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Sitzungsvorlage (Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
01.12.17, 13:36
Aktualisiert
05.03.18, 12:02
Sitzungsvorlage (Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023) Sitzungsvorlage (Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Kn. Jülich, 01.12.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 399/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 13.12.2017 TOP Ergebnisse Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023 Anlg.: 20/22 SD.Net Beschlussentwurf: „Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wird zur Vorbereitung der Entscheidung des Rates an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.“ Begründung: Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wird dem Rat in der Sitzung am 13.12.2017 gemäß § 80 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW zugeleitet. Die Unterlagen werden nach Fertigstellung in das Sitzungsverfahren eingestellt. Damit zur Ratssitzung durch zeitgleiches Herunterladen der umfangreichen Unterlagen das Sitzungsverfahren nicht „zusammenbricht“, wird dies aller Voraussicht nach aber erst am Tage nach der Ratssitzung erfolgen. Eine Ausfertigung der eigentlichen Haushaltssatzung ist bereits vorab beigefügt. Der Haushaltsentwurf weist in der Ergebnisrechnung für 2018 einen Fehlbetrag in Höhe von rund 7 Millionen € aus. Der Fehlbetrag ist nicht zuletzt deshalb so hoch, weil die im letztjährigen HSK vorgesehene Anhebung der Steuersätze - für die Grundsteuer A für die Grundsteuer B für die Gewerbesteuer von 350 % in 2017 auf 430 % in 2018 von 630 % in 2017 auf 750 % in 2018 und von 513 % in 2017 auf 550 % in 2018 nicht voll umgesetzt wurde. Stattdessen sieht der Haushaltsentwurf die folgenden Steuersätze vor: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer = 400 % = 680 % = 513 % Mit dem neuerlichen Fehlbetrag aus 2018 ist das Eigenkapital der Stadt Jülich, das sich nach der Eröffnungsbilanz zum 31.12.2008 noch auf rund 110 Millionen € belaufen hat, nahezu aufgebraucht. Um eine Überschuldung (=Ausweisung eines negativen Eigenkapitals) zu vermeiden, muss daher in 2019 eine drastische Verringerung des Fehlbetrages auf einen Betrag von unter zwei Millionen erreicht werden. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 399/2017 Seite 2