Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
193 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
09.11.16, 13:06
Aktualisiert
09.11.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zu VL 4/2016 2. Ergänzung
Gemeinde Kreuzau
Der Bürgermeister
- Stabsstelle Controlling –
Frau Mey
Kreuzau, den 03.11.2016
Vermerk
Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Einbau von Deckenstrahlplatten und zur Umrüstung der Lüftungsanlage in der Turnhalle Drove
Die Turnhalle Drove weist im Vergleich zu den drei weiteren Turnhallen Winden, Obermaubach und Stockheim deutliche höhere Strom- und Gasverbräuche auf. Als Hauptursachen
wurden durch das Gebäudemanagement die Beheizung der Halle über die Lüftungsanlage
sowie der ineffiziente Betrieb der Lüftungsanlagen ausgemacht.
Derzeit wird die Halle über die Lüftungsanlage beheizt. Dies führt dazu, dass die Lüftungsanlage sehr häufig in Betrieb ist, um zu heizen, obwohl die eigentliche Funktion als Belüfter gar
nicht notwendig ist. Somit entstehen unnötige Kosten. Zudem ist die Beheizung über die
Lüftungsanlage im Gegensatz zu anderen Heizmethoden nicht als effizient zu bezeichnen.
Neben der Nutzung der Halle für Schul- und Vereinssport, ist die Halle auch als Versammlungsstätte für 384 Personen genehmigt. Die Nutzung als Versammlungsstätte macht den
Betrieb der Lüftungsanlage für die Halle zwingend erforderlich. Durch den Einbau neuer
Technik kann die Lüftungsanlage energiesparender betrieben und somit Kosten eingespart
werden. Des Weiteren kann die Anlage aufgrund von Mängeln derzeit nicht die erforderliche
Leistung bringen, um den Status der Versammlungsstätte aufrecht zu erhalten. Diese Mängel sollen behoben werden. Des Weiteren wird eine zweite Lüftungsanlage betrieben, mit der
die Umkleide- und Duschräume belüftet werden.Beide Anlagen werden derzeit mittels einer
Zeitschaltuhr betrieben. Eine effiziente stufenweise Regelung ist nicht möglich. Die Anlage
ist jedoch erforderlich, um der Schimmelbildung in den Räumen entgegen zu wirken.
Seitens des Gebäudemanagements sind in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro drei
Varianten herausgearbeitet worden, deren Kosten unterschiedlich hoch sind wie die folgende
Übersicht verdeutlicht:
Anlage 1 zu VL 4/2016 2. Ergänzung
Variante
Maßnahmen
Versammlungsstätte?
Deckenstrahlplatten
Plattenaufhängung
C-Profilschiene als Montageschiene
Flex-Anschlüsse
Regelungseinheit
Verrohrung mit Wärmedämmung und Blechmantel
Montage DSP
Gerüststellung, Fracht und
Verpackung
Zusätzlicher Abgang am
Zortström-Verteiler
Austausch Ventilatoren
Co2 - Fühler einschl. Verkabelung u. Ballwurfschutz
Anpassung Kanalwerk für
höheren Außenvolumenstrom
Anpassung/Erneuerung
Schaltschrank für GLT
Nettosumme
Ingenieurgebühren
Zwischensumme II
Mwst. 19%
Zwischensumme II
Zuschlag Unvorhergesehenes 10%
Gesamtsumme
1
Ja
10.890,00
240,00
2
Deckenstrahlplatten
+ Umrüstung Lüftungen
Ja
10.890,00
240,00
2.500,00
120,00
600,00
2.500,00
120,00
600,00
2.500,00
120,00
600,00
2.100,00
4.000,00
2.100,00
4.000,00
2.100,00
4.000,00
1.080,00
1.080,00
1.080,00
1.200,00
8.500,00
1.200,00
8.500,00
1.200,00
1.650,00
1.650,00
5.000,00
5.000,00
Deckenstrahlplatten
+ Umrüstung Lüftungen + GLT
3
Deckenstrahlplatten
Nein
10.890,00
240,00
19.500,00
57.380,00
23.000,00
80.380,00
15.272,20
95.652,20
37.880,00
14.500,00
52.380,00
9.952,20
62.332,20
22.730,00
9.500,00
32.230,00
6.123,70
38.353,70
9.565,22
6.233,22
3.835,37
105.217,42
68.565,42
42.189,07
Fremdfinanzierungskosten müssen in dieser Kalkulation nicht berücksichtigt werden, da die
anfallenden Kosten zu 90% durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz bestritten
werden können, die übrigen 10% bereits in den Haushaltsplan eingestellt und vom Rat bewilligt wurden.
Die Variante 2 sieht neben dem Einbau von Deckenstrahlplatten auch die Umrüstungen der
beiden Lüftungsanlagen vor.
Mittels dieser Variante kann der Status der Versammlungsstätte erhalten werden, da die Umrüstung gewährleistet, dass die Lüftungsanlage die erforderliche Leistung abrufen kann. In
diesem Fall belaufen sich die Kosten auf etwa 68.600 €.
Eine weitere Variante ist, zusätzlich eine Gebäudeleittechnik einzubauen (Variante 1). Dies
ermöglicht, die Lüftungs- und die Heizungsanlagen per Fernsteuerung zu schalten und auf
Störungen hin überprüfen zu können, so dass dies nicht mehr vor Ort erledigt werden muss.
Der Einbau der Gebäudeleittechnik verursacht im Vergleich zu Variante 2 Mehrkosten in Höhe von rund 36.700 €.
Anlage 1 zu VL 4/2016 2. Ergänzung
Die dritte Variante besteht darin, lediglich Deckenstrahlplatten einzubauen und die Lüftungsanlage auszuschalten. Diese Variante ist zwar mit ca. 42.200 € die kostengünstigste, hat
jedoch zwei weitreichende Nachteile. Zum einen bedeutet die Abschaltung der großen Lüftung den Verlust des Status einer Versammlungsstätte. Zum anderen muss die kleine Lüftung im Falle des Einbaus von Deckenstrahlplatten per Zeitschaltuhr ein- und ausgeschaltet
werden. Diese Art der Bedienung ist sehr ineffizient, da sie auch dann läuft, wenn es nicht
notwendig ist. Bei einer vollständigen Abschaltung der kleinen Lüftung sind erhebliche
Schimmelschäden nicht mehr zu vermeiden. Deren Beseitigung würden weitere, nicht zu
vernachlässigende Kosten nach sich ziehen.
Der Einbau von Deckenstrahlplatten sowie die Umrüstung der Lüftungsanlagen können beachtliche energetische Verbesserungen erzielen. Durch die Trennung der Heizungs- von der
Lüftungsanlage ist eine bedarfsgerechtere Steuerung möglich, da die beiden Komponenten
unabhängig voneinander geschaltet werden können.
Darüber hinaus lassen sich sowohl die Deckenstrahlplatten als auch die neue Lüftungsanlage stufenweise regeln, was sich ebenfalls positiv auf den Gas- und Stromverbrauch auswirkt.
Die geschätzten jährlichen Ersparnisse würden sich in den einzelnen Varianten wie folgt darstellen:
Variante
Maßnahmen
Versammlungsstätte?
1
DSP + Lüftung + GLT
Ja
2
DSP + Lüftung
Ja
3
DSP
Nein
105.217,42 €
68.565,42 €
42.189,07 €
Ersparnis Stromverbrauch
Ersparnis Stromkosten
37%
16.473 kWh
4.784,07 €
35%
15.582 kWh
4.525,47 €
50%
22.260 kWh
6.464,96 €
Ersparnis Gasverbrauch
Ersparnis Gaskosten
27%
32.848 kWh
2.394,12 €
25%
30.415 kWh
2.216,77 €
30%
36.498 kWh
2.660,13 €
Summe Ersparnis Kosten
7.178,19 €
6.742,25 €
9.125,09 €
Amortisation nach Jahren
14,7
10,2
4,6
Investitionskosten
Die Personalaufwendungen, welche im Zusammenhang mit den einzelnen Varianten eingespart werden können, sind als gering einzuschätzen und an dieser Stelle zu vernachlässigen.
Werden die Einsparungen von Strom- und Gaskosten ins Verhältnis zu den Investitionskosten gesetzt, wird deutlich, dass der Umbau der Lüftungsanlage mit Gebäudeleittechnik nicht
wirtschaftlich genug ist, um in die engere Wahl genommen zu werden.
Auch wenn die Variante 3, also lediglich der Einbau von Deckenstrahlplatten, zunächst als
die wirtschaftlichste Lösung erscheint, sollten die vorgenannten Vor- und Nachteile mit be-
Anlage 1 zu VL 4/2016 2. Ergänzung
rücksichtigt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, in welchem Umfang sich
Schimmelbildungen in den Dusch- und Umkleideräumen ausbreiten und welche Kosten für
die Beseitigung entstehen werden. Dies könnte zu enormen Mehrkosten führen, die durch
den Haushalt der Gemeinde Kreuzau getragen werden müssten. Weiterhin könnte die Turnhalle Drove nicht mehr als Versammlungsstätte genutzt werden und diesbezüglich nicht
mehr als Anlaufstelle für Bürger dienen.
Vor diesem Hintergrund ist die sinnvollste Lösung, neben dem Einbau der Deckenstrahlplatten die beiden Lüftungsanlagen ohne Gebäudeleittechnik umzurüsten. Die Kosten können zu
90 % (ca. 61.700 €) aus Mitteln nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz gedeckt
werden. Die restlichen 10 % (etwa 6.900 €) sind aus Eigenmitteln zu bestreiten.
Gez. Mey