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Mitteilung (Sachstand zur Verbesserung der Breitbandversorgung im Kreis Düren)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
87 kB
Datum
21.11.2016
Erstellt
09.11.16, 13:06
Aktualisiert
09.11.16, 13:06
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 07.11.2016 Mitteilung: 107/2016 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Bau- und Planungsausschuss 21.11.2016 Sachstand zur Verbesserung der Breitbandversorgung im Kreis Düren Der Kreis Düren verfolgt in Kooperation mit dem Kreis Euskirchen das Ziel der Verbesserung der Breitbandversorgung. Seit dem Frühjahr 2015 arbeiten die beiden Kreise gemeinsam daran, die Situation in den Kreisen zu verbessern. Ziel ist es öffentliche Fördermittel für den Breitbandausbau im ländlichen Raum zu aquieriern und gezielt einzusetzen. Nach intensiven Abstimmungen auf der Ebene von Hauptverwaltungskonferenzen sind alle kreisangehörigen Kommunen im Kreis Düren überein gekommen, dass der Kreis Düren bzgl. des kreisweiten flächendeckenden NGA-Breitbandausbaus gegenüber den Bewilligungsstellen des Bundes und des Landes als bündelnder Antragsteller auftreten soll. Entsprechend Nr. 4.2 des Leitfadens zur Umsetzung der Förderrichtlinie des BMVI vom 22.10.2015 ist es darüber hinaus erforderlich, dass die k. a. Kommunen auch alle weiteren mit der Umsetzung des Förderprojekts verbundenen Aufgaben für die Dauer und den Umfang des beantragten Projektes schriftlich auf den Kreis Düren übertragen. Die Gemeinde Kreuzau hat hierzu eine Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Düren unterzeichnet. Antragstellung und Zuwendungsbescheid Der Kreis Düren hat stellvertretend für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Januar 2016 und erneut im April 2016 zur Realisierung eines flächendeckenden kreisweiten NGABreitbandausbaus einen Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung im Rahmen der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt. Die im Förderantrag dargestellten Ausbaugebiete wurden auf der Grundlage einer Bestandsanalyse sowie eines im Sommer 2015 durchgeführten Markterkundungsverfahrens nach Abstimmung mit den k. a. Kommunen festgelegt. Die Schwelle der „unterversorgten Bereiche“ liegt bei 30 Mbit/s. Alle Bereiche, die bereits diese Geschwindigkeiten erzielen, sind demnach nicht förderfähig. Beim BMVI wurde die Förderung einer sog. Wirtschaftlichkeitslücke beantragt. Als Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke für den flächendeckenden NGA-Breitbandausbau wurden auf der Grundlage einer vorläufigen Netzplanung durch den technischen Berater TÜV Rheinland für das gesamte Kreisgebiet ein Betrag in Höhe von 28.091.807 EUR errechnet. Der Kreis Düren hat hierzu am 06.09.2016 einen Bescheid des Bundes über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe von 14.045.903 EUR erhalten. Dies entspricht 50 % der errechneten Wirtschaftlichkeitslücke und damit der beantragten Zuwendung. Parallel zum Antrag beim BMVI hat der Kreis Düren beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen einen Antrag auf Kofinanzierung des Ausbauvorhabens gestellt. Bereits im Zuge der Antragstellung beim BMVI hatte das Land NRW in einem Letter of Intent eine Kofinanzierung in Höhe von 40 % der Wirtschaftlichkeitslücke in Aussicht gestellt. Zudem hat das Land NRW darin seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt für die k. a. Kommunen, die einer Anordnung im Rahmen der Haushaltssicherung unterliegen, zusätzlich den 10-prozentigen kommunalen Eigenanteil zu übernehmen. Dies trifft somit auch für die Gemeinde Kreuzau zu. Der Zuwendungsbescheid des Landes wurde noch nicht erteilt. U. a. muss der Kreis Düren hierzu noch die mit den k. a. Kommunen zu schließende Kooperationsvereinbarung vorlegen. Verfahren zur Auswahl des bzw. der begünstigten Telekommunikationsunternehmen Der vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes enthält umfangreiche Vorgaben für das weitere Verfahren. Im ersten Schritt ist zunächst zur Auswahl des bzw. der Telekommunikationsunternehmen, die das geförderte Ausbauvorhaben durchführen und das ausgebaute Netz betreiben sollen ein offenes und transparentes Verfahren unter Beachtung der Bestimmungen des nationalen Vergaberechts sowie des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durchzuführen. Die Ausschreibung muss anbieter- und technologieneutral formuliert werden. Die Förderanträge bei Bund und Land sowie die darin kalkulierten Kosten basieren auf einem geplanten VDSL-Ausbau unter Einsatz der Vectoring-Technik mit garantierten Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s für mindestens 95 % der Anschlüsse im Projektgebiet. Im Rahmen des Auswahlverfahrens, das, wie bereits erwähnt, technologieneutral durchgeführt werden muss, werden die Bieter jedoch ausdrücklich aufgefordert auch höhere Bandbreiten als 50 Mbit/s anzubieten. Am 25.07.2016 wurde vom Kreis Düren im Rahmen einer europaweiten Auftragsbekanntmachung ein zweistufiges Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnehmerwettbewerb gestartet. Um auch mittelständische Unternehmen anzusprechen, wurde das Kreisgebiet in drei Lose aufgeteilt Im ersten Schritt wurden die interessierten Bieter aufgefordert einen Teilnahmeantrag einzureichen und ihre Eignung für die Durchführung des geplanten Breitbandausbauvorhaben hinsichtlich ihrer technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Die hierdurch ermittelten geeigneten Bieter wurden am 12.10.2016 aufgefordert bis zum 11.11.2016 ein erstes indikatives Angebot abzugeben. In den sich hieran anschließenden Bietergesprächen werden die eingereichten Angebote erörtert und anschließend die verbleibenden Bieter zur Abgabe eines finalen, verbindlichen Angebots aufgefordert. Hieraus wird dann das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Im Verfahren ist vorgesehen, dass die Angebote jeweils gemeindescharf abgegeben werden. Somit wird die tatsächliche Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke für die einzelnen Kommunen im Laufe des Vergabeverfahrens ermittelt werden können. Es ist beabsichtigt, das Auswahlverfahren bis spätestens Ende 2016 abzuschließen. Der dabei mit dem bzw. den TKU verhandelte Kooperationsvertrag ist sowohl dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als auch der Bundesnetzagentur zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Auf der Grundlage der über das Auswahlverfahren ermittelten tatsächlichen Wirtschaftlichkeitslücke wird vom Bund und vom Land NRW jeweils der endgültige Zuwendungsbescheid ergehen. Erst im Anschluss daran kann der Kooperationsvertrag mit dem bzw. den TKU erfolgen. Ein erster Spatenstich für den Breitbandausbau im März 2017 erscheint nach Aussage des Kreises Düren jedoch realistisch. Durch die Gemeinde Kreuzau ist nach derzeitigem Kenntnisstand kein Eigenanteil zu erbringen. -2- Es wird jedoch an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Zuwendungen von Bund und Land in der Endabrechnung nur für die Gebiete ausgeschüttet werden, die nach Durchführung der Maßnahmen tatsächlich mit mindestens 50 Mbit/s versorgt sind. D. h. bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten werden die Gesamtausgaben im Ausbaugebiet um den prozentualen Anteil der nach Abschluss der Maßnahme nicht mit 50 Mbit/s versorgten Haushalte verringert. Sollte dieser Fall wider Erwarten eintreten, wären die verbleibenden Kosten über kommunale Eigenmittel abzudecken. Dies gilt auch für die Kommunen, die einer Anordnung im Rahmen eines Haushaltssicherungsverfahrens unterliegen. Sollte dieser Fall eintreten, so wird dies dem Rat der Gemeinde vorher selbstverständlich zur Entscheidung vorgelegt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Ausbau zu 100 % aus den Fördermitteln bestritten werden kann. Für die Gemeinde Kreuzau sind dies positive Nachrichten. Als Anlage ist ein Kartenauszug aus den Planunterlagen des Kreises Düren beigefügt, der aufzeigt, in welchen Bereiche in der Gemeinde Kreuzau in den kommenden Jahren eine Verbesserung der Breitbandinfrastruktur erzielt wird. Es wird angemerkt, dass im Kartenauszug stellenweise auch Maßnahmen seitens der Telekommunikationsanbieter berücksichtigt sind, die selbstständig vom Anbieter und ohne Nutzung von Fördermitteln durchgeführt werden sollen. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - -3-