Daten
Kommune
Jülich
Größe
705 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 5 zur Vorlagen-Nr. 375 / 2017
TEIL B
UMWELTBERICHT
zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“
in Jülich
Gemarkung Jülich, Flur 23, Flurstück 99
(Abb. 1: Lage im Raum)
Stand: 04.08.2016
Umweltbericht
zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS
1.
EINLEITUNG
1.1
1.2
1.3
Planungsanlass und Kurzdarstellung des B-Plans
Beschreibung des Standorts
Ziele des Umweltschutzes
2.
BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN NACH § 2
ABS. 4 NR. 1 BAUGB
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.1.4
2.1.5
2.1.6
2.1.7
2.1.8
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
Schutzgüter
Schutzgut Mensch
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Schutzgut Boden
Schutzgut Wasser
Schutzgut Klima / Luft
Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern
Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Maßnahme
Prognose des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Maßnahme
Verminderungs- und Schutzmaßnahmen
Ausgleichsmaßnahmen
Umweltüberwachung
Darstellung der Verfahren bei der Umweltprüfung
3.
ZUSAMMENFASSUNG
4.
LITERATUR
ANHANG
Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 - 44, Fax: - 45, mail@planungsgruppe-scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
Inhaltsverzeichnis
Umweltbericht
zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich
1.
EINLEITUNG
1.1
Planungsanlass und Kurzdarstellung des B-Plans
Im Rahmen der Aufstellung des B-Plans N. A 17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich wird durch
die Stadt Jülich ein vereinfachtes Bauleitplanungsverfahren im Rahmen der Innenentwicklung
nach § 13a BauGB durchgeführt.
(Abb. 2: B-Plan)
Der Bebauungsplan A 17 I „Westlich der Zitadelle I" sieht die Umwandlung des ehemaligen
Friedhofs mit seinen Altbaumstrukturen als großflächige Mischgebietsflächen, Verkehrsflächen
und private Grünflächen vor.
Das Plangebiet liegt in der Nähe der Zitadelle I, östlich des Kreuzungsbereichs Linnicher Straße
(L 253) und Düsseldorfer Straße / Probst-Bechte-Platz.
An das Plangebiet grenzen an:
im
im
im
im
Norden der vorhandene Friedhof,
Osten Sport-, Spiel- und Freiflächen, sowie im Weiteren das Kulturdenkmal Zitadelle I,
Westen die Verkehrsflächen (Fußweg, Bereiche für ruhenden und fließenden Verkehr),
Süden Bebauung mit angrenzenden Straßen und Parkanlagen.
Das Gelände ist relativ eben mit einer Geländehöhe von ca. 80,00 m üNHN. Es umfasst eine
Fläche von 3.324 m².
Das Plangebiet wird im Kernbereich entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB mit einer Größe von
1.926 m² als Mischgebietsfläche mit IV Vollgeschossen innerhalb der Baugrenzen ausgewiesen.
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Umweltbericht
zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich
Maximale Gebäudehöhen von 94,00 m ü. NHN (ca. 14,00 m über der vorhandenen Geländehöhe) sind zulässig.
Im Zufahrtsbereich vom Probst-Bechte-Platz bzw. der Linnicher Straße sind entsprechend § 9
Abs. 1 Nr. 11 BauGB Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung – verkehrsberuhigter
Bereich – mit einer Größe von 370 m² festgelegt. Das nördliche Plangebiet mit einer Flächengröße von 1.028 m² wird als private Grünfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB gesichert.
Als Nutzung ist der Neubau eines Verwaltungsgebäudes für den Kirchenkreis Jülich vorgesehen.
Anfallendes, unbelastetes Niederschlagswasser der bebauten und befestigten Grundstücksflächen sowie der Verkehrsflächen wird versickert.
Erhaltungsgebote für vorhandene Altbäume sind nach heutigem Planungsstand nicht vorgesehen.
1.2
Beschreibung des Standorts
Die Plangebietsübersicht bzw. Grundstruktur wird in den nachfolgenden Abbildungen 3 und 4
dargestellt:
(Abb. 3: Bestand und Auflistung zum Bestand Bäume lt. Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Kappes 01.03.2016)
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(Abb. 4: Bestand Luftbild)
Raum- und strukturbestimmend ist die ehemalige Friedhofsnutzung mit ihren charaktervollen
Altbaumbeständen (Stammumfänge zwischen 1,80 und 3,00 m) aus vorwiegend Linden, Kastanien und Ahorn als reliktartige Baumalleen.
Zur Linnicher Straße entlang der vorhandenen Mauer ist eine Säulenhainbuchenreihe (mittleres
Baumholz) raumbestimmend. Im Übergang zum nördlich angrenzenden Friedhof prägen Altbäume aus Kastanien, Linden und Eichen das Plangebiet. Die bodendeckenden Flächen bestehen aus extensiven Rasenflächen (ehem. Grablegeflächen), wassergebundenen Wegeflächen
mit vereinzelten Gedenksteinen und –malen. Gehölzgruppen ehemaliger Gräberflächen aus Taxus, Rhododendron und Thuja in Arten unterstreichen diesen brach liegenden, extensiven
Park-Charakter.
Diese strukturgebenden Elemente mit ihrem hohen ökologischen und stadtbildprägenden Wert
gehen im Rahmen der Umsetzung des B-Plans größtenteils verloren. Jedoch werden im Bereich
des nördlichen Grundstücks mit einer Flächengröße von 1.028 m² durch die bauleitplanerischen Festsetzungen auf einer privaten Grünfläche Altbäume in ihrem Bestand gesichert.
Aufgrund der Altersstruktur der Bäume und Gehölze sowie der Zusammensetzung von offenen
und geschlossenen Gehölzflächen zeichnet sich das Plangebiet durch einen hohen ökologischen
Wert aus.
Vorkommen von planungsrelevanten Arten können laut ASP I nicht ausgeschlossen werden.
Im Falle der Verwirklichung der vorliegenden Planung des Bebauungsplans ist der Erhalt der o.
a. Strukturen in vielen Bereichen nicht mehr möglich. Das heißt, potentielle Habitatstrukturen
für planungsrelevante, faunistische Arten würden bei der Umsetzung des B-Plans teilweise zerstört bzw. verloren gehen.
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Umweltbericht
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1.3
Ziele des Umweltschutzes
Das prioritäre Ziel ist, Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu
schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass
1.
2.
3.
4.
die
die
die
die
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
Nutzungsfähigkeit der Naturgüter
Pflanzen- und Tierwelt sowie
Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft
als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und
Landschaft nachhaltig gesichert sind (§ 1 Abs. 1 BNatSchG).
Um die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege zu sichern und zu verbessern, müssen
die Eingriffe in Natur und Landschaft in ihrer Art, ihrem Umfang und dem zeitlichen Ablauf in
einem Umweltbericht dargestellt werden. Weiterhin beinhaltet dieser Bericht, der Bestandteil
der Bebauungsplanbegründung ist, die Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und ggf.
zum Ausgleich der Eingriffsfolgen entsprechend §§ 19, 20, 21 BNatSchG i. V. m. § 1a BauGB.
Der Bundesgesetzgeber hat bei der Umsetzung der europarechtlichen Anforderungen an die
Umweltprüfung im Bauleitplanverfahren den Umweltbericht als eigenständigen Teil der Planbegründung installiert, in dem die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes nach
§ 2 Abs. 4 und nach § 2a BauGB zu beschreiben sind.
Er beschreibt die Funktionen der Schutzgüter
Pflanzen und Tiere
Boden
Wasser
Klima / Luft
Stadt- und Landschaftsbild
Mensch
Kultur- und Sachgüter
und bewertet diese hinsichtlich ihrer Erheblichkeit der Umweltauswirkungen gegenüber den zu
erwartenden bau-, anlagen- und betriebsbedingten Veränderungen.
Sowohl die Bewertung des Istzustands, als auch die Beschreibung und Bewertung der Projektauswirkungen erfolgt gemäß der ökologischen Risikoanalyse zunächst in verbal-argumentativer
Form. Die ausführende Grundlagenanalyse und Darstellung der Lebensraumbedeutung erlaubt
es, die geplante Maßnahme logisch, nachvollziehbar und unter Berücksichtigung der ökologischen Wechselbeziehungen zu bewerten.
Innerhalb der Gesetze und Fachplanungen sind für die Belange des Umweltschutzes allgemeine
Grundsätze und Ziele formuliert, die im Umweltbericht zu berücksichtigen sind. Bei den einzelnen Umweltbelangen hinsichtlich der Schutzbetrachtung werden die maßgeblichen Ziele für
den Umweltschutz erläutert. Bezüglich der vorliegenden Fachplanungen sind für das Plangebiet
folgende Ergebnisse festzuhalten:
Regionalplan:
Laut Darstellung des Gebietsentwicklungsplans der Bezirksregierung Köln – Teilabschnitt Region Aachen Blatt L 5104 – liegt das Plangebiet im ASB (Allgemeiner Siedlungsbereich)
Flächennutzungsplan und vorhandenes Planungsrecht
Gemäß FNP-Ausweisung ist das Plangebiet eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung ‚Friedhof‘.
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Naturschutzgebiete:
Das Plangebiet weist keine entsprechenden Schutzausweisungen auf.
Landschaftsschutzgebiete:
Das Plangebiet weist keine entsprechenden Schutzausweisungen auf.
Denkmalbereich:
Das Plangebiet gehört zum Denkmalbereich Nr. 1 „Renaissance – Stadtgrundriss mit Befestigungswerken und Wallanlagen“ der Stadt Jülich gem. § 5 DSchG für das Land NordrheinWestfalen vom 25.03.1993.
Geschützter Landschaftsbestandteil
Entsprechende Schutzausweisungen liegen nicht vor.
Natura 2000:
Entsprechende Schutzausweisungen liegen nicht vor.
Biotopkataster des LANUV:
Entsprechende Schutzausweisungen liegen nicht vor.
Wasserschutzgebiete:
Entsprechende Schutzausweisungen liegen nicht vor.
Überschwemmungsgebiet:
Entsprechende Schutzausweisungen liegen nicht vor.
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2.
BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN NACH
§ 2 ABS. 4 NR. 1 BAUGB
Umweltauswirkungen können sich grundsätzlich auf alle Schutzgüter erstrecken. Dabei sind
nach § 1 Abs. 6 Nr. 7a, c u. d BauGB neben den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser,
Luft und Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen, die Landschaft, die biologische Vielfalt, der Mensch, seine Gesundheit und die Bevölkerung insgesamt, die Kultur- und sonstigen
Sachgüter, auch die sonstigen Belange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 b, e-i BauGB und nach § 1a Abs.
2 u. 3 BauGB zu untersuchen.
Erfasst werden die Auswirkungen der Veränderungen durch den Bebauungsplan auf die
Schutzgüter. Dabei werden die zu erwartenden Beeinträchtigungen und Belastungen, aber
auch Entlastungswirkungen, aufgezeigt.
Beeinträchtigungen werden unterschieden nach:
Baubedingten Wirkungen, hervorgerufen durch vorhandene Infrastrukturen sowie durch
die Herstellung von Infrastrukturen mit entsprechenden Baustellentätigkeiten (meist
vorübergehend)
Anlagebedingten Wirkungen durch die Errichtung der Infrastrukturanlagen (meist dauerhaft)
Betriebsbedingten Wirkungen, die durch die Nutzung des Verwaltungsgebäudes entstehen (meist dauerhaft)
2.1
Schutzgüter
2.1.1 Schutzgut Mensch
Beschreibung
Das Plangebiet als ehemaliges Friedhofsgelände besteht - neben den mit Respekt zu würdigenden Grablegeflächen einschl. entsprechender, teils noch vorhandener Gedenksteine - aus
raum- und stadtbildprägenden Altbäumen.
Kleinräumige Untergehölzstrukturen ehemaliger Gräberflächen aus Ziergehölzen mit Wildgrasflächen und wassergebundenen Wegeflächen ergänzen die brachgefallene Struktur des Untersuchungsraums.
Auswirkungen
Das geplante Vorhaben hat folgende mögliche bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch:
Auslösender Wirkfaktor
Baubedingte Wirkungen
Bauzeitliche Schallemission, Stäube
Anlagebedingte Wirkungen
Umwandlung von vorhandenen, brach gefallenen Friedhofsflächen in Gebäudeflächen,
Verkehrswege und Grünflächen
Betriebsbedingte Wirkungen
Erschließung des Verwaltungsgebäudes, höheres Verkehrsaufkommen
Auswirkungen auf das Schutzgut
Beeinträchtigung der Wohn- und Erholungsfunktionen
angrenzender Wohnbebauung
Veränderung der vorhandenen Wohnqualität durch
Schaffung neuer Bauflächen, Entfernung von öffentlich
zugänglichen Grünflächen
Veränderung der vorhandenen Wohnqualität durch
Verdichtung und Nichtbetretbarkeit ehemaliger, öffentlicher Grünflächen
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Die Veränderungen und visuellen Beeinträchtigungen für die angrenzenden, vorhandenen
Wohnfunktionen gegenüber der heutigen Situation sind daher erheblich. Gemindert werden
kann die Belastung dadurch, dass im nördlichen B-Plangebiet – welches als private Grünfläche
ausgewiesen wird – einige, vorhandene Altbäume erhalten bleiben, um die Neubaumaßnahme
in das vorhandene, städtebauliche Umfeld zu integrieren.
Die grundsätzliche Erholungsfunktion der vorhandenen Grünfläche geht verloren, kann aber
durch die angrenzenden, vorhandenen Grünflächen kompensiert werden. Eine grundsätzliche
Beeinträchtigung ist daher nicht zu erwarten.
Die visuellen Veränderungen der Umwandlung einer parkartigen Grünfläche in eine Mischgebietsfläche sind für die Anwohner und Nutzer dieses Stadtquartiers als hoch einzustufen.
Ergebnis
Im Hinblick auf das Schutzgut Mensch sind baubedingt gegenüber der heutigen Nutzung der
Flächen temporäre, mittlere Auswirkungen zu erwarten.
Betriebs- und anlagebedingt ergeben sich durch zusätzliches Verkehrsaufkommen und visuelle
Veränderungen erhebliche Auswirkungen. Diese können durch detailliert abgestimmte Vermeidungs- und Erhaltungsmaßnahmen (Erhaltungsgebot für Altbäume, Neupflanzungsgebote für
Bäume auf den ausgewiesenen Misch- und Verkehrsflächen) größtenteils gemindert werden.
2.1.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere
Beschreibung
Unter der Leistungsfähigkeit von Biotopen wird in erster Linie ihre Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere bzw. für den Arten- und Biotopschutz verstanden. Dabei sind nicht
nur der aktuelle Wert zu berücksichtigen, sondern auch die Entwicklungsmöglichkeiten des Biotops. Über diese Funktionen hinaus treten folgende Wechselwirkungen auf:
Stabilisierung des Bodens durch Wurzelwerk
Rückhaltung von Wasser (Speichervermögen, Verdunstung)
Beeinflussung des Klimas (Luftfeuchtigkeit, Sonneneinstrahlung, Windgeschwindigkeit
etc.)
Luftreinigung
Landschaftsästhetische Wirkung (Landschaftsbild)
Als hochwertig werden naturnahe bzw. bedingt naturnahe Biotope eingestuft. Auch Biotope auf
seltenen Sonderstandorten sind als hochwertig anzusehen. Im Allgemeinen sinkt die Wertigkeit
mit der Zunahme der menschlichen Beeinflussung des Standorts durch z. B. bauliche Nutzung,
Zerschneidung von Lebensräumen, Beeinträchtigung durch Lärm etc.
Die Leistungsfähigkeit der Biotope im Kernuntersuchungsraum weist, vor allem aufgrund der
Strukturierung, eine hohe Bedeutung auf. Die Empfindlichkeit korrespondiert mit der Leistungsfähigkeit und wird daher ebenfalls als hoch bewertet.
Die Informationsbasis für die Bestandsbewertung bilden – neben dem durch das Büro Kappas
erstellten Vermessungsplan mit dem Bestand an Altbäumen – die eigene Erhebungen aus dem
Frühjahr 2015 (unbelaubter Zustand; s. ASP I), die Begehungen in den Monaten April und Mai
2016 sowie die Ergebnisse der ASP I (= Artenschutzrechtliche Vorprüfung der Stufe I).
Aufgrund der Altersstruktur der vorhandenen Bäume und Gehölze sowie der Zusammensetzung von kleinen offenen und großen geschlossenen Baum- und Gehölzflächen können Vorkommen von geeigneten Bruthabitaten, Winterquartieren und Wochenstuben für planungsrelevante, faunistische Arten nicht ausgeschlossen werden (Baumhöhlen, Stammrisse, Einfluglöcher in Gebäuden).
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Die z. T. geschlossenen Strukturen können für Vögel und Kleinsäuger Unterschlupf, Brut- und
Nahrungshabitate sein. Insbesondere in Verbindung mit den nördlich und östlich angrenzenden
offenen und geschlossenen Grünflächen hat diese brach gefallene Friedhofsfläche eine besondere, ökologische Bedeutung.
Auswirkungen
Das geplante Vorhaben hat folgende mögliche bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen:
Auslösender Wirkfaktor
Baubedingte Wirkungen
Bauzeitliche Schallemission
Anlagebedingte Wirkungen
Flächeninanspruchnahme durch Bebauung
Betriebsbedingte Wirkungen
Schallemissionen durch erhöhtes Verkehrsaufkommen und Nutzung der ehemaligen
Parkfläche als Baufläche
Auswirkungen auf das Schutzgut
Temporäre Funktionsbeeinträchtigung von Lebensräumen
Funktionsbeeinträchtigungen durch Veränderung der
Standortfaktoren für Vegetation und Tiere
Funktionsbeeinträchtigung von Lebensräumen
Im Falle der Verwirklichung der vorliegenden Planung des Bebauungsplans ist der Erhalt der o.
a. Strukturen in vielen Bereichen nicht mehr möglich, d. h. potentielle Habitatstrukturen für
planungsrelevante, faunistische Arten würden bei der Umsetzung des B-Plans zerstört bzw.
verloren gehen.
Besonderes Gefahrenpotential für floristische Elemente ist auszuschließen.
Ergebnis der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung (Stufe I; s. Anl. 1):
Im Zuge der Planung für die Mischgebietsentwicklung wurde der Bestand und die Raumnutzung von gegenüber der Strukturveränderung als empfindlich geltenden Vogelarten sowie der
Fledermäuse erfasst.
Zusammenfassend wurde festgestellt, dass durch das Vorhaben z. Z. Beeinträchtigungen auf
die Lebensräume oder den Bestand der Fledermäuse und Vögel nicht auszuschließen sind. Auf
Grund der vorhandenen Datenlage zur Verbreitung der Arten können artenschutzrechtliche
Konflikte nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Grundsätzlich ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt festzustellen, dass - bedingt durch das Vorhandensein von genügend Ausweichhabitaten im Umfeld des B-Plangebiets - Tatbestandsmerkmale der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG durch nachfolgende Empfehlungen wie
Baufeldräumung entsprechend der Schonzeit nach § 64 Abs. 1 LG NRW bis zum 28. Februar bzw. ab 1. Oktober eines jeden Jahres
Begleitung der Baufeldräumung (vor dem Fällen der Bäume); d. h. Prüfung durch einen
Biologen, ob artenschutzrechtliche Konflikte auftreten
Vornahme entsprechender Umsetzungsmaßnahmen beim Auffinden planungsrelevanter
Arten
Durchführung der Baumfällung erst nach der Freigabe durch die Biologen
ausgeschlossen werden können.
Ergebnis
Für das Schutzgut Tiere und Pflanzen können Konflikte durch die Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahme sowie optische und akustische Emissionen bzw. Störungen entstehen.
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Durch die Neuanlage von Bauflächen ist mit Beeinträchtigungen zu rechnen, diese sind jedoch
durch entsprechende Empfehlungen kompensierbar.
2.1.3 Schutzgut Boden
Beschreibung:
Grundlage für die Darstellung ist die Bodenkarte Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1 : 50.000
Blatt L 5104. Die Bodenkarte gibt lediglich den ursprünglichen Zustand wieder, der durch
menschliche Aktivitäten verändert sein kann.
Ergänzend für die Bewertung wurde die Karte der schutzwürdigen Böden in NRW des Geologischen Dienstes herangezogen. Alle Böden werden hierbei hinsichtlich ihrer natürlichen Bodenfunktionen und der Archivfunktion in Abhängigkeit vom Grad der Funktionserfüllung in drei
Stufen bewertet. Die hier bewerteten Bodenfunktionen setzen naturnahe, wenig überprägte
Böden voraus, während für die Nutzungsfunktionen durch menschliche Eingriffe die Böden nutzungsspezifisch optimiert und darüber hinaus für Siedlung, Industrie und Verkehr versiegelt
bzw. als Rohstofflagerstätte verbraucht werden.
Im Plangebiet liegt gemäß Sachdaten-Abfrage der webbasierenden Bodenkarte im Bearbeitungsmaßstab 1 : 50.000 des Geologischen Dienstes NRW „Typische Para-Braunerde“ vor:
Bodentyp / Ausgangsmaterial
Bodenart
Bodeneinheit
Bodenwertzahlen
Schutzwürdigkeit
Durchwurzelungstiefe (dm)
Erodierbarkeit
Nutzbare Feldkapazität (mm)
Feldkapazität (mm)
Luftkapazität (mm)
Kationenaustauschkapazität (mol/m²)
Gesättigte Wasserleitfähigkeit (cm/d)
Kapillare Aufstiegsrate
Grenzflurabstand (dm)
Versickerungseignung
Ökologische Feuchtstufe
Gesamtfilterfähigkeit
Typische Para-Braunerde
schluffiger Lehm, humos
L 5104 / L351
70 - 90
besonders schutzwürdig und fruchtbar
11 (sehr hoch)
0,44 (hoch)
215 (sehr hoch)
402 (hoch)
93 (mittel)
312 (hoch)
50 (hoch)
0 (ohne)
16 (sehr hoch)
bedingt geeignet
sehr frisch
hoch
Das Vorkommen des angetroffenen Bodentyps Para-Braunerde im Plangebiet ist als häufig zu
bezeichnen.
Natürliche, unbeeinflusste Para-Braunerde-Böden kommen aufgrund der beschriebenen
menschlichen Nutzung im Plangebiet nicht mehr vor. Die Bodengüte zeigt hohe Werte, die Filtereigenschaften sind von hoher Ausprägung. Laut Aussage der Karte der schutzwürdigen Böden des Geologischen Dienstes NRW sind diese Böden als besonders schutzwürdig eingestuft.
Der Boden zeichnet sich durch mittlere Druckempfindlichkeit aus. Der aktuelle Versiegelungsgrad der Plangebietsfläche ist gering.
Auswirkungen
Das geplante Vorhaben hat folgende mögliche bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Boden:
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Auslösender Wirkfaktor
Baubedingte Wirkungen
Temporäre Flächeninanspruchnahme
Temporäre Stoffeinträge
Anlagebedingte Wirkungen
Erhöhung des Versiegelungsgrads - Gebäude
Betriebsbedingte Wirkungen
Stoffeinträge
Auswirkungen auf das Schutzgut
Beeinträchtigung der Bodenfunktionen durch Versiegelung und Aufschüttung
Beeinträchtigung der Bodenlebewelt und der Filterund Pufferfunktion von Böden
Verlust von Bodenfunktion, Verlust von bedingt naturnahen Böden, Beeinträchtigung der Filter- und Pufferfunktion durch Anfüllung und Versiegelung
nicht vorhanden
Anlagebedingt ist der wesentliche Eingriff in den Bodenhaushalt die Flächenversiegelung. Der
Verlust von Boden ist erheblich und nachhaltig:
Böden sind nicht vermehrbar und nicht wieder herstellbar.
Böden weisen komplexe dynamische Wirkungsgefüge auf.
Böden sind nicht beliebig manipulierbar.
Bedingt durch die hohe Bedeutung der Böden im Untersuchungsgebiet ist der Konflikt theoretisch als hoch zu bewerten, da durch die Versiegelung auch die Grundwasserneubildung betroffen ist. Hinsichtlich der weiteren Bodenfunktionen wie Ertragsfähigkeit und biotische Lebensraumfunktion sind nur geringe Konflikte durch das Bauvorhaben zu erwarten, da anthropogene
Einflüsse und die bisherigen Nutzung als Friedhof diese Funktionen eingeschränkt haben. Insbesondere sind durch die Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs Bombentrichter mit Verfüllungen aus Trümmerschuttablagerungen – z. T. mit belasteten Stoffen – im Plangebiet vorhanden.
Ergebnis:
Planbedingt ist der wesentliche Eingriff die Versiegelung durch Bebauung und Erschließung.
Hinsichtlich seiner Druckempfindlichkeit wird hier und in den unmittelbar angrenzenden Flächen der Boden zerstört und belastet.
Der Verlust von schutzwürdigem Boden ist irreversibel, erheblich und nachhaltig. Aufgrund der
hohen Bedeutung des Schutzgutes ‚Boden’ sind für diesen Teilbereich durch bereits vorhandene Einflüsse mittlere Umweltauswirkungen zu erwarten.
2.1.4 Schutzgut Wasser
Beschreibung:
Wasser erfüllt im Naturhaushalt vielfältige Funktionen:
Trink- und Brauchwasser
Lebensraum für Pflanzen und Tiere
Regulationsfunktion (Verdünnung und Selbstreinigung von Abwasser)
Wohn- und Erholungsqualität
Klimatischer Wirkfaktor
Es wird bei der Beschreibung und Beurteilung zwischen Oberflächengewässern und Grundwasser unterschieden:
Oberflächengewässer
Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine Oberflächengewässer. Im Untersuchungsraum liegen keinerlei wasserrechtliche Schutzzonen vor.
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Grundwasser
Das Grundwasser ist Wasser, das die Hohlräume der Erde zusammenhängend ausfüllt und nur
der Schwere (hydrostatischer Druck) unterliegt. Seine Neubildung hängt stark von klimatischen, Boden- und Nutzungsfaktoren ab. Das Grundwasser ist Hauptquelle für Trink- und
Brauchwasser.
Bei der Bildung von Grundwasser versickert Niederschlagswasser über durchlässige Bodenschichten, um sich in mehr oder weniger großer Tiefe über einer undurchlässigen Schicht zu
stauen. Der Abstand zwischen dieser wasserleitenden Schicht und der Erdoberfläche wird als
Grundwasserflurabstand bezeichnet.
Maßgeblich für die Bedeutung eines Bereichs für die Grundwasserneubildung ist der Durchlässigkeitskoeffizient des anstehenden Bodens. Im Untersuchungsgebiet weisen die natürlich entstandenen Böden eine mittlere bis hohe Bedeutung für die Grundwasserneubildung auf.
Die Empfindlichkeit des Grundwassers besteht vor allen Dingen hinsichtlich der Verschmutzung und der Verminderung der Grundwasserneubildung. Die Empfindlichkeit gegenüber Verschmutzung steigt mit abnehmender Überdeckung der grundwasserleitenden Schichten.
Der Grundwasserflurabstand für das Plangebiet beträgt 3,50 – 4,00 m.
Im Einflussbereich der Sümpfungen für die Braunkohlentagebaue sind Absenkungen und später Anstiege in oberen und in tieferen Grundwasserleitern zu erwarten.
Auswirkungen:
Demzufolge hat das geplante Bauvorhaben folgende mögliche bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser:
Auslösender Wirkfaktor
Baubedingte Wirkungen
Temporäre Wasserhaltung
Anlagebedingte Wirkungen
Erhöhung des Versiegelungsgrads
Betriebsbedingte Wirkungen
Stoffeinträge
Auswirkungen auf das Schutzgut
Temporäre Beeinträchtigung des Grundwasserhaushalts durch kleinräumige Absenkung
Verlust von Grundwasserneubildung durch Überbauung; unbelastetes Oberflächenwasser wird versickert
nicht zu erwarten
Ergebnis:
Durch die Überbauung und Versiegelung gehen wasserdurchlässige Bodenschichten verloren,
so dass die Grundwasserneubildung verringert und der Oberflächenabfluss erhöht wird. Um
diese negative Einflussnahme auf die Grundwasserneubildung zu verbessern, ist es unbedingt
erforderlich, das anfallende, unbelastete Oberflächenwasser der Dachflächen über eine belebte
Bodenschicht in der privaten Grünfläche zu versickern.
Baubedingte Beeinträchtigungen des Grundwassers wie z. B. durch Anschnitt des Grundwasserkörpers oder Grundwasserabsenkung werden ausgeschlossen, da die Anlage von tiefgründigen Baukörpern nicht vorgesehen ist.
Durch den hohen Versiegelungsgrad des B-Plangebiets werden die Grundwasserfunktionen erheblich gestört. Die noch zu prüfende Versickerung des anfallenden, unbelasteten Oberflächenwassers von Dächern und befestigten Flächen über die belebte Bodenschicht im Bereich
der privaten Grünfläche mindert die Erheblichkeit der Umweltauswirkungen auf das Schutzgut
Wasser.
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2.1.5 Schutzgut Klima / Luft
Beschreibung:
Der Planungsraum gehört zum atlantisch-ozeanisch geprägten Raum. Er ist durch hohe jährliche Niederschläge mit einem Maximum im Winter gekennzeichnet.
Das Klimapotenzial im Plangebiet ist als mittel bis gut zu bezeichnen, da die vorhandenen
Grün-, Gehölz- und Baumflächen positiv ausgleichend auf das Siedlungsklima wirken. Die angrenzenden Wohngebiete werden gut durchlüftet; Wärmeisolationen werden durch den Luftaustausch der guten Baum-Bio-Kleinklima reduziert.
Im Hinblick auf das Klimapotenzial treten keine Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung auf, wie z. B. Flurwindsysteme (thermische Ausgleichswinde) und Immissionsschutzflächen oder Extremstandorte auf exponierten Lagen.
Die Bedeutung des Schutzgutes Klima wird an den folgenden Funktionen gemessen:
Produktion und Transport von Frisch- und Kaltluft
Verbesserung des Luftaustausches
Temperaturminderung und Temperaturausgleich
Windschutz
Verdünnung oder Abbau von Luftverunreinigungen (z. B. Staubfilterung, Aufnahme von
Schadstoffen; insbesondere durch Vegetationsbestände)
Geringe Vorbelastungen der Klimafunktion bestehen durch Immissionen aus den vorhandenen, angrenzenden Straßen.
Auswirkungen:
Das geplante Vorhaben hat folgende mögliche bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft:
Auslösender Wirkfaktor
Baubedingte Wirkungen
Temporäre Staub-, Schall- und Schadstoffemissionen
Anlagebedingte Wirkungen
Erhöhung des Versiegelungsgrads
Betriebsbedingte Wirkungen
Staub-, Schall- und Schadstoffemissionen
Auswirkungen auf das Schutzgut
Temporäre Beeinträchtigung der Lufthygiene für die
angrenzenden Wohngebiete
Verlust von Freiflächen mit klimaausgleichenden und
lufthygienischen Funktionen
Leichte Erhöhung der Schallemission durch erhöhtes
Verkehrsaufkommen
Das geplante Bauvorhaben wird kleinräumig zu einer lokal klimatischen Veränderung führen.
Die Belastung betrifft sowohl das Gebiet selbst, als auch die benachbarten Wohngebiete.
Im Vergleich mit unversiegelten Böden ist die Wärmespeicherkapazität versiegelter Flächen
höher, Niederschläge fließen schneller ab bzw. verdunsten. Kleinräumig führt dies zur
Erwärmung der bodennahen Luftschichten sowie zur Minderung der klimatischen Entlastung,
die das unbebaute Gebiet auf die umgebenden Wohngebiete ausübt.
Aufgrund der Überbauung kommt es zu einer stärkeren Aufwärmung des Gebiets im Vergleich
zur vorher unbebauten Fläche.
Ergebnis:
Die Luftfeuchtigkeit sowie die Verdunstungsrate im Plangebiet werden durch die Überbauung
reduziert. Verluste von Gehölzen dürften zu einer Zunahme der Windintensität im Plangebiet
führen. Der klimatische Wirkungsraum wird lokal verschoben. Diese Veränderungen betreffen
lediglich das lokale Klima des Plangebiets. Darüber hinaus auftretende klimatische Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
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Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 - 44, Fax: - 45, mail@planungsgruppe-scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
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Daher wird der Konflikt für das Schutzgut Klima als gering bis mittel eingestuft. Kleinräumig
werden sich die festzusetzenden und zu erhaltenden Bepflanzungen (Bäume) positiv auf das
Kleinklima auswirken und kurzfristig auftretende Veränderungen kompensieren.
2.1.6 Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild
Beschreibung:
Maßgeblich für die Bewertung des Stadt- und Landschaftsbilds ist das ästhetische Empfinden
des Menschen. Im Allgemeinen werden naturnahe, vielfältige Lebensräume als angenehm
empfunden. Wichtige Kriterien sind aber auch besondere Eigenarten bzw. die Identität eines
Raums. Die Funktionen des Landschaftsbilds sind damit eng mit den Funktionen ‚Erholung’ sowie ‚Pflanzen und Tiere’ verknüpft.
Das Stadt- und Landschaftsbild des Untersuchungsgebiets und seiner Umgebung wird durch
das ebene Relief sowie das anthropogen entstandene, brach gefallene Friedhofsgelände mit
seinen Altholzbeständen geprägt. Es wird ergänzt durch:
Lärm- und Schadstoffbelastungen durch vorhandenen Verkehr der Linnicher Straße
Bereits vorhandene Baukörper und sonstige anthropogene, raumwirksame Strukturen
Altgehölze und Übergänge zu den östlich angrenzenden Freiraumstrukturen der Zitadelle
Die Empfindlichkeit des Stadt- und Landschaftsbilds korrespondiert mit der Bebauung. Daher
sind im Allgemeinen „naturnahe“ Bereiche als empfindlich einzustufen.
Auswirkungen:
Das geplante Vorhaben hat folgende mögliche bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild:
Auslösender Wirkfaktor
Baubedingte Wirkungen
Temporäre Schall- und Schadstoffemissionen
Anlagebedingte Wirkungen
Erhöhung des Versiegelungsgrads
Visuelle Veränderungen durch Bebauung
Betriebsbedingte Wirkungen
Schall- und Schadstoffemissionen
Auswirkungen auf das Schutzgut
Beeinträchtigung der wohnungsnahen Freizeit- und Erholungsnutzung
Veränderung und Beeinträchtigung des Stadt- und
Landschaftsbilds, der Sichtbeziehung und Verlust von
Grünflächen mit Bäumen und Gehölzen
Keine erheblichen Auswirkungen
Durch die Anpflanzung von Einzelbäumen und die Übernahme einer dem Bestand angepassten
Gebäudehöhe sowie die Einhaltung der Empfehlung zum Erhalt der Einzelgehölze lassen sich
diese Konflikte mindern und die Einbindung in das Stadt- und Landschaftsbild verbessern.
Ergebnis:
Aufgrund der möglichen gestalterischen und ökologischen Aspekte der vorgesehenen Festsetzungen zum Erhalt von Bäumen sowie zur Neubepflanzung mit Bäumen werden die Einflüsse
auf die betroffenen Werte und Funktionen gemindert. Daher sind nur mittlere, negative Umweltauswirkungen zu erwarten.
2.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Beschreibung:
Unter Kulturgütern sind Gebäude, Gebäudeteile, gärtnerische, bauliche und sonstige - auch im
Boden verborgene - Anlagen, wie Park- oder Friedhofsanlagen und andere, vom Menschen gestaltete Landschaftsteile, die von geschichtlichem, wissenschaftlichem, künstlerischem, archäologischem, städtebaulichem oder die Kulturlandschaft prägendem Wert sind, zu verstehen.
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Da im Plangebiet und seiner Umgebung Bau- und Kulturdenkmale, Landschaftsteile oder Formationen mit historischem Wert vorhanden bzw. bekannt sind, werden Auswirkungen eintreten.
Ergebnis:
Im Hinblick auf dieses Schutzgut ist eine Erheblichkeit zu erwarten.
Werden Bodendenkmäler als Zeugnisse der Geschichte oder für den Laien erkennbare, mögliche Bodendenkmäler sowie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit entdeckt, ist nach den §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW (DSchG NW) die
Entdeckungsstätte in unverändertem Zustand zu erhalten und dies der Stadt Jülich als Untere
Denkmalbehörde (Tel.: 0 24 61 / 6 32 54) oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnhofstr. 45, 52385 Nideggen-Wollersheim (Tel.: 0 24 25
/ 90 39 – 0; Fax – 199) unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst
unverändert zu erhalten. Die Weisung des Amts für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der
Arbeiten ist abzuwarten.
Aufgrund der früheren Nutzung des Geländes als Friedhof sind Erdarbeiten vorsichtig und mit
Respekt vor möglichen Funden verbliebener, menschlicher Skelettteile durchzuführen. Evt.
Funde sind dem Ordnungsamt der Stadt Jülich zu melden. Gebäudegründungen sind auf die
ehemaligen Bestattungstiefen abzustimmen.
2.1.8 Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern
Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden eine Reihe unterschiedlicher Wechselwirkungen
festgestellt. Mögliche Auswirkungen auf die Wechselwirkungen sind:
Unwiederbringliche Bodenversiegelung verringert die Grundwasserneubildungsrate,
empfindlicher Bodendruck gegenüber der Baumaßnahme
Der baumbestandene, parkartige Stadtraum wird durch Bebauung verändert. Dadurch
verändern sich Lebensräume für Tiere und Pflanzen sowie das Mikroklima.
Mit dem teilweisen Verlust des Lebensraums ‚Parkanlage / Ehemaliger Friedhof’ sind
auch Veränderungen des Stadt- und Landschaftsbilds verbunden, insbesondere durch
Entnahme von Altgehölzen
Durch mögliche Erhaltungs- und Neupflanzungsmaßnahmen sind positive Auswirkungen
auf die abiotische und biotischen Schutzgüter möglich; sie reduzieren die aufgezeigten
Eingriffe.
Trotz der positiven, reduzierenden Effekte sind Umweltauswirkungen zu erwarten; Vermeidungs- und Ausgleichsstrategien zur Verringerung des Eingriffs sollten festgelegt bzw. durchgeführt werden. Die negativen Wechselwirkungen der Schutzgüter auf den vorhandenen Stadtraum sollten funktional kompensiert werden, insbesondere weil das vereinfachte Bauleitverfahren nach § 13a BauGB keinen Ausgleich fordert.
2.2
Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Maßnahme
Im Zuge der Umweltprüfung werden die erheblichen Auswirkungen des Vorhabens bei Durchführung der Maßnahme auf die Schutzgüter wie folgt prognostiziert:
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Schutzgut
Anzeichen einer
Umweltrelevanz
1. Mensch
Anzeichen einer Umweltrelevanz
2. Tiere, Pflanzen
Anzeichen einer Umweltrelevanz
3. Boden
Anzeichen einer Umweltrelevanz /
negative Wirkungen
4. Wasser / Grundwasser
Anzeichen einer Umweltrelevanz /
negative Wirkungen
5. Klima / Luft
Anzeichen einer Umweltrelevanz
6. Stadt- u. Landschaftsbild
Anzeichen einer Umweltrelevanz
7. Kultur- u. Sachgüter
Keine Anzeichen einer Umweltrelevanz
Anzeichen einer Umweltrelevanz /
negative Wirkungen zwischen den
Schutzgütern Boden und Grundwasser
8. Wechselwirkungen
2.3
Bemerkungen
Durch Entwicklung von Mischlandflächen
wird der Erholungs- und Wohnwert reduziert.
Immissions- u. Emissionsbelastungen
sind nicht zu erwarten.
Eine Eingriffsbewertung braucht nach §
13a BauGB nominal nicht erstellt zu
werden.
Vermeidbare Beeinträchtigungen werden
durch Empfehlungen vermieden.
Verbleibende Beeinträchtigungen sollten
wertentsprechend durch Neupflanzung
von Bäumen auf den Mischgebiets- und
Verkehrsflächen sowie durch den möglichen Erhalt einzelner Altgehölze auf der
privaten Grünfläche kompensiert werden.
Schutzmaßnahmen und Empfehlungen
der ASP II bzw. ASP I sollten wirksam
werden.
Durch Versiegelung unwiederbringlicher
Verlust von Böden, die in ihrer Bewertung lt. Geologischem Dienst schutzwürdig sind.
Grundwasserneubildungsrate verringert
sich; Einflüsse werden durch Oberflächenwasserversickerung kompensiert.
Es wird keine großklimatische Veränderung entstehen. Einflüsse auf das Lokalklima durch die Teilumwandlung der
Grünflächen in befestigte Flächen sind zu
erwarten.
Das Stadt- und Landschaftsbild wird sich
negativ verändern. Erhaltungs- und
Neupflanzungsmaßnahmen wirken dieser
Veränderung entgegen.
./.
Zusätzliche Versiegelungen wirken sich
negativ auf die Grundwasserneubildungsrate und Bodenbildung aus.
Prognose der Umweltauswirkungen bei Nichtdurchführung der Maßnahme
Die Nullvariante betrachtet die Entwicklung des Plangebiets im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ohne Aufstellung des Bebauungsplans und bedeutet, dass das brach gefallene Friedhofsgelände als Grünfläche mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen (Friedhof oder Parkanlage) bestehen bleiben würde.
Die vorhandenen Strukturen würden sich weiter entwickeln und müssten verkehrs- und ordnungsrechtlich gepflegt und unterhalten werden.
Altbäume und Grünflächen stehen als Habitate der Fauna zur Verfügung.
Im Rahmen der Innenentwicklung der Stadt Jülich entsprechend § 13a BauGB wäre eine andere Art der Bebauung jederzeit möglich.
Anderweitige Planungsüberlegungen zur Verlagerung des geplanten Verwaltungsgebäudes des
evangelischen Kirchenkreises gibt es nicht.
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2.4
Verminderungs- und Schutzmaßnahmen
Pflanzen und Tiere
Vermeidung von Bodenverdichtungen im Wurzelbereich vorhandener, angrenzender,
erhaltenswerter Bäume. Entstandene Verdichtungen sind tiefgründig zu lockern, im
Wurzelbereich in Handarbeit!
Freigelegte Wurzeln ggf. zu erhaltender Einzelgehölze sind durch Abdecken vor dem
Austrocknen zu schützen, verletzte Wurzeln sind nachzuschneiden und mit einem
Wundmittel zu behandeln.
Pflanzgebote und Pflegehinweise für die privaten Grünflächen nach § 9 Abs. 1, Nr. 25 a
+ b BauGB werden festgesetzt. Entnahme von Gehölzen im Plangebiet entsprechend
der Schonfristen nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG
Berücksichtigung der Empfehlungen, Erhaltungs- und Schutzmaßnahmen der ASP II
und ASP I bei Entnahme der Gehölze (s. Pkt. 2.1.2)
Da zahlreiche potenzielle Habitate für höhlenbrütende Vögel und Fledermäuse entfallen
und die Neuanpflanzungen längere Entwicklungszeit benötigen, um annähernden Ersatz
zu schaffen, sollten für die Übergangszeit künstliche Nisthilfen für Vögel bzw. künstliche
Ersatzquartiere (vorgefertigte Bauelemente) für Fledermäuse angeboten werden. Die
Hälfte dieser künstlichen Lebensstätten ist dann an Bäumen der Umgebung anzubringen, die andere Hälfte kann direkt in die Fassaden des entstehenden Gebäudes integriert werden. Gebäudetypische Tierfallen (ungeschützte Kellerschächte, Fallrohre, große ungegliederte Glasfronten usw.) sind durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen,
insbesondere, da sich das Plangebiet in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem vogelund insektenreichen Waldgebiet befindet:
(Keller-)Schächte und Fallrohre sind mit feinmaschigen Gittern abzudecken
Fensterscheiben und sonstige Glasfronten ab 1,5 m² Größe sollten optisch untergliedert werden
Rohbauten sind insbesondere zur Invasionszeit der Zwergfledermaus im Spätsommer
geschlossen zu halten; Ritzen, Spalten und andere Öffnungen sind zu vermeiden.
Innerhalb des Plangebiets sind für die Straßen- und Baustellenbeleuchtung zum Schutz
nachtaktiver Vögel, Fledermäuse und Insekten nur tierfreundliche Straßenlampen zu
verwenden (keine hellen, weißen Straßenlampen mit hohem UV-Anteil). Die Lampen
sollten zudem nach unten abstrahlen (keine weitreichende, horizontale Abstrahlung).
Regelung zur Begrünung von Flachdächern
Boden
Schutz von Oberboden durch separate Abtragung und Lagerung außerhalb des Baustellenbereichs gemäß DIN 18 915, Wiederverwendung für vegetationstechnische Zwecke
Beschränkung der Flächenversiegelung auf das Mindestmaß
Spezielle Boden- und Bodenwasseranalysen hinsichtlich der Baugrundsicherung, Festlegung von Drainage und Versickerung
Ausführung von Zufahrten und Stellplätzen z. B. in wasserdurchlässiger und begrünter
Form
Regelungen zur Begrünung von Flachdächern
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Wasser
Vermeidung von Kontamination mit Schadstoffen zum Schutz des Grundwassers
Grundwasseranalysen und Bodenwasseranalysen im Rahmen des Bauantrags bezüglich
Versickerung und eine evt. Veränderung der vorhandenen Grundwassersituation betreffend
Verringerung des Flurabstands
Direktes Anschneiden des GWL
Grundwasserstau durch Fundamente und Dämme
Veränderung der Grundwasserfließrichtung
Grundwasserabsenkung
Reaktion zwischen Sickerwässer / Drainage und Grundwasser mit dem Bauwerk
mögliche Maßnahmen zur Versickerung
Regelung zur Begrenzung der Versiegelung
Landschaftsbild
Einbindung des Mischgebiets durch Baumpflanzungen und Erhaltung von Altbäumen
2.5
Ausgleichsmaßnahmen
Innerhalb des Plangebiets werden folgende Anreicherungsmaßnahmen durchgeführt:
Erhalt von Altbäumen auf der privaten Grünfläche
Neupflanzungen von Hecken und bodenständigen Gehölzen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25
BauGB
Neupflanzung von Einzelbäumen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 im Bereich der Mischgebietsfläche und der Flächen für den Verkehr
Auf der Grundlage des § 13a BauGB wird im Rahmen der Innenentwicklung der Stadt Jülich
das vereinfachte Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Das heißt, externe Ausgleichsmaßnahmen für zu bewertende Eingriffe in Natur und Landschaft sind nicht erforderlich.
Der Wertverlust der vorhandenen Altgehölze sowie die Einflüsse auf die Umweltrelevanz der
beschriebenen Schutzgüter sollten durch weitere Baumpflanzungen im Stadtgebiet außerhalb
des B-Plangebiets durch noch festzulegende Einzelmaßnahmen zur Förderung der Fledermausquartiere erfolgen.
2.6
Umweltüberwachung
Die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen zur Verminderung der Eingriffe sowie mögliche,
ergänzende Bepflanzungen inner- und außerhalb des Plangebiets werden durch die Stadt Jülich
ein Jahr nach Umsetzung der B-Plan Festsetzungen überprüft.
Die Begleitung der Baufeldräumung durch einen Biologen entsprechend den Schutz- und Empfehlungsmaßnahmen der Artenschutzprüfung wird durch den evangelischen Kirchenkreis in Zusammenarbeit mit dem Fachamt der Stadt Jülich organisiert.
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2.7
Darstellung der Verfahren bei der Umweltprüfung
Aufnahme und Bewertungsmethoden
Lärmsituation
Da sich das Plangebiet entlang der Linnicher Straße befindet und durch den vorhandenen Straßenverkehrslärm eine Vorlast zur zukünftigen Verkehrssituation (Zufahrt und Parken am Verwaltungsgebäude) vorhanden ist, sind keine zusätzlichen, negativen Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnbebauungen zu erwarten.
Lärm- und sonstige Immissionsgutachten sind daher nicht erforderlich.
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Eine numerische, qualifizierte und quantifizierte Eingriffsbilanzierung durch Bewertung von
vorhandenen und geplanten Biotoptypen erfolgt nicht, da das Bauleitplanverfahren nach § 13a
BauGB durchgeführt wird.
Die Bestands- und Artenschutzbewertung der Stufe I erfolgte durch Begehungen des Plangebiets im Frühjahr 2015 und Frühjahr 2016. Eine ergänzende Begehung durch den Biologen
wird im Sommer 2016 durchgeführt.
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3.
ZUSAMMENFASSUNG
Im Zuge der Aufstellung des B-Plan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ wurden der Bestand und
die Raumnutzung von gegenüber der Strukturveränderung erfasst.
Durch das Vorhaben gehen vor allem hoch- bis mittelwertige Biotope verloren.
Aufgrund des Anteils an Neuversiegelung erhöht sich der Eingriff in den Bodenhaushalt;
er ist nicht ausgleichbar.
Der Eingriff in den Wasserhaushalt ist durch den Grad der Versiegelung ebenfalls hoch,
er wird jedoch durch die Versickerung von anfallendem, unbelastetem Oberflächenwasser gemindert.
Der Eingriff in das Stadt- und Landschaftsbild ist erheblich; er kann jedoch durch entsprechende, unmittelbare Maßnahmen im Plangebiet kompensiert werden. Dies betrifft
ebenfalls die Einflussnahme auf das Schutzgut Mensch der angrenzenden Wohnbauflächen.
Als Ergebnis der artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP I) wurde festgestellt, dass durch das
Vorhaben zurzeit Beeinträchtigungen auf die Lebensräume oder den Bestand der Fledermäuse
und Vögel nicht auszuschließen sind. Auf Grund der vorhandenen Datenlage zur Verbreiterung
der Arten können artenschutzrechtliche Konflikte nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Als Ergebnis dieses Berichts ist festzustellen, dass die geplante Bebauung unter Berücksichtigung der aufgezeigten und genannten Schutzmaßnahmen und Empfehlungen nicht zu einer Erfüllung der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BNatSchG führen wird.
Im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsbewertung gelten die allgemeinen Grundsätze des
umweltschonenden Umgangs mit allen Schutzgütern. Diese sind durch grundsätzliche Schutzund Empfehlungsmaßnahmen für das Plangebiet festgelegt.
Darüber hinaus greifende, externe Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen einer qualitativen und
quantitativen Biotopwertgegenüberstellung des Istzustands mit dem des Planungszustands
sind aufgrund des Planverfahrens nach § 13a BauGB nicht erforderlich.
Der städtebauliche und landschaftsökologische Grundwert der Altbaumbestände verlangt jedoch, dass – unabhängig von der Gesetzesvorlage zur städtebaulichen Innenentwicklung –
weiterführende, ökologisch begründete Maßnahmen über das Plangebiet hinaus entwickelt
werden sollten. Entsprechende Entwicklungs- und Stadtortnachweise sollten in Abstimmung
mit allen Beteiligten erbracht werden.
Bei Erfüllung dieser Maßnahmen stellt die Umsetzung des B-Plans unter Umweltgesichtspunkten eine vertretbare Realisierungsmöglichkeit dar. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass aufgrund der bestehenden Situation und der Vorbelastungen voraussichtlich keine
erheblichen, nachteiligen Umweltauswirkungen durch die Aufstellung des B-Plans A17 I „Westlich der Zitadelle I“ zu erwarten sind.
Niederkrüchten, 04.08.2016
Dipl.-Ing. Joachim J. Scheller
Landschaftsarchitekt
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4.
LITERATUR
Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Deutscher Planungsatlas Band I: NRW Lieferung
3, Vegetation (Pot. nat. Veget.), Gebr. Jänicke Verlag Hannover 1972
Adam/Nohl/Valentin, Naturschutz u. Landschaftspflege in NRW ,Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft, Der Minister für Umwelt, Raumordnung u. Landwirtschaft des Landes NRW, D'dorf 2. Auflage 1989
Bezirksregierung Köln, Regionalplan Region Aachen 2003, Einzelkarte L 5104 Düren
Blab/Nowak/Trautmann/Sukopp, Rote Liste der gefährdeten Tiere u. Pflanzen in der Bundesrepublik
Deutschland, Kilda Verlag Greven, 4.Aufl. 1984
Ellenberg, Heinz, Vegetation Mitteleuropas mit den Alpen, Verlag E. Ulmer, Stuttgart 4. Aufl. 1986
Geologisches Landesamt NRW, Bodenkarte von NRW 1:50.000 Blatt 5104 Düren (gemäß SachdatenAbfrage der webbasierten Bodenkarte 1 : 50.000 des Geologischen Dienstes NRW)
Information und Technik Nordrhein-Westfalen, http://www.geoserver.nrw.de
Kappes, Vermessungsbüro ÖBV (Sept. 2014): Bestandsplan Bäume
Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft, Herausgeber : Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport, Ministerium für Umwelt, Raumordnung und
Landwirtschaft, Ministerium für Bauen und Wohnen, Düsseldorf 1996
LANUV, Nummerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“, Stand 2008
RoA Rongen Architekten GmbH, B-Planentwurf, Stand Offenlage 2016
Runge Fritz, Die Pflanzengesellschaften Mitteleuropas, Aschendorff Verlag Münster 7. Aufl. 1980
Scheffer/Schachtschabel, Lehrbuch der Bodenkunde, F. Emke Verlag, Stuttgart
Stadt Jülich, Flächennutzungsplan
Topographisches Informationsmanagement NRW, http://www.tim-online.nrw.de
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