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Allgemeine Vorlage (Vermerk)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
193 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
09.11.16, 13:06
Aktualisiert
09.11.16, 13:06
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Inhalt der Datei

Anlage 1 zu VL 4/2016 2. Ergänzung Gemeinde Kreuzau Der Bürgermeister - Stabsstelle Controlling – Frau Mey Kreuzau, den 03.11.2016 Vermerk Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Einbau von Deckenstrahlplatten und zur Umrüstung der Lüftungsanlage in der Turnhalle Drove Die Turnhalle Drove weist im Vergleich zu den drei weiteren Turnhallen Winden, Obermaubach und Stockheim deutliche höhere Strom- und Gasverbräuche auf. Als Hauptursachen wurden durch das Gebäudemanagement die Beheizung der Halle über die Lüftungsanlage sowie der ineffiziente Betrieb der Lüftungsanlagen ausgemacht. Derzeit wird die Halle über die Lüftungsanlage beheizt. Dies führt dazu, dass die Lüftungsanlage sehr häufig in Betrieb ist, um zu heizen, obwohl die eigentliche Funktion als Belüfter gar nicht notwendig ist. Somit entstehen unnötige Kosten. Zudem ist die Beheizung über die Lüftungsanlage im Gegensatz zu anderen Heizmethoden nicht als effizient zu bezeichnen. Neben der Nutzung der Halle für Schul- und Vereinssport, ist die Halle auch als Versammlungsstätte für 384 Personen genehmigt. Die Nutzung als Versammlungsstätte macht den Betrieb der Lüftungsanlage für die Halle zwingend erforderlich. Durch den Einbau neuer Technik kann die Lüftungsanlage energiesparender betrieben und somit Kosten eingespart werden. Des Weiteren kann die Anlage aufgrund von Mängeln derzeit nicht die erforderliche Leistung bringen, um den Status der Versammlungsstätte aufrecht zu erhalten. Diese Mängel sollen behoben werden. Des Weiteren wird eine zweite Lüftungsanlage betrieben, mit der die Umkleide- und Duschräume belüftet werden.Beide Anlagen werden derzeit mittels einer Zeitschaltuhr betrieben. Eine effiziente stufenweise Regelung ist nicht möglich. Die Anlage ist jedoch erforderlich, um der Schimmelbildung in den Räumen entgegen zu wirken. Seitens des Gebäudemanagements sind in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro drei Varianten herausgearbeitet worden, deren Kosten unterschiedlich hoch sind wie die folgende Übersicht verdeutlicht: Anlage 1 zu VL 4/2016 2. Ergänzung Variante Maßnahmen Versammlungsstätte? Deckenstrahlplatten Plattenaufhängung C-Profilschiene als Montageschiene Flex-Anschlüsse Regelungseinheit Verrohrung mit Wärmedämmung und Blechmantel Montage DSP Gerüststellung, Fracht und Verpackung Zusätzlicher Abgang am Zortström-Verteiler Austausch Ventilatoren Co2 - Fühler einschl. Verkabelung u. Ballwurfschutz Anpassung Kanalwerk für höheren Außenvolumenstrom Anpassung/Erneuerung Schaltschrank für GLT Nettosumme Ingenieurgebühren Zwischensumme II Mwst. 19% Zwischensumme II Zuschlag Unvorhergesehenes 10% Gesamtsumme 1 Ja 10.890,00 240,00 2 Deckenstrahlplatten + Umrüstung Lüftungen Ja 10.890,00 240,00 2.500,00 120,00 600,00 2.500,00 120,00 600,00 2.500,00 120,00 600,00 2.100,00 4.000,00 2.100,00 4.000,00 2.100,00 4.000,00 1.080,00 1.080,00 1.080,00 1.200,00 8.500,00 1.200,00 8.500,00 1.200,00 1.650,00 1.650,00 5.000,00 5.000,00 Deckenstrahlplatten + Umrüstung Lüftungen + GLT 3 Deckenstrahlplatten Nein 10.890,00 240,00 19.500,00 57.380,00 23.000,00 80.380,00 15.272,20 95.652,20 37.880,00 14.500,00 52.380,00 9.952,20 62.332,20 22.730,00 9.500,00 32.230,00 6.123,70 38.353,70 9.565,22 6.233,22 3.835,37 105.217,42 68.565,42 42.189,07 Fremdfinanzierungskosten müssen in dieser Kalkulation nicht berücksichtigt werden, da die anfallenden Kosten zu 90% durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz bestritten werden können, die übrigen 10% bereits in den Haushaltsplan eingestellt und vom Rat bewilligt wurden. Die Variante 2 sieht neben dem Einbau von Deckenstrahlplatten auch die Umrüstungen der beiden Lüftungsanlagen vor. Mittels dieser Variante kann der Status der Versammlungsstätte erhalten werden, da die Umrüstung gewährleistet, dass die Lüftungsanlage die erforderliche Leistung abrufen kann. In diesem Fall belaufen sich die Kosten auf etwa 68.600 €. Eine weitere Variante ist, zusätzlich eine Gebäudeleittechnik einzubauen (Variante 1). Dies ermöglicht, die Lüftungs- und die Heizungsanlagen per Fernsteuerung zu schalten und auf Störungen hin überprüfen zu können, so dass dies nicht mehr vor Ort erledigt werden muss. Der Einbau der Gebäudeleittechnik verursacht im Vergleich zu Variante 2 Mehrkosten in Höhe von rund 36.700 €. Anlage 1 zu VL 4/2016 2. Ergänzung Die dritte Variante besteht darin, lediglich Deckenstrahlplatten einzubauen und die Lüftungsanlage auszuschalten. Diese Variante ist zwar mit ca. 42.200 € die kostengünstigste, hat jedoch zwei weitreichende Nachteile. Zum einen bedeutet die Abschaltung der großen Lüftung den Verlust des Status einer Versammlungsstätte. Zum anderen muss die kleine Lüftung im Falle des Einbaus von Deckenstrahlplatten per Zeitschaltuhr ein- und ausgeschaltet werden. Diese Art der Bedienung ist sehr ineffizient, da sie auch dann läuft, wenn es nicht notwendig ist. Bei einer vollständigen Abschaltung der kleinen Lüftung sind erhebliche Schimmelschäden nicht mehr zu vermeiden. Deren Beseitigung würden weitere, nicht zu vernachlässigende Kosten nach sich ziehen. Der Einbau von Deckenstrahlplatten sowie die Umrüstung der Lüftungsanlagen können beachtliche energetische Verbesserungen erzielen. Durch die Trennung der Heizungs- von der Lüftungsanlage ist eine bedarfsgerechtere Steuerung möglich, da die beiden Komponenten unabhängig voneinander geschaltet werden können. Darüber hinaus lassen sich sowohl die Deckenstrahlplatten als auch die neue Lüftungsanlage stufenweise regeln, was sich ebenfalls positiv auf den Gas- und Stromverbrauch auswirkt. Die geschätzten jährlichen Ersparnisse würden sich in den einzelnen Varianten wie folgt darstellen: Variante Maßnahmen Versammlungsstätte? 1 DSP + Lüftung + GLT Ja 2 DSP + Lüftung Ja 3 DSP Nein 105.217,42 € 68.565,42 € 42.189,07 € Ersparnis Stromverbrauch Ersparnis Stromkosten 37% 16.473 kWh 4.784,07 € 35% 15.582 kWh 4.525,47 € 50% 22.260 kWh 6.464,96 € Ersparnis Gasverbrauch Ersparnis Gaskosten 27% 32.848 kWh 2.394,12 € 25% 30.415 kWh 2.216,77 € 30% 36.498 kWh 2.660,13 € Summe Ersparnis Kosten 7.178,19 € 6.742,25 € 9.125,09 € Amortisation nach Jahren 14,7 10,2 4,6 Investitionskosten Die Personalaufwendungen, welche im Zusammenhang mit den einzelnen Varianten eingespart werden können, sind als gering einzuschätzen und an dieser Stelle zu vernachlässigen. Werden die Einsparungen von Strom- und Gaskosten ins Verhältnis zu den Investitionskosten gesetzt, wird deutlich, dass der Umbau der Lüftungsanlage mit Gebäudeleittechnik nicht wirtschaftlich genug ist, um in die engere Wahl genommen zu werden. Auch wenn die Variante 3, also lediglich der Einbau von Deckenstrahlplatten, zunächst als die wirtschaftlichste Lösung erscheint, sollten die vorgenannten Vor- und Nachteile mit be- Anlage 1 zu VL 4/2016 2. Ergänzung rücksichtigt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, in welchem Umfang sich Schimmelbildungen in den Dusch- und Umkleideräumen ausbreiten und welche Kosten für die Beseitigung entstehen werden. Dies könnte zu enormen Mehrkosten führen, die durch den Haushalt der Gemeinde Kreuzau getragen werden müssten. Weiterhin könnte die Turnhalle Drove nicht mehr als Versammlungsstätte genutzt werden und diesbezüglich nicht mehr als Anlaufstelle für Bürger dienen. Vor diesem Hintergrund ist die sinnvollste Lösung, neben dem Einbau der Deckenstrahlplatten die beiden Lüftungsanlagen ohne Gebäudeleittechnik umzurüsten. Die Kosten können zu 90 % (ca. 61.700 €) aus Mitteln nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz gedeckt werden. Die restlichen 10 % (etwa 6.900 €) sind aus Eigenmitteln zu bestreiten. Gez. Mey