Daten
Kommune
Jülich
Größe
108 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Begründung zum Bebauungsplan Nr. A 17 I „Westlich der Zitadelle I“
Stand: Offenlage (24.08.2017)
Anlage 4 zur Vorlagen-Nr. 375 / 2017
INHALT
1. Anlass und Erfordernis der Planung
2. Planerische Ausgangssituation und Rahmenbedingungen
2.1. Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes
2.2. Umgebung des Plangebietes
2.3. Bestand innerhalb des Plangebiets
3. Bauleitplanung und übergeordnete Planung
3.1. Regionalplanung
3.2. Flächennutzungsplan
3.3. Bebauungspläne
3.4. Bauleitplanverfahren
4. Planinhalte und Festsetzungen
4.1. Art der baulichen Nutzung
4.2. Maß der baulichen Nutzung
4.3. Bauweise, Überbaubare Grundstücksfläche
4.4. Stellplätze, Nebenanlagen
5. Auswirkungen der Planung
6. Anlagen zur Begründung:
Anlage 1: Artenschutzrechtliche Vorprüfung
Anlage 2: Umweltbericht
1.0 Anlass und Erfordernis der Planung
Der Planungs-, Umwelt und Bauausschuss der Stadt Jülich hat am 01.10.2014 den
Aufstellungsbeschluss gemäß §2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. A 17 I „Westlich der Zitadelle“ im vereinfachten
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB gefasst.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der entsprechende Antrag gemäß § 12
Abs. 2 BauGB des Evangelischen Kirchenkreises Jülich.
Beabsichtigt ist, auf der derzeit brach liegenden Fläche des ehemaligen Evg. Friedhofs am
nördlichen Rand der Innenstadt ein Baugebiet für die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes
des evangelischen Kirchenkreises Jülich zu schaffen.
Das Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch kann somit festgestellt werden.
B-PLan_A_17_I-Begruendung-170824
1/5
Druck: 24.08.17
Stadt Jülich
Begründung zum Bebauungsplan Nr. A 17 I „Westlich der Zitadelle I“
Stand: Offenlage (24.08.2017)
2.0 Planerische Ausgangssituation und Rahmenbedingungen
2.1 Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. A 17 I umfasst das Flurstück 99 sowie Teile
des Flurstücks 106.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,33 ha.
2.2 Umgebung des Plangebiets
Das Plangebiet wird nördlich durch die Grünanlage des Ehrenfriedhofs begrenzt
An der Ostseite des Plangebietes liegt eine Grünfläche, die mittelfristig voraussichtlich in ein
Wohngebiet weiterentwickelt wird. Weiter westlich, in ca. 200 m Entfernung, wird das Areal
durch das hochrangige Baudenkmal ‚Zitadelle Jülich‘ abgeschlossen.
Südlich schließt sich die ebenfalls geschlossene und mehrgeschossige Wohn- und
Mischbebauung aus Mehrfamilienhäusern entlang der Düsseldorfer Straße an, südwestlich
liegt die Parkanlage ‚Probst-Bechte-Platz‘.
In einer Laufentfernung von ca. 500 m befindet sich der Stadtkern (Marktplatz) mit
zahlreichen Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben
Westlich liegt die das Plangebiet begrenzende Linnicher Straße, jenseits der sich eine
geschlossene mehrgeschossige Wohnbebauung aus Mehrfamilienwohnhäusern befindet.
2.3 Bestand innerhalb des Plangebiets
Das Plangebiet ist ein aufgelassenes Friedhofsareal ohne Bebauung mit umfangreichem
Baumbewuchs. Den südlichen Abschluss des an sich ‚privaten‘ Grundstücks bildet ein frei
zugänglicher Weg, der die östlich angrenzenden, gartenseitigen Garagen und Stellplätze
der Grundstücke an der Düsseldorfer Straße erschließt.
3.0 Bauleitplanung und übergeordnete Planung
3.1 Regionalplanung
Im Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt
Region Aachen, ist das Plangebiet als „allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB) dargestellt.
3.2 Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan der Stadt Jülich ist der Geltungsbereich als Grünfläche (Friedhof)
dargestellt. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes mit Darstellung von
Mischbauflächen ist im Wege einer Berichtigung vorzunehmen.
B-PLan_A_17_I-Begruendung-170824
2/5
Druck: 24.08.17
Stadt Jülich
Begründung zum Bebauungsplan Nr. A 17 I „Westlich der Zitadelle I“
Stand: Offenlage (24.08.2017)
3.2 Bebauungspläne
Für das Plangebiet besteht derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Jedoch ist es Teil
des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. A 17 – „Westlich der Zitadelle“, der
eine städtebauliche Entwicklung des Gesamtareals zwischen der Düsseldorfer Straße und
der Zitadelle erreichen soll.
3.3 Bauleitplanverfahren
Der Bebauungsplan wird auf der Grundlage des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren
als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.
Im beschleunigten Verfahren kann von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von
dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs.4 BauGB abgesehen
werden.
4.0 Planinhalte und Festsetzungen
4.1
Art der baulichen Nutzung
Im Plangebiet wird entsprechend der Aufgabe des Bebauungsplanes und dem zugrunde
liegenden städtebaulichen Konzept ein Mischgebiet (MI) gemäß § 6 Baunutzungsverordnung
(BauNVO) festgesetzt.
Neben der innerstädtischen Lage und den guten Standortvoraussetzungen spricht auch die
zu erwartende Verdichtung für eine Ausweisung des Plangebietes als Mischgebiet.
Es wird dabei sichergestellt, dass die allgeneinen Anforderungen an gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden
und die Bedürfnisse des Verkehrs befriedigt werden.
Die in § 6 Abs. 2 BauNVO genannten zulässigen Anlagen für Einzelhandelsbetriebe,
Schank- und Speisewirtshaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes (Nr. 3), sonstige
Gewerbebetriebe (Nr. 4), Gartenbaubetriebe (Nr. 6) und Tankstellen (Nr. 7) werden
aufgrund ihrer großvolumigen Ausprägung und auffallenden Gestaltung, namentlich der
Tankstellen, hier ausgeschlossen. Auch das Ziel, entsprechend dem zugrunde liegenden
Plankonzept hier die Hauptnutzung ‚Verwaltung‘ unterzubringen, begründet den Ausschluss.
Für diese ausgeschlossenen Nutzungen sind an anderer Stelle im Stadtgebiet ausreichend
geeignetere Standorte vorhanden.
4.2
Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird in diesem Bebauungsplan durch die Grundflächenzahl
(GRZ) und Festsetzung zur Höhe der baulichen Anlagen bestimmt.
B-PLan_A_17_I-Begruendung-170824
3/5
Druck: 24.08.17
Stadt Jülich
Begründung zum Bebauungsplan Nr. A 17 I „Westlich der Zitadelle I“
Stand: Offenlage (24.08.2017)
A)
Grundflächenzahl
Es wird entsprechend der innerörtlichen Lage in Anlehnung an die aufgelockerte
umgebende Bebauung eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 festgesetzt. Dies entspricht
auch den gesetzlichen Vorgaben gemäß der Baunutzungsverordnung.
B) Höhe der baulichen Anlagen
Zur verträglichen Einbindung der geplanten Gebäude in die Umgebung werden
zusätzlich Festsetzungen zur Gebäudehöhe getroffen. So wird eine proportionsgerechte
und auf die vorhandene Umgebungsbebauung abgestimmte Neubebauung
gewährleistet.
Der äußere bauliche Rahmen der Gebäude wird durch die Festsetzung der maximalen
Gebäudehöhe (Höchstmaß) in Meter über Normalhöhe Null (m ü. NHN) bestimmt.
Hierzu wird eine maximale Gebäudehöhe von 94,00 m ü. NHN festgesetzt.
Die Maße ergeben sich aus den Bestimmungsgrößen der dabei zugrunde gelegten
vorhabenbezogenen Gebäudeplanung und des daraus abgeleiteten städtebaulichen
Konzeptes. Sie entsprechen einer Bebauung mit maximal vier Vollgeschossen. Auf diese
Weise wird eine städtebaulich verträgliche Einfügung in die umgebende Bebauung
gewährleistet und eine Überdimensionierung der Gebäude ausgeschlossen.
4.3
Bauweise, Überbaubare Grundstücksfläche
Im vorliegenden Bebauungsplan werden die überbaubaren Grundstücksflächen durch
Baugrenzen definiert. Grundlage der Anordnung der Baugrenzen bildet das städtebauliche
Konzept, so dass gestalterische und raumwirksame Akzente zur räumlichen Fassung des
Gebietes gesetzt werden.
4.4
Stellplätze, Nebenanlagen
Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 bleiben grundsätzlich zulässig.
Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 bleiben ausnahmsweise zulässig.
Im Rahmen der Bearbeitung des Bauantrages sind sowohl der Stellplatzbedarf als auch die
konkrete Anordnung der einzelnen Stellplätze nachzuweisen.
5.0 Auswirkungen der Planung
Die Maßnahme berührt nicht den Haushalt der Stadt Jülich.
Aufgrund der späteren Notwendigkeit des Baues der Erschließungsanlagen für das östlich
angrenzende, im Eigentum der Stadt Jülich befindliche, potentielle Bauareal, werden
zukünftig dort Aufwendungen entstehen.
B-PLan_A_17_I-Begruendung-170824
4/5
Druck: 24.08.17
Stadt Jülich
Begründung zum Bebauungsplan Nr. A 17 I „Westlich der Zitadelle I“
Stand: Offenlage (24.08.2017)
Bis auf das Teilstück des südlichen Erschließungsweges befindet sich das gesamte
Baugrundstück im Eigentum der Antragsteller. Die einbezogenen Straßengrundstücke
befinden sich im Eigentum der Stadt Jülich.
Das Plangebiet wird über die Linnicher Straße bzw. die Düsseldorfer Straße erschlossen. Die
von diesen Straßen abgehende Privatstraße genügt den Anforderungen an die Erreichbarkeit
des Plangebiets, insbesondere auch für Rettungskräfte und Müllabfuhr. Eine Ertüchtigung
bzw. ein Ausbau dieses Weges ist daher nicht erforderlich. Nach den Planungen der Stadt
Jülich wird in Zukunft der Bereich des rückwärtigen Sportplatzes in eine Wohnnutzung
umgewandelt. In diesem Fall würde die Erschließung ebenfalls über den Verlauf des
bestehenden Weges erfolgen. Dieser müsste aber ausgebaut werden. Für den Fall des
Ausbaus sind sich die Stadt und der Vorhabenträger einig, dass keine Heranziehung des
Vorhabenträgers zu Erschließungskosten erfolgen soll, da der Ausbau für das vorliegende
Planvorhaben nicht erforderlich ist
6.0 Anlagen:
-
Anlage 1: Artenschutzrechtliche Vorprüfung
Anlage 2: Umweltbericht
Anlage 3: Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) - Fledermausgutachten
Anlage 4: Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) - Zusammenfassung
Wassenberg, den 24.08.2017
RoA Rongen Architekten PartG mbB
B-PLan_A_17_I-Begruendung-170824
5/5
Druck: 24.08.17