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Sitzungsvorlage (änderungssatzung2018)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
12 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
29.11.17, 16:53
Aktualisiert
29.11.17, 16:53
Sitzungsvorlage (änderungssatzung2018)

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Inhalt der Datei

39. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Jülich Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW Seite 966) und der §§ 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW Seite 966) sowie der §§ 3 bis 5 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.12.1975 (GV NW Seite 706), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25.10.2016 (GV. NRW. S. 868) , hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am folgende 39. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Jülich (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Jülich) vom 28.06.1978 beschlossen: Artikel I (1) § 6 Absatz 4 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Benutzungsgebühr beträgt jährlich je Meter Grundstücksseite (Abs. 1 bis 3) für die Straßenreinigung für den Winterdienst für die Straßenreinigung und den Winterdienst Artikel III Diese Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft. 2,20 Euro 0,23 Euro 2,43 Euro.