Daten
Kommune
Jülich
Größe
2,8 MB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Textliche Festsetzungen
1.6 Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
(§ 9 (1) Nr. 25a und b BauGB)
32
- Die Oberkanten der einzelnen Photovoltaikmodulanlagen dürfen das Höchstmaß von 3,00 m über der
jeweiligen natürlichen Geländehöhe nicht überschreiten. Die Unterkante der einzelnen Modulanlagen darf
das Mindestmaß von 0,80 m über der Geländehöhe nicht unterschreiten.
- Einfriedungen unmittelbar an der Grundstücksgrenze dürfen das Höchstmaß von 2,00 m über der
natürlichen Geländehöhe nicht überschreiten.
134
133
1.3 Nebenanlagen und Stellplätze (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 12, 14 und 23 BauNVO)
- Nebenanlagen i.S.v. § 14 BauNVO incl. Anlagen zur Einfriedung sowie Stellplätze sind im Bereich der
überbaubaren und der nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO)
,0
GRZ 0,5
I
Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 23 BauNVO)
132
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen nach § 86 BauONRW
Grundflächenzahl
Baugrenzen
4
36
Pflanzqualität: 1 x verpflanzt, 60 bis 150 cm Höhe, Pflanzabstand 1,50 m
2.
#3
35
135
Feldahorn
Hartriegel
Haselnuss
Weißdorn
Liguster
Salweide
Holunder
,0
#4
5,0
34
5,0
- Pflanzliste
Acer campestris
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Crataegus monogyna
Ligustrum vulgare
Salix capraea
Sambucus nigra
- Die gemäß § 19 (4) BauNVO mögliche Überschreitung der Grundfläche ist nicht zulässig.
#
,0
10
,0
- Bei der Berechnung der überbauten Grundfläche sind die Flächen anzurechnen, die bei senkrechter
Projektion der Module von diesen überragt werden. Wasserdurchlässige Wege und wasserdurchlässige
Stellplätze bleiben bei der Ermittlung der überbauten Flächen unberücksichtigt.
Sonstige Sondergebiete
Zweckbestimmung: Photovoltaik
#3
33
- Innerhalb der als Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
festgesetzten Flächen sind im Abstand von jeweils 30 m kleine Gruppen von überwiegend niedrig
wachsenden heimischen standortgerechten Gehölzen gemäß nachfolgender Pflanzliste zu pflanzen, zu
pflegen und dauerhaft zu erhalten (je Gruppe 6 Pflanzen, zweireihig, Abstand zwischen den Reihen und
einzelnen Pflanzen 1,5 m). Bereits vorhandene Bäume und Gehölze sind in die Anpflanzung einzubinden.
1.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 - 19 BauNVO)
SO
5
,0
- Das Sonstige Sondergebiet mit der Zweckbestimmung ‚Photovoltaik' dient vorwiegend der Unterbringung
von Anlagen zur Nutzung der Solarenergie.
153
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches -BauGB-, § 11 der Baunutzungsverordnung -BauNVO- )
25
- Die als zu erhalten festgesetzten Bäume und die innerhalb der Flächen zur Erhaltung von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen vorhandenen Bäume und Gehölze sind zu pflegen, langfristig zu
erhalten und bei Abgang zu ersetzen.
1.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 1, 11 (2), 12 und 14 BauNVO)
Art der baulichen Nutzung
#3
PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN GEMÄSS § 9 BAUGESETZBUCH (BauGB) UND BAUNUTZUNGSVERORDNUNG (BauNVO)
#3
1.
Zeichenerklärung
Baugrenze
2.1 Gestaltung der Einfriedungen
152
23
1.4 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
(§ 9 (1) Nr. 20 BauGB)
- Neu anzulegende Zaunanlagen sind innerhalb des Plangebietes als transparente Ausführung in einem
grünen Farbton zulässig.
109
2.2 Werbeanlagen
- Die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
sind unter Erhaltung der Gehölzbestände (Landschaftshecken, Bäume) als extensives Grünland zu pflegen.
31
- Innerhalb des Teilgebietes 1 dient die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft als Gewässerrandstreifen gem. § 38 WHG. Das innerhalb der Fläche
vorhandene namenlose Gewässer ist langfristig zu sichern und zu pflegen. Die Vorgaben des § 38
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 31 Landeswassergesetz (LWG NRW) sind einzuhalten.
3.
3.1
Flur 18
22
- Werbeanlagen sind generell nicht zulässig.
,0
37
1.5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
(§ 9 (1) Nr. 20 BauGB)
- Die Gründung der baulichen Anlagen hat unter Gewährleistung des größtmöglichen Bodenschutzes zu
erfolgen.
3.2
- Vorhandene Mutterbodendeckschichten sind dauerhaft zu erhalten.
3.3
- Die Oberflächen von neu anzulegenden Erschließungswegen und notwendigen Stellplätzen sind wasserdurchlässig anzulegen.
,0
p
#3
3.4
Private Grünfläche
,5
Bodendenkmäler
#3
,5
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
137
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)
SO
Photovoltaik
I GRZ 0,5
136
Kampfmittel
Zu erhaltender Baum
129
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen
Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die
Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
p
Grundwasserverhältnisse
Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
- Das Plangebiet liegt im Bereich20
möglicher Einwirkungen infolge der Absenkung des Grundwasserspiegels im
Zuge des Braunkohleabbaus. Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist ein Wiederanstieg zu erwarten.
- Neu anzulegende Einfriedungen sind für Kleintiere durchlässig auszuführen und müssen eine Bodenfreiheit
von mindestens 10 cm bzw. in Bodennähe entsprechend große Maschenöffnungen aufweisen.
Sockelmauern sind nicht zulässig.
Grünflächen
3
#3
Hinweise
- Es ist nicht auszuschließen, dass Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Erdarbeiten sind mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und
umgehend die Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen etc., ist eine Sicherheitsdetektion durchzuführen.
- Die von Modulanlagen überdeckten Bereiche, die nicht für die Tragfunktion benötigt werden, die von
Modulanlagen nicht überdeckten Bereiche und alle übrigen nicht von baulichen Anlagen genutzten Flächen
sind als extensives Grünland zu pflegen. Ausgenommen sind nicht genutzte Flächen, die bei
Satzungsbeschluss versiegelt sind. Die Pflege ist hauptsächlich durch temporäre Beweidung mit Schafen zu
gewährleisten. Eine Zufütterung ist dabei zur Vermeidung von Nährstoffanreicherungen nicht zulässig.
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
Teilgebiet 2
#3
- Auf die §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes NRW wird verwiesen. Beim Auftreten archäologischer
Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für
Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel. 02425/90390, Fax
02425/9039199 unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal
21und Fundstelle sind zunächst unverändert zu
erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist
abzuwarten.
- Zur südlichen bzw. südöstlichen Grenze der privaten Grünflächen sind die vorhandenen Anlagen zur
Einfriedung zu erhalten. In den Zaun eingewachsene Gehölze (auch Brombeeren) sind zu erhalten.
Grünflächen
2
Erdbebenzone
Sonstige Planzeichen
- Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 3 in der Untergrundklasse S gemäß der ‚Karte der Erdbebenzonen
und geologischen Untergrundklassen des Bundelandes NRW', Juni 2006 zur DIN 4149.
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
40
(§ 9 Abs. 1 BauGB)
Bestandsangaben
19
99
41
Flurstücksgrenzen mit Flurstücksnummern
Gebäude
#3
,0
110
48
#
,0
#3
0,0
12
#3
,0
87
42
18
49
#3
,0
43
Flur 18
52
44
17
1
45
16
46
15
,0
Flur 6
50
47
14
142
48
13
0
# 3,
# 3,
99
0
# 3,
0
Anlage 5
zur Vorlagen-Nr. 374 / 2017
# 3,
0
# 3,
7,4
0
0
# 3,
0
# 3,
141
#3
,0
#3
22
Übersichtsplan
140
www.tim-online.nrw.de
ohne Maßstab
5
#
5,0
Photovoltaik
I GRZ 0,5
www.tim-online.nrw.de
Kartenausdruck
# 3,
#3
SO
,0
Kartenausdruck
,0
Teilgebiet 1
,0
#3
p
1
2
Kartenausdruck
www.tim-online.nrw.de
Kartenausdruck
www.tim-online.nrw.de
Flur 18
#
5,3
54
55
3
UTM-Koordinaten im ETRS89
PNr.
Flur 18
Rechts
Hoch
1
32314078,28
5647198,54
2
32314080,04
5647191,65
3
32314155,73
5647144,22
4
32314157,15
5647142,53
5
32314159,04
5647139,27
6
32314163,22
5647126,82
4
5
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW - Keine amtliche Standardausgabe
Für Geodaten anderer Quellen gelten die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der jeweils zugrundeliegenden
ca. 1Dienste
: 5000
ca. 1 : 5000
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW - Keine amtliche Standardausgabe
Für Geodaten anderer Quellen gelten die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der jeweils zugrundeliegenden Dienste
6
10.10.2016 11:41
10.10.2016 11:45
56
126
60
59
58
130
131
61
Rechtsgrundlagen
Verfahren
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)
Gemäß §§ 1 und 2 BauGB beschloss der Planungs-,
Umwelt- und Bauausschuss am
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke - Baunutzungsverordnung - (BauNVO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 2 des
Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)
........................................ die Aufstellung dieses
Bebauungsplanes. Ortsüblich bekanntgemacht wurde
dieser Beschluss am
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20.05.2014
(GV NRW S. 294)
........................................ .
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016
(GV NRW 2016 S. 965 ff)
Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht - Bekanntmachungsverordnung - (BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV NRW S. 516), zuletzt geändert durch die
Verordnung vom 05.11.2015 (GV NRW S. 741)
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes Planzeichenverordnung - (PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch
Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)
Nach Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bau-
Nach Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bau-
Nach Stadtratsbeschluss
ausschusses vom ........................................ und
ortsüblicher Bekanntmachung vom
ausschusses vom ........................................ und
ortsüblicher Bekanntmachung gemäß
vom ........................................ und
ortsüblicher Bekanntmachung gemäß § 3 (2) BauGB
........................................ hat die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vom
§ 3 (2) BauGB vom ........................................ hat der
Bebauungsplan mit Begründung vom
vom ........................................ hat der Bebauungsplan mit
Begründung vom
....................................... bis ......................................
einschließlich stattgefunden.
................................... bis ...................................
einschließlich öffentlich ausgelegen.
................................... bis ...................................
einschließlich öffentlich ausgelegen.
Jülich, den ........................................
Jülich, den ........................................
Jülich, den ........................................
Jülich, den ........................................
Jülich, den ........................................
Jülich, den ........................................
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister
........................................
Dieser Bebauungsplan wurde gemäß § 10 BauGB in
Verbindung mit §§ 7 und 28 GO NW vom Rat der Stadt
Jülich als Satzung am
Dieser Bebauungsplan ist mit der ortsüblichen
Bekanntmachung vom ........................................
rechtsverbindlich.
ca. 1 : 5000
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW - Keine amtliche Standardausgabe
ca. 1 : 5000
Für Geodaten anderer Quellen gelten die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der jeweils zugrundeliegenden
Dienste
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW - Keine amtliche Standardausgabe
Für Geodaten anderer Quellen gelten die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der jeweils zugrundeliegenden Dienste
........................................ beschlossen.
........................................
.......................................
.......................................
10.10.2016 11:48
10.10.2016 11:46
Bebauungsplan Nr. A 27
'Photovoltaik Merscher Höhe'
........................................
.........................................
Gemarkung Broich
Flur 18
Maßstab 1:1.000
09.11.2017