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Sitzungsvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Frühlingsfestes (25.März 2018), des Stadtfestes (10.Juni 2018), des Erntedankfestes (30.September 2018) und den Feierlichkeiten Weihnachtsmarkt/Jülich im Advent (16.Dezember 2018) in der Jülicher Innenstadt)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
148 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
27.11.17, 16:12
Aktualisiert
05.03.18, 12:02
Sitzungsvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Frühlingsfestes (25.März 2018), des Stadtfestes (10.Juni 2018), des Erntedankfestes (30.September 2018) und den Feierlichkeiten Weihnachtsmarkt/Jülich im Advent (16.Dezember 2018) in der Jülicher Innenstadt) Sitzungsvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Frühlingsfestes (25.März 2018), des Stadtfestes (10.Juni 2018), des Erntedankfestes (30.September 2018) und den Feierlichkeiten Weihnachtsmarkt/Jülich im Advent (16.Dezember 2018) in der Jülicher Innenstadt) Sitzungsvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Frühlingsfestes (25.März 2018), des Stadtfestes (10.Juni 2018), des Erntedankfestes (30.September 2018) und den Feierlichkeiten Weihnachtsmarkt/Jülich im Advent (16.Dezember 2018) in der Jülicher Innenstadt) Sitzungsvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Frühlingsfestes (25.März 2018), des Stadtfestes (10.Juni 2018), des Erntedankfestes (30.September 2018) und den Feierlichkeiten Weihnachtsmarkt/Jülich im Advent (16.Dezember 2018) in der Jülicher Innenstadt) Sitzungsvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Frühlingsfestes (25.März 2018), des Stadtfestes (10.Juni 2018), des Erntedankfestes (30.September 2018) und den Feierlichkeiten Weihnachtsmarkt/Jülich im Advent (16.Dezember 2018) in der Jülicher Innenstadt)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: 32/Gr. Jülich, 08.11.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 301/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 07.12.2017 Stadtrat 13.12.2017 TOP Ergebnisse Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Frühlingsfestes (25.März 2018), des Stadtfestes (10.Juni 2018), des Erntedankfestes (30.September 2018) und den Feierlichkeiten Weihnachtsmarkt/Jülich im Advent (16.Dezember 2018) in der Jülicher Innenstadt Anlg.: 1 II 32 32 30 SD.Net Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass wie folgt: „Folgt Wortlaut der ordnungsbehördlichen Verordnung gem. Anlage!“ Begründung: Mit Schreiben vom 24.07.2017 beantragte die Werbegemeinschaft Jülich e.V. als Ergänzung der auch im Jahr 2018 wieder durchzuführenden Veranstaltungen Frühlingsfest (25.März 2018), Stadtfest (10.Juni 2018), Erntedankfest (30.September 2018) und den Feierlichkeiten Weihnachtsmarkt/Jülich im Advent (16.Dezember 2018) jeweils einen verkaufsoffenen Sonntag durchführen zu können. Auf Grund der aktuellen Gesetzeslage und neuesten Rechtssprechung können verkaufsoffene Sonntage per ortsrechtlicher Verordnung nur noch erlaubt werden, wenn: 1) die Sonntagsöffnung aus Anlass einer größeren Veranstaltung vorgesehen ist (Anlassbezug) 2) Prognosen über die Besucherzahlen vorgenommen werden und 3) die Öffnung auf das unmittelbare Umfeld der Veranstaltung begrenzt wird (räumlicher Bezug). Zu Ziffer 1 und 2: Die von der Werbegemeinschaft durchgeführten Traditionsveranstaltungen haben einen starken öffentlichen Wirkungsgrad und sind seit jeher ein starker Publikumsmagnet. Um die Attraktivität der Veranstaltungen noch zu erhöhen und das Erlebnis für den Besucher zu steigern, werden im Kontext der Veranstaltungen verkaufsoffene Sonntage wie folgt angeboten: 1) Frühlingsfest und Frühjahreskirmes Das Frühlingsfest findet am Sonntag, dem 25.03.2018 auf dem Marktplatz und in den anliegenden Einkaufsstraßen der Innenstadt statt. Zum Frühlingsanfang wurden seitens der Jülicher Kaufleute schon seit den 1970er Jahren Aktionen durchgeführt, die in den 90er Jahren wieder aufgegriffen und seitdem jährlich wieder durchgeführt werden. Das Frühlingsfest ist das erste große Fest des Jahres und ein großer Publikumsmagnet. Im nächsten Jahr ist vorgesehen, das Frühlingsfest wieder mit einer großen Anzahl von Aktionen zu begehen: Auf dem Marktplatz gibt es eine Modenschau der neuesten Frühjahrsmode, verschiedene Schauveranstaltungen und eine große Blumenschau der ortsansässigen Gärtnereibetriebe. In den anliegenden Einkaufsstraßen gibt es Stände und Aktionen der Jülicher Einzelhändler zum Frühlingsanfang; außerdem Aktionen und Vorführungen von Fitness-Studios sowie eine große Autoshow der Jülicher Autohändler. Das gesamte Frühlingsfest wird zudem unter Einbeziehung von Jülicher Musik- und Sportvereinen gestaltet. Um die Attraktivität dieses Tages noch zu erhöhen und auf Grund der positiven Resonanz in den letzten Jahren wird auch in 2018 das Frühlingsfest wieder zeitgleich mit der Frühjahrskirmes abgehalten. Der gesamte innerstädtische Bereich wird somit wieder zu einer großen Veranstaltungsfläche. Unter des Annahme, dass Frühlingsfest und Kirmes wieder genauso gut angenommen werden, wie in den Vorjahren, ist von rund 5.000 Besuchern auszugehen, die sich im Festbereich verteilen. Die Geschäfte sind dagegen eher schwach gefüllt. Laut Rückmeldung der Jülicher Werbegemeinschaft ist von knapp 1.600 Kunden in allen ca. 135 Geschäften auszugehen (zur Kundenresonanz siehe auch Ziffer 3). 2) Stadtfest Das Stadtfest findet vom 08.-10.Mai 2018 statt und soll die Besucher wieder zum Schlendern, Schlemmen und Amüsieren einladen. Täglich locken Fahrgeschäfte und kulinarische Köstlichkeiten. Ob historisches Flair, moderne Autoschau oder buntes Bühnenprogramm mit Livemusik, das Stadtfest bietet ein abwechslungsreiches Programm. Um das Erlebnis für den Besucher noch attraktiver zu gestalten, soll am Sonntag, den 10.Mai ein verkaufsoffener Sonntag das Stadtfesterlebnis noch bereichern. Die auf den Erfahrungen der letzten Jahren beruhende Prognose hinsichtlich der Besucherzahl auf dem Stadtfest liegt bei rund 10.000 Personen. Eine Abfrage der Werbegemeinschaft bei den teilnehmenden Kaufleuten hat ergeben, dass sich hiervon rund ein Drittel (knapp 3.000 Bessucher) auf alle 135 teilnehmenden Geschäfte verteilen (zur Kundenresonanz siehe auch Ziffer 3). Sitzungsvorlage 301/2017 Seite 2 3) Erntedankfest Ein buntes Unterhaltungsprogramm mit Tanz und Livemusik, herbstliche Angebote, eine Autoshow und historische Landmaschinen laden zu einem Bummel durch die Jülicher Innenstadt ein Im Rahmen des Jülicher Erntedankfestes soll am Sonntag, den 30.09.2018 ein verkaufsoffener Sonntag der anliegenden Geschäfte stattfinden. Zu diesem traditionsreichen Fest werden entsprechend den Erfahrungen der vergangenen Jahre wiederum ca. 10.000 Besucher erwartet. Zum Erntedankfest in der Innenstadt ist eine Teilnahme der entsprechenden Vereine des Jülicher Landes mit Tanz und Gesang und sonstigen Darbietungen auf verschiedenen Bühnen vorgesehen. Anlässlich des Erntedankfestes, bei dem die Aufstellung von Ernte- und Bauernständen geplant ist, wird u.a. den Landwirtschafts-, sowie Obst- und Gemüsehöfen Gelegenheit gegeben, eine breite Präsentation ihrer Produkte vorzunehmen. Der Jülicher Einzelhandel möchte die Attraktivität der vorstehend aufgeführten Veranstaltungen durch das vielfältige Warenangebot erhöhen und den auswärtigen Besuchern die Möglichkeit eröffnen, sich über das reichhaltige Angebot und die Leistungsfähigkeit des örtlichen Handels zu informieren. Des Weiteren soll auch eine Versorgung der Besucher sichergestellt werden. Erfahrungsgemäß wird das Angebot des örtlichen Einzelhandles (sofern sich der/die Betreiber an der Sonntagsöffnung beteiligen) zwar grundsätzlich gut angenommen, die überwiegende Anzahl der Besucher zieht es jedoch vornehmlich wegen des Erntedankfestes mit all seinen Attraktionen in die Stadt. Nebenbei wird dann gerne das eine oder Angebot („Schnäppchen“) aus dem Einzelhandel angenommen oder sich gastronomisch versorgt. Laut Einschätzung der Werbegemeinschaft Jülich verteilen sich nach Rücksprache mit den Gewerbetreibenden weniger als ein Drittel der Festbesucher, d.h. rund 3000 Besucher, auf alle ca. 135 teilnehmende Geschäfte (zur Kundenresonanz siehe auch Ziffer 3). 4) Weihnachtsmarkt/Jülich im Advent Veranstaltungen im Zelt, Leckereien, Glühwein und verschiedenste Geschenkideen stimmen auf Weihnachten ein. Und natürlich besucht regelmäßig der Nikolaus den Markt, um den „kleinen" Besuchern eine Freude zu machen Die letzten Jahre haben gezeigt, dass der Besucherandrang auf dem Weihnachtsmarkt in der letzten Woche vor Weihnachten und hierbei insbesondere am 3.Adventssonntag besonders hoch ist. Der Weihnachtsmarkt bietet an diesem Tag deshalb ein ansprechendes Programm, sowohl auf der Außenbühne, als auch im Festzelt. An diesem Sonntag wird der Weihnachtsmarkt in die gesamte Innenstadt getragen. Das Stadtmarketing hat – wie auch in den Vorjahren - daher wieder ein breites ergänzendes Rahmenprogramm vorgesehen: Vom beleuchteten Adventskalender im Alten Rathaus über eine begehbare Schneekugel bis hin zu Choraufführungen neben dem Baum auf dem Marktplatz. Erwartet werden wieder rund 3000 Besucher. Um das Weihnachtsmarkterlebnis am dritten Adventsonntag noch weiter zu erhöhen ist deshalb wieder vorgesehen, ergänzend einen verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen. Sitzungsvorlage 301/2017 Seite 3 Im Hinblick auf die Vorweihnachtszeit wird der Besuch des Weihnachtsmarktes gerne genutzt, um zusammen mit der Familie das Nützliche mit dem Angenehmen zu verbinden und nach dem Besuch des Weihnachtsmarktes noch das eine oder andere Geschenk zu besorgen. Laut Einschätzung der Werbegemeinschaft Jülich nutzen nach Rücksprache mit den Gewerbetreibenden hierbei rund 1000 Besucher auch die Möglichkeit zum Einkaufen in allen ca. 135 Geschäften (zur Kundenresonanz siehe auch Ziffer 3). Hinweis: Die Angaben zu den Besucherzahlen basieren auf Schätzungen und Erfahrungswerten der Werbegemeinschaft Jülich. Die Prognosen erscheinen jedoch realistisch. Im Rahmen des Möglichen (Gesamteindruck, Parkplatzsituation, Anzahl Besucher pro Fläche etc.) sollen diese Zahlen bei den anstehenden Veranstaltungen konkretisiert werden. Zu Ziffer 3: Veranstaltungsfläche für die oben genannten Events ist die Jülicher Innenstadt, definiert gemäß anliegender Verordnung. Eine Ladenöffnung ist dementsprechend nur im Umfeld der jeweiligen Veranstaltungen möglich. Als Veranstaltungsfläche (Schlossplatz, Marktplatz und Straßenzüge) ergibt sich ein flächenmäßiger Wert von rund 70.000 qm. Demgegenüber steht eine Verkaufsfläche von ungefähr 15.500 qm (bei rund 135 sonntagsöffnenden Verkaufsstellen). Im Verhältnis zur Veranstaltungsfläche beläuft sich die überschlägige Verkaufsfläche auf ungefähr 20%. Allein schon auf Grund dieses Größenverhältnisses ist davon auszugehen, dass die Veranstaltungen an sich geeignet sind, ein Übergewicht der zu erwartenden Besucherstöme anzuziehen und die Verkaufsöffnung der Einzelhandelsgeschäfte nur eine Ergänzung darstellt. Auch die evaluierten Kundenzahlen belegen, dass ein sonntäglicher Einkauf nicht das primäre Besucherinteresse darstellt. Die Werbegemeinschaft Jülich hat bei ihren Mitgliedern exemplarisch und anonym das Kaufverhalten an den verkaufsoffenen Sonntagen abgefragt. Hochgerechnet auf die insgesamt rund 135 sonntgasöffnenden Verkaufsstellen ergibt sich folgendes Bild: Frühliungsfest Besucher: ca. 5.000, davon ca. 30% Geschäftskunden Stadtfest Besucher: ca. 10.000, davon ca. 37% Geschäftskunden Erntedankfest Besucher: ca. 10.000, davon ca. 35% Geschäftskunden Jülich im Advent/Weihnachtsmarkt Besucher: ca. 3.000, davon 22% Geschäftskunden Sitzungsvorlage 301/2017 Seite 4 Im Beteilgungsverfahren nach §6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten in NRW (LÖG NRW) hat sich die IHK Aachen zustimmend zum Erlass der vorliegenden Verordnung geäußert. Ver.di hat sich trotz grundsätzlicher Bedenken dahingehend eingelassen, dass die sonntägliche Verkaugsöffnung ohne Klageverfahren akzeptiertz werde. Die übrigen Verfahrensbeteiligten (Einzelhandelsverband und die Kirchen) haben sich –wie auch in den letzten Jahren üblich – nicht positioniert. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 301/2017 Seite 5