Daten
Kommune
Jülich
Größe
25 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
06.12.17, 16:20
Aktualisiert
06.12.17, 16:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Jülich
für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW
Seite 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. Seite 966), hat der Rat der Stadt Jülich mit
Beschluss vom
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Jülich voraussichtlich erzielbaren Erträge und
entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen
enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
92.933.670 Euro
99.933.120 Euro
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
88.538.420 Euro
90.073.570 Euro
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
3.666.900 Euro
7.294.900 Euro
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
3.628.000 Euro
2.010.000 Euro
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
3.628.000 Euro
festgesetzt
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird
auf
2.000.000 Euro
festgesetzt.
§4
Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtliches Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf
6.999.450 Euro
festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
120.000.000 Euro
festgesetzt.
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt
1.
1.1.
Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
400 %
1.2.
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
680 %
2.
Gewerbesteuer auf
513 %
§7
Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2020 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept
enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.
aufgestellt:
Jülich, den 01.12.2017
bestätigt:
Jülich, den 01.12.2017
Kohnen
Kämmerer
Fuchs
Bürgermeister