Daten
Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
01.12.17, 13:36
Aktualisiert
05.03.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: Kn.
Jülich, 01.12.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 399/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
13.12.2017
TOP
Ergebnisse
Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023
Anlg.:
20/22
SD.Net
Beschlussentwurf:
„Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wird zur Vorbereitung der Entscheidung des Rates an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.“
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wird dem Rat in der Sitzung am 13.12.2017 gemäß § 80 Absatz 2 der Gemeindeordnung
NRW zugeleitet.
Die Unterlagen werden nach Fertigstellung in das Sitzungsverfahren eingestellt. Damit zur Ratssitzung durch zeitgleiches Herunterladen der umfangreichen Unterlagen das Sitzungsverfahren nicht
„zusammenbricht“, wird dies aller Voraussicht nach aber erst am Tage nach der Ratssitzung erfolgen.
Eine Ausfertigung der eigentlichen Haushaltssatzung ist bereits vorab beigefügt.
Der Haushaltsentwurf weist in der Ergebnisrechnung für 2018 einen Fehlbetrag in Höhe von rund 7
Millionen € aus. Der Fehlbetrag ist nicht zuletzt deshalb so hoch, weil die im letztjährigen HSK
vorgesehene Anhebung der Steuersätze
-
für die Grundsteuer A
für die Grundsteuer B
für die Gewerbesteuer
von 350 % in 2017 auf 430 % in 2018
von 630 % in 2017 auf 750 % in 2018 und
von 513 % in 2017 auf 550 % in 2018
nicht voll umgesetzt wurde. Stattdessen sieht der Haushaltsentwurf die folgenden Steuersätze vor:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
= 400 %
= 680 %
= 513 %
Mit dem neuerlichen Fehlbetrag aus 2018 ist das Eigenkapital der Stadt Jülich, das sich nach der
Eröffnungsbilanz zum 31.12.2008 noch auf rund 110 Millionen € belaufen hat, nahezu aufgebraucht. Um eine Überschuldung (=Ausweisung eines negativen Eigenkapitals) zu vermeiden, muss
daher in 2019 eine drastische Verringerung des Fehlbetrages auf einen Betrag von unter zwei Millionen erreicht werden.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 399/2017
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