Daten
Kommune
Jülich
Größe
118 kB
Datum
14.09.2017
Erstellt
02.09.17, 12:00
Aktualisiert
05.12.17, 16:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 63 Az.: Cr/Wo
Jülich, 25.07.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 257/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
14.09.2017
TOP
Ergebnisse
Mehrheitlich dafür. Enthaltungen: 2
Stellplatzsatzung
Nachweis Stellplätze Erweiterung des bestehenden Rathauses "Altes Rathaus"
Anlg.: 1
63
Cr
63
Es
III
Sc
SD.Net
Lem
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss stimmt der Ablösung von 25 Stellplätzen zu.
Begründung:
Die Gesellschaft für Infrastrukturvermögen legt einen Stellplatznachweis für die Schaffung von
Stellplätzen für die Erweiterung des bestehenden Rathauses vor (Schaffung neuer Büroräume in den
Obergeschossen, Zweigstelle des Straßenverkehrsamtes (Büronutzung), Kleingewerbe (Shopflächen
für Schildermacher) und Foyer/Wartebereich im EG).
Es werden 32 Stellplätze benötigt, davon werden 7 Stellplätze errichtet und 25 Stellplätze sollen
durch einen Stellplatzablösevertrag gem. Satzung der Stadt Jülich über die Festlegung der Gebietszonen und die Höhe der Geldbeträge gem. § 51 Abs. 5 BauO NRW – Stellplatzsatzung – vom
03.11.2014, abgelöst werden. Diese Stellplätze können auf dem Grundstück selbst oder auch in der
näheren Umgebung nicht hergestellt werden.
Gem. § 2 (c.) der Stellplatzsatzung liegt die Gebühr für Gebäude öffentlicher Bauherrn in der Gebietszone I (innerer Stadtkern) bei 1.000 € pro Stellplatz (insgesamt: 25.000 €).
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 257/2017
X
nein
nein
Seite 2