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Sitzungsvorlage (Anlage 1 375 - 2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
63 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26

Inhalt der Datei

Anlage 1 der Sitzungsvorlage 375 / 2017 Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Landesbetrieb Straßenbau Regionalniederlassung Ville-Eifel mit Schreiben vom 09.11.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich Bedenken. - lm Anschreiben wird auf beigefügte Unterlagen zur Erläuterung des Vorhabens verwiesen. Lediglich die zeichnerische Darstellung und die textlichen Festsetzungen sind dem Anschreiben beigefügt. - Bisher besteht für die betreffende Fläche keine Anbindung an die L 253. Aus der vorliegenden Bauleitplanung kann nicht ermittelt werden, wo der künftige Zufahrtbereich liegen soll. Der lt. zeichnerischer Darstellung vorgesehene verkehrsberuhigte Bereich mündet an einer riskanten Stelle in die städtische Straße. Bereiche ohne Zufahrt werden nicht festgesetzt. - Durch die fehlende Darstellung der Stellplatzfläche kann geschlossen werden, dass evtl. senkrecht zur Landesstraße angeordnete Stellplätze entstehen, die ein erhöhtes Unfallrisiko für Radfahrer, Fußgänger und Kfz-Fahrer darstellen. Hier ist eine Aussage zu treffen. - Der heutige Einmündungsbereich L 253/ Probst-Bechte-Platz entspricht nicht einer regelgerechten Ausgestaltung (Markierung/ Beschilderungspfosten). - lm Bereich der heutigen Anbindung an die L 253 ist durch entsprechende Regelungen sicherzustellen, dass die Sichtfelder entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen -RASt- Abschnitt 6.3.9.3 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen im Be- Den Stellungnahmen der Verwaltung wird gefolgt. Die Zufahrt wird über die Düsseldorfer Straße erfolgen. Die Einmündung ist lt. Fachbehörde nicht als riskant anzusehen. Es wird festgesetzt, dass für das Plangebiet im Bereich der L 253 keine Ein- und Ausfahrten ermöglicht werden können. Die regelgerechte Ausgestaltung des Einmündungsbereiches L 253 / Probst-Bechte-Platz ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. reich der Einmündung dauerhaft von Bewuchs und Baukörpern freigehalten werden. Insbesondere an Knotenpunkten, Rad/Gehwegüberfahrten und Überquerungsstellen müssen für wartepflichtige Kraftfahrer, Radfahrer und Fußgänger Mindestsichtfelder zwischen 0,80 m und 2,50 m Höhe von ständigen Sichthindernissen, parkenden Kraftfahrzeugen und sichtbehinderndem Bewuchs freigehalten werden. Bäume, Lichtmaste, Lichtsignalgeber und ähnliches sind innerhalb der Sichtfelder möglich. Sie dürfen wartepflichtigen Fahrern, die aus dem Stand einbiegen oder kreuzen wollen, die Sicht auf bevorrechtigte Kraftfahrzeuge oder nicht- motorisierte Verkehrsteilnehmer jedoch nicht verdecken. Nachzuweisen sind Sichtfelder - für die Haltesicht, - für die Anfahrsicht sowie - für Überquerungsstellen. Innerhalb der Sichtfelder darf weder die Sieht auf Kinder noch die Sicht von Kindern auf Fahrzeuge beeinträchtigt werden. Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der L 253, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Jülich. lm Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. Es erfolgt ein Hinweis in der Begründung des Bebauungsplanes bzgl. der Verkehrsemissionen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Marlis Hess Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 14.11.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, RWE Power ist am Ver- zu den bergbaulichen Verhältnissen erhalten Sie folgende Hinweise: Das o.g. Bebauungsplangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Union 213“, im Eigentum der RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Ferner liegt das Plangebiet über dem Feld der Erlaubnis zu gewerblichen „Rheinland". Inhaberin der Erlaubnis ist die Wintershall Holding GmbH, in Kassel. Eine Erlaubnis gewährt das befristete Recht zur Aufsuchung des Bodenschatzes „Kohlenwasserstoffe“ innerhalb der festgelegten Feldesgrenzen. Unter dem „Aufsuchen“ versteht man Tätigkeiten zur Feststellung (Untersuchung) des Vorhandenseins und der Ausdehnung eines Bodenschatzes. Eine Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken dient lediglich dem Konkurrenzschutz und klärt in Form einer Lizenz nur grundsätzlich, welcher Unternehmer in diesem Gebiet Anträge auf Durchführung konkreter Aufsuchungsmaßnahmen stellen darf. Eine erteilte Erlaubnis gestattet noch keinerlei konkrete Maßnahmen, wie z. B. Untersuchungsbohrungen, sodass Umweltauswirkungen in diesem Stadium allein aufgrund einer Erlaubnis nicht hervorgerufen werden können. Konkrete Aufsuchungsmaßnahmen wären erst nach weiteren Genehmigungsverfahren, den Betriebsplanzulassungsverfahren, erlaubt, die ganz konkret das „Ob“ und „Wie“ regeln. Vor einer Genehmigungsentscheidung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine Beteiligung von ggf. betroffenen Privaten, Kommunen und Behörden. Des Weiteren werden ausführlich und gründlich alle öffentlichen Belange - insbesondere auch die des Gewässerschutzes - geprüft, gegebenenfalls in einem separaten wasserrechtlichen Erlaubnisveıfahren. Der Vorhabensbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2015 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides - Az.: 61.42.63 2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter fahren beteiligt. Falls Grundwasserstände erforderlich sind, wird der Erftverband involviert. Der Stellungnahme der Verwaltung wird gefolgt. (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 - 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. Folgendes sollte berücksichtigt werden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Vorhabengebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich, zu zukünftigen Planungen sowie zu Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen bezüglich bergbaulicher Einwirkungen eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Mit freundlichen Grüßen und Glückauf lm Auftrag: (Baginski) Geologischer Dienst mit Schreiben vom 15.11.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, aus den mir vorliegenden Unterlagen gehen aus geowissenschaftlicher Sicht folgende Informationen zu o.g. Planungsvorhaben BPlan Nr. A 17 I hervor: Die Kennzeichnung und die Hinweise werden in die Planunterlagen aufgenommen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird gefolgt. Tektonik Nördlich der Plangebietsgrenze endet die 100 m breite Pufferzone des nördlich gelegenen Rursprunges West, der zu dem Störungssystem Rurrand gehört. Der Rursprung West als auch der Rurrand sind als seismisch aktiv bewertet. - Zur Klärung der genauen Lage der Störung und auch der Frage einer möglichen Beeinflussung des Plangebietes durch Sümpfungsmaßnahmen empfehle ich, mit der RWE Power AG Kontakt aufzunehmen. Geologie Die Planfläche befindet sich im Übergangsbereich von mächtigen Lösslagen im Osten zu grundwasserbeeinflussten Niederterrassenablagerungen der Ruraue im Westen. Böden Innerhalb der Planfläche sind sowohl grundwasserbeeinflusste Böden aus Bach – und Terrassenablagerungen der Rur und des Ellebaches als auch Kolluvien aus Schwemmlöss sowie tiefgründige Lößböden (Parabraunerden) betroffen. Gen Osten hin zur Wallanlage der Zitadelle und gen Norden zum Friedhof schließen anthropogen beeinflusste Böden an. Erdbebengefährdung: Gemäß der Technischen Baubestimmungen des Landes NRW ist bei der Planung und Bemessung üblicher Hochbauten die DIN 414912005O4 „ Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen. Die Erdbebengefährdung wird in der weiterhin geltenden DIN 4149:2005 durch die Zuordnung zu Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen beurteilt, die anhand der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350 000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Geologischer Dienst NRW 2006) für einzelne Standorte bestimmt werden. - Das Plangebiet ist der Erdbebenzone 3 und geologischer Untergrundklasse S zuzuordnen. Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen. Kennzeichnungsempfehlung Aus geowissenschaftlicher Sicht empfehle ich folgende Kennzeichnungen nach § 9 (5) BauGB im Bebauungsplan 1. Hinweis auf besondere bauliche Maßnahmen im Gründungsbereich aufgrund unterschiedlich tragfähiger Schichten 2. Hinweis auf Lage im Nahbereich der tektonischen Verwerfungen Rursprung West und Rurrand 3. Hinweis auf Erdbebenzone 3 mit der Untergrundklasse S 4. Hinweis auf mögliche ungleichmäßige Bodenbewegungen Baugrunduntersuchung - Die Baugrundeigenschaften, insbesondere das Trag- und Setzungsverhalten sind objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten. - Der höchstmögliche oberflächennahe Grundwasserstand ist in Erfahrung zu bringen. Mit freundlichen Grüßen lm Auftrag ( Dr. Hantl) LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit Schreiben vom 15.11.2016 Sehr geehrter Herr Schorr, ich bedanke mich für die Übersendung der Pla- Der Hinweis wird in die nungsunterlagen im Rahmen der TÖB - BeteiPlanunterlagen aufgeligung zu o.a. Planung. nommen. Bereits 2013 hatte ich mit Herrn Rehers mir das o.a. Gelände angesehen. Hierbei wurde ersichtlich, dass der bereits seit dem 17. Jahrhundert bekannte Friedhof durch die Neubelegungen bis in die 1970er Jahre vollständig überprâgt war, so dass kaum noch mit der Erhaltung älterer Gräber gerechnet werden kann. Bedenken gegen die Planung bestehen daher seitens des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege nicht. Ich verweise daher die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NW (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: Der Stellungnahme der Verwaltung wird gefolgt. 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVRAmtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Ursula Francke RWE Power mit Schreiben vom 21.11.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Schorr, wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen Ihnen hierzu folgendes mit: Wir weisen darauf hin dass die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L5104, in einem Teil des Plangebietes, wie in der Anlage "blau" dargestellt, Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Dieser Teil des Plangebietes ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB durch eine Umgrenzung entsprechend der Nr. 15.11 der Anlage zur Planzeichenverordnung als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Hier sind die Bauvorschriften des Eurocode 7 „Geotechnik“ DIN EN 1997-1 mit nationalem Anhang, die Normblätter der DIN 1054 “Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau” und der DIN 18 196 “Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Mit freundlichen Grüßen Die Kennzeichnung wird in die Planunterlagen aufgenommen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird gefolgt. RWE Power Aktiengesellschaft Abteilung Bergschäden Obere Denkmalbehörde mit Schreiben vom 21.11.2016 Sehr geehrter Herr Schorr, bezüglich des Umgebungsschutzes Zitadelle Jülich bestehen gegen den Bebauungsplan Nr. A 17 I keine denkmalrechtlichen Bedenken. Mit freundlichen Grüßen lm Auftrag Gudrun Schmitz Bezirksregierung Köln Dezernat 35.4 - Denkmalangelegenheiten Kreis Düren mit Schreiben vom 22.11.2016 Sehr geehrter Herr Schorr, zur o.g. Bauleitplanung wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: Kämmerei Kreisentwicklung und -straßen Brandschutz Umweltamt Wasserwirtschaft Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen vom Grundsatz her keine Belange. In den Unterlagen sind Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung aufzunehmen. Immıssıonsschutz Immissionsschutzrechtliche Belange sind nicht betroffen. Bodenschutz Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Abgrabungen Aus abgrabungsrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird gefolgt. Stellungnahme Natur und Landschaft: Zur Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist der Detaillierungsgrad der Prüfung so zu wählen, dass die berührten Belange von Natur und Landschaft, hier insbesondere der Artenschutz, vollständig und abschließend in die Planung eingestellt werden können. Bezüglich des zu berücksichtigenden Artenschutzes wird auf die im Messtischblatt 5004 aufgeführten planungsrelevanten Arten hingewiesen (siehe hierzu auch W-Artenschutz in der Fassung vom 06.06.2016). Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind durch die Artenschutzprüfung I, die Artenschutzprüfung II und die Artenschutzprüfung II (Fledermäuse) berücksichtigt. Der Stellungnahme der Verwaltung wird gefolgt. Mit freundlichen Grüßen lm Auftrag Marga Lersch LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland mit Schreiben vom 19.12.2016 Sehr geehrter Herr Schorr, aufgrund derzeit hoher Arbeitsbelastung kann ich erst jetzt zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Das Planungsgebiet befindet sich im Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung „Renaissance-Stadtgrundriss mit Befestigungswerken und Wallanlagen” gemäß § 5 DSchG für das Land Nordrhein-Westfalen (DSchG) vom 25.03.1993. Ferner befindet sich in der südwestlichen Ecke des Planungsgebiets das nach §3 DSchG in die Denkmalliste der Stadt Jülich eingetragene Barocke Friedhofsportal als Teil der Friedhofsmauer. Vor diesem Hintergrund rege ich an, die Auswirkungen der Planung auf die genannten Denkmäler im Rahme des Umweltberichts näher zu untersuchen. Ferner erscheint es sinnvoll im Erläuterungsbericht darauf hinzuweisen, dass für das geplante Vorhaben ein denkmalrechtliches Erlaubnisverfahren nach §9 DSchG durchzuführen ist. Das Denkmal sowie der Denkmalbereich sollten außerdem gemäß Planzeichenverordnung nachrichtlich in die Plandarstellung sowie in die textlichen Erläuterungen des Bebauungsplans aufgenommen Die Kennzeichnung und die nachrichtliche Darstellung des Denkmalbereiches und des Denkmals in der Planunterlage sind erfolgt. Der Stellungnahme der Verwaltung wird gefolgt. werden. Für Rückfragen und Erläuterungen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Schrolle