Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
112 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
26.09.16, 13:06
Aktualisiert
26.09.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 22.09.2016
Vorlagen-Nr.: 39/2011 6. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
05.10.2016
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur
Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft
Hier: Erneute städtebauliche Abwägung und erneuter Feststellungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat auf seiner Sitzung vom 29.06.2016 den
Feststellungsbeschluss zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) gefasst. Mit Schreiben
vom 08.07.2016 hat die Gemeinde Kreuzau den Antrag auf Genehmigung der 33. FNP-Änderung
bei der Bezirksregierung Köln (BR Köln) gestellt.
Die BR Köln hat im Rahmen ihrer Prüfung Unklarheiten im Verfahren festgestellt, die in einem
Gespräch vom 14.09.2016 mit der Verwaltung erörtert wurden. Zur Genehmigungsfähigkeit bedarf
es der Anpassung von einzelnen Verfahrensunterlagen sowie der Fassung eines neuerlichen
Feststellungsbeschlusses.
Bei der Prüfung des Antrags ist aufgefallen, dass zum Feststellungsbeschluss vom 29.06.2016 die
städtebauliche Abwägung nur zu den in der erneuten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen
erfolgt ist. Der Beschlussvorschlag lautete: „Den (…) Beschlussvorschlägen zu den
abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage (…) wird gefolgt.“ Gemäß §
214 (3) Satz 1 BauGB ist für die Abwägung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der
Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan (hier Feststellungsbeschluss) maßgebend. Zum
Feststellungsbeschluss vom 29.06.2016 ist nicht wie erforderlich über die Stellungnahmen aus
allen Beteiligungsverfahren (frühzeitige, Offenlage, erneute Offenlage) beschlossen worden. Der
neu zu fassende Feststellungsbeschluss korrigiert diesen Missstand. Zudem wurden Korrekturen
an der Abwägung, der Begründung, dem Umweltbericht sowie der Planzeichnung vorgenommen.
Die geänderten Unterlagen liegen der Sitzungsvorlage als Anlage bei. Die Änderungen sind
jeweils farblich markiert und im Folgenden näher erläutert.
Änderungen an den Abwägungstabellen (Anlagen 1 und 2)
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung waren zum Feststellungsbeschluss vom
29.06.2016 nicht wörtlich in der Abwägungstabelle aufgeführt, sondern nur zusammengefasst
wiedergegeben. Dies wurde aus Gründen der Rechtssicherheit geändert, so dass nunmehr alle
Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren wörtlich aufgeführt sind. Die
Änderungen sind farblich markiert. Dies gilt sowohl für die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
als auch aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Alle weiteren Änderungen an den Abwägungstabellen sind zur Vereinfachung tabellarisch
aufgeführt:
Änderungen an den Abwägungsvorschlägen zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Anlage 1):
Verfahren
Frühzeitige
Frühzeitige
Offenlage
Seite
1
7
54
Stellungnahme
1
2
3.30
Änderungen an den Abwägungsvorschlägen zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (Anlage 2):
Verfahren
Frühzeitige
Frühzeitige
Frühzeitige
Frühzeitige
Offenlage
Seite
1
17
20
28
37
Stellungnahme
Offenlage
Offenlage
Offenlage
Offenlage
Offenlage
Offenlage
Offenlage
Erneute Offenlage
39
44
45
54
127
131
132
231
6
10
12.4
16.8
21.12
22.1
23
21.10
2.1
8.3
10
13
5
Einwender
Kreis Düren
Wehrbereichsverwaltung West
BR Düsseldorf
NABU / BUND
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr
Amt für Bodendenkmalpflege
E-Plus
Gemeinde Nörvenich
Amt für Denkmalpflege
Stadt Nideggen
Wasserverband Eifel-Rur
BR Düsseldorf
Kreis Düren
Änderung an der Begründung (Anlage 3)
Auf Seite 16, vorletzte Zeile, war bisher fälschlicherweise die Rede von fünf Potenzialflächen, die
nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen als Potenzialflächen verbleiben. Es handelt sich
jedoch nur um vier Potenzialflächen. Diese fehlerhafte Angabe ist nunmehr korrigiert worden.
Änderungen am Umweltbericht (Anlage 4)
Auf Seite 57, letzter Absatz, war bisher fälschlicherweise ausgeführt, dass keine der geplanten
Konzentrationszonen innerhalb eines festgesetzten Wasserschutzgebietes liegt. Richtig ist, dass
sich Teile der Potenzialfläche E (Thum-Lausbusch) innerhalb der Wasserschutzzone III b des
Wasserschutzgebietes der Wassergewinnungsanlage Am Lohberg (Wasserwerk Concordia
GmbH) befinden. Dieser Umstand ist nunmehr richtiggestellt worden.
Auf Seite 70, zweiter Absatz, ist eingefügt worden, dass die Belange des Bodendenkmalschutzes
auf die Ebene des Bebauungsplans abgeschichtet werden.
Änderung an der Planzeichnung (Anlage 5)
In der Planzeichnung sind die Wasserflächen (Bachläufe) dargestellt worden.
Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen, wird die Verwaltung einen neuerlichen Antrag auf
Genehmigung des Flächennutzungsplans bei der BR Köln einreichen. Die BR Köln hat der
Verwaltung zugesagt, die Prüfung der Genehmigung schnellstmöglich fortzusetzen und
abzuschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
-2-
III. Beschlussvorschlag:
1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1), der Offenlage gem. § 3 (2) und der
erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt.
2. Den in der Anlage 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem.
§ 4 (1), der Offenlage gem. § 4 (2) und der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird
gefolgt.
3. Die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird in Anwendung
des § 6 (6) BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die
Flächennutzungsplanänderung nach ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln
neu bekannt zu machen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________
-3-