Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Anlage 1 374 - 2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
31 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Sitzungsvorlage (Anlage 1 374 - 2017) Sitzungsvorlage (Anlage 1 374 - 2017)

öffnen download melden Dateigröße: 31 kB

Inhalt der Datei

Anlage 1 der Sitzungsvorlage 374 / 2017 Stellungnahme der Verwaltung zu der Anregung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit Anregungen Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Naturschutzverbände mit Schreiben vom 07.04.2017 Sehr geehrte Damen und Herren, zu obiger Planung geben die Naturschutzverbände folgende Stellungnahme ab. Das Gutachten vom Büro für Umweltplanung liegt uns nicht vor. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Das hier ein reduzierter Grundwert für die Eingriffsbilanzierung auf Grund das unterhalb der Module eine Grünlandentwicklung möglich ist wird bestritten. Es dürfte doch klar sein das hier eine Nutzung der Offenlandvögel nur eingeschränkt möglich ist. Die Vorprüfung vom Büro für Umweltplanung liegt uns nicht vor, so das hier eine Bewertung nicht möglich ist. Das Ausbringen von Bioziden und Düngemittel auf das Grünland ist zu verzichten. Naturschutzfachliche Bewertung Die Flächen zeichnen sich durch eine meist mittlere, teils hohe naturschutzfachliche Wertigkeit aus. Die Struktur gebende Einzelbäume, Baumgruppen, Gebüsche und Feldgehölze werten das Grünland auf, und machen das Gebiet in dieser Kombination für diverse geschützte und gefährdete Vogelarten interessant. Eine entsprechende Neubewertung ist deshalb erforderlich. Am Südrand des Plangebietes befindet sich ein Streuobstbestand, der als Brutrevier des Steinkauzes in Frage kommt. Im Rahmen der Gutachten - landschaftspflegerischen Fachbeitrag - Artenschutzprüfung Stufe I - vertiefenden Artenschutzprüfung II des Büros für Umweltplanung sind die Anregungen eingeflossen. Den Naturschutzverbänden werden diese Gutachten im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur Verfügung gestellt. Der Stellungnahme der Verwaltung wird gefolgt. Vögel Methoden der Bestanderfassung Nachfolgender Untersuchungsrahmen sollte bei der Planung Berücksichtigung finden. Denn nur mit einer fach- und sachgerechten Bestandsaufnahme können Aussagen zu den voraussichtlichen Auswirkungen und zur Zulässigkeit der Planung getroffen werden. Zur Erfassung der Avifauna und ihrer Lebensstätten sind Kartierungen der Brutvögel sowie der Zug-, Rast- und Gastvögel notwendig. Um den Vogelbestand annähernd abbilden zu können, sind die Kartierungen über den Zeitraum von 2 Kalenderjahren durchzuführen. Untersuchungsumfang und Methodik sind in dem entsprechenden Gutachten ausführlich und nachvollziehbar zu beschreiben. Es ist eine genaue Dokumentation der Untersuchungen inkl. der Abgabe von Erfassungstagen, -zeiten, Anzahl der Erfasser und Witterungsbedingungen etc. vorzulegen. den Zeitraum von zwei Kalenderjahren durchzuführen. Artenschutzprüfung Stufe II Wir halten eine vertiefende Prüfung für erforderlich. Freiflächen-Photovoltaik wird von den Naturschutzverbänden kritisch gesehen. Zunächst sollten hier die Nutzungsmöglichkeiten vorhandener, geeigneter Dach - und Fassadenflächen ausgeschöpft werden. Vorstellbar sind solche Anlagen auf bereits versiegelten Flächen wie lndustriebrachen, Lärmschutzwällen bzw. wänden, Autobahnböschungen oder Mülldeponien. Mit freundlichen Grüssen i.A. Alfred Schulte BUND Kreisgruppe Düren band Düren NABU Kreisver-