Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
89 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
09.11.16, 13:06
Aktualisiert
09.11.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.: 108/2016
Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 08.11.2016
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
22.11.2016
06.12.2016
Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Bereitstellung von
Räumlichkeiten als Fraktionszimmer im Bürgerhaus
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Datum vom 01.12.2015 haben die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum
Haushalt 2016 u. a. folgenden Antrag gestellt:
„Für das Bürgerhaus Kreuzau sind für bauliche Maßnahmen 7.500,00 € anzusetzen. Hierdurch soll
eine förderungskonforme Nutzung gewährleistet werden. Bezüglich der derzeitigen und
zukünftigen Nutzung erstellt die Verwaltung ein Konzept unter Einbeziehung der Musikschule.“
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 03.12.2015 ein Beschlussvorschlag erarbeitet, der in der Sitzung des
Rates am 03.12.2015 wie folgt beschlossen wurde:
„Die Verwaltung wird beauftragt, im Bürgerhaus ein „Fraktionsbüro“ zur dauerhaften Nutzung
durch die im Rat der Gemeinde Kreuzau vertretenen Fraktionen einzurichten. Zur Einrichtung
dieses Fraktionsbüros wird ein Betrag in Höhe 7.500,00 € bereitgestellt. Die Verwaltung wird
beauftragt, ein Konzept unter Einbeziehung der Musikschule zu entwickeln und dem Rat zur
Beschlussfassung vorzulegen.“
Der Antrag war alsdann Gegenstand des interfraktionellen Gespräches vom 25.08.2016. In
diesem Gespräch wurde vereinbart, die Angelegenheit nicht näher zu beraten. Es wurde
vorgeschlagen, dass in der nächsten Sitzung des Kulturausschusses Herr Kaptain als
Vorsitzender des Jugend- und Kulturfördervereins über die Nutzungssituation vorträgt.
Entsprechend dieser Absprache hatte Herr Kaptain in der Sitzung des Kulturausschusses am
12.09.2016 die derzeitige Nutzung des Bürgerhauses ausführlich dargestellt. Hierbei wurde auch
ein aktueller Raumbelegungsplan vorgelegt. Innerhalb des Ausschusses wurde gemeinsam
überlegt, ob es im Bürgerhaus oder auch andernorts eine Möglichkeit zur Einrichtung eines
Fraktionszimmers gibt. Es wurde auch grundsätzlich überlegt, ob die gemeinschaftliche Nutzung
eines Raumes für die Fraktionen in Frage käme. Letztendlich wurde festgestellt, dass jede
Fraktion ihren eigenen Fraktionsraum benötigt, der idealerweise ausschließlich der Fraktion zur
Verfügung steht. Nur unter dieser Prämisse könnten Bürgersprechstunden und Fraktionssitzungen
zu unterschiedlichen Zeiten stattfinden und die erforderlichen Unterlagen der Fraktionen können
vor Ort bleiben.
Die Verwaltung wurde beauftragt, nach vier Räumen zu suchen. Bestenfalls sollte weiterhin ein
größeres Besprechungszimmer zur Verfügung gestellt werden.
Mit Email vom 20.09.2016 wurden die Fraktionen wie folgt informiert und um Rückantwort
gebeten:
„In der Sitzung des Kulturausschusses wurde u.a. über die Möglichkeit gesprochen, im
Bürgerhaus Räume für die im Rat vertretenen Fraktionen zur Verfügung zu stellen. Nach den
Erläuterungen durch Herrn Peter Kaptain wurde aber deutlich, dass es nicht ohne weiteres
möglich sein wird, diese Räume im Bürgerhaus bereitzustellen. Daher sollen Vorschläge gemacht
werden, wo anderweitig Räume genutzt werden können.
Ich bitte Sie, mir die aus Ihrer Sicht wesentlichen Voraussetzungen eines Fraktionszimmers für
Ihre Fraktion zu benennen, damit diese bei der Suche berücksichtigt werden können.
Entsprechende Vorschläge werden dann seitens der Verwaltung erarbeitet.“
Aufgrund dieser Anfrage hat die CDU-Fraktion mitgeteilt, dass sie kein eigenes Fraktionszimmer
benötigt.
Die SPD-Fraktion hat mit Email vom 21.09.2016 erneut die Bereitstellung eines Fraktionszimmers
in einer Größe von ca. 25 qm zur alleinigen Nutzung beantragt.
Rückantworten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP sind nicht erfolgt.
Die Verwaltung nimmt nun abschließend wie folgt Stellung:
Aufgrund der Diskussion im Kulturausschuss am 12.09.2016 wird keine Möglichkeit gesehen, im
Bürgerhaus mehrere Fraktionsräume zur alleinigen Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Im Rathaus Kreuzau ist ebenfalls nicht möglich, für jede Fraktion eigene Räumlichkeiten zur
Verfügung zu stellen, es sei denn, es würden Räume angebaut.
Im Rathaus stehen selbstverständlich, wie bisher, der große Sitzungssaal und der kleine
Sitzungssaal sowie das Besprechungszimmer 232 nach Absprache und Belegungsplan zur
Durchführung von Fraktionssitzungen und sonstigen Fraktionsbesprechungen zur Verfügung.
Die Verwaltung sieht sich somit außer Stande, dem Wunsch auf Bereitstellung eigener
Fraktionszimmer derzeit zu entsprechen. Aus diesem Grunde wurde inzwischen auch eine
rechtliche Überprüfung zu dieser Thematik vorgenommen. Diese Überprüfung hat zu folgendem
Ergebnis geführt:
Aus den Vorschriften des § 56 Abs. 3 GO NRW und auch aus dem aktuellen Erlass des
Innenministeriums vom 05.11.2015 „Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der
Vertretungen“ vermag ich nicht zu erkennen, dass die Verwaltung verpflichtet ist, derartige Räume
bereitzuhalten.
Nach Ziff. 2.1.1 des Erlasses steht es den Fraktionen frei, selber Räume für die Fraktionsarbeit/die
Fraktionsgeschäftsstelle anzumieten; die Gemeinde müsste dann sicherlich die entstehenden
Kosten übernehmen.
Nachstehend ein Auszug aus dem vorgenannten Erlass:
2.1.1 Räume
Anmietung von Räumen (einschl. Nebenkosten)
- für die Fraktionsarbeit/Fraktionsgeschäftsstelle,
- für die Durchführung von Fraktions- und Arbeitskreissitzungen.
Die Gebietskörperschaft kann den Fraktionen auch Räume unentgeltlich zur Verfügung stellen. In
einem solchen Fall entfällt für diese Zwecke eine entsprechende Bereitstellung von Geldmitteln.
Zu der von mir vertretenen Rechtsauffassung habe ich den Städte- und Gemeindebund um
Stellungnahme gebeten. Dieser hat mit Schriftsatz vom 28.10.2016 meine Rechtsauffassung
bestätigt. Meine Anfrage und vorerwähnte Stellungnahme ist in Ablichtung als Anlage beigefügt.
Aus den v.g. Gründen werde ich Ihnen den unter Ziff. III formulierten Beschlussvorschlag
unterbreiten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Erweiterung des Rathauses zur Bereitstellung von
Fraktionsräumen nicht vorgesehen, so dass hierdurch keine Baukosten entstehen werden. Sofern
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Fraktionen Räume anmieten, wären die hiermit verbundenen Kosten in derzeit nicht bekannter
Höhe zu übernehmen.
III. Beschlussvorschlag:
Wegen fehlender Raumkapazitäten nimmt der Rat zur Kenntnis, dass verwaltungsseitig keine
Räume unentgeltlich als Fraktionsräume zur Verfügung gestellt werden können. Den einzelnen
Fraktionen wird anheim gestellt, Räume anzumieten.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
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