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Allgemeine Vorlage (Schreiben RA)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
353 kB
Datum
25.01.2017
Erstellt
18.01.17, 13:05
Aktualisiert
18.01.17, 13:05

Inhalt der Datei

Atikye 1 — 3/a?oil6 / 1 Rechtsanwalt Fachanwait für Verwaitungsrecht Per E-Mail: i.essertkreuzau.Ue d. gottsteinkreuzau.de Gemeinde Kreuzau Der Bürgermeister Abt. 2.1 Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung Postfach 1128 52368 Kreuzau — Unser Az: Bitte bei allen Schreiben angeben Köln, 17, Januar2017 Antrag der Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung Beratungen zum Antrag in den politischen Gremien der Gemeinde Kreuzau Seht geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Esser, sehr geehrter Herr Gottstein, bekanntlich vertreten wir die Interessen der Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH in dem laufenden immissionsschutzrechtlichen Anderungsgenehmigungsverfahren. Unsere Man dantin hat uns die Sitzungen der politischen Gremien der Gemeinde Kreuzau am 24. und 25. Januar 2017 vorgelegt, in denen eine Beschlussfassung über die Frage der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu der beabsichtigten Verlegung der Klärgasreaktoren herbeigeführt werden soll. 1. Planungsrechtliche Beurteilung, insbesondere städtebauliche Verträglichkeit Unsere Mandantin hatte Ihnen und den Fraktionsvorsftzenden der im Rat der Gemein de Kreuzau vertretenen politischen Parteien bereits am 11. Januar 2017 eine Fotodo kumentation zukommen lassen. Ich möchte nachfolgend ergänzend zu dieser Fotodo kumentation und zu den in der Sitzungsvorlage aufgestellten Behauptungen der städ BERLIN ESSEN KÖLN HAMBURG FRANKFURTAM MAIN GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB AG Essen PR 1281 • MÜNCHEN tebaulichen Verträglichkeit/Unverträglichkeit des gewählten Anlagenstandortes Stel lung nehmen: Die von der Verwaltung in der Sitzungsvorlage monierten formellen Unzulänglichkeiten der Antragsunterlagen sind zwischenzeitlich behoben. Wir sind dahingehend infor miert, dass die Bezirksregierung Köln Ihnen einen ergänzten Satz Antragsunterlagen zugeleitet hat. Insoweit lässt sich die Behauptung nicht mehr aufrecht erhalten, dass keine sachgerechte Bewertung des Vorhabens aus planungsrechtlicher Sicht möglich ist. Die Ihnen vorgelegte Fotodokumentation vermittelt der Verwaltung zudem einen klaren optischen Eindruck, wie sich die beiden — ja bereits errichteten — Reaktoten auf das städtebauliche Gesamtbild auswirken. Es trifft zu, dass die beiden Reaktoren von dem ursprünglich beantragten Standort, zu dem die Gemeinde Kreuzau ihr Einvernehmen erteilt hat, um ca. 20 Meter nordöstlich verschoben worden sind. Diese Verschiebung hat technische Gründe, weil nur so eine vernünftige Leitungsführung der Rohrleitungen erfolgen kann, mit deren Hilfe die Klär gasreaktoren beschickt werden. In der planungsrechtlichen Beurteilung in der Sit zungsvorlage weist die Verwaltung darauf hin, dass der Standort des ersten Antrages als städtebaulich verträglich zu bewerten gewesen sei, da sich die Reaktoren in unmit telbarer Nähe zu weiteren seht hohen baulichen Anlagen (Kesselhaus, Kamin) befun den hätten und somit weniger auffällig erschienen wären. Es wird behauptet, dass die Reaktoren vom Üdinger Weg aus kaum sichtbar gewesen wären. Aus der Ihnen vorliegenden Fotodokumentation ist auf den von Osten vom Parkplatz der Freiwilligen Feuerwehr und aus der Straße ‚Am Hanfgarten“ heraus fotografierten Ansicht des Fabrikgeländes der aktuelle Standort mit den bereits errichteten Klärgas reaktoren, der für den Fall der Umsetzung auf den ursprünglich genehmigten Standort als „verändert“ bezeichnete Standort und seine optische Auswirkung und schließlich das Nebeneinander beider Varianten in ihrer optischen Auswirkung dokumentiert. Das Foto des aktuellen Bestandes ist aus einer Entfernung von ca. 100 Metern vom Stand ort der Reaktoren aus aufgenommen. Vom Bürgersteig des Üdinger Weges aus gese hen fallen die Reaktoren überhaupt nicht ins Auge, weil die Gebäude und die vorhan dene Wand den Blick auf die Reaktoren verstellen. Insoweit wirken sich die Reaktoren Seite 2 von 7 an ihrem derzeitigen Standort lediglich für die Anwohner der Straße Am Hanfgarten aus. Die in der Begründung in der Ratsvorlage aufgestellte Behauptung, dass die Re aktoren an ihrem ursprünglichen Standort vom Üdinger Weg aus gesehen kaum sicht bar gewesen wären trifft zu, gilt aber in gleicher Weise auch für die Reaktoren an ih rem jetzigen Standort. Das Ortsbild ist in dem Bereich zwischen Üdinger Weg und Windener Weg und auch bis hin in die Straße Am Hanfgarten deutlich durch gewerblich-industrielle Gebäude (Kamine, Kesselhaus, Nebengebäude und Ausfahrt der Papierfabrik) überprägt. Inso weit ist der Vorwurf, dass der neue Standort der Reaktoren das städtebauliche Bild ‚deutlich stärker beeinträchtigt nicht haltbar. Sowohl aus den von der Straße Am Hanfgarten aus aufgenommenen Fotografien als auch aus den weiteren Fotos, die vom Zentrum aus (Standort: vor der Sparkasse mit Blick über den Parkplatz Richtung Windener Weg), von der Kreuzung Üdinger Weg/Windener Weg und vom Standort vor der Schule in Richtung Windener Weg aufgenommen worden sind, ist klar erkennbar, dass keine stärkere Beeinträchtigung durch den neuen Standort der Reaktoren ent steht als dies bei dem alten Standort der Fall war. Vom Ortszentrum Kreuzau aus ge sehen sind die Reaktoren, gleichgültig, ob sie auf dem bisher genehmigten oder auf dem aktuell zur Genehmigung anstehenden Standort errichtet werden, gut sichtbar. Von der Ecke Üdinger Weg/Windener Weg werden die Reaktoren gänzlich durch das Eckgebäude der Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH verdeckt. Bei einem Blick aus westlicher Richtung auf das Betriebsgelände sind nur die Spitzen der Reaktoren zu sehen, diese werden überwiegend durch die Fabrikgebäude verdeckt. Insoweit ist es egal, ob diese etwas weiter nordöstlich platziert werden. Wir sind mit unserer Mandantin gemeinsam der Meinung, dass nicht die Rede davon sein kann, dass das städtebauliche Bild durch den neuen Standort der Klärgasreakto ren deutlich stärker beeinträchtigt wird als dies bislang der Fall war. Die Gemeinde Kreuzau darf sich daran erinnern lassen, dass sie ihr gemeindliches Einvernehmen un ter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. El 9 für zwei Klärgasre aktoren mit einer Höhe von 20 Meter erteilt hat. Mit der bereits genehmigten Höhe ord nen sich die Reaktoren dem im Umfeld vorhandenen Kesselhaus der Höhe nach unter. Dies gilt sowohl für den alten als auch für den neuen Standort. Seite 3 von 7 Die Fotodokumentation lässt, wie bereits ausgeführt, erkennen, dass mit der Verschie bung der Reaktoren auf den ursprünglich vorgesehenen, weiter südwestlich gelegenen Standort nur eine maginale optische Verbesserung verbunden ist. Ein Reaktor wäre auch bei dem ursprünglich genehmigten Standort in jedem Fall sichtbar geblieben. Für die übrigen Sichtbeziehungen ist der Wechsel des Standortes ohne Belang im Sinne eines eindeutig negativen Einflusses auf das Ortsbild. Auch der aus der Sitzungsvorlage zu entnehmende Begründungsansatz, dass der neue Standort mit Blick auf die in dem Bebauungsplan angelegte Höhenentwicklung der Gebäude eine andersartige Entscheidung rechtfertigt, trägt nicht, Sowohl der ur sprünglich genehmigte als auch der neu zur Genehmigung gestellte Standort der Klär gasreaktoren liegt in dem Industriegebiet, das eine maximale Firsthöhe von 15,0 Me tern festsetzt. Die Verschiebung des Standortes der Reaktoren um ca. 20 Meter in Richtung Üdinger Weg ändert nichts daran, dass sich die Reaktoren immer noch im Geltungsbereich dieses Industriegebietes mit eben dieser Höhenfestsetzung befinden. Die Verschiebung um 20 Meter in Richtung Üdinger Weg führt auch nicht etwa dazu, dass die Reaktoren eine erdrückende Wirkung auf die Bebauung entlang des Üdinger Weges hätten. Die Reaktoren liegen unmittelbar gegenüber dem Gebäude der Freiwil ligen Feuerwehr und der davor befindlichen großen Freifläche, die als Parkplatz und Betriebsfläche der Feuerwehr genutzt wird. Hier findet keine städtebaulich relevante Verschlechterung statt, Die Wohnbebauung in der Straße Am Hanfgarten befindet sich in einer Entfernung von mehr als 100 Metern zu den Reaktoren. Die Klärgasreaktoren mögen zwar von der Straße Am Hanfgarten aus gesehen optisch stärker wahrgenom men werden, als dies ursprünglich der Fall gewesen wäre. Allein dies rechtfertigt aber nicht die Qualifizierung des neuen Standortes als „städtebaulich nicht vertretbar“. Aus unserer Sicht führt die Verlegung des Standortes der Klärgasreaktoren um ca. 20 Meter nach Nordosten nicht dazu, dass eine andere städtebauliche Bewertung vor genommen werden kann, als dies bei dem ersten Antrag der Fall war, der Gegenstand der Sitzungsvorlage 3/2016 gewesen ist und der vom Rat der Gemeinde Kreuzau mehrheitlich positiv beschieden worden ist. Die Verschiebung führt zu keiner mit be lastbaren Argumenten zu rechtfertigenden geänderten städtebaulichen Bewertung des Vorhabens. Der in dem Bebauungsplan Nr. E19 angelegte städtebauliche Ansatz einer Seite 4 von 7 vom Kern des Plangebietes hin Richtung Üdinger und Windener Weg abfallenden Hö henfestlegung (hierzu sogleich unter 2.) wird durch die 20 Meter hohen Klärgasreakto ren auch im Falle der Zulassung einer Befreiung nicht konterkariert. Die Reaktoren sind an dem neuen Standort ebenso wie an dem alten der Firsthöhe des angrenzen den Kesselhauses nach wie vor deutlich untergeordnet. Wie bereits angedeutet, ermöglicht die Verlegung des Standortes der Klärgasreaktoren unserer Mandantin eine im Vergleich zum bisherigen Standort deutlich verbesserte Anbindung an das Rohrleitungssystem. Dieser Befund hat sich erst im Rahmen der Feinplanung der Klärgasreaktoren mit deren Lieferanten ergeben und zwar erst nach der Erteilung der Baugenehmigung und der Erteilung des gemeindlichen Einverneh mens zu dem ursprünglichen Standort der Reaktoren. 2. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans E19 Bei dem in der Sitzungsvorlage angesprochenen „Konditionierungsbehälter‘ handelt es sich nicht um eine bauliche Anlage oder ein Gebäude, sondern um einen Bestandteil der Verrohrung, mit deren Hilfe die Behälter beschickt und betrieben werden. In der Sitzungsvorlage wird die Behauptung aufgestellt, dass die in dem Bebauungsplan Nr. E19 gewählte Höhenentwicklung mit maximalen Gebäudehöhen von 28 Meter und 20 Meter im Kernbereich des Plangebiets und 15 Meter in Richtung des Windener Weges und des Üdinger Weges einen Grundzug der Planung darstellt. Diese Behaup tung wird durch den Bebauungsplan Nr. E19 und seine Begründung nicht gestützt. In der Begründung zu dem Bebauungsplan heißt es unter Ziffer 2 im Hinblick auf die Art und Maß der baulichen Nutzung: „Ausgewiesen wird das Industriegebiet (Gl) mit einer Geschoß flächenzahl 0,8 tind einer Baumassenzahl 9,0, Festgesetzt wird die zulässige Gebäudehöhe abgestuft nach der vorgesehenen Nutzung mit Höhen von 70,0 Meter, 75,0 Me ter, 20,0 Meter und für ein geplantes Hochregallager mit 28,0 Meter. Aus der Begründung ist somit ablesbar, dass sich die Gebäudehöhe an der „vorgese henen Nutzung“ orientierte, d.h. nutzungsbezogen und den Bedürfnissen der damals in dem Plangebiet bereits ansässig gewesenen Papierfabrik erfolgte. Hinweise, dass hiermit ein bestimmtes städtebauliches Konzept im Sinne einer Abflachung des Ge bäudebestandes vom Kern des Plangebietes hin zu den das Plangebiet umgebenden Seite 5 von 7 Straßen Windener Weg und Üdinger Weg mit den dort vorhandenen Wohnbebauun gen erfolgen sollte, sind der Begründung zum Plan nicht zu entnehmen. Insoweit lässt die für eine Beurteilung, ob es sich um einen Grundzug der Planung handelt, maßgeb liche Begründung jeden Hinweis vermissen, der die von der Verwaltung aufgestellte Behauptung stützen könnte. Somit verbleibt es entgegen der in der Sitzungsvorlage aufgestellten Behauptung bei der aus hiesiger Sicht zutreffenden Begründung des Antrages auf Erteilung der Befrei ung: Dieser weist zutreffend darauf hin, dass „angesichts der Tatsache, dass in den südlich und südwestlich angrenzenden lndustriegebieten im Plangebiet maximale Firsthöhen von 20,0 Meter (südwestliches Industriegebiet) und 28,0 Meter (südliches Industriegebiet) festgesetzt sind, erkennbar ist, dass der Plangeber sehr wohl im Plangebiet ein städtebauliches Konzept mit einer Höhenentwicklung auch jenseits der am Standort des Vorhabens vorgesehenen Firsthöhe von 15,0 Meter vorgesehen hat, Da der Begründung zu entnehmen ist, dass sich die Höhe an der vorgesehenen Nutzung orientieren sollte, war nicht per se ausgeschlossen, dass auch eine höhere Gebäudehöhe als 15,0 Meter für zulässig erachtet werden könnte, soweit dies aus betrieblichen Gründen sinnvoll und erforderlich ist. Somit bleibt festzuhalten, dass entgegen der Ansicht der Verwaltung die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die beantragte Befreiung aus diesem Grunde nicht versagt werden kann, Im Übrigen hat unsere Mandantin in der Begründung für den An trag auf Erteilung einer Befreiung sowohl zu dem ursprünglichen Vorhaben als auch zu dem jetzt neuerlich vorgelegten Befreiungsantrag und schließlich auch in der der Sit zungsvorlage als Bestandteil beigefügten ergänzenden Stellungnahme vom 26. Januar 2016 eindeutig dargelegt, dass und warum die Befreiungstatbestände des § 31 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 BauGB erfüllt sind. Wir bitten daher dringend darum, die Ihnen bereits mit separater Post zugeleitete Fo todokumentation in den Sitzungen des Umweltausschusses sowie des Bau- und Pla nungsausschusses und auch in der Ratssitzung vorzustellen und zur Diskussion zu stellen. Unseres Erachtens wäre eine Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zu der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. E 19 rechtswidrig. Die Verwaltung und auch die Mitglieder des Rates der Gemeinde Kreu zau mögen sich bei der Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einver Seite 6 von 7 nehmens vor Augen halten, dass für den Fall der Versagung des gemeindlichen Ein der Kreislaufwasser mit der beantragten Errichtung vernehmens die Vorbehandlungsanlage verbundene Vorteil einer Verbesserung der Abwasserqualität gefährdet wird. Unsere Mandantin räumt abschließend hierzu gerne ein, dass sie es bedauert, dass dieser neue Standort nicht frühzeitig gegenüber der Gemeinde Kreuzau kommuniziert worden ist. Allein dieses Versäumnis sollte aber kein Grund dafür sein, die Umsetzung des Vorhabens insgesamt durch eine Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zu blockieren. Wir regen an, den Fraktionen eine Kopie dieses Schreibens zukommen zu lassen. Gerne ist unsere Mandantin bereit, im Vorfeld der Sitzungen der politischen Gremien mit der Verwaltung und Mitgliedern des Rates der Gemeinde Kreuzau die Frage der städtebaulichen Vertretbarkeit des zur Genehmigung gestellten Antrages zu diskutie ren. Mit freun.llhen Grüßen.. Seite 7 von 7