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Mitteilung (Frist für die Verkleinerung der Räte zur Kommunalwahl 2020)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
88 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
12.12.17, 16:16
Aktualisiert
12.12.17, 16:16
Mitteilung (Frist für die Verkleinerung der Räte zur Kommunalwahl 2020)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 05.12.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 400/2017 Mitteilung Beratungsfolge Stadtrat Termin 13.12.2017 TOP Ergebnisse Frist für die Verkleinerung der Räte zur Kommunalwahl 2020 Anlg.: - 1 II 30 SD.Net Mitteilungstext: Mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 15.11.2016 hat der Gesetzgeber u.a. eine Änderung in § 3 Abs. 2 S. 2 des Kommunalwahlgesetzes vorgenommen. Mit der Änderung erhalten die Kommunen die Möglichkeit, die Zahl der zu wählenden Vertreter künftig um bis zu zehn statt bisher sechs zu verringern. Da in 2013 mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften auch die Frist des § 4 Abs. 1 KWahlG „Einteilung der Wahlgebiete“ geändert wurde, bestand bei änderungswilligen Kommunen nunmehr die Unsicherheit, zu welchem Zeitpunkt eine etwaige Verkleinerung durch den Rat beschlossen werden muss. Hierzu wird auf den beigefügten Schnellbrief 292/2017 des Städte- und Gemeindebund NRW verwiesen.