Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,3 MB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 6 zur Vorlagen-Nr. 375 / 2017
ARTENSCHUTZRECHTLICHE
VORPRÜFUNG (Stufe I – Screening)
Zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“
in Jülich
Gemarkung Jülich, Flur 23, Flurstück 99
Abbildung 1: Lage im Raum
Stand: 04.08.2016
ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich
INHALTSVERZEICHNIS
1.
1.1
1.2
EINLEITUNG
Anlass
Aufgabenstellung und Methodik
2.
2.1
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.3
GRUNDLAGEN ZUM PLANGEBIET
Lage und Plangebietsbeschreibung
Biotopausstattung und –bewertung
Auswertung von vorhandenen Unterlagen zu planungsrelevanten Arten
Bestandsaufnahme des Plangebiets
Bewertung
3.
3.1
3.2
3.3
PROJEKTBEDINGTE EINWIRKUNGEN
Wirkfaktoren des Vorhabens
Potenzielle artenschutzrechtliche Konflikte
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
4.
ZUSAMMENFASSUNG
5.
LITERATURVERZEICHNIS
Anlage 1 – Fotodokumentation
Anlage 2 – Protokoll der Artenschutzprüfung gem. Anlage 2 (MBV 2010)
Anlage 3 - Eingriffsbilanzierung
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de
Inhaltsverzeichnis
ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich
1.
EINLEITUNG
1.1
Anlass
Im Rahmen der Aufstellung des B-Plans N. A 17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich wird durch
die Stadt Jülich ein vereinfachtes Bauleitplanungsverfahren im Rahmen der Innenentwicklung
nach § 13a BauGB durchgeführt.
Abbildungen 2 + 3: Bestandsplan und Bebauungsplan Nr. A17 I „Westlich der Zitadelle I“
Zur frühzeitigen Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Sachverhalte erfolgt im Vorfeld der
Aufstellung des Bebauungsplans eine artenschutzrechtliche Vorprüfung der Stufe I.
Die räumliche Lage des Plangebiets ist in der sich auf dem Deckblatt befindlichen Übersichtskarte (Abb. 1) und auf dem Bestandsplan (Abb. 2), gekennzeichnet. Die geplanten Veränderungen sind in Abb. 3 des zur Offenlage beschlossenen B-Plans dargestellt.
1.2
Aufgabenstellung und Methodik
Infolge der Kleinen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom Dezember 2007
sind die geltenden europäischen artenschutzrechtlichen Bestimmungen der Flora-FaunaHabitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Vogelschutzrichtlinie (V-RL) in nationales Recht umgesetzt
worden. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung (ASP) im Rahmen von
Planungsverfahren oder bei der Zulassung von Vorhaben ergibt sich aus den unmittelbaren
geltenden Bestimmungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG i. V. m. § 44 Abs.5 und 6 und § 45 Abs. 7
BNatSchG.
Für alle europäischen Vögel wurde die grundlegende Art des Schutzes bereits 1979 in der Vogelschutzrichtlinie formuliert. Die Vogelschutzrichtlinie untersagt das absichtliche Töten und
Fangen der Vögel, das absichtliche Zerstören bzw. Beschädigen von Nestern und Eiern sowie
die Entfernung von Nestern, das Sammeln und den Besitz von Eiern sowie absichtliche erhebliche Störungen, vor allem zur Brutzeit.
Alle Fledermäuse sind gemäß BNatSchG in Verbindung mit der FFH-Richtlinie (Anhang II und
Anhang IV) streng geschützt. Dies verbietet Maßnahmen, die zu einer Zerstörung von Quartieren oder unersetzbarer Teile der Lebensstätten führen. Es ist zudem verboten, Fledermäuse zu
stören, zu verletzen oder zu töten. Außerdem ist es soweit nötig geboten, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung möglicher Beeinträchtigungen zu treffen.
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de
Seite 1
ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich
In der Folge müssen nun bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren die Artenschutzbelange entsprechend den europäischen Bestimmungen im Rahmen einer
artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) dahingehend betrachtet werden, ob von dem Vorhaben
planungsrelevante Arten betroffen sein könnten und ob weitere Prüfungsschritte als notwendig
angesehen werden. Dies entspricht laut Handlungsempfehlung „Artenschutz in der Bauleitplanung und der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“ des MKULNV & MBV 2010 sowie dem
Erlass „Artenschutz im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren“ MKULNV vom
17.01. 2011, der Stufe I einer Artenschutzprüfung.
Die Begehung zum Erfassen des Biotopbestandes u. a. zur Erfassung und Kontrolle der LANUV
gestützten planungsrelevanten Vogel- und Fledermausarten erfolgte im Zeitraum April und Mai
2016.
2.
GRUNDLAGEN ZUM PLANGEBIET
2.1
Lage und Plangebietsbeschreibung
Der Bebauungsplan A 17 I „Westlich der Zitadelle I" sieht die Umwandlung des ehemaligen
Friedhofs mit seinen Altbaumstrukturen als großflächige Mischgebietsflächen, Verkehrsflächen
und private Grünflächen vor.
Das Plangebiet liegt in der Nähe der Zitadelle, östlich des Kreuzungsbereichs Linnicher Straße
(L 253) und Düsseldorfer Straße / Probst-Bechte-Platz.
An
das
im
im
im
im
Untersuchungsgebiet grenzen an:
Norden der vorhandene Friedhof,
Osten Sport-, Spiel- und Freiflächen, sowie im Weiteren das Kulturdenkmal Zitadelle,
Westen die Verkehrsflächen (Fußweg, Bereiche für ruhenden und fließenden Verkehr),
Süden Bebauung mit angrenzenden Straßen und Parkanlagen.
Das Gelände ist relativ eben mit einer Geländehöhe von ca. 80,00 m üNHN.
2.2
Biotopausstattung und –bewertung
2.2.1 Auswertung von vorhandenen Unterlagen zu planungsrelevanten Arten
Das Land Nordrhein-Westfalen hat über die LANUV den Begriff der planungsrelevanten Arten
eingeführt. Es handelt sich um eine naturschutzfachlich begründete Auswahl aus den europäisch geschützten Arten, die bei artenschutzrechtlichen Prüfungen im Sinne einer Art-für-ArtBetrachtung einzeln zu bearbeiten sind.
Hierzu gehören die streng geschützten Arten und zusätzlich europäische Vogelarten, die besonderen Schutz benötigen (V-RL, Rote Liste NRW-Arten), sowie Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2
V-RL) und Koloniebrüter, sofern sie mit rezentem bodenständigen Vorkommen in NRW (auch
regelmäßige Durchzügler und Wintergäste) vertreten sind.
Besonderen Schutz benötigen gemäß V-RL solche Vogelarten, die in Art. 4 der V-RL besonders
hervorgehoben sind (dies sind seltene, empfindliche und gefährdete Arten und Zugvögel bzw.
deren Brut-, Rast-, Mauser- und Überwinterungsgebiete, insbesondere Feuchtgebiete (Art. 4
(2) VS-RL)).
Für alle übrigen europäischen Vogelarten soll gelten, dass sie sich derzeit in einem günstigen
Erhaltungszustand befinden und ihnen durch herkömmliche Planungsverfahren keine populationsrelevanten Beeinträchtigungen drohen. Artenschutzrechtliche Prüfungen sind daher nur in
besonderen Einzelfällen notwendig.
Den planungsrelevanten Arten wurden Lebensräumen zugeordnet, in denen sie üblicherweise
angetroffen werden können.
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de
Seite 2
ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich
Die methodische Vorgehensweise und Erfassung der Arten orientiert sich an den Empfehlungen
des Fachinformationssystem (FIS) zum Thema „Geschützte Arten in NRW“ des Landesamtes
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW 2008).
Die artenschutzrechtliche Prüfung erfolgt aus der Ableitung möglicher Habitatfunktionen für die
im Planungsgebiet potenziell zu erwartenden planungsrelevanten Arten, die seitens des LANUV
(2008) aufgeführt werden.
Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten planungsrelevanten Arten wurden durch die Abfrage des Naturschutz-Fachinformationssystem NRW - Messtischblatt 5004 – Jülich.
Die Auswertung zeigt, dass als mögliche, vorkommende, planungsrelevante Arten und mögliche Quartiersarten drei Fledermausarten und zwei Vogelarten im Plangebiet gelistet sind und
potenziell vorkommen.
Gärten,
Parkanlagen,
Siedlungsbrachen
Mögliches
Vorkommen im
Plangebiet
Wissenschaftlicher Name
Deutscher Name
Säugetiere
Eptesicus serotinus
Myotis bechsteinii
Myotis brandtii
Myotis daubentonii
Myotis myotis
Myotis mystacinus
Myotis nattereri
Nyctalus noctula
Pipistrellus pipistrellus
Plecotus auritus
Plecotus austriacus
Breitflügelfledermaus
Bechsteinfledermaus
Große Bartfledermaus
Wasserfledermaus
Großes Mausohr
Kleine Bartfledermaus
Fransenfledermaus
Abendsegler
Zwergfledermaus
Braunes Langohr
Graues Langohr
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
G‐
S+
U
G
U
G
G
G
G
G
S
XX
X
X
X
(X)
XX
(X)
X
XX
X
XX
4
3
3
1
1
1
2
2
2
2
2
Vögel
Accipiter nisus
Alcedo atthis
Asio otus
Athene noctua
Cuculus canorus
Delichon urbica
Dryobates minor
Falco tinnunculus
Hirundo rustica
Luscinia megarhynchos
Passer montanus
Perdix perdix
Streptopelia turtur
Strix aluco
Tyto alba
Sperber
Eisvogel
Waldohreule
Steinkauz
Kuckuck
Mehlschwalbe
Kleinspecht
Turmfalke
Rauchschwalbe
Nachtigall
Feldsperling
Rebhuhn
Turteltaube
Waldkauz
Schleiereule
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
G
G
U
G‐
U‐
U
U
G
U
G
U
S
S
G
G
X
(X)
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
(X)
X
X
2
1
1
1
3
1
2
1
1
1
1
1
1
3
1
Art
Status
Erhaltungszustand
in NRW (ATL)
Planungsrelevante Arten für Quadrant 3 im Messtischblatt 5004 ‐ Jülich
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de
Seite 3
ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich
Erläuterung:
G ‐ Günstiger Erhaltungszustand
U ‐ Unzureichender Erhaltungszustand
S ‐ Schlechter Erhaltungszustand
Mögliches Vorkommen der Art
Kein geeignetes Nahrungs‐ bzw Jagdhabitat mögliche Quartiere
Keine geeigneten Quartiere möglicher Nahrungsgast
Kein geeignetes Brut‐ / Nahrungshabitat
Keine geeigneten Quartiere mögl. Nahrungsgast
G
U
S
4
3
2
1
xx ‐ Hauptvorkommen
x ‐Vorkommen
(x) ‐ potentielles Vorkommen
Ergänzend zur Auswertung des o. g. Messtischblatts wurde beim NABU Kreisverband Düren eine Abfrage über eventuelle vorkommende, planungsrelevante Tierarten (Fledermausarten wie
Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus, Große Bartfledermaus oder Bechsteinfledermaus so
wie Vogelarten wie Kuckuck und Steinkauz) vorgenommen, ob hauptvorkommende Arten unmittelbar bezogen auf das Plangebiet – vorhanden sind.
Folgendes Ergebnis ist festzuhalten:
Wegen des Altbaumbestandes und der unmittelbaren Nähe zur Zitadelle Jülich, als landesweit
bedeutendes Fledermausquartier mit neun Fledermausarten, ist eine Kartierung der Fledermäuse auf den Flächen im Rahmen der ASP II unerlässlich.
2.2.2 Bestandsaufnahme des Plangebiets
Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 3.325 m².
Raum- und strukturbestimmend ist die ehemalige Friedhofsnutzung mit ihren charaktervollen
Altbaumbeständen (Stammumfänge zwischen 1,80 und 3,00 m) aus vorwiegend Linden, Kastanien und Ahorn als reliktartige Baumalleen (vgl. dazu Abb. 2).
Zur Linnicher Straße entlang der vorhandenen Mauer ist eine Säulenhainbuchenreihe (mittleres
Baumholz) raumbestimmend. Im Übergang zum nördlich angrenzenden Friedhof prägen Altbäume aus Kastanien, Linden und Eichen das Plangebiet. Die bodendeckenden Flächen bestehen aus extensiven Rasenflächen (ehem. Grablegeflächen), wassergebundenen Wegeflächen
mit vereinzelten Gedenksteinen und –malen. Gehölzgruppen ehemaliger Gräberflächen aus Taxus, Rhododendron und Thuja in Arten unterstreichen diesen brach liegenden, extensiven
Park-Charakter.
Diese strukturgebenden Elemente mit ihrem hohen ökologischen und stadtbildprägenden Wert
gehen im Rahmen der Umsetzung des B-Plans zum Teil verloren. Lediglich im Bereich des
nördlichen Grundstücks mit einer Flächengröße von ca. 1.050 m² werden durch die bauleitplanerischen Festsetzungen auf einer privaten Grünfläche Altbäume in ihrem Bestand erhalten.
Aufgrund der Altersstruktur der Bäume und Gehölze sowie der Zusammensetzung von offenen
und geschlossenen Gehölzflächen können Vorkommen von geeigneten Bruthabitaten, Winterquartieren und Wochenstuben für planungsrelevante, faunistische Arten nicht ausgeschlossen
werden (Höhlen, Stammrisse und Rindenabplatzungen, Einfluglöcher in den Bäumen); diese
sollen bezüglich ihrer Relevanz im weiteren Planverfahren geprüft werden.
Im Falle der Verwirklichung der vorliegenden Planung des Bebauungsplans ist der Erhalt der
vorgenannten Strukturen nur noch teilweise und eingeschränkt möglich. Die vorgesehenen,
grünplanerischen Freiraummaßnahmen auf den von der Bauphase betroffenen Flächen stellen
städtebaulich und ökologisch die Einbindung in die alte, vorhandene Baumstruktur langfristig
sicher. D. h. potenzielle Habitatstrukturen für planungsrelevante, faunistische Arten werden –
zum Teil jedoch nur vorläufig – bei der Umsetzung des B-Plans verloren gehen.
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de
Seite 4
ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich
2.2.3 Bewertung
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen artenschutzrechtlichen Vorprüfung soll nachfolgend festgestellt werden, ob von dem Vorhaben
Entfernung von Altholzbeständen mit gutem Lebensraumpotenzial für planungsrelevante
Fledermaus- und Vogelarten
planungsrelevante, faunistische Arten betroffen sein könnten und ob weitere Prüfungsschritte
als notwendig angesehen werden. Dies entspricht nach der Handlungsempfehlung „Artenschutz
in der Bauleitplanung“ (MKULNV & MBV 2010) der Stufe I einer Artenschutzprüfung (ASP).
Besonderes Gefahrenpotential für planungsrelevante, floristische Elemente ist auszuschließen.
Zur Prüfung und Einschätzung der gebietsspezifischen Artenvorkommen wurden bei den Geländebegehungen des Plangebiets die Biotopstrukturen hinsichtlich ihrer Lebensraumfunktion
betrachtet und Zufallsbeobachtungen registriert. Von den für das Messtischblatt 5004 - Jülich
bislang nachgewiesenen planungsrelevanten Arten finden einige Fledermausarten direkt im
Eingriffsgebiet einen adäquaten Lebensraum.
Im April und Mai 2016 wurde während mehrerer Begehungen der Biotopbestand des Plangebiets erfasst. Hierbei wurde das Plangebiet auch gezielt auf besondere Habitatstrukturen wie
geeignete Nistplätze, Baumhöhlen und fledermausrelevante Gehölzstrukturen und Einflugschlitze an Altgehölzen untersucht.
Die Sichtungen der Biotoptypen des engeren Plangebiets (ehemaliges Friedhofsgelände) haben
an folgenden Tagen stattgefunden:
22.04.2016 - 14:30 Uhr (sonnig bis leicht bewölkt), 1. Sichtbegehung der Vegetationsstrukturen, Sichtung von Habitatstrukturen vorhandener Gehölze und Freiflächen, Erkundung der
Bäume nach Hinweisen auf artenschutzrechtlichen Bezug, vereinzelt Tauben, Amseln, Rotkehlchen gesichtet
→ Ergebnis: Keine artenschutzrechtlichen Erkenntnisse; weder bezüglich der Säugetiere,
noch der Vögel; jedoch vielfältige potentielle Habitatstrukturen wie Spechthöhlen, Astlöcher, Rindenrisse etc.
25.05.2016 – 21.30 Uhr (bewölkt, trocken), Kontrollbegehung zur Sichtung und Erfassung
von Fledermäusen
→ Ergebnis: Es wurde eine überfliegende Zwergfledermaus zwischen den Altbäumen gesichtet.
Bei den Begehungen wurde festgestellt, dass potentielle Habitatstrukturen vorhanden sind; ob
sie für Fledermäuse bzw. Vögel als Quartier geeignet sind, konnte nicht abschließend ohne
technische Hilfsmittel geklärt werden. Das heißt, dass im Rahmen der Vor-Ort-Begutachtung
der Stufe 1 und der lückenhaften Datenlage zur Verbreitung der Arten keine ausreichende Einzelbewertung vorgenommen werden kann. Deshalb muss im Rahmen der Stufe II der ASP die
Bedeutung des vorhandenen Lebensraums
‚Alte Parkanlage mit Altbäumen und Anschluss an weiter nördlich
angrenzenden Altholzbestand (Friedhof) sowie östlich angrenzende
Freiflächen mit hohem Grünflächenanteil‘
für die Fledermaus- und Vogelarten verbindlich untersucht und bewertet werden.
Zu prüfende Säugetiere sind größtenteils Fledermausarten. Fledermäuse sind in erster Linie im
Bereich ihrer Sommer- und Winterquartiere empfindlich.
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de
Seite 5
ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich
Vorkommen der Fledermausarten Breitflügelfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Graues Langohr und Zwergfledermaus können - bedingt durch das Vorhandensein von entsprechenden Gehölzstrukturen und Altgehölzen - nicht ausgeschlossen werden (siehe Sichtbegehung).
Entsprechende Vorkommen von planungsrelevanten Vogelarten wie Waldkauz, Turteltaube und
Waldrohreule sind höchstwahrscheinlich mangels genügend vorhandener Nahrungshabitate
nicht zu erwarten, jedoch nicht 100-prozentig auszuschließen. Bei den Begehungen wurden
keine Artvorkommen gesichtet.
Eine Verschneidung der Liste planungsrelevanter Arten mit den im Plangebiet vorkommenden
Lebensraumstrukturen ergibt, dass für verschiedene, planungsrelevante Arten Vorkommen
nicht auszuschließen sind. Es sind jedoch großflächige Ausweichhabitate in der Umgebung vorhanden, so dass wahrscheinlich keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind.
Um jedoch eventuelle Beeinträchtigungen und ggf. Schadensbegrenzungen aufzuzeigen, muss
eine Art-zu-Art-Betrachtung im Rahmen der Stufe II der vertiefenden, artenschutzrechtlichen
Prüfung durchgeführt werden.
Alle weiteren gelisteten, planungsrelevanten Arten finden im Plangebiet keine zugesagten Biotope wie die Nähe zu Gewässern, landwirtschaftlichen Flächen und feuchtem offenen Grünland.
Baubedingt könnte es, je nach Baubeginn und –dauer, zu unterschiedlich starken Auswirkungen kommen; zum einen durch direkte Zerstörung der Nestbereiche auf Grund der Baufeldfreimachung, zum anderen durch Störungen des Brutablaufs auf Grund der Bautätigkeiten
(Baulärm, Bewegungsaktivitäten) in Nestnähe. Bei besonders störanfälligen Brutvogelarten ist
mit der Aufgabe der Bruten zu rechnen.
Anlage- und betriebsbedingt ist der Verlust oder die Entwertung von Brut- und Nahrungshabitaten durch Überbauung bzw. Vertreibungswirkungen denkbar.
Nicht alle diese Auswirkungen unterliegen dem Regelungsumfang des besonderen Artenschutzrechtes, da dieses nicht allumfassend durch eine Generalklausel das Verbreitungsgebiet, den
Lebensraum oder sämtliche Lebensstätten einer Tierart in die Verbotstatbestände einbezieht.
Alle im Umfeld des Standorts möglichen vorkommenden Vogelarten sind aufgrund ihres Status
als europäische Vogelarten nach Art. 1 EU-Vogelschutz-Richtlinie in ihrer Empfindlichkeit gegenüber dem geplanten Vorhaben zu betrachten.
3.
PROJEKTBEDINGTE EINWIRKUNGEN
3.1
Wirkfaktoren des Vorhabens
Folgende Wirkfaktoren des Vorhabens könnten möglicherweise zu Beeinträchtigungen der Tierund Pflanzenwelt führen:
Baubedingt: Lärm- und stoffliche Emissionen, Erschütterungen, Fällung der Gehölzhecke
und der Einzelbäume auch für die Randbereiche
Anlagebedingt: Flächeninanspruchnahme / Lebensraumverlust zu 100 %
Betriebsbedingt: Lichtemissionen, zusätzlicher Fahrzeugverkehr
3.2
Potenzielle artenschutzrechtliche Konflikte
Tötung von Individuen
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verbietet die Verletzung und Tötung aller besonders geschützten
Arten. Darunter fallen neben den genannten planungsrelevanten Arten auch alle europäischen
Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie (V-RL).
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de
Seite 6
ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich
Dieses Schutzgebot wird jedoch durch § 44 Abs. 5 BNatSchG für Eingriffe der Bauleitplanung
dahingehend eingeschränkt, dass der Verbotstatbestand dann nicht berührt ist, wenn eine Tötung von Individuen durch eine Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten verursacht wird und der Eingriff gleichzeitig unvermeidbar ist.
Bei der Begehung wurde keine der angesprochenen planungsrelevanten Arten gesichtet, jedoch ist davon auszugehen, dass der Geltungsbereich darüber hinaus als Jagd- und Nahrungsraum dient. Ebenso können Fledermaus-Quartiere (Baumhöhlen und -spalten) nicht endgültig
ausgeschlossen werden, so dass eine vertiefende artenschutzrechtlichen Prüfung der Stufe II
durchgeführt werden muss. Insbesondere ist ein detektor- und batcorderbasierendes Übernachtmonitoring nötig, da aufgrund der nachtaktiven Lebensweise der Fledermäuse ausschließlich eine Bestimmung und Kartierung per Sichtbeobachtung nicht möglich ist.
Störung von Individuen
§ 44 (1) 2 BNatSchG verbietet die erhebliche Störung planungsrelevanter Tierarten. Störungen
können bei Bauvorhaben z. B. durch Lärmemissionen, Erschütterungen, optische Effekte oder
auch Flächeninanspruchnahme verursacht werden.
Im vorliegenden Fall ist mit der Erfüllung des Verbotstatbestandes nicht zu rechnen, da davon
ausgegangen werden kann, dass die in der Tabelle aufgeführten Arten, die das Plangebiet als
potenzielle Nahrungs- bzw. Brutgäste aufsuchen könnten, aufgrund ihrer hohen Mobilität in der
Lage sind, sich ausreichend große und angrenzende artspezifische Ausweichlebensräume zu
erschließen.
Störintensive Effekte - z. B der Rodungs- und Fällarbeiten - treten bei Beachtung der Bauzeitenregelung (Rodung außerhalb der Brutzeit) zu wenig sensiblen Jahreszeiten auf und sind
daher ebenfalls nicht mit relevanten Auswirkungen verbunden.
Durch den anlagebedingten Verlust von potenziellen Nahrungs- und Bruthabitaten ist nicht mit
einer nachhaltigen Verschlechterung des Erhaltungszustandes der genannten Arten zu rechnen.
Beanspruchung von Niststätten
Niststätten europäischer Vogelarten gelten gem. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG als generell geschützt, wobei der Schutz von mehrjährigen genutzten Niststätten über das ganze Jahr besteht
(z. B. Baumhöhlen, Horste von Greifvögeln).
Bei den Sichtbegehungen im Rahmen der Stufe I wurden augenscheinlich Astlöcher, Baumspalten Rindenrisse als mögliche Niststätten gesichtet. Eine Berührung des Verbotstatbestandes ist
daher nicht absehbar und muss weiter im Rahmen der ASP II untersucht werden.
Vor allem durchziehende Arten und Überwinterer sowie gelegentliche Brutvögel und seltene
Gäste sind potenziell in der Lage, auf Flächen mit ähnlichen Lebensraumstrukturen im Umfeld
auszuweichen. Wie das Luftbild zeigt, bestehen im Umfeld außerhalb des Plangebietes in großem Umfang Flächen, die als Ausweichhabitate genutzt werden können.
Da der Erhaltungszustand bei den meisten planungsrelevanten Arten (Säugetiere / Fledermäuse) günstig ist, kann der Verlust von Astlöchern zugelassen werden, wenn direkte Störungen
durch die Wahl des Zeitpunktes der Rodung für die Errichtung des Wohngebiets mit sämtlichen
Vor- und Nebenarbeiten vermieden werden kann. Eine weitergehende Prüfung der Aufrechterhaltung der ökologischen Funktion eventuell betroffener Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist
jedoch in der Stufe II erforderlich.
Beanspruchung schützenswerter Pflanzenstandorte
Im Plangebiet wurden keine Standorte mit geschützten Artvorkommen festgestellt, die Erfüllung des Verbotstatbestandes gem. § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG ist daher nicht zu erwarten.
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de
Seite 7
ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich
Die Zugriffsverbote (§ 44 Abs.1 BNatSchG) für Vögel und Fledermäuse können ausgelöst werden, deshalb ist eine vertiefende Artenschutzprüfung der Stufe II im weiteren Planungsverfahren erforderlich.
Aufgrund der guten Herstellbarkeit der Habitate kann davon ausgegangen werden, dass für die
betroffenen Arten ein Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote durch festzulegende, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (vgl. § 44 Abs. 5 BNatSchG), die im Rahmen der
Stufe II exakt definiert und dokumentiert werden, vermeidbar ist.
3.3
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Die Umsetzung des Bebauungsplanes kann zu einer Entwertung des Gebiets, zum Verlust von
Brut- und Nahrungshabitaten und auch zu einer Gefährdung der Fledermaus- bzw. Vogelvorkommen führen. Derartige Beeinträchtigungen können mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen vermieden werden und somit artenschutzrechtliche Verbotsbestände ausschließen.
Bei Durchführung der Maßnahme sollten neben den in der ASP Stufe II festgesetzten Maßnahmen folgende Punkte berücksichtigt werden:
Prüfungen
Vor Beginn jeder Bautätigkeit (vor der Baufeldräumung und vor dem Entfernen von Vegetationsstrukturen) ist zu prüfen, ob Lebensstätten, für die ein Risiko der Verletzung artenschutzrechtlicher Bestimmungen besteht, von den Maßnahmen betroffen sind. Insbesondere ist im
Rahmen der Entnahme der Einzelbäume und Gehölzhecken in der Stufe II der artenschutzrechtlichen Untersuchung zu prüfen, ob Hinweise auf das Vorkommen für aufgeführte planungsrelevante Arten vorliegen.
Baubetrieb
Die Fällarbeiten und mögliche Baufeldfreimachungen sollten weder während der Winterruhe,
noch während der Reproduktionszeit erfolgen. Der beste Zeitpunkt, um direkte Störung zu
vermeiden, wäre im Oktober.
Darüber hinaus sind folgende Schutzziele / Pflegemaßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustands der vorhandenen Arten sinnvoll:
Strukturanreicherung im Rahmen der Neuplanung
Verbesserung von Nahrungsangeboten
Erhaltung und Entwicklung von Nahrungsflächen
Keine Kahlhiebe, Belassen einzelner Altgehölze
Teilw. Erhaltung und Entwicklung von lebensraumtypischen Biotopen
Eventuelle Umsiedlungsmaßnahmen
Falls im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung auf der Grundlage der Stufe II der ASP ein
Risiko der Verletzung artenschutzrechtlicher Bestimmungen festgestellt wird, sollten mögliche
Überlegungen einer Umsiedlung der entsprechenden Art vorgenommen werden.
Mögliche Maßnahmen sind so vorzunehmen, dass die ökologische Funktion der Lebensstätten
im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt.
Die Umsiedlung der betroffenen Arten kann, je nach Art und Fall, durch die Bereitstellung von
künstlichen Nisthilfen und Quartieren oder durch die Neuanlage von Grünstrukturen in der unmittelbaren Umgebung erfolgen.
Ausgleichs- und Projektmaßnahmen
Maßnahmen der Projektgestaltung mit Bezug zum Artenschutz sind insbesondere
die gute Durchgrünung der geplanten Baumaßnahme mit Einzelbäumen
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de
Seite 8
ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich
die Förderung des Fledermausschutzes beim Neubau von Gebäuden
die Berücksichtigung von Aspekten des Artenschutzes durch Schaffung geschlossener und
lockerer Gehölzflächen mit Baum- und Strauchanteil sowie einzelner Bäume I. und II. Ordnung aus Arten der potenziellen natürlichen Vegetation im Rahmen der Umsetzung der Planung. Aufgrund des vereinfachten Bauleitplanverfahrens nach § 13a BauGB müssen weitere, externe Ausgleichsmaßnahmen nicht erfolgen. Um die Bedeutung dieses ökologisch
wertvollen, innenstädtischen Freiraums zu unterstreichen sollten aus ökologischer und artenschutzrelevanter Sicht ein plangebietsbezogenes Erhaltungsgebot von markanten Altbäumen sowie weitere Baumpflanzungen als Ausgleich (intern und extern) - mit potenziellen
Nachpflanzungen bei entsprechenden Abgängen – plan- und baurechtlich angestrebt werden.
Die Gehölzentnahme bzw. Baufeldfreimachung muss außerhalb der Brutzeit, frühestens
aber Ende September bis Ende Februar vorgenommen werden (zwingend erforderlich).
Baumentnahme nur unter Kontrolle eines Biologen von der Krone abschnittsweise beginnend
4.
ZUSAMMENFASSUNG
Im Zuge der Planung für die Gebäudeentwicklung wurde der Bestand und die Raumnutzung
von gegenüber der Strukturveränderung als empfindlich geltenden Vogelarten sowie der Fledermäuse im April und Mai 2016erfasst.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch das Vorhaben z. Z. Beeinträchtigungen auf die
Lebensräume oder den Bestand der Fledermäuse und Vögel nicht auszuschließen sind. Auf
Grund der vorhandenen Datenlage zur Verbreitung der Arten können artenschutzrechtliche
Konflikte nicht vollständig ausgeschlossen werden. Um jedoch eventuelle Beeinträchtigungen
und ggf. Schadensbegrenzungen aufzuzeigen, muss eine Art-zu-Art-Betrachtung im Rahmen
der Stufe II der vertiefenden, artenschutzrechtlichen Prüfung durchgeführt werden.
Falls im Rahmen der vertiefenden Prüfung ein Risiko der Verletzung artenschutzrechtlicher
Bestimmungen festgestellt wird, müssen mögliche Überlegungen einer Umsiedlung der entsprechenden Art vorgenommen und in der ökologischen Baubegleitung festgelegt werden.
Insgesamt kommt die artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe I zu dem Ergebnis, dass keine
Tatbestandsmerkmale der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG beim Bau oder beim
Betrieb des geplanten Vorhabens erfüllt werden.
Einflussnahmen auf Habitatstrukturen sind jedoch nicht auszuschließen und sollten im Rahmen
des weiteren Risikomanagements und zur Festlegung eventuell vorgezogener Ausgleichmaßnahmen für das Plangebiet im Rahmen der Stufe II der Artenschutzprüfung vertiefend geprüft
werden.
Niederkrüchten, 04.08.2016
Dipl.-Ing. Joachim J. Scheller
Landschaftsarchitekt
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de
Seite 9
ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich
5.
LITERATURVERZEICHNIS
EU-Kommission, 2007: Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinien
Gellermann, M. (2007): Das besondere Artenschutzrecht in der kommunalen Bauleitplanung,
Natur und Recht 2007, 132 ff.
Kappes, Vermessungsbüro ÖBV (Sept. 2014): Bestandsplan Bäume
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen, Messtischblätter: http://www.naturschutzinformationennrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe
Information und Technik Nordrhein-Westfalen: http://www.geoserver.nrw.de
MBV & MKULNV (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben – Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft,
Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr (MBV) und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur-und Verbraucherschutz (MKULNV), 29 S.
MKUNLV (2007): Geschützte Arten in NRW – Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen,
Maßnahmen, Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur-und Verbraucherschutz (MUNLV),
260 S.
RoA Rongen Architekten GmbH (Stand: Offenlage 2016): B-Planentwurf
Stadt Jülich: Flächennutzungsplan
Straßen NRW (Hrsg.), 2006: Arbeitshilfe ‚Berücksichtigung besonders und streng geschützter Arten bei der Straßenplanung. Allg. Rundverfügung Nr. 5 des Geschäftsbereichs Planung v.
15.08.2006’
Topographisches Informationsmanagement NRW: http://www.tim-online.nrw.de
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de
Literaturverzeichnis
ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich
Anlage 1: Fotodokumentation der Sichtbegehung v. 04.04.2016
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de
Anl. 1 - Fotodokumentation
ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de
Anl. 1 - Fotodokumentation
ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich
Anlage 2: Protokoll der Artenschutzprüfung gemäß Anlage 2 (MBV 2010)
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de
Anl. 2 - Protokoll Artenschutzprüfung
ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de
Anl. 2 - Protokoll Artenschutzprüfung
ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich
Anlage 3: Eingriffsbilanzierung
A. Ausgangszustand
1
2
Code
Biotoptyp
4.8
Park mit altem Baumbestand
Summe
3
4
5
6
7
Flächenwer
GesamtFläche in
Gesamtwert
Grundwer
t
(Sp 3
korrekturfakto
m² (3.324
(Sp 4 x Sp 5)
tA
x Sp 6)
r
m²)
3.324
6
1
6
19.944
3.324
19.944
B. Planungszustand
1
2
Code
Biotoptyp
1.1
1.1
4.3
4.7
Versiegelte Fläche
Versiegelte Fläche (Verkehrsfläche)
Zier.- und Nutzgarten
Private Grünfläche (parkartiger
Garten)
Summe
C. Differenzwert B - A:
3
4
5
6
7
Flächenwer
GesamtFläche in
Gesamtwert
Grundwer
t
(Sp 3
korrekturfakto
m² (3.324
(Sp 4 x Sp 5)
t P
x Sp 6)
r
m²)
1.156
0
1
0
0
370
0
1
0
0
770
2
1
2
1.540
1.028
4
1
4
4.112
3.324
5.652
-14.292
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de
Anl. 3 - Eingriffsbilanzierung