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Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2017)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
75 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
11.11.16, 13:06
Aktualisiert
24.11.16, 13:05
Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2017)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Finanzen - Herr Stirnberg BE: Herr Stirnberg Kreuzau, 08.11.2016 Vorlagen-Nr.: 78/2016 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 22.11.2016 06.12.2016 06.12.2016 Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2017 I. Sach- und Rechtslage: Die Verwaltung hat eine Liste der Veränderungen zusammengestellt, die sich seit der Drucklegung des Entwurfs des Haushalts 2017 bisher ergeben haben und die im endgültigen Haushaltsplan zu berücksichtigen sind. Sie ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt. Die Ergebnisse der Änderungen sind aus der ebenfalls aktualisierten Haushaltssatzung ersichtlich, die als Anlage 2 beigefügt ist. In § 2 der Satzung wird nunmehr eine Kreditermächtigung in Höhe von 300.000 € ausgewiesen, um erforderlichenfalls die voraussichtlich zur Verfügung gestellten Zuwendungen des Programms „Gute Schule 2020“ abrufen zu können. Als Anlage 3 ist der Ergebnis- und Finanzplan bis zum Jahr 2027 beigefügt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Aufaddiert ergeben sich durch die eingestellten Änderungen im Haushaltsjahr 2017 Verbesserungen im Vergleich zum Entwurf im Ergebnisplan um 325.212 € und im Finanzplan um 336.510 €. Somit beträgt der Jahresfehlbedarf 3.712.338 €. Im Finanzplan nimmt der Bestand der Finanzmittel um 3.472.945 € ab. III. Beschlussvorschlag: Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2017 Haushaltssicherungskonzept wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ mit