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Sitzungsvorlage (Anlage 9 Artenschutzprüfung II 374 - 2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
6,1 MB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26

Inhalt der Datei

.. .. .. .. . Haese Büro für Umweltplanung Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel.: 02402/12757-0 mobil: 0162-2302085 e-Mail: bfu-wieland@t-online.de Anlage 9 zur Vorlagen-Nr. 374 / 2017 Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ (Stadt Jülich, Kreis Düren) Prüfung der Artenschutzbelange (Stufe II) Oktober 2017 Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Steuer-Nr. 202/5138/1485 Finanzamt AC-Kreis – Bankverbindung: Sparkasse Aachen – IBAN: DE58 3905 0000 1071 3809 33 Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung 1 Seite 2 Aufgabenstellung Im Januar 2017 wurde im Rahmen der Umwidmung der ehemaligen Sendeanlagen der Deutschen Welle in eine Photovoltaik-Anlage eine Vorprüfung der Artenschutzbelange (Stufe I) vorgelegt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich verschiedener Vogelarten sowie der Fledermäuse ein konkreter Untersuchungsbedarf besteht, der zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist. Für einen Teil der insgesamt 40 zu prüfenden Arten konnte aber auch plausibel dargelegt werden, dass sie nicht von der Planung betroffen sein werden. Auf diese Arten wird im Folgenden nicht mehr eingegangen. Somit bezieht sich die Stufe II der Artenschutzprüfung auf die tatsächlich vor Ort nachgewiesenen Arten, darunter insbesondere die planungsrelevanten, sowie auf Arten, deren Vorkommen zu prüfen war, die aber nicht vorgefunden wurden. Bei letzteren gibt es methodische Anforderungen, die eingehalten werden müssen, um zu einer hinreichend begründeten Aussage kommen zu können. Der Auftrag zu dieser vertiefenden Prüfung der Artenschutzbelange wurde am 10.4.2017 erteilt. Für die im Plangebiet angetroffenen planungsrelevanten Arten ist eine vertiefende artspezifische Prüfung der Verbotstatbestände erforderlich, um festzustellen, ob sich hieraus planerischer Handlungsbedarf ergibt. 2 Methodik Über Fledermäuse im Plangebiet war bisher nichts bekannt. Da Fledermäuse je nach Art sehr unterschiedliche Aktivitätszeiten haben und Gebiete je nach Jahreszeit zu unterschiedlichen Zwecken nutzen können, war eine orientierende Prüfung im Hinblick auf das gesamte Artenspektrum erforderlich. Dazu wurden 5 nächtliche Begehungen in den Zeiträumen Anfang Mai, Ende Mai, Juni, Juli und September durchgeführt. Diese Arbeiten erfolgten mit der dazu notwendigen technischen Ausrüstung (bat-Detektoren) durch das entsprechend ausgerüstete Büro faunaix (Aachen). Für die Untersuchung von Vögeln gibt das Handbuch „Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands“ artspezifische Zeiträume vor, innerhalb derer nach bestimmten Regeln jeweils 3 Beobachtungstermine durchzuführen sind. Aus den Anforderungen für die verschiedenen zu untersuchenden Vogelarten, die sich zum Teil überschneiden, ergab sich insgesamt die Notwendigkeit von 10 Begehungen im Zeitraum März bis Juli. Diese Arbeiten wurden von den Büros BfU und faunaix teils gemeinsam durchgeführt, teils auch aufgeteilt. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung 3 Seite 3 Ergebnisse 3.1 Nicht im Plangebiet gefundene planungsrelevante Vogelarten Der Steinkauz ist zur Balzzeit von März bis April nachweisbar. Dabei können auch Klangattrappen eingesetzt werden. Es erfolgten zwei nächtliche Begehungen (Daten gesammelt im Anhang). Dabei wurde auch versuchsweise die nahe gelegene Obstwiese im Bereich der westlichen Zufahrt einbezogen. Ein Vorkommen konnte dabei nicht festgestellt werden. Innerhalb des Geländes wurden mehrfach Gewölle passender Größe gefunden, die aber keine Knochen enthielten. Es handelt sich daher um Speiballen des Turmfalken, der sich regelmäßig im Gebiet aufhält (s. dort). Am Anfang der Brutzeit Ende März konnten noch einzelne Kiebitze auf den Feldern zwischen dem Plangebiet und der nahe gelegenen Auffahrt zur B 55 festgestellt werden. Weitere Brutzeitfeststellungen gelangen jedoch nicht. Innerhalb des Plangebietes oder in seinem direkt angrenzenden Umfeld wurden keine Kiebitze beobachtet. Bei den früh auftretenden Tieren handelte es sich daher mit hoher Wahrscheinlichkeit noch um Durchzügler. Zwei Rebhühner wurden am 20.4.2017 im Bereich einer kleinen Brachfläche nördlich des Plangebietes beobachtet, jedoch nie innerhalb oder am Rand des Plangebietes selbst. Somit trifft die Vermutung aus der Artenschutzvorprüfung zwar zu, dass Rebhühner Brachflächen in der Feldflur aufsuchen, aber dies betrifft offenbar nicht so große Flächen wie das Plangebiet, die sie stattdessen scheinbar meiden. Rings um das Plangebiet wurden dagegen regelmäßig Feldlerchen angetroffen, die mit ihrem Gesang auch Reviere anzeigten. Insgesamt konnten etwa 6 Reviere unterschieden werden, die an das Plangebiet angrenzen. Jedoch hielten sich die Tiere ausschließlich über freiem Feld in deutlichem Abstand zum Plangebiet auf. Es gab keine Hinweise darauf, dass sie Teile des Plangebietes in ihre Reviere einbeziehen würden. Daher war die Vermutung offenbar nicht zutreffend, dass sie z.B. zur Nahrungssuche die Brachflächen aufsuchen könnten. Überhaupt nicht festgestellt wurden bei den Begehungen Grauammer und Feldsperling als Feldvogelarten, Baum- und Wiesenpieper als Vögel des Brachlandes und die Turteltaube als Bewohner der strukturierten Kulturlandschaft, obwohl die maßgeblichen Termine eingehalten wurden (vgl. Tabelle im Anhang). Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung Seite 4 3.2 Vorkommende planungsrelevante Vögel 3.2.1 Steinschmätzer Am 9.4.2017 wurde ein Pärchen Steinschmätzer im Bereich des nördlichen Teils des Plangebietes beobachtet. Die Tiere hielten sich an diesem Tag ortstreu an einer Stelle auf, die für diese Vogelart absolut typisch ist, nämlich in einem Bereich mit einer Ansammlung von Trümmerschutt eines alten Fundaments. Sie saßen dort auf den aus der Vegetation ragenden Brocken. Insofern sah es nach einer beginnenden Brutansiedlung aus. Jedoch sind so frühe Revierbildungen nur aus Süddeutschland bekannt. In Nordwestdeutschland gelten erst Beobachtungen ab Mitte Mai als hinreichend zuverlässige Brutzeitbeobachtungen. Frühere Feststellungen werden als Vorkommen von Durchzüglern interpretiert, die Gebiete allenfalls antesten. Der von Braunkohletagebauen geprägte Raum ist eines der letzten verbliebenen Brutgebiete dieser Vogelart in NRW, nachdem Steinschmätzer zwischenzeitlich sogar als landesweit ausgestorben galten. Aktuell gibt es nach den Angaben im Brutvogelatlas NRW landesweit noch etwa 10-20 Brutpaare. Somit wäre selbst eine einzelne Brutansiedlung innerhalb des Plangebietes von hoher Bedeutung, da sie 5-10 % des landesweiten Bestandes repräsentieren würde. Eine solche Ansiedlung ist auch für die Zukunft keineswegs ganz auszuschließen. Um dieses Potential zu erhalten, sind geeignete Strukturen für den Steinschmätzer am Standort der Sendeanlage zu erhalten. Dies kann dadurch erfolgen, dass die jeweils nicht von der Solarnutzung beanspruchten äußeren Restflächen der beiden Arme dazu genutzt werden, die möglicherweise auch eine hinreichende Flächenausdehnung haben. Im Bereich des westlichen Armes sind Steinblöcke in größerer Zahl ohnehin bereits vorhanden. Beim nördlichen Arm können die vom Steinschmätzer genutzten Blöcke in die Mitte der verbleibenden Restfläche verschoben werden, da sie bei der Errichtung der Solaranlagen ohnehin stören. Wesentlich ist, dass im Umfeld der Blöcke ein offener Wiesenbereich von etwa 0,5 ha Größe verbleibt. Es wäre schon ein Erfolg, wenn dadurch die Funktion als Rastplatz für ziehende Steinschmätzer erhalten bleibt, da seine speziellen Ansprüche in der zunehmend intensiv genutzten und aufgeräumten Landschaft selten erfüllt sind. Darüber, ob Steinschmätzer auch Flächen innerhalb von Solarfeldern besiedeln könnten, ist bisher nichts bekannt. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung Seite 5 3.2.2 Ringdrossel Ebenfalls am 9.4.2017 wurden im nördlichen Arm der Anlage zwei Ringdrosseln beobachtet. Die Art brütet aber ausschließlich im (Mittel-)Gebirge, innerhalb von NRW daher nur in den höchsten Lagen der Eifel und des Sauerlandes. Bei den angetroffenen Tieren handelt es sich definitiv um nordische Durchzügler. Im Hinblick auf die Bereithaltung von geeigneten Rastplätzen in der ansonsten hierfür ungeeigneten Börde gilt für diese Art das Gleiche wie beim Steinschmätzer. Die Erhaltung von verbleibenden Restflächen ist für diesen Zweck essentiell. 3.2.3 Schwarzkehlchen Das Schwarzkehlchen kann als Charakterart des Plangebietes gelten, jedenfalls im Bereich des westlichen Armes. Dort wurden bei fast jeder Begehung mindestens an zwei stets gleichen Stellen revierzeigende Tiere gefunden, manchmal auch in anderen, weniger klar definierten Bereichen. Mindestens ein weiteres Revier befindet sich zudem im Bereich des südlichen Armes außerhalb des hier betrachteten Plangebietes. Die Revierzentren liegen jeweils im Bereich des Zaunes, wo in niedrigen Gebüschen die Nester zu vermuten sind. Auch für die Schwarzkehlchen sind die Wiesenflächen im Umfeld der Neststandorte essentiell. Benötigt werden Reviere von 0,5 bis 2,0 ha Größe. Einzelbäume in der Umgebung werden geduldet, größere Baumbestände dagegen nicht. Das kann der Grund sein, warum im nördlichen Arm keine Schwarzkehlchen gefunden wurden, was an sich verwundert. Von Schwarzkehlchen ist bekannt, dass sie auch in Solarparks brüten können, allerdings nicht in jedem. Offenbar müssen bestimmte Anforderungen der Flächenpflege erfüllt sein. Mit einer extensiven Schafbeweidung kann dies wahrscheinlich ermöglicht werden, aber nur ohne Zufütterung. Eine ständige Anwesenheit von Schafen, die durch Zufütterung ermöglicht wird, führt zu einer Nährstoffanreicherung und damit zu einem für Schwarzkehlchen zu üppigen und dichten Graswuchs. Sie sind dann nicht mehr in der Lage, im Gras nach Insekten zu jagen. Die Tiere halten sich an den Zäunen auf, weil sie diese als Sitzwarte nutzen. Als Brutplatz müssen daher niedrige Gebüsche (z.B. Brombeeren) direkt am Zaun zur Verfügung stehen. Die Zäune dürfen daher nicht frei geschnitten werden. Ein zu dichter und hoher Aufwuchs ist hier aber genauso zu vermeiden. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung Seite 6 3.2.4 Turmfalke Turmfalken wurden im Plangebiet regelmäßig angetroffen. Es wurde ein Brutplatz im Bereich der Gebäude vermutet, aber nicht entdeckt. Nachts wurde allerdings ein Schlafplatz in einer offenen Halle gefunden. Dort wurden auch die charakteristischen Speiballen gefunden. Sie enthalten im Gegensatz zu Gewöllen von Eulen viele Mäusehaare, aber keine Knochen. Solche Speiballen gab es auch im Gelände, z.B. an Resten von Betonfundamenten. Sie enthielten auch Teile von Insekten, die als Jagdbeute ebenfalls bedeutsam sind, insbesondere als Futter für frisch geschlüpfte Jungtiere. Vermutlich jagen die Turmfalken Mäuse vorwiegend in der benachbarten Feldflur, Insekten aber innerhalb des Plangebietes. Auch für den Turmfalken ist somit die Erhaltung von größeren Restflächen als Wiesenbrache von Bedeutung. Er jagt ausschließlich in offenem, auch vom Boden frei überschaubarem Gelände und daher wahrscheinlich nicht zwischen Solarpaneelen. Der vermutete Brutplatz innerhalb der Gebäudegruppe ist im Rahmen der hier zu beurteilenden Planung nicht gefährdet. 3.2.5 Mäusebussard Vom Mäusebussard wurden zwei Brutpaare regelmäßig im Plangebiet angetroffen, je eines in den beiden Armen. Der Horst im westlichen Arm wurde in einem der großen Silber-Ahorn-Bäume am Südrand der Fläche gefunden. Daher ist es erforderlich, die hier vorhandene Solitär-Baumreihe, wie im Entwurf des Bebauungsplanes bereits vorgesehen, zu erhalten. Bussarde wechseln kleinräumig im Laufe der Jahre den Brutplatz, z.B. wenn Horste aufgrund von Stürmen zerstört werden. Außerdem sind Horste in einer Ansammlung von mehreren Bäumen viel sicherer als in alleinstehenden Bäumen. Die gesamte Baumreihe ist daher als Brutplatz anzusehen. Der zweite Brutplatz liegt in den etwas dichteren Gehölzbeständen am Nordrand des nördlichen Armes knapp außerhalb des geplanten Solarparkes. Diese Gehölze können aber ohnehin erhalten werden, weil sie kaum Schatten auf das Plangebiet werfen. Mäusebussarde sind zwar nicht gefährdet, sollen als intensive Mäusejäger aber im Interesse der Landwirtschaft auch möglichst flächendeckend im Agrarraum präsent sein. Ihre Jagdreviere decken etwa 1 qkm Ackerfläche ab. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung 3.3 Seite 7 Sonstige Vogelarten Als charakteristisch für das Plangebiet dürfen noch einzelne nicht als planungsrelevant, gleichwohl aber als bedeutsam einzustufende Vogelarten gelten. Die Goldammer tritt als Brutvogel regelmäßig besonders im westlichsten Teilbereich der Anlage auf, wo flächig ein lockerer Gebüschaufwuchs entwickelt ist. Diese Fläche liegt aber knapp außerhalb des geplanten Solarfeldes und bleibt daher erhalten. Es gab hier auch Brutzeitfeststellungen des Bluthänflings, der aber weniger deutlich in Erscheinung trat. Beide Arten sind in der Vorwarnliste zur Roten Liste NRW enthalten. Auch ein Sumpfrohrsänger wurde hier festgestellt. Die Art brütet oft in Brennnesseln, die es hier stellenweise in dichten Beständen gibt. Vor allem entlang der mit dichteren Gebüschen bewachsenen Zäune gibt es zudem mehrere Brutpaare der Dorngrasmücke. Daher verbietet sich generell die Rodung dieser heckenartigen Strukturen. Sie können aber abgesehen von den zu erhaltenden Einzelbäumen in ihrem höhenmäßigen Wachstum durch gelegentliche Rückschnitte begrenzt werden, wenn der Schattenwurf auf das Solarfeld zu groß wird. Die weitere Entwicklung von dichteren Gebüschen entlang des Zaunes sollte aber in Bereichen, die vom Schwarzkehlchen besiedelt sind, nicht forciert werden, weil dieses die für die Dorngrasmücke geeigneten Bereiche meidet, entweder aufgrund direkter Konkurrenz oder indirekt aufgrund der zu dichten Gehölzstrukturen. Bei der Dorngrasmücke wurde landesweit eine Bestandserholung verzeichnet, weshalb sie nicht mehr Bestandteil der Vorwarnliste ist. Insofern soll ihr Bestand im Plangebiet nicht gefährdet werden, aber sie soll auch nicht zu Lasten des deutlich selteneren Schwarzkehlchens gefördert werden. Im Spätsommer trat im Plangebiet ein Schwarm von etwa hundert Staren mit einem hohen Anteil von diesjährigen Jungtieren auf. Sie hielten sich sowohl am Boden innerhalb des geplanten Solarfeldes als auch an den fruchttragenden Obstgehölzen im zentralen Bereich der Anlage auf. Aufgrund des allgemein starken Rückgangs des Stars, der deshalb auch in die Vorwarnliste aufgenommen wurde, kann diese Funktion als Nahrungsraum für ihn von Bedeutung sein. Brutfeststellungen gelangen bei dieser Art aber nicht. Die Tiere könnten durchaus auch aus dem Bereich des Rurtales stammen. Auf den Zäunen wurden auch mehrfach Schafstelzen beobachtet, die aber im Bereich der Ackerflächen brüten und von der Planung nicht tangiert sind. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung Seite 8 3.4 Fledermäuse Im Rahmen der orientierenden Untersuchungen zum Vorkommen von Fledermäusen (Bericht in der Anlage) wurde nur die Zwergfledermaus sicher und regelmäßig nachgewiesen. Es kann vermutet werden, dass diese Art in den nicht mehr genutzten Gebäuden Quartiere bewohnt. Dies wurde aber nicht näher untersucht, weil die Gebäude nicht Gegenstand der Planung sind. Die festgestellte Aktivität der Tiere nahm zum Ende der Saison zu, was zu der vorsichtigen Vermutung führen kann, dass dann auch schon diesjährige Jungtiere beteiligt waren. Für die Anwesenheit anderer Fledermausarten fehlen klare Belege. Es wurden zwar eine Reihe von nicht eindeutig der Zwergfledermaus zuzuordnenden UltraschallLauten aufgenommen, was aber nicht bedeutet, dass dies unbedingt auf andere Arten schließen lässt. Die Laute wiesen einfach keine spezifischen Merkmale auf. Vermutlich ist die Strukturvielfalt im Plangebiet und vor allem in seiner Umgebung für die anspruchsvolleren Fledermausarten doch eher zu gering, sodass es durchaus plausibel erscheint, dass es hier nur Zwergfledermäuse geben könnte. Im Hinblick auf den geplanten Solarpark wird deshalb kein relevanter Konflikt gesehen. Bei der Fällung von Bäumen ist aber trotzdem grundsätzlich eine vorherige Überprüfung auf Baumhöhlen und ggf. deren Untersuchung geboten, zumal auch Zwergfledermäuse durchaus Quartiere in Bäumen besetzen können. 4 Erforderliche Vermeidungs- und Gestaltungsmaßnahmen 4.1 Erhaltung von Solitärbäumen Innerhalb der beiden Planteilgebiete sind die entlang der Grenzen wachsenden großkronigen Bäume als Brutplätze von Bussarden zu erhalten, auch wenn sie zeitweise Schatten auf das geplante Solarfeld werfen. 4.2 Erhaltung von linearen Gebüschen Die grenzbegleitenden Gebüschflächen sind als Brutplatz der Dorngrasmücke zu erhalten, können aber bei Bedarf gelegentlich, jedoch nicht jährlich, auf nicht unter 2 m Höhe gekappt werden, wobei die gesetzliche Brutzeit zu beachten ist. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung Seite 9 4.3 Erhaltung von solitären Gebüschen am Zaun Es ist nicht zulässig, den Zaun frei zu schneiden (z.B. um Sichtfreiheit für Überwachungskameras zu haben), insbesondere nicht bei Bewuchs mit einzelnen größeren Brombeersträuchern. Wo einzelne solche Sträucher am Zaun wachsen, soll der Bewuchs auch nicht durch Nachpflanzungen verdichtet werden, insbesondere nicht im Bereich des westlichen Armes, wo Brutvorkommen des Schwarzkehlchens kartiert wurden. 4.4 Pflege der Grasflächen Da das im Plangebiet vorkommende Schwarzkehlchen nicht im Bereich der Agrarflächen, sondern innerhalb des Zaunes in den grasigen Biotopen jagt, muss die Pflege der Grasflächen ein entsprechendes Angebot an Insekten gewährleisten. Dazu dürfen die Flächen weder zu kurzrasig (intensivpflege) noch zu verfilzt (keine Pflege) werden. Die bisher praktizierte Pflege durch zeitweiliges Begrasen durch Schafe gewährleistet ein hinreichend breites Spektrum von verschiedenen Pflegezuständen. Eine Schafbeweidung kann auch in einem Solarfeld erfolgen und wird deshalb zur Pflege empfohlen. Eine maschinelle Pflege ist nicht zuletzt wegen der damit verbundenen Tötung von Insekten und Vereinheitlichung des Bewuchses ungeeignet. Schwarzkehlchen kommen nur in ungedüngten Grünlandflächen vor. Daher darf bei einer Beweidung keine Zufütterung erfolgen. Ist eine Fläche abgeweidet, müssen die Schafe sie verlassen, entweder auf andere Teilflächen oder in ganz andere Gebiete. Eine dauerhafte Standweide führt zu unzulässiger Vereinheitlichung des Bewuchses. 4.5 Monitoring Schwarzkehlchen Weil keine hinreichende Sicherheit besteht, dass das Vorkommen des Schwarzkehlchens im Plangebiet in jedem Fall erhalten bleibt, sondern dies von der tatsächlichen Durchführung der richtigen Pflege abhängig ist, ist in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde ein Monitoringkonzept für die Zeit während des Baus und während des Betriebs aufstellen. Dazu sollten 2-3 Brutzeit-Termine ausreichen. Sinkt der Bestand unter 2 Brutpaare im Plangebiet, sind Gegenmaßnahmen erforderlich. Erlischt der Bestand, kann eine artspezifische Kompensationsmaßnahme erforderlich werden. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung Seite 10 Nach der Handlungsanleitung Artenschutz der Landesregierung besteht für externe Kompensationsmaßnahmen für das Schwarzkehlchen ein Bedarf von 2 ha / Brutpaar, hier also mindestens 4 ha Ersatzfläche. Dies macht deutlich, wie wichtig ein nachweisliches Funktionieren der Pflegemaßnahmen im Plangebiet ist. 4.6 Erhaltung der Restflächen außerhalb des geplanten Solarfeldes Die nicht vom Bebauungsplan beanspruchten Restflächen an den äußeren Enden des westlichen und nördlichen Armes sind für mehrere Vogelarten von Bedeutung. Dabei spielen insbesondere im westlichen Teil die dort liegenden Betonreste in Verbindung mit einer halboffenen Struktur aus Grasflächen und lockeren Gebüschen eine Rolle (mediterraner Charakter). Daher ist die Erhaltung dieser beiden Teilflächen außerhalb des Plangebietes im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens zu sichern, z.B. durch eine vertragliche Regelung, die auch die Sicherung des halboffenen Charakters durch Pflege (Schafe) gewährleistet. Im nördlichen Arm sind die dort im Bereich des Solarfeldes störenden Betonreste in den zu erhaltenden Endbereich zu verschieben. 5 Zusammenfassendes Fazit Bei der Realisierung des Solarfeldes sind die Ansprüche einiger im Plangebiet festgestellter Vogelarten zu beachten, deren Brutvorkommen dauerhaft erhalten bleiben soll. Wenn dies nicht gelänge, würde dies entsprechende artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen erfordern, die vermieden werden sollen. Daher sind potentielle und tatsächliche Brutbäume von Greifvögeln zu erhalten und die grenzbegleitenden Gebüsche als Brutplatz von Singvögeln zu erhalten. Die Grasflächen innerhalb des Solarfeldes sind entsprechend den Ansprüchen des Schwarzkehlchen zu pflegen und sein weiterer Bruterfolg durch ein Monitoring nachzuweisen. Die nicht beanspruchten Restflächen des westlichen und nördlichen Armes sind als halboffene Lebensräume einschließlich der dort liegenden Betonreste zu erhalten. Aufgestellt: Stolberg, den 30. Oktober 2017 Anlagen: 10 Fotos (Seiten 11-15) Termin-Tabelle (Seite 16) Karte Vogelbeobachtungen Bericht Fledermäuse Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung Seite 11 Im Frühjahr entstand der im Sommer besetzte Bussardhorst in einem der Silber-Ahorne am Zaun. Die Bäume sind daher zu erhalten (9.4.17). Als Brutverdacht wurden zwei Horste gewertet, an denen regelmäßig Aktivitäten beobachtet wurden. Zwei weitere Horste waren scheinbar verwaist. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung Seite 12 Dichte Brombeerranken am Zaun bilden den Neststandort vom Schwarzkehlchen, das die Zaunpfähle regelmäßig als Sitzwarte benutzt (9.4.17). Als Brutverdacht wurden nur drei Stellen mit jeweils mehreren Beobachtungen gewertet. Einzelbeobachtungen gab es zahlreicher. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung Seite 13 Die Graslandschaft muss durch extensive Pflege auch unterhalb der Solarmodule für Schwarzkehlchen als Lebensraum erhalten und geeignet bleiben. Der westliche Endbereich ist für Goldammer, Bluthänfling und Sumpfrohrsänger bedeutsam. Der Teilbereich liegt aber außerhalb des Plangebietes. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung Seite 14 Im nördlichen Arm wurde ein Paar des sehr seltenen Steinschmätzers beobachtet (9.4.17), jedoch nicht mehr während der eigentlichen Brutzeit. Steinschmätzer suchen gezielt Brachflächen mit Steinen auf und brüten auch gelegentlich in der Region. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung Seite 15 Auch am nördlichen Arm gibt es einen Bereich, der nicht im Plangebiet liegt. Dieser ist zu erhalten, und die o.g. Steine sind hier neu anzuordnen. In diesem Bereich wurden durchziehende Ringdrosseln beobachtet (9.4.17). Auch als Rastplatz ist das Gelände für verschiedene Vögel somit bedeutsam. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung Seite 16 6 Anhang: Tabellarische Übersicht zu den Beobachtungsterminen je Vogelart Vogelart Termin 1 Termin 2 Termin 3 Baumpieper 20.04.2017 16.05.2017 10.06.2017 Feldlerche 09.04.2017 20.04.2017 07.05.2017 Feldsperling 20.04.2017 26.04.2017 16.05.2017 Grauammer 20.04.2017 07.05.2017 16.05.2017 Kiebitz 09.04.2017 20.04.2017 26.04.2017 Kleinspecht 12.03.2017 09.04.2017 20.04.2017 Kuckuck 07.05.2017 16.05.2017 10.06.2017 Mäusebussard 20.04.2017 07.05.2017 10.06.2017 Schwarzkehlchen 09.04.2017 26.04.2017 07.05.2017 Rebhuhn 11.04.2017 20.04.2017 10.06.2017 Ringdrossel 09.04.2017 07.05.2017 10.06.2017 Saatkrähe 09.04.2017 20.04.2017 26.04.2017 Steinkauz 12.03.2017 11.04.2017 28.05.2017 Steinschmätzer 09.04.2017 07.05.2017 16.05.2017 Turmfalke 09.04.2017 26.042017 10.06.2017 Turteltaube 07.05.2017 10.06.2017 13.07.2017 Wiesenpieper 09.04.2017 26.04.2017 16.05.2017 Unterstrichen sind Termine, bei denen die betreffende Vogelart angetroffen wurde. Insgesamt wurde das Plangebiet 3 mal nachts am 12.3., 11.4. und 28.5.2017sowie 8 mal tagsüber am 12.3., 9.4., 20.4., 26.4., 7.5., 16.5., 10.6. und 13.7.2017 aufgesucht. Um die methodischen Anforderungen zu erfüllen, wurden jeweils Tage mit geeigneten Witterungsbedingungen ausgewählt. Im Fettdruck sind die Arten hervorgehoben, die beim LANUV nicht für die betroffene Region aufgelistet sind. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Erfassung planungsrelevanter Vogelarten "Photovoltaik Merscher Höhe" 2017 Legende Brutnachweis Brutverdacht Brutzeitfeststellung Durchzügler Horstbäume Plangebiet (2 Teile) BP NR. A 27 „PHOTOVOLTAIK MERSCHER HÖHE“ – ASP II FLEDERMAUSKARTIERUNG ASP II zum BP Nr. 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ – Fledermauskartierung 2017 – 1. Potenziell betroffene Arten Gemäß den Ergebnissen der ASP I ist im Untersuchungsgebiet am ehesten mit dem Vorkommen der planungsrelevanten Fledermausarten Graues Langohr, Große und Kleine Bartfledermaus, Zwerg- sowie Breitflügelfledermaus zu rechnen. Sie sind deutschlandweit streng geschützt und zählen zu den Anhang IV-Arten der FFH-Richtlinie. Tabelle 1: Potenziell betroffene planungsrelevante Fledermausarten (Quelle: ASP I, LANUV NRW 2017) Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Erhaltungszustand in NRW (atlantische Region) Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Graues Langohr Plecotus austriacus schlecht vom Aussterben bedroht Große Bartfledermaus Myotis brandtii unzureichend stark gefährdet Kleine Bartfledermaus Myothis mystacinus günstig gefährdet Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus günstig ungefährdet günstig (sich verschlechternd) Rote Liste NRW 2011 stark gefährdet Zur Erfassung der potenziell betroffenen Fledermausarten erfolgte zwischen Mai und September 2017 eine orientierende Untersuchung mit 5 nächtlichen Transekt-Begehungen (Erfassung Sommerlebensraum, Jagdgebiete) sowie eine Inaugenscheinnahme der Bäume im Hinblick auf mögliche Fledermausquartiere (Sommer- und Zwischen-/Balzquartiere) des Untersuchungsgebietes. 2. Methodik Für die Geländebegehungen wurde der Batdetektor „D240x“ der Firma Pettersson (Serien-Nr: 30121) genutzt. Die Begehungstermine mit den dazugehörigen Wetterdaten sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. STAND: 31.10.2017 1 BP NR. A 27 „PHOTOVOLTAIK MERSCHER HÖHE“ – ASP II FLEDERMAUSKARTIERUNG Tabelle 2: Begehungstermine - Wetterdaten Nr. Datum Uhrzeit SU1 Temperatur Bewölkungsgrad Niederschlag 1 07.05.17 20:3022:00 21:00 13,5°C 100% 2 27.05.17 0:552:00 21:35 19°C 0% 3 30.06.17 1:152:15 21:52 15,5°C 100% (kurz vor Beginn leichter Regen) 2 Bft 4 29.07.17 1:153:00 21:25 16°C 100% 0% 1 Bft 5 17.09.17 19:45 14°C 40% 0% 0 Bft Leichter selregen Wind3 3 Bft, teils böig Nie- 0% 3 Bft 0% 1 19:4521:00 SU: Sonnenuntergang 2SA: Sonnenaufgang 3nach Beaufortskala 3. Ergebnisse Die Ergebnisse der Geländebegehungen sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Tabelle 3: Nr. Begehungstermine – Anzahl Kontakte Datum Uhrzeit Anzahl Kontakte je Art Fledermaus unbestimmt Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistellus) (Chiroptera spec.) 1 07.05.17 20:30-22:00 6 16 2 28.05.17 0:55-2:00 2 23 3 26.06.17 1:15-2:15 6 15 4 29.07.17 1:15-3:00 - 10 (+1?) 5 17.09.17 19:45-21:00 - 88 Durch die Begehungen konnten Zwergfledermäuse sicher im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden. Bei 14 Kontakten konnte keine eindeutige Zuordnung erfolgen. Dies kann verschieden Ursachen haben, wie z.B. eine zu geringe Rufdauer oder eine schlechte Aufnahmequalität durch Störgeräusche. Graues Langohr, Breitflügelfledermaus, sowie Kleine und Große Bartfledermaus konnten nicht nachgewiesen werden. STAND: 31.10.2017 2 BP NR. A 27 „PHOTOVOLTAIK MERSCHER HÖHE“ – ASP II FLEDERMAUSKARTIERUNG Insgesamt wurde im Untersuchungsgebiet eine nur geringe Aktivität festgestellt. Auffällig ist lediglich eine erhöhte Kontaktzahl von Zwergfledermäusen im September. Die kartierten Fledermäuse suchten das Untersuchungsgebiet insbesondere zu Jagdzwecken auf, wobei sich das Jagdgeschehen überwiegend auf die Nähe der Gehölzbestände im nördlichen Teil des Untersuchungsgebietes sowie den parkartigen Gehölzbestand um die Gebäude zwischen den beiden untersuchten Teilflächen konzentrierte. Weitere Tiere konnten auch beim Such-/Transferflug entlang der Wege kartiert werden. Konkrete Hinweise auf besetzte Baumquartiere ergaben sich nicht. Möglich ist eine Nutzung des zentral gelegenen Gebäudekomplexes (insbesondere als Sommer-/Zwischenquartier), der durch das geplante Vorhaben aber nicht tangiert wird, und daher nicht näher untersucht wurde. 4. Maßnahmen Falls im Rahmen des geplanten Vorhabens die Fällung von Bäumen erforderlich sein sollte, sind diese erneut (idealerweise während der laubfreien Zeit) auf Baumhöhlen zu untersuchen. Nicht besetzte Baumhöhlen sind im Anschluss an die Kontrolle zu verschließen oder unverzüglich zu fällen, um eine Besiedlung und damit die Auslösung des Tötungsverbotes des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu vermeiden. 5. Fazit Durch das geplante Vorhaben werden keine Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG ausgelöst. Im Rahmen einer späteren Umnutzung der Gebäude ist eine Untersuchung auf Fledermausbesatz erforderlich. 6. Quellenverzeichnis DIETZ, C., HELVERSEN, O., NILL, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas – Biologie, Kennzeichen, Gefährdung, KOSMOS Naturführer KOORDINATIONSSTELLEN FÜR FLEDERMAUSSCHUTZ IN BAYERN (2009): Kriterien für die Wertung von Artnachweisen basierend auf Lautaufnahmen LANUV – LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2017): Geschützten Arten in Nordrhein-Westfalen), http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/start, Abfrage 22.10.2017 RUNKEL, V., GERDING, G. (2016): Akustische Erfassung, Bestimmung und Bewertung von Fledermausaktivität, Edition Octopus im Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat OHG Münster SKIBA, R. (2009): Europäische Fledermäuse – Kennzeichen, Echoortung und Detektoranwendung, 2. Aktualisierte und erweiterte Auflage, Die Neue Brehm-Bücherei Bd. 648 VerlagsKG Wolf, Nachdruck 2014 STAND: 31.10.2017 3