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Allgemeine Vorlage (Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Bereitstellung von Räumlichkeiten als Fraktionszimmer im Bürgerhaus)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
89 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
09.11.16, 13:06
Aktualisiert
09.11.16, 13:06
Allgemeine Vorlage (Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Bereitstellung von Räumlichkeiten als Fraktionszimmer im Bürgerhaus) Allgemeine Vorlage (Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Bereitstellung von Räumlichkeiten als Fraktionszimmer im Bürgerhaus) Allgemeine Vorlage (Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Bereitstellung von Räumlichkeiten als Fraktionszimmer im Bürgerhaus)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 108/2016 Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 08.11.2016 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 22.11.2016 06.12.2016 Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Bereitstellung von Räumlichkeiten als Fraktionszimmer im Bürgerhaus I. Sach- und Rechtslage: Mit Datum vom 01.12.2015 haben die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Haushalt 2016 u. a. folgenden Antrag gestellt: „Für das Bürgerhaus Kreuzau sind für bauliche Maßnahmen 7.500,00 € anzusetzen. Hierdurch soll eine förderungskonforme Nutzung gewährleistet werden. Bezüglich der derzeitigen und zukünftigen Nutzung erstellt die Verwaltung ein Konzept unter Einbeziehung der Musikschule.“ Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.12.2015 ein Beschlussvorschlag erarbeitet, der in der Sitzung des Rates am 03.12.2015 wie folgt beschlossen wurde: „Die Verwaltung wird beauftragt, im Bürgerhaus ein „Fraktionsbüro“ zur dauerhaften Nutzung durch die im Rat der Gemeinde Kreuzau vertretenen Fraktionen einzurichten. Zur Einrichtung dieses Fraktionsbüros wird ein Betrag in Höhe 7.500,00 € bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept unter Einbeziehung der Musikschule zu entwickeln und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.“ Der Antrag war alsdann Gegenstand des interfraktionellen Gespräches vom 25.08.2016. In diesem Gespräch wurde vereinbart, die Angelegenheit nicht näher zu beraten. Es wurde vorgeschlagen, dass in der nächsten Sitzung des Kulturausschusses Herr Kaptain als Vorsitzender des Jugend- und Kulturfördervereins über die Nutzungssituation vorträgt. Entsprechend dieser Absprache hatte Herr Kaptain in der Sitzung des Kulturausschusses am 12.09.2016 die derzeitige Nutzung des Bürgerhauses ausführlich dargestellt. Hierbei wurde auch ein aktueller Raumbelegungsplan vorgelegt. Innerhalb des Ausschusses wurde gemeinsam überlegt, ob es im Bürgerhaus oder auch andernorts eine Möglichkeit zur Einrichtung eines Fraktionszimmers gibt. Es wurde auch grundsätzlich überlegt, ob die gemeinschaftliche Nutzung eines Raumes für die Fraktionen in Frage käme. Letztendlich wurde festgestellt, dass jede Fraktion ihren eigenen Fraktionsraum benötigt, der idealerweise ausschließlich der Fraktion zur Verfügung steht. Nur unter dieser Prämisse könnten Bürgersprechstunden und Fraktionssitzungen zu unterschiedlichen Zeiten stattfinden und die erforderlichen Unterlagen der Fraktionen können vor Ort bleiben. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach vier Räumen zu suchen. Bestenfalls sollte weiterhin ein größeres Besprechungszimmer zur Verfügung gestellt werden. Mit Email vom 20.09.2016 wurden die Fraktionen wie folgt informiert und um Rückantwort gebeten: „In der Sitzung des Kulturausschusses wurde u.a. über die Möglichkeit gesprochen, im Bürgerhaus Räume für die im Rat vertretenen Fraktionen zur Verfügung zu stellen. Nach den Erläuterungen durch Herrn Peter Kaptain wurde aber deutlich, dass es nicht ohne weiteres möglich sein wird, diese Räume im Bürgerhaus bereitzustellen. Daher sollen Vorschläge gemacht werden, wo anderweitig Räume genutzt werden können. Ich bitte Sie, mir die aus Ihrer Sicht wesentlichen Voraussetzungen eines Fraktionszimmers für Ihre Fraktion zu benennen, damit diese bei der Suche berücksichtigt werden können. Entsprechende Vorschläge werden dann seitens der Verwaltung erarbeitet.“ Aufgrund dieser Anfrage hat die CDU-Fraktion mitgeteilt, dass sie kein eigenes Fraktionszimmer benötigt. Die SPD-Fraktion hat mit Email vom 21.09.2016 erneut die Bereitstellung eines Fraktionszimmers in einer Größe von ca. 25 qm zur alleinigen Nutzung beantragt. Rückantworten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP sind nicht erfolgt. Die Verwaltung nimmt nun abschließend wie folgt Stellung: Aufgrund der Diskussion im Kulturausschuss am 12.09.2016 wird keine Möglichkeit gesehen, im Bürgerhaus mehrere Fraktionsräume zur alleinigen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Im Rathaus Kreuzau ist ebenfalls nicht möglich, für jede Fraktion eigene Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, es sei denn, es würden Räume angebaut. Im Rathaus stehen selbstverständlich, wie bisher, der große Sitzungssaal und der kleine Sitzungssaal sowie das Besprechungszimmer 232 nach Absprache und Belegungsplan zur Durchführung von Fraktionssitzungen und sonstigen Fraktionsbesprechungen zur Verfügung. Die Verwaltung sieht sich somit außer Stande, dem Wunsch auf Bereitstellung eigener Fraktionszimmer derzeit zu entsprechen. Aus diesem Grunde wurde inzwischen auch eine rechtliche Überprüfung zu dieser Thematik vorgenommen. Diese Überprüfung hat zu folgendem Ergebnis geführt: Aus den Vorschriften des § 56 Abs. 3 GO NRW und auch aus dem aktuellen Erlass des Innenministeriums vom 05.11.2015 „Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretungen“ vermag ich nicht zu erkennen, dass die Verwaltung verpflichtet ist, derartige Räume bereitzuhalten. Nach Ziff. 2.1.1 des Erlasses steht es den Fraktionen frei, selber Räume für die Fraktionsarbeit/die Fraktionsgeschäftsstelle anzumieten; die Gemeinde müsste dann sicherlich die entstehenden Kosten übernehmen. Nachstehend ein Auszug aus dem vorgenannten Erlass: 2.1.1 Räume Anmietung von Räumen (einschl. Nebenkosten) - für die Fraktionsarbeit/Fraktionsgeschäftsstelle, - für die Durchführung von Fraktions- und Arbeitskreissitzungen. Die Gebietskörperschaft kann den Fraktionen auch Räume unentgeltlich zur Verfügung stellen. In einem solchen Fall entfällt für diese Zwecke eine entsprechende Bereitstellung von Geldmitteln. Zu der von mir vertretenen Rechtsauffassung habe ich den Städte- und Gemeindebund um Stellungnahme gebeten. Dieser hat mit Schriftsatz vom 28.10.2016 meine Rechtsauffassung bestätigt. Meine Anfrage und vorerwähnte Stellungnahme ist in Ablichtung als Anlage beigefügt. Aus den v.g. Gründen werde ich Ihnen den unter Ziff. III formulierten Beschlussvorschlag unterbreiten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Aus Sicht der Verwaltung ist eine Erweiterung des Rathauses zur Bereitstellung von Fraktionsräumen nicht vorgesehen, so dass hierdurch keine Baukosten entstehen werden. Sofern -2- Fraktionen Räume anmieten, wären die hiermit verbundenen Kosten in derzeit nicht bekannter Höhe zu übernehmen. III. Beschlussvorschlag: Wegen fehlender Raumkapazitäten nimmt der Rat zur Kenntnis, dass verwaltungsseitig keine Räume unentgeltlich als Fraktionsräume zur Verfügung gestellt werden können. Den einzelnen Fraktionen wird anheim gestellt, Räume anzumieten. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -3-