Daten
Kommune
Jülich
Größe
6,1 MB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
..
..
..
..
.
Haese
Büro für Umweltplanung
Von-Werner-Straße 34
52222 Stolberg/Rhld
Tel.: 02402/12757-0
mobil: 0162-2302085
e-Mail: bfu-wieland@t-online.de
Anlage 9 zur Vorlagen-Nr. 374 / 2017
Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“
(Stadt Jülich, Kreis Düren)
Prüfung der Artenschutzbelange (Stufe II)
Oktober 2017
Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz
Steuer-Nr. 202/5138/1485 Finanzamt AC-Kreis – Bankverbindung: Sparkasse Aachen – IBAN: DE58 3905 0000 1071 3809 33
Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung
1
Seite 2
Aufgabenstellung
Im Januar 2017 wurde im Rahmen der Umwidmung der ehemaligen Sendeanlagen
der Deutschen Welle in eine Photovoltaik-Anlage eine Vorprüfung der Artenschutzbelange (Stufe I) vorgelegt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich verschiedener Vogelarten sowie der Fledermäuse ein konkreter Untersuchungsbedarf besteht,
der zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist. Für einen Teil der insgesamt 40 zu
prüfenden Arten konnte aber auch plausibel dargelegt werden, dass sie nicht von der
Planung betroffen sein werden. Auf diese Arten wird im Folgenden nicht mehr eingegangen. Somit bezieht sich die Stufe II der Artenschutzprüfung auf die tatsächlich
vor Ort nachgewiesenen Arten, darunter insbesondere die planungsrelevanten, sowie
auf Arten, deren Vorkommen zu prüfen war, die aber nicht vorgefunden wurden. Bei
letzteren gibt es methodische Anforderungen, die eingehalten werden müssen, um zu
einer hinreichend begründeten Aussage kommen zu können. Der Auftrag zu dieser
vertiefenden Prüfung der Artenschutzbelange wurde am 10.4.2017 erteilt.
Für die im Plangebiet angetroffenen planungsrelevanten Arten ist eine vertiefende
artspezifische Prüfung der Verbotstatbestände erforderlich, um festzustellen, ob sich
hieraus planerischer Handlungsbedarf ergibt.
2
Methodik
Über Fledermäuse im Plangebiet war bisher nichts bekannt. Da Fledermäuse je nach
Art sehr unterschiedliche Aktivitätszeiten haben und Gebiete je nach Jahreszeit zu
unterschiedlichen Zwecken nutzen können, war eine orientierende Prüfung im Hinblick auf das gesamte Artenspektrum erforderlich. Dazu wurden 5 nächtliche Begehungen in den Zeiträumen Anfang Mai, Ende Mai, Juni, Juli und September durchgeführt. Diese Arbeiten erfolgten mit der dazu notwendigen technischen Ausrüstung
(bat-Detektoren) durch das entsprechend ausgerüstete Büro faunaix (Aachen).
Für die Untersuchung von Vögeln gibt das Handbuch „Methodenstandards zur
Erfassung der Brutvögel Deutschlands“ artspezifische Zeiträume vor, innerhalb derer
nach bestimmten Regeln jeweils 3 Beobachtungstermine durchzuführen sind. Aus
den Anforderungen für die verschiedenen zu untersuchenden Vogelarten, die sich
zum Teil überschneiden, ergab sich insgesamt die Notwendigkeit von 10 Begehungen im Zeitraum März bis Juli. Diese Arbeiten wurden von den Büros BfU und
faunaix teils gemeinsam durchgeführt, teils auch aufgeteilt.
Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz
Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de
Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung
3
Seite 3
Ergebnisse
3.1 Nicht im Plangebiet gefundene planungsrelevante Vogelarten
Der Steinkauz ist zur Balzzeit von März bis April nachweisbar. Dabei können auch
Klangattrappen eingesetzt werden. Es erfolgten zwei nächtliche Begehungen (Daten
gesammelt im Anhang). Dabei wurde auch versuchsweise die nahe gelegene Obstwiese im Bereich der westlichen Zufahrt einbezogen. Ein Vorkommen konnte dabei
nicht festgestellt werden. Innerhalb des Geländes wurden mehrfach Gewölle
passender Größe gefunden, die aber keine Knochen enthielten. Es handelt sich daher
um Speiballen des Turmfalken, der sich regelmäßig im Gebiet aufhält (s. dort).
Am Anfang der Brutzeit Ende März konnten noch einzelne Kiebitze auf den Feldern
zwischen dem Plangebiet und der nahe gelegenen Auffahrt zur B 55 festgestellt
werden. Weitere Brutzeitfeststellungen gelangen jedoch nicht. Innerhalb des Plangebietes oder in seinem direkt angrenzenden Umfeld wurden keine Kiebitze beobachtet. Bei den früh auftretenden Tieren handelte es sich daher mit hoher Wahrscheinlichkeit noch um Durchzügler.
Zwei Rebhühner wurden am 20.4.2017 im Bereich einer kleinen Brachfläche nördlich des Plangebietes beobachtet, jedoch nie innerhalb oder am Rand des Plangebietes selbst. Somit trifft die Vermutung aus der Artenschutzvorprüfung zwar zu,
dass Rebhühner Brachflächen in der Feldflur aufsuchen, aber dies betrifft offenbar
nicht so große Flächen wie das Plangebiet, die sie stattdessen scheinbar meiden.
Rings um das Plangebiet wurden dagegen regelmäßig Feldlerchen angetroffen, die
mit ihrem Gesang auch Reviere anzeigten. Insgesamt konnten etwa 6 Reviere unterschieden werden, die an das Plangebiet angrenzen. Jedoch hielten sich die Tiere ausschließlich über freiem Feld in deutlichem Abstand zum Plangebiet auf. Es gab keine
Hinweise darauf, dass sie Teile des Plangebietes in ihre Reviere einbeziehen würden.
Daher war die Vermutung offenbar nicht zutreffend, dass sie z.B. zur Nahrungssuche
die Brachflächen aufsuchen könnten.
Überhaupt nicht festgestellt wurden bei den Begehungen Grauammer und Feldsperling als Feldvogelarten, Baum- und Wiesenpieper als Vögel des Brachlandes
und die Turteltaube als Bewohner der strukturierten Kulturlandschaft, obwohl die
maßgeblichen Termine eingehalten wurden (vgl. Tabelle im Anhang).
Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz
Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de
Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung
Seite 4
3.2 Vorkommende planungsrelevante Vögel
3.2.1 Steinschmätzer
Am 9.4.2017 wurde ein Pärchen Steinschmätzer im Bereich des nördlichen Teils des
Plangebietes beobachtet. Die Tiere hielten sich an diesem Tag ortstreu an einer Stelle
auf, die für diese Vogelart absolut typisch ist, nämlich in einem Bereich mit einer
Ansammlung von Trümmerschutt eines alten Fundaments. Sie saßen dort auf den aus
der Vegetation ragenden Brocken. Insofern sah es nach einer beginnenden Brutansiedlung aus. Jedoch sind so frühe Revierbildungen nur aus Süddeutschland bekannt.
In Nordwestdeutschland gelten erst Beobachtungen ab Mitte Mai als hinreichend
zuverlässige Brutzeitbeobachtungen. Frühere Feststellungen werden als Vorkommen
von Durchzüglern interpretiert, die Gebiete allenfalls antesten.
Der von Braunkohletagebauen geprägte Raum ist eines der letzten verbliebenen
Brutgebiete dieser Vogelart in NRW, nachdem Steinschmätzer zwischenzeitlich
sogar als landesweit ausgestorben galten. Aktuell gibt es nach den Angaben im Brutvogelatlas NRW landesweit noch etwa 10-20 Brutpaare. Somit wäre selbst eine
einzelne Brutansiedlung innerhalb des Plangebietes von hoher Bedeutung, da sie
5-10 % des landesweiten Bestandes repräsentieren würde.
Eine solche Ansiedlung ist auch für die Zukunft keineswegs ganz auszuschließen.
Um dieses Potential zu erhalten, sind geeignete Strukturen für den Steinschmätzer
am Standort der Sendeanlage zu erhalten. Dies kann dadurch erfolgen, dass die jeweils nicht von der Solarnutzung beanspruchten äußeren Restflächen der beiden
Arme dazu genutzt werden, die möglicherweise auch eine hinreichende Flächenausdehnung haben. Im Bereich des westlichen Armes sind Steinblöcke in größerer Zahl
ohnehin bereits vorhanden. Beim nördlichen Arm können die vom Steinschmätzer
genutzten Blöcke in die Mitte der verbleibenden Restfläche verschoben werden, da
sie bei der Errichtung der Solaranlagen ohnehin stören. Wesentlich ist, dass im Umfeld der Blöcke ein offener Wiesenbereich von etwa 0,5 ha Größe verbleibt. Es wäre
schon ein Erfolg, wenn dadurch die Funktion als Rastplatz für ziehende Steinschmätzer erhalten bleibt, da seine speziellen Ansprüche in der zunehmend intensiv
genutzten und aufgeräumten Landschaft selten erfüllt sind.
Darüber, ob Steinschmätzer auch Flächen innerhalb von Solarfeldern besiedeln
könnten, ist bisher nichts bekannt.
Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz
Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de
Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung
Seite 5
3.2.2 Ringdrossel
Ebenfalls am 9.4.2017 wurden im nördlichen Arm der Anlage zwei Ringdrosseln
beobachtet. Die Art brütet aber ausschließlich im (Mittel-)Gebirge, innerhalb von
NRW daher nur in den höchsten Lagen der Eifel und des Sauerlandes. Bei den angetroffenen Tieren handelt es sich definitiv um nordische Durchzügler. Im Hinblick auf
die Bereithaltung von geeigneten Rastplätzen in der ansonsten hierfür ungeeigneten
Börde gilt für diese Art das Gleiche wie beim Steinschmätzer. Die Erhaltung von
verbleibenden Restflächen ist für diesen Zweck essentiell.
3.2.3 Schwarzkehlchen
Das Schwarzkehlchen kann als Charakterart des Plangebietes gelten, jedenfalls im
Bereich des westlichen Armes. Dort wurden bei fast jeder Begehung mindestens an
zwei stets gleichen Stellen revierzeigende Tiere gefunden, manchmal auch in
anderen, weniger klar definierten Bereichen. Mindestens ein weiteres Revier befindet
sich zudem im Bereich des südlichen Armes außerhalb des hier betrachteten Plangebietes. Die Revierzentren liegen jeweils im Bereich des Zaunes, wo in niedrigen
Gebüschen die Nester zu vermuten sind. Auch für die Schwarzkehlchen sind die
Wiesenflächen im Umfeld der Neststandorte essentiell. Benötigt werden Reviere von
0,5 bis 2,0 ha Größe. Einzelbäume in der Umgebung werden geduldet, größere
Baumbestände dagegen nicht. Das kann der Grund sein, warum im nördlichen Arm
keine Schwarzkehlchen gefunden wurden, was an sich verwundert.
Von Schwarzkehlchen ist bekannt, dass sie auch in Solarparks brüten können,
allerdings nicht in jedem. Offenbar müssen bestimmte Anforderungen der Flächenpflege erfüllt sein. Mit einer extensiven Schafbeweidung kann dies wahrscheinlich
ermöglicht werden, aber nur ohne Zufütterung. Eine ständige Anwesenheit von
Schafen, die durch Zufütterung ermöglicht wird, führt zu einer Nährstoffanreicherung und damit zu einem für Schwarzkehlchen zu üppigen und dichten Graswuchs.
Sie sind dann nicht mehr in der Lage, im Gras nach Insekten zu jagen.
Die Tiere halten sich an den Zäunen auf, weil sie diese als Sitzwarte nutzen. Als
Brutplatz müssen daher niedrige Gebüsche (z.B. Brombeeren) direkt am Zaun zur
Verfügung stehen. Die Zäune dürfen daher nicht frei geschnitten werden. Ein zu
dichter und hoher Aufwuchs ist hier aber genauso zu vermeiden.
Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz
Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de
Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung
Seite 6
3.2.4 Turmfalke
Turmfalken wurden im Plangebiet regelmäßig angetroffen. Es wurde ein Brutplatz
im Bereich der Gebäude vermutet, aber nicht entdeckt. Nachts wurde allerdings ein
Schlafplatz in einer offenen Halle gefunden. Dort wurden auch die charakteristischen
Speiballen gefunden. Sie enthalten im Gegensatz zu Gewöllen von Eulen viele
Mäusehaare, aber keine Knochen. Solche Speiballen gab es auch im Gelände, z.B. an
Resten von Betonfundamenten. Sie enthielten auch Teile von Insekten, die als Jagdbeute ebenfalls bedeutsam sind, insbesondere als Futter für frisch geschlüpfte Jungtiere. Vermutlich jagen die Turmfalken Mäuse vorwiegend in der benachbarten Feldflur, Insekten aber innerhalb des Plangebietes. Auch für den Turmfalken ist somit die
Erhaltung von größeren Restflächen als Wiesenbrache von Bedeutung. Er jagt
ausschließlich in offenem, auch vom Boden frei überschaubarem Gelände und daher
wahrscheinlich nicht zwischen Solarpaneelen. Der vermutete Brutplatz innerhalb der
Gebäudegruppe ist im Rahmen der hier zu beurteilenden Planung nicht gefährdet.
3.2.5 Mäusebussard
Vom Mäusebussard wurden zwei Brutpaare regelmäßig im Plangebiet angetroffen, je
eines in den beiden Armen. Der Horst im westlichen Arm wurde in einem der großen
Silber-Ahorn-Bäume am Südrand der Fläche gefunden. Daher ist es erforderlich, die
hier vorhandene Solitär-Baumreihe, wie im Entwurf des Bebauungsplanes bereits
vorgesehen, zu erhalten. Bussarde wechseln kleinräumig im Laufe der Jahre den
Brutplatz, z.B. wenn Horste aufgrund von Stürmen zerstört werden. Außerdem sind
Horste in einer Ansammlung von mehreren Bäumen viel sicherer als in alleinstehenden Bäumen. Die gesamte Baumreihe ist daher als Brutplatz anzusehen.
Der zweite Brutplatz liegt in den etwas dichteren Gehölzbeständen am Nordrand des
nördlichen Armes knapp außerhalb des geplanten Solarparkes. Diese Gehölze
können aber ohnehin erhalten werden, weil sie kaum Schatten auf das Plangebiet
werfen.
Mäusebussarde sind zwar nicht gefährdet, sollen als intensive Mäusejäger aber im
Interesse der Landwirtschaft auch möglichst flächendeckend im Agrarraum präsent
sein. Ihre Jagdreviere decken etwa 1 qkm Ackerfläche ab.
Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz
Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de
Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung
3.3
Seite 7
Sonstige Vogelarten
Als charakteristisch für das Plangebiet dürfen noch einzelne nicht als planungsrelevant, gleichwohl aber als bedeutsam einzustufende Vogelarten gelten. Die
Goldammer tritt als Brutvogel regelmäßig besonders im westlichsten Teilbereich
der Anlage auf, wo flächig ein lockerer Gebüschaufwuchs entwickelt ist. Diese
Fläche liegt aber knapp außerhalb des geplanten Solarfeldes und bleibt daher
erhalten. Es gab hier auch Brutzeitfeststellungen des Bluthänflings, der aber weniger
deutlich in Erscheinung trat. Beide Arten sind in der Vorwarnliste zur Roten Liste
NRW enthalten. Auch ein Sumpfrohrsänger wurde hier festgestellt. Die Art brütet
oft in Brennnesseln, die es hier stellenweise in dichten Beständen gibt.
Vor allem entlang der mit dichteren Gebüschen bewachsenen Zäune gibt es zudem
mehrere Brutpaare der Dorngrasmücke. Daher verbietet sich generell die Rodung
dieser heckenartigen Strukturen. Sie können aber abgesehen von den zu erhaltenden
Einzelbäumen in ihrem höhenmäßigen Wachstum durch gelegentliche Rückschnitte
begrenzt werden, wenn der Schattenwurf auf das Solarfeld zu groß wird. Die weitere
Entwicklung von dichteren Gebüschen entlang des Zaunes sollte aber in Bereichen,
die vom Schwarzkehlchen besiedelt sind, nicht forciert werden, weil dieses die für
die Dorngrasmücke geeigneten Bereiche meidet, entweder aufgrund direkter Konkurrenz oder indirekt aufgrund der zu dichten Gehölzstrukturen. Bei der Dorngrasmücke wurde landesweit eine Bestandserholung verzeichnet, weshalb sie nicht mehr
Bestandteil der Vorwarnliste ist. Insofern soll ihr Bestand im Plangebiet nicht gefährdet werden, aber sie soll auch nicht zu Lasten des deutlich selteneren Schwarzkehlchens gefördert werden.
Im Spätsommer trat im Plangebiet ein Schwarm von etwa hundert Staren mit einem
hohen Anteil von diesjährigen Jungtieren auf. Sie hielten sich sowohl am Boden
innerhalb des geplanten Solarfeldes als auch an den fruchttragenden Obstgehölzen
im zentralen Bereich der Anlage auf. Aufgrund des allgemein starken Rückgangs des
Stars, der deshalb auch in die Vorwarnliste aufgenommen wurde, kann diese
Funktion als Nahrungsraum für ihn von Bedeutung sein. Brutfeststellungen gelangen
bei dieser Art aber nicht. Die Tiere könnten durchaus auch aus dem Bereich des
Rurtales stammen.
Auf den Zäunen wurden auch mehrfach Schafstelzen beobachtet, die aber im Bereich der Ackerflächen brüten und von der Planung nicht tangiert sind.
Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz
Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de
Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung
Seite 8
3.4 Fledermäuse
Im Rahmen der orientierenden Untersuchungen zum Vorkommen von Fledermäusen
(Bericht in der Anlage) wurde nur die Zwergfledermaus sicher und regelmäßig
nachgewiesen. Es kann vermutet werden, dass diese Art in den nicht mehr genutzten
Gebäuden Quartiere bewohnt. Dies wurde aber nicht näher untersucht, weil die
Gebäude nicht Gegenstand der Planung sind. Die festgestellte Aktivität der Tiere
nahm zum Ende der Saison zu, was zu der vorsichtigen Vermutung führen kann, dass
dann auch schon diesjährige Jungtiere beteiligt waren.
Für die Anwesenheit anderer Fledermausarten fehlen klare Belege. Es wurden zwar
eine Reihe von nicht eindeutig der Zwergfledermaus zuzuordnenden UltraschallLauten aufgenommen, was aber nicht bedeutet, dass dies unbedingt auf andere Arten
schließen lässt. Die Laute wiesen einfach keine spezifischen Merkmale auf.
Vermutlich ist die Strukturvielfalt im Plangebiet und vor allem in seiner Umgebung
für die anspruchsvolleren Fledermausarten doch eher zu gering, sodass es durchaus
plausibel erscheint, dass es hier nur Zwergfledermäuse geben könnte. Im Hinblick
auf den geplanten Solarpark wird deshalb kein relevanter Konflikt gesehen. Bei der
Fällung von Bäumen ist aber trotzdem grundsätzlich eine vorherige Überprüfung auf
Baumhöhlen und ggf. deren Untersuchung geboten, zumal auch Zwergfledermäuse
durchaus Quartiere in Bäumen besetzen können.
4 Erforderliche Vermeidungs- und Gestaltungsmaßnahmen
4.1 Erhaltung von Solitärbäumen
Innerhalb der beiden Planteilgebiete sind die entlang der Grenzen wachsenden großkronigen Bäume als Brutplätze von Bussarden zu erhalten, auch wenn sie zeitweise
Schatten auf das geplante Solarfeld werfen.
4.2 Erhaltung von linearen Gebüschen
Die grenzbegleitenden Gebüschflächen sind als Brutplatz der Dorngrasmücke zu
erhalten, können aber bei Bedarf gelegentlich, jedoch nicht jährlich, auf nicht unter
2 m Höhe gekappt werden, wobei die gesetzliche Brutzeit zu beachten ist.
Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz
Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de
Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung
Seite 9
4.3 Erhaltung von solitären Gebüschen am Zaun
Es ist nicht zulässig, den Zaun frei zu schneiden (z.B. um Sichtfreiheit für Überwachungskameras zu haben), insbesondere nicht bei Bewuchs mit einzelnen
größeren Brombeersträuchern. Wo einzelne solche Sträucher am Zaun wachsen, soll
der Bewuchs auch nicht durch Nachpflanzungen verdichtet werden, insbesondere
nicht im Bereich des westlichen Armes, wo Brutvorkommen des Schwarzkehlchens
kartiert wurden.
4.4 Pflege der Grasflächen
Da das im Plangebiet vorkommende Schwarzkehlchen nicht im Bereich der Agrarflächen, sondern innerhalb des Zaunes in den grasigen Biotopen jagt, muss die Pflege
der Grasflächen ein entsprechendes Angebot an Insekten gewährleisten. Dazu dürfen
die Flächen weder zu kurzrasig (intensivpflege) noch zu verfilzt (keine Pflege)
werden. Die bisher praktizierte Pflege durch zeitweiliges Begrasen durch Schafe gewährleistet ein hinreichend breites Spektrum von verschiedenen Pflegezuständen.
Eine Schafbeweidung kann auch in einem Solarfeld erfolgen und wird deshalb zur
Pflege empfohlen. Eine maschinelle Pflege ist nicht zuletzt wegen der damit verbundenen Tötung von Insekten und Vereinheitlichung des Bewuchses ungeeignet.
Schwarzkehlchen kommen nur in ungedüngten Grünlandflächen vor. Daher darf bei
einer Beweidung keine Zufütterung erfolgen. Ist eine Fläche abgeweidet, müssen die
Schafe sie verlassen, entweder auf andere Teilflächen oder in ganz andere Gebiete.
Eine dauerhafte Standweide führt zu unzulässiger Vereinheitlichung des Bewuchses.
4.5 Monitoring Schwarzkehlchen
Weil keine hinreichende Sicherheit besteht, dass das Vorkommen des Schwarzkehlchens im Plangebiet in jedem Fall erhalten bleibt, sondern dies von der tatsächlichen Durchführung der richtigen Pflege abhängig ist, ist in Abstimmung mit
der Unteren Naturschutzbehörde ein Monitoringkonzept für die Zeit während des
Baus und während des Betriebs aufstellen. Dazu sollten 2-3 Brutzeit-Termine ausreichen. Sinkt der Bestand unter 2 Brutpaare im Plangebiet, sind Gegenmaßnahmen
erforderlich. Erlischt der Bestand, kann eine artspezifische Kompensationsmaßnahme erforderlich werden.
Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz
Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de
Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung
Seite 10
Nach der Handlungsanleitung Artenschutz der Landesregierung besteht für externe
Kompensationsmaßnahmen für das Schwarzkehlchen ein Bedarf von 2 ha / Brutpaar,
hier also mindestens 4 ha Ersatzfläche. Dies macht deutlich, wie wichtig ein nachweisliches Funktionieren der Pflegemaßnahmen im Plangebiet ist.
4.6 Erhaltung der Restflächen außerhalb des geplanten Solarfeldes
Die nicht vom Bebauungsplan beanspruchten Restflächen an den äußeren Enden des
westlichen und nördlichen Armes sind für mehrere Vogelarten von Bedeutung. Dabei
spielen insbesondere im westlichen Teil die dort liegenden Betonreste in Verbindung
mit einer halboffenen Struktur aus Grasflächen und lockeren Gebüschen eine Rolle
(mediterraner Charakter). Daher ist die Erhaltung dieser beiden Teilflächen außerhalb des Plangebietes im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens zu sichern, z.B.
durch eine vertragliche Regelung, die auch die Sicherung des halboffenen Charakters
durch Pflege (Schafe) gewährleistet. Im nördlichen Arm sind die dort im Bereich des
Solarfeldes störenden Betonreste in den zu erhaltenden Endbereich zu verschieben.
5 Zusammenfassendes Fazit
Bei der Realisierung des Solarfeldes sind die Ansprüche einiger im Plangebiet festgestellter Vogelarten zu beachten, deren Brutvorkommen dauerhaft erhalten bleiben
soll. Wenn dies nicht gelänge, würde dies entsprechende artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen erfordern, die vermieden werden sollen. Daher sind
potentielle und tatsächliche Brutbäume von Greifvögeln zu erhalten und die grenzbegleitenden Gebüsche als Brutplatz von Singvögeln zu erhalten. Die Grasflächen
innerhalb des Solarfeldes sind entsprechend den Ansprüchen des Schwarzkehlchen
zu pflegen und sein weiterer Bruterfolg durch ein Monitoring nachzuweisen. Die
nicht beanspruchten Restflächen des westlichen und nördlichen Armes sind als
halboffene Lebensräume einschließlich der dort liegenden Betonreste zu erhalten.
Aufgestellt:
Stolberg, den 30. Oktober 2017
Anlagen: 10 Fotos (Seiten 11-15)
Termin-Tabelle (Seite 16)
Karte Vogelbeobachtungen
Bericht Fledermäuse
Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz
Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de
Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung
Seite 11
Im Frühjahr entstand der im Sommer besetzte Bussardhorst in einem der
Silber-Ahorne am Zaun. Die Bäume sind daher zu erhalten (9.4.17).
Als Brutverdacht wurden zwei Horste gewertet, an denen regelmäßig Aktivitäten beobachtet wurden. Zwei weitere Horste waren scheinbar verwaist.
Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz
Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de
Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung
Seite 12
Dichte Brombeerranken am Zaun bilden den Neststandort vom Schwarzkehlchen, das die Zaunpfähle regelmäßig als Sitzwarte benutzt (9.4.17).
Als Brutverdacht wurden nur drei Stellen mit jeweils mehreren Beobachtungen gewertet. Einzelbeobachtungen gab es zahlreicher.
Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz
Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de
Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung
Seite 13
Die Graslandschaft muss durch extensive Pflege auch unterhalb der Solarmodule für Schwarzkehlchen als Lebensraum erhalten und geeignet bleiben.
Der westliche Endbereich ist für Goldammer, Bluthänfling und Sumpfrohrsänger bedeutsam. Der Teilbereich liegt aber außerhalb des Plangebietes.
Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz
Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de
Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung
Seite 14
Im nördlichen Arm wurde ein Paar des sehr seltenen Steinschmätzers beobachtet (9.4.17), jedoch nicht mehr während der eigentlichen Brutzeit.
Steinschmätzer suchen gezielt Brachflächen mit Steinen auf und brüten auch
gelegentlich in der Region.
Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz
Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de
Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung
Seite 15
Auch am nördlichen Arm gibt es einen Bereich, der nicht im Plangebiet
liegt. Dieser ist zu erhalten, und die o.g. Steine sind hier neu anzuordnen.
In diesem Bereich wurden durchziehende Ringdrosseln beobachtet (9.4.17).
Auch als Rastplatz ist das Gelände für verschiedene Vögel somit bedeutsam.
Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz
Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de
Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Stufe II der Artenschutzprüfung
Seite 16
6 Anhang: Tabellarische Übersicht zu den Beobachtungsterminen je Vogelart
Vogelart
Termin 1
Termin 2
Termin 3
Baumpieper
20.04.2017
16.05.2017
10.06.2017
Feldlerche
09.04.2017
20.04.2017
07.05.2017
Feldsperling
20.04.2017
26.04.2017
16.05.2017
Grauammer
20.04.2017
07.05.2017
16.05.2017
Kiebitz
09.04.2017
20.04.2017
26.04.2017
Kleinspecht
12.03.2017
09.04.2017
20.04.2017
Kuckuck
07.05.2017
16.05.2017
10.06.2017
Mäusebussard
20.04.2017
07.05.2017
10.06.2017
Schwarzkehlchen
09.04.2017
26.04.2017
07.05.2017
Rebhuhn
11.04.2017
20.04.2017
10.06.2017
Ringdrossel
09.04.2017
07.05.2017
10.06.2017
Saatkrähe
09.04.2017
20.04.2017
26.04.2017
Steinkauz
12.03.2017
11.04.2017
28.05.2017
Steinschmätzer
09.04.2017
07.05.2017
16.05.2017
Turmfalke
09.04.2017
26.042017
10.06.2017
Turteltaube
07.05.2017
10.06.2017
13.07.2017
Wiesenpieper
09.04.2017
26.04.2017
16.05.2017
Unterstrichen sind Termine, bei denen die betreffende Vogelart angetroffen wurde.
Insgesamt wurde das Plangebiet 3 mal nachts am 12.3., 11.4. und 28.5.2017sowie
8 mal tagsüber am 12.3., 9.4., 20.4., 26.4., 7.5., 16.5., 10.6. und 13.7.2017 aufgesucht. Um die methodischen Anforderungen zu erfüllen, wurden jeweils Tage
mit geeigneten Witterungsbedingungen ausgewählt. Im Fettdruck sind die Arten
hervorgehoben, die beim LANUV nicht für die betroffene Region aufgelistet sind.
Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz
Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de
Erfassung planungsrelevanter Vogelarten
"Photovoltaik Merscher Höhe" 2017
Legende
Brutnachweis
Brutverdacht
Brutzeitfeststellung
Durchzügler
Horstbäume
Plangebiet (2 Teile)
BP NR. A 27 „PHOTOVOLTAIK MERSCHER HÖHE“ – ASP II FLEDERMAUSKARTIERUNG
ASP II zum BP Nr. 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“
– Fledermauskartierung 2017 –
1.
Potenziell betroffene Arten
Gemäß den Ergebnissen der ASP I ist im Untersuchungsgebiet am ehesten mit dem Vorkommen der planungsrelevanten Fledermausarten Graues Langohr, Große und Kleine Bartfledermaus, Zwerg- sowie Breitflügelfledermaus zu rechnen. Sie sind deutschlandweit streng geschützt und zählen zu den Anhang IV-Arten der FFH-Richtlinie.
Tabelle 1: Potenziell betroffene planungsrelevante Fledermausarten (Quelle: ASP I, LANUV
NRW 2017)
Deutscher Name
Wissenschaftlicher
Name
Erhaltungszustand in NRW
(atlantische Region)
Breitflügelfledermaus
Eptesicus serotinus
Graues Langohr
Plecotus austriacus
schlecht
vom Aussterben bedroht
Große Bartfledermaus
Myotis brandtii
unzureichend
stark gefährdet
Kleine Bartfledermaus
Myothis mystacinus
günstig
gefährdet
Zwergfledermaus
Pipistrellus pipistrellus
günstig
ungefährdet
günstig
(sich verschlechternd)
Rote Liste NRW
2011
stark gefährdet
Zur Erfassung der potenziell betroffenen Fledermausarten erfolgte zwischen Mai und September 2017 eine orientierende Untersuchung mit 5 nächtlichen Transekt-Begehungen (Erfassung
Sommerlebensraum, Jagdgebiete) sowie eine Inaugenscheinnahme der Bäume im Hinblick auf
mögliche Fledermausquartiere (Sommer- und Zwischen-/Balzquartiere) des Untersuchungsgebietes.
2.
Methodik
Für die Geländebegehungen wurde der Batdetektor „D240x“ der Firma Pettersson (Serien-Nr:
30121) genutzt. Die Begehungstermine mit den dazugehörigen Wetterdaten sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.
STAND: 31.10.2017
1
BP NR. A 27 „PHOTOVOLTAIK MERSCHER HÖHE“ – ASP II FLEDERMAUSKARTIERUNG
Tabelle 2:
Begehungstermine - Wetterdaten
Nr.
Datum
Uhrzeit
SU1
Temperatur
Bewölkungsgrad
Niederschlag
1
07.05.17
20:3022:00
21:00
13,5°C
100%
2
27.05.17
0:552:00
21:35
19°C
0%
3
30.06.17
1:152:15
21:52
15,5°C
100%
(kurz vor Beginn leichter
Regen)
2 Bft
4
29.07.17
1:153:00
21:25
16°C
100%
0%
1 Bft
5
17.09.17
19:45
14°C
40%
0%
0 Bft
Leichter
selregen
Wind3
3 Bft, teils
böig
Nie-
0%
3 Bft
0%
1
19:4521:00
SU: Sonnenuntergang 2SA: Sonnenaufgang 3nach Beaufortskala
3.
Ergebnisse
Die Ergebnisse der Geländebegehungen sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst.
Tabelle 3:
Nr.
Begehungstermine – Anzahl Kontakte
Datum
Uhrzeit
Anzahl Kontakte je Art
Fledermaus unbestimmt
Zwergfledermaus
(Pipistrellus pipistellus)
(Chiroptera spec.)
1
07.05.17
20:30-22:00
6
16
2
28.05.17
0:55-2:00
2
23
3
26.06.17
1:15-2:15
6
15
4
29.07.17
1:15-3:00
-
10 (+1?)
5
17.09.17
19:45-21:00
-
88
Durch die Begehungen konnten Zwergfledermäuse sicher im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden. Bei 14 Kontakten konnte keine eindeutige Zuordnung erfolgen. Dies kann verschieden Ursachen haben, wie z.B. eine zu geringe Rufdauer oder eine schlechte Aufnahmequalität durch Störgeräusche. Graues Langohr, Breitflügelfledermaus, sowie Kleine und
Große Bartfledermaus konnten nicht nachgewiesen werden.
STAND: 31.10.2017
2
BP NR. A 27 „PHOTOVOLTAIK MERSCHER HÖHE“ – ASP II FLEDERMAUSKARTIERUNG
Insgesamt wurde im Untersuchungsgebiet eine nur geringe Aktivität festgestellt. Auffällig ist lediglich eine erhöhte Kontaktzahl von Zwergfledermäusen im September.
Die kartierten Fledermäuse suchten das Untersuchungsgebiet insbesondere zu Jagdzwecken
auf, wobei sich das Jagdgeschehen überwiegend auf die Nähe der Gehölzbestände im nördlichen Teil des Untersuchungsgebietes sowie den parkartigen Gehölzbestand um die Gebäude
zwischen den beiden untersuchten Teilflächen konzentrierte.
Weitere Tiere konnten auch beim Such-/Transferflug entlang der Wege kartiert werden. Konkrete Hinweise auf besetzte Baumquartiere ergaben sich nicht. Möglich ist eine Nutzung des zentral gelegenen Gebäudekomplexes (insbesondere als Sommer-/Zwischenquartier), der durch
das geplante Vorhaben aber nicht tangiert wird, und daher nicht näher untersucht wurde.
4.
Maßnahmen
Falls im Rahmen des geplanten Vorhabens die Fällung von Bäumen erforderlich sein sollte,
sind diese erneut (idealerweise während der laubfreien Zeit) auf Baumhöhlen zu untersuchen.
Nicht besetzte Baumhöhlen sind im Anschluss an die Kontrolle zu verschließen oder unverzüglich zu fällen, um eine Besiedlung und damit die Auslösung des Tötungsverbotes des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu vermeiden.
5.
Fazit
Durch das geplante Vorhaben werden keine Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG ausgelöst.
Im Rahmen einer späteren Umnutzung der Gebäude ist eine Untersuchung auf Fledermausbesatz erforderlich.
6.
Quellenverzeichnis
DIETZ, C., HELVERSEN, O., NILL, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas – Biologie, Kennzeichen, Gefährdung, KOSMOS Naturführer
KOORDINATIONSSTELLEN FÜR FLEDERMAUSSCHUTZ IN BAYERN (2009): Kriterien für die Wertung
von Artnachweisen basierend auf Lautaufnahmen
LANUV – LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2017): Geschützten Arten in Nordrhein-Westfalen), http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/start, Abfrage 22.10.2017
RUNKEL, V., GERDING, G. (2016): Akustische Erfassung, Bestimmung und Bewertung von Fledermausaktivität, Edition Octopus im Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat OHG Münster
SKIBA, R. (2009): Europäische Fledermäuse – Kennzeichen, Echoortung und Detektoranwendung, 2. Aktualisierte und erweiterte Auflage, Die Neue Brehm-Bücherei Bd. 648 VerlagsKG Wolf, Nachdruck 2014
STAND: 31.10.2017
3