Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
96 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
09.11.16, 13:06
Aktualisiert
09.11.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 07.11.2016
Vorlagen-Nr.: 4/2016 2. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
21.11.2016
22.11.2016
06.12.2016
Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW;
Hier: Einbau von Deckenstrahlplatten sowie Umrüstung der Lüftungsanlage in der
Turnhalle Drove
I. Sach- und Rechtslage:
In der Turnhalle in Drove ist im Vergleich zu den anderen Schulturnhallen (Stockheim,
Obermaubach, Winden) ein überdurchschnittlich hoher Strom- und Gasverbrauch festzustellen.
Dabei muss berücksichtigt werden, dass die TH Drove flächenmäßig größer ist als die
baugleichen Turnhallen in Stockheim, Obermaubach und Winden (Drove 742 m², andere TH 658
m²). Dies begründet die deutlichen höheren Strom- und Gasverbräuche in diesem Ausmaß jedoch
nicht. Für einen Vergleich der Energieverbräuche und –kosten zu den Schulturnhallen verweise
ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Energiebericht der Gemeinde Kreuzau 2015,
Mitteilung Nr. 93/2016, der Kosten und Verbräuche der vergangen Jahre darlegt.
Eben diese auffallend hohen Energieverbräuche wurden seitens der Verwaltung in
Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Vröhls aus Kerpen näher auf Ihre Ursachen untersucht.
Als Hauptursache für die hohen Verbräuche wurden die Heizung und Belüftungsanlage
ausgemacht. Die Turnhalle Drove wird über die bestehende große Lüftungsanlage beheizt. Die
Umkleideräume werden separat beheizt und auch über eine separate (kleinere) Lüftungsanlage
belüftet. Die Regelung der beiden Lüftungsanlagen erfolgt über eine Wochenschaltzeituhr mit Zuund Ablufttemperaturfühlern.
Dadurch, dass die Halle über die Lüftungsanlage beheizt wird, ist die Lüftungsanlage auch dann in
Betrieb, wenn nur geheizt werden müsste. Zudem sind die Lüftungsanlagen nur zweistufig
einstellbar, sodass kein effizienter Betrieb der Lüftung je nach Erfordernis an Frischluft möglich ist.
Die Lüftungsanlage ist somit sehr häufig im Vollbetrieb geschaltet, um eine ausreichende
Beheizung sicherzustellen. Hier sind durch die Trennung von Heizung und Belüftung sowie durch
den Einbau von stufenweiser Regelung der Lüftungsanlagen erhebliche Kosteneinsparungen
möglich.
Die Belüftung der Halle über die Lüftungsanlage ist für den alltäglichen (Schul-)Sportbetrieb nicht
zwingend erforderlich. Ein ausreichender Luftaustausch ist durch das Öffnen von Fenstern
möglich.
Die Beheizung der Halle soll nach Vorschlag des Ingenieurbüros durch den Einbau von
Deckenstrahlplatten erfolgen. Die Halle kann somit unabhängig von der Lüftungsanlage beheizt
werden. Zudem sind die Deckenstrahlplatten eine effiziente Möglichkeit zur Beheizung der Halle.
Die Strom- und Heizkosten lassen sich deutlich reduzieren.
Bei der großen Lüftungsanlage für die Halle lassen sich ebenfalls durch den Einbau neuer Technik
und die Umrüstung der Anlage Energieeinsparungen erzielen. Die Ventilatoren sind derzeit nur
zweistufig regelbar. Die Einstellung kann nur händisch erfolgen und somit nicht
nutzungsabhängig. Bei der Umrüstung sollen die Ventilatoren künftig mehrstufig regulierbar sein,
um die jeweils erforderliche Leistung einstellen zu können. Dies dient einer effizienteren und
kostensparenden Nutzung der Lüftungsanlage. Durch den Einbau eines CO2-Fühlers wird die
Anlage so ausgerüstet, dass sie sich bei Bedarf automatisch einschaltet und in der
entsprechenden Leistungsstufe betrieben wird.
Wie oben erwähnt besteht für den Betrieb als Halle für Schulsport kein zwingendes Erfordernis für
den Betrieb und die Unterhaltung der großen Lüftungsanlage. Da die Turnhalle Drove als
Versammlungsstätte gemäß der Versammlungsstättenverordnung genehmigt ist, können in der
Halle Feste, Veranstaltungen u.ä. mit bis zu 384 Besuchern durchgeführt werden. Für den Betrieb
als Versammlungsstätte ist das Vorhalten der Lüftungsanlage notwendig, um eine ausreichende
Frischluftzufuhr gewährleisten zu können. Bei zuletzt durchgeführten Prüfungen der
Lüftungsanlage sind Mängel an der Anlage festgestellt worden, die behoben werden müssen, um
den Status als Versammlungsstätte aufrecht zu erhalten. Die mindestens notwendige Zufuhr an
Frischluft kann derzeit nicht erzielt werden. Im Zuge der Umrüstung der Lüftungsanlage sollen
diese Mängel ebenfalls behoben werden.
Die zweite, kleinere Lüftungsanlage in der Turnhalle, belüftet den Umkleide- und Duschbereich der
Halle. Diese Lüftungsanlage kann derzeit lediglich nur händisch bzw. per Zeitschaltuhr an- oder
ausgeschaltet werden. Auch die kleine Lüftungsanlage ist nicht stufenweise regelbar. Die kleine
Lüftungsanlage ist zwar nicht zwingend erforderlich, jedoch sinnvoll, um einer Schimmelbildung in
den Umkleide- und Duschräumen vorzubeugen. Die kleine Lüftungsanlage soll nach Empfehlung
des Ingenieurbüros mit einem CO2- bzw. im Duschbereich mit einem Feuchtefühler ausgestattet
werden, sodass die Anlage nur dann in Betrieb geht, wenn die CO2- bzw. Luftfeuchtigkeit es
erfordern. So kann der Dauerbetrieb unterbleiben und unnötige Kosten gespart werden.
Zudem ist es optional möglich eine Gebäudeleittechnik einzubauen. Hiermit können die
Deckenstrahlplatten und die Lüftungsanlagen vom Computer aus kontrolliert, gesteuert und
detailliert programmiert werden. Dies führt zu einem noch effizienteren Einsatz der Heizung und
Lüftung. Zudem werden Störungen per digitaler Benachrichtigung direkt an die Mitarbeiter des
Gebäudemanagements mitgeteilt, sodass diese zeitnah behoben werden können. Es entfallen
somit auch „händische“ Kontrollen durch gemeindliches Personal. Somit werden personelle
Kapazitäten frei und können anderweitig genutzt werden.
Zu den Einsparungen und der Wirtschaftlichkeitsberechnung verweise ich auf den als Anlage
beigefügten Vermerk der Stabstelle für Controlling, Frau Mey.
Im vorgenannten Vermerk sind tabellarisch die drei verschiedene Varianten und ihre Kosten
aufgeführt, die folgende Unterschiede aufweisen:
Variante 1: Neben dem Einbau von Deckenstrahlplatten zur Beheizung der Halle, wird zudem die
große Lüftungsanlage für die Halle umgerüstet, sodass die Halle weiterhin als
Versammlungsstätte genutzt werden kann. Zudem wird die kleine Lüftungsanlage, die die
Umkleiden und Duschen belüftet, mit CO2- und Feuchtefühlern ausgestattet. Zudem werden die
Heizungs- und Lüftungsanlagen mit Gebäudeleittechnik ausgestattet, sodass die Anlage von den
Mitarbeitern des Gebäudemanagement vom Rathaus aus kontrolliert und gesteuert werden kann.
Die gemeindlichen Hausmeister müssen die Anlagen nicht mehr vor Ort kontrollieren, sondern
können die gewonnen Zeit anderweitig nutzen.
Variante 2: Im Vergleich zur Variante 1 entfällt die Gebäudeleittechnik. Es müssen weiterhin
regelmäßig „händische“ Kontrollen von gemeindlichen Mitarbeitern durchgeführt werden. Der
Betrieb mit Gebäudeleittechnik kann insgesamt noch effizienter erfolgen, jedoch sind die
Effizienzverluste ohne den Einsatz der Gebäudeleittechnik als gering einzustufen.
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Variante 3: Die Lüftungsanlagen werden nicht umgerüstet, sondern verbleiben im jetzigen Status.
Es werden lediglich Deckenstrahlplatten eingebaut, um die Halle zu heizen und die Heizung von
der großen Lüftungsanlage zu trennen. Somit verliert die Turnhalle ihren Status als
Versammlungsstätte, da die o.g. Mängel nicht behoben werden. Die kleine Lüftungsanlage muss
tagsüber im Dauerzustand betrieben werden, um der Schimmelbildung im Umkleide- und
Duschtrakt entgegenzuwirken.
Beim Vergleich der drei Varianten sind große Kostenunterschiede auszumachen. Insbesondere
die Kosten für den Einbau der Gebäudeleittechnik, sind unverhältnismäßig hoch. Dies ist nicht auf
die Gebäudeleittechnik selbst zurück zu führen, sondern auf die Tatsache, dass sämtliche
vorhandenen Regelungsschränke nicht mit der Gebäudeleittechnik kompatibel sind. Der
Austausch dieser Regelungen macht den Großteil der zusätzlichen Kosten aus. Der Unterschied
zwischen Variante 1 und 2 von fast 40.000 Euro ist jedenfalls nicht zu begründen und als
unwirtschaftlich zu bezeichnen, wenngleich die Gebäudeleittechnik wünschenswert wäre. Die
Variante 1 kommt aus Sicht der Verwaltung nicht in Frage.
Die Variante 2 hat den gleichen Umfang, wie die Variante 1, mit Ausnahme der
Gebäudeleittechnik. Durch die Variante 2 werden beide Lüftungsanlagen so um- bzw. aufgerüstet,
dass ein sachgerechter und effizienter Betrieb gewährleistet wird. Besonders hervorzuheben ist,
dass die Turnhalle ihren Status als Versammlungsstätte beibehält. Diesen Status müsste die
Gemeinde abgeben, sofern die Lüftungsanlagen nicht umgerüstet werden und Variante 3 gewählt
würde. Zudem muss bei der Variante 3 die kleine Lüftungsanlage für die Umkleide- und
Duschräume tagsüber dauerhaft betrieben werden, um der Schimmelbildung vorzubeugen. Dies
führt zu weiterhin hohen Stromkosten, die durch den Einbau von CO2- und Feuchtefühlern
eingespart werden können. Es wird zudem betont, dass es aus Sicht der Verwaltung für sinnvoll
erachtet wird, die Turnhalle langfristig als Versammlungsstätte aufrecht zu erhalten.
Durch den vorgeschlagenen Einbau von Deckenstrahlplatten und die Um- bzw. Aufrüstung der
beiden Lüftungsanlagen können an der Turnhalle Drove die Energieverbräuche und -kosten
langfristig gesenkt werden und der sachgerechte Betrieb der Halle (auch als Versammlungsstätte)
gewährleistet werden.
Die Variante 2 schließt mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von runde 68.500 Euro ab.
Die Maßnahme kann aus den Mitteln nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW
(KInvFöG) zu 90 % finanziert werden. Insgesamt stehen der Gemeinde Kreuzau Fördermittel in
Höhe von ca. 384.000 Euro zur Verfügung. Bei einer 90 %igen Finanzierung aus den KInvFöG
Mitteln könnte die Maßnahme mit 61.650 Euro aus den Fördermitteln und 6.850 Euro aus
Eigenmitteln der Gemeinde Kreuzau finanziert werden.
Es wird an dieser Stelle angemerkt, dass die Maßnahme auch aus der Schul- und
Bildungspauschale bzw. Sportpauschale finanziert werden könnte. Des Weiteren ist davon
auszugehen, dass die Maßnahme auch aus dem NRW-Förderprogramm „Gute Schule 2020“
finanziert werden kann. Über dieses Programm soll der Gemeinde Kreuzau in den Jahren 20172020 jährlich ein Betrag in Höhe von 286.846 Euro (insgesamt somit 1.147.382 Euro) zur
Verbesserung der schulischen Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Das Förderprogramm
ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen entstehen der Gemeinde Kreuzau haushaltsrelevante
Kosten in Höhe von 10 % der Gesamtkosten, somit voraussichtlich etwa 6.800 Euro. Die übrigen
90 % der Gesamtkosten (ca. 61.700 Euro) können über die der Gemeinde zur Verfügung
gestellten Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW finanziert werden.
Unter der Kostenstelle 6110101, Sachkonto 523110 sind Mittel in Höhe von 427.000 Euro
eingestellt, sodass die Finanzierung gesichert ist.
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III. Beschlussvorschlag:
Dem Einbau von Deckenstrahlplatten sowie der Umrüstung der beiden Lüftungsanlagen in der
Turnhalle Drove gemäß der Variante 2 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt Mittel aus
dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW zur 90 %igen Teilfinanzierung zu beantragen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
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