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Allgemeine Vorlage (33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: Erneute städtebauliche Abwägung und erneuter Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
112 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
26.09.16, 13:06
Aktualisiert
26.09.16, 13:06
Allgemeine Vorlage (33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft
Hier: Erneute städtebauliche Abwägung und erneuter Feststellungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft
Hier: Erneute städtebauliche Abwägung und erneuter Feststellungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft
Hier: Erneute städtebauliche Abwägung und erneuter Feststellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Schmühl Kreuzau, 22.09.2016 Vorlagen-Nr.: 39/2011 6. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 05.10.2016 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: Erneute städtebauliche Abwägung und erneuter Feststellungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat auf seiner Sitzung vom 29.06.2016 den Feststellungsbeschluss zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) gefasst. Mit Schreiben vom 08.07.2016 hat die Gemeinde Kreuzau den Antrag auf Genehmigung der 33. FNP-Änderung bei der Bezirksregierung Köln (BR Köln) gestellt. Die BR Köln hat im Rahmen ihrer Prüfung Unklarheiten im Verfahren festgestellt, die in einem Gespräch vom 14.09.2016 mit der Verwaltung erörtert wurden. Zur Genehmigungsfähigkeit bedarf es der Anpassung von einzelnen Verfahrensunterlagen sowie der Fassung eines neuerlichen Feststellungsbeschlusses. Bei der Prüfung des Antrags ist aufgefallen, dass zum Feststellungsbeschluss vom 29.06.2016 die städtebauliche Abwägung nur zu den in der erneuten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen erfolgt ist. Der Beschlussvorschlag lautete: „Den (…) Beschlussvorschlägen zu den abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage (…) wird gefolgt.“ Gemäß § 214 (3) Satz 1 BauGB ist für die Abwägung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan (hier Feststellungsbeschluss) maßgebend. Zum Feststellungsbeschluss vom 29.06.2016 ist nicht wie erforderlich über die Stellungnahmen aus allen Beteiligungsverfahren (frühzeitige, Offenlage, erneute Offenlage) beschlossen worden. Der neu zu fassende Feststellungsbeschluss korrigiert diesen Missstand. Zudem wurden Korrekturen an der Abwägung, der Begründung, dem Umweltbericht sowie der Planzeichnung vorgenommen. Die geänderten Unterlagen liegen der Sitzungsvorlage als Anlage bei. Die Änderungen sind jeweils farblich markiert und im Folgenden näher erläutert. Änderungen an den Abwägungstabellen (Anlagen 1 und 2) Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung waren zum Feststellungsbeschluss vom 29.06.2016 nicht wörtlich in der Abwägungstabelle aufgeführt, sondern nur zusammengefasst wiedergegeben. Dies wurde aus Gründen der Rechtssicherheit geändert, so dass nunmehr alle Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren wörtlich aufgeführt sind. Die Änderungen sind farblich markiert. Dies gilt sowohl für die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit als auch aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Alle weiteren Änderungen an den Abwägungstabellen sind zur Vereinfachung tabellarisch aufgeführt: Änderungen an den Abwägungsvorschlägen zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Anlage 1): Verfahren Frühzeitige Frühzeitige Offenlage Seite 1 7 54 Stellungnahme 1 2 3.30 Änderungen an den Abwägungsvorschlägen zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 2): Verfahren Frühzeitige Frühzeitige Frühzeitige Frühzeitige Offenlage Seite 1 17 20 28 37 Stellungnahme Offenlage Offenlage Offenlage Offenlage Offenlage Offenlage Offenlage Erneute Offenlage 39 44 45 54 127 131 132 231 6 10 12.4 16.8 21.12 22.1 23 21.10 2.1 8.3 10 13 5 Einwender Kreis Düren Wehrbereichsverwaltung West BR Düsseldorf NABU / BUND Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Amt für Bodendenkmalpflege E-Plus Gemeinde Nörvenich Amt für Denkmalpflege Stadt Nideggen Wasserverband Eifel-Rur BR Düsseldorf Kreis Düren Änderung an der Begründung (Anlage 3) Auf Seite 16, vorletzte Zeile, war bisher fälschlicherweise die Rede von fünf Potenzialflächen, die nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen als Potenzialflächen verbleiben. Es handelt sich jedoch nur um vier Potenzialflächen. Diese fehlerhafte Angabe ist nunmehr korrigiert worden. Änderungen am Umweltbericht (Anlage 4) Auf Seite 57, letzter Absatz, war bisher fälschlicherweise ausgeführt, dass keine der geplanten Konzentrationszonen innerhalb eines festgesetzten Wasserschutzgebietes liegt. Richtig ist, dass sich Teile der Potenzialfläche E (Thum-Lausbusch) innerhalb der Wasserschutzzone III b des Wasserschutzgebietes der Wassergewinnungsanlage Am Lohberg (Wasserwerk Concordia GmbH) befinden. Dieser Umstand ist nunmehr richtiggestellt worden. Auf Seite 70, zweiter Absatz, ist eingefügt worden, dass die Belange des Bodendenkmalschutzes auf die Ebene des Bebauungsplans abgeschichtet werden. Änderung an der Planzeichnung (Anlage 5) In der Planzeichnung sind die Wasserflächen (Bachläufe) dargestellt worden. Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen, wird die Verwaltung einen neuerlichen Antrag auf Genehmigung des Flächennutzungsplans bei der BR Köln einreichen. Die BR Köln hat der Verwaltung zugesagt, die Prüfung der Genehmigung schnellstmöglich fortzusetzen und abzuschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. -2- III. Beschlussvorschlag: 1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1), der Offenlage gem. § 3 (2) und der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt. 2. Den in der Anlage 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1), der Offenlage gem. § 4 (2) und der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt. 3. Die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird in Anwendung des § 6 (6) BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung nach ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln neu bekannt zu machen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-