Daten
Kommune
Jülich
Größe
88 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
12.12.17, 16:16
Aktualisiert
12.12.17, 16:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 05.12.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 400/2017
Mitteilung
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
13.12.2017
TOP
Ergebnisse
Frist für die Verkleinerung der Räte zur Kommunalwahl 2020
Anlg.: - 1 II
30
SD.Net
Mitteilungstext:
Mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 15.11.2016 hat der Gesetzgeber u.a. eine Änderung in § 3 Abs. 2 S. 2 des Kommunalwahlgesetzes vorgenommen. Mit der Änderung erhalten die Kommunen die Möglichkeit, die Zahl der zu wählenden Vertreter künftig um bis
zu zehn statt bisher sechs zu verringern.
Da in 2013 mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften auch die Frist des § 4 Abs. 1 KWahlG „Einteilung der
Wahlgebiete“ geändert wurde, bestand bei änderungswilligen Kommunen nunmehr die Unsicherheit, zu welchem Zeitpunkt eine etwaige Verkleinerung durch den Rat beschlossen werden muss.
Hierzu wird auf den beigefügten Schnellbrief 292/2017 des Städte- und Gemeindebund NRW verwiesen.