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Sitzungsvorlage (Anlage 5 Umweltbericht 375 - 2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
705 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26

Inhalt der Datei

Anlage 5 zur Vorlagen-Nr. 375 / 2017 TEIL B UMWELTBERICHT zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich Gemarkung Jülich, Flur 23, Flurstück 99 (Abb. 1: Lage im Raum) Stand: 04.08.2016 Umweltbericht zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 1.1 1.2 1.3 Planungsanlass und Kurzdarstellung des B-Plans Beschreibung des Standorts Ziele des Umweltschutzes 2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN NACH § 2 ABS. 4 NR. 1 BAUGB 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.1.4 2.1.5 2.1.6 2.1.7 2.1.8 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 Schutzgüter Schutzgut Mensch Schutzgut Tiere und Pflanzen Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Klima / Luft Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild Schutzgut Kultur- und Sachgüter Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Maßnahme Prognose des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Maßnahme Verminderungs- und Schutzmaßnahmen Ausgleichsmaßnahmen Umweltüberwachung Darstellung der Verfahren bei der Umweltprüfung 3. ZUSAMMENFASSUNG 4. LITERATUR ANHANG Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 - 44, Fax: - 45, mail@planungsgruppe-scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de Inhaltsverzeichnis Umweltbericht zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich 1. EINLEITUNG 1.1 Planungsanlass und Kurzdarstellung des B-Plans Im Rahmen der Aufstellung des B-Plans N. A 17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich wird durch die Stadt Jülich ein vereinfachtes Bauleitplanungsverfahren im Rahmen der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt. (Abb. 2: B-Plan) Der Bebauungsplan A 17 I „Westlich der Zitadelle I" sieht die Umwandlung des ehemaligen Friedhofs mit seinen Altbaumstrukturen als großflächige Mischgebietsflächen, Verkehrsflächen und private Grünflächen vor. Das Plangebiet liegt in der Nähe der Zitadelle I, östlich des Kreuzungsbereichs Linnicher Straße (L 253) und Düsseldorfer Straße / Probst-Bechte-Platz. An das Plangebiet grenzen an:     im im im im Norden der vorhandene Friedhof, Osten Sport-, Spiel- und Freiflächen, sowie im Weiteren das Kulturdenkmal Zitadelle I, Westen die Verkehrsflächen (Fußweg, Bereiche für ruhenden und fließenden Verkehr), Süden Bebauung mit angrenzenden Straßen und Parkanlagen. Das Gelände ist relativ eben mit einer Geländehöhe von ca. 80,00 m üNHN. Es umfasst eine Fläche von 3.324 m². Das Plangebiet wird im Kernbereich entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB mit einer Größe von 1.926 m² als Mischgebietsfläche mit IV Vollgeschossen innerhalb der Baugrenzen ausgewiesen. PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 - 44, Fax: - 45, mail@planungsgruppe-scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de Seite 1 Umweltbericht zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich Maximale Gebäudehöhen von 94,00 m ü. NHN (ca. 14,00 m über der vorhandenen Geländehöhe) sind zulässig. Im Zufahrtsbereich vom Probst-Bechte-Platz bzw. der Linnicher Straße sind entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung – verkehrsberuhigter Bereich – mit einer Größe von 370 m² festgelegt. Das nördliche Plangebiet mit einer Flächengröße von 1.028 m² wird als private Grünfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB gesichert. Als Nutzung ist der Neubau eines Verwaltungsgebäudes für den Kirchenkreis Jülich vorgesehen. Anfallendes, unbelastetes Niederschlagswasser der bebauten und befestigten Grundstücksflächen sowie der Verkehrsflächen wird versickert. Erhaltungsgebote für vorhandene Altbäume sind nach heutigem Planungsstand nicht vorgesehen. 1.2 Beschreibung des Standorts Die Plangebietsübersicht bzw. Grundstruktur wird in den nachfolgenden Abbildungen 3 und 4 dargestellt: (Abb. 3: Bestand und Auflistung zum Bestand Bäume lt. Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Kappes 01.03.2016) PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 - 44, Fax: - 45, mail@planungsgruppe-scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de Seite 2 Umweltbericht zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich (Abb. 4: Bestand Luftbild) Raum- und strukturbestimmend ist die ehemalige Friedhofsnutzung mit ihren charaktervollen Altbaumbeständen (Stammumfänge zwischen 1,80 und 3,00 m) aus vorwiegend Linden, Kastanien und Ahorn als reliktartige Baumalleen. Zur Linnicher Straße entlang der vorhandenen Mauer ist eine Säulenhainbuchenreihe (mittleres Baumholz) raumbestimmend. Im Übergang zum nördlich angrenzenden Friedhof prägen Altbäume aus Kastanien, Linden und Eichen das Plangebiet. Die bodendeckenden Flächen bestehen aus extensiven Rasenflächen (ehem. Grablegeflächen), wassergebundenen Wegeflächen mit vereinzelten Gedenksteinen und –malen. Gehölzgruppen ehemaliger Gräberflächen aus Taxus, Rhododendron und Thuja in Arten unterstreichen diesen brach liegenden, extensiven Park-Charakter. Diese strukturgebenden Elemente mit ihrem hohen ökologischen und stadtbildprägenden Wert gehen im Rahmen der Umsetzung des B-Plans größtenteils verloren. Jedoch werden im Bereich des nördlichen Grundstücks mit einer Flächengröße von 1.028 m² durch die bauleitplanerischen Festsetzungen auf einer privaten Grünfläche Altbäume in ihrem Bestand gesichert. Aufgrund der Altersstruktur der Bäume und Gehölze sowie der Zusammensetzung von offenen und geschlossenen Gehölzflächen zeichnet sich das Plangebiet durch einen hohen ökologischen Wert aus. Vorkommen von planungsrelevanten Arten können laut ASP I nicht ausgeschlossen werden. Im Falle der Verwirklichung der vorliegenden Planung des Bebauungsplans ist der Erhalt der o. a. Strukturen in vielen Bereichen nicht mehr möglich. Das heißt, potentielle Habitatstrukturen für planungsrelevante, faunistische Arten würden bei der Umsetzung des B-Plans teilweise zerstört bzw. verloren gehen. PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 - 44, Fax: - 45, mail@planungsgruppe-scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de Seite 3 Umweltbericht zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich 1.3 Ziele des Umweltschutzes Das prioritäre Ziel ist, Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass 1. 2. 3. 4. die die die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts Nutzungsfähigkeit der Naturgüter Pflanzen- und Tierwelt sowie Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind (§ 1 Abs. 1 BNatSchG). Um die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege zu sichern und zu verbessern, müssen die Eingriffe in Natur und Landschaft in ihrer Art, ihrem Umfang und dem zeitlichen Ablauf in einem Umweltbericht dargestellt werden. Weiterhin beinhaltet dieser Bericht, der Bestandteil der Bebauungsplanbegründung ist, die Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und ggf. zum Ausgleich der Eingriffsfolgen entsprechend §§ 19, 20, 21 BNatSchG i. V. m. § 1a BauGB. Der Bundesgesetzgeber hat bei der Umsetzung der europarechtlichen Anforderungen an die Umweltprüfung im Bauleitplanverfahren den Umweltbericht als eigenständigen Teil der Planbegründung installiert, in dem die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes nach § 2 Abs. 4 und nach § 2a BauGB zu beschreiben sind. Er beschreibt die Funktionen der Schutzgüter        Pflanzen und Tiere Boden Wasser Klima / Luft Stadt- und Landschaftsbild Mensch Kultur- und Sachgüter und bewertet diese hinsichtlich ihrer Erheblichkeit der Umweltauswirkungen gegenüber den zu erwartenden bau-, anlagen- und betriebsbedingten Veränderungen. Sowohl die Bewertung des Istzustands, als auch die Beschreibung und Bewertung der Projektauswirkungen erfolgt gemäß der ökologischen Risikoanalyse zunächst in verbal-argumentativer Form. Die ausführende Grundlagenanalyse und Darstellung der Lebensraumbedeutung erlaubt es, die geplante Maßnahme logisch, nachvollziehbar und unter Berücksichtigung der ökologischen Wechselbeziehungen zu bewerten. Innerhalb der Gesetze und Fachplanungen sind für die Belange des Umweltschutzes allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die im Umweltbericht zu berücksichtigen sind. Bei den einzelnen Umweltbelangen hinsichtlich der Schutzbetrachtung werden die maßgeblichen Ziele für den Umweltschutz erläutert. Bezüglich der vorliegenden Fachplanungen sind für das Plangebiet folgende Ergebnisse festzuhalten: Regionalplan: Laut Darstellung des Gebietsentwicklungsplans der Bezirksregierung Köln – Teilabschnitt Region Aachen Blatt L 5104 – liegt das Plangebiet im ASB (Allgemeiner Siedlungsbereich) Flächennutzungsplan und vorhandenes Planungsrecht Gemäß FNP-Ausweisung ist das Plangebiet eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung ‚Friedhof‘. PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 - 44, Fax: - 45, mail@planungsgruppe-scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de Seite 4 Umweltbericht zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich Naturschutzgebiete: Das Plangebiet weist keine entsprechenden Schutzausweisungen auf. Landschaftsschutzgebiete: Das Plangebiet weist keine entsprechenden Schutzausweisungen auf. Denkmalbereich: Das Plangebiet gehört zum Denkmalbereich Nr. 1 „Renaissance – Stadtgrundriss mit Befestigungswerken und Wallanlagen“ der Stadt Jülich gem. § 5 DSchG für das Land NordrheinWestfalen vom 25.03.1993. Geschützter Landschaftsbestandteil Entsprechende Schutzausweisungen liegen nicht vor. Natura 2000: Entsprechende Schutzausweisungen liegen nicht vor. Biotopkataster des LANUV: Entsprechende Schutzausweisungen liegen nicht vor. Wasserschutzgebiete: Entsprechende Schutzausweisungen liegen nicht vor. Überschwemmungsgebiet: Entsprechende Schutzausweisungen liegen nicht vor. PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 - 44, Fax: - 45, mail@planungsgruppe-scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de Seite 5 Umweltbericht zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich 2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN NACH § 2 ABS. 4 NR. 1 BAUGB Umweltauswirkungen können sich grundsätzlich auf alle Schutzgüter erstrecken. Dabei sind nach § 1 Abs. 6 Nr. 7a, c u. d BauGB neben den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen, die Landschaft, die biologische Vielfalt, der Mensch, seine Gesundheit und die Bevölkerung insgesamt, die Kultur- und sonstigen Sachgüter, auch die sonstigen Belange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 b, e-i BauGB und nach § 1a Abs. 2 u. 3 BauGB zu untersuchen. Erfasst werden die Auswirkungen der Veränderungen durch den Bebauungsplan auf die Schutzgüter. Dabei werden die zu erwartenden Beeinträchtigungen und Belastungen, aber auch Entlastungswirkungen, aufgezeigt. Beeinträchtigungen werden unterschieden nach:  Baubedingten Wirkungen, hervorgerufen durch vorhandene Infrastrukturen sowie durch die Herstellung von Infrastrukturen mit entsprechenden Baustellentätigkeiten (meist vorübergehend)  Anlagebedingten Wirkungen durch die Errichtung der Infrastrukturanlagen (meist dauerhaft)  Betriebsbedingten Wirkungen, die durch die Nutzung des Verwaltungsgebäudes entstehen (meist dauerhaft) 2.1 Schutzgüter 2.1.1 Schutzgut Mensch Beschreibung Das Plangebiet als ehemaliges Friedhofsgelände besteht - neben den mit Respekt zu würdigenden Grablegeflächen einschl. entsprechender, teils noch vorhandener Gedenksteine - aus raum- und stadtbildprägenden Altbäumen. Kleinräumige Untergehölzstrukturen ehemaliger Gräberflächen aus Ziergehölzen mit Wildgrasflächen und wassergebundenen Wegeflächen ergänzen die brachgefallene Struktur des Untersuchungsraums. Auswirkungen Das geplante Vorhaben hat folgende mögliche bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch: Auslösender Wirkfaktor Baubedingte Wirkungen Bauzeitliche Schallemission, Stäube Anlagebedingte Wirkungen Umwandlung von vorhandenen, brach gefallenen Friedhofsflächen in Gebäudeflächen, Verkehrswege und Grünflächen Betriebsbedingte Wirkungen Erschließung des Verwaltungsgebäudes, höheres Verkehrsaufkommen Auswirkungen auf das Schutzgut Beeinträchtigung der Wohn- und Erholungsfunktionen angrenzender Wohnbebauung Veränderung der vorhandenen Wohnqualität durch Schaffung neuer Bauflächen, Entfernung von öffentlich zugänglichen Grünflächen Veränderung der vorhandenen Wohnqualität durch Verdichtung und Nichtbetretbarkeit ehemaliger, öffentlicher Grünflächen PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 - 44, Fax: - 45, mail@planungsgruppe-scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de Seite 6 Umweltbericht zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich Die Veränderungen und visuellen Beeinträchtigungen für die angrenzenden, vorhandenen Wohnfunktionen gegenüber der heutigen Situation sind daher erheblich. Gemindert werden kann die Belastung dadurch, dass im nördlichen B-Plangebiet – welches als private Grünfläche ausgewiesen wird – einige, vorhandene Altbäume erhalten bleiben, um die Neubaumaßnahme in das vorhandene, städtebauliche Umfeld zu integrieren. Die grundsätzliche Erholungsfunktion der vorhandenen Grünfläche geht verloren, kann aber durch die angrenzenden, vorhandenen Grünflächen kompensiert werden. Eine grundsätzliche Beeinträchtigung ist daher nicht zu erwarten. Die visuellen Veränderungen der Umwandlung einer parkartigen Grünfläche in eine Mischgebietsfläche sind für die Anwohner und Nutzer dieses Stadtquartiers als hoch einzustufen. Ergebnis Im Hinblick auf das Schutzgut Mensch sind baubedingt gegenüber der heutigen Nutzung der Flächen temporäre, mittlere Auswirkungen zu erwarten. Betriebs- und anlagebedingt ergeben sich durch zusätzliches Verkehrsaufkommen und visuelle Veränderungen erhebliche Auswirkungen. Diese können durch detailliert abgestimmte Vermeidungs- und Erhaltungsmaßnahmen (Erhaltungsgebot für Altbäume, Neupflanzungsgebote für Bäume auf den ausgewiesenen Misch- und Verkehrsflächen) größtenteils gemindert werden. 2.1.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere Beschreibung Unter der Leistungsfähigkeit von Biotopen wird in erster Linie ihre Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere bzw. für den Arten- und Biotopschutz verstanden. Dabei sind nicht nur der aktuelle Wert zu berücksichtigen, sondern auch die Entwicklungsmöglichkeiten des Biotops. Über diese Funktionen hinaus treten folgende Wechselwirkungen auf:      Stabilisierung des Bodens durch Wurzelwerk Rückhaltung von Wasser (Speichervermögen, Verdunstung) Beeinflussung des Klimas (Luftfeuchtigkeit, Sonneneinstrahlung, Windgeschwindigkeit etc.) Luftreinigung Landschaftsästhetische Wirkung (Landschaftsbild) Als hochwertig werden naturnahe bzw. bedingt naturnahe Biotope eingestuft. Auch Biotope auf seltenen Sonderstandorten sind als hochwertig anzusehen. Im Allgemeinen sinkt die Wertigkeit mit der Zunahme der menschlichen Beeinflussung des Standorts durch z. B. bauliche Nutzung, Zerschneidung von Lebensräumen, Beeinträchtigung durch Lärm etc. Die Leistungsfähigkeit der Biotope im Kernuntersuchungsraum weist, vor allem aufgrund der Strukturierung, eine hohe Bedeutung auf. Die Empfindlichkeit korrespondiert mit der Leistungsfähigkeit und wird daher ebenfalls als hoch bewertet. Die Informationsbasis für die Bestandsbewertung bilden – neben dem durch das Büro Kappas erstellten Vermessungsplan mit dem Bestand an Altbäumen – die eigene Erhebungen aus dem Frühjahr 2015 (unbelaubter Zustand; s. ASP I), die Begehungen in den Monaten April und Mai 2016 sowie die Ergebnisse der ASP I (= Artenschutzrechtliche Vorprüfung der Stufe I). Aufgrund der Altersstruktur der vorhandenen Bäume und Gehölze sowie der Zusammensetzung von kleinen offenen und großen geschlossenen Baum- und Gehölzflächen können Vorkommen von geeigneten Bruthabitaten, Winterquartieren und Wochenstuben für planungsrelevante, faunistische Arten nicht ausgeschlossen werden (Baumhöhlen, Stammrisse, Einfluglöcher in Gebäuden). PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 - 44, Fax: - 45, mail@planungsgruppe-scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de Seite 7 Umweltbericht zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich Die z. T. geschlossenen Strukturen können für Vögel und Kleinsäuger Unterschlupf, Brut- und Nahrungshabitate sein. Insbesondere in Verbindung mit den nördlich und östlich angrenzenden offenen und geschlossenen Grünflächen hat diese brach gefallene Friedhofsfläche eine besondere, ökologische Bedeutung. Auswirkungen Das geplante Vorhaben hat folgende mögliche bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen: Auslösender Wirkfaktor Baubedingte Wirkungen Bauzeitliche Schallemission Anlagebedingte Wirkungen Flächeninanspruchnahme durch Bebauung Betriebsbedingte Wirkungen Schallemissionen durch erhöhtes Verkehrsaufkommen und Nutzung der ehemaligen Parkfläche als Baufläche Auswirkungen auf das Schutzgut Temporäre Funktionsbeeinträchtigung von Lebensräumen Funktionsbeeinträchtigungen durch Veränderung der Standortfaktoren für Vegetation und Tiere Funktionsbeeinträchtigung von Lebensräumen Im Falle der Verwirklichung der vorliegenden Planung des Bebauungsplans ist der Erhalt der o. a. Strukturen in vielen Bereichen nicht mehr möglich, d. h. potentielle Habitatstrukturen für planungsrelevante, faunistische Arten würden bei der Umsetzung des B-Plans zerstört bzw. verloren gehen. Besonderes Gefahrenpotential für floristische Elemente ist auszuschließen. Ergebnis der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung (Stufe I; s. Anl. 1): Im Zuge der Planung für die Mischgebietsentwicklung wurde der Bestand und die Raumnutzung von gegenüber der Strukturveränderung als empfindlich geltenden Vogelarten sowie der Fledermäuse erfasst. Zusammenfassend wurde festgestellt, dass durch das Vorhaben z. Z. Beeinträchtigungen auf die Lebensräume oder den Bestand der Fledermäuse und Vögel nicht auszuschließen sind. Auf Grund der vorhandenen Datenlage zur Verbreitung der Arten können artenschutzrechtliche Konflikte nicht vollständig ausgeschlossen werden. Grundsätzlich ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt festzustellen, dass - bedingt durch das Vorhandensein von genügend Ausweichhabitaten im Umfeld des B-Plangebiets - Tatbestandsmerkmale der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG durch nachfolgende Empfehlungen wie  Baufeldräumung entsprechend der Schonzeit nach § 64 Abs. 1 LG NRW bis zum 28. Februar bzw. ab 1. Oktober eines jeden Jahres  Begleitung der Baufeldräumung (vor dem Fällen der Bäume); d. h. Prüfung durch einen Biologen, ob artenschutzrechtliche Konflikte auftreten  Vornahme entsprechender Umsetzungsmaßnahmen beim Auffinden planungsrelevanter Arten  Durchführung der Baumfällung erst nach der Freigabe durch die Biologen ausgeschlossen werden können. Ergebnis Für das Schutzgut Tiere und Pflanzen können Konflikte durch die Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahme sowie optische und akustische Emissionen bzw. Störungen entstehen. PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 - 44, Fax: - 45, mail@planungsgruppe-scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de Seite 8 Umweltbericht zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich Durch die Neuanlage von Bauflächen ist mit Beeinträchtigungen zu rechnen, diese sind jedoch durch entsprechende Empfehlungen kompensierbar. 2.1.3 Schutzgut Boden Beschreibung: Grundlage für die Darstellung ist die Bodenkarte Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1 : 50.000 Blatt L 5104. Die Bodenkarte gibt lediglich den ursprünglichen Zustand wieder, der durch menschliche Aktivitäten verändert sein kann. Ergänzend für die Bewertung wurde die Karte der schutzwürdigen Böden in NRW des Geologischen Dienstes herangezogen. Alle Böden werden hierbei hinsichtlich ihrer natürlichen Bodenfunktionen und der Archivfunktion in Abhängigkeit vom Grad der Funktionserfüllung in drei Stufen bewertet. Die hier bewerteten Bodenfunktionen setzen naturnahe, wenig überprägte Böden voraus, während für die Nutzungsfunktionen durch menschliche Eingriffe die Böden nutzungsspezifisch optimiert und darüber hinaus für Siedlung, Industrie und Verkehr versiegelt bzw. als Rohstofflagerstätte verbraucht werden. Im Plangebiet liegt gemäß Sachdaten-Abfrage der webbasierenden Bodenkarte im Bearbeitungsmaßstab 1 : 50.000 des Geologischen Dienstes NRW „Typische Para-Braunerde“ vor: Bodentyp / Ausgangsmaterial Bodenart Bodeneinheit Bodenwertzahlen Schutzwürdigkeit Durchwurzelungstiefe (dm) Erodierbarkeit Nutzbare Feldkapazität (mm) Feldkapazität (mm) Luftkapazität (mm) Kationenaustauschkapazität (mol/m²) Gesättigte Wasserleitfähigkeit (cm/d) Kapillare Aufstiegsrate Grenzflurabstand (dm) Versickerungseignung Ökologische Feuchtstufe Gesamtfilterfähigkeit Typische Para-Braunerde schluffiger Lehm, humos L 5104 / L351 70 - 90 besonders schutzwürdig und fruchtbar 11 (sehr hoch) 0,44 (hoch) 215 (sehr hoch) 402 (hoch) 93 (mittel) 312 (hoch) 50 (hoch) 0 (ohne) 16 (sehr hoch) bedingt geeignet sehr frisch hoch Das Vorkommen des angetroffenen Bodentyps Para-Braunerde im Plangebiet ist als häufig zu bezeichnen. Natürliche, unbeeinflusste Para-Braunerde-Böden kommen aufgrund der beschriebenen menschlichen Nutzung im Plangebiet nicht mehr vor. Die Bodengüte zeigt hohe Werte, die Filtereigenschaften sind von hoher Ausprägung. Laut Aussage der Karte der schutzwürdigen Böden des Geologischen Dienstes NRW sind diese Böden als besonders schutzwürdig eingestuft. Der Boden zeichnet sich durch mittlere Druckempfindlichkeit aus. Der aktuelle Versiegelungsgrad der Plangebietsfläche ist gering. Auswirkungen Das geplante Vorhaben hat folgende mögliche bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Boden: PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 - 44, Fax: - 45, mail@planungsgruppe-scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de Seite 9 Umweltbericht zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich Auslösender Wirkfaktor Baubedingte Wirkungen Temporäre Flächeninanspruchnahme Temporäre Stoffeinträge Anlagebedingte Wirkungen Erhöhung des Versiegelungsgrads - Gebäude Betriebsbedingte Wirkungen Stoffeinträge Auswirkungen auf das Schutzgut Beeinträchtigung der Bodenfunktionen durch Versiegelung und Aufschüttung Beeinträchtigung der Bodenlebewelt und der Filterund Pufferfunktion von Böden Verlust von Bodenfunktion, Verlust von bedingt naturnahen Böden, Beeinträchtigung der Filter- und Pufferfunktion durch Anfüllung und Versiegelung nicht vorhanden Anlagebedingt ist der wesentliche Eingriff in den Bodenhaushalt die Flächenversiegelung. Der Verlust von Boden ist erheblich und nachhaltig:    Böden sind nicht vermehrbar und nicht wieder herstellbar. Böden weisen komplexe dynamische Wirkungsgefüge auf. Böden sind nicht beliebig manipulierbar. Bedingt durch die hohe Bedeutung der Böden im Untersuchungsgebiet ist der Konflikt theoretisch als hoch zu bewerten, da durch die Versiegelung auch die Grundwasserneubildung betroffen ist. Hinsichtlich der weiteren Bodenfunktionen wie Ertragsfähigkeit und biotische Lebensraumfunktion sind nur geringe Konflikte durch das Bauvorhaben zu erwarten, da anthropogene Einflüsse und die bisherigen Nutzung als Friedhof diese Funktionen eingeschränkt haben. Insbesondere sind durch die Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs Bombentrichter mit Verfüllungen aus Trümmerschuttablagerungen – z. T. mit belasteten Stoffen – im Plangebiet vorhanden. Ergebnis: Planbedingt ist der wesentliche Eingriff die Versiegelung durch Bebauung und Erschließung. Hinsichtlich seiner Druckempfindlichkeit wird hier und in den unmittelbar angrenzenden Flächen der Boden zerstört und belastet. Der Verlust von schutzwürdigem Boden ist irreversibel, erheblich und nachhaltig. Aufgrund der hohen Bedeutung des Schutzgutes ‚Boden’ sind für diesen Teilbereich durch bereits vorhandene Einflüsse mittlere Umweltauswirkungen zu erwarten. 2.1.4 Schutzgut Wasser Beschreibung: Wasser erfüllt im Naturhaushalt vielfältige Funktionen:  Trink- und Brauchwasser  Lebensraum für Pflanzen und Tiere  Regulationsfunktion (Verdünnung und Selbstreinigung von Abwasser)  Wohn- und Erholungsqualität  Klimatischer Wirkfaktor Es wird bei der Beschreibung und Beurteilung zwischen Oberflächengewässern und Grundwasser unterschieden: Oberflächengewässer Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine Oberflächengewässer. Im Untersuchungsraum liegen keinerlei wasserrechtliche Schutzzonen vor. PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 - 44, Fax: - 45, mail@planungsgruppe-scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de Seite 10 Umweltbericht zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich Grundwasser Das Grundwasser ist Wasser, das die Hohlräume der Erde zusammenhängend ausfüllt und nur der Schwere (hydrostatischer Druck) unterliegt. Seine Neubildung hängt stark von klimatischen, Boden- und Nutzungsfaktoren ab. Das Grundwasser ist Hauptquelle für Trink- und Brauchwasser. Bei der Bildung von Grundwasser versickert Niederschlagswasser über durchlässige Bodenschichten, um sich in mehr oder weniger großer Tiefe über einer undurchlässigen Schicht zu stauen. Der Abstand zwischen dieser wasserleitenden Schicht und der Erdoberfläche wird als Grundwasserflurabstand bezeichnet. Maßgeblich für die Bedeutung eines Bereichs für die Grundwasserneubildung ist der Durchlässigkeitskoeffizient des anstehenden Bodens. Im Untersuchungsgebiet weisen die natürlich entstandenen Böden eine mittlere bis hohe Bedeutung für die Grundwasserneubildung auf. Die Empfindlichkeit des Grundwassers besteht vor allen Dingen hinsichtlich der Verschmutzung und der Verminderung der Grundwasserneubildung. Die Empfindlichkeit gegenüber Verschmutzung steigt mit abnehmender Überdeckung der grundwasserleitenden Schichten. Der Grundwasserflurabstand für das Plangebiet beträgt 3,50 – 4,00 m. Im Einflussbereich der Sümpfungen für die Braunkohlentagebaue sind Absenkungen und später Anstiege in oberen und in tieferen Grundwasserleitern zu erwarten. Auswirkungen: Demzufolge hat das geplante Bauvorhaben folgende mögliche bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser: Auslösender Wirkfaktor Baubedingte Wirkungen Temporäre Wasserhaltung Anlagebedingte Wirkungen Erhöhung des Versiegelungsgrads Betriebsbedingte Wirkungen Stoffeinträge Auswirkungen auf das Schutzgut Temporäre Beeinträchtigung des Grundwasserhaushalts durch kleinräumige Absenkung Verlust von Grundwasserneubildung durch Überbauung; unbelastetes Oberflächenwasser wird versickert nicht zu erwarten Ergebnis: Durch die Überbauung und Versiegelung gehen wasserdurchlässige Bodenschichten verloren, so dass die Grundwasserneubildung verringert und der Oberflächenabfluss erhöht wird. Um diese negative Einflussnahme auf die Grundwasserneubildung zu verbessern, ist es unbedingt erforderlich, das anfallende, unbelastete Oberflächenwasser der Dachflächen über eine belebte Bodenschicht in der privaten Grünfläche zu versickern. Baubedingte Beeinträchtigungen des Grundwassers wie z. B. durch Anschnitt des Grundwasserkörpers oder Grundwasserabsenkung werden ausgeschlossen, da die Anlage von tiefgründigen Baukörpern nicht vorgesehen ist. Durch den hohen Versiegelungsgrad des B-Plangebiets werden die Grundwasserfunktionen erheblich gestört. Die noch zu prüfende Versickerung des anfallenden, unbelasteten Oberflächenwassers von Dächern und befestigten Flächen über die belebte Bodenschicht im Bereich der privaten Grünfläche mindert die Erheblichkeit der Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser. PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 - 44, Fax: - 45, mail@planungsgruppe-scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de Seite 11 Umweltbericht zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich 2.1.5 Schutzgut Klima / Luft Beschreibung: Der Planungsraum gehört zum atlantisch-ozeanisch geprägten Raum. Er ist durch hohe jährliche Niederschläge mit einem Maximum im Winter gekennzeichnet. Das Klimapotenzial im Plangebiet ist als mittel bis gut zu bezeichnen, da die vorhandenen Grün-, Gehölz- und Baumflächen positiv ausgleichend auf das Siedlungsklima wirken. Die angrenzenden Wohngebiete werden gut durchlüftet; Wärmeisolationen werden durch den Luftaustausch der guten Baum-Bio-Kleinklima reduziert. Im Hinblick auf das Klimapotenzial treten keine Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung auf, wie z. B. Flurwindsysteme (thermische Ausgleichswinde) und Immissionsschutzflächen oder Extremstandorte auf exponierten Lagen. Die Bedeutung des Schutzgutes Klima wird an den folgenden Funktionen gemessen:      Produktion und Transport von Frisch- und Kaltluft Verbesserung des Luftaustausches Temperaturminderung und Temperaturausgleich Windschutz Verdünnung oder Abbau von Luftverunreinigungen (z. B. Staubfilterung, Aufnahme von Schadstoffen; insbesondere durch Vegetationsbestände) Geringe Vorbelastungen der Klimafunktion bestehen durch Immissionen aus den vorhandenen, angrenzenden Straßen. Auswirkungen: Das geplante Vorhaben hat folgende mögliche bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft: Auslösender Wirkfaktor Baubedingte Wirkungen Temporäre Staub-, Schall- und Schadstoffemissionen Anlagebedingte Wirkungen Erhöhung des Versiegelungsgrads Betriebsbedingte Wirkungen Staub-, Schall- und Schadstoffemissionen Auswirkungen auf das Schutzgut Temporäre Beeinträchtigung der Lufthygiene für die angrenzenden Wohngebiete Verlust von Freiflächen mit klimaausgleichenden und lufthygienischen Funktionen Leichte Erhöhung der Schallemission durch erhöhtes Verkehrsaufkommen Das geplante Bauvorhaben wird kleinräumig zu einer lokal klimatischen Veränderung führen. Die Belastung betrifft sowohl das Gebiet selbst, als auch die benachbarten Wohngebiete. Im Vergleich mit unversiegelten Böden ist die Wärmespeicherkapazität versiegelter Flächen höher, Niederschläge fließen schneller ab bzw. verdunsten. Kleinräumig führt dies zur Erwärmung der bodennahen Luftschichten sowie zur Minderung der klimatischen Entlastung, die das unbebaute Gebiet auf die umgebenden Wohngebiete ausübt. Aufgrund der Überbauung kommt es zu einer stärkeren Aufwärmung des Gebiets im Vergleich zur vorher unbebauten Fläche. Ergebnis: Die Luftfeuchtigkeit sowie die Verdunstungsrate im Plangebiet werden durch die Überbauung reduziert. Verluste von Gehölzen dürften zu einer Zunahme der Windintensität im Plangebiet führen. Der klimatische Wirkungsraum wird lokal verschoben. Diese Veränderungen betreffen lediglich das lokale Klima des Plangebiets. Darüber hinaus auftretende klimatische Auswirkungen sind nicht zu erwarten. PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 - 44, Fax: - 45, mail@planungsgruppe-scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de Seite 12 Umweltbericht zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich Daher wird der Konflikt für das Schutzgut Klima als gering bis mittel eingestuft. Kleinräumig werden sich die festzusetzenden und zu erhaltenden Bepflanzungen (Bäume) positiv auf das Kleinklima auswirken und kurzfristig auftretende Veränderungen kompensieren. 2.1.6 Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild Beschreibung: Maßgeblich für die Bewertung des Stadt- und Landschaftsbilds ist das ästhetische Empfinden des Menschen. Im Allgemeinen werden naturnahe, vielfältige Lebensräume als angenehm empfunden. Wichtige Kriterien sind aber auch besondere Eigenarten bzw. die Identität eines Raums. Die Funktionen des Landschaftsbilds sind damit eng mit den Funktionen ‚Erholung’ sowie ‚Pflanzen und Tiere’ verknüpft. Das Stadt- und Landschaftsbild des Untersuchungsgebiets und seiner Umgebung wird durch das ebene Relief sowie das anthropogen entstandene, brach gefallene Friedhofsgelände mit seinen Altholzbeständen geprägt. Es wird ergänzt durch:    Lärm- und Schadstoffbelastungen durch vorhandenen Verkehr der Linnicher Straße Bereits vorhandene Baukörper und sonstige anthropogene, raumwirksame Strukturen Altgehölze und Übergänge zu den östlich angrenzenden Freiraumstrukturen der Zitadelle Die Empfindlichkeit des Stadt- und Landschaftsbilds korrespondiert mit der Bebauung. Daher sind im Allgemeinen „naturnahe“ Bereiche als empfindlich einzustufen. Auswirkungen: Das geplante Vorhaben hat folgende mögliche bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild: Auslösender Wirkfaktor Baubedingte Wirkungen Temporäre Schall- und Schadstoffemissionen Anlagebedingte Wirkungen Erhöhung des Versiegelungsgrads Visuelle Veränderungen durch Bebauung Betriebsbedingte Wirkungen Schall- und Schadstoffemissionen Auswirkungen auf das Schutzgut Beeinträchtigung der wohnungsnahen Freizeit- und Erholungsnutzung Veränderung und Beeinträchtigung des Stadt- und Landschaftsbilds, der Sichtbeziehung und Verlust von Grünflächen mit Bäumen und Gehölzen Keine erheblichen Auswirkungen Durch die Anpflanzung von Einzelbäumen und die Übernahme einer dem Bestand angepassten Gebäudehöhe sowie die Einhaltung der Empfehlung zum Erhalt der Einzelgehölze lassen sich diese Konflikte mindern und die Einbindung in das Stadt- und Landschaftsbild verbessern. Ergebnis: Aufgrund der möglichen gestalterischen und ökologischen Aspekte der vorgesehenen Festsetzungen zum Erhalt von Bäumen sowie zur Neubepflanzung mit Bäumen werden die Einflüsse auf die betroffenen Werte und Funktionen gemindert. Daher sind nur mittlere, negative Umweltauswirkungen zu erwarten. 2.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Beschreibung: Unter Kulturgütern sind Gebäude, Gebäudeteile, gärtnerische, bauliche und sonstige - auch im Boden verborgene - Anlagen, wie Park- oder Friedhofsanlagen und andere, vom Menschen gestaltete Landschaftsteile, die von geschichtlichem, wissenschaftlichem, künstlerischem, archäologischem, städtebaulichem oder die Kulturlandschaft prägendem Wert sind, zu verstehen. PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 - 44, Fax: - 45, mail@planungsgruppe-scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de Seite 13 Umweltbericht zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich Da im Plangebiet und seiner Umgebung Bau- und Kulturdenkmale, Landschaftsteile oder Formationen mit historischem Wert vorhanden bzw. bekannt sind, werden Auswirkungen eintreten. Ergebnis: Im Hinblick auf dieses Schutzgut ist eine Erheblichkeit zu erwarten. Werden Bodendenkmäler als Zeugnisse der Geschichte oder für den Laien erkennbare, mögliche Bodendenkmäler sowie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit entdeckt, ist nach den §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW (DSchG NW) die Entdeckungsstätte in unverändertem Zustand zu erhalten und dies der Stadt Jülich als Untere Denkmalbehörde (Tel.: 0 24 61 / 6 32 54) oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnhofstr. 45, 52385 Nideggen-Wollersheim (Tel.: 0 24 25 / 90 39 – 0; Fax – 199) unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Amts für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Aufgrund der früheren Nutzung des Geländes als Friedhof sind Erdarbeiten vorsichtig und mit Respekt vor möglichen Funden verbliebener, menschlicher Skelettteile durchzuführen. Evt. Funde sind dem Ordnungsamt der Stadt Jülich zu melden. Gebäudegründungen sind auf die ehemaligen Bestattungstiefen abzustimmen. 2.1.8 Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden eine Reihe unterschiedlicher Wechselwirkungen festgestellt. Mögliche Auswirkungen auf die Wechselwirkungen sind:  Unwiederbringliche Bodenversiegelung verringert die Grundwasserneubildungsrate, empfindlicher Bodendruck gegenüber der Baumaßnahme  Der baumbestandene, parkartige Stadtraum wird durch Bebauung verändert. Dadurch verändern sich Lebensräume für Tiere und Pflanzen sowie das Mikroklima.  Mit dem teilweisen Verlust des Lebensraums ‚Parkanlage / Ehemaliger Friedhof’ sind auch Veränderungen des Stadt- und Landschaftsbilds verbunden, insbesondere durch Entnahme von Altgehölzen  Durch mögliche Erhaltungs- und Neupflanzungsmaßnahmen sind positive Auswirkungen auf die abiotische und biotischen Schutzgüter möglich; sie reduzieren die aufgezeigten Eingriffe. Trotz der positiven, reduzierenden Effekte sind Umweltauswirkungen zu erwarten; Vermeidungs- und Ausgleichsstrategien zur Verringerung des Eingriffs sollten festgelegt bzw. durchgeführt werden. Die negativen Wechselwirkungen der Schutzgüter auf den vorhandenen Stadtraum sollten funktional kompensiert werden, insbesondere weil das vereinfachte Bauleitverfahren nach § 13a BauGB keinen Ausgleich fordert. 2.2 Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Maßnahme Im Zuge der Umweltprüfung werden die erheblichen Auswirkungen des Vorhabens bei Durchführung der Maßnahme auf die Schutzgüter wie folgt prognostiziert: PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 - 44, Fax: - 45, mail@planungsgruppe-scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de Seite 14 Umweltbericht zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich Schutzgut Anzeichen einer Umweltrelevanz 1. Mensch Anzeichen einer Umweltrelevanz 2. Tiere, Pflanzen Anzeichen einer Umweltrelevanz 3. Boden Anzeichen einer Umweltrelevanz / negative Wirkungen 4. Wasser / Grundwasser Anzeichen einer Umweltrelevanz / negative Wirkungen 5. Klima / Luft Anzeichen einer Umweltrelevanz 6. Stadt- u. Landschaftsbild Anzeichen einer Umweltrelevanz 7. Kultur- u. Sachgüter Keine Anzeichen einer Umweltrelevanz Anzeichen einer Umweltrelevanz / negative Wirkungen zwischen den Schutzgütern Boden und Grundwasser 8. Wechselwirkungen 2.3 Bemerkungen Durch Entwicklung von Mischlandflächen wird der Erholungs- und Wohnwert reduziert. Immissions- u. Emissionsbelastungen sind nicht zu erwarten. Eine Eingriffsbewertung braucht nach § 13a BauGB nominal nicht erstellt zu werden. Vermeidbare Beeinträchtigungen werden durch Empfehlungen vermieden. Verbleibende Beeinträchtigungen sollten wertentsprechend durch Neupflanzung von Bäumen auf den Mischgebiets- und Verkehrsflächen sowie durch den möglichen Erhalt einzelner Altgehölze auf der privaten Grünfläche kompensiert werden. Schutzmaßnahmen und Empfehlungen der ASP II bzw. ASP I sollten wirksam werden. Durch Versiegelung unwiederbringlicher Verlust von Böden, die in ihrer Bewertung lt. Geologischem Dienst schutzwürdig sind. Grundwasserneubildungsrate verringert sich; Einflüsse werden durch Oberflächenwasserversickerung kompensiert. Es wird keine großklimatische Veränderung entstehen. Einflüsse auf das Lokalklima durch die Teilumwandlung der Grünflächen in befestigte Flächen sind zu erwarten. Das Stadt- und Landschaftsbild wird sich negativ verändern. Erhaltungs- und Neupflanzungsmaßnahmen wirken dieser Veränderung entgegen. ./. Zusätzliche Versiegelungen wirken sich negativ auf die Grundwasserneubildungsrate und Bodenbildung aus. Prognose der Umweltauswirkungen bei Nichtdurchführung der Maßnahme Die Nullvariante betrachtet die Entwicklung des Plangebiets im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ohne Aufstellung des Bebauungsplans und bedeutet, dass das brach gefallene Friedhofsgelände als Grünfläche mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen (Friedhof oder Parkanlage) bestehen bleiben würde. Die vorhandenen Strukturen würden sich weiter entwickeln und müssten verkehrs- und ordnungsrechtlich gepflegt und unterhalten werden. Altbäume und Grünflächen stehen als Habitate der Fauna zur Verfügung. Im Rahmen der Innenentwicklung der Stadt Jülich entsprechend § 13a BauGB wäre eine andere Art der Bebauung jederzeit möglich. Anderweitige Planungsüberlegungen zur Verlagerung des geplanten Verwaltungsgebäudes des evangelischen Kirchenkreises gibt es nicht. PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 - 44, Fax: - 45, mail@planungsgruppe-scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de Seite 15 Umweltbericht zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich 2.4 Verminderungs- und Schutzmaßnahmen Pflanzen und Tiere  Vermeidung von Bodenverdichtungen im Wurzelbereich vorhandener, angrenzender, erhaltenswerter Bäume. Entstandene Verdichtungen sind tiefgründig zu lockern, im Wurzelbereich in Handarbeit!  Freigelegte Wurzeln ggf. zu erhaltender Einzelgehölze sind durch Abdecken vor dem Austrocknen zu schützen, verletzte Wurzeln sind nachzuschneiden und mit einem Wundmittel zu behandeln.  Pflanzgebote und Pflegehinweise für die privaten Grünflächen nach § 9 Abs. 1, Nr. 25 a + b BauGB werden festgesetzt. Entnahme von Gehölzen im Plangebiet entsprechend der Schonfristen nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG  Berücksichtigung der Empfehlungen, Erhaltungs- und Schutzmaßnahmen der ASP II und ASP I bei Entnahme der Gehölze (s. Pkt. 2.1.2)  Da zahlreiche potenzielle Habitate für höhlenbrütende Vögel und Fledermäuse entfallen und die Neuanpflanzungen längere Entwicklungszeit benötigen, um annähernden Ersatz zu schaffen, sollten für die Übergangszeit künstliche Nisthilfen für Vögel bzw. künstliche Ersatzquartiere (vorgefertigte Bauelemente) für Fledermäuse angeboten werden. Die Hälfte dieser künstlichen Lebensstätten ist dann an Bäumen der Umgebung anzubringen, die andere Hälfte kann direkt in die Fassaden des entstehenden Gebäudes integriert werden. Gebäudetypische Tierfallen (ungeschützte Kellerschächte, Fallrohre, große ungegliederte Glasfronten usw.) sind durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen, insbesondere, da sich das Plangebiet in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem vogelund insektenreichen Waldgebiet befindet:  (Keller-)Schächte und Fallrohre sind mit feinmaschigen Gittern abzudecken  Fensterscheiben und sonstige Glasfronten ab 1,5 m² Größe sollten optisch untergliedert werden  Rohbauten sind insbesondere zur Invasionszeit der Zwergfledermaus im Spätsommer geschlossen zu halten; Ritzen, Spalten und andere Öffnungen sind zu vermeiden.  Innerhalb des Plangebiets sind für die Straßen- und Baustellenbeleuchtung zum Schutz nachtaktiver Vögel, Fledermäuse und Insekten nur tierfreundliche Straßenlampen zu verwenden (keine hellen, weißen Straßenlampen mit hohem UV-Anteil). Die Lampen sollten zudem nach unten abstrahlen (keine weitreichende, horizontale Abstrahlung).  Regelung zur Begrünung von Flachdächern Boden  Schutz von Oberboden durch separate Abtragung und Lagerung außerhalb des Baustellenbereichs gemäß DIN 18 915, Wiederverwendung für vegetationstechnische Zwecke  Beschränkung der Flächenversiegelung auf das Mindestmaß  Spezielle Boden- und Bodenwasseranalysen hinsichtlich der Baugrundsicherung, Festlegung von Drainage und Versickerung  Ausführung von Zufahrten und Stellplätzen z. B. in wasserdurchlässiger und begrünter Form  Regelungen zur Begrünung von Flachdächern PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 - 44, Fax: - 45, mail@planungsgruppe-scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de Seite 16 Umweltbericht zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich Wasser  Vermeidung von Kontamination mit Schadstoffen zum Schutz des Grundwassers  Grundwasseranalysen und Bodenwasseranalysen im Rahmen des Bauantrags bezüglich Versickerung und eine evt. Veränderung der vorhandenen Grundwassersituation betreffend  Verringerung des Flurabstands  Direktes Anschneiden des GWL  Grundwasserstau durch Fundamente und Dämme  Veränderung der Grundwasserfließrichtung  Grundwasserabsenkung  Reaktion zwischen Sickerwässer / Drainage und Grundwasser mit dem Bauwerk  mögliche Maßnahmen zur Versickerung  Regelung zur Begrenzung der Versiegelung Landschaftsbild  Einbindung des Mischgebiets durch Baumpflanzungen und Erhaltung von Altbäumen 2.5 Ausgleichsmaßnahmen Innerhalb des Plangebiets werden folgende Anreicherungsmaßnahmen durchgeführt:    Erhalt von Altbäumen auf der privaten Grünfläche Neupflanzungen von Hecken und bodenständigen Gehölzen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB Neupflanzung von Einzelbäumen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 im Bereich der Mischgebietsfläche und der Flächen für den Verkehr Auf der Grundlage des § 13a BauGB wird im Rahmen der Innenentwicklung der Stadt Jülich das vereinfachte Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Das heißt, externe Ausgleichsmaßnahmen für zu bewertende Eingriffe in Natur und Landschaft sind nicht erforderlich. Der Wertverlust der vorhandenen Altgehölze sowie die Einflüsse auf die Umweltrelevanz der beschriebenen Schutzgüter sollten durch weitere Baumpflanzungen im Stadtgebiet außerhalb des B-Plangebiets durch noch festzulegende Einzelmaßnahmen zur Förderung der Fledermausquartiere erfolgen. 2.6 Umweltüberwachung Die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen zur Verminderung der Eingriffe sowie mögliche, ergänzende Bepflanzungen inner- und außerhalb des Plangebiets werden durch die Stadt Jülich ein Jahr nach Umsetzung der B-Plan Festsetzungen überprüft. Die Begleitung der Baufeldräumung durch einen Biologen entsprechend den Schutz- und Empfehlungsmaßnahmen der Artenschutzprüfung wird durch den evangelischen Kirchenkreis in Zusammenarbeit mit dem Fachamt der Stadt Jülich organisiert. PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 - 44, Fax: - 45, mail@planungsgruppe-scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de Seite 17 Umweltbericht zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich 2.7 Darstellung der Verfahren bei der Umweltprüfung Aufnahme und Bewertungsmethoden Lärmsituation Da sich das Plangebiet entlang der Linnicher Straße befindet und durch den vorhandenen Straßenverkehrslärm eine Vorlast zur zukünftigen Verkehrssituation (Zufahrt und Parken am Verwaltungsgebäude) vorhanden ist, sind keine zusätzlichen, negativen Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnbebauungen zu erwarten. Lärm- und sonstige Immissionsgutachten sind daher nicht erforderlich. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Eine numerische, qualifizierte und quantifizierte Eingriffsbilanzierung durch Bewertung von vorhandenen und geplanten Biotoptypen erfolgt nicht, da das Bauleitplanverfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird. Die Bestands- und Artenschutzbewertung der Stufe I erfolgte durch Begehungen des Plangebiets im Frühjahr 2015 und Frühjahr 2016. Eine ergänzende Begehung durch den Biologen wird im Sommer 2016 durchgeführt. PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 - 44, Fax: - 45, mail@planungsgruppe-scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de Seite 18 Umweltbericht zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich 3. ZUSAMMENFASSUNG Im Zuge der Aufstellung des B-Plan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ wurden der Bestand und die Raumnutzung von gegenüber der Strukturveränderung erfasst. Durch das Vorhaben gehen vor allem hoch- bis mittelwertige Biotope verloren.  Aufgrund des Anteils an Neuversiegelung erhöht sich der Eingriff in den Bodenhaushalt; er ist nicht ausgleichbar.  Der Eingriff in den Wasserhaushalt ist durch den Grad der Versiegelung ebenfalls hoch, er wird jedoch durch die Versickerung von anfallendem, unbelastetem Oberflächenwasser gemindert.  Der Eingriff in das Stadt- und Landschaftsbild ist erheblich; er kann jedoch durch entsprechende, unmittelbare Maßnahmen im Plangebiet kompensiert werden. Dies betrifft ebenfalls die Einflussnahme auf das Schutzgut Mensch der angrenzenden Wohnbauflächen. Als Ergebnis der artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP I) wurde festgestellt, dass durch das Vorhaben zurzeit Beeinträchtigungen auf die Lebensräume oder den Bestand der Fledermäuse und Vögel nicht auszuschließen sind. Auf Grund der vorhandenen Datenlage zur Verbreiterung der Arten können artenschutzrechtliche Konflikte nicht vollständig ausgeschlossen werden. Als Ergebnis dieses Berichts ist festzustellen, dass die geplante Bebauung unter Berücksichtigung der aufgezeigten und genannten Schutzmaßnahmen und Empfehlungen nicht zu einer Erfüllung der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BNatSchG führen wird. Im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsbewertung gelten die allgemeinen Grundsätze des umweltschonenden Umgangs mit allen Schutzgütern. Diese sind durch grundsätzliche Schutzund Empfehlungsmaßnahmen für das Plangebiet festgelegt. Darüber hinaus greifende, externe Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen einer qualitativen und quantitativen Biotopwertgegenüberstellung des Istzustands mit dem des Planungszustands sind aufgrund des Planverfahrens nach § 13a BauGB nicht erforderlich. Der städtebauliche und landschaftsökologische Grundwert der Altbaumbestände verlangt jedoch, dass – unabhängig von der Gesetzesvorlage zur städtebaulichen Innenentwicklung – weiterführende, ökologisch begründete Maßnahmen über das Plangebiet hinaus entwickelt werden sollten. Entsprechende Entwicklungs- und Stadtortnachweise sollten in Abstimmung mit allen Beteiligten erbracht werden. Bei Erfüllung dieser Maßnahmen stellt die Umsetzung des B-Plans unter Umweltgesichtspunkten eine vertretbare Realisierungsmöglichkeit dar. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass aufgrund der bestehenden Situation und der Vorbelastungen voraussichtlich keine erheblichen, nachteiligen Umweltauswirkungen durch die Aufstellung des B-Plans A17 I „Westlich der Zitadelle I“ zu erwarten sind. Niederkrüchten, 04.08.2016 Dipl.-Ing. Joachim J. Scheller Landschaftsarchitekt PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 - 44, Fax: - 45, mail@planungsgruppe-scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de Seite 19 Umweltbericht zum Bebauungsplan A17 I „Westlich der Zitadelle I“ in Jülich 4. LITERATUR Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Deutscher Planungsatlas Band I: NRW Lieferung 3, Vegetation (Pot. nat. Veget.), Gebr. Jänicke Verlag Hannover 1972 Adam/Nohl/Valentin, Naturschutz u. Landschaftspflege in NRW ,Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft, Der Minister für Umwelt, Raumordnung u. Landwirtschaft des Landes NRW, D'dorf 2. Auflage 1989 Bezirksregierung Köln, Regionalplan Region Aachen 2003, Einzelkarte L 5104 Düren Blab/Nowak/Trautmann/Sukopp, Rote Liste der gefährdeten Tiere u. Pflanzen in der Bundesrepublik Deutschland, Kilda Verlag Greven, 4.Aufl. 1984 Ellenberg, Heinz, Vegetation Mitteleuropas mit den Alpen, Verlag E. Ulmer, Stuttgart 4. Aufl. 1986 Geologisches Landesamt NRW, Bodenkarte von NRW 1:50.000 Blatt 5104 Düren (gemäß SachdatenAbfrage der webbasierten Bodenkarte 1 : 50.000 des Geologischen Dienstes NRW) Information und Technik Nordrhein-Westfalen, http://www.geoserver.nrw.de Kappes, Vermessungsbüro ÖBV (Sept. 2014): Bestandsplan Bäume Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft, Herausgeber : Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport, Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft, Ministerium für Bauen und Wohnen, Düsseldorf 1996 LANUV, Nummerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“, Stand 2008 RoA Rongen Architekten GmbH, B-Planentwurf, Stand Offenlage 2016 Runge Fritz, Die Pflanzengesellschaften Mitteleuropas, Aschendorff Verlag Münster 7. Aufl. 1980 Scheffer/Schachtschabel, Lehrbuch der Bodenkunde, F. Emke Verlag, Stuttgart Stadt Jülich, Flächennutzungsplan Topographisches Informationsmanagement NRW, http://www.tim-online.nrw.de PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 - 44, Fax: - 45, mail@planungsgruppe-scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de Seite 20