Daten
Kommune
Jülich
Größe
63 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 der Sitzungsvorlage 375 / 2017
Stellungnahme der Verwaltung
zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Stellungnahmen
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Landesbetrieb Straßenbau Regionalniederlassung Ville-Eifel mit Schreiben vom 09.11.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens
der Straßenbauverwaltung grundsätzlich Bedenken.
- lm Anschreiben wird auf beigefügte Unterlagen zur Erläuterung des Vorhabens verwiesen.
Lediglich die zeichnerische Darstellung und die
textlichen Festsetzungen sind dem Anschreiben
beigefügt.
- Bisher besteht für die betreffende Fläche keine Anbindung an die L 253. Aus der vorliegenden Bauleitplanung kann nicht ermittelt werden, wo der künftige Zufahrtbereich liegen soll.
Der lt. zeichnerischer Darstellung vorgesehene
verkehrsberuhigte Bereich mündet an einer
riskanten Stelle in die städtische Straße. Bereiche ohne Zufahrt werden nicht festgesetzt.
- Durch die fehlende Darstellung der Stellplatzfläche kann geschlossen werden, dass evtl.
senkrecht zur Landesstraße angeordnete Stellplätze entstehen, die ein erhöhtes Unfallrisiko
für Radfahrer, Fußgänger und Kfz-Fahrer darstellen. Hier ist eine Aussage zu treffen.
- Der heutige Einmündungsbereich L 253/
Probst-Bechte-Platz entspricht nicht einer regelgerechten Ausgestaltung (Markierung/ Beschilderungspfosten).
- lm Bereich der heutigen Anbindung an die L
253 ist durch entsprechende Regelungen sicherzustellen, dass die Sichtfelder entsprechend
der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen
-RASt- Abschnitt 6.3.9.3 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen im Be-
Den Stellungnahmen der
Verwaltung wird
gefolgt.
Die Zufahrt wird über die
Düsseldorfer Straße erfolgen. Die Einmündung
ist lt. Fachbehörde nicht
als riskant anzusehen.
Es wird festgesetzt, dass
für das Plangebiet im
Bereich der L 253 keine
Ein- und Ausfahrten
ermöglicht werden können.
Die regelgerechte Ausgestaltung des Einmündungsbereiches L 253 /
Probst-Bechte-Platz ist
nicht Gegenstand dieses
Bauleitplanverfahrens.
reich der Einmündung dauerhaft von Bewuchs
und Baukörpern freigehalten werden.
Insbesondere an Knotenpunkten, Rad/Gehwegüberfahrten und Überquerungsstellen
müssen für wartepflichtige Kraftfahrer, Radfahrer und Fußgänger Mindestsichtfelder zwischen 0,80 m und 2,50 m Höhe von ständigen
Sichthindernissen, parkenden Kraftfahrzeugen
und sichtbehinderndem Bewuchs freigehalten
werden. Bäume, Lichtmaste, Lichtsignalgeber
und ähnliches sind innerhalb der Sichtfelder
möglich. Sie dürfen wartepflichtigen Fahrern,
die aus dem Stand einbiegen oder kreuzen wollen, die Sicht auf bevorrechtigte Kraftfahrzeuge
oder nicht- motorisierte Verkehrsteilnehmer
jedoch nicht verdecken.
Nachzuweisen sind Sichtfelder
- für die Haltesicht,
- für die Anfahrsicht sowie
- für Überquerungsstellen.
Innerhalb der Sichtfelder darf weder die Sieht
auf Kinder noch die Sicht von Kindern auf
Fahrzeuge beeinträchtigt werden.
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der L 253,
auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf
hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen
zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Jülich.
lm Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder
textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub,
Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser
bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe
liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1
Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen /
der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der
Straßenbauverwaltung.
Es erfolgt ein Hinweis in
der Begründung des Bebauungsplanes bzgl. der
Verkehrsemissionen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Marlis Hess
Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom
14.11.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
RWE Power ist am Ver-
zu den bergbaulichen Verhältnissen erhalten
Sie folgende Hinweise:
Das o.g. Bebauungsplangebiet liegt über dem
auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld
„Union 213“, im Eigentum der RV Rheinbraun
Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln.
Ferner liegt das Plangebiet über dem Feld der
Erlaubnis zu gewerblichen „Rheinland".
Inhaberin der Erlaubnis ist die Wintershall
Holding GmbH, in Kassel.
Eine Erlaubnis gewährt das befristete Recht zur
Aufsuchung des Bodenschatzes „Kohlenwasserstoffe“ innerhalb der festgelegten Feldesgrenzen. Unter dem „Aufsuchen“ versteht man
Tätigkeiten zur Feststellung (Untersuchung)
des Vorhandenseins und der Ausdehnung eines
Bodenschatzes. Eine Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken dient lediglich dem Konkurrenzschutz und klärt in Form einer Lizenz nur
grundsätzlich, welcher Unternehmer in diesem
Gebiet Anträge auf Durchführung konkreter
Aufsuchungsmaßnahmen stellen darf.
Eine erteilte Erlaubnis gestattet noch keinerlei
konkrete Maßnahmen, wie z. B. Untersuchungsbohrungen, sodass Umweltauswirkungen in diesem Stadium allein aufgrund einer
Erlaubnis nicht hervorgerufen werden können.
Konkrete Aufsuchungsmaßnahmen wären erst
nach weiteren Genehmigungsverfahren, den
Betriebsplanzulassungsverfahren, erlaubt, die
ganz konkret das „Ob“ und „Wie“ regeln.
Vor einer Genehmigungsentscheidung erfolgt
gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine Beteiligung von ggf. betroffenen Privaten, Kommunen und Behörden. Des Weiteren werden
ausführlich und gründlich alle öffentlichen Belange - insbesondere auch die des Gewässerschutzes - geprüft, gegebenenfalls in einem
separaten wasserrechtlichen Erlaubnisveıfahren.
Der Vorhabensbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit
Stand: 01.10.2015 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides - Az.: 61.42.63 2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen
des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter
fahren beteiligt.
Falls Grundwasserstände
erforderlich sind, wird
der Erftverband involviert.
Der Stellungnahme der
Verwaltung wird
gefolgt.
(nach Einteilung von Schneider & Thiele,
1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7,
6D, 6B, 2 - 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner
Scholle.
Folgendes sollte berücksichtigt werden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren
Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der
Beeinflussung der Grundwasserstände im Vorhabengebiet in den nächsten Jahren ist nach
heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen.
Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen
Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung
für den Braunkohletagebau als auch bei einem
späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.
Diese können bei bestimmten geologischen
Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche
führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben
Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich, zu zukünftigen Planungen sowie zu Anpassungs- oder
Sicherungsmaßnahmen bezüglich bergbaulicher Einwirkungen eine Anfrage an die RWE
Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den
Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen und Glückauf
lm Auftrag:
(Baginski)
Geologischer Dienst mit Schreiben vom
15.11.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus den mir vorliegenden Unterlagen gehen aus
geowissenschaftlicher Sicht folgende Informationen zu o.g. Planungsvorhaben BPlan Nr. A
17 I hervor:
Die Kennzeichnung und
die Hinweise werden in
die Planunterlagen aufgenommen.
Der Stellungnahme der
Verwaltung wird
gefolgt.
Tektonik
Nördlich der Plangebietsgrenze endet die 100
m breite Pufferzone des nördlich gelegenen
Rursprunges West, der zu dem Störungssystem
Rurrand gehört. Der Rursprung West als auch
der Rurrand sind als seismisch aktiv bewertet.
- Zur Klärung der genauen Lage der Störung
und auch der Frage einer möglichen Beeinflussung des Plangebietes durch Sümpfungsmaßnahmen empfehle ich, mit der RWE Power AG
Kontakt aufzunehmen.
Geologie
Die Planfläche befindet sich im Übergangsbereich von mächtigen Lösslagen im Osten zu
grundwasserbeeinflussten Niederterrassenablagerungen der Ruraue im Westen.
Böden
Innerhalb der Planfläche sind sowohl grundwasserbeeinflusste Böden aus Bach – und Terrassenablagerungen der Rur und des Ellebaches
als auch Kolluvien aus Schwemmlöss sowie
tiefgründige Lößböden (Parabraunerden) betroffen. Gen Osten hin zur Wallanlage der Zitadelle und gen Norden zum Friedhof schließen
anthropogen beeinflusste Böden an.
Erdbebengefährdung:
Gemäß der Technischen Baubestimmungen des
Landes NRW ist bei der Planung und Bemessung üblicher Hochbauten die DIN 414912005O4 „ Bauten in deutschen Erdbebengebieten“
zu berücksichtigen.
Die Erdbebengefährdung wird in der weiterhin
geltenden DIN 4149:2005 durch die Zuordnung
zu Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen beurteilt, die anhand der Karte
der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland
1 : 350 000, Bundesland Nordrhein-Westfalen
(Geologischer Dienst NRW 2006) für einzelne
Standorte bestimmt werden.
- Das Plangebiet ist der Erdbebenzone 3 und
geologischer Untergrundklasse S zuzuordnen.
Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005
und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte
wird ausdrücklich hingewiesen.
Kennzeichnungsempfehlung
Aus geowissenschaftlicher Sicht empfehle ich
folgende Kennzeichnungen nach § 9 (5)
BauGB im Bebauungsplan
1. Hinweis auf besondere bauliche Maßnahmen
im Gründungsbereich aufgrund
unterschiedlich tragfähiger Schichten
2. Hinweis auf Lage im Nahbereich der tektonischen Verwerfungen Rursprung West und
Rurrand
3. Hinweis auf Erdbebenzone 3 mit der Untergrundklasse S
4. Hinweis auf mögliche ungleichmäßige Bodenbewegungen
Baugrunduntersuchung
- Die Baugrundeigenschaften, insbesondere das
Trag- und Setzungsverhalten sind objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten.
- Der höchstmögliche oberflächennahe Grundwasserstand ist in Erfahrung zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag
( Dr. Hantl)
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit Schreiben vom 15.11.2016
Sehr geehrter Herr Schorr,
ich bedanke mich für die Übersendung der Pla- Der Hinweis wird in die
nungsunterlagen im Rahmen der TÖB - BeteiPlanunterlagen aufgeligung zu o.a. Planung.
nommen.
Bereits 2013 hatte ich mit Herrn Rehers mir das
o.a. Gelände angesehen. Hierbei wurde ersichtlich, dass der bereits seit dem 17. Jahrhundert
bekannte Friedhof durch die Neubelegungen
bis in die 1970er Jahre vollständig überprâgt
war, so dass kaum noch mit der Erhaltung älterer Gräber gerechnet werden kann.
Bedenken gegen die Planung bestehen daher
seitens des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege nicht.
Ich verweise daher die Bestimmungen der §§
15, 16 DSchG NW (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis
in die Planungsunterlagen aufzunehmen:
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als
Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt
für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385
Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax:
Der Stellungnahme der
Verwaltung wird
gefolgt.
02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVRAmtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Ursula Francke
RWE Power mit Schreiben vom 21.11.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Schorr,
wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen
Ihnen hierzu folgendes mit:
Wir weisen darauf hin dass die Bodenkarte des
Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L5104, in
einem Teil des Plangebietes, wie in der Anlage
"blau" dargestellt, Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten.
Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig.
Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und
Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können.
Dieser Teil des Plangebietes ist daher wegen
der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr.
1 BauGB durch eine Umgrenzung entsprechend der Nr. 15.11 der Anlage zur Planzeichenverordnung als Fläche zu kennzeichnen,
bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche
Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind.
Hier sind die Bauvorschriften des Eurocode 7
„Geotechnik“ DIN EN 1997-1 mit nationalem
Anhang, die Normblätter der DIN 1054 “Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und
Grundbau” und der DIN 18 196 “Erd- und
Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der
Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Die Kennzeichnung wird
in die Planunterlagen
aufgenommen.
Der Stellungnahme der
Verwaltung wird
gefolgt.
RWE Power Aktiengesellschaft
Abteilung Bergschäden
Obere Denkmalbehörde mit Schreiben vom
21.11.2016
Sehr geehrter Herr Schorr,
bezüglich des Umgebungsschutzes Zitadelle
Jülich bestehen gegen den Bebauungsplan Nr.
A 17 I keine denkmalrechtlichen Bedenken.
Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag
Gudrun Schmitz
Bezirksregierung Köln
Dezernat 35.4 - Denkmalangelegenheiten
Kreis Düren mit Schreiben vom 22.11.2016
Sehr geehrter Herr Schorr,
zur o.g. Bauleitplanung wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt:
Kämmerei
Kreisentwicklung und -straßen
Brandschutz
Umweltamt
Wasserwirtschaft
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen vom
Grundsatz her keine Belange.
In den Unterlagen sind Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung aufzunehmen.
Immıssıonsschutz
Immissionsschutzrechtliche Belange sind nicht
betroffen.
Bodenschutz
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen
keine Bedenken.
Abgrabungen
Aus abgrabungsrechtlicher Sicht sind keine
Belange betroffen.
Die Stellungnahme wird
zur Kenntnis genommen.
Der Stellungnahme der
Verwaltung wird
gefolgt.
Stellungnahme Natur und Landschaft:
Zur Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist der
Detaillierungsgrad der Prüfung so zu wählen,
dass die berührten Belange von Natur und
Landschaft, hier insbesondere der Artenschutz,
vollständig und abschließend in die Planung eingestellt werden können.
Bezüglich des zu berücksichtigenden Artenschutzes wird auf die im Messtischblatt 5004
aufgeführten planungsrelevanten Arten hingewiesen (siehe hierzu auch W-Artenschutz in
der Fassung vom 06.06.2016).
Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind durch
die Artenschutzprüfung
I, die Artenschutzprüfung II und die Artenschutzprüfung II (Fledermäuse) berücksichtigt.
Der Stellungnahme der
Verwaltung wird
gefolgt.
Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag
Marga Lersch
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
mit Schreiben vom 19.12.2016
Sehr geehrter Herr Schorr,
aufgrund derzeit hoher Arbeitsbelastung kann
ich erst jetzt zu diesem Vorhaben Stellung
nehmen.
Das Planungsgebiet befindet sich im Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung „Renaissance-Stadtgrundriss mit Befestigungswerken
und Wallanlagen” gemäß § 5 DSchG für das
Land Nordrhein-Westfalen (DSchG) vom
25.03.1993.
Ferner befindet sich in der südwestlichen Ecke
des Planungsgebiets das nach §3 DSchG in die
Denkmalliste der Stadt Jülich eingetragene
Barocke Friedhofsportal als Teil der Friedhofsmauer.
Vor diesem Hintergrund rege ich an, die Auswirkungen der Planung auf die genannten
Denkmäler im Rahme des Umweltberichts näher zu untersuchen. Ferner erscheint es sinnvoll
im Erläuterungsbericht darauf hinzuweisen,
dass für das geplante Vorhaben ein denkmalrechtliches Erlaubnisverfahren nach §9 DSchG
durchzuführen ist. Das Denkmal sowie der
Denkmalbereich sollten außerdem gemäß Planzeichenverordnung nachrichtlich in die
Plandarstellung sowie in die textlichen Erläuterungen des Bebauungsplans aufgenommen
Die Kennzeichnung und
die nachrichtliche Darstellung des Denkmalbereiches und des Denkmals in der Planunterlage
sind erfolgt.
Der Stellungnahme der
Verwaltung wird
gefolgt.
werden.
Für Rückfragen und Erläuterungen stehe ich
Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Schrolle