Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Anregung auf Bezuschussung einer hauptamtlichen Fachkraft zur Koordinierung der Flüchtlingsarbeit in der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
88 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
17.10.16, 13:05
Aktualisiert
24.11.16, 13:05
Allgemeine Vorlage (Anregung auf Bezuschussung einer hauptamtlichen Fachkraft zur Koordinierung der Flüchtlingsarbeit in der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Anregung auf Bezuschussung einer hauptamtlichen Fachkraft zur Koordinierung der Flüchtlingsarbeit in der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Anregung auf Bezuschussung einer hauptamtlichen Fachkraft zur Koordinierung der Flüchtlingsarbeit in der Gemeinde Kreuzau)

öffnen download melden Dateigröße: 88 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 22.09.2016 Vorlagen-Nr.: 87/2016 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Ausschuss für Soziales und demographischen Wandel Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 08.11.2016 22.11.2016 06.12.2016 06.12.2016 Anregung auf Bezuschussung einer hauptamtlichen Fachkraft zur Koordinierung der Flüchtlingsarbeit in der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Am 01. September 2016 ist bei der Verwaltung ein Antrag der Flüchtlingsinitiative Kreuzau zur Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit durch den Einsatz einer Fachkraft zur Koordinierung der Flüchtlingsarbeit eingegangen. Dieser Antrag, der als Anlage beigefügt ist, wurde bereits vorab im Ausschuss für Soziales und demographischen Wandel am 06.09.2016 bekannt gegeben. Da eine Aufnahme des Antrages in die Tagesordnung nicht mehr möglich war bestand im Ausschuss Einigkeit darüber, diesen Antrag unmittelbar dem Rat vorzulegen, damit im Rahmen der Haushaltsplanberatungen gegebenenfalls Überlegungen angestellt werden können. Nach § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW hat jeder „das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen … in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat … zu wenden.“ Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung (Abs. 2). Eine solche Regelung ist in § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau vom 04.03.2015 getroffen worden. Danach werden die Anregungen durch den Bürgermeister jedoch zunächst an den jeweils zuständigen Fachausschuss verwiesen. Dieser Ausschuss hat die Anregungen inhaltlich zu prüfen und anschließend zur Entscheidung an den Rat zu überweisen. Seitens der Gemeinde Kreuzau wird aufgrund eines Ratsbeschlusses bereits eine halbe Stelle für eine Fachkraft im Bereich der sozialen Arbeit bezuschusst, die zur Unterstützung der Flüchtlingsarbeit bei der evangelischen Gemeinde zu Düren angestellt ist (25.000 €/Jahr). Diese übernimmt allerdings nicht die Koordination der ehrenamtlich Tätigen, sondern ist unmittelbare Ansprechpartnerin für die Flüchtlinge. Im Rahmen des jetzigen Einsatzes wird es auch nicht möglich sein, das im Antrag angesprochene Aufgabenfeld mit zu übernehmen. In der letzten Zeit sind verschiedene Wohlfahrtsverbände an die Gemeinde Kreuzau herangetreten und haben das Angebot unterbreitet, die Flüchtlingsarbeit personell zu unterstützen. Hierzu gehörte auch eine Unterstützung des ehrenamtlichen Bereiches durch Fachkräfte, wie es von Welcome gewünscht wird. In den vergangenen Monaten hat sich herausgestellt, dass insbesondere die Koordination der ehrenamtlichen Arbeit häufig schwierig ist. Hier wäre eine fachliche Unterstützung wünschenswert, z.B. damit auch bei der Gemeinde zukünftig konkrete Ansprechpartner bekannt sind und Absprachen verlässlich getroffen werden können. Im vorliegenden Antrag wird davon ausgegangen, dass eine volle Stelle bezuschusst und die Kontaktperson bei einem sozialen Träger (Wohlfahrtsverband) angestellt sein wird. Vorausgesetzt wird eine Unabhängigkeit von behördlichen und kommunalen Sachzwängen. Aus Sicht der Verwaltung ist aber nicht akzeptabel, dass von dieser strikten Trennung ausgegangen wird. Obwohl zwischenzeitlich die Zuweisungszahlen deutlich rückläufig sind, ist die Hilfe der Ehrenamtler immer noch sehr wertvoll und es wäre grundsätzlich zu begrüßen, wenn diese fachlich unterstützt würde. Aus Sicht der Verwaltung ist es aber nicht erforderlich, hierfür eine volle Stelle für eine Fachkraft zu bezuschussen. Der Aufwand wird nicht so hoch gesehen, dass eine solche Stelle voll ausgefüllt werden kann. Auch das dem Antrag beigefügte Stellenprofil scheint nicht geeignet, das Einrichten einer Vollzeitstelle zu begründen. Sicher sind hierin wertvolle Aufgaben enthalten, jedoch ist das Tätigkeitsfeld auch auf trägerspezifische Aufgaben bezogen. Der Nutzen für die Gemeinde Kreuzau als Zuschussgeberin wird nur bedingt gesehen. Auch wenn die beantragte Unterstützung sicher sinnvoll ist, muss berücksichtigt werden, dass hierdurch zusätzlich Kosten entstehen werden, da ein Zuschuss an Dritte zu zahlen wäre. Vorgeschlagen wird im Antragsschreiben, dies aus einem seitens der Landesregierung den Kommunen zugesicherten Hilfsfond zu finanzieren. Ein solcher Hilfsfond ist hier nicht bekannt. Allerdings ist in den seitens des Landes nach § 4 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zur Verfügung gestellten Mitteln insgesamt 3,83 % für die soziale Betreuung zu verwenden. Ausgehend von einer zu erwartenden Landeszuweisung von 1,9 Mio. Euro für 2016 würde dies einen Betrag von 72.770 Euro ausmachen. Hiervon wird bereits ein Anteil von 25.000 Euro an die evangelische Gemeinde zu Düren gezahlt (s.o.). Eine Nachfrage bei verschiedenen Fachverbänden hat ergeben, dass der begriff „soziale Betreuung“ in diesem Zusammenhang nicht näher definiert ist. Hierunter kann neben der originären sozialen Arbeit auch beispielsweise die Hilfe bei der Suche nach Wohnungen, die Organisation eines Möbellagers, Hausbesuche und vieles mehr durch SachbearbeiterInnen und Hausmeister gefasst werden. Da im Rahmen der Betreuung der Flüchtlinge eine zusätzliche Hausmeisterstelle und anderthalb zusätzliche Sachbearbeitungsstellen geschaffen worden sind, können auch diese Kosten zumindest teilweise gegengerechnet werden. Ein freier Restbetrag verbleibt aus Sicht der Verwaltung nicht. Zu bedenken ist, dass die oben berechnete Summe keine verlässliche Größe für die nächsten Jahre darstellt, da sie von den Zuweisungszahlen abhängig ist. Wie bereits im Ausschuss für Soziales und demographischen Wandel berichtet, beabsichtigt die Landesregierung eine Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes 2017. Danach werden sich die Auszahlung der FlüAG-Pauschalen und auch die Zuweisungszahlen (z. B, durch Absenkung der Anrechnungsfaktoren von Plätzen in der ZUE Drove) verändern. Der Zuschuss für 2017 kann also nicht konkret berechnet werden. Sollte dieser gravierend sinken, würde damit auch der Anteil der sozialen Betreuung von derzeit geschätzt 72.770 Euro sinken. Ob ein zusätzlicher Zuschuss aus diesen Mitteln dann noch gezahlt werden kann, ist nicht vorhersehbar. Sollte der vorliegenden Anregung zugestimmt werden, müssten im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 – 60.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Ein entsprechender Haushaltsansatz besteht bisher nicht. Wie bereits oben beschrieben, beträgt der Anteil der sozialen Betreuung im Rahmen der Kostenerstattung im Asylbereich für die Gemeinde Kreuzau ca. 73.000 Euro. Hiervon wird bereits ein Zuschuss von 25.000 Euro/Jahr an die evangelische Gemeinde zu Düren gezahlt. Bei derzeit sinkenden Asylbewerberzahlen muss daher davon ausgegangen werden, dass bei Zustimmung zum Antrag der Flüchtlingsinitiative Welcome mehr Mittel eingesetzt werden müssen, als im Rahmen der Flüchtlingspauschalen erstatten werden. Hierbei wäre noch in keiner Weise berücksichtigt, dass auch bei der Gemeinde Kreuzau in einem erheblichen Umfang soziale Betreuung geleistet wird, z.B. bei der Suche nach Wohnungen, bei der Vermittlung von Sprachkursen und vielem anderen mehr. Vor dem Hintergrund des im Haushaltsplanentwurfes prognostizierten Fehlbedarfes in Höhe von knapp 4 Mio. Euro in 2017 bestehen seitens der Verwaltung vor allen aus finanzieller Sicht Bedenken, einem weiteren Zuschuss an Dritte zuzustimmen. Es ist daher eine politische Entscheidung zu treffen, ob finanzielle Mittel für eine solche (Teil-)Stelle einzuplanen sind. Die Verwaltung unterbreitet insoweit keinen Beschlussvorschlag. -2- II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sollte der Anregung stattgegeben werden, sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 – 60.000 Euro einzuplanen. III. Beschlussvorschlag: Ein Beschlussvorschlag soll im Ausschuss erarbeitet werden. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-