Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
87 kB
Datum
21.11.2016
Erstellt
09.11.16, 13:06
Aktualisiert
09.11.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 07.11.2016
Mitteilung: 107/2016
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Bau- und Planungsausschuss
21.11.2016
Sachstand zur Verbesserung der Breitbandversorgung im Kreis Düren
Der Kreis Düren verfolgt in Kooperation mit dem Kreis Euskirchen das Ziel der Verbesserung der
Breitbandversorgung. Seit dem Frühjahr 2015 arbeiten die beiden Kreise gemeinsam daran, die
Situation in den Kreisen zu verbessern. Ziel ist es öffentliche Fördermittel für den Breitbandausbau
im ländlichen Raum zu aquieriern und gezielt einzusetzen.
Nach intensiven Abstimmungen auf der Ebene von Hauptverwaltungskonferenzen sind alle
kreisangehörigen Kommunen im Kreis Düren überein gekommen, dass der Kreis Düren bzgl. des
kreisweiten flächendeckenden NGA-Breitbandausbaus gegenüber den Bewilligungsstellen des
Bundes und des Landes als bündelnder Antragsteller auftreten soll.
Entsprechend Nr. 4.2 des Leitfadens zur Umsetzung der Förderrichtlinie des BMVI vom
22.10.2015 ist es darüber hinaus erforderlich, dass die k. a. Kommunen auch alle weiteren mit der
Umsetzung des Förderprojekts verbundenen Aufgaben für die Dauer und den Umfang des
beantragten Projektes schriftlich auf den Kreis Düren übertragen. Die Gemeinde Kreuzau hat
hierzu eine Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Düren unterzeichnet.
Antragstellung und Zuwendungsbescheid
Der Kreis Düren hat stellvertretend für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Januar
2016 und erneut im April 2016 zur Realisierung eines flächendeckenden kreisweiten NGABreitbandausbaus einen Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung im Rahmen der Richtlinie des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) „Förderung zur Unterstützung
des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.
Die im Förderantrag dargestellten Ausbaugebiete wurden auf der Grundlage einer
Bestandsanalyse sowie eines im Sommer 2015 durchgeführten Markterkundungsverfahrens nach
Abstimmung mit den k. a. Kommunen festgelegt. Die Schwelle der „unterversorgten Bereiche“
liegt bei 30 Mbit/s. Alle Bereiche, die bereits diese Geschwindigkeiten erzielen, sind demnach nicht
förderfähig.
Beim BMVI wurde die Förderung einer sog. Wirtschaftlichkeitslücke beantragt. Als Höhe der
Wirtschaftlichkeitslücke für den flächendeckenden NGA-Breitbandausbau wurden auf der
Grundlage einer vorläufigen Netzplanung durch den technischen Berater TÜV Rheinland für das
gesamte Kreisgebiet ein Betrag in Höhe von 28.091.807 EUR errechnet.
Der Kreis Düren hat hierzu am 06.09.2016 einen Bescheid des Bundes über eine Zuwendung in
vorläufiger Höhe von 14.045.903 EUR erhalten. Dies entspricht 50 % der errechneten
Wirtschaftlichkeitslücke und damit der beantragten Zuwendung.
Parallel zum Antrag beim BMVI hat der Kreis Düren beim Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen einen Antrag auf
Kofinanzierung des Ausbauvorhabens gestellt. Bereits im Zuge der Antragstellung beim BMVI
hatte das Land NRW in einem Letter of Intent eine Kofinanzierung in Höhe von 40 % der
Wirtschaftlichkeitslücke in Aussicht gestellt. Zudem hat das Land NRW darin seine grundsätzliche
Bereitschaft erklärt für die k. a. Kommunen, die einer Anordnung im Rahmen der
Haushaltssicherung unterliegen, zusätzlich den 10-prozentigen kommunalen Eigenanteil zu
übernehmen. Dies trifft somit auch für die Gemeinde Kreuzau zu. Der Zuwendungsbescheid des
Landes wurde noch nicht erteilt. U. a. muss der Kreis Düren hierzu noch die mit den k. a.
Kommunen zu schließende Kooperationsvereinbarung vorlegen.
Verfahren zur Auswahl des bzw. der begünstigten Telekommunikationsunternehmen
Der vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes enthält umfangreiche Vorgaben für das weitere
Verfahren.
Im
ersten
Schritt
ist
zunächst
zur
Auswahl
des
bzw.
der
Telekommunikationsunternehmen, die das geförderte Ausbauvorhaben durchführen und das
ausgebaute Netz betreiben sollen ein offenes und transparentes Verfahren unter Beachtung der
Bestimmungen
des
nationalen
Vergaberechts
sowie
des
Gesetzes
gegen
Wettbewerbsbeschränkungen durchzuführen. Die Ausschreibung muss anbieter- und
technologieneutral formuliert werden.
Die Förderanträge bei Bund und Land sowie die darin kalkulierten Kosten basieren auf einem
geplanten VDSL-Ausbau unter Einsatz der Vectoring-Technik mit garantierten Übertragungsraten
von mindestens 50 Mbit/s für mindestens 95 % der Anschlüsse im Projektgebiet.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens, das, wie bereits erwähnt, technologieneutral durchgeführt
werden muss, werden die Bieter jedoch ausdrücklich aufgefordert auch höhere Bandbreiten als 50
Mbit/s anzubieten.
Am 25.07.2016 wurde vom Kreis Düren im Rahmen einer europaweiten Auftragsbekanntmachung
ein zweistufiges Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnehmerwettbewerb gestartet. Um
auch mittelständische Unternehmen anzusprechen, wurde das Kreisgebiet in drei Lose aufgeteilt
Im ersten Schritt wurden die interessierten Bieter aufgefordert einen Teilnahmeantrag
einzureichen und ihre Eignung für die Durchführung des geplanten Breitbandausbauvorhaben
hinsichtlich ihrer technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
Die hierdurch ermittelten geeigneten Bieter wurden am 12.10.2016 aufgefordert bis zum
11.11.2016 ein erstes indikatives Angebot abzugeben. In den sich hieran anschließenden
Bietergesprächen werden die eingereichten Angebote erörtert und anschließend die verbleibenden
Bieter zur Abgabe eines finalen, verbindlichen Angebots aufgefordert. Hieraus wird dann das
wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Im Verfahren ist vorgesehen, dass die Angebote jeweils
gemeindescharf abgegeben werden. Somit wird die tatsächliche Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
für die einzelnen Kommunen im Laufe des Vergabeverfahrens ermittelt werden können.
Es ist beabsichtigt, das Auswahlverfahren bis spätestens Ende 2016 abzuschließen. Der dabei mit
dem bzw. den TKU verhandelte Kooperationsvertrag ist sowohl dem Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur als auch der Bundesnetzagentur zur Prüfung und Genehmigung
vorzulegen. Auf der Grundlage der über das Auswahlverfahren ermittelten tatsächlichen
Wirtschaftlichkeitslücke wird vom Bund und vom Land NRW jeweils der endgültige
Zuwendungsbescheid ergehen. Erst im Anschluss daran kann der Kooperationsvertrag mit dem
bzw. den TKU erfolgen. Ein erster Spatenstich für den Breitbandausbau im März 2017 erscheint
nach Aussage des Kreises Düren jedoch realistisch.
Durch die Gemeinde Kreuzau ist nach derzeitigem Kenntnisstand kein Eigenanteil zu erbringen.
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Es wird jedoch an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Zuwendungen von Bund und Land in
der Endabrechnung nur für die Gebiete ausgeschüttet werden, die nach Durchführung der
Maßnahmen tatsächlich mit mindestens 50 Mbit/s versorgt sind. D. h. bei der Ermittlung der
zuwendungsfähigen Kosten werden die Gesamtausgaben im Ausbaugebiet um den prozentualen
Anteil der nach Abschluss der Maßnahme nicht mit 50 Mbit/s versorgten Haushalte verringert.
Sollte dieser Fall wider Erwarten eintreten, wären die verbleibenden Kosten über kommunale
Eigenmittel abzudecken. Dies gilt auch für die Kommunen, die einer Anordnung im Rahmen eines
Haushaltssicherungsverfahrens unterliegen.
Sollte dieser Fall eintreten, so wird dies dem Rat der Gemeinde vorher selbstverständlich zur
Entscheidung vorgelegt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Ausbau zu 100 % aus den
Fördermitteln bestritten werden kann.
Für die Gemeinde Kreuzau sind dies positive Nachrichten. Als Anlage ist ein Kartenauszug aus
den Planunterlagen des Kreises Düren beigefügt, der aufzeigt, in welchen Bereiche in der
Gemeinde Kreuzau in den kommenden Jahren eine Verbesserung der Breitbandinfrastruktur
erzielt wird. Es wird angemerkt, dass im Kartenauszug stellenweise auch Maßnahmen seitens der
Telekommunikationsanbieter berücksichtigt sind, die selbstständig vom Anbieter und ohne
Nutzung von Fördermitteln durchgeführt werden sollen.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
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