfliegend
Weitere Abkürzungen :
VS-RL = Vogelschutzrichtlinie
RL D
RL NRW
V
V
*
*
3S
-S
R
V
-S
-
Amsel
Bachstelze
Blaumeise
Bluthänfling
Buchfink
Buntspecht
Dohle
Eichelhäher
Elster
Gartenbaumläufer
Gartengrasmücke
Turdus merula
Motacilla alba
Parus caeruleus
Carduelis cannabina
Fringilla coelebs
Dendrocopos major
Corvus monedula
Garrulus glandarius
Pica pica
Certhia brachydactyla
Sylvia borin
3
-
Graureiher
Grünfink
Grünspecht
Hausrotschwanz
Heckenbraunelle
Hohltaube
Ardea cinerea
Carduelis chloris
Picus viridis
Phoenicurus ochruros
Prunella modularis
Columba oenas
-
Kernbeißer
Kleiber
Kohlmeise
Coccothraustes coccothraustes
Sitta europaea
Parus major
-
Kormoran
Mauersegler
Mönchsgrasmücke
Rabenkrähe
Phalacrocorax carbo
Apus apus
Sylvia atricapilla
Corvus corone
-
Rauchschwalbe
Ringeltaube
Rotkehlchen
Hirundo rustica
Columba palumbus
Erithacus rubecula
3
-
Saatkrähe
Schwarzmilan
Singdrossel
Star
Stieglitz
Stockente
Corvus frugilegus
Milvus migrans
Turdus philomelos
Sturnus vulgaris
Carduelis carduelis
Anas platyrhynchos
3
-
Wanderfalke
Zaunkönig
Zilpzalp
Falco peregrinus
Troglodytes troglodytes
Phylloscopus collybita
-
Vogelschutzrichtlinie
Streng
geschützt Anhang I Art.4 (2)
VS-RL
VS-RL
§§
X
§§
X
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Status im
Gebiet
B
N
B
N
B
B
B
N
B
B
B
üf
B
B
B
B
N
N
N
B
üf
üf
B
B
üf
B
B
üf
üf
B
B
B
N
üf
B
B
Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2
11
5.2.2 Fledermäuse
Die Fledermauskartierung wurde vom EUREGIOBÜRO FÜR FAUNISTISCHE GUTACHTEN
von Frau Dr. Henrike Körber angefertigt. Deren Ergebnis wird wie folgt zusammengefasst:
Im Herbst und Frühjahr konnten an den Begehungstagen keine Fledermausquartiere
an den Habitatbäumen sicher ermittelt werden. Es gibt Hinweise auf saisonale Fledermauseinzelquartiere im Umfeld der Erhebung. Mit der vorliegenden stichprobenartigen Kartierung sind damit Einzelquartiere auf der Fläche nicht sicher auszuschließen.
Für Fledermäuse wichtige Vegetationsstrukturen sind die großen alten Bäume, vorrangig im dunkleren, ruhigeren, (nord)östlichen Bereichen des Friedhofs, die sich als
umfangreich genutztes Jagdhabitat von insgesamt fünf Fledermausarten, Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, Breitflügelfledermaus, Wasserfledermaus und Großer
Abendsegler erwiesen haben. Die hohe Lebensraumqualität der Fläche manifestiert
sich auch in der extrem hohen Habitatbaumdichte von 15 Habitatbäumen auf ca. 0,3
ha (vgl. eine gute Höhlenbaumdichte in Wäldern beträgt 10 Höhlenbäume/ha, FÖA
Landschaftsplanung 2013). Eine bedeutende, traditionelle Flugstraße für eine Wasserfledermaus-Kolonie und eine Zwergfledermaus-Wochenstube führt zwischen den Linden im Nordosten entlang der Kastanien nach Westen bis etwa auf Höhe des Denkmals und dann nach Süden entlang der Hainbuchen-Baumreihe bis zum derzeitigen
Standort des Rokoko-Tors. Diese Befunde sind in der Planung zu berücksichtigen, da
es sich bei der Fläche um den heute noch umfangreichsten grünen Trittstein von der
Zitadelle im Zentrum der Stadt handelt, mit der über Straßenbegleitvegetation weitgehend durchgehende Leitlinien für Fledermäuse von der Zitadelle bis an die Rur.
6. Beschreibung der Vorhabenswirkungen
Im Folgenden wird das Vorhaben mit seinen geplanten Nutzungen und Gestaltungen
beschrieben. Die sich aus dem Bau und der Nutzung ergebenden Konflikte werden
aufgezeigt.
Auf dem Gelände des ehemaligen evangelischen Friedhofs soll ein dreigeschossiges
Verwaltungsgebäude entstehen, das von Erschließungsflächen und Parkplätzen umgeben sein wird. Das Gelände umfasst etwa 3.400 qm. Das nördliche Drittel der Anlage soll als parkähnliche Ruhestätte mit dem alten Baumbestand erhalten bleiben. Insgesamt soll der Baumbestand möglichst schonend behandelt werden.
Im Hinblick auf das im Rahmen der Geländeuntersuchungen und der Datenauswertung ermittelte Arteninventar können folgende Eingriffswirkungen auftreten:
Tötung und Verletzung von Tieren
Bau- und betriebsbedingte Störungen
Lebensraumverlust durch die Flächeninanspruchnahme
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2
12
Tötung und Verletzung von Tieren
Tötungen oder Verletzungen von brütenden Vögeln oder quartierenden Fledermäusen
können sich insbesondere dann ergeben, wenn Gehölze in der Brutzeit der Vögel bzw.
der Aktivitätszeit der Fledermäuse entnommen werden. Eine Gehölzentnahme sollte
daher grundsätzlich im Zeitfenster zwischen dem 01.10. und 28./29.02. eines
Winterhalbjahres stattfinden. Ausnahmen von diesen Zeiten sind denkbar, wenn vorab
nachgewiesen wird, dass im betroffenen Bereiche keine Vögel brüten oder
Fledermäuse quartieren. Habitatbäume müssten grundsätzlich möglichst kurzfristig vor
der Fällung gutachterlich auf den Besatz mit Fledermäusen hin untersucht werden.
Dieses Procedere bedarf der Abstimmung mit und der Zustimmung durch die UNB des
Kreises Düren.
Baubedingte Störungen
Baubedingte Störungen der Tierwelt können nicht ausgeschlossen werden. Artenschutzrechtlich sind solche Störungen nur dann relevant, wenn sie erheblich sind und
somit die Population beeinträchtigen. Baubedingte Störungen können entstehen durch
Lärmimmissionen, Fahrzeugbewegungen, Licht und Staub und ins Umfeld einwirken.
Eine Baufeldfreimachung im Winterhalbjahr ist hierbei zu bevorzugen. Planungsrelevante Vogelarten sind hiervon nicht betroffen; eine Betroffenheit für Fledermäuse ist
aber nicht auszuschließen. Ein Bau im Winterhalbjahr ist deshalb umso mehr anzuraten.
Betriebsbedingte Störungen
Auch durch den Betrieb des Verwaltungsgebäudes kann es potentiell zu Störungen
von Vögeln und Fledermäusen kommen. Hier greifen ähnliche Effekte wie Lärm- und
Lichtimmissionen. Planungsrelevante Vögel können davon nicht betroffen sein. Durch
den Bau des Gebäudes wird allerdings eine von der Wasserfledermaus genutzte, traditionelle Flugstraße und evtl. eine Leitlinie der Zwergfledermaus in Mitleidenschaft
gezogen (Details siehe Gutachten Fr. DR. KÖRBER).
Lebensraumverluste durch Flächeninanspruchnahme
Durch die Flächeninanspruchnahme wird es zum Verlust von Habitatstrukturen der
Tierwelt kommen. Dies ist zum einen durch die Versiegelung von Fläche der Fall und
zum anderen durch die Entfernung wertiger Gehölze. Durch den Bau werden mindestens sieben Laubbäume auf dem Gelände entfernt werden müssen (sechs Bäume
wurden bereits entfernt). Diese Gehölze stellen mögliche Habitatbäume für Fledermäuse und Vögel dar.
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2
13
7. Artenschutzrechtliche Prüfung
In der artenschutzrechtlichen Beurteilung ist zu prüfen, ob es durch den Bau des Verwaltungsgebäudes auf dem Gelände des ehemaligen evangelischen Friedhofs westlich der Zitadelle in Jülich zu Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG kommen
kann. Im Folgenden wird das Vorkommen der Arten mit besonderer Planungsrelevanz
betrachtet. Es handelt sich dabei in der Hauptsache um fünf Fledermausarten, die im
Herbst 2016 und Frühjahr 2017 vor Ort erfasst wurden. Planungsrelevante Brutvogelarten kommen im Plangebiet nicht vor. Die Artengruppe der Vögel wird daher ganz
allgemein betrachtet.
7.1 Allgemein häufige und ungefährdete Vogelarten
Während der Brutvogelkartierung wurden insgesamt 36 Vogelarten im oder über dem
Plangebiet festgestellt. Davon gelten in NRW zwar 6 als planungsrelevant, diese wurden aber ausnahmslos nur als Einzelbeobachtungen im Überflug aufgenommen. Aufgrund der nicht vorhandenen Ortsbindung haben diese Arten somit für die Planung
keine Relevanz. Von den restlichen 30 Arten sind 22 potentielle Brutvögel im
Untersuchungsgebiet. Hierbei handelt es sich um allgemein häufige, weit verbreitete
und ungefährdete Vogelarten mit derzeit günstigem Erhaltungszustand. Darunter fallen
z.B. eine Vielzahl von „Allerweltsarten“ wie verschiedene Drossel-, Grasmücken,
Meisen- und Finkenarten und Tauben. Bei diesen Arten kann davon ausgegangen
werden, dass bei Realisierung der Planung nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1
BNatSchG verstoßen wird, da diese Arten anpassungsfähig sind und ihr
Erhaltungszustand günstig ist. Da nicht gänzlich auszuschließen ist, dass Arten dieser
Gruppe zum Zeitpunkt des Baubeginns bzw. der Baufeldfreimachung im Plangebiet
brüten, was aufgrund der jährlich wechselnden Brutstandorte möglich erscheint, sollte
die Baufeldfreimachung außerhalb der Vogelbrutzeit (1. März bis 30. September)
erfolgen. Ausnahmen erfordern eine Abstimmung mit der UNB und eine
vorhergehende Untersuchung auf Vogelbrut. Unter Berücksichtigung dieser Punkte
sind Tötungsverbote gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG und Artikel 5 VogelSchRL
ausgeschlossen. Populationsrelevante Störungen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG
sind für diese Arten nicht anzunehmen, da es sich um allgemein häufige und ungefährdete Arten handelt. Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann es
lokal geben. Allerdings ist sicher gewährleistet, dass die ökologische Funktion von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten für diese häufigen Arten im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt. Eine Verletzung des Verbotstatbestandes nach § 44
Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG kann demnach sicher ausgeschlossen werden.
7.2 Fledermäuse
Im Rahmen der Untersuchungen zur Fledermausfauna durch das Euregiobüro für
faunistische Gutachten von Frau DR. HENRIKE KÖRBER wurden im Bereich des Plangebietes fünf Fledermausarten mit unterschiedlicher Stetigkeit festgestellt. Dabei handel-
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2
14
te es sich um die Arten Zwerg-, Rauhaut-, Breitflügel- und Wasserfledermaus sowie
Großer Abendsegler. Regelmäßig wurden im Plangebiet vor allem Wasser- und
Zwergfledermäuse festgestellt, die auf einer traditionellen Flugstraße im Nordosten in
das Gelände einflogen um es im Südwesten über die Linnicher Straße zur Rur hin
wieder zu verlassen. Quartiere von Fledermäusen konnten nicht direkt nachgewiesen
werden; eine Wochenstube von Zwergfledermäusen in der Nähe, sowie Einzelquartiere an der südlichen Bebauung werden aber angenommen. Auch können evtl. Balzquartiere des Großen Abendseglers in den Gehölzen auf dem alten Friedhof nicht
ausgeschlossen werden.
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Verletzungs- und Tötungsverbot)
Ein Verletzungs- oder Tötungstatbestand kann durch die Beseitigung von Quartieren
entstehen, wenn die Tiere im Quartier sitzen. Zwergfledermäuse bevorzugen Quartiere
in Gebäuden, können aber auch in Gehölzen quartieren. Wasser- und Rauhautfledermäuse quartieren hingegen oftmals in Baumhöhlen. Gleiches gilt für Balzquartiere von
Abendseglern. Vor einer möglichen Entnahme von Gehölzen, insbesondere der gutachterlich festgestellten Habitatbäume, ist in jedem Falle ein Fledermaus-Check
durchzuführen, um zu prüfen, ob Quartiere bezogen wurden. Eine solche Überprüfung
muss gemäß dem Fledermausgutachten möglichst zeitnah (max. 3 Tage, möglichst
am gleichen Vormittag) vor der Fällung stattfinden. Sollten Fledermäuse in den Baumhöhlen quartieren, so ist das weitere Vorgehen mit der UNB unter Beteiligung des Fledermausgutachters zu koordinieren. Der Zeitpunkt der Fällung sollte sich an das Zeitfenster zum Schutz brütender Vögel orientieren. Für weitere Details sei auf das fledermauskundliche Gutachten verwiesen.
§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störungsverbot)
Erhebliche Störungen von Tieren wären insbesondere dann anzunehmen, wenn ein
bislang störungsfreies, dunkles Quartier nunmehr starken Immissionen, insbesondere
durch Licht- oder Ultraschallquellen ausgesetzt würde. Solche Quartiere sind im umgebenden wertigen Habitatbaumbestand möglich. Deshalb sind Licht, Lärm, Rauch
und Abwärme, die vom Gebäude ausgehen, auf ein Minimum zu reduzieren. Für weitere Details sei auf das fledermauskundliche Gutachten verwiesen.
§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten)
Es gibt nach derzeitigem Stand keine direkten Hinweise auf das Vorhandensein von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Plangebiet. Der wertige Gehölzbestand weist aber
die entsprechenden Strukturen aus. Durch Fällungen wird ein Teil dieser potentiellen
Quartiere wegfallen; ein gleichwertiger Ersatz ist nicht zu schaffen. Ersatzquartiere
sollten durch geeignete Angebote an Hausquartieren für Fledermäuse am Gebäude
angeboten werden. Diese Maßnahmen sollten zeitnah zusammen mit dem Architekten
eingeplant werden, weil sie dann in der Regel kostenneutral sind. Für weitere Details
sei auf das fledermauskundliche Gutachten verwiesen.
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2
15
8. Zusammenfassende Bewertung und Planungshinweise
Die Stadt Jülich möchte mit Hilfe des Bebauungsplans Nr. A17 I „Westlich Zitadelle I“
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Entwicklung auf dem Gelände des ehemaligen evangelischen Friedhofs schaffen. Zur Berücksichtigung der
Aspekte des Artenschutzes wurden zwei Fachgutachten beauftragt. Ein Fledermausgutachten wurde vom Euregiobüro für faunistische Gutachten von Frau DR. HENRIKE
KÖRBER angefertigt. Das Büro für Ökologie & Landschaftsplanung wurde mit der Erfassung der Vögel und der zusammenfassenden Erarbeitung einer Artenschutzprüfung
zum Bebauungsplan Nr. A17 I „Westlich Zitadelle I“ in Jülich beauftragt.
Bei den Fledermäusen wurden fünf Arten festgestellt, Zwerg-, Rauhaut-, Breitflügelund Wasserfledermaus sowie Großer Abendsegler. Direkte Hinweise auf Quartiere im
Plangebiet gibt es nicht. Die Gehölze auf dem alten Friedhof sind aber als sehr wertige
Habitatbäume anzusehen, deren Entnahme nicht zu ersetzen ist. Die Entnahme von
Habitatbäumen sollte auf ein Minimum reduziert bleiben. Kurz vor der Entnahme sind
die zu entnehmenden Bäume auf Fledermausbesatz hin zu prüfen. Quartierersatz sollte am Gebäude stattfinden und möglichst frühzeitig in die Planung einbezogen werden.
Weitere Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen werden im o.g. fledermauskundlichen
Gutachten beschrieben, auf das im Detail verwiesen sei.
Bei der Vogelkartierung wurden insgesamt 32 Arten festgestellt. Sechs davon gelten in
NRW als planungsrelevant. Diese Arten wurden im Plangebiet aber nur im gelegentlichen Überflug registriert. Eine Betroffenheit ist aufgrund der fehlenden Ortsbindung
sicher auszuschließen. Die Gesamtbetrachtung der Vögel lässt keine artenschutzrechtlich relevanten Wirkungen in erheblichem Maße erkennen. Zum Schutz der Vögel
insgesamt ist eine Bauzeitenregelung hinsichtlich der Entnahme von Gehölzen und der
Baufeldfreimachung notwendig. Darüber hinausgehende Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind nicht notwendig.
Stolberg, 16.08.2017
(Hartmut Fehr)
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de