Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,3 MB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
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Haese
Büro für Umweltplanung
Von-Werner-Straße 34
52222 Stolberg/Rhld
Tel.: 02402/12757-0
mobil: 0162-2302085
e-Mail: bfu-wieland@t-online.de
Anlage 8 zur Vorlagen-Nr. 374 / 2017
Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“
(Stadt Jülich, Kreis Düren)
Prüfung der Artenschutzbelange (Stufe I)
Januar 2017
Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz
Steuer-Nr. 202/5138/1485 Finanzamt AC-Kreis – Bankverbindung: Sparkasse Aachen – IBAN: DE58 3905 0000 1071 3809 33
Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 2
1
Aufgabenstellung
Seit dem Abbau der Sendemasten der Deutschen Welle liegt das ungefähr 20 ha
große, eingezäunte Gelände brach (Titelfoto). Es besteht aus einem Kernbereich mit
Gebäudebestand und drei lang gestreckten Grundstücksteilen, auf denen ehemals die
Masten verteilt waren. Zwei dieser Grundstücksteile sollen nun überwiegend, aber
nicht vollständig, für die Errichtung eines Solarparks in zwei Teilgebieten genutzt
werden. Dazu wird der Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ mit
entsprechend aufgeteilten Geltungsbereichen aufgestellt. Parallel wird der Flächennutzungsplan der Stadt Jülich angepasst.
In Verfahren zur Bauleitplanung ist generell eine Prüfung der Belange des Artenschutzes von Tieren gemäß Bundesnaturschutzgesetz erforderlich. Bei länger brach
liegenden, großen Grundstücken im freien Landschaftsraum ist eine tatsächliche
Betroffenheit bestimmter geschützter Arten auch durchaus von vornherein wahrscheinlich, weshalb eine nähere Sachverhaltsaufklärung notwendig ist.
Im Planaufstellungsverfahren ist generell gemäß des Erlasses „Artenschutz in der
Bauleitplanung“ vom 22.12.2010 zunächst die Stufe I der Artenschutzprüfung durchzuführen (Vorprüfung). Sie besteht aus einer Zusammenstellung und Bewertung des
potentiell betroffenen Spektrums planungsrelevanter Tierarten. Erfassungen sind in
diesem Rahmen auf orientierende Ortsbegehungen beschränkt.
Soweit sich aus dieser Vorprüfung Hinweise auf Arten ergeben, für die das Gelände
als Lebensraum bedeutsam sein könnte, ist für diese eine vertiefende artspezifische
Prüfung der Verbotstatbestände (Stufe II) erforderlich.
2
Planungsrelevante Arten
Das zuständige Landes-Umweltamt (LANUV) stellt Artenlisten als Prüfgrundlage
zur Verfügung, die sich auf Kartenraster beziehen. Dabei liegt der Nordteil des
Plangebietes im 1. Quadranten der topographischen Karte (TK 25 = Messtischblatt)
TK 5004 „Jülich“, der Südteil im 3. Quadranten. Das Artenspektrum ist jeweils
unterschiedlich, wird hier aber zu einer gemeinsamen Liste zusammengefasst, weil
die Einheitlichkeit des Geländes keine Differenzierung nach Lage rechtfertigt. Insgesamt geht es um 40 besonders geschützte und planungsrelevante Tierarten.
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Im Folgenden wird näher diskutiert, für welche dieser Arten eine Betroffenheit
überhaupt plausibel sein könnte und ob ggf. Maßnahmen zu ihrem Schutz oder ein
genaueres Monitoring erforderlich sein könnten. Dabei werden ökologische Gruppen
von Tierarten mit ähnlichen Bedürfnissen zum Teil zusammengefasst. Betrachtet
wird diese Artenliste (Internetabfrage vom 1.12.2016):
2.1 Säugetiere
Biber
Bechsteinfledermaus
Breitflügelfledermaus
Graues Langohr
Großer Abendsegler
Kleine Bartfledermaus
Wasserfledermaus
2.2 Vögel
Baumpieper
Feldlerche
Flussregenpfeifer
Kiebitz
Kuckuck
Mehlschwalbe
Rauchschwalbe
Saatkrähe
Sperber
Turmfalke
Waldkauz
Waldohreule
Zwergtaucher
2.3 Insekten
Grüne Flussjungfer
Feldhamster
Braunes Langohr
Fransenfledermaus
Große Bartfledermaus
Großes Mausohr
Rauhautfledermaus
Zwergfledermaus
14 Arten
Eisvogel
Feldsperling
Grauammer
Kleinspecht
Mäusebussard
Nachtigall
Rebhuhn
Schleiereule
Steinkauz
Turteltaube
Waldlaubsänger
Wiesenpieper
25 Arten
1 Art
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Das aus zwei Teilen bestehende Plangebiet (rot) liegt im Bereich der ehemaligen Sendeanlagen. Das Umfeld ist Agrarland.
Maßstab ca. 1 : 15.000.
Das Luftbild zeigt, dass der Bereich der Sendeanlagen die einzigen naturnäheren Strukturen im Landschaftsraum aufweist.
Maßstab ca. 1 : 15.000.
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3
Prüfung der potentiellen Betroffenheit planungsrelevanter Arten (Stufe I)
3.1 Säugetiere
Der Biber ist auf Gewässer und ihr Umfeld beschränkt und daher im Plangebiet nicht
zu erwarten. Auch ein Wechsel von einem Feuchtgebiet in ein anderes ist nicht über
Teile des Plangebietes denkbar.
Der Feldhamster als typische Art der Lössbörden ist im Kreis Düren aufgrund der
Intensivierung der Agrarnutzung vermutlich ausgestorben. Allerdings gibt es kein
systematisches Monitoring, das diese Annahme tatsächlich belegt. Umso bedeutender wäre es, wenn aufgrund näherer Untersuchungen doch noch ein Reliktvorkommen entdeckt würde.
Es ist nicht völlig auszuschließen, dass im Übergangsbereich zwischen dem offenen
Brachland des Plangebietes und dem angrenzenden Agrarland Hamster eine etwas
bessere Überlebenschance als in der Feldflur selbst haben könnten. Die Tierart ist
ursprünglich ein Steppenbewohner, weshalb die Verhältnisse im Plangebiet nicht von
vornherein ungünstig sind. Die Grabfähigkeit des Bodens ist hier gleich gut, aber es
besteht hier keine Gefährdung durch Bodenbearbeitungen. Die Nahrungsversorgung
wäre theoretisch besser, wenn von einem Bau innerhalb des Plangebietes einerseits
die Feldfrüchte gut erreichbar sind, aber gleichzeitig während Engpässen (z.B. nach
dem Pflügen) noch Nahrung auf der Brachfläche zur Verfügung steht. Bauten
würden deshalb am ehesten in der Nähe des Zaunes zu erwarten sein. Allerdings sind
sie im grasigen Bereich schwierig zu finden. Sie könnten aber auch von der Feldseite
her im Randbereich liegen, wo sie zur richtigen Jahreszeit einfacher zu finden wären.
Grundsätzlich ist bekannt, dass sich Reliktvorkommen von Feldhamstern im Bereich
von noch brach liegenden Grundstücken in Gewerbegebieten eine Zeit lang erhalten
können, während sie in der Agrarlandschaft verschwinden (z.B. in Österreich: Wien).
Es wird daher zur Klärung der Sachlage vorgeschlagen, zumindest zu Beginn der
Aktivitätszeit, wenn die Winterbaue verlassen werden, eine Bausuche beidseitig des
Zaunes durchzuführen. Der Zeitpunkt ist witterungsabhängig ungefähr im April.
Andererseits wäre ein tatsächliches Vorkommen durch das Bauvorhaben nicht unbedingt bedroht, da die Flächen die geschilderte Funktion weiterhin erfüllen könnten.
Ziel einer Untersuchung wäre vor allem, das denkbare bisherige Übersehen einer
Reliktpopulation in einem jahrzehntelang unzugänglichen Bereich auszuschließen.
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Alle anderen im Gebiet als planungsrelevant geltende Säugetiere sind Fledermäuse.
Sie sind hauptsächlich in ihren Sommer- und Winterquartieren schutzbedürftig. Als
solche kommen Gebäude und Baumhöhlungen in Betracht. Da der zentrale Bereich
der Sendeanlagen mit umfangreichem Gebäudebestand nicht Gegenstand der hier
durchgeführten Untersuchung ist, sind Möglichkeiten für Gebäudequartiere auf
einige sehr kleine Bauwerke im Plangebiet beschränkt. Bei diesen Bauwerken
konnten bei näherer Überprüfung keine nutzbaren Unterschlupfmöglichkeiten
gefunden werden.
Der Baumbestand könnte mehr Potential bieten. Allerdings gibt es nur wenige
Bäume mit stärkeren Stämmen, die meist im Randbereich der Anlage stehen. Diese
waren zunächst in ersten Entwurfsfassungen des Bebauungsplanes zur Erhaltung
vorgesehen. In diesem Fall wären Baumhöhlen-bewohnende Arten von vornherein
nicht von Störungen betroffen gewesen. Aufgrund von Schattenwurf-Problemen wird
auf die Erhaltung dieser Bäume aber verzichtet. Daher müssten sie näher untersucht
werden. Bei einer Begutachtung vom Boden her bei unbelaubten Kronen konnten
allerdings keine auffälligen Höhlungen entdeckt werden. Fledermäuse besetzen aber
auch gerne enge, kryptische Verstecke. Methodisch lassen sich diese nur von Baumkletterern aufspüren. Dieses aufwändige Verfahren wird aber üblicherweise nur bei
einem begründeten Verdacht eines Vorkommens von Fledermäusen angewandt.
Hierfür gibt es bisher keine Anhaltspunkte.
Jagdgebiete von Fledermäusen sind nur in begründeten Ausnahmefällen relevant. Im
vorliegenden Fall sind die nahrungsreichen Rurauen in etwa 2 km Entfernung erreichbar und liegen damit noch im üblichen Jagdgebietsradius der meisten, jedoch
nicht aller Fledermausarten.
Ein Teil der gelisteten Fledermausarten sind typische Waldtiere. Das betrifft vor
allem Abendsegler, Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Rauhaut- und
Wasserfledermaus, weshalb von vornherein nicht damit zu rechnen ist, dass diese
Arten ein bedeutsames Jagdrevier im Plangebiet verlieren könnten. Auch das Große
Mausohr, das zwar seine Quartiere in Gebäuden sucht, jagt meist in geschlossenen
Wäldern am Boden; grasiges Gelände ist hierfür ungeeignet.
Die Fransenfledermaus besiedelt neben dem Wald auch halboffene Parklandschaften, als die man das Plangebiet mit seinem geringen Baumbestand aber noch
nicht bezeichnen kann.
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Graues Langohr, Große und Kleine Bartfledermaus kommen dagegen in Agrarlandschaften vor und sind näher zu betrachten. Im Bereich des Offenlandes jagen sie
bevorzugt im Kronenbereich von Bäumen, weil sich hier Fluginsekten ansammeln.
Solitäre und Baumgruppen haben daher für diese Arten besondere Bedeutung, insbesondere im Bereich von Brachland, wo mit gegenüber Ackerflächen deutlich mehr
Beutetieren gerechnet werden kann. Alle drei Arten bewohnen bevorzugt (aber nicht
nur) Gebäude und könnten daher im Kernbereich der Sendeanlagen außerhalb des
hier betrachteten Gebietes Quartiere haben. Da das Graue Langohr in NRW vom
Aussterben bedroht ist und die Große Bartfledermaus stark gefährdet ist, wären tatsächliche Vorkommen von besonderer regionaler Bedeutung. Spätestens im Rahmen
der weiteren Umnutzungen der Gebäude ist ohnehin eine nähere Untersuchung auf
Fledermaus-Quartiere rechtlich geboten. Es wird aber empfohlen, zumindest eine
orientierende Ermittlung des Artenspektrums jagender Fledermäuse im Plangebiet
durch ein qualifiziertes Fachbüro mithilfe von Ultraschall-Detektoren bereits jetzt
durchzuführen, um zu prüfen, ob solche selteneren Arten hier vorkommen. In diesem
Fall kann die beabsichtigte Reduzierung des Baumbestandes tatsächlich den Jagderfolg der Tiere signifikant einschränken und damit eine mögliche lokale Population
gefährden, weil im Umfeld ansonsten nur weiträumig baumfreies Agrarland liegt.
Zwerg- und Breitflügelfledermaus sind im vom Menschen geprägten Umfeld am
meisten präsent und dürfen am ehesten im Bereich der Gebäude erwartet werden. Insofern gilt für sie das Gleiche, insbesondere für die ebenfalls stark gefährdete
Breitflügelfledermaus, zumal sie eine typische Art des Tieflandes ist. Nur die Zwergfledermaus gilt aktuell noch als ungefährdet, ist aber rechtlich ebenso streng geschützt.
Somit ist im Plangebiet ein Vorkommen von 3-5 vorwiegend Gebäude-bewohnenden
Fledermausarten zu erwarten. Einzelne von ihnen wie Kleine Bartfledermaus und
Graues Langohr haben relativ kleine individuelle Jagdreviere deutlich unter 100 ha
Größe, wären also tatsächlich auf das nähere Umfeld als Jagdgebiet angewiesen. Da
es im engeren Umfeld nur die Brachflächen der Sendeanlagen als potentiellen
Nahrungsraum gibt, sind die dort frei oder in Gruppen stehenden Bäume von potentiell besonderer Bedeutung für die erfolgreiche Jagd der Tiere. Außerdem ist nicht
hinreichend bekannt, ob Solartische die Jagd von Fledermäusen über dem freien
Boden beeinflussen. Insofern bedarf es generell einer Sachverhaltsaufklärung, in
welchem Umfang im Plangebiet tatsächlich Fledermäuse jagen.
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3.2 Vögel
Im Plangebiet und seinem direkten Umfeld gibt es eine Reihe von Bäumen, die groß
genug sind, um für größere Horste von Vogelarten geeignet zu sein, die ihre Nester
mehrjährig nutzen oder anschließend anderen Arten überlassen. Somit sind Brutvorkommen von Sperber, Mäusebussard und Saatkrähe sowie Waldohreule nicht
von vornherein auszuschließen. Jedoch erfolgte die erste Begehung am 30.11.2016
zu einem Zeitpunkt ohne Belaubung, sodass in dieser Hinsicht eine Beurteilung
möglich war. Es wurden dabei keine größeren Horste (Greifvögel) oder Ansammlungen von größeren Nestern (Saatkrähenkolonie) im Plangebiet gefunden.
Der Turmfalke als Gebäudebrüter könnte im zentralen Bereich der Sendeanlage
Brutvogel sein, wobei für ihn aber keine Gefährdung durch die Planung erkennbar
wäre. Als Jagdgebiet nutzt er die gesamte Agrarlandschaft und ist nicht essentiell auf
die großen Brachflächen angewiesen.
Auch Schleiereulen sind Gebäudebrüter, nutzen allerdings Innenräume, die für sie
meist nur in ungenutzten Anlagen (Ruinen) oder bei landwirtschaftlichen Höfen
erreichbar sind. Eulen jagen bevorzugt über kurzrasigem Grünland, insbesondere in
den Zeiten, in denen Ackerland zu stark bewachsen ist. Für sie könnte das heutige
Brachland vor der Nutzungsaufgabe interessant gewesen sein. Vermutlich gab es zu
dem Zeitpunkt aber noch keine leer stehenden Gebäude. Der aktuell eher langgrasige
Charakter der Wiesen macht das Gelände für Eulen schlechter nutzbar.
Ähnliches gilt für den Steinkauz, der grundsätzlich auch in (Neben-)gebäuden
brüten könnte. Da er aufgrund geringerer Größe weniger Nahrungsbedarf hat,
könnten seine Ansprüche im Bereich von schütterer bewachsenen Teilflächen aber
durchaus erfüllt werden. Er jagt häufiger vom Boden aus und nutzt dabei gerne
Steine als Ansitz (Name), die er in Form von Trümmerschutt im Plangebiet stellenweise finden würde. Insofern ist sein Vorkommen eher wahrscheinlich als das der
Schleiereule. Es wird daher empfohlen, zur Sachverhaltsaufklärung eine gezielte
nächtliche Nachsuche zur Balzzeit im Spätwinter (März) durchzuführen. Methodisch
sind dazu bis zu drei Termine erforderlich.
Mit einem Waldkauz-Vorkommen muss dagegen nicht gerechnet werden, weil er
Waldflächen mit älterem Baumbestand benötigt, die es im Plangebiet nicht gibt.
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Weitere Vögel des Waldes oder zumindest dichter Gebüsche sind Waldlaubsänger
und Nachtigall, die beide im weiteren Umfeld des Rurtales, aber nicht im Plangebiet
zu erwarten sind. Dem Kleinspecht reichen zwar gelegentlich solitäre Bäume als
Brutplatz, aber seine Bevorzugung von Weichholz mit stehendem Totholzanteil lässt
nicht erwarten, dass er im Plangebiet vorkommt. Er folgt zudem gerne den vielfältig
strukturierten Flussauen, weshalb es unwahrscheinlich ist, dass er über großflächiges
Agrarland hinweg das doch sehr isoliert gelegene Plangebiet aufsucht.
Der Baumpieper sucht dagegen genau die im Plangebiet vorhandenen Strukturen
mit einzelnen Bäumen auf ausgedehnten Brachlandflächen. Die Bäume sind für ihn
als Singwarten von Bedeutung, von denen aus er sein Revier anzeigt. Insofern ist
eine weiträumige Verteilung der einzelnen Bäume von Bedeutung. Das Nest legt er
dagegen am Boden unter Grasbulten oder solitären Büschen an. Auch die im Plangebiet verstreuten Trümmerschutthaufen bieten sich in dieser Hinsicht an. Falls sich
das Areal als tatsächlich sehr günstig für diese Art erweisen sollte, könnten hier bis
zu 10 Brutpaare erwartet werden. Dies entspräche auch dem im Brutvogelatlas NRW
(2013) für den Bezugsraum ermittelten Gesamtbestand, der sich wegen der bisherigen Unzugänglichkeit des Plangebietes aber auf andere Bereiche z.B. in der Ruraue
beziehen müsste. Wegen des landesweit starken Rückgangs von mehr als 50 % bei
dieser insbesondere in der niederrheinischen Bucht stark gefährdeten Art wäre ein
tatsächliches Vorkommen hier im Plangebiet daher von Bedeutung, weshalb dies
untersucht werden müsste.
Dabei ist ggf. auch die Siedlungsdichte quantitativ relevant, weil nicht unbedingt
bekannt ist, ob und in welchem Umfang sich Baumpieper auch innerhalb von
Solarfeldern ansiedeln. Eine Art mit ähnlichen Ansprüchen ist das Schwarzkehlchen,
das aber niedrigere Sitzwarten nutzt. Vom Schwarzkehlchen gibt es daher Nachweise
auch aus Solarfeldern zumindest in Einzelfällen. Beim Baumpieper wäre zunächst
die Erhaltung hinreichend vieler Solitärbäume erforderlich und es ist nicht ganz
offensichtlich klar, wie diese Art aus diesem höheren Blickwinkel ein Solarfeld als
Lebensraum betrachtet. Umso wichtiger ist es, bei dieser Art nicht nur ihr Vorkommen, sondern auch ggf. den Umfang der örtlichen Population festzustellen und
den Eingriff aus dieser Kenntnis zu bewerten.
Methodisch sind für zuverlässige Nachweise des Baumpiepers drei Begehungstermine zur Brutzeit im Zeitraum von Ende April bis Anfang Juni erforderlich.
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Brachen mit einzeln stehenden Bäumen gehören auch für den Wiesenpieper zum
optimalen Lebensraumtyp. Als Sitzwarten genügen ihm allerdings kleine Gebüsche,
Hochstauden oder Zaunpfähle (aus Holz). Im Plangebiet könnten die Fundamentreste
für diese Art sehr attraktiv sein. Die Gras- und Krautschicht sollte für die Anlage der
Bodennester strukturreich, für die Nahrungssuche dagegen teils schütter sein. Auch
in dieser Hinsicht sind bauliche Reste im Plangebiet möglicherweise interessant.
Landwirtschaftlich genutzte Wiesen kommen als Biotop für diese Art aufgrund
zunehmender Gleichförmigkeit dagegen kaum noch in Frage. Nach Möglichkeit
sollte der Lebensraum auch etwas feucht sein. Letzteres könnte über An- oder
Abwesenheit dieser Art im Plangebiet entscheiden. Ist es ihr zu trocken, fehlt sie.
Ansonsten kann aber durchaus ebenfalls mit mehreren Brutpaaren gerechnet werden.
Bisher sind im Bezugsraum gemäß Brutvogelatlas NRW (2013) nur Einzelvorkommen bekannt. Selbst ein kleiner Bestand im Plangebiet wäre somit von lokaler
Bedeutung, weshalb eine Nachsuche und ggf. quantitative Erfassung zur Brutzeit
auch bei dieser Art für erforderlich gehalten wird. Dazu sind bis zu drei Begehungen
im Zeitraum Anfang April bis Mitte Mai notwendig.
Auch für die stark zurückgehende Turteltaube haben mit Bäumen bestandene
Brachen zunehmende Bedeutung, allerdings bevorzugen sie lichte Waldstadien. Im
Brutvogelatlas NRW wird der Bestand im Bezugsraum auf 2-3 Brutpaare geschätzt,
die eher im Rurtal vorkommen dürften. Ganz auszuschließen ist eine Brut in den
Gehölzbeständen des Plangebietes aber nicht. Die im Winter erkennbaren Taubennester lassen sich allerdings schlecht den einzelnen Arten zuordnen und gehören
meist zu den sehr viel häufigeren Ringeltauben. Im Gegensatz zu den Ringeltauben
sind Turteltauben Zugvögel, die im Winter nicht angetroffen werden. Da die Rufe
der Turteltaube von Mai bis Juli recht auffällig sind, ist ihr Vorkommen in diesem
Zeitraum gut zu überprüfen.
Für den Feldsperling sind Feldgehölze als Brutplatz von großer Bedeutung, insbesondere wenn sie bereits Totholzstrukturen und damit Höhlungen aufweisen. Das
Plangebiet mit seinen großen Brachflächen inmitten der Feldflur kann für diese Art
besonders bedeutsam sein. Allerdings lässt sich die Brutplatzfunktion relativ einfach
durch Nistkästen ersetzen, falls dies erforderlich wäre. Es wird erwartet, dass diese
Art ein Solarfeld als Nahrungsraum akzeptiert und zudem die Feldflur in dieser
Hinsicht einbezieht. Ein sicherer Brutnachweis gelingt am besten im relativ engen
Zeitraum zwischen Mitte April und Mitte Mai, der für eine orientierende Überprüfung genutzt werden sollte, um ggf. die Notwendigkeit von Nistkästen zu klären.
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Für die bodenbrütenden Feldvögel können die Übergangsbereiche der offenen Brachlandflächen zu den Agrarflächen von Bedeutung sein, weil sie hier sichere Brutplätze
in Nachbarschaft zu den Feldern finden könnten. Am wenigsten wird dies für den
Kiebitz erwartet, der die Nähe von jeglichen Gehölzen meidet. Er brütet aktuell fast
nur noch auf Äckern, ist aber eigentlich ein Wiesenvogel. Da es Brutvorkommen auf
Industriebrachen gibt, ist ein Vorkommen im Plangebiet nicht völlig auszuschließen,
wenn auch wegen der Trockenheit des Bodens unwahrscheinlich und nur in den
weiträumig offenen Gebietsteilen denkbar. Die Art ist im April aufgrund der Balzflüge sehr auffällig, weshalb vorgeschlagen wird, bei ohnehin erforderlichen Untersuchungen auch auf diese Art zu achten.
Das Rebhuhn nutzt dagegen Feldgehölze gerne als Deckung und könnte diese im
Plangebiet gezielt aufsuchen. Grünland und Brachen gehören auch bei dieser Art
zum geeigneten Biotopspektrum. Gerade bei dieser mehr bodengebundenen Art ist
zwar denkbar, dass für sie auch ein Solarfeld attraktiv ist, aber Erfahrungen in dieser
Hinsicht sind nicht bekannt. Geeignete Zeiträume, um die Anwesenheit von Rebhühnern zu überprüfen, sind Anfang März bis Anfang April sowie Mitte Juni bis
Anfang Juli.
Sowohl bei Grauammern wie auch bei Feldlerchen wird die Bedeutung von Ackerbrachen für die Bestände hervorgehoben, wobei aber nicht klar ist, ob die Brachen im
Plangebiet dem damit gemeinten Charakter entsprechen könnten. Da aber Ruderalflächen für die Grauammer ausdrücklich zu ihrem bevorzugten Biotopspektrum
gehören, ist ein Vorkommen im Plangebiet durchaus denkbar. Solche weitläufig
offenen Wiesenbrachen ohne Störungen sind in der Bördenlandschaft aufgrund der
hohen Nutzungsdichte ein seltener Biotoptyp. Durch die flächendeckende Intensivierung der Agrarnutzung ist die Grauammer in NRW vom Aussterben bedroht. Im
Bezugsraum wird ihr Bestand im Brutvogelatlas NRW auf nur 2-3 Paare geschätzt.
Für die Feldlerche werden dagegen noch über 500 Brutpaare im Bezugsraum der
betroffenen Kartenfelder angenommen, wenn auch mit fallender Tendenz. Damit
wäre der Anteil von Tieren eines möglichen Vorkommens im Plangebiet gemessen
an der lokalen Population gering und möglicherweise zu vernachlässigen. Grundsätzlich können aber auch Feldlerchen auf Grünlandbrachen erwartet werden, wie dies
z.B. aus dem Nationalpark Eifel bekannt ist. Das beste Zeitfenster für ihre gezielte
Erfassung läge zwischen Anfang April und Anfang Mai.
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Der Kuckuck ist im Plangebiet nicht zu erwarten, weil im Brutvogelatlas NRW nur
ein Einzelvorkommen im Bezugsraum dokumentiert ist, das dem Bereich des Rurtales zugeordnet werden kann. Dort ist die Landschaft wesentlich strukturreicher,
sodass er hier eine größere Chance hat, Nester von Gastvögeln zu finden. Die weiträumig offene Agrarlandschaft bietet ihm dies nicht.
Rauch- und Mehlschwalben sind Gebäudebrüter, die allenfalls im zentralen Bereich
der ehemaligen Sendeanlagen angetroffen werden könnten. Von dort aus würden sie
natürlich auch den Luftraum über dem Plangebiet überfliegen. Da sie ausschließlich
im freien Luftraum jagen, würde sich die Menge der Fluginsekten, die sie hier erbeuten könnten, durch die Planung aber nicht unbedingt signifikant verändern. Eine
direkte Betroffenheit ist ohnehin auszuschließen.
Die im weitesten Sinne an Wasser gebundenen Vogelarten Eisvogel, Zwergtaucher
und Flussregenpfeifer sind durch die Planung offensichtlich nicht betroffen.
3.3 Insekten
Die in der Rur erst kürzlich (2015) erstmals festgestellte Grüne Flussjungfer ist
ausschließlich im Bereich der Fließgewässer anzutreffen, dort allerdings gerne über
offenem Brachland, das sie als Nahrungsraum benötigt. Das Plangebiet liegt aber zu
weit von der Rur entfernt, um in dieser Hinsicht von besonderer Bedeutung zu sein.
Einzelne Exemplare der sehr flugaktiven Tiere könnten das Gelände zwar erreichen,
finden dann aber auch künftig hier einen geeigneten Nahrungsraum.
4 Zusammenfassendes Fazit
Der großflächige Brachlandcharakter des Plangebietes kann insbesondere für einige
Vogelarten, die offene Landschaftsräume bevorzugen, aber intensiv genutztes Agrarland meiden, von Bedeutung sein. Baum- und Wiesenpieper sind an solche Biotope
gebunden, weshalb ihr mögliches Vorkommen im Plangebiet im Rahmen der Stufe II
der Artenschutzprüfung näher untersucht und bewertet werden müsste. Gleiches gilt
für eine Reihe von Feldvogelarten, für die Brachland ein wichtiger Rückzugsraum
sein kann. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Revierkartierung von verschiedenen Brutvogelarten im hauptsächlichen Zeitraum April bis Juni.
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Darüber hinaus lässt sich bei einigen Arten schlecht prognostizieren, ob sie überhaupt im Plangebiet vorkommen. Dies betrifft den Steinkauz, der eine nächtliche
Nachsuche im Spätwinter (März) erfordert. Bei der Turteltaube kann sich der Untersuchungszeitraum bis in den Juli hinein ziehen.
Beim Feldhamster ist ein Vorkommen unwahrscheinlich, aber wenn es im Jülicher
Raum noch einen reliktären Bestand geben sollte, dann vielleicht tatsächlich im
Übergangsbereich zwischen dem Brachland und dem angrenzendem Agrarland. Dies
kann im April überprüft werden, wenn die Tiere ihre Überwinterungsbauten öffnen.
Bei den Fledermäusen ist mindestens eine orientierende Überprüfung des Artenspektrums jagender Tiere durch ein geeignetes Fachbüro erforderlich, weil es seltene
Arten geben könnte, für die solitäre Gehölze und Gehölzgruppen von Bedeutung
sind. In diesem Fall wäre fraglich, in welchem Umfang die vorgesehene Beseitigung
von Gehölzen zugelassen werden kann. Im Einzelfall können Bäume und Büsche
auch als Sitzwarten für bodenbrütende Vögel (Baumpieper) oder auch direkt als
Vogel-Nistplatz (Turteltaube) essentiell sein.
In der Stufe II der Artenschutzprüfung ist somit für mehrere planungsrelevante Tierarten eine nähere Untersuchung ihres tatsächlichen Vorkommens erforderlich. Ob die
Errichtung eines Solarparkes mit artenschutzrechtlichen Regelungen in Widerspruch
steht, kann erst nach Vorliegen dieser Ergebnisse abschließend beurteilt werden.
Aufgestellt:
Stolberg, den 13. Januar 2017
Anlage: 8 Fotos (Seiten 14-17)
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Das Plangebiet ist eine Brachfläche mit Gehölzinseln. Diese Kombination
kann für geschützte Arten durchaus interessant sein (Fotos vom 30.11.2016).
In Verbindung mit den sehr intensiv genutzten Ackerflächen (Hintergrund)
kann das offene Brachland für Feldtiere als Rückzugsraum bedeutsam sein.
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Für bodenbrütende Vogelarten wie Baum- und Wiesenpieper ist offenes
Gelände mit hohen Singwarten attraktiv, wenn störende Nutzungen fehlen.
Fundamentreste können sowohl als Brutplatz als auch als niedrige Sitzwarte
für solche seltenen Bodenbrüter geeignet sein.
Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz
Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de
Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 16
Größere solitäre Bäume können für Fledermäuse sowohl Quartiere bieten als
auch aufgrund der Lockwirkung auf Insekten für die Jagd wichtig sein.
Die letzten verbliebenen Reste von Aufbauten im Plangebiet sind nicht für
Fledermäuse geeignet, die Gebäude im Zentrum der Anlage eventuell doch.
Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz
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Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 17
Auch für die weiträumige Feldflur der Umgebung kann die Baumkulisse von
Bedeutung sein, z.B. als Nistplatz für Turteltauben und Greifvögel.
Die raue Brachlandstruktur kann unter den Solarmodulen grundsätzlich aber
erhalten bleiben, sodass Teile der Lebensraumfunktion gesichert wären.
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