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Sitzungsvorlage (Anlage 5 B-Plan Nr. A 27 Photovoltaik Merscher Höhe 374 - 2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
2,8 MB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Sitzungsvorlage (Anlage 5 B-Plan Nr. A 27 Photovoltaik Merscher Höhe 374 - 2017)

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Inhalt der Datei

Textliche Festsetzungen 1.6 Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 (1) Nr. 25a und b BauGB) 32 - Die Oberkanten der einzelnen Photovoltaikmodulanlagen dürfen das Höchstmaß von 3,00 m über der jeweiligen natürlichen Geländehöhe nicht überschreiten. Die Unterkante der einzelnen Modulanlagen darf das Mindestmaß von 0,80 m über der Geländehöhe nicht unterschreiten. - Einfriedungen unmittelbar an der Grundstücksgrenze dürfen das Höchstmaß von 2,00 m über der natürlichen Geländehöhe nicht überschreiten. 134 133 1.3 Nebenanlagen und Stellplätze (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 12, 14 und 23 BauNVO) - Nebenanlagen i.S.v. § 14 BauNVO incl. Anlagen zur Einfriedung sowie Stellplätze sind im Bereich der überbaubaren und der nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO) ,0 GRZ 0,5 I Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 23 BauNVO) 132 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen nach § 86 BauONRW Grundflächenzahl Baugrenzen 4 36 Pflanzqualität: 1 x verpflanzt, 60 bis 150 cm Höhe, Pflanzabstand 1,50 m 2. #3 35 135 Feldahorn Hartriegel Haselnuss Weißdorn Liguster Salweide Holunder ,0 #4 5,0 34 5,0 - Pflanzliste Acer campestris Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus monogyna Ligustrum vulgare Salix capraea Sambucus nigra - Die gemäß § 19 (4) BauNVO mögliche Überschreitung der Grundfläche ist nicht zulässig. # ,0 10 ,0 - Bei der Berechnung der überbauten Grundfläche sind die Flächen anzurechnen, die bei senkrechter Projektion der Module von diesen überragt werden. Wasserdurchlässige Wege und wasserdurchlässige Stellplätze bleiben bei der Ermittlung der überbauten Flächen unberücksichtigt. Sonstige Sondergebiete Zweckbestimmung: Photovoltaik #3 33 - Innerhalb der als Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzten Flächen sind im Abstand von jeweils 30 m kleine Gruppen von überwiegend niedrig wachsenden heimischen standortgerechten Gehölzen gemäß nachfolgender Pflanzliste zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten (je Gruppe 6 Pflanzen, zweireihig, Abstand zwischen den Reihen und einzelnen Pflanzen 1,5 m). Bereits vorhandene Bäume und Gehölze sind in die Anpflanzung einzubinden. 1.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 - 19 BauNVO) SO 5 ,0 - Das Sonstige Sondergebiet mit der Zweckbestimmung ‚Photovoltaik' dient vorwiegend der Unterbringung von Anlagen zur Nutzung der Solarenergie. 153 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches -BauGB-, § 11 der Baunutzungsverordnung -BauNVO- ) 25 - Die als zu erhalten festgesetzten Bäume und die innerhalb der Flächen zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen vorhandenen Bäume und Gehölze sind zu pflegen, langfristig zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. 1.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 1, 11 (2), 12 und 14 BauNVO) Art der baulichen Nutzung #3 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN GEMÄSS § 9 BAUGESETZBUCH (BauGB) UND BAUNUTZUNGSVERORDNUNG (BauNVO) #3 1. Zeichenerklärung Baugrenze 2.1 Gestaltung der Einfriedungen 152 23 1.4 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 (1) Nr. 20 BauGB) - Neu anzulegende Zaunanlagen sind innerhalb des Plangebietes als transparente Ausführung in einem grünen Farbton zulässig. 109 2.2 Werbeanlagen - Die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind unter Erhaltung der Gehölzbestände (Landschaftshecken, Bäume) als extensives Grünland zu pflegen. 31 - Innerhalb des Teilgebietes 1 dient die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft als Gewässerrandstreifen gem. § 38 WHG. Das innerhalb der Fläche vorhandene namenlose Gewässer ist langfristig zu sichern und zu pflegen. Die Vorgaben des § 38 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 31 Landeswassergesetz (LWG NRW) sind einzuhalten. 3. 3.1 Flur 18 22 - Werbeanlagen sind generell nicht zulässig. ,0 37 1.5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 (1) Nr. 20 BauGB) - Die Gründung der baulichen Anlagen hat unter Gewährleistung des größtmöglichen Bodenschutzes zu erfolgen. 3.2 - Vorhandene Mutterbodendeckschichten sind dauerhaft zu erhalten. 3.3 - Die Oberflächen von neu anzulegenden Erschließungswegen und notwendigen Stellplätzen sind wasserdurchlässig anzulegen. ,0 p #3 3.4 Private Grünfläche ,5 Bodendenkmäler #3 ,5 Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 137 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) SO Photovoltaik I GRZ 0,5 136 Kampfmittel Zu erhaltender Baum 129 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen p Grundwasserverhältnisse Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft - Das Plangebiet liegt im Bereich20 möglicher Einwirkungen infolge der Absenkung des Grundwasserspiegels im Zuge des Braunkohleabbaus. Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist ein Wiederanstieg zu erwarten. - Neu anzulegende Einfriedungen sind für Kleintiere durchlässig auszuführen und müssen eine Bodenfreiheit von mindestens 10 cm bzw. in Bodennähe entsprechend große Maschenöffnungen aufweisen. Sockelmauern sind nicht zulässig. Grünflächen 3 #3 Hinweise - Es ist nicht auszuschließen, dass Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Erdarbeiten sind mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc., ist eine Sicherheitsdetektion durchzuführen. - Die von Modulanlagen überdeckten Bereiche, die nicht für die Tragfunktion benötigt werden, die von Modulanlagen nicht überdeckten Bereiche und alle übrigen nicht von baulichen Anlagen genutzten Flächen sind als extensives Grünland zu pflegen. Ausgenommen sind nicht genutzte Flächen, die bei Satzungsbeschluss versiegelt sind. Die Pflege ist hauptsächlich durch temporäre Beweidung mit Schafen zu gewährleisten. Eine Zufütterung ist dabei zur Vermeidung von Nährstoffanreicherungen nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) Teilgebiet 2 #3 - Auf die §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes NRW wird verwiesen. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel. 02425/90390, Fax 02425/9039199 unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal 21und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. - Zur südlichen bzw. südöstlichen Grenze der privaten Grünflächen sind die vorhandenen Anlagen zur Einfriedung zu erhalten. In den Zaun eingewachsene Gehölze (auch Brombeeren) sind zu erhalten. Grünflächen 2 Erdbebenzone Sonstige Planzeichen - Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 3 in der Untergrundklasse S gemäß der ‚Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen des Bundelandes NRW', Juni 2006 zur DIN 4149. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 40 (§ 9 Abs. 1 BauGB) Bestandsangaben 19 99 41 Flurstücksgrenzen mit Flurstücksnummern Gebäude #3 ,0 110 48 # ,0 #3 0,0 12 #3 ,0 87 42 18 49 #3 ,0 43 Flur 18 52 44 17 1 45 16 46 15 ,0 Flur 6 50 47 14 142 48 13 0 # 3, # 3, 99 0 # 3, 0 Anlage 5 zur Vorlagen-Nr. 374 / 2017 # 3, 0 # 3, 7,4 0 0 # 3, 0 # 3, 141 #3 ,0 #3 22 Übersichtsplan 140 www.tim-online.nrw.de ohne Maßstab 5 # 5,0 Photovoltaik I GRZ 0,5 www.tim-online.nrw.de Kartenausdruck # 3, #3 SO ,0 Kartenausdruck ,0 Teilgebiet 1 ,0 #3 p 1 2 Kartenausdruck www.tim-online.nrw.de Kartenausdruck www.tim-online.nrw.de Flur 18 # 5,3 54 55 3 UTM-Koordinaten im ETRS89 PNr. Flur 18 Rechts Hoch 1 32314078,28 5647198,54 2 32314080,04 5647191,65 3 32314155,73 5647144,22 4 32314157,15 5647142,53 5 32314159,04 5647139,27 6 32314163,22 5647126,82 4 5 Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW - Keine amtliche Standardausgabe Für Geodaten anderer Quellen gelten die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der jeweils zugrundeliegenden ca. 1Dienste : 5000 ca. 1 : 5000 Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW - Keine amtliche Standardausgabe Für Geodaten anderer Quellen gelten die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der jeweils zugrundeliegenden Dienste 6 10.10.2016 11:41 10.10.2016 11:45 56 126 60 59 58 130 131 61 Rechtsgrundlagen Verfahren Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) Gemäß §§ 1 und 2 BauGB beschloss der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke - Baunutzungsverordnung - (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) ........................................ die Aufstellung dieses Bebauungsplanes. Ortsüblich bekanntgemacht wurde dieser Beschluss am Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20.05.2014 (GV NRW S. 294) ........................................ . Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV NRW 2016 S. 965 ff) Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht - Bekanntmachungsverordnung - (BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV NRW S. 516), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 05.11.2015 (GV NRW S. 741) Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes Planzeichenverordnung - (PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) Nach Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bau- Nach Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bau- Nach Stadtratsbeschluss ausschusses vom ........................................ und ortsüblicher Bekanntmachung vom ausschusses vom ........................................ und ortsüblicher Bekanntmachung gemäß vom ........................................ und ortsüblicher Bekanntmachung gemäß § 3 (2) BauGB ........................................ hat die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vom § 3 (2) BauGB vom ........................................ hat der Bebauungsplan mit Begründung vom vom ........................................ hat der Bebauungsplan mit Begründung vom ....................................... bis ...................................... einschließlich stattgefunden. ................................... bis ................................... einschließlich öffentlich ausgelegen. ................................... bis ................................... einschließlich öffentlich ausgelegen. Jülich, den ........................................ Jülich, den ........................................ Jülich, den ........................................ Jülich, den ........................................ Jülich, den ........................................ Jülich, den ........................................ Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister ........................................ Dieser Bebauungsplan wurde gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 28 GO NW vom Rat der Stadt Jülich als Satzung am Dieser Bebauungsplan ist mit der ortsüblichen Bekanntmachung vom ........................................ rechtsverbindlich. ca. 1 : 5000 Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW - Keine amtliche Standardausgabe ca. 1 : 5000 Für Geodaten anderer Quellen gelten die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der jeweils zugrundeliegenden Dienste Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW - Keine amtliche Standardausgabe Für Geodaten anderer Quellen gelten die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der jeweils zugrundeliegenden Dienste ........................................ beschlossen. ........................................ ....................................... ....................................... 10.10.2016 11:48 10.10.2016 11:46 Bebauungsplan Nr. A 27 'Photovoltaik Merscher Höhe' ........................................ ......................................... Gemarkung Broich Flur 18 Maßstab 1:1.000 09.11.2017