Daten
Kommune
Jülich
Größe
31 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 der Sitzungsvorlage 374 / 2017
Stellungnahme der Verwaltung zu der
Anregung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
Anregungen
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Naturschutzverbände mit Schreiben vom
07.04.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu obiger Planung geben die Naturschutzverbände folgende Stellungnahme ab.
Das Gutachten vom Büro für Umweltplanung
liegt uns nicht vor.
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Das hier ein reduzierter Grundwert für die Eingriffsbilanzierung auf Grund das unterhalb der
Module eine Grünlandentwicklung möglich ist
wird bestritten.
Es dürfte doch klar sein das hier eine Nutzung
der Offenlandvögel nur eingeschränkt möglich
ist. Die Vorprüfung vom Büro für Umweltplanung liegt uns nicht vor, so das hier eine Bewertung nicht möglich ist.
Das Ausbringen von Bioziden und Düngemittel
auf das Grünland ist zu verzichten.
Naturschutzfachliche Bewertung
Die Flächen zeichnen sich durch eine meist
mittlere, teils hohe naturschutzfachliche Wertigkeit aus. Die Struktur gebende Einzelbäume,
Baumgruppen, Gebüsche und Feldgehölze werten das Grünland auf, und machen das Gebiet
in dieser Kombination für diverse geschützte
und gefährdete Vogelarten interessant.
Eine entsprechende Neubewertung ist deshalb
erforderlich.
Am Südrand des Plangebietes befindet sich ein
Streuobstbestand, der als Brutrevier des Steinkauzes in Frage kommt.
Im Rahmen der Gutachten
- landschaftspflegerischen Fachbeitrag
- Artenschutzprüfung
Stufe I
- vertiefenden Artenschutzprüfung II
des Büros für Umweltplanung sind die Anregungen eingeflossen.
Den Naturschutzverbänden werden diese Gutachten im Rahmen der
öffentlichen Auslegung
zur Verfügung gestellt.
Der Stellungnahme der
Verwaltung wird
gefolgt.
Vögel
Methoden der Bestanderfassung
Nachfolgender Untersuchungsrahmen sollte bei
der Planung Berücksichtigung finden. Denn nur
mit einer fach- und sachgerechten Bestandsaufnahme können Aussagen zu den voraussichtlichen Auswirkungen und zur Zulässigkeit
der Planung getroffen werden.
Zur Erfassung der Avifauna und ihrer Lebensstätten sind Kartierungen der Brutvögel sowie
der Zug-, Rast- und Gastvögel notwendig.
Um den Vogelbestand annähernd abbilden zu
können, sind die Kartierungen über den Zeitraum von 2 Kalenderjahren durchzuführen.
Untersuchungsumfang und Methodik sind in
dem entsprechenden Gutachten ausführlich und
nachvollziehbar zu beschreiben. Es ist eine
genaue Dokumentation der Untersuchungen
inkl. der Abgabe von Erfassungstagen, -zeiten,
Anzahl der Erfasser und Witterungsbedingungen etc. vorzulegen.
den Zeitraum von zwei Kalenderjahren durchzuführen.
Artenschutzprüfung Stufe II
Wir halten eine vertiefende Prüfung für erforderlich.
Freiflächen-Photovoltaik wird von den Naturschutzverbänden kritisch gesehen. Zunächst
sollten hier die Nutzungsmöglichkeiten vorhandener, geeigneter Dach - und Fassadenflächen ausgeschöpft werden.
Vorstellbar sind solche Anlagen auf bereits
versiegelten Flächen wie lndustriebrachen,
Lärmschutzwällen bzw. wänden, Autobahnböschungen oder Mülldeponien.
Mit freundlichen Grüssen
i.A. Alfred Schulte
BUND Kreisgruppe Düren
band Düren
NABU Kreisver-