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Sitzungsvorlage (Anlage 8 Artenschutzprüfung I 374 - 2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
1,3 MB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26

Inhalt der Datei

.. .. .. .. . Haese Büro für Umweltplanung Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel.: 02402/12757-0 mobil: 0162-2302085 e-Mail: bfu-wieland@t-online.de Anlage 8 zur Vorlagen-Nr. 374 / 2017 Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ (Stadt Jülich, Kreis Düren) Prüfung der Artenschutzbelange (Stufe I) Januar 2017 Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Steuer-Nr. 202/5138/1485 Finanzamt AC-Kreis – Bankverbindung: Sparkasse Aachen – IBAN: DE58 3905 0000 1071 3809 33 Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 2 1 Aufgabenstellung Seit dem Abbau der Sendemasten der Deutschen Welle liegt das ungefähr 20 ha große, eingezäunte Gelände brach (Titelfoto). Es besteht aus einem Kernbereich mit Gebäudebestand und drei lang gestreckten Grundstücksteilen, auf denen ehemals die Masten verteilt waren. Zwei dieser Grundstücksteile sollen nun überwiegend, aber nicht vollständig, für die Errichtung eines Solarparks in zwei Teilgebieten genutzt werden. Dazu wird der Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ mit entsprechend aufgeteilten Geltungsbereichen aufgestellt. Parallel wird der Flächennutzungsplan der Stadt Jülich angepasst. In Verfahren zur Bauleitplanung ist generell eine Prüfung der Belange des Artenschutzes von Tieren gemäß Bundesnaturschutzgesetz erforderlich. Bei länger brach liegenden, großen Grundstücken im freien Landschaftsraum ist eine tatsächliche Betroffenheit bestimmter geschützter Arten auch durchaus von vornherein wahrscheinlich, weshalb eine nähere Sachverhaltsaufklärung notwendig ist. Im Planaufstellungsverfahren ist generell gemäß des Erlasses „Artenschutz in der Bauleitplanung“ vom 22.12.2010 zunächst die Stufe I der Artenschutzprüfung durchzuführen (Vorprüfung). Sie besteht aus einer Zusammenstellung und Bewertung des potentiell betroffenen Spektrums planungsrelevanter Tierarten. Erfassungen sind in diesem Rahmen auf orientierende Ortsbegehungen beschränkt. Soweit sich aus dieser Vorprüfung Hinweise auf Arten ergeben, für die das Gelände als Lebensraum bedeutsam sein könnte, ist für diese eine vertiefende artspezifische Prüfung der Verbotstatbestände (Stufe II) erforderlich. 2 Planungsrelevante Arten Das zuständige Landes-Umweltamt (LANUV) stellt Artenlisten als Prüfgrundlage zur Verfügung, die sich auf Kartenraster beziehen. Dabei liegt der Nordteil des Plangebietes im 1. Quadranten der topographischen Karte (TK 25 = Messtischblatt) TK 5004 „Jülich“, der Südteil im 3. Quadranten. Das Artenspektrum ist jeweils unterschiedlich, wird hier aber zu einer gemeinsamen Liste zusammengefasst, weil die Einheitlichkeit des Geländes keine Differenzierung nach Lage rechtfertigt. Insgesamt geht es um 40 besonders geschützte und planungsrelevante Tierarten. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 3 Im Folgenden wird näher diskutiert, für welche dieser Arten eine Betroffenheit überhaupt plausibel sein könnte und ob ggf. Maßnahmen zu ihrem Schutz oder ein genaueres Monitoring erforderlich sein könnten. Dabei werden ökologische Gruppen von Tierarten mit ähnlichen Bedürfnissen zum Teil zusammengefasst. Betrachtet wird diese Artenliste (Internetabfrage vom 1.12.2016): 2.1 Säugetiere Biber Bechsteinfledermaus Breitflügelfledermaus Graues Langohr Großer Abendsegler Kleine Bartfledermaus Wasserfledermaus 2.2 Vögel Baumpieper Feldlerche Flussregenpfeifer Kiebitz Kuckuck Mehlschwalbe Rauchschwalbe Saatkrähe Sperber Turmfalke Waldkauz Waldohreule Zwergtaucher 2.3 Insekten Grüne Flussjungfer Feldhamster Braunes Langohr Fransenfledermaus Große Bartfledermaus Großes Mausohr Rauhautfledermaus Zwergfledermaus 14 Arten Eisvogel Feldsperling Grauammer Kleinspecht Mäusebussard Nachtigall Rebhuhn Schleiereule Steinkauz Turteltaube Waldlaubsänger Wiesenpieper 25 Arten 1 Art Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 4 Das aus zwei Teilen bestehende Plangebiet (rot) liegt im Bereich der ehemaligen Sendeanlagen. Das Umfeld ist Agrarland. Maßstab ca. 1 : 15.000. Das Luftbild zeigt, dass der Bereich der Sendeanlagen die einzigen naturnäheren Strukturen im Landschaftsraum aufweist. Maßstab ca. 1 : 15.000. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 5 3 Prüfung der potentiellen Betroffenheit planungsrelevanter Arten (Stufe I) 3.1 Säugetiere Der Biber ist auf Gewässer und ihr Umfeld beschränkt und daher im Plangebiet nicht zu erwarten. Auch ein Wechsel von einem Feuchtgebiet in ein anderes ist nicht über Teile des Plangebietes denkbar. Der Feldhamster als typische Art der Lössbörden ist im Kreis Düren aufgrund der Intensivierung der Agrarnutzung vermutlich ausgestorben. Allerdings gibt es kein systematisches Monitoring, das diese Annahme tatsächlich belegt. Umso bedeutender wäre es, wenn aufgrund näherer Untersuchungen doch noch ein Reliktvorkommen entdeckt würde. Es ist nicht völlig auszuschließen, dass im Übergangsbereich zwischen dem offenen Brachland des Plangebietes und dem angrenzenden Agrarland Hamster eine etwas bessere Überlebenschance als in der Feldflur selbst haben könnten. Die Tierart ist ursprünglich ein Steppenbewohner, weshalb die Verhältnisse im Plangebiet nicht von vornherein ungünstig sind. Die Grabfähigkeit des Bodens ist hier gleich gut, aber es besteht hier keine Gefährdung durch Bodenbearbeitungen. Die Nahrungsversorgung wäre theoretisch besser, wenn von einem Bau innerhalb des Plangebietes einerseits die Feldfrüchte gut erreichbar sind, aber gleichzeitig während Engpässen (z.B. nach dem Pflügen) noch Nahrung auf der Brachfläche zur Verfügung steht. Bauten würden deshalb am ehesten in der Nähe des Zaunes zu erwarten sein. Allerdings sind sie im grasigen Bereich schwierig zu finden. Sie könnten aber auch von der Feldseite her im Randbereich liegen, wo sie zur richtigen Jahreszeit einfacher zu finden wären. Grundsätzlich ist bekannt, dass sich Reliktvorkommen von Feldhamstern im Bereich von noch brach liegenden Grundstücken in Gewerbegebieten eine Zeit lang erhalten können, während sie in der Agrarlandschaft verschwinden (z.B. in Österreich: Wien). Es wird daher zur Klärung der Sachlage vorgeschlagen, zumindest zu Beginn der Aktivitätszeit, wenn die Winterbaue verlassen werden, eine Bausuche beidseitig des Zaunes durchzuführen. Der Zeitpunkt ist witterungsabhängig ungefähr im April. Andererseits wäre ein tatsächliches Vorkommen durch das Bauvorhaben nicht unbedingt bedroht, da die Flächen die geschilderte Funktion weiterhin erfüllen könnten. Ziel einer Untersuchung wäre vor allem, das denkbare bisherige Übersehen einer Reliktpopulation in einem jahrzehntelang unzugänglichen Bereich auszuschließen. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 6 Alle anderen im Gebiet als planungsrelevant geltende Säugetiere sind Fledermäuse. Sie sind hauptsächlich in ihren Sommer- und Winterquartieren schutzbedürftig. Als solche kommen Gebäude und Baumhöhlungen in Betracht. Da der zentrale Bereich der Sendeanlagen mit umfangreichem Gebäudebestand nicht Gegenstand der hier durchgeführten Untersuchung ist, sind Möglichkeiten für Gebäudequartiere auf einige sehr kleine Bauwerke im Plangebiet beschränkt. Bei diesen Bauwerken konnten bei näherer Überprüfung keine nutzbaren Unterschlupfmöglichkeiten gefunden werden. Der Baumbestand könnte mehr Potential bieten. Allerdings gibt es nur wenige Bäume mit stärkeren Stämmen, die meist im Randbereich der Anlage stehen. Diese waren zunächst in ersten Entwurfsfassungen des Bebauungsplanes zur Erhaltung vorgesehen. In diesem Fall wären Baumhöhlen-bewohnende Arten von vornherein nicht von Störungen betroffen gewesen. Aufgrund von Schattenwurf-Problemen wird auf die Erhaltung dieser Bäume aber verzichtet. Daher müssten sie näher untersucht werden. Bei einer Begutachtung vom Boden her bei unbelaubten Kronen konnten allerdings keine auffälligen Höhlungen entdeckt werden. Fledermäuse besetzen aber auch gerne enge, kryptische Verstecke. Methodisch lassen sich diese nur von Baumkletterern aufspüren. Dieses aufwändige Verfahren wird aber üblicherweise nur bei einem begründeten Verdacht eines Vorkommens von Fledermäusen angewandt. Hierfür gibt es bisher keine Anhaltspunkte. Jagdgebiete von Fledermäusen sind nur in begründeten Ausnahmefällen relevant. Im vorliegenden Fall sind die nahrungsreichen Rurauen in etwa 2 km Entfernung erreichbar und liegen damit noch im üblichen Jagdgebietsradius der meisten, jedoch nicht aller Fledermausarten. Ein Teil der gelisteten Fledermausarten sind typische Waldtiere. Das betrifft vor allem Abendsegler, Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Rauhaut- und Wasserfledermaus, weshalb von vornherein nicht damit zu rechnen ist, dass diese Arten ein bedeutsames Jagdrevier im Plangebiet verlieren könnten. Auch das Große Mausohr, das zwar seine Quartiere in Gebäuden sucht, jagt meist in geschlossenen Wäldern am Boden; grasiges Gelände ist hierfür ungeeignet. Die Fransenfledermaus besiedelt neben dem Wald auch halboffene Parklandschaften, als die man das Plangebiet mit seinem geringen Baumbestand aber noch nicht bezeichnen kann. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 7 Graues Langohr, Große und Kleine Bartfledermaus kommen dagegen in Agrarlandschaften vor und sind näher zu betrachten. Im Bereich des Offenlandes jagen sie bevorzugt im Kronenbereich von Bäumen, weil sich hier Fluginsekten ansammeln. Solitäre und Baumgruppen haben daher für diese Arten besondere Bedeutung, insbesondere im Bereich von Brachland, wo mit gegenüber Ackerflächen deutlich mehr Beutetieren gerechnet werden kann. Alle drei Arten bewohnen bevorzugt (aber nicht nur) Gebäude und könnten daher im Kernbereich der Sendeanlagen außerhalb des hier betrachteten Gebietes Quartiere haben. Da das Graue Langohr in NRW vom Aussterben bedroht ist und die Große Bartfledermaus stark gefährdet ist, wären tatsächliche Vorkommen von besonderer regionaler Bedeutung. Spätestens im Rahmen der weiteren Umnutzungen der Gebäude ist ohnehin eine nähere Untersuchung auf Fledermaus-Quartiere rechtlich geboten. Es wird aber empfohlen, zumindest eine orientierende Ermittlung des Artenspektrums jagender Fledermäuse im Plangebiet durch ein qualifiziertes Fachbüro mithilfe von Ultraschall-Detektoren bereits jetzt durchzuführen, um zu prüfen, ob solche selteneren Arten hier vorkommen. In diesem Fall kann die beabsichtigte Reduzierung des Baumbestandes tatsächlich den Jagderfolg der Tiere signifikant einschränken und damit eine mögliche lokale Population gefährden, weil im Umfeld ansonsten nur weiträumig baumfreies Agrarland liegt. Zwerg- und Breitflügelfledermaus sind im vom Menschen geprägten Umfeld am meisten präsent und dürfen am ehesten im Bereich der Gebäude erwartet werden. Insofern gilt für sie das Gleiche, insbesondere für die ebenfalls stark gefährdete Breitflügelfledermaus, zumal sie eine typische Art des Tieflandes ist. Nur die Zwergfledermaus gilt aktuell noch als ungefährdet, ist aber rechtlich ebenso streng geschützt. Somit ist im Plangebiet ein Vorkommen von 3-5 vorwiegend Gebäude-bewohnenden Fledermausarten zu erwarten. Einzelne von ihnen wie Kleine Bartfledermaus und Graues Langohr haben relativ kleine individuelle Jagdreviere deutlich unter 100 ha Größe, wären also tatsächlich auf das nähere Umfeld als Jagdgebiet angewiesen. Da es im engeren Umfeld nur die Brachflächen der Sendeanlagen als potentiellen Nahrungsraum gibt, sind die dort frei oder in Gruppen stehenden Bäume von potentiell besonderer Bedeutung für die erfolgreiche Jagd der Tiere. Außerdem ist nicht hinreichend bekannt, ob Solartische die Jagd von Fledermäusen über dem freien Boden beeinflussen. Insofern bedarf es generell einer Sachverhaltsaufklärung, in welchem Umfang im Plangebiet tatsächlich Fledermäuse jagen. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 8 3.2 Vögel Im Plangebiet und seinem direkten Umfeld gibt es eine Reihe von Bäumen, die groß genug sind, um für größere Horste von Vogelarten geeignet zu sein, die ihre Nester mehrjährig nutzen oder anschließend anderen Arten überlassen. Somit sind Brutvorkommen von Sperber, Mäusebussard und Saatkrähe sowie Waldohreule nicht von vornherein auszuschließen. Jedoch erfolgte die erste Begehung am 30.11.2016 zu einem Zeitpunkt ohne Belaubung, sodass in dieser Hinsicht eine Beurteilung möglich war. Es wurden dabei keine größeren Horste (Greifvögel) oder Ansammlungen von größeren Nestern (Saatkrähenkolonie) im Plangebiet gefunden. Der Turmfalke als Gebäudebrüter könnte im zentralen Bereich der Sendeanlage Brutvogel sein, wobei für ihn aber keine Gefährdung durch die Planung erkennbar wäre. Als Jagdgebiet nutzt er die gesamte Agrarlandschaft und ist nicht essentiell auf die großen Brachflächen angewiesen. Auch Schleiereulen sind Gebäudebrüter, nutzen allerdings Innenräume, die für sie meist nur in ungenutzten Anlagen (Ruinen) oder bei landwirtschaftlichen Höfen erreichbar sind. Eulen jagen bevorzugt über kurzrasigem Grünland, insbesondere in den Zeiten, in denen Ackerland zu stark bewachsen ist. Für sie könnte das heutige Brachland vor der Nutzungsaufgabe interessant gewesen sein. Vermutlich gab es zu dem Zeitpunkt aber noch keine leer stehenden Gebäude. Der aktuell eher langgrasige Charakter der Wiesen macht das Gelände für Eulen schlechter nutzbar. Ähnliches gilt für den Steinkauz, der grundsätzlich auch in (Neben-)gebäuden brüten könnte. Da er aufgrund geringerer Größe weniger Nahrungsbedarf hat, könnten seine Ansprüche im Bereich von schütterer bewachsenen Teilflächen aber durchaus erfüllt werden. Er jagt häufiger vom Boden aus und nutzt dabei gerne Steine als Ansitz (Name), die er in Form von Trümmerschutt im Plangebiet stellenweise finden würde. Insofern ist sein Vorkommen eher wahrscheinlich als das der Schleiereule. Es wird daher empfohlen, zur Sachverhaltsaufklärung eine gezielte nächtliche Nachsuche zur Balzzeit im Spätwinter (März) durchzuführen. Methodisch sind dazu bis zu drei Termine erforderlich. Mit einem Waldkauz-Vorkommen muss dagegen nicht gerechnet werden, weil er Waldflächen mit älterem Baumbestand benötigt, die es im Plangebiet nicht gibt. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 9 Weitere Vögel des Waldes oder zumindest dichter Gebüsche sind Waldlaubsänger und Nachtigall, die beide im weiteren Umfeld des Rurtales, aber nicht im Plangebiet zu erwarten sind. Dem Kleinspecht reichen zwar gelegentlich solitäre Bäume als Brutplatz, aber seine Bevorzugung von Weichholz mit stehendem Totholzanteil lässt nicht erwarten, dass er im Plangebiet vorkommt. Er folgt zudem gerne den vielfältig strukturierten Flussauen, weshalb es unwahrscheinlich ist, dass er über großflächiges Agrarland hinweg das doch sehr isoliert gelegene Plangebiet aufsucht. Der Baumpieper sucht dagegen genau die im Plangebiet vorhandenen Strukturen mit einzelnen Bäumen auf ausgedehnten Brachlandflächen. Die Bäume sind für ihn als Singwarten von Bedeutung, von denen aus er sein Revier anzeigt. Insofern ist eine weiträumige Verteilung der einzelnen Bäume von Bedeutung. Das Nest legt er dagegen am Boden unter Grasbulten oder solitären Büschen an. Auch die im Plangebiet verstreuten Trümmerschutthaufen bieten sich in dieser Hinsicht an. Falls sich das Areal als tatsächlich sehr günstig für diese Art erweisen sollte, könnten hier bis zu 10 Brutpaare erwartet werden. Dies entspräche auch dem im Brutvogelatlas NRW (2013) für den Bezugsraum ermittelten Gesamtbestand, der sich wegen der bisherigen Unzugänglichkeit des Plangebietes aber auf andere Bereiche z.B. in der Ruraue beziehen müsste. Wegen des landesweit starken Rückgangs von mehr als 50 % bei dieser insbesondere in der niederrheinischen Bucht stark gefährdeten Art wäre ein tatsächliches Vorkommen hier im Plangebiet daher von Bedeutung, weshalb dies untersucht werden müsste. Dabei ist ggf. auch die Siedlungsdichte quantitativ relevant, weil nicht unbedingt bekannt ist, ob und in welchem Umfang sich Baumpieper auch innerhalb von Solarfeldern ansiedeln. Eine Art mit ähnlichen Ansprüchen ist das Schwarzkehlchen, das aber niedrigere Sitzwarten nutzt. Vom Schwarzkehlchen gibt es daher Nachweise auch aus Solarfeldern zumindest in Einzelfällen. Beim Baumpieper wäre zunächst die Erhaltung hinreichend vieler Solitärbäume erforderlich und es ist nicht ganz offensichtlich klar, wie diese Art aus diesem höheren Blickwinkel ein Solarfeld als Lebensraum betrachtet. Umso wichtiger ist es, bei dieser Art nicht nur ihr Vorkommen, sondern auch ggf. den Umfang der örtlichen Population festzustellen und den Eingriff aus dieser Kenntnis zu bewerten. Methodisch sind für zuverlässige Nachweise des Baumpiepers drei Begehungstermine zur Brutzeit im Zeitraum von Ende April bis Anfang Juni erforderlich. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 10 Brachen mit einzeln stehenden Bäumen gehören auch für den Wiesenpieper zum optimalen Lebensraumtyp. Als Sitzwarten genügen ihm allerdings kleine Gebüsche, Hochstauden oder Zaunpfähle (aus Holz). Im Plangebiet könnten die Fundamentreste für diese Art sehr attraktiv sein. Die Gras- und Krautschicht sollte für die Anlage der Bodennester strukturreich, für die Nahrungssuche dagegen teils schütter sein. Auch in dieser Hinsicht sind bauliche Reste im Plangebiet möglicherweise interessant. Landwirtschaftlich genutzte Wiesen kommen als Biotop für diese Art aufgrund zunehmender Gleichförmigkeit dagegen kaum noch in Frage. Nach Möglichkeit sollte der Lebensraum auch etwas feucht sein. Letzteres könnte über An- oder Abwesenheit dieser Art im Plangebiet entscheiden. Ist es ihr zu trocken, fehlt sie. Ansonsten kann aber durchaus ebenfalls mit mehreren Brutpaaren gerechnet werden. Bisher sind im Bezugsraum gemäß Brutvogelatlas NRW (2013) nur Einzelvorkommen bekannt. Selbst ein kleiner Bestand im Plangebiet wäre somit von lokaler Bedeutung, weshalb eine Nachsuche und ggf. quantitative Erfassung zur Brutzeit auch bei dieser Art für erforderlich gehalten wird. Dazu sind bis zu drei Begehungen im Zeitraum Anfang April bis Mitte Mai notwendig. Auch für die stark zurückgehende Turteltaube haben mit Bäumen bestandene Brachen zunehmende Bedeutung, allerdings bevorzugen sie lichte Waldstadien. Im Brutvogelatlas NRW wird der Bestand im Bezugsraum auf 2-3 Brutpaare geschätzt, die eher im Rurtal vorkommen dürften. Ganz auszuschließen ist eine Brut in den Gehölzbeständen des Plangebietes aber nicht. Die im Winter erkennbaren Taubennester lassen sich allerdings schlecht den einzelnen Arten zuordnen und gehören meist zu den sehr viel häufigeren Ringeltauben. Im Gegensatz zu den Ringeltauben sind Turteltauben Zugvögel, die im Winter nicht angetroffen werden. Da die Rufe der Turteltaube von Mai bis Juli recht auffällig sind, ist ihr Vorkommen in diesem Zeitraum gut zu überprüfen. Für den Feldsperling sind Feldgehölze als Brutplatz von großer Bedeutung, insbesondere wenn sie bereits Totholzstrukturen und damit Höhlungen aufweisen. Das Plangebiet mit seinen großen Brachflächen inmitten der Feldflur kann für diese Art besonders bedeutsam sein. Allerdings lässt sich die Brutplatzfunktion relativ einfach durch Nistkästen ersetzen, falls dies erforderlich wäre. Es wird erwartet, dass diese Art ein Solarfeld als Nahrungsraum akzeptiert und zudem die Feldflur in dieser Hinsicht einbezieht. Ein sicherer Brutnachweis gelingt am besten im relativ engen Zeitraum zwischen Mitte April und Mitte Mai, der für eine orientierende Überprüfung genutzt werden sollte, um ggf. die Notwendigkeit von Nistkästen zu klären. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 11 Für die bodenbrütenden Feldvögel können die Übergangsbereiche der offenen Brachlandflächen zu den Agrarflächen von Bedeutung sein, weil sie hier sichere Brutplätze in Nachbarschaft zu den Feldern finden könnten. Am wenigsten wird dies für den Kiebitz erwartet, der die Nähe von jeglichen Gehölzen meidet. Er brütet aktuell fast nur noch auf Äckern, ist aber eigentlich ein Wiesenvogel. Da es Brutvorkommen auf Industriebrachen gibt, ist ein Vorkommen im Plangebiet nicht völlig auszuschließen, wenn auch wegen der Trockenheit des Bodens unwahrscheinlich und nur in den weiträumig offenen Gebietsteilen denkbar. Die Art ist im April aufgrund der Balzflüge sehr auffällig, weshalb vorgeschlagen wird, bei ohnehin erforderlichen Untersuchungen auch auf diese Art zu achten. Das Rebhuhn nutzt dagegen Feldgehölze gerne als Deckung und könnte diese im Plangebiet gezielt aufsuchen. Grünland und Brachen gehören auch bei dieser Art zum geeigneten Biotopspektrum. Gerade bei dieser mehr bodengebundenen Art ist zwar denkbar, dass für sie auch ein Solarfeld attraktiv ist, aber Erfahrungen in dieser Hinsicht sind nicht bekannt. Geeignete Zeiträume, um die Anwesenheit von Rebhühnern zu überprüfen, sind Anfang März bis Anfang April sowie Mitte Juni bis Anfang Juli. Sowohl bei Grauammern wie auch bei Feldlerchen wird die Bedeutung von Ackerbrachen für die Bestände hervorgehoben, wobei aber nicht klar ist, ob die Brachen im Plangebiet dem damit gemeinten Charakter entsprechen könnten. Da aber Ruderalflächen für die Grauammer ausdrücklich zu ihrem bevorzugten Biotopspektrum gehören, ist ein Vorkommen im Plangebiet durchaus denkbar. Solche weitläufig offenen Wiesenbrachen ohne Störungen sind in der Bördenlandschaft aufgrund der hohen Nutzungsdichte ein seltener Biotoptyp. Durch die flächendeckende Intensivierung der Agrarnutzung ist die Grauammer in NRW vom Aussterben bedroht. Im Bezugsraum wird ihr Bestand im Brutvogelatlas NRW auf nur 2-3 Paare geschätzt. Für die Feldlerche werden dagegen noch über 500 Brutpaare im Bezugsraum der betroffenen Kartenfelder angenommen, wenn auch mit fallender Tendenz. Damit wäre der Anteil von Tieren eines möglichen Vorkommens im Plangebiet gemessen an der lokalen Population gering und möglicherweise zu vernachlässigen. Grundsätzlich können aber auch Feldlerchen auf Grünlandbrachen erwartet werden, wie dies z.B. aus dem Nationalpark Eifel bekannt ist. Das beste Zeitfenster für ihre gezielte Erfassung läge zwischen Anfang April und Anfang Mai. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 12 Der Kuckuck ist im Plangebiet nicht zu erwarten, weil im Brutvogelatlas NRW nur ein Einzelvorkommen im Bezugsraum dokumentiert ist, das dem Bereich des Rurtales zugeordnet werden kann. Dort ist die Landschaft wesentlich strukturreicher, sodass er hier eine größere Chance hat, Nester von Gastvögeln zu finden. Die weiträumig offene Agrarlandschaft bietet ihm dies nicht. Rauch- und Mehlschwalben sind Gebäudebrüter, die allenfalls im zentralen Bereich der ehemaligen Sendeanlagen angetroffen werden könnten. Von dort aus würden sie natürlich auch den Luftraum über dem Plangebiet überfliegen. Da sie ausschließlich im freien Luftraum jagen, würde sich die Menge der Fluginsekten, die sie hier erbeuten könnten, durch die Planung aber nicht unbedingt signifikant verändern. Eine direkte Betroffenheit ist ohnehin auszuschließen. Die im weitesten Sinne an Wasser gebundenen Vogelarten Eisvogel, Zwergtaucher und Flussregenpfeifer sind durch die Planung offensichtlich nicht betroffen. 3.3 Insekten Die in der Rur erst kürzlich (2015) erstmals festgestellte Grüne Flussjungfer ist ausschließlich im Bereich der Fließgewässer anzutreffen, dort allerdings gerne über offenem Brachland, das sie als Nahrungsraum benötigt. Das Plangebiet liegt aber zu weit von der Rur entfernt, um in dieser Hinsicht von besonderer Bedeutung zu sein. Einzelne Exemplare der sehr flugaktiven Tiere könnten das Gelände zwar erreichen, finden dann aber auch künftig hier einen geeigneten Nahrungsraum. 4 Zusammenfassendes Fazit Der großflächige Brachlandcharakter des Plangebietes kann insbesondere für einige Vogelarten, die offene Landschaftsräume bevorzugen, aber intensiv genutztes Agrarland meiden, von Bedeutung sein. Baum- und Wiesenpieper sind an solche Biotope gebunden, weshalb ihr mögliches Vorkommen im Plangebiet im Rahmen der Stufe II der Artenschutzprüfung näher untersucht und bewertet werden müsste. Gleiches gilt für eine Reihe von Feldvogelarten, für die Brachland ein wichtiger Rückzugsraum sein kann. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Revierkartierung von verschiedenen Brutvogelarten im hauptsächlichen Zeitraum April bis Juni. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 13 Darüber hinaus lässt sich bei einigen Arten schlecht prognostizieren, ob sie überhaupt im Plangebiet vorkommen. Dies betrifft den Steinkauz, der eine nächtliche Nachsuche im Spätwinter (März) erfordert. Bei der Turteltaube kann sich der Untersuchungszeitraum bis in den Juli hinein ziehen. Beim Feldhamster ist ein Vorkommen unwahrscheinlich, aber wenn es im Jülicher Raum noch einen reliktären Bestand geben sollte, dann vielleicht tatsächlich im Übergangsbereich zwischen dem Brachland und dem angrenzendem Agrarland. Dies kann im April überprüft werden, wenn die Tiere ihre Überwinterungsbauten öffnen. Bei den Fledermäusen ist mindestens eine orientierende Überprüfung des Artenspektrums jagender Tiere durch ein geeignetes Fachbüro erforderlich, weil es seltene Arten geben könnte, für die solitäre Gehölze und Gehölzgruppen von Bedeutung sind. In diesem Fall wäre fraglich, in welchem Umfang die vorgesehene Beseitigung von Gehölzen zugelassen werden kann. Im Einzelfall können Bäume und Büsche auch als Sitzwarten für bodenbrütende Vögel (Baumpieper) oder auch direkt als Vogel-Nistplatz (Turteltaube) essentiell sein. In der Stufe II der Artenschutzprüfung ist somit für mehrere planungsrelevante Tierarten eine nähere Untersuchung ihres tatsächlichen Vorkommens erforderlich. Ob die Errichtung eines Solarparkes mit artenschutzrechtlichen Regelungen in Widerspruch steht, kann erst nach Vorliegen dieser Ergebnisse abschließend beurteilt werden. Aufgestellt: Stolberg, den 13. Januar 2017 Anlage: 8 Fotos (Seiten 14-17) Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 14 Das Plangebiet ist eine Brachfläche mit Gehölzinseln. Diese Kombination kann für geschützte Arten durchaus interessant sein (Fotos vom 30.11.2016). In Verbindung mit den sehr intensiv genutzten Ackerflächen (Hintergrund) kann das offene Brachland für Feldtiere als Rückzugsraum bedeutsam sein. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 15 Für bodenbrütende Vogelarten wie Baum- und Wiesenpieper ist offenes Gelände mit hohen Singwarten attraktiv, wenn störende Nutzungen fehlen. Fundamentreste können sowohl als Brutplatz als auch als niedrige Sitzwarte für solche seltenen Bodenbrüter geeignet sein. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 16 Größere solitäre Bäume können für Fledermäuse sowohl Quartiere bieten als auch aufgrund der Lockwirkung auf Insekten für die Jagd wichtig sein. Die letzten verbliebenen Reste von Aufbauten im Plangebiet sind nicht für Fledermäuse geeignet, die Gebäude im Zentrum der Anlage eventuell doch. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de Bebauungsplan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ in Jülich: Vorprüfung der Artenschutzbelange Seite 17 Auch für die weiträumige Feldflur der Umgebung kann die Baumkulisse von Bedeutung sein, z.B. als Nistplatz für Turteltauben und Greifvögel. Die raue Brachlandstruktur kann unter den Solarmodulen grundsätzlich aber erhalten bleiben, sodass Teile der Lebensraumfunktion gesichert wären. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de