Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
88 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
17.10.16, 13:05
Aktualisiert
24.11.16, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 22.09.2016
Vorlagen-Nr.: 87/2016
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Ausschuss für Soziales und
demographischen Wandel
Haupt- und Finanzausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
08.11.2016
22.11.2016
06.12.2016
06.12.2016
Anregung auf Bezuschussung einer hauptamtlichen Fachkraft zur Koordinierung der
Flüchtlingsarbeit in der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Am 01. September 2016 ist bei der Verwaltung ein Antrag der Flüchtlingsinitiative Kreuzau zur
Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit durch den Einsatz einer Fachkraft zur Koordinierung der
Flüchtlingsarbeit eingegangen. Dieser Antrag, der als Anlage beigefügt ist, wurde bereits vorab im
Ausschuss für Soziales und demographischen Wandel am 06.09.2016 bekannt gegeben. Da eine
Aufnahme des Antrages in die Tagesordnung nicht mehr möglich war bestand im Ausschuss
Einigkeit darüber, diesen Antrag unmittelbar dem Rat vorzulegen, damit im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen gegebenenfalls Überlegungen angestellt werden können.
Nach § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW hat jeder „das Recht, sich einzeln oder in
Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen … in Angelegenheiten der Gemeinde an den
Rat … zu wenden.“ Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung (Abs. 2). Eine solche
Regelung ist in § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau vom 04.03.2015 getroffen worden.
Danach werden die Anregungen durch den Bürgermeister jedoch zunächst an den jeweils
zuständigen Fachausschuss verwiesen. Dieser Ausschuss hat die Anregungen inhaltlich zu prüfen
und anschließend zur Entscheidung an den Rat zu überweisen.
Seitens der Gemeinde Kreuzau wird aufgrund eines Ratsbeschlusses bereits eine halbe Stelle für
eine Fachkraft im Bereich der sozialen Arbeit bezuschusst, die zur Unterstützung der
Flüchtlingsarbeit bei der evangelischen Gemeinde zu Düren angestellt ist (25.000 €/Jahr). Diese
übernimmt allerdings nicht die Koordination der ehrenamtlich Tätigen, sondern ist unmittelbare
Ansprechpartnerin für die Flüchtlinge. Im Rahmen des jetzigen Einsatzes wird es auch nicht
möglich sein, das im Antrag angesprochene Aufgabenfeld mit zu übernehmen.
In der letzten Zeit sind verschiedene Wohlfahrtsverbände an die Gemeinde Kreuzau
herangetreten und haben das Angebot unterbreitet, die Flüchtlingsarbeit personell zu unterstützen.
Hierzu gehörte auch eine Unterstützung des ehrenamtlichen Bereiches durch Fachkräfte, wie es
von Welcome gewünscht wird. In den vergangenen Monaten hat sich herausgestellt, dass
insbesondere die Koordination der ehrenamtlichen Arbeit häufig schwierig ist. Hier wäre eine
fachliche Unterstützung wünschenswert, z.B. damit auch bei der Gemeinde zukünftig konkrete
Ansprechpartner bekannt sind und Absprachen verlässlich getroffen werden können.
Im vorliegenden Antrag wird davon ausgegangen, dass eine volle Stelle bezuschusst und die
Kontaktperson bei einem sozialen Träger (Wohlfahrtsverband) angestellt sein wird. Vorausgesetzt
wird eine Unabhängigkeit von behördlichen und kommunalen Sachzwängen. Aus Sicht der
Verwaltung ist aber nicht akzeptabel, dass von dieser strikten Trennung ausgegangen wird.
Obwohl zwischenzeitlich die Zuweisungszahlen deutlich rückläufig sind, ist die Hilfe der
Ehrenamtler immer noch sehr wertvoll und es wäre grundsätzlich zu begrüßen, wenn diese
fachlich unterstützt würde. Aus Sicht der Verwaltung ist es aber nicht erforderlich, hierfür eine volle
Stelle für eine Fachkraft zu bezuschussen. Der Aufwand wird nicht so hoch gesehen, dass eine
solche Stelle voll ausgefüllt werden kann. Auch das dem Antrag beigefügte Stellenprofil scheint
nicht geeignet, das Einrichten einer Vollzeitstelle zu begründen. Sicher sind hierin wertvolle
Aufgaben enthalten, jedoch ist das Tätigkeitsfeld auch auf trägerspezifische Aufgaben bezogen.
Der Nutzen für die Gemeinde Kreuzau als Zuschussgeberin wird nur bedingt gesehen.
Auch wenn die beantragte Unterstützung sicher sinnvoll ist, muss berücksichtigt werden, dass
hierdurch zusätzlich Kosten entstehen werden, da ein Zuschuss an Dritte zu zahlen wäre.
Vorgeschlagen wird im Antragsschreiben, dies aus einem seitens der Landesregierung den
Kommunen zugesicherten Hilfsfond zu finanzieren. Ein solcher Hilfsfond ist hier nicht bekannt.
Allerdings ist in den seitens des Landes nach § 4 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zur
Verfügung gestellten Mitteln insgesamt 3,83 % für die soziale Betreuung zu verwenden.
Ausgehend von einer zu erwartenden Landeszuweisung von 1,9 Mio. Euro für 2016 würde dies
einen Betrag von 72.770 Euro ausmachen. Hiervon wird bereits ein Anteil von 25.000 Euro an die
evangelische Gemeinde zu Düren gezahlt (s.o.). Eine Nachfrage bei verschiedenen
Fachverbänden hat ergeben, dass der begriff „soziale Betreuung“ in diesem Zusammenhang nicht
näher definiert ist. Hierunter kann neben der originären sozialen Arbeit auch beispielsweise die
Hilfe bei der Suche nach Wohnungen, die Organisation eines Möbellagers, Hausbesuche und
vieles mehr durch SachbearbeiterInnen und Hausmeister gefasst werden. Da im Rahmen der
Betreuung der Flüchtlinge eine zusätzliche Hausmeisterstelle und anderthalb zusätzliche
Sachbearbeitungsstellen geschaffen worden sind, können auch diese Kosten zumindest teilweise
gegengerechnet werden. Ein freier Restbetrag verbleibt aus Sicht der Verwaltung nicht. Zu
bedenken ist, dass die oben berechnete Summe keine verlässliche Größe für die nächsten Jahre
darstellt, da sie von den Zuweisungszahlen abhängig ist. Wie bereits im Ausschuss für Soziales
und demographischen Wandel berichtet, beabsichtigt die Landesregierung eine Änderung des
Flüchtlingsaufnahmegesetzes 2017. Danach werden sich die Auszahlung der FlüAG-Pauschalen
und auch die Zuweisungszahlen (z. B, durch Absenkung der Anrechnungsfaktoren von Plätzen in
der ZUE Drove) verändern. Der Zuschuss für 2017 kann also nicht konkret berechnet werden.
Sollte dieser gravierend sinken, würde damit auch der Anteil der sozialen Betreuung von derzeit
geschätzt 72.770 Euro sinken. Ob ein zusätzlicher Zuschuss aus diesen Mitteln dann noch gezahlt
werden kann, ist nicht vorhersehbar.
Sollte der vorliegenden Anregung zugestimmt werden, müssten im Rahmen der laufenden
Haushaltsberatungen zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 – 60.000 Euro zur
Verfügung gestellt werden. Ein entsprechender Haushaltsansatz besteht bisher nicht. Wie bereits
oben beschrieben, beträgt der Anteil der sozialen Betreuung im Rahmen der Kostenerstattung im
Asylbereich für die Gemeinde Kreuzau ca. 73.000 Euro. Hiervon wird bereits ein Zuschuss von
25.000 Euro/Jahr an die evangelische Gemeinde zu Düren gezahlt. Bei derzeit sinkenden
Asylbewerberzahlen muss daher davon ausgegangen werden, dass bei Zustimmung zum Antrag
der Flüchtlingsinitiative Welcome mehr Mittel eingesetzt werden müssen, als im Rahmen der
Flüchtlingspauschalen erstatten werden. Hierbei wäre noch in keiner Weise berücksichtigt, dass
auch bei der Gemeinde Kreuzau in einem erheblichen Umfang soziale Betreuung geleistet wird,
z.B. bei der Suche nach Wohnungen, bei der Vermittlung von Sprachkursen und vielem anderen
mehr.
Vor dem Hintergrund des im Haushaltsplanentwurfes prognostizierten Fehlbedarfes in Höhe von
knapp 4 Mio. Euro in 2017 bestehen seitens der Verwaltung vor allen aus finanzieller Sicht
Bedenken, einem weiteren Zuschuss an Dritte zuzustimmen. Es ist daher eine politische
Entscheidung zu treffen, ob finanzielle Mittel für eine solche (Teil-)Stelle einzuplanen sind. Die
Verwaltung unterbreitet insoweit keinen Beschlussvorschlag.
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II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sollte der Anregung stattgegeben werden, sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 –
60.000 Euro einzuplanen.
III. Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag soll im Ausschuss erarbeitet werden.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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