Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (entwurfhaushaltssatzung2018)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
25 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
06.12.17, 16:20
Aktualisiert
06.12.17, 16:20
Sitzungsvorlage (entwurfhaushaltssatzung2018) Sitzungsvorlage (entwurfhaushaltssatzung2018) Sitzungsvorlage (entwurfhaushaltssatzung2018)

öffnen download melden Dateigröße: 25 kB

Inhalt der Datei

Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Jülich für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. Seite 966), hat der Rat der Stadt Jülich mit Beschluss vom folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Jülich voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 92.933.670 Euro 99.933.120 Euro im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 88.538.420 Euro 90.073.570 Euro dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 3.666.900 Euro 7.294.900 Euro dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 3.628.000 Euro 2.010.000 Euro festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 3.628.000 Euro festgesetzt §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt. §4 Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtliches Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 6.999.450 Euro festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 120.000.000 Euro festgesetzt. §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt 1. 1.1. Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 % 1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 680 % 2. Gewerbesteuer auf 513 % §7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2020 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen. aufgestellt: Jülich, den 01.12.2017 bestätigt: Jülich, den 01.12.2017 Kohnen Kämmerer Fuchs Bürgermeister