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Sitzungsvorlage (Anlage 7 ASP II 375 - 2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
1,5 MB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26

Inhalt der Datei

Anlage 7 zur Vorlagen-Nr. 375 / 2017 Artenschutzrechtliche Prüfung Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Kreis Düren Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Stand: 16.08.2017 Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2 Inhalt Inhaltsverzeichnis 1. Anlass der Artenschutzprüfung................................................................................. 1 2. Rechtliche Grundlagen ............................................................................................. 1 3. Plangebiet und Planung ........................................................................................... 2 4. Untersuchungsumfang und Untersuchungsmethodik ............................................... 5 5. Ergebnisse der faunistischen Untersuchung ............................................................. 6 5.1. Externe Daten ................................................................................................... 6 5.1.1. Fachinformationssystem geschützte Arten des LANUV NRW ..................... 6 5.1.2. Fundortkataster @LINFOS ......................................................................... 7 5.1.3. Schutzgebiete ............................................................................................. 7 5.2 Ergebnisse der aktuellen faunistischen Kartierungen ......................................... 8 5.2.1. Vögel .......................................................................................................... 8 5.2.2 Fledermäuse.............................................................................................. 11 6. Beschreibung der Vorhabenswirkungen ................................................................. 11 7. Artenschutzrechtliche Prüfung ................................................................................ 13 7.1 Allgemein häufige und ungefährdete Vogelarten .............................................. 13 7.2 Fledermäuse .................................................................................................... 13 8. Zusammenfassende Bewertung und Planungshinweise ......................................... 15 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2 1 1. Anlass der Artenschutzprüfung Die Stadt Jülich möchte mit Hilfe des Bebauungsplans Nr. A17 I „Westlich Zitadelle I“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Entwicklung auf dem Gelände des ehemaligen evangelischen Friedhofs schaffen. Im Rahmen der Bauleitplanung sind für die europäisch geschützten Arten die in § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgesetzten Zugriffsverbote zu beachten. Zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Eine Artenschutzprüfung der Stufe 1 (Vorprüfung) wurde im Jahr 2016 durch die Planungsgruppe Scheller (Niederkrüchten) erstellt und mit folgendem Ergebnis abgeschlossen: „Wegen des Altbaumbestandes und der unmittelbaren Nähe zur Zitadelle Jülich, als landesweit bedeutendes Fledermausquartier mit neun Fledermausarten, ist eine Kartierung der Fledermäuse auf den Flächen im Rahmen der ASP 2 unerlässlich.“ Die hiermit vorgelegte Artenschutzprüfung Stufe 2 (ASP 2) behandelt vertiefend die Belange des Artenschutzes, insbesondere gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Für die fledermauskundlichen Erhebungen wurde das Euregiobüro für faunistische Gutachten von Frau DR. HENRIKE KÖRBER beauftragt. Die Ergebnisse der Untersuchung und die sich für den Artenschutz ergebenden Konsequenzen wurden in einem gesonderten Gutachten vorgelegt. Darüber hinaus wurden für die ASP 2 avifaunistische Erhebungen durch das BÜRO FÜR ÖKOLOGIE UND LANDSCHAFTSPLANUNG durchgeführt, deren Ergebnisse in der hiermit vorgelegten ASP 2 vorgestellt und bewertet werden. Die Ergebnisse der fledermauskundlichen Untersuchung und Bewertung wurden mit Verweis auf das Gesamtgutachten in das hiermit vorgelegte Gutachten integriert. Ergänzend zu den umfassenden Geländeuntersuchungen wurden Informationen aus den umliegenden Schutzgebieten, dem Fachinformationssystem geschützter Arten des LANUV NRW sowie aus dem Fundortkataster @LINFOS berücksichtigt. 2. Rechtliche Grundlagen Die Anforderungen an artenschutzrechtliche Prüfungen in Fachplanungen sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Grundsätzliche Regelungen zum Artenschutz sind in § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) getroffen. Demnach ist es verboten: 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2 2 Da im direkten Plangebiet, einem alten Friedhof, keine besonders geschützten Pflanzenarten vorkommen, bezieht sich die artenschutzrechtliche Prüfung auf den Absatz 1 Nr. 1-3. § 44 (5) BNatSchG sagt zudem: „Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens ein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nicht vor.“ 3. Plangebiet und Planung Das Bebauungsplangebiet liegt unmittelbar westlich der Zitadelle, nördlich des Stadtzentrums von Jülich. Das Gelände befindet sich östlich an der Linnicher Straße; nach Norden schließt ein Ehrenfriedhof an, im Westen liegen Sport- und Parkanlagen und die Zitadelle Jülich. Südlich beginnt die Bebauung am Probst-Bechte-Platz und der Düsseldorfer Straße. Es handelt sich bei dem Gelände um einen sehr alten ehemaligen Friedhof aus dem 17. Jahrhundert, dessen Nutzung 1975 aufgegeben wurde. Das Gelände ist mit einem sehr wertigen Baumbestand aus teilweise uralten Linden und Eichen, sowie alten Linden, Kastanien, Hainbuchen, Ahorn und Buche bestockt, die beachtliche BHD von bis zu 95 cm aufweisen. Das Gelände wurde 2015 vom Evangelischen Kirchenkreis Jülich gekauft um darauf ein dreigeschossiges Verwaltungsgebäude und einen nach Norden liegenden „halböffentlichen Ort der Erinnerung“ zu errichten. Dabei soll der Baumbestand zum Teil erhalten bleiben. Zur Verkehrssicherung wurden im Februar 2017 einige Bäume entfernt (drei wenig wertige Fichten und eine tote Linde) und der Restbestand teils sehr drastisch zurück geschnitten. Westlich des Plangebietes liegt die aus dem 16. Jahrhundert stammende Zitadelle, die als bedeutendes Baudenkmal gilt. Sie ist ebenfalls aus naturschutzfachlicher Sicht bedeutend, da sie im Winter bis zu neun Fledermausarten als Winterquartier dient. Auch im Sommer quartieren Fledermäuse in den Gängen der Festungsanlagen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2 3 Abb. 1: Lage im Raum und geplante Eingriffsfläche (rot) mit 100 m Puffer (blau) als primären Untersuchungsraum. Abb. 2: Baumbestand (grün) und Baufenster (blau). Die Eingriffsfläche liegt nicht in einem Gebiet des Natur- oder Landschaftsschutzes. Auch befinden sich weder nach § 30 oder § 62 geschützten Biotope noch sonstige geschützte Landschaftsbestandteile innerhalb der Fläche. Das nächstgelegene Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) ist rund 800m vom Plangebiet entfernt. Es handelt sich um das FFH-Gebiet „Rur von Obermaubach bis Linnich“ (DE-5104-302), das auch als Naturschutzgebiet (NSG „Rur in Jülich“) ausgewiesen ist. Die Rur liegt vom Plangebiet nur etwa 450m nach Westen. Dort beginnt auch das Landschaftsschutzgebiet „Rurtal südlich der Autobahn A44“. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2 4 Allein aufgrund der Entfernung der NSG und FFH-Gebiete zum Bebauungsplangebiet kann eine Beeinträchtigung der Schutzgebiete ausgeschlossen werden. Abb. 3: Weitere Umgebung mit Rur im Westen und Zitadelle im Osten. Abb. 4: Landschaftsschutzgebiete (grüne schraffiert) und Naturschutzgebiete (braun schaffiert) in der Umgebung. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2 5 4. Untersuchungsumfang und Untersuchungsmethodik Das Untersuchungsgebiet umfasst den Bereich des ehemaligen Friedhofs (siehe Abb. 1) sowie das nähere Umfeld bis zu 100 m um die Eingriffsfläche. Es wurden folgende Untersuchungen durchgeführt:  Brutvogelerfassung mit 8 Begehungen zwischen Februar und Juni 2017 und zwar am 14.02., 03.03., 07.03., 05.04., 28.04., 23.05., 02.06. und 20.06.17. Am 14.02. und 07.03.17 erfolgte eine abendliche Kartierung der Eulenvögel (insbesondere Waldohreule und Waldkauz) unter Anwendung der Klangattrappe. Am 03.03. wurden mit der Klangattrappe die planungsrelevanten Spechtarten Kleinspecht und Mittelspecht verhört. Die Brutvogelkartierung erfolgte als Revierkartierung durch regelmäßiges Abgehen des gesamten Untersuchungsgebietes. Soweit an mehreren Tagen revieranzeigendes Verhalten (Gesang, Eintrag von Nistmaterial) oder gar ein Brutnachweis (Jungvögel, die gefüttert werden) registriert werden konnte, wurde für planungsrelevante Arten ein Revierzentrum abgegrenzt.  Fledermauskartierung durch das Büro von FRAU DR. KÖRBER mit 7 Begehungen zwischen September 2016 und Mai 2017 und zwar am 03.09., 05.09., 12.09. und 23.09.16, sowie am 30.03., 30.04. und 10.05.17. Dabei wurde am 30.04. mit 4 Kartierern doppelt gearbeitet. Die detaillierte Methodik zur Erfassung der Fledermäuse können dem Fachgutachten1 von Frau DR. KÖRBER entnommen werden. 1 Körber, H. (2017): Artenschutzrechtliche Prüfung bezüglich der Artengruppe Fledermäuse zur Bebauung auf dem Gelände des ehemaligen evangelischen Friedhofs, Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ der Stadt Jülich. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2 6 5. Ergebnisse der faunistischen Untersuchung Als Datengrundlage für die artenschutzrechtliche Bewertung wurden zunächst noch einmal aktuelle, externe Daten des LANUV NRW (FIS, @LINFOS u.a.) und Daten zu den umliegenden Schutzgebieten ausgewertet. Viertiefend erfolgten faunistische Kartierungen der Vögel und Fledermäuse in den Jahren 2016 und 2017. 5.1. Externe Daten 5.1.1. Fachinformationssystem geschützte Arten des LANUV NRW Das FIS gibt für das Messtischblatt 5004-Quadrant 2 “Jülich” folgende planungsrelevante Arten an (siehe Tabelle 1). Tabelle 1: Planungsrelevante Arten für Quadrant 3 im Messtischblatt 5004 Art Säugetiere Europäischer Biber Feldhamster Breitflügelfledermaus Bechsteinfledermaus Große Bartfledermaus Wasserfledermaus Großes Mausohr Kleine Bartfledermaus Fransenfledermaus Abendsegler Rauhautfledermaus Zwergfledermaus Braunes Langohr Graues Langohr Vögel Sperber Feldlerche Eisvogel Wiesenpieper Baumpieper Waldohreule Steinkauz Mäusebussard Flussregenpfeifer Kuckuck Mehlschwalbe Kleinspecht Grauammer Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden G S GS+ U G U G G G G G G S Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden G UG S U U GG U UU U S Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2 7 Fortsetzung Tabelle 1 Art Vögel Turmfalke Rauchschwalbe Nachtigall Feldsperling Rebhuhn Waldlaubsänger Turteltaube Waldkauz Zwergtaucher Schleiereule Kiebitz Libellen Grüne Flussjungfer Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden G U G U S U S G G G U- Nachweis ab 2000 vorhanden S+ Für den Quadranten 2 des MTB 5004 sind 12 Fledermausarten genannt. Davon wurden durch das Büro von Frau DR. KÖRBER fünf Arten bestätigt: Zwerg-, Rauhaut-, Wasser- und Breitflügelfledermaus sowie Großer Abendsegler. Von den im FIS genannten 24 Vogelarten wurde lediglich die Rauchschwalbe überfliegend nachgewiesen. Hinweise auf ein Vorkommen der weiteren im MTB aufgeführten Arten konnten im Rahmen der aktuellen avifaunistischen Kartierungen nicht erbracht werden. Dies gilt auch für die gezielt untersuchten Eulen- und Spechtarten, für die ein gutes Potenzial im Gebiet gegeben ist. Weiterhin wird als einzige Libellenart die Grüne Flussjungfer genannt, für die aber im Plangebiet ein Vorkommen sicher ausgeschlossen werden kann. 5.1.2. Fundortkataster @LINFOS Gemäß dem Fundortkataster @LINFOS gibt es für die Zitadelle Jülich 3 Einträge von Fledermauskartierungen im Inneren der Zitadelle. Dabei wurden Bechstein-, Wasser-, Fransen-, Bart- und Zwergfledermäuse, sowie Braune Langohren festgestellt. Die Fledermäuse werden detailliert im Fachgutachten von Frau DR. KÖRBER besprochen. 5.1.3. Schutzgebiete Wie bereits erwähnt liegen in der direkten Umgebung keine Naturschutz- oder FFHGebiete, die annähernd betroffen sein könnten. Das nächstgelegene FFH- bzw. Naturschutzgebiet befindet sich in etwa 750 m Entfernung an der Rur und zählt nur an Gewässer gebundene Arten auf. Eine Beeinträchtigung dieser Arten ist im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben aufgrund der Entfernung und Habitattreue nicht zu sehen. Hinweise auf zusätzlich zu berücksichtigende Arten, die in den Schutzgebieten vor- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2 8 kommen und somit auch hier vorkommen könnten, ergeben sich im vorliegenden Fall aufgrund der Entfernung und der innerörtlichen Lage des Plangebietes nicht. 5.2 Ergebnisse der aktuellen faunistischen Kartierungen 5.2.1. Vögel Bei der im Frühjahr/Sommer 2017 durchgeführten Kartierung wurden im Plangebiet und seinem unmittelbaren Umfeld 36 Vogelarten festgestellt. Sechs der festgestellten Arten gelten in NRW als planungsrelevant, nämlich Graureiher, Kormoran, Rauchschwalbe, Saatkrähe, Schwarzmilan und Wanderfalke. Zwei Arten unterliegen davon einer Gefährdungskategorie gemäß Rote Liste Nordrhein-Westfalen und/oder Deutschland nämlich: Rauchschwalbe (3; NRW) und Wanderfalke (3; D). Trotz des gezielten Einsatzes der Klangattrappe konnten keine planungsrelevante Eulen- oder Spechtarten nachgewiesen werden, obgleich es auf dem alten Friedhofsgelände und dem angrenzenden Park ein gutes Lebensraumpotenzial für diese Arten gibt. Von den sechs o.g. planungsrelevanten Arten kommen keine Tiere als Brutvogel auf der Planfläche oder in ihrer näheren Umgebung vor. Alle Arten wurden einmalig im zufälligen Überflug erfasst. Die nächsten Brutvorkommen des Graureihers liegen an der Rur weit flussaufwärts, die des Kormorans am Urftsee. © Hartmut Fehr Abb. 5: Kormoran (Phalacrocorax carbo). Rauchschwalben werden am Ortsrand Jülichs brüten, innerörtlich sind Bruten eher unwahrscheinlich. Eine Brut im Plangebiet ist auszuschließen. Die nächste Saatkrähen-Kolonie liegt im nach Norden liegenden MTB Quadranten 5004/1. Die Beobachtung des Schwarzmilans betrifft mit einiger Wahrscheinlichkeit ein unverpaart umherBüro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2 9 streifenden Tier, obwohl die Art in der Ausbreitung begriffen ist und eine Brut an der Rur in den nächsten Jahren nicht auszuschließen ist. Abb. 6: Schwarzmilan (Milvus migrans). Die nächste Wanderfalkenbrut findet regelmäßig an den Türmen der südlich gelegenen Zuckerfabrik in Jülich statt. Ein Überflug über der Stadt ist also nicht ungewöhnlich. Eine örtliche Bindung an das Plangebiet besteht somit für keine der 6 planungsrelevanten Arten. Entsprechend ihrer natürlichen Häufigkeit treten darüber hinaus vorwiegend ungefährdete Kleinvogelarten der Siedlungs- und Siedlungsrandbereiche auf, wie etwa Amsel, Heckenbraunelle, Zilpzalp, Mönchsgrasmücke, Blau- und Kohlmeise sowie Buchfink, die in den Gehölzen des Plangebietes brüten. Interessant sind die Spechtvorkommen im Umfeld des Plangebietes, allein wegen des Baumbestandes. Ein Grünspechtpaar ist ansässig, was eher ungewöhnlich für einen innenstädtischen Bereich ist. Dies spiegelt jedoch die hohe Qualität der Umgebung der Zitadelle wider. Der Ehrenfriedhof mit den kurzrasigen Bereichen ist besonders bedeutsam als Nahrungshabitat des Grünspechtes als Ameisenfresser. Das Grünspechtpaar brütet nicht in den Altbäumen des ehemaligen Friedhofs, sondern in Richtung der Zitadelle. Darüber hinaus kommen 2 Brutpaare des häufigen Buntspechts vor, von denen mindestens eines in den Altbäumen des Friedhofs brütet. Die Artenliste mit Statusangaben für das Plangebiet und seinem Umfeld ist in der folgenden Tabelle 2 zusammengefasst. Planungsrelevante Arten sind farbig markiert. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2 10 Tabelle 2 : Artenliste der Vögel im Untersuchungsgebiet Kategorien der Roten Liste (RL): 0 = (als Brutvogel) ausgestorben 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet R = arealbedingt selten - = ungefährdet V = Vorwarnliste Deutscher Name 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Wissenschaftlicher Name Status: B = Brutvogel BV = Brutverdacht DZ = Durchzügler N = Nahrungsgast üf = überfliegend Weitere Abkürzungen : VS-RL = Vogelschutzrichtlinie RL D RL NRW V V * * 3S -S R V -S - Amsel Bachstelze Blaumeise Bluthänfling Buchfink Buntspecht Dohle Eichelhäher Elster Gartenbaumläufer Gartengrasmücke Turdus merula Motacilla alba Parus caeruleus Carduelis cannabina Fringilla coelebs Dendrocopos major Corvus monedula Garrulus glandarius Pica pica Certhia brachydactyla Sylvia borin 3 - Graureiher Grünfink Grünspecht Hausrotschwanz Heckenbraunelle Hohltaube Ardea cinerea Carduelis chloris Picus viridis Phoenicurus ochruros Prunella modularis Columba oenas - Kernbeißer Kleiber Kohlmeise Coccothraustes coccothraustes Sitta europaea Parus major - Kormoran Mauersegler Mönchsgrasmücke Rabenkrähe Phalacrocorax carbo Apus apus Sylvia atricapilla Corvus corone - Rauchschwalbe Ringeltaube Rotkehlchen Hirundo rustica Columba palumbus Erithacus rubecula 3 - Saatkrähe Schwarzmilan Singdrossel Star Stieglitz Stockente Corvus frugilegus Milvus migrans Turdus philomelos Sturnus vulgaris Carduelis carduelis Anas platyrhynchos 3 - Wanderfalke Zaunkönig Zilpzalp Falco peregrinus Troglodytes troglodytes Phylloscopus collybita - Vogelschutzrichtlinie Streng geschützt Anhang I Art.4 (2) VS-RL VS-RL §§ X §§ X Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Status im Gebiet B N B N B B B N B B B üf B B B B N N N B üf üf B B üf B B üf üf B B B N üf B B Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2 11 5.2.2 Fledermäuse Die Fledermauskartierung wurde vom EUREGIOBÜRO FÜR FAUNISTISCHE GUTACHTEN von Frau Dr. Henrike Körber angefertigt. Deren Ergebnis wird wie folgt zusammengefasst: Im Herbst und Frühjahr konnten an den Begehungstagen keine Fledermausquartiere an den Habitatbäumen sicher ermittelt werden. Es gibt Hinweise auf saisonale Fledermauseinzelquartiere im Umfeld der Erhebung. Mit der vorliegenden stichprobenartigen Kartierung sind damit Einzelquartiere auf der Fläche nicht sicher auszuschließen. Für Fledermäuse wichtige Vegetationsstrukturen sind die großen alten Bäume, vorrangig im dunkleren, ruhigeren, (nord)östlichen Bereichen des Friedhofs, die sich als umfangreich genutztes Jagdhabitat von insgesamt fünf Fledermausarten, Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, Breitflügelfledermaus, Wasserfledermaus und Großer Abendsegler erwiesen haben. Die hohe Lebensraumqualität der Fläche manifestiert sich auch in der extrem hohen Habitatbaumdichte von 15 Habitatbäumen auf ca. 0,3 ha (vgl. eine gute Höhlenbaumdichte in Wäldern beträgt 10 Höhlenbäume/ha, FÖA Landschaftsplanung 2013). Eine bedeutende, traditionelle Flugstraße für eine Wasserfledermaus-Kolonie und eine Zwergfledermaus-Wochenstube führt zwischen den Linden im Nordosten entlang der Kastanien nach Westen bis etwa auf Höhe des Denkmals und dann nach Süden entlang der Hainbuchen-Baumreihe bis zum derzeitigen Standort des Rokoko-Tors. Diese Befunde sind in der Planung zu berücksichtigen, da es sich bei der Fläche um den heute noch umfangreichsten grünen Trittstein von der Zitadelle im Zentrum der Stadt handelt, mit der über Straßenbegleitvegetation weitgehend durchgehende Leitlinien für Fledermäuse von der Zitadelle bis an die Rur. 6. Beschreibung der Vorhabenswirkungen Im Folgenden wird das Vorhaben mit seinen geplanten Nutzungen und Gestaltungen beschrieben. Die sich aus dem Bau und der Nutzung ergebenden Konflikte werden aufgezeigt. Auf dem Gelände des ehemaligen evangelischen Friedhofs soll ein dreigeschossiges Verwaltungsgebäude entstehen, das von Erschließungsflächen und Parkplätzen umgeben sein wird. Das Gelände umfasst etwa 3.400 qm. Das nördliche Drittel der Anlage soll als parkähnliche Ruhestätte mit dem alten Baumbestand erhalten bleiben. Insgesamt soll der Baumbestand möglichst schonend behandelt werden. Im Hinblick auf das im Rahmen der Geländeuntersuchungen und der Datenauswertung ermittelte Arteninventar können folgende Eingriffswirkungen auftreten:    Tötung und Verletzung von Tieren Bau- und betriebsbedingte Störungen Lebensraumverlust durch die Flächeninanspruchnahme Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2 12 Tötung und Verletzung von Tieren Tötungen oder Verletzungen von brütenden Vögeln oder quartierenden Fledermäusen können sich insbesondere dann ergeben, wenn Gehölze in der Brutzeit der Vögel bzw. der Aktivitätszeit der Fledermäuse entnommen werden. Eine Gehölzentnahme sollte daher grundsätzlich im Zeitfenster zwischen dem 01.10. und 28./29.02. eines Winterhalbjahres stattfinden. Ausnahmen von diesen Zeiten sind denkbar, wenn vorab nachgewiesen wird, dass im betroffenen Bereiche keine Vögel brüten oder Fledermäuse quartieren. Habitatbäume müssten grundsätzlich möglichst kurzfristig vor der Fällung gutachterlich auf den Besatz mit Fledermäusen hin untersucht werden. Dieses Procedere bedarf der Abstimmung mit und der Zustimmung durch die UNB des Kreises Düren. Baubedingte Störungen Baubedingte Störungen der Tierwelt können nicht ausgeschlossen werden. Artenschutzrechtlich sind solche Störungen nur dann relevant, wenn sie erheblich sind und somit die Population beeinträchtigen. Baubedingte Störungen können entstehen durch Lärmimmissionen, Fahrzeugbewegungen, Licht und Staub und ins Umfeld einwirken. Eine Baufeldfreimachung im Winterhalbjahr ist hierbei zu bevorzugen. Planungsrelevante Vogelarten sind hiervon nicht betroffen; eine Betroffenheit für Fledermäuse ist aber nicht auszuschließen. Ein Bau im Winterhalbjahr ist deshalb umso mehr anzuraten. Betriebsbedingte Störungen Auch durch den Betrieb des Verwaltungsgebäudes kann es potentiell zu Störungen von Vögeln und Fledermäusen kommen. Hier greifen ähnliche Effekte wie Lärm- und Lichtimmissionen. Planungsrelevante Vögel können davon nicht betroffen sein. Durch den Bau des Gebäudes wird allerdings eine von der Wasserfledermaus genutzte, traditionelle Flugstraße und evtl. eine Leitlinie der Zwergfledermaus in Mitleidenschaft gezogen (Details siehe Gutachten Fr. DR. KÖRBER). Lebensraumverluste durch Flächeninanspruchnahme Durch die Flächeninanspruchnahme wird es zum Verlust von Habitatstrukturen der Tierwelt kommen. Dies ist zum einen durch die Versiegelung von Fläche der Fall und zum anderen durch die Entfernung wertiger Gehölze. Durch den Bau werden mindestens sieben Laubbäume auf dem Gelände entfernt werden müssen (sechs Bäume wurden bereits entfernt). Diese Gehölze stellen mögliche Habitatbäume für Fledermäuse und Vögel dar. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2 13 7. Artenschutzrechtliche Prüfung In der artenschutzrechtlichen Beurteilung ist zu prüfen, ob es durch den Bau des Verwaltungsgebäudes auf dem Gelände des ehemaligen evangelischen Friedhofs westlich der Zitadelle in Jülich zu Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG kommen kann. Im Folgenden wird das Vorkommen der Arten mit besonderer Planungsrelevanz betrachtet. Es handelt sich dabei in der Hauptsache um fünf Fledermausarten, die im Herbst 2016 und Frühjahr 2017 vor Ort erfasst wurden. Planungsrelevante Brutvogelarten kommen im Plangebiet nicht vor. Die Artengruppe der Vögel wird daher ganz allgemein betrachtet. 7.1 Allgemein häufige und ungefährdete Vogelarten Während der Brutvogelkartierung wurden insgesamt 36 Vogelarten im oder über dem Plangebiet festgestellt. Davon gelten in NRW zwar 6 als planungsrelevant, diese wurden aber ausnahmslos nur als Einzelbeobachtungen im Überflug aufgenommen. Aufgrund der nicht vorhandenen Ortsbindung haben diese Arten somit für die Planung keine Relevanz. Von den restlichen 30 Arten sind 22 potentielle Brutvögel im Untersuchungsgebiet. Hierbei handelt es sich um allgemein häufige, weit verbreitete und ungefährdete Vogelarten mit derzeit günstigem Erhaltungszustand. Darunter fallen z.B. eine Vielzahl von „Allerweltsarten“ wie verschiedene Drossel-, Grasmücken, Meisen- und Finkenarten und Tauben. Bei diesen Arten kann davon ausgegangen werden, dass bei Realisierung der Planung nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird, da diese Arten anpassungsfähig sind und ihr Erhaltungszustand günstig ist. Da nicht gänzlich auszuschließen ist, dass Arten dieser Gruppe zum Zeitpunkt des Baubeginns bzw. der Baufeldfreimachung im Plangebiet brüten, was aufgrund der jährlich wechselnden Brutstandorte möglich erscheint, sollte die Baufeldfreimachung außerhalb der Vogelbrutzeit (1. März bis 30. September) erfolgen. Ausnahmen erfordern eine Abstimmung mit der UNB und eine vorhergehende Untersuchung auf Vogelbrut. Unter Berücksichtigung dieser Punkte sind Tötungsverbote gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG und Artikel 5 VogelSchRL ausgeschlossen. Populationsrelevante Störungen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG sind für diese Arten nicht anzunehmen, da es sich um allgemein häufige und ungefährdete Arten handelt. Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann es lokal geben. Allerdings ist sicher gewährleistet, dass die ökologische Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für diese häufigen Arten im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt. Eine Verletzung des Verbotstatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG kann demnach sicher ausgeschlossen werden. 7.2 Fledermäuse Im Rahmen der Untersuchungen zur Fledermausfauna durch das Euregiobüro für faunistische Gutachten von Frau DR. HENRIKE KÖRBER wurden im Bereich des Plangebietes fünf Fledermausarten mit unterschiedlicher Stetigkeit festgestellt. Dabei handel- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2 14 te es sich um die Arten Zwerg-, Rauhaut-, Breitflügel- und Wasserfledermaus sowie Großer Abendsegler. Regelmäßig wurden im Plangebiet vor allem Wasser- und Zwergfledermäuse festgestellt, die auf einer traditionellen Flugstraße im Nordosten in das Gelände einflogen um es im Südwesten über die Linnicher Straße zur Rur hin wieder zu verlassen. Quartiere von Fledermäusen konnten nicht direkt nachgewiesen werden; eine Wochenstube von Zwergfledermäusen in der Nähe, sowie Einzelquartiere an der südlichen Bebauung werden aber angenommen. Auch können evtl. Balzquartiere des Großen Abendseglers in den Gehölzen auf dem alten Friedhof nicht ausgeschlossen werden. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Verletzungs- und Tötungsverbot) Ein Verletzungs- oder Tötungstatbestand kann durch die Beseitigung von Quartieren entstehen, wenn die Tiere im Quartier sitzen. Zwergfledermäuse bevorzugen Quartiere in Gebäuden, können aber auch in Gehölzen quartieren. Wasser- und Rauhautfledermäuse quartieren hingegen oftmals in Baumhöhlen. Gleiches gilt für Balzquartiere von Abendseglern. Vor einer möglichen Entnahme von Gehölzen, insbesondere der gutachterlich festgestellten Habitatbäume, ist in jedem Falle ein Fledermaus-Check durchzuführen, um zu prüfen, ob Quartiere bezogen wurden. Eine solche Überprüfung muss gemäß dem Fledermausgutachten möglichst zeitnah (max. 3 Tage, möglichst am gleichen Vormittag) vor der Fällung stattfinden. Sollten Fledermäuse in den Baumhöhlen quartieren, so ist das weitere Vorgehen mit der UNB unter Beteiligung des Fledermausgutachters zu koordinieren. Der Zeitpunkt der Fällung sollte sich an das Zeitfenster zum Schutz brütender Vögel orientieren. Für weitere Details sei auf das fledermauskundliche Gutachten verwiesen. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störungsverbot) Erhebliche Störungen von Tieren wären insbesondere dann anzunehmen, wenn ein bislang störungsfreies, dunkles Quartier nunmehr starken Immissionen, insbesondere durch Licht- oder Ultraschallquellen ausgesetzt würde. Solche Quartiere sind im umgebenden wertigen Habitatbaumbestand möglich. Deshalb sind Licht, Lärm, Rauch und Abwärme, die vom Gebäude ausgehen, auf ein Minimum zu reduzieren. Für weitere Details sei auf das fledermauskundliche Gutachten verwiesen. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) Es gibt nach derzeitigem Stand keine direkten Hinweise auf das Vorhandensein von Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Plangebiet. Der wertige Gehölzbestand weist aber die entsprechenden Strukturen aus. Durch Fällungen wird ein Teil dieser potentiellen Quartiere wegfallen; ein gleichwertiger Ersatz ist nicht zu schaffen. Ersatzquartiere sollten durch geeignete Angebote an Hausquartieren für Fledermäuse am Gebäude angeboten werden. Diese Maßnahmen sollten zeitnah zusammen mit dem Architekten eingeplant werden, weil sie dann in der Regel kostenneutral sind. Für weitere Details sei auf das fledermauskundliche Gutachten verwiesen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“, Stadt Jülich, Artenschutzprüfung Stufe 2 15 8. Zusammenfassende Bewertung und Planungshinweise Die Stadt Jülich möchte mit Hilfe des Bebauungsplans Nr. A17 I „Westlich Zitadelle I“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Entwicklung auf dem Gelände des ehemaligen evangelischen Friedhofs schaffen. Zur Berücksichtigung der Aspekte des Artenschutzes wurden zwei Fachgutachten beauftragt. Ein Fledermausgutachten wurde vom Euregiobüro für faunistische Gutachten von Frau DR. HENRIKE KÖRBER angefertigt. Das Büro für Ökologie & Landschaftsplanung wurde mit der Erfassung der Vögel und der zusammenfassenden Erarbeitung einer Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan Nr. A17 I „Westlich Zitadelle I“ in Jülich beauftragt. Bei den Fledermäusen wurden fünf Arten festgestellt, Zwerg-, Rauhaut-, Breitflügelund Wasserfledermaus sowie Großer Abendsegler. Direkte Hinweise auf Quartiere im Plangebiet gibt es nicht. Die Gehölze auf dem alten Friedhof sind aber als sehr wertige Habitatbäume anzusehen, deren Entnahme nicht zu ersetzen ist. Die Entnahme von Habitatbäumen sollte auf ein Minimum reduziert bleiben. Kurz vor der Entnahme sind die zu entnehmenden Bäume auf Fledermausbesatz hin zu prüfen. Quartierersatz sollte am Gebäude stattfinden und möglichst frühzeitig in die Planung einbezogen werden. Weitere Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen werden im o.g. fledermauskundlichen Gutachten beschrieben, auf das im Detail verwiesen sei. Bei der Vogelkartierung wurden insgesamt 32 Arten festgestellt. Sechs davon gelten in NRW als planungsrelevant. Diese Arten wurden im Plangebiet aber nur im gelegentlichen Überflug registriert. Eine Betroffenheit ist aufgrund der fehlenden Ortsbindung sicher auszuschließen. Die Gesamtbetrachtung der Vögel lässt keine artenschutzrechtlich relevanten Wirkungen in erheblichem Maße erkennen. Zum Schutz der Vögel insgesamt ist eine Bauzeitenregelung hinsichtlich der Entnahme von Gehölzen und der Baufeldfreimachung notwendig. Darüber hinausgehende Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind nicht notwendig. Stolberg, 16.08.2017 (Hartmut Fehr) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de