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Allgemeine Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion auf Abbau von Verkehrsberuhigungselementen in der Drovestraße im Ortsteil Drove der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
80 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
11.05.16, 13:06
Aktualisiert
11.05.16, 13:06
Allgemeine Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion auf Abbau von Verkehrsberuhigungselementen in der Drovestraße im Ortsteil Drove der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion auf Abbau von Verkehrsberuhigungselementen in der Drovestraße im Ortsteil Drove der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Linden BE: Herr Wolfram/Herr Linden Kreuzau, 10.05.2016 Vorlagen-Nr.: 43/2016 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 30.05.2016 16.06.2016 29.06.2016 Antrag der CDU-Fraktion auf Abbau von Verkehrsberuhigungselementen in der Drovestraße im Ortsteil Drove der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 28.04.2016 einen Antrag der CDUFraktion auf Abbau von Verkehrsberuhigungselementen in der Drovestraße (am Ortseingang von Kreuzau kommend) zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse verwiesen. Eine Kopie des Antrages ist als Anlage beigefügt. Zur Historie ist zunächst anzumerken, dass die Verkehrsberuhigungsmaßnahme, wie sie derzeit vor Ort vorhanden ist, im Jahre 2004 nach eingehenden Beratungen in den Gemeindegremien und einer längeren Erprobungsphase mit mobilen Baken endgültig eingerichtet wurde. Eine zweite entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahme musste inzwischen wegen ihrer Lage auf der Drovestraße in Höhe der neuen Einmündung „Im Gassefeld“ ersatzlos entfernt werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen darf ich auf die ausführliche Begründung in dem Antrag verweisen. Zu dem Hinweis im Antragsschreiben auf die Erforderlichkeit darf ich ausführen, dass die Verkehrsberuhigungsmaßnahme seinerzeit nach der erwähnten Erprobungsphase auf Wunsch der Gemeinde Kreuzau vom Straßenverkehrsamt des Kreises Düren angeordnet wurde. Ein verkehrsrechtliches Erfordernis der Verkehrseinrichtung mit der Konsequenz, dass das Straßenverkehrsamt eine Entfernung bei Antragstellung gegenwärtig nicht anordnen würde, besteht meines Erachtens nicht. Im Übrigen sind der Verwaltung bisher keine positiven bzw. negativen Rückmeldungen von Verkehrsteilnehmern oder der Polizei bekannt geworden, die eine verkehrsmäßige „Nachbesserung“ erforderlich gemacht hätten. Abschließend sehe ich keine überwiegenden gegenteiligen Gründe, den Antrag abzulehnen. Allerdings bestehen auch keine durchgreifenden Bedenken, die Aufbauten wie bisher zu belassen. Letztlich handelt es sich meines Erachtens um eine politische Entscheidung, sodass die Verwaltung auf einen Beschlussvorschlag verzichtet. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Ggf. stehen Haushaltsmittel für die Beseitigung der Verkehrseinrichtungen bei Kostenstelle 5410101, Sachkonto 525507 bereit. III. Beschlussvorschlag: Ein Beschlussvorschlag wird in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses erarbeitet. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -2-